[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1281
17. Wahlperiode 30. 03. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Jan van Aken,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/998 –
Umsetzung der Wehrpflicht im Jahr 2009
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Europa ist die Wehrpflicht ein Auslaufmodell geworden. Nur noch sechs
der 27 EU-Mitgliedstaaten bzw. fünf der 28 NATO-Mitgliedstaaten halten an
dieser Form des Zwangsdienstes fest. Trotzdem bereitet die Bundesregierung
derzeit die Ausweitung der Kriegsdienstpflicht vor – ohne dies bislang
verteidigungspolitisch begründen zu können. Mit der im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP für 2011 angekündigten Verkürzung der Dienstzeit
von neun auf sechs Monate könnten bei gleicher Personalstruktur 20 000
weitere Wehrpflichtige zum Wehrdienst einberufen werden. Damit verknüpft die
Bundesregierung die Hoffnung, die derzeit extreme Wehrungerechtigkeit
– nur noch 15 Prozent der Männer eines Geburtsjahrgangs leisten den
Wehrdienst – abzumildern. Statt den Ausstieg aus der Kriegsdienstpflicht zu
organisieren, sollen also noch mehr junge Menschen als billige Kräfte und
Notlösung für verschleppte Reformen einberufen werden.
Eine breite gesellschaftliche Diskussion hierüber scheint nicht gewünscht.
Dies spiegelt sich auch in der bisherigen Informationspolitik der
Bundesregierung wider. Obwohl die mit der Wehrpflicht verbundenen Zwangsdienste
(Grundwehrdienst und Zivildienst) und Zwangspflichten (u. a.
Informationspflicht, Musterung, Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte) die
Lebensplanung von derzeit mehreren Millionen Bürgern in Deutschland
beschneiden und massiv in ihre Grundrechte eingreifen, ist die
Bundesregierung nach wie vor nicht bereit, transparent über die Umsetzung der
Wehrpflicht zu informieren und Rechenschaft abzulegen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung tritt den Behauptungen, sie würde zur Umsetzung der
Wehrpflicht nicht transparent informieren, Wehrgerechtigkeit nicht
gewährleisten und wehrpflichtige junge Menschen als billige Arbeitskräfte einberufen,
entschieden entgegen. In den Bundestagsdrucksachen 16/1771, 16/5578,
16/8637 und 16/12522 hat sie zur Umsetzung der Wehrpflicht in den Jahren Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 26. März 2010
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1281 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2005, 2006, 2007 und 2008 ausführlich Stellung genommen und dargelegt, dass
das Gebot, wonach die allgemeine Wehrpflicht mit dem Grundsatz der
Wehrgerechtigkeit vereinbar bleiben muss, beachtet und umgesetzt wird. Der
Grundsatz der Wehrgerechtigkeit ist nach der aktuellen Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichtes gewährleistet, wenn der weitaus überwiegende Teil aller
für eine Dienstleistung verfügbaren jungen Männer zu einem Dienst aufgrund
der Wehrpflicht herangezogen wird.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19. Januar 2005 entschieden, dass
Bezugsgröße für das Vorliegen von Wehrgerechtigkeit nicht die Stärke einzelner
Geburtsjahrgänge ist, sondern ausschließlich das für die Bundeswehr
verfügbare Aufkommen. Daraus folgt, dass von der Gesamtstärke eines Jahrgangs
neben den nicht wehrdienstfähigen bzw. nicht zu musternden Wehrpflichtigen
auch diejenigen unberücksichtigt bleiben, die eine sonstige gesetzliche
Wehrdienstausnahme in Anspruch nehmen. Gleiches gilt für anerkannte
Kriegsdienstverweigerer; sie stehen zur Ableistung des Zivildienstes heran. Darüber
hinaus ersetzen verschiedene Dienste – insbesondere bei der Polizei und beim
Katastrophenschutz – den Wehrdienst gleichwertig. Zudem muss zur
Berechnung der Ausschöpfungsquote auch der Dienst als Soldat auf Zeit
berücksichtigt werden, da dieser auf den Wehrdienst anzurechnen ist.
Vor diesem Hintergrund war und ist festzustellen, dass der weitaus
überwiegende Teil aller für eine Dienstleistung verfügbaren jungen Männer zum
Wehrdienst herangezogen wird. Ein Verstoß gegen das Gebot der Wehrgerechtigkeit
ist bei der derzeitigen Einberufungspraxis der Wehrersatzbehörden nicht
gegeben.
Auch in der 17. Legislaturperiode und unter den veränderten
sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen sieht die Bundesregierung keinen Anlass, von der
Entscheidung für die Wehrpflicht abzuweichen. Mit der beabsichtigten
Verkürzung der Wehrdienstdauer wird den heutigen und absehbaren
sicherheitspolitischen Erfordernissen in Bezug auf Auftrag und Aufgabenspektrum der
Bundeswehr Rechnung getragen.
1. Wie stark sind die einzelnen Jahrgänge 1982 bis 1999?
Angaben zu den männlichen Lebendgeborenen liegen bis zum Geburtsjahrgang
1990 nur für das frühere Bundesgebiet in der Abgrenzung nach der deutschen
Staatsangehörigkeit vor. Für die neuen Bundesländer und Berlin (Ost) ist bis
zum Geburtsjahrgang 1990 nur die Zahl der männlichen Lebendgeborenen
ohne Untergliederung nach der Staatsangehörigkeit vorhanden. Die
nachstehende Tabelle enthält die Angaben zu den männlichen deutschen
Lebendgeborenen im früheren Bundesgebiet, den männlichen Lebendgeborenen in den
Neuen Bundesländern und Berlin (Ost) sowie eine Addition dieser Angaben:
Geburtsjahrgang
Früheres
Bundesgebiet
Neue Bundesländer
und Berlin-Ost
Deutschland
1982 281 810 123 466 405 276
1983 273 492 120 184 393 676
1984 272 084 117 127 389 211
1985 272 405 117 195 389 600
1986 291 006 113 717 404 723
1987 296 068 116 012 412 080
1988 310 296 110 913 421 209
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/12812. Wie stark haben sich diese Jahrgänge (ab Geburtsjahrgang 1982 bis heute)
verändert
a) durch Sterbefälle,
b) durch Wegzug aus der Bundesrepublik Deutschland,
c) durch Zuwanderung,
d) durch Einbürgerung?
3. Wie hoch ist demnach die Zahl der Wehrpflichtigen in den Jahrgängen
1982 bis 1999?
Die genaue Darstellung der Veränderung der Zahl der Angehörigen der
Geburtsjahrgänge 1982 bis 1999 nach den einzelnen aufgelisteten Positionen ist
nicht vollständig möglich. Angaben zu den Ab- und Zuwanderungen liegen für
die neuen Bundesländer in der benötigten Differenzierung nicht vor. Die
Einbürgerungszahlen enthalten auch die Einbürgerungen Deutscher (Aussiedler);
ein Nachweis nur der eingebürgerten Ausländer ist nicht möglich.
Die nachstehende Tabelle enthält die Angaben zu den männlichen deutschen
Lebendgeborenen von 1982 bis 1999 und stellt dem jeweiligen
Geburtsjahrgang die Anzahl der männlichen Deutschen am 31. Dezember 2008 (letzter
verfügbarer Stand des Statistischen Bundesamtes) gegenüber. Aus dieser
Gegenüberstellung ergibt sich die Veränderung der Geburtsjahrgänge insgesamt.
1989 308 228 102 407 410 635
1990 329 310 91 652 420 962
1991 325 040 54 368 379 408
1992 319 060 44 171 363 231
1993 317 103 40 202 357 305
1994 304 804 39 240 344 044
1995 299 906 41 900 341 806
1996 308 161 46 447 354 608
1997 311 653 50 059 361 712
1998 300 212 51 262 351 474
1999 294 266 53 277 347 543
Datenquelle: Statistisches Bundesamt
Geburtsjahrgang
Lebendgeborene
männliche Deutsche1
Männliche deutsche
Bevölkerung
am 31. 12. 2008
Veränderungen
bis 31. 12. 2008
gegenüber dem
Geburtsjahr
1982 405 276 441 761 36 485
1983 393 676 432 129 38 453
1984 389 211 429 592 40 381
1985 389 600 430 571 40 971
Geburtsjahrgang
Früheres
Bundesgebiet
Neue Bundesländer
und Berlin-Ost
Deutschland
Drucksache 17/1281 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Wie hoch ist die Zahl der Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1982 bis 1993
nach den Datenbeständen des Wehrersatzwesens (jeweils zum Ende eines
Jahres und nach Jahrgängen getrennt aufführen)?
Mit Stand 31. Dezember 2009 werden in den Datenbeständen des
Wehrersatzwesens die Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1981 bis 1991 mit folgenden
Stärken nachgewiesen. Ein Vergleich mit den vorstehenden Daten (Fragen 2
und 3) ist nur bedingt möglich, da es sich um jeweils unterschiedliche
statistische Erhebungen handelt.
1986 404 723 445 552 40 829
1987 412 080 452 892 40 812
1988 421 209 461 638 40 429
1989 410 635 446 474 35 839
1990 420 962 452 014 31 052
1991 379 408 406 881 27 473
1992 363 231 388 839 25 608
1993 357 305 379 749 22 444
1994 344 044 364 583 20 539
1995 341 806 360 191 18 385
1996 354 608 371 672 17 064
1997 361 712 377 396 15 684
1998 351 474 365 717 14 243
1999 347 543 359 237 11 694
Datenquelle: Statistisches Bundesamt
1 Angaben zu den männlichen deutschen Lebendgeborenen liegen bis zum Geburtsjahrgang 1990 nur für das frühere Bundesgebiet in der
Abgrenzung nach der deutschen Staatsangehörigkeit vor. Für die neuen Bundesländer und Berlin (Ost) ist bis zum Geburtsjahrgang 1990
nur die Zahl der männlichen Lebendgeborenen einschließlich der Ausländer ohne Untergliederung nach der Staatsangehörigkeit
vorhanden.
Geburtsjahrgang1 Jahrgangsstärke
1982 445 564
1983 437 465
1984 435 898
1985 436 412
1986 451 151
1987 457 906
Geburtsjahrgang
Lebendgeborene
männliche Deutsche1
Männliche deutsche
Bevölkerung
am 31. 12. 2008
Veränderungen
bis 31. 12. 2008
gegenüber dem
Geburtsjahr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/12815. Wie viele Wehrpflichtige sind wegen Wegzugs ohne Genehmigung nicht
erreichbar?
Mit Stand 31. Dezember 2009 sind Wehrpflichtige der Geburtsjahrgänge 1981
bis 1991 wegen Wegzugs ohne Genehmigung nicht erreichbar:
1988 463 814
1989 449 243
1990 454 689
1991 406 372
1992 292 823
1 Angaben für den Geburtsjahrgang 1993 sind noch nicht in den Statistikbeständen des
Wehrersatzwesens enthalten. Die Geburtsjahrgänge 1982 bis 1986 haben die für den Grundwehrdienst festgesetzte
Regelheranziehungsgrenze mit Ablauf des 23. Lebensjahres überschritten und werden mit dem Stand
des jeweiligen Ausschöpfungsjahres festgeschrieben. Der Geburtsjahrgang 1992 ist noch nicht
vollständig erfasst.
Geburtsjahrgang1
Wegen Wegzugs ohne Genehmigung
nicht erreichbare Wehrpflichtige2
1982 331
1983 371
1984 493
1985 835
1986 1 294
1987 1 569
1988 1 685
1989 1 209
1990 840
1991 503
1992 0
1 Angaben für den Geburtsjahrgang 1993 sind noch nicht in den Statistikbeständen des
Wehrersatzwesens enthalten.
2 einschließlich Ungemusterte
Geburtsjahrgang1 Jahrgangsstärke
Drucksache 17/1281 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Wie viele Erstuntersuchungen wurden in den Kalenderjahren 2007 bis
2009
a) wehrdienstfähig (T1, T2),
b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),
c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),
d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),
e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5)
abgeschlossen?
In den Jahren 2007 bis 2009 wurden im Rahmen der Musterung
Erstuntersuchungen in folgendem Umfang durchgeführt:
7. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) wurden bei der Erstuntersuchung
a) wehrdienstfähig (T1, T2),
b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),
c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),
d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),
e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5)
gemustert?
In den Statistiken des Wehrersatzwesens werden die Ergebnisse der
Erstmusterungen nicht festgeschrieben. Daher ist eine Unterscheidung von
Erstmusterungen und erneuten Musterungen nicht möglich. Die Musterungsstatistiken geben
immer den aktuellen Stand wieder (vgl. Antwort zu Frage 9). Die in Frage 6
dargestellten „Erstuntersuchungen“ entstammen einer anderen Quelle
(Wehrmedizinalstatistik) und werden nicht nach Geburtsjahrgängen aufgeschlüsselt.
Kalenderjahr insgesamt
Von 1000 erstuntersuchten1 Wehrpflichtigen erhielten den Tauglichkeitsgrad
Tauglichkeits-/Verwendungsgrad2
Wehrdienstfähig
(voll
verwendungsfähig)
Wehrdienstfähig
(mit
Einschränkung
für bestimmte
Tätigkeiten)
vorübergehend nicht
wehrdienstfähig
nicht
wehrdienstfähig
T13 T23 T43 T53
2007 426 339 37,0 528,9 39,5 394,6
2008 443 687 31,6 509,4 36,2 422,8
2009 409 794 33,3 515,3 37,0 414,4
1 Erstuntersuchte mit abgeschlossener Gesundheitskarte (Wehrmedizinalstatistik)
2 Der Tauglichkeits-/Verwendungsgrad T7 ist in 2001 und der Tauglichkeits-/Verwendungsgrad T3 in 2004 weggefallen
3 Angaben in Promille
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/12818. Wie viele Musterungen wurden in den Kalenderjahren 2007, 2008 und
2009 mit welchen Ergebnissen abgeschlossen?
9. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) waren am 31. Dezember 2009 noch
a) wehrdienstfähig (T1, T2),
b) wehrdienstfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten (T3),
c) wehrdienstfähig unter Freistellung von der Grundausbildung (T7),
d) vorübergehend nicht wehrdienstfähig (T4),
e) dauernd nicht wehrdienstfähig (T5)
gemustert?
Nach dem Stand 31. Dezember 2009 ergibt sich für die Geburtsjahrgänge 1982
bis 19921 folgendes Bild:
1 Angaben für den Geburtsjahrgang 1993 sind noch nicht in den Statistikbeständen des Wehrersatzwesens enthalten.
Kalenderjahr insgesamt
Abgeschlossene Musterungen
Tauglichkeits-/Verwendungsgrad
Wehrdienstfähig
(voll
verwendungsfähig)
Wehrdienstfähig
(mit
Einschränkung für
bestimmte
Tätigkeiten)
vorübergehend nicht
wehrdienstfähig
nicht
wehrdienstfähig
T1 T2 T4 T5
2007 451 291 16 901 230 918 14 559 188 913
2008 456 546 15 219 227 947 13 713 199 667
2009 417 300 14 363 211 927 12 685 178 325
Geburtsjahrgang
wehrdienstfähig
wehrdienstfähig mit
Einschränkung in der
Grundausbildung und für
bestimmte Tätigkeiten
wehrdienstfähig
unter Freistellung
von der
Grundausbildung
vorübergehend nicht
wehrdienstfähig
nicht
wehrdienstfähig
T 1, T 2 T 3 T 7 T 4 T 5
1981 283 466 33 539 3 2 330 97 517
1982 272 139 32 750 2 1 828 108 119
1983 254 094 26 448 0 2 425 115 748
1984 236 986 17 497 0 3 620 124 694
1985 221 954 8 436 0 3 213 141 338
1986 235 120 1 973 0 2 652 183 033
1987 230 130 84 0 2 728 191 785
1988 220 073 0 0 3 578 185 555
1989 177 969 0 0 3 934 154 792
1990 132 304 0 0 4 568 117 358
1991 56 142 0 0 3 035 62 669
1992 6 288 0 0 490 19 640
Drucksache 17/1281 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode10. Wie viele polizeiliche Vorführungen zur Musterung wurden 2009
bundesweit angeordnet?
Im Jahr 2009 wurden 2 471 polizeiliche Vorführungen angeordnet.
11. Wie viele richterliche Anordnungen auf polizeiliche Vorführungen zur
Musterung wurden 2009 beantragt, und wie viele wurden erteilt?
Im Jahr 2009 wurden 147 richterliche Anordnungen beantragt. 135 richterliche
Anordnungen wurden erteilt. In 11 Fällen sind die Wehrpflichtigen vor der
richterlichen Anordnung zur Musterung erschienen, so dass deren Erteilung nicht
notwendig war. Eine Entscheidung steht noch aus.
12. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 wurden nach
Aktenlage (§ 17 Absatz 10 des Wehrpflichtgesetzes – WPflG) gemustert
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Die Möglichkeit einer Musterung nach Aktenlage gemäß § 17 Absatz 10 des
Wehrpflichtgesetzes (WPflG) besteht erst seit Inkrafttreten des
Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetzes am 30. April 2005. Eine Statistik, wie oft in den
Kreiswehrersatzämtern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde, wird
nicht geführt.
Die nachstehende Übersicht basiert ausschließlich auf dem aktuellen
Datenbestand. Darin sind diejenigen Wehrpflichtigen nicht mehr enthalten, die z. B.
wegen einer späteren Untersuchung mit dem Ergebnis „nicht wehrdienstfähig“
oder wegen einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus den
Datenbeständen gelöscht worden sind.
Geburtsjahrgang1 Anzahl
1982 10
1983 108
1984 229
1985 383
1986 657
1987 630
1988 492
1989 230
1990 96
1991 15
1992 0
Gesamt 2 851
1 Angaben für den Geburtsjahrgang 1993 sind noch nicht in den Statistikbeständen des
Wehrersatzwesens enthalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/128113. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 konnten bis heute
nicht gemustert werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Mit Stand 31. Dezember 2009 sind von den Geburtsjahrgängen 1982 bis 1992
nicht gemustert:
Die Ausschöpfung der Geburtsjahrgänge 1982 bis einschließlich 1986 ist
abgeschlossen. Die Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge ab 1987 haben die
Regelheranziehungsgrenze für den Grundwehrdienst (Vollendung des 23.
Lebensjahres) noch nicht erreicht und werden kontinuierlich gemustert. Die Anzahl der
noch nicht gemusterten Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1987 bis 1992
wird sich daher insbesondere bei den jüngeren Geburtsjahrgängen noch
erheblich verringern.
14. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahrgängen und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder
während des Dienstes aufgetreten ist), die nicht als
Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten von der Grundwehrdienstleistung wegen
gesetzlicher Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt werden
a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst),
b) nach § 11 WPflG (Befreiung),
c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte),
d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)?
Nach dem Stand 31. Dezember 2009 wurden von den gemusterten
Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1982 bis 19921 wegen der nachstehenden
Wehrdienstausnahmen auf Dauer freigestellt:
Geburtsjahrgang1 Nicht Gemusterte
1981 25 150
1982 32 575
1983 40 174
1984 45 844
1985 53 850
1986 18 242
1987 23 182
1988 45 768
1989 105 912
1990 195 211
1991 280 484
1992 264 770
1 Der Geburtsjahrgang 1992 ist noch nicht vollständig erfasst. Angaben für den Geburtsjahrgang 1993
sind noch nicht in den Statistikbeständen des Wehrersatzwesens enthalten.
Geburtsjahrgang
Ausschluss vom
Wehrdienst
(§10 WPflG)
Befreiung
(§11 WPflG)
Unzumutbare Härte
(§12 WPflG)
Unabkömmlichstellung
(§13 WPflG)2
1982 15 2 820 654 472
1983 25 2 801 608 531
Drucksache 17/1281 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeEine Unterscheidung, ob die Wehrdienstausnahme vor oder während des
Dienstes entstanden ist, ist nicht möglich.
15. Wie viele ungediente Wehrdienstfähige der Jahrgänge 1982 bis 1993, die
nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, können als über 23-
Jährige nicht mehr einberufen werden (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahrgängen)?
Nach Vollendung des 23. Lebensjahres können nicht mehr einberufen werden:
Abschließende Angaben für die Geburtsjahrgänge 1987 und jünger liegen noch
nicht vor. Die Wehrpflichtigen dieser Geburtsjahrgänge haben die
Regelheranziehungsgrenze für den Grundwehrdienst (Vollendung des 23. Lebensjahres)
noch nicht erreicht und können noch einberufen werden.
1984 13 2 807 601 532
1985 13 2 596 867 418
1986 11 2 704 960 12
1987 4 1 936 670 0
1988 0 1 134 472 0
1989 2 486 244 0
1990 2 179 109 0
1991 1 31 31 0
1992 0 3 3 0
1 Angaben für den Geburtsjahrgang 1993 sind noch nicht in den Statistikbeständen des Wehrersatzwesens enthalten.
2 Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008 zum 1. August 2008 ist die nach § 13a WPflG bis dahin bestehende
Möglichkeit, Wehrpflichtige bei betrieblicher Unentbehrlichkeit auf Vorschlag einer Behörde für den Wehrdienst unabkömmlich zu stellen,
entfallen. Stattdessen wurde Arbeitgebern und Dienstbehörden ein eigenes Antragsrecht eingeräumt, mit dem beim Kreiswehrersatzamt die
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen mit dessen Zustimmung beantragt werden kann (§ 12 Absatz 7 WPflG).
Geburtsjahrgang Nicht mehr einberufbare Wehrpflichtige
1982 33 248
1983 35 729
1984 31 366
1985 27 995
1986 29 489
Geburtsjahrgang
Ausschluss vom
Wehrdienst
(§10 WPflG)
Befreiung
(§11 WPflG)
Unzumutbare Härte
(§12 WPflG)
Unabkömmlichstellung
(§13 WPflG)2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/128116. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben Wehrdienst geleistet oder leisten diesen auf
Grund eines Dienstantritts vor dem 31. Dezember 2009 heute noch
a) als Grundwehrdienstleistende,
b) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben
(FWDL bis max. 23 Monate),
Als Wehrpflichtige haben bisher Grundwehrdienst (W9) bzw. Grundwehrdienst
mit anschließendem freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst (W10 bis W23)
geleistet bzw. leisten diesen zurzeit noch:
c) als Wehrpflichtige, die sich dann freiwillig länger verpflichtet haben
(zwei Jahre und mehr),
d) als freiwillige Soldaten mit maximal zwei Jahren Dienstzeit,
e) als freiwillige Soldaten mit mehr als zwei Jahren Dienstzeit?
Zu den Fragen 16c bis 16e
Eine auf Geburtsjahrgänge aufgeschlüsselte Statistik über den
Verpflichtungszeitpunkt bzw. Verpflichtungszeitraum wird nicht geführt. Auswertungen über
die Übernahmen/Einstellungen von Wehrpflichtigen als Soldaten auf Zeit (SaZ)
stehen nur pro Kalenderjahr zur Verfügung und umfassen fünf bis sieben
Geburtsjahrgänge.
Zu Frage 16c
Geburtsjahrgang1 Anzahl GWDL/FWDL2
1982 97 928
1983 81 821
1984 72 977
1985 67 227
1986 67 509
1987 61 420
1988 48 994
1989 32 173
1990 16 101
1991 2 932
1992 90
1 Angaben für die Geburtsjahrgänge 1993 sind noch nicht in den Statistikbeständen des Wehrersatzwesens enthalten.
2 Die Aufgliederung in Grundwehrdienstleistende (GWDL) und Wehrpflichtige, die freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten
(FWDL), ist im Statistikbestand für die Ausschöpfung der Geburtsjahrgänge nicht möglich.
Anmerkung:
Die Ausschöpfung der Geburtsjahrgänge 1982 bis einschließlich 1986 ist abgeschlossen. Insoweit sind die vorstehenden
Zahlenangaben zur Anzahl der GWDL/FWDL dieser Geburtsjahrgänge als endgültig anzusehen.
Statuswechsler
Jahr 2007 2008 2009
Anzahl
Statuswechsler 7 879 7 624 7 667
Drucksache 17/1281 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZu Frage 16d
Zu Frage 16e
17. Wie viele Grundwehrdienstleistende (W 9) der Jahrgänge 1982 bis 1993
wurden nach Ableistung des Wehrdienstes einmalig zu Wehrübungen
einberufen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
18. Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu
Wehrübungen einberufen?
Zu den Fragen 17 und 18
Einberufungen zu Wehrübungen im Anschluss an den Grundwehrdienst:
Einstellungen von SaZ
(bis max. zwei Jahre Dienstzeit)
Jahr 2007 2008 2009
Anzahl Einstellungen
SaZ 21 222 172 149
1 Die Zahlen stellen die Summe der Einstellungen Ungedienter im jeweiligen Kalenderjahr dar (ohne Wiedereinsteller und Offizieranwärter).
Einstellungen von SaZ
(mit mehr als zwei Jahren Dienstzeit)
Jahr 2007 2008 2009
Anzahl Einstellungen
SaZ 2+1 11 753 11 411 12 449
1 Die Zahlen stellen die Summe der Einstellungen Ungedienter im jeweiligen Kalenderjahr dar (ohne Wiedereinsteller und Offizieranwärter).
Jahrgang 1 Wehrübung 2 Wehrübungen 3 Wehrübungen Gesamt
1982 352 60 23 435
1983 283 69 35 387
1984 297 62 22 381
1985 229 36 23 288
1986 184 34 20 238
1987 142 27 11 180
1988 72 15 2 89
1989 41 7 3 51
1990 5 – – –
1991 – – – –
1992 – – – –
1 Angaben für den Geburtsjahrgang 1993 sind noch nicht in den Statistikbeständen des Wehrersatzwesens enthalten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/128119. Wie viele freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende wurden nach
Ende ihrer Dienstzeit einmalig zu Wehrübungen einberufen?
20. Wie viele von diesen wurden noch ein zweites oder drittes Mal zu
Wehrübungen einberufen?
Zu den Fragen 19 und 201
Einberufungen zu Wehrübungen im Anschluss an den freiwilligen zusätzlichen
Wehrdienst:
21. Wie viele Militärdienstpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben einen Dienst geleistet
a) als Helfer im Katastrophenschutz (§ 13a WPflG),
b) in der Entwicklungshilfe (§ 13b WPlfG),
c) im Vollzugsdienst der Polizei und beim Bundesgrenzschutz (§ 42 und
§ 42a WPflG)?
Von den Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1982 bis 19921 haben einen
Dienst als Helfer im Zivil- oder Katastrophenschutz, Entwicklungsdienst bzw.
Polizeivollzugsdienst geleistet bzw. leisten einen solchen:
Jahrgang 1 Wehrübung 2 Wehrübungen 3 Wehrübungen Gesamt
1982 321 71 36 428
1983 226 74 30 330
1984 231 54 29 314
1985 185 62 29 276
1986 188 35 17 240
1987 139 38 16 193
1988 93 16 4 113
1989 26 4 1 31
1990 3 – – 3
1991 – – – –
1992 – – – –
1 Angaben für den Geburtsjahrgang 1993 sind noch nicht in den Statistikbeständen des Wehrersatzwesens enthalten.
Geburtsjahrgang
Zivil-/Katastrophenschutz
(§ 13a WPflG)
Entwicklungsdienst
(§ 13b WPflG)
Vollzugsdienst der Polizei und
der Polizei des Bundes
(§ 42, § 42a WPflG)
1982 8 748 0 1 625
1983 8 195 1 1 499
1984 7 872 2 1 381
1985 7 521 0 1 156
1986 8 553 1 1 140
1987 8 405 1 1 118
1988 7 818 0 1 133
Drucksache 17/1281 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode22. Wie viele Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis 1993 haben eine
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer beantragt (bitte aufgeschlüsselt
nach Jahrgängen)?
23. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge wurden als
Kriegsdienstverweigerer anerkannt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Mit Stand 31. Dezember 2009 haben von den Geburtsjahrgängen 1982 bis
19921 ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (KDV) beantragt bzw.
sind anerkannt worden:
24. Wie viele Wehrpflichtige dieser Jahrgänge sind vor ihrer Einberufung
zum Wehrdienst als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Entsprechende statistische Erhebungen werden im Bundesamt für den
Zivildienst (BAZ) nicht geführt.
1989 5 673 0 1 099
1990 4 120 1 718
1991 2 005 0 280
1992 128 0 104
1 Die Ausschöpfung der Geburtsjahrgänge 1982 bis einschließlich 1986 ist abgeschlossen. Insoweit sind die vorstehenden Zahlenangaben
zur Anzahl der Helfer im Katastrophenschutz, Entwicklungshelfer bzw. der Angehörigen des Polizeivollzugsdienstes dieser
Geburtsjahrgänge als endgültig anzusehen. Die Geburtsjahrgänge 1987 bis 1992 befinden sich noch im Heranziehungsverfahren, so dass sich deren
Daten – insbesondere bei den jüngeren Geburtsjahrgängen – teilweise noch erheblich ändern werden. Angaben für den Geburtsjahrgang
1993 sind noch nicht in den Statistikbeständen des Wehrersatzwesens enthalten.
Geburtsjahrgang Zahl der KDV-Antragsteller KDV-Anerkennungen insgesamt
1982 178 994 152 662
1983 170 258 140 180
1984 160 639 121 850
1985 149 039 106 326
1986 156 575 105 276
1987 149 612 100 343
1988 139 170 93 260
1989 107 262 73 938
1990 76 444 52 065
1991 30 261 18 575
1992 2 813 1 274
1 Angaben für den Geburtsjahrgang 1993 liegen noch nicht vor.
Geburtsjahrgang
Zivil-/Katastrophenschutz
(§ 13a WPflG)
Entwicklungsdienst
(§ 13b WPflG)
Vollzugsdienst der Polizei und
der Polizei des Bundes
(§ 42, § 42a WPflG)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/128125. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sind
2009 durch die Kreiswehrersatzämter registriert worden (aufgeschlüsselt
nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten,
Reservisten sowie nach Jahrgängen)?
In 2009 wurden durch die Kreiswehrersatzämter KDV-Anträge wie folgt
registriert:
Eine Aufschlüsselung nach Geburtsjahrgängen wird in dieser Statistik nicht
vorgenommen.
26. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wurden
2009 zur Bearbeitung durch die Kreiswehrersatzämter an das Bundesamt
für den Zivildienst weitergeleitet (aufgeschlüsselt nach Ungedienten,
Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten, Reservisten sowie nach
Jahrgängen)?
27. Wie viele Antragsteller wurden als Kriegsdienstverweigerer anerkannt
(aufgeschlüsselt nach Ungedienten, Einberufenen/Vorbenachrichtigten,
Soldaten, Reservisten sowie nach Jahrgängen)?
Als Kriegsdienstverweigerer wurden anerkannt:
Kalenderjahr 2009
KDV-Anträge (Gesamt) 151 962
davon:
Ungediente ohne EB/VB1 135 606
Ungediente mit EB/VB1 11 616
Soldaten 4 404
Reservisten 336
1 Einberufungsbescheid/Vorbenachrichtigung
Kalenderjahr Anzahl1
2009 120 427
1 Akteneingänge beim BAZ. Im BAZ erfolgt keine Aufschlüsselung der Zahl nach Ungedienten,
Einberufenen/Vorbenachrichtigten, Soldaten und Reservisten.
Kalenderjahr Anzahl1
2009 106 377
1 Im BAZ erfolgt keine Aufschlüsselung der Zahl nach Ungedienten, Einberufenen/
Vorbenachrichtigten, Soldaten und Reservisten.
Drucksache 17/1281 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Wie viele anerkannte Kriegsdienstverweigerer der Jahrgänge 1982 bis
1993 (bitte aufgeschlüsselt nach Jahrgängen) haben
a) Zivildienst voll geleistet,
b) Zivildienst nach angefangenem oder absolviertem Wehrdienst
geleistet,
c) keinen Zivildienst geleistet, weil durch Wehrdienst abgegolten,
Geburtsjahrgang Gesamt
1982 106 046
1983 99 453
1984 89 057
1985 80 553
1986 78 667
1987 67 053
1988 51 719
1989 23 071
1990 3 709
1991 102
1992 1
1993 0
Geburtsjahrgang Gesamt
1982 1 143
1983 1 213
1984 1 216
1985 1 382
1986 1 704
1987 1 616
1988 1 150
1989 550
1990 150
1991 3
1992 0
1993 0
Geburtsjahrgang Gesamt
1982 26
1983 33
1984 32
1985 32
1986 36
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/1281d) statt Zivildienst andere Ersatzdienste geleistet,
e) nach § 14 des Zivildienstgesetzes – ZDG1 (Katastrophenschutz),
1987 19
1988 13
1989 10
1990 0
1991 0
1992 0
1993 0
Geburtsjahrgang Gesamt
1982 2 641
1983 4 221
1984 5 198
1985 5 930
1986 7 074
1987 7 270
1988 7 363
1989 6 440
1990 3 603
1991 668
1992 138
1993 4
Geburtsjahrgang Gesamt
1982 1 017
1983 1 457
1984 1 599
1985 1 721
1986 1 979
1987 1 597
1988 979
1989 480
1990 205
1991 31
1992 0
1993 0
1 Zivildienstgesetz
Geburtsjahrgang Gesamt
Drucksache 17/1281 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodef) nach § 14a ZDG (Entwicklungsdienst),
g) nach § 14b ZDG (andere Dienste im Ausland),
h) nach § 14c ZDG (Freiwilliges Jahr),
Geburtsjahrgang Gesamt
1982 0
1983 0
1984 0
1985 1
1986 1
1987 0
1988 3
1989 4
1990 1
1991 0
1992 0
1993 0
Geburtsjahrgang Gesamt
1982 889
1983 874
1984 783
1985 709
1986 793
1987 776
1988 951
1989 991
1990 546
1991 54
1992 1
1993 0
Geburtsjahrgang Gesamt
1982 735
1983 1 890
1984 2 816
1985 3 499
1986 4 301
1987 4 897
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/1281i) nach § 15 ZDG (Polizeivollzugsdienst),
j) nach § 15a ZDG (Freies Arbeitsverhältnis),
1988 5 430
1989 4 965
1990 2 851
1991 583
1992 137
1993 4
Geburtsjahrgang Gesamt
1982 134
1983 151
1984 110
1985 82
1986 102
1987 127
1988 164
1989 115
1990 60
1991 7
1992 0
1993 0
Geburtsjahrgang Gesamt
1982 5
1983 5
1984 0
1985 8
1986 3
1987 4
1988 1
1989 2
1990 0
1991 0
1992 0
1993 0
Geburtsjahrgang Gesamt
Drucksache 17/1281 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodek) trotz Einberufung keinen Dienst geleistet, da nicht angetreten,
l) den Dienst angetreten aber später abgebrochen?
Eine statistische Datenerfassung hierzu findet nicht statt.
29. Wie viele gesetzliche Zivildienstausnahmen bei anerkannten
Kriegsdienstverweigerern (bitte aufgeschlüsselt nach den Jahrgängen 1982 bis
1993 und aufgeschlüsselt danach, ob der Grund vor oder nach dem
Dienstantritt aufgetreten ist) gab es
a) nach § 9 Absatz 1 ZDG (Ausschluss),
b) nach § 10 ZDG (Befreiung),
c) nach § 13 ZDG (unzumutbarer Härte),
d) nach § 16 ZDG (Unabkömmlichkeitsstellung),
e) weil die Dienstfähigkeit nach der Musterung weggefallen ist?
Geburtsjahrgang Gesamt
1982 24
1983 149
1984 187
1985 144
1986 145
1987 97
1988 81
1989 41
1990 16
1991 0
1992 1
1993 0
Geburtsjahrgang
§ 9 Absatz 1
ZDG
(Ausschluss)
§ 10 ZDG
(Befreiung)
§ 13 ZDG
(unzumutbare
Härte)
§ 16 ZDG
(Unabkömmlichstellung)
Wegfall
Dienstfähigkeit
1982 9 28 2 105 14 894
1983 15 60 12 369 19 202
1984 19 49 8 293 17 161
1985 14 36 7 256 10 254
1986 9 51 3 75 4 556
1987 5 36 2 19 2 429
1988 7 21 1 6 1 673
1989 1 9 1 1 980
1990 0 5 0 2 440
1991 0 1 0 0 65
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/1281Eine statistische Erfassung, ob der Grund vor oder nach dem Dienstantritt
aufgetreten ist, erfolgt nicht.
30. Wie viele tauglich gemusterte Wehrpflichtige der Jahrgänge 1982 bis
1991 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder dauerhafte Befreiung
bzw. dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht einberufen (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahrgängen)?
Von den wehrdienstfähigen und für den Wehrdienst noch verfügbaren
Wehrpflichtigen der Geburtsjahrgänge 1982 bis 1991 waren zum Stand 31.
Dezember 2009 noch nicht einberufen:
31. Wie viele tauglich gemusterte anerkannte Kriegsdienstverweigerer der
Jahrgänge 1982 bis 1993 ohne gesetzliche Wehrdienstausnahmen oder
dauerhafte Befreiung bzw. dauerhafte Zurückstellung sind noch nicht
zum Zivildienst herangezogen worden (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahrgängen)?
Noch nicht zum Zivildienst herangezogen worden sind:
1992 0 0 0 0 3
1993 0 0 0 0 0
Geburtsjahrgang Verfügbare Wehrpflichtige
1982 72
1983 62
1984 42
1985 2 837
1986 2 426
1987 25 789
1988 24 742
1989 18 313
1990 11 625
1991 5 056
Geburtsjahrgang Gesamt
1982 562
1983 1 414
1984 347
1985 709
1986 1 535
1987 2 258
1988 3 146
Geburtsjahrgang
§ 9 Absatz 1
ZDG
(Ausschluss)
§ 10 ZDG
(Befreiung)
§ 13 ZDG
(unzumutbare
Härte)
§ 16 ZDG
(Unabkömmlichstellung)
Wegfall
Dienstfähigkeit
Drucksache 17/1281 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode32. Wie viele Wehrpflichtige wurden 2009 einberufen (bitte aufgeschlüsselt
nach Kalenderjahren)?
Im Jahr 2009 erhielten insgesamt 96 185 Wehrpflichtige einen
Einberufungsbescheid.
33. Bei wie vielen musste die Einberufung zurückgenommen werden
a) aus gesundheitlichen Gründen,
b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich
Einberufungshindernissen und Unabkömmlichkeitsstellungen,
c) aus organisatorischen Gründen?
Zahlen zu den Aufhebungen der Einberufungsbescheide (EB) liegen nur als
Gesamtzahl vor. Eine statistische Differenzierung der Aufhebung der EB nach
gesundheitlichen Gründen, Wehrdienstausnahmen, Einberufungshindernissen
oder organisatorischen Gründen erfolgt mit Ausnahme der Zurückstellungen
nach § 12 Absatz 7 WPflG (Unabkömmlichstellungen) nicht.
34. In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle vorbenachrichtigt?
Als Ersatz für Ausfälle wurden im Jahr 2009 36 985 Wehrpflichtige
vorbenachrichtigt.
35. In wie vielen Fällen war ein Ersatz für Ausfälle nicht mehr möglich?
Eine Vorbenachrichtigung als Ersatz für Ausfälle war in 1 628 Fällen nicht
mehr möglich.
36. Wie viele einberufene Wehrpflichtige haben den Grundwehrdienst
angetreten?
Im Jahr 2009 hatten 68 304 Wehrpflichtige den Grundwehrdienst anzutreten.
1989 2 435
1990 1 526
1991 611
1992 144
1993 3
Jahr versandte EB aufgehobene EB
davon Zurückstellungen nach
§ 12 Absatz 7 WPflG*
2009 96 185 27 881 2 686
* Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2008 zum 1. August 2008 ist die nach § 13a WPflG bis dahin bestehende Möglichkeit,
Wehrpflichtige bei betrieblicher Unentbehrlichkeit auf Vorschlag einer Behörde für den Wehrdienst unabkömmlich zu stellen, entfallen.
Stattdessen wurde Arbeitgebern und Dienstbehörden ein eigenes Antragsrecht eingeräumt, mit dem beim Kreiswehrersatzamt die
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen mit dessen Zustimmung beantragt werden kann (§ 12 Absatz 7 WPflG).
Geburtsjahrgang Gesamt
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/128137. Wie viele waren nach Ablauf eines Monats noch im Grundwehrdienst?
Nach Ablauf eines Monats waren noch 63 413 Wehrpflichtige im Dienst.
38. Wie viele Wehrdienstleistende waren 2009 bei Dienstantritt bereits 22
Jahre, aber noch nicht 23 Jahre alt, und wie viele waren bereits 24, aber
noch nicht 25 Jahre alt (bitte aufgeschlüsselt nach den
Haupteinberufungsterminen Januar, April, Juli und Oktober in den jeweiligen
Kalenderjahren)?
Bei Dienstantritt 22 Jahre alt:
Bei Dienstantritt 24 Jahre alt:
39. Wie viele Wehrpflichtige wurden nach Überschreiten der
Regelaltersgrenze (23. Geburtstag) im vergangenen Jahr einberufen, und bei wie
vielen ist die Einberufung zurückgenommen worden (bitte aufgeschlüsselt
nach Kalenderjahren)?
Zur Zahl der einberufenen Wehrpflichtigen dieser Altersgruppe sowie der
zurückgenommenen Einberufungsbescheide liegen keine Angaben vor.
40. Wie viele Wehrpflichtige waren 2009 bei ihrem Diensteintritt unter 18 Jahre
alt?
487 Wehrpflichtige hatten im Jahr 2009 bei Dienstantritt noch nicht das 18.
Lebensjahr vollendet.
41. Welche durchschnittliche Personalstärke hatte die Bundeswehr im Jahr
2009 (bitte aufgeschlüsselt nach Berufssoldatinnen und -soldaten,
Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sowie Grundwehrdienstleistende und
FWDL, Zahlen bitte nicht aufgerundet)?
Die durchschnittliche Personalstärke im Jahr 2009 stellt sich wie folgt dar:
Haupteinberufungstermin
Jahr Januar April Juli Oktober Gesamt
2009 2 234 2 132 952 1 202 6 520
Haupteinberufungstermin
Jahr Januar April Juli Oktober Gesamt
2009 77 122 62 62 323
PersKat
Berufs- und Zeitsoldaten Wehrpflichtige
Berufssoldaten
56 256
Soldaten
auf Zeit
115 520 GWDL 36 310
Berufssoldatinnen
1 032
Soldatinnen
auf Zeit
15 464 FWDL 25 044
Gesamt 57 288 Gesamt 130 984 Gesamt 61 354
Drucksache 17/1281 – 24 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode42. Wie viele Strafanzeigen wegen Fahnenflucht (§ 16 WStG) wurden 2009
gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie gegenüber freiwillig
zusätzlich Wehrdienstleistenden gestellt?
Zur Anzahl der gestellten Strafanzeigen liegen im Bereich der Bundeswehr
keine statistischen Angaben vor. Zur Beantwortung dieser Frage kann lediglich
die Anzahl der nach der ZDv (Zentrale Dienstvorschrift) 10/13 (Meldewesen
„Besondere Vorkommnisse“) gemeldeten Verdachtsfälle herangezogen werden.
Diesbezügliche Meldungen sind im Jahr 2009 allerdings nicht eingegangen. Es
muss daher davon ausgegangen werden, dass auch keine „Strafanzeigen“
(Abgaben an die Staatsanwaltschaft gemäß ZDv 14/3 „Wehrdisziplinarordnung und
Wehrbeschwerdeordnung“) wegen Fahnenflucht (§ 16 des Wehrstrafgesetzes)
gestellt wurden.
43. Wie viele Strafanzeigen wegen eigenmächtiger Abwesenheit (§ 15
WStG) wurden 2009 gegenüber Grundwehrdienstleistenden sowie
gegenüber freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden gestellt?
Zur Anzahl der gestellten Strafanzeigen liegen im Bereich der Bundeswehr
keine statistischen Angaben vor. Da nach der ZDv 14/3
(„Wehrdisziplinarordnung und Wehrbeschwerdeordnung“) jede eigenmächtige Abwesenheit (§ 15
des Wehrstrafgesetzes) im Wiederholungsfall an die Staatsanwaltschaft
abzugeben ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Meldungen „Eigenmächtige
Abwesenheit im Wiederholungsfall“ auch jeweils eine „Strafanzeige“ zur
Folge hatten. Somit kann lediglich die Anzahl der nach der ZDv 10/13
(Meldewesen „Besondere Vorkommnisse“) gemeldeten Wiederholungstäter
„Eigenmächtige Abwesenheit“ mitgeteilt werden. Im Jahr 2009 wurden insgesamt 340
Verdachtsfälle „Eigenmächtige Abwesenheit im Wiederholungsfall“ von
Grundwehrdienstleistenden und 82 Verdachtsfälle „Eigenmächtige
Abwesenheit im Wiederholungsfall“ von freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistenden
gemeldet.
44. Wie viele Strafanzeigen wegen Ungehorsam (§ 19 WStG) und wegen
Gehorsamsverweigerung (§ 20 WStG) wurden gegenüber
Grundwehrdienstleistenden sowie gegenüber freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden in
diesen Jahren gestellt?
Zur Anzahl der gestellten Strafanzeigen liegen im Bereich der Bundeswehr
keine statistischen Angaben vor. Zur Beantwortung dieser Frage kann lediglich
die Anzahl der nach der ZDv 10/13 (Meldewesen „Besondere Vorkommnisse“)
gemeldeten Verdachtsfälle von Ungehorsam (§ 19 des Wehrstrafgesetzes) bzw.
Gehorsamsverweigerung (§ 20 des Wehrstrafgesetzes) mitgeteilt werden.
Meldungen bezüglich des Verdachts von Ungehorsam sind im Jahr 2009 bei
Grundwehrdienstleistenden in zwei Fällen aufgetreten. Freiwillig zusätzlichen
Wehrdienst Leistende waren nicht betroffen. Es muss davon ausgegangen werden,
dass in den zwei genannten Fällen „Strafanzeigen“ (Abgaben an die
Staatsanwaltschaft gemäß ZDv 14/3 „Wehrdisziplinarordnung und
Wehrbeschwerdeordnung“) wegen Ungehorsams gestellt wurden. Bezüglich des Verdachts auf
Gehorsamsverweigerung wurden im Jahr 2009 insgesamt fünf Meldungen
betreffend Grundwehrdienstleistende und eine Meldung betreffend freiwillig
zusätzlichen Wehrdienst Leistende nach der ZDv 10/13 (Meldewesen „Besondere
Vorkommnisse“) abgegeben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 25 – Drucksache 17/128145. In wie vielen Fällen wurden gegenüber Soldaten Disziplinararreste in den
Jahren 2008 und 2009 verhängt (bitte nach Dauer sowie nach
Grundwehrdienstleistenden und Freiwilligen aufgeschlüsselt)?
Die Anzahl der Disziplinararreste ergibt sich aus nachstehender Tabelle:
46. Wie viele Zivildienstpflichtige wurden 2009 einberufen (bitte
aufgeschlüsselt nach den einzelnen Jahren)?
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 90 535 Zivildienstpflichtige einberufen.
47. Wie viele Zivildienstleistende waren 2009 bei Dienstantritt bereits 22
Jahre, aber noch nicht 23 Jahre alt, und wie viele waren bereits 24, aber
noch nicht 25 Jahre alt (bitte aufgeschlüsselt nach Quartalen in den
jeweiligen Kalenderjahren)?
Bei Dienstantritt 22 Jahre alt:
2008 2009
Disziplinararrest GWDL/FWDL1
darunter:
bis 7 Tage
8 bis 14 Tage
15 bis 21 Tage
454
328
68
58
501
353
72
76
Disziplinararrest und Disziplinarbuße 41 59
Disziplinararrest und Ausgangsbeschränkung 16 17
Disziplinararrest und verschärfte
Ausgangsbeschränkung
63 60
Disziplinararrest insgesamt 574 637
1 Eine Aufschlüsselung nach GWDL/FWDL wird nicht vorgenommen.
Jahrgang Gesamt
1982 2
1983 5
1984 653
1985 1 380
1986 7 001
1987 12 822
1988 17 218
1989 26 800
1990 21 190
1991 3 372
1992 90
1993 2
Jahr 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Gesamt
2009 1 913 1 716 2 486 1 476 7 591
Drucksache 17/1281 – 26 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBei Dienstantritt 24 Jahre alt:
48. Wie viele Zivildienstpflichtige wurden nach Überschreiten der
Regelaltersgrenze (23. Geburtstag) 2009 einberufen, und bei wie vielen ist die
Einberufung zurückgenommen worden (bitte aufgeschlüsselt nach
Kalenderjahren)?
