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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2019 - Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren

(insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

06.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1001609.05.2019

Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2019 – Schwerpunktfragen zu Dublin-Verfahren

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Sevim Dağdelen, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Anteil von Verfahren zur Klärung der asylrechtlichen Zuständigkeit nach der Dublin-Verordnung der Europäischen Union (EU) an allen Asylverfahren des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) lag im Jahr 2018 bei 33,9 Prozent und nahm damit weiter zu (2017: 32,4 Prozent, 2016: 7,7 Prozent, vgl. hierzu und soweit nicht anders angegeben auch im Folgenden: Bundestagsdrucksache 19/8340). Übernahmeersuchen wurden im Jahr 2018 insbesondere an Italien gerichtet (31,5 Prozent), danach folgten Griechenland (12,9 Prozent), Frankreich (8,1 Prozent) und Spanien (6,9 Prozent). Nach jahrelanger Aussetzung wurden im Jahr 2018 sechs Asylsuchende nach Griechenland überstellt. Nach Ungarn werden seit Mai 2017, nachdem die EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn wegen Verstößen gegen EU-Asylrecht eingeleitet hatte, keine Asylsuchenden mehr zurück geschickt. Zwar gibt es weiterhin Übernