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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Verpflichtungen zur Deregulierung von Finanzdienstleistungen in Freihandelsabkommen

Von Deutschland und der EU zurzeit verhandelte oder im vergangenen Jahr abgeschlossene Freihandels- und Assoziierungsabkommen, enthaltene Verpflichtungen und Regeln für Finanzdienstleistungen, Beschränkungen der Regulierungsmöglichkeiten der Handelspartner, Veränderung der Verhandlungsposition der EU seit Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise, Ausgestaltung einer möglichen Revision

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

01.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/97308. 03. 2010

Verpflichtungen zur Deregulierung von Finanzdienstleistungen in Freihandelsabkommen

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Lisa Paus, Katrin Göring-Eckardt, Ulrike Höfken, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Sven Kindler, Ute Koczy, Tom Koenigs, Stephan Kühn, Claudia Roth (Augsburg), Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Eine Ursache der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise ist die weitgehende Deregulierung der Finanzmärkte. Es ist mittlerweile internationaler Konsens, dass die Finanzmärkte wieder stärkere und bessere Regulierung brauchen. Die Europäische Union (EU) schließt eine große Zahl regionaler und bilateraler Freihandelsabkommen (FTA) mit Entwicklungs- und Schwellenländern ab. Dies geschieht, ohne dass globale Gipfeltreffen und internationale Medienberichterstattung die öffentliche Aufmerksamkeit darauf lenken. Teil vieler bilateraler und regionaler Freihandelsabkommen waren in der Vergangenheit Verpflichtungen und Regeln zur Liberalisierung aber auch zur Deregulierung der Finanzdienstleistungen oder zu Kapitalverkehrskontrollen. Werden diese Verpflichtungen und Regeln nicht überarbeitet, könnten FTA der notwendigen Regulierung der internationalen Finanzmärkte entgegenstehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche bilateralen und regionalen Freihandels- und Assoziierungsabkommen werden von Deutschland und der EU zurzeit verhandelt oder wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen?

2

Welche Verpflichtungen und Regeln für Finanzdienstleistungen beinhalten diese Freihandels- und Assoziierungsabkommen (bitte jeweils nach Abkommen aufführen)?

3

Werden die Regulierungsmöglichkeiten der Handelspartner hinsichtlich Größe und Anzahl der Finanzunternehmen beschränkt (bitte jeweils nach Abkommen aufführen)?

4

Inwiefern hat sich die Verhandlungsposition der EU bezüglich der Regulierungsmöglichkeiten der Handelspartner hinsichtlich Größe und Anzahl der Finanzunternehmen seit Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise verändert?

5

Werden die Regulierungsmöglichkeiten der Handelspartner hinsichtlich Transaktionsvolumen der Finanzunternehmen beschränkt (bitte jeweils nach Abkommen aufführen)?

6

Inwiefern hat sich die Verhandlungsposition der EU bezüglich der Regulierungsmöglichkeiten der Handelspartner hinsichtlich Transaktionsvolumen der Finanzunternehmen seit Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise verändert?

7

Werden die Regulierungsmöglichkeiten der Handelspartner hinsichtlich Kapitalzufluss bzw. Kapitalabfluss (Kapitalverkehrskontrolle) beschränkt (bitte jeweils nach Abkommen aufführen)?

8

Inwiefern hat sich die Verhandlungsposition der EU bezüglich der Regulierungsmöglichkeiten der Handelspartner hinsichtlich Kapitalzufluss bzw. Kapitalabfluss (Kapitalverkehrskontrolle) seit Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise verändert?

9

Teilt die Bundesregierung die in der IMF Staff Position Note 10/04 vom 19. Februar 2010 erläuterte Auffassung von führenden Ökonomen des Internationalen Währungsfonds, dass Kapitalkontrollen auf bestimmte Zuflüsse ein nützliches Instrument in Ergänzung zu Regulierungen sein können, um Instabilität im Finanzsektor einzuschränken?

10

Beschränken nach Ansicht der Bundesregierung die Verpflichtungen und Regeln für Finanzdienstleistungen die staatlichen Regulierungsmöglichkeiten der Handelspartner (bitte jeweils nach Abkommen aufführen)?

11

Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass unbegrenzte grenzüberschreitende Aktivitäten (cross-border) von Finanzdienstleistern, inklusive Treuhandservice (trust services) und „Over-the-Counter“-Handel von Derivaten, wie sie im EU-Cariform-Abkommen einiger karibischer Steuerparadiese verankert wurden, keinen Eingang in das EU-Zentralamerika-Abkommen finden?

12

Hält es die Bundesregierung für richtig, dass die Idee des Freihandels sowie die damit verbundene Handelspolitik unterschiedslos auf Güter, Dienstleistungen und auch Finanzdienstleistungen angewendet werden sollten?

13

Inwiefern hat sich die Verhandlungsposition der EU hinsichtlich der Verpflichtungen und Regeln für Finanzdienstleistungen seit Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise verändert?

14

Welche Rolle spielen für die Bundesregierung Freihandelsabkommen bei der Reform der internationalen Finanzmärkte?

15

Plant die Bundesregierung eine Revision der Verpflichtungen und Regeln für Finanzdienstleistungen in Freihandels- und Assoziierungsabkommen?

16

Wenn ja, wie soll diese Revision ausgestaltet werden, und wird sich Deutschland mit dieser Position innerhalb der EU durchsetzen können? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 8. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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