49. Bei wie vielen Zivildienstpflichtigen musste die Einberufung
zurückgenommen werden
a) aus gesundheitlichen Gründen,
b) wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen einschließlich
Einberufungshindernisse und Unabkömmlichkeitsstellungen,
c) aus organisatorischen Gründen?
Die Beantwortung der Fragen ist nicht möglich, da die Daten der zur Verfügung
stehenden Dienstpflichtigen, z. B. bei einem Widerruf der Einberufung,
überschrieben werden. Eine Historie gibt es nicht.
50. Wie viele Zivildienstpflichtigen haben 2009 ihren Dienst angetreten?
Den Zivildienst haben angetreten:
51. Wie viele Zivildienstpflichtige waren nach Ablauf eines Monats noch im
Dienst?
Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da eine statistische Erfassung
nicht stattfindet.
52. Wie viele Strafanzeigen wurden 2009 wegen eigenmächtiger
Abwesenheit (§ 52 ZDG) gestellt?
53. Wie viele Strafanzeigen wurden 2009 wegen Dienstflucht (§ 53 ZDG)
2008 gestellt?
54. Wie viele Strafanzeigen wurden wegen Nichtbefolgen von Anordnungen
(§ 54 ZDG) 2009 gestellt?
Die Statistik der Strafanzeigen unterscheidet nicht nach den möglichen
Straftaten. Fast ausschließlich handelt es sich um Straftaten nach den §§ 52, 53
ZDG, die zum Zeitpunkt der Strafanzeige jedoch nicht unterscheidbar sind, da
die subjektive Tatbestandsseite, die die §§ 52 und 53 unterscheidet, aus dem
Akteninhalt in der Regel nicht erkennbar ist. Es kann daher nur eine Angabe
zur Gesamtzahl der Strafanzeigen erfolgen:
Jahr 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Gesamt
2009 189 188 253 145 775
Jahr Gesamt
2009 90 106
Jahr Anzahl Strafanzeigen
2009 437
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 27 – Drucksache 17/128155. Wie viele Wehrübungstage wurden im Jahr 2009 insgesamt abgehalten?
Im Jahr 2009 wurden insgesamt 783 020 Wehrübungstage (2 139,4 Stellen für
Reservisten) in Anspruch genommen.
56. Wie viele Reservisten haben im Jahr 2009 an Wehrübungen
teilgenommen
a) als ehemalige Grundwehrdienstleistende,
b) als ehemalige freiwillig länger dienende Wehrdienstleistende,
c) als Zeitsoldaten?
Im Jahr 2009 haben 30 273 Reservisten an Wehrübungen teilgenommen.
Davon entfallen auf:
Eine Aufteilung in ehemalige GWDL und ehemalige FWDL wird statistisch
nicht erfasst.
57. Wie viele Grundwehrdienstleistende und freiwillig Wehrdienstleistende
waren 2009 in welchen Verwendungen eingesetzt?
In den Organisationsgrundlagen der Einheiten und Verbände der Streitkräfte
erfolgt für die Mannschaften grundsätzlich keine verbindliche Festlegung von
Aufgaben getrennt nach SaZ, FWDL oder GWDL. Die Besetzung der
Dienstposten ist grundsätzlich abhängig vom Auftrag und dem verfügbaren
Personalaufkommen. Die Disziplinarvorgesetzten steuern die Personalergänzung so,
dass eine optimale Auftragserfüllung gewährleistet werden kann. Im Jahr 2009
haben die FWDL und GWDL bezogen auf den erreichten Jahresdurchschnitt
vorwiegend in den folgenden Verwendungsbereichen Dienst geleistet:
ehemalige Berufssoldaten 5 271
ehemalige SaZ 15 390
ehemalige GWDL/FWDL 8 375
sonstige 1 237
Verwendungsbereiche
2009
FWDL GWDL
Kraftfahrwesen 8 821 7 562
Stabsdienst 5 174 9 125
Kampftruppen/Infanterie/Sicherungsdienst 3 652 4 888
Instandsetzungsdienste 1 260 3 713
Sanitätsdienst 903 3 391
Logistikdienste 1 603 3 621
Wachbataillon 0 1 980
Führungsunterstützung 2 393 1 438
Seemännischer Dienst 486 258
Marinewaffendienst 94 55
Drucksache 17/1281 – 28 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode58. Wie viele Dienstposten für Grundwehrdienstleistende sind für die Jahre
2010 bis 2020 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben sich
daraus?
59. Wie viele Dienstposten für freiwillig länger Wehrdienstleistende sind für
die Jahre 2010 bis 2020 eingeplant, und wie viele Einberufungen ergeben
sich daraus?
Gemäß dem Personalstrukturmodell 2010 ist derzeit in der Zielstruktur ein
Umfang von 30 000 GWDL und 25 000 FWDL vorgesehen. Hierfür ist ein
jährlicher Ergänzungsbedarf von ca. 56 000 Wehrdienstleistenden (43 750 GWDL
und 12 300 FWDL) erforderlich.
Für das Jahr 2010 wurde eine Erhöhung der Jahresdurchschnittstärke der
GWDL um 2 000 beschlossen. Auf dieser Basis und der dem
Personalstrukturmodell 2010 zugrunde liegenden Parameter wären im Jahr 2010 ausschließlich
für die Regeneration der GWDL und FWDL rechnerisch durchschnittlich rund
59 000 Wehrpflichtige einzuberufen.
Gemäß Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP halten die
Koalitionsparteien an der allgemeinen Wehrpflicht fest mit dem Ziel, die Wehrdienstzeit
bis zum 1. Januar 2011 auf sechs Monate zu reduzieren. Entsprechende
Modelle, die sich auch auf den Umfang der GWDL und FWDL auswirken
könnten, befinden sich derzeit in der ministeriellen Erarbeitung.
60. Welcher personelle Ergänzungsbedarf an Freiwilligen wird für die Jahre
2010 bis 2020 prognostiziert?
Auf der Basis der dem Personalstrukturmodell 2010 zugrunde liegenden
Parameter wären zur Regeneration ausscheidender Berufs- und Zeitsoldaten in den
Jahren 2010 bis 2020 durchschnittlich rd. 19 900 Freiwillige pro Jahr durch die
Nachwuchsgewinnungsorganisation (extern) als auch durch die
Binnenwerbung in den Streitkräften zu gewinnen. Dabei wird der reale Ergänzungsbedarf
durch den Personalhaushalt, das aktuelle IST und den Erfolg der
Nachwuchsgewinnung wesentlich beeinflusst werden.
61. Wie viele Einberufungen zum Zivildienst sind für die Jahre 2010 bis
2020 geplant bzw. mit wie vielen rechnet die Bundesregierung?
Eine Einberufungsplanung gibt es im Zivildienst nicht, da die Zahl der
Einberufungen von der nicht planbaren Anzahl der Kriegsdienstverweigerungen nach
Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes bzw. der Anerkennungen als
Kriegsdienstverweigerer abhängig ist.
Marinetechnikdienst 561 222
Marinefliegerdienst 97 57
Gesamt 25 044 36 310
Verwendungsbereiche
2009
FWDL GWDL Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]