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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitszeit von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7774)

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

24.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/989207.05.2019

Arbeitszeit von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7774)

der Abgeordneten Friedrich Straetmanns, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den Jahren 2004 und 2006 wurde per Verordnung die Arbeitszeit von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten schrittweise auf letztendlich 41 Wochenstunden erhöht. Von Anfang an Betroffene arbeiteten damit seit 2004 etwa 153 Tage mehr als ihre tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen, die teilweise am selben Arbeitsplatz sitzen und mit denselben Tätigkeiten betraut sind. Begründet wurde der Schritt damit, dass die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten einen besonderen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushaltes zu leisten hätten, der sich aus dem besonderen Dienst- und Treueverhältnis ergeben würde.

Viele Beamtinnen und Beamte fühlen sich durch diese Ungleichbehandlung über Gebühr zur Haushaltskonsolidierung herangezogen. Mit der Petition 1-19-06-20102-007205 wurde die Bundesregierung aufgefordert, die Arbeitszeit der von Tarifbeschäftigten anzugleichen und wieder auf 39 Wochenstunden zu reduzieren. Im Anschluss an diese Petition haben wir als Fraktion DIE LINKE. eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Einige der auf Bundestagsdrucksache 19/7774 gelieferten Antworten bedürfen dabei weiterer Präzision, beziehungsweise haben weiteren Nachfragebedarf ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Versteht sich die in der Antwort 1 auf Bundestagsdrucksache 19/7774 wiedergegebene Zahl als Summe, inklusive den in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeklammerten Richterinnen und Richtern sowie Soldatinnen und Soldaten, oder wie ergibt sich die Differenz zwischen der in der Antwort zu Frage 1 angegebenen Zahl auf der einen und der Summe aus der Antwort zu den Fragen 2, 3 und 16 auf der anderen Seite?

2

Kann davon ausgegangen werden, dass die Zahlen in der Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/7774 ab dem Jahr 2014 stichhaltig sind, nachdem in der Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7774 nur darauf hingewiesen wird, dass möglicherweise Zahlen niedriger angegeben werden, als sie in der Realität sind, da die Erfassung vor allem in früheren Jahren nicht lückenlos war?

3

Ab wann sind die Zahlen in der Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/7774 verlässlich, da die Sprünge in den Zahlen hier nicht in gleichem Maße wie bei den Beamtinnen und Beamten und in einem früheren Jahr – also nicht 2013/2014 – zu verzeichnen sind?

4

Wie erklärt sich die Bundesregierung den in der Antwort zu den Fragen 11 und 12 auf Bundestagsdrucksache 19/7774 dargestellten deutlichen Anstieg der Krankheitstage zwischen 2006 und 2017 (z. B. von +67 Prozent im einfachen Dienst der oberen Bundesbehörden)?

5

Wurden angesichts dieses Anstiegs von Krankheitstagen Gegenmaßnahmen ergriffen, und wenn ja, welche?

6

Müssten in der Antwort zu Frage 18 auf Bundestagsdrucksache 19/7774 nicht Basiseffekte berücksichtigt werden und somit der jährlich eingesparte Betrag aufsummiert werden?

7

Müssten nicht auch in den Jahren 2015 ff. noch Einsparungen verzeichnet worden sein, auch wenn ab dieser Zeit vermehrt Neueinstellungen vorgenommen wurden?

8

Ist es korrekt, dass die in der Antwort zu Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 19/7774 unterstellten 371 Mio. Euro Mehrbedarf auf Grundlage von 181 250 Vollzeitäquivalenten zustande kommen, obwohl nach Ansicht der Fragesteller – sofern man sich der Realität annähern möchte – hier die schon jetzt Teilzeit- und anderweitig reduziert Beschäftigten berücksichtigt werden müssten und somit eine erheblich niedrigere Summe (um rund ein Viertel) heraus käme?

9

Hält es die Bundesregierung für plausibel, dass die Arbeitskraft in der Arbeitsstunde 9 und 10 eines jeweiligen Tages gleich effizient ist, wie in der Stunde 1 und 2 eines Tages (bitte ausführen)?

10

Gibt es für die in der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/7774 erwähnte Prüfung der Sachlage einen Kriterienkatalog, und wenn ja, welche Kriterien beinhaltet dieser?

11

Welche objektiv nachvollziehbaren Umstände müssen eintreten, damit eine Überprüfung, wie in der Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/7774 beschrieben, mit einer Normalisierung der Arbeitszeit von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten beschieden wird?

12

Wie hat sich die Teilzeitquote der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten in den Jahren 1998 und 2018 entwickelt (bitte nach Geschlecht differenziert angeben)?

13

Wie entwickelte sich in den Jahren 1998 bis 2018 die vollzeitnahe Arbeitszeitreduzierung (bitte nach Geschlecht differenziert angeben)?

14

Wie viel Prozent der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten sowie der Tarifbeschäftigten werden in den kommenden zehn Jahren nach Berechnungen der jeweiligen Bundesministerien in Ruhestand bzw. Pension gehen (bitte nach Bundesministerien, Bundesbehörden und Laufbahngruppen differenzieren)?

15

Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung wurden und werden ergriffen, und inwieweit werden diese als nachhaltig erachtet?

16

Gibt es Versuche, den Attraktivitätsmalus der Bundesbehörden gegenüber den ganz überwiegend mit kürzerer Arbeitszeit versehenen Stellen der Länderbehörden auszugleichen, und wenn ja, welche (vgl. Antwort zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/7774)?

17

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Leitsatz 1 des Beschlusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. Oktober 2018 (Aktenzeichen 2 BvL 2/17) im Kontext der Arbeitszeit von Bundesbeamten (bitte ausführen)?

Berlin, den 2. Mai 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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