Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2019
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die von der Fraktion DIE LINKE. regelmäßig erfragten Informationen zur Asylstatistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beleuchten ausgewählte Aspekte, die in der medialen Berichterstattung zumeist nur wenig Beachtung finden. So ist wenig bekannt, dass die Anerkennungsquote bei inhaltlichen Asylentscheidungen weitaus höher liegt als die offiziellen Zahlen vermuten lassen (vgl. hierzu und zum Folgenden, soweit nicht anders angegeben, Bundestagsdrucksache 19/8701). Die so genannte bereinigte Schutzquote, bei der rein formelle Entscheidungen unberücksichtigt bleiben, lag im Jahr 2018 bei 50,2 Prozent gegenüber der von der Bundesregierung verwandten unbereinigten Schutzquote in Höhe von 35 Prozent. Die Statistikbehörde der EU „eurostat“ verwendet ebenfalls eine um bestimmte formelle Entscheidungen (insbesondere Dublin-Entscheidungen) bereinigte „Anerkennungsrate“; diese lag nach ihren Berechnungen im Jahr 2018 für Deutschland bei 42,4 Prozent (https://ec.europa.eu).
Hinzu kommen noch Anerkennungen durch die Gerichte nach einer zunächst negativen Entscheidung des BAMF. Immer mehr BAMF-Bescheide werden beklagt, 2018 wurde gegen 75,8 Prozent der ablehnenden Bescheide Klage erhoben (2017: 73,4 Prozent, 2016: 39,7 Prozent, 2015: 31,9 Prozent, 2012 bis 2014: zwischen 55,8 und 58,5 Prozent). 45,1 Prozent aller Asylklagen bei den Verwaltungsgerichten endeten 2018 mit einer „sonstigen Verfahrenserledigung“, z. B. wenn Einzelverfahren von mehreren Familienangehörigen zusammengelegt werden, wenn eine Klage nicht weiter verfolgt oder wenn ein Schutzstatus im Einvernehmen mit dem BAMF in Abänderung des Ursprungsbescheides erteilt wird – letzteres war im Jahr 2018 4 786 mal der Fall. Sonstige Verfahrenserledigungen erfolgen nicht überwiegend in Fällen mit schlechten Erfolgsaussichten, nur 8,7 Prozent der Fälle betrafen Schutzsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten. Asylsuchende mit guten Erfolgsaussichten aus den drei Herkunftsländern Syrien, Afghanistan und Irak machten hingegen 31,5 Prozent aller formellen Entscheidungen aus. Auch erfolgreiche Dublin-Klagen mit dem Ergebnis, dass das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt werden muss, gelten statistisch als „sonstige Erledigungen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4961, Antwort zu Frage 26).
Werden formelle Erledigungen außer Betracht gelassen und nur tatsächlich inhaltliche Entscheidungen der Gerichte betrachtet, ergibt sich eine bereinigte Erfolgsquote von Asylsuchenden im Klageverfahren im Jahr 2018 in Höhe von 31,4 Prozent (2017: 40,8 Prozent, 2016: 29,4 Prozent, 2015: 12,6 Prozent, Bundestagsdrucksachen 18/12623 und 18/8450). Bei afghanischen Geflüchteten betrug die Erfolgsquote bei den Gerichten im Jahr 2018 sogar 57,6 Prozent, d. h. mehr als jeder zweite Bescheid erwies sich nach einer gerichtlichen Überprüfung als falsch. In absoluten Zahlen mussten die Verwaltungsgerichte 2018 fast 30 000 BAMF-Bescheide korrigieren (29 573), das BAMF änderte von sich aus weitere 4 786 Bescheide. Sowohl der Anstieg der Klagequote als auch die hohen Aufhebungsquoten bei den Gerichten sind nach Ansicht der Fragestellenden Indizien für eine große Zahl mangelhafter und rechtswidriger Entscheidungen des BAMF. Ende 2018 waren 310 959 Klagen im Asylbereich bei den Gerichten anhängig.
