Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte
der Abgeordneten Michel Brandt, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Niema Movassat, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Klaus Ernst und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) formuliert die Bundesregierung „die Erwartung“, dass Unternehmen Maßnahmen treffen, um die Achtung der Menschenrechte entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Somit möchte die Bundesregierung Konzerne mit einer freiwilligen Selbstverpflichtung dazu animieren, die Menschenrechte weltweit zu respektieren und Arbeits- und Umweltstandards einzuhalten. Als Ziel wurde formuliert, dass bis 2020 mindestens die Hälfte aller deutschen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten menschenrechtliche Sorgfaltspflichten erfüllen müssen.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD legt zudem fest, dass die Regierungsparteien national gesetzlich tätig werden und sich für eine EU-weite Regelung einsetzen, falls eine „wirksame und umfassende Überprüfung des NAP“ im Jahr 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht.
Um die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zu kontrollieren, hat die Bundesregierung ein Konsortium unter Führung des Beratungsunternehmens Ernst & Young beauftragt, eine repräsentative Befragung der relevanten Unternehmen durchzuführen (www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Ueber-den-NAP/Fragen-und-Antworten-zum-NAP/Wer-fuehrt-das-monitoring-durch.html#faq748304). Dieses als „Monitoring“ bezeichnete Überprüfungsverfahren ist wie folgt vorgesehen:
- Damit die Umfrage statistisch als repräsentativ gilt, müssen von rund 7 100 großen deutschen Unternehmen nur etwa 400 bzw. rund 6 Prozent teilnehmen (www.taz.de/!5584600/).
- Eine Teilnahme an der Befragung ist für Unternehmen freiwillig. Damit besteht laut zivilgesellschaftlichen Organisationen die Gefahr, dass nur diejenigen Unternehmen an der Befragung teilnehmen, die bereits etwas im Bereich Menschenrechte vorzuweisen haben. Konzerne, die den Fragebogen nicht ausfüllen, sollen nicht negativ in der Statistik vorkommen (www.cora-netz.de/wpcontent/uploads/2018/12/2018-12-20_NAP_Stellungnahme-Monitoring_CorA-DGB-ForumMR-VENRO.pdf).
- Unternehmen können aus vorformulierten Antworten auswählen und können nach Ansicht der Fragesteller so die vorteilhafteste Antwort auswählen (www.cora-netz.de/wp-content/uploads/2018/12/2018-12-20_NAP_Stellungnahme-Monitoring_CorA-DGB-ForumMR-VENRO.pdf).
- Der „Comply-or-explain“-Ansatz ermöglicht es, Unternehmen zu erklären, warum sie Vorgaben aus dem Nationalen Aktionsplan nicht bzw. noch nicht erfüllen (www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/Ueber-den-NAP/Naechste-Schritte/naechste-schritte.html).
- Es wird nach Ansicht der Fragesteller nur eine oberflächliche Prüfung der Glaubwürdigkeit der gegebenen Antworten geben. Die Zivilgesellschaft und die Bundesregierung sind nach Ansicht der Fragesteller von der Plausibilitätsprüfung ausgeschlossen (www.auswaertiges-amt.de/blob/2157394/02003601ca02bde792c73b18522069b3/180918-inception-report-data.pdf).
- Die Antworten werden vor der Veröffentlichung anonymisiert, somit auch bevor die Bundesregierung und die Zivilgesellschaft die Ergebnisse zu Gesicht bekommen.
- Demnach wird nach Ansicht der Fragesteller ausschließlich das Konsortium unter Führung von Ernst & Young aussagekräftige Informationen über die teilnehmenden Unternehmen haben. Dabei handelt es sich um eine Wirtschaftsprüfungsfirma, die immer wieder in die Schlagzeilen mit Korruptionsvorwürfen gerät: Affären mit Klienten (www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/affaere-mit-klienten-wirtschaftspruefer-ey-muss-strafe-zahlen-a-1113110.html), Verstöße gegen Bilanzierungsvorschriften (www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/schlecker-prozess-verfahren-gegen-ernst-young-eingestellt-a-1148939.html oder www.n-tv.de/wirtschaft/kurznachrichten/Auch-Ernst-Young-muss-im-Toshiba-Skandal-zahlen-article16630966.html), Hilfe bei der Steuerflucht (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/kpmg-deloitte-pwc-ey-wie-engdie-bande-zwischen-politik-und-wirtschaftspruefern-sind/23288424.html) etc.
Am 26. März 2019 veranstaltete das Auswärtige Amt die erste Dialogveranstaltung zum Monitoring des NAPs. Wie es im Veranstaltungsprogramm heißt, sollte der Veranstaltung „die Veröffentlichung des 1. Zwischenberichts (2018) zum Monitoring unmittelbar vorausgehen“. Dieser Bericht wurde jedoch bislang nicht vorgelegt, obwohl das Auswärtige Amt dessen Veröffentlichung „in den nächsten Tagen“ nach der Veranstaltung in Aussicht gestellt hatte.
Laut Medienberichten ist diese Verzögerung durch Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Ressorts zu begründen. „DER SPIEGEL“ berichtete, dass das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit aller Macht versuchen, die Befragung weichzuspülen (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grosse-koalition-kanzleramt-will-menschenrechtsbericht-weichspuelen-a-1260737.html). Die Fragestellenden und zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren den Versuch, die ohnehin schwache Befragung weiter zu verwässern, um damit das Ergebnis schönzurechnen und gesetzliche Regelungen zu vermeiden (www.fr.de/wirtschaft/keine-gesetzliche-verpflichtung-12076024.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie wird im Umsetzungsprozess des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte und insbesondere im hierzu eingerichteten interministeriellen Ausschuss sichergestellt, dass das Bundeskanzleramt den ihm zustehenden Beobachterstatus nicht durch eine aktiv gestaltende und nachsteuernde Rolle überschreitet?