Die Spannbreite der bereinigten Schutzquoten bei den unterschiedlichen Organisationseinheiten des BAMF ist enorm: Bei afghanischen Schutzsuchenden lag sie im Jahr 2018 zwischen 32,9 und 85,1 Prozent, bei irakischen zwischen 4,7 und 75 Prozent, bei iranischen zwischen 6,7 und 82,6 Prozent, bei somalischen zwischen 24,4 und 89,5 Prozent, bei nigerianischen zwischen 2,9 und 50,3 Prozent und bei türkischen Asylsuchenden zwischen 8,7 und 78 Prozent. Mit deutlich negativ abweichenden Schutzquoten fallen etwa die BAMF-Standorte Zirndorf, Manching, Eisenhüttenstadt und Chemnitz auf, und zwar bei allen untersuchten Herkunftsländern mit relevanten Fallzahlen – eine nachvollziehbare Erklärung hierfür gibt die Bundesregierung nach Ansicht der Fragestellenden nicht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 5).
Bei einem immer größeren werdenden Anteil von Flüchtlingsanerkennungen nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) handelt es sich um Fälle des Familienschutzes, d. h. um eine Schutzgewährung für Angehörige von in Deutschland bereits anerkannten Flüchtlingen: 67,1 Prozent aller im Jahr 2018 erteilten GFK-Status erfolgten im Rahmen des Familienschutzes (viertes Quartal 2018: 77,4 Prozent), zu 85 Prozent kamen die Betroffenen aus den Ländern mit relevantem Familiennachzug (Syrien, Irak, Afghanistan, Eritrea). 18 338 Asylsuchende im Jahr 2018 verfügten zum Zeitpunkt der Asylantragstellung über eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen. Aus Sicht der Fragestellenden spricht all dies dafür, dass eine zunehmend große Zahl Asylsuchender zuvor legal im Wege des Familiennachzugs eingereist ist und einen Asylantrag vor allem zur Statusklärung stellt. Die Bundesregierung vermag auf Nachfragen hierzu nicht einmal ungefähre Einschätzungen abzugeben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 2b).
Anders als vom Präsidenten des BAMF in einem Interview mit der Zeitung „DIE WELT“ vom 24. März 2019 suggeriert, gibt es aus Sicht der Fragesteller keinen kausalen Zusammenhang zwischen Anerkennungsquoten und dem Anteil von Schutzsuchenden, die ohne Ausweispapiere beim BAMF vorsprechen. Asylsuchende aus Somalia etwa können regelmäßig keine Papiere vorlegen, dennoch werden sie zu 94,1 Prozent vom BAMF als schutzbedürftig anerkannt. Asylsuchende aus Albanien hingegen werden fast nie anerkannt, legen aber überdurchschnittlich häufig Ausweispapiere vor, nämlich zu 58 Prozent (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu den Fragen 1b und 8). Dass Verfolgte aus bestimmten Regionen häufig keine Pässe vorlegen können, liegt unter anderem am Zustand des Dokumentenwesens der jeweiligen Herkunftsländer oder an den spezifischen Bedingungen ihrer Flucht.
564 Asylsuchende waren im Jahr 2018 (2017: 444) von Asyl-Flughafenverfahren betroffen. Im Ergebnis wurde 229 Schutzsuchenden (2017: 127) nach einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ die Einreise im Rechtssinne verweigert – wie viele von ihnen tatsächlich ausreisten oder abgeschoben wurden oder in Deutschland verbleiben konnten, ist nicht bekannt.
48,4 Prozent aller Asylsuchenden in Deutschland im Jahr 2018 waren minderjährig (2017: 45 Prozent), 2,5 Prozent waren unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (2017: 4,6 Prozent). Bei 19,9 Prozent der Asylsuchenden des Jahres 2018 handelte es sich um Kinder von bereits in Deutschland lebenden Asylsuchenden bzw. Flüchtlingen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen42
a) Wie hoch war die Gesamtschutzquote (Anerkennungen nach Artikel 16a des Grundgesetzes – GG –, nach § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG – in Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention – GFK –, subsidiärer Schutz und Abschiebungshindernisse) in der Entscheidungspraxis des BAMF im ersten Quartal 2019 bzw. im vorherigen Quartal (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben und für die 15 wichtigsten Herkunftsländer gesondert darstellen, bitte für jedes dieser Länder in relativen Zahlen angeben, wie viele Asylsuchende Schutz nach Artikel 16a GG, nach § 60 Absatz 1 AufenthG/GFK, einen subsidiären Schutzstatus bzw. nationalen Abschiebungsschutz zugesprochen bekommen haben, bitte in einer weiteren Tabelle nach Art der Anerkennung differenzieren: Asylberechtigung – darunter Familienasyl –, internationaler Flüchtlingsschutz – darunter Familienschutz –, subsidiärer Schutz – darunter Familienschutz –, nationale Abschiebungsverbote – bitte jeweils so differenziert wie möglich darstellen und in jedem Fall Angaben zu den Herkunftsländern Algerien, Marokko, Tunesien, Georgien, Armenien und die Türkei sowie zu allen sicheren Herkunftsstaaten machen)?
b) Wie hoch war in den genannten Zeiträumen jeweils die „bereinigte Gesamtschutzquote“, d. h. die Quote der Anerkennungen bezogen auf tatsächlich inhaltliche und nicht rein formelle Entscheidungen (bitte wie zu Frage 1a differenzieren), und welche näheren Angaben lassen sich machen zu den Gründen sonstiger Verfahrenserledigungen im ersten Quartal 2019?
a) Wie viele der Anerkennungen nach § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes – AsylG (GFK) – im ersten Quartal 2019 bzw. im vorherigen Quartal beruhten auf staatlicher, nichtstaatlicher bzw. geschlechtsspezifischer Verfolgung bzw. waren Familienflüchtlingsschutzstatus (bitte in absoluten und relativen Zahlen und noch einmal gesondert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern angeben)?
b) Wie viele der Anerkennungen in den genannten Zeiträumen waren Schutzstatus nach § 26 AsylG für Familienangehörige bereits Anerkannter (bitte jeweils nach dem Bezugsstatus – Asylberechtigung, Flüchtlingsstatus nach der GFK bzw. subsidiärem Schutz – differenzieren), wie viele dieser erteilen Status betrafen in Deutschland geborene Kinder, und welche ungefähren Einschätzungen können im BAMF dazu gemacht werden, wie viele Asylanträge von zuvor im Wege des legalen Familiennachzugs eingereisten Personen stammen, auch vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2018 18 338 Asylsuchende zum Zeitpunkt der Asylantragstellung über eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen verfügten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 2c; bitte erläutern)?
c) Wie viele der Asylsuchenden in den genannten Zeiträumen waren legal eingereist oder lebten zum Zeitpunkt der Asylantragstellung mit rechtmäßigem Aufenthalts¬titel (welchem) oder mit einer Duldung in Deutschland (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
Wie viele Asylsuchende wurden im ersten Quartal 2019 registriert (bitte nach Monaten auflisten und der Zahl der gestellten Asylerstanträge in den jeweiligen Monaten gegenüberstellen)?
Zu wie vielen asylsuchenden Personen wurde im ersten Quartal 2019 bzw. im Gesamtjahr 2018 nach Angaben des Ausländerzentralregisters eine Ausreise registriert, obwohl noch kein Abschluss des Asylverfahrens erfasst war (bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und nach Bundesländern differenzieren)?
Zu welchem Anteil und in welcher Zahl verfügten Asylsuchende im ersten Quartal 2019 über keine Identitätspapiere (Reisepässe, Ausweise, sonstiges), mit denen ihre Herkunft bzw. Identität nach Auffassung des BAMF hinreichend sicher zu klären war (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
a) Wie hoch war jeweils der Anteil der Asylsuchenden ohne Identitätspapiere im Jahr 2018 bei den Asylsuchenden aus den zehn Herkunftsländern mit den höchsten bereinigten Gesamtschutzquoten, und wie hoch war jeweils der Anteil der Asylsuchenden ohne Identitätspapiere im Jahr 2018 bei den Asylsuchenden aus den zehn Herkunftsländern mit den niedrigsten bereinigten Gesamtschutzquoten (bitte jeweils nach einzelnen Länder auflisten und nur Länder mit mehr als 100 Entscheidungen im Jahr berücksichtigen)?
b) Inwieweit kann vor dem Hintergrund dieser Zahlen die generelle Aussage des Präsidenten des BAMF in einem Interview mit der Zeitung „DIE WELT“ vom 24. März 2019 bestätigt werden: „Asylbewerber aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote legen fast nie Dokumente vor“ (bitte begründen)?
In wie vielen Fällen wurden im ersten Quartal 2019 (bitte nach Monaten auflisten und Gesamtzahlen nennen) mobile Datenträger von Asylsuchenden ausgelesen und ein Ergebnisprotokoll erstellt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern auflisten)?
a) Zu welchem Anteil verfügten in diesem Zeitraum Asylsuchende, deren Identität bzw. Herkunft nach Auffassung des BAMF nicht hinreichend sicher durch Dokumente geklärt werden konnte, über mobile Datenträgergeräte, zu welchem Anteil konnten diese technisch ausgelesen werden, und in wie vielen Fällen erfolgte bislang eine Auslesung erst nach behördlichen Androhungen oder durch Zwang bzw. gegen den Willen der Betroffenen (bitte so konkret wie möglich antworten)?
b) In wie vielen der Fälle, in denen eine Datenauslesung im genannten Zeitraum erfolgte und ein Ergebnisreport erstellt wurde, wurde dieser für das Asylverfahren durch die jeweiligen Entscheider angefordert, in wie vielen dieser Fälle wurde diesem Antrag nach entsprechender Prüfung durch einen Volljuristen entsprochen bzw. erfolgte eine Ablehnung (bitte so differenziert wie möglich antworten), und was waren die Gründe für entsprechende Ablehnungen (bitte zumindest die wichtigsten typischen Gründe für eine Ablehnung nennen; eine statistische Auswertung ist diesbezüglich nicht erforderlich – eine Antwort hierzu fehlte auf Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 9b)?
c) In wie vielen dieser Fälle, in denen der Ergebnisreport der Auslegung für das Asylverfahren verwandt wurde, hat dieser dazu geführt oder maßgeblich dazu beigetragen, Angaben der Asylsuchenden zu ihrer Herkunft bzw. Identität bzw. Staatsangehörigkeit zu widerlegen bzw. zu bestätigen (bitte ausführen und unter Angabe konkreter Zahlen antworten)?
Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2019 nach § 14a Absatz 2 des Asylgesetzes von Amts wegen für hier geborene (oder eingereiste) Kinder von Asylsuchenden gestellt, wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen von Kindern bzw. für Kinder unter 16 Jahren bzw. von Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren bzw. von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt (bitte jeweils in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen in Relation zur Gesamtzahl der Asylanträge sowie die Gesamtzahl der Anträge unter 18-Jähriger und sich überschneidende Teilmengen angeben), und wie hoch waren die jeweiligen (auch bereinigten) Gesamtschutzquoten für die genannten Gruppen?
Wie viele der Asylsuchenden im ersten Quartal 2019 bzw. im Gesamtjahr 2018 (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren) waren so genannte Nachgeborene, d. h. Kinder von bereits hier lebenden Asylsuchenden oder Flüchtlingen (soweit möglich bitte auch nach dem Aufenthaltsstatus der Eltern differenzieren), und wie viele von ihnen waren in Deutschland geboren (bitte wie zuvor differenzieren)?
Wie viele unbegleitete Minderjährige (d. h. unter 18-Jährige) haben im ersten Quartal 2019 einen Asylerstantrag gestellt (bitte nach wichtigsten Herkunftsländern und Bundesländern aufgliedern), und welche Asylentscheidungen ergingen bei unbegleiteten Minderjährigen im genannten Zeitraum (bitte nach verschiedenen Schutzstatus und wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden im ersten Quartal 2019 an welchen Grenzen durch die Bundespolizei aufgegriffen, wie viele von ihnen wurden an die Jugendämter übergeben, wie viele von ihnen wurden zurückgewiesen oder zurückgeschoben (bitte nach den fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Asylanträge wurden im ersten Quartal 2019 als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt (bitte Angaben differenziert nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern machen und zudem jeweils in Relation zur Gesamtzahl der Ablehnungen setzen)?