Wer waren die Teilnehmenden während der Krisensitzungen am 3. und am 9. April 2019 zum Monitoring des Nationalen Aktionsplans?
Was wurde während der Treffen am 3. und 9. April 2019 konkret mit welchen Ergebnissen besprochen?
Inwieweit hat sich das Bundeskanzleramt während der Treffen am 3. und am 9. April 2019 mit welchen Forderungen eingebracht?
Inwieweit hat sich das Bundeswirtschaftsministerium während der Treffen am 3. und am 9. April 2019 mit welchen Forderungen eingebracht?
Welche während der Treffen am 3. und 9. April 2019 eingebrachten Vorschläge werden in den Zwischenbericht einfließen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Medienberichten, das Bundeskanzleramt wolle den Zwischenbericht dahingehend ändern, dass Firmen, die die Kriterien knapp verpassen, als „Grenzfälle“ und „Erfüller“ gewertet werden können und dass Unternehmen, die den Online-Fragebogen nicht komplett bearbeiten, statt „nicht erfüllt“ die Einstufung „nicht geantwortet“ erhalten sollen (www.taz.de/!5584600/)?
Inwieweit hat die Bundesregierung Bedenken, dass Unternehmen, die den im NAP festgelegten Comply-or-Explain-Mechanismus anwenden, das Monitoring bestehen, obwohl sie nicht alle Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht erfüllen?
Wie wirkt die Bundesregierung diesen Bedenken entgegen?
Welche Position vertritt das Bundesministerium der Finanzen unter der Führung des Bundesministers der Finanzen Olaf Scholz zum Nationalen Aktionsplan, und wie steht diese in Einklang mit den seit dem Erarbeitungsprozess des Nationalen Aktionsplans wiederholt erfolgenden Interventionen zur Abschwächung des NAPs und des Monitorings?
Wie wird methodisch erfasst, inwiefern es Abweichungen der Gruppe von antwortenden Unternehmen zur Gruppe von nicht antwortenden Unternehmen gibt, und wie wird eine damit zusammenhängende Verfälschung des Monitoringergebnisses ausgeschlossen?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Dienstleisterkonsortium für das Monitoring die durch nicht antwortende Unternehmen erfolgende Verzerrung der Erhebung („Selektionsproblematik“) für alle Fälle eingehend überprüft und erforderliche Abwägungen im Sinne des NAPs bzw. der Regierungsanforderungen und nicht vielmehr im Interesse der beteiligten Unternehmensberatungen erfolgen, wenn die Bundesregierung nur Schlüsse aus dieser Auswertung in anonymisierter Form erhält?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorwurf, bei den umfangreichen Korrekturen, die sich in den Berichtstext eingeschlichen haben, führten im Prinzip nicht die Regierungsbeamten die Feder, sondern der Arbeitgeberverband (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grosse-koalitionkanzleramt-will-menschenrechtsbericht-weichspuelen-a-1260737.html)?
Welche konkreten Änderungsvorschläge haben der Arbeitgeberverband oder andere Wirtschaftsunternehmen und -verbände zum Monitoring gemacht, und welche Vorschläge wurden davon schlussendlich berücksichtigt?
Haben seit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte am 21. Dezember 2016 und während des europaweiten Ausschreibungsverfahrens für das Monitoring Konsultationen zwischen der Bundesregierung und Akteuren aus der Privatwirtschaft oder Wirtschaftsverbänden (außerhalb der AG Wirtschaft und Menschenrechte) bzw. Vertretern des ausgewählten Konsortiums stattgefunden, die das Monitoring thematisiert haben (wenn ja, bitte alle Termine und teilnehmende Organisationen bzw. Unternehmen und Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter auflisten)?
Welchen Brief-, Telefon- und E-Mailkontakt bezüglich des Monitorings hatte die Bundesregierung mit Akteuren aus der Privatwirtschaft und Wirtschaftsverbänden seit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte am 21. Dezember 2016 (bitte aufschlüsseln nach Datum, Thema und mit wem der Kontakt bestand)?
Wann wird der 1. Zwischenbericht zum Monitoring veröffentlicht?
Hat die verspätete Veröffentlichung des Monitoringberichts einen Einfluss auf die weitere Planung, wie z. B. den Beginn der Befragung der Unternehmen am 6. Mai 2019 und die Veröffentlichung des 2. Zwischenberichts?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei Unternehmen dafür zu werben, an der Befragung teilzunehmen?
In welchen sonstigen Fällen hat die Bundesregierung Gesetzgebungsentscheidungen auf der Grundlage von Erhebungen gefällt, die sich an eine von der Entscheidung maßgeblich betroffene Akteursgruppe richten (bitte alle Fälle mitsamt Thema, befragter Akteursgruppe, vordefiniertem Erhebungsziel bzw. „Gesetzgebungsschwelle“ sowie Format, z. B. persönlich bzw. telefonisch bzw. Fragebogen bzw. online bzw. Multiple Choice bzw. Freitext etc. auflisten).
Wie ist die jeweilige Funktion der Berichte zu den Monitoringerhebungen sowie des „aktualisierten Statusberichts“ (siehe NAP S. 28) des Nationalen Aktionsplans für eine Gesetzgebungsentscheidung der Bundesregierung, und in welchem Verhältnis stehen diese beiden Dokumente nach Auffassung der Bundesregierung zueinander?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Kritik, der Monitoringprozess sei intransparent und die von der Zivilgesellschaft eingebrachten Vorschläge würden nicht genügend Beachtung finden (www.cora-netz.de/wp-content/uploads/2018/12/2018-12-20_NAP_Halbzeitbilanz_CorA-DGB-ForumMR-VENRO.pdf)?