Wie viele so genannte Flughafenverfahren wurden im ersten Quartal 2019 an welchen Flughafenstandorten mit welchem Ergebnis durchgeführt (bitte auch Angaben zum Anteil der unbegleiteten Minderjährigen und den zehn wichtigsten Herkunftsländern machen)?
Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Rechtsmitteln und Gerichtsentscheidungen im Bereich Asyl für das bisherige Jahr 2019 (bitte jeweils in der Differenzierung wie auf Bundestagsdrucksache 19/8701 in der Antwort zu Frage 16 darstellen: Asylverfahren, Widerrufsverfahren, Eilanträge in Dublin-Verfahren, unterschiedliche Instanzen, Verfahrensdauern, auch zu Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bzw. nach § 80 Absatz 5 der Verwaltungsgerichtsordnung; neben der Differenzierung nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern bitte in jedem Fall auch Angaben zu den sicheren Herkunftsstaaten sowie zu Marokko, Tunesien, Algerien, Georgien, Armenien und Türkei machen)?
a) Wie viele Rechtsmittel sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung anhängig in Verfahren, in denen subsidiär Schutzberechtigte auf einen Flüchtlingsstatus klagen (bitte auch nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren), und wie viele dieser Verfahren wurden im ersten Quartal 2019 mit welchem Ergebnis entschieden (bitte ebenfalls nach Bundesländern und den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren; Angaben zur ersten Instanz sind ausreichend)?
b) Gegen wie viele der Asylbescheide des BAMF wurden im bisherigen Jahr 2019 Rechtsmittel eingelegt (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben und Klagequoten in Bezug auf die Gesamtzahl der Bescheide und in Bezug auf Ablehnungen gesondert ausweisen; bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und zusätzlich nach den zu sicher erklärten Herkunftsländern differenzieren, zusätzlich differenzieren nach der Art der Ablehnung: unbegründet, offensichtlich unbegründet, unzulässig bzw. Dublin-Bescheid)?
c) Wie ist die aktuelle Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren im Bereich Asyl, differenziert nach (Bundes-, Ober-) Verwaltungsgerichten?
d) In wie vielen Fällen erhielten zunächst abgelehnte Asylsuchende im bisherigen Jahr 2019 doch noch einen Schutzstatus, und in wie vielen Fällen basierte dies auf einer Gerichtsentscheidung, auf einer Abhilfeentscheidung bzw. geschah dies infolge eines Folgeantrags oder aus sonstigem Grunde (bitte differenzieren und zudem nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten auflisten)?
e) Bei wie vielen der Klagen und Rechtsschutzanträge im Asylbereich im bisherigen Jahr 2019 ging es um Dublin-Bescheide (inklusive Schutzgewährung in einem anderen Mitgliedstaat, bitte auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren), und wie wurden diese Verfahren im bisherigen Jahr 2019 entschieden (bitte in absoluten und relativen Zahlen und so differenziert wie möglich angeben)?
Wie lautete die Klagequote in Bezug auf ablehnende Bescheide des BAMF für das erste Quartal 2019, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die relativen Klagequoten der Jahre 2017 und 2018 deutlicher höher waren als in den Vorjahren (vgl. Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/8701, wobei die letzte Teilfrage unbeantwortet blieb)?
Welche Angaben gibt es im BAMF zu der Kategorie „sonstiger Erledigungen“ bei Gerichtsentscheidungen für das bisherige Jahr 2019 (bitte soweit möglich entsprechend der Fallkonstellationen in der auf Bundestagsdrucksache 19/4961 in der Antwort zu Frage 26 aufgeführten zweiten Tabelle auflisten), liegen insbesondere quantitative Angaben oder Einschätzungen zu der Kategorie „keine Schutzgewährung – Prozesserledigung“ und entsprechende Fallzahlen vor (bitte ausführen und gegebenenfalls auch für das Jahr 2018 angeben)?
Wie viele rechtswidrige Abschiebungen trotz laufenden Asyl- oder Gerichtsverfahrens gab es im bisherigen Jahr 2019 (bitte mit kurzer Fehleranalyse auflisten)?
Wie viele Asylanhörungen gab es im ersten Quartal 2019 (bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie waren die bereinigten Schutzquoten und die Zahl der Schutzgesuche bei Asylsuchenden aus Tunesien, Algerien, Ägypten, Marokko, Libyen, Georgien, Armenien und der Türkei im ersten Quartal 2019?
Wie viele Erst- und Folgeanträge (bitte differenzieren) wurden von Asylsuchenden aus Serbien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Albanien und Bosnien-Herzegowina im ersten Quartal 2019 gestellt (bitte jeweils auch den prozentualen Anteil der Roma-Angehörigen nennen), und wie wurden diese Asylanträge jeweils mit welchem Ergebnis beschieden?
Welche aktuellen Informationen gibt es zur Personalsituation, -entwicklung und -planung im BAMF (bitte auch spezifische Angaben zu den Bereichen Asylprüfung, Widerrufsprüfung, Dublin-Verfahren, Qualitätssicherung und Prozessvertretung machen)?
Wie viele Asylverfahren wurden im ersten Quartal 2019 eingestellt (bitte nach Gründen und den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
Zu welchem ungefähren Anteil wird nach Einschätzungen von fachkundigen Bediensteten des BAMF derzeit das Prinzip der Einheit von Anhörer und Entscheider im Asylverfahren in der Praxis gewahrt, in welchen Fallkonstellationen wird hiervon abgewichen, und wie hoch war der Anteil von Asylentscheidungen, die in Entscheidungszentren (d. h. auch: ohne Identität von Anhörer und Entscheider) getroffen wurden, im ersten Quartal 2019?
Was kann dazu gesagt werden, unter welchen Umständen bzw. für welche Abschnitte des Verfahrens Personen, die einen Folge-, Zweit- oder Wiederaufgreifensantrag gestellt haben, eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Duldung erhalten (bitte ausführen), gibt es hierzu bundeseinheitliche Regelungen und Praktiken (bitte ausführen), und welche Eintragungen zu diesen Personen erfolgen im Ausländerzentralregister (bitte ausführen, unter welchen Bedingungen und wann beispielsweise ein laufendes Asylverfahren in diesen Konstellationen vermerkt wird)?
In wie vielen Fällen hat das BAMF im Jahr 2018 Mitteilungen an die Ausländerbehörden versandt, wonach ein neues Verfahren durchgeführt wird, weil noch nicht zeitnah ein Bescheid in der Sache erstellt werden konnte?
Wie viele Einreise- und Aufenthaltsverbote hat das BAMF im ersten Quartal 2019 gegenüber abgelehnten Asylsuchenden mit welcher Begründung erlassen, und wie viele davon sind mangels zumutbarer freiwilliger Ausreise innerhalb der gesetzten Frist wirksam geworden bzw. in Kraft getreten (bitte nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Wie viele Asylgesuche gab es im ersten Quartal 2019 an den bundesdeutschen Grenzen (bitte nach Grenzabschnitten und wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
In wie vielen Fällen wurde das BAMF bei der Prüfung zielstaatsbezogener Abschiebungs¬hindernisse nach § 72 Absatz 2 AufenthG im Auftrag der Ausländerbehörden welcher Bundesländer im ersten Quartal 2019 mit welchem Ergebnis beteiligt (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?
Welche Angaben für das erste Quartal 2019 lassen sich machen zu überprüften (vor allem: Ausweis-)Dokumenten und zum Anteil ge- oder verfälschter Dokumente Asylsuchender (bitte zum Vergleich auch die Anzahl der „beanstandeten“ Dokumente angeben und differenzieren nach den zehn wichtigsten Hauptherkunftsländern), und können inzwischen Einschätzungen dazu getroffen werden, zu welchem ungefähren Anteil ge- oder verfälschte Dokumente mit inhaltlich falschen Angaben der Betroffenen zur Identität bzw. Herkunft bzw. Staatangehörigkeit verbunden waren, und warum liegen hierzu gegebenenfalls immer noch nicht einmal ungefähre Einschätzungen vor?
Ist das für das BAMF keine relevante Information (bitte ausführen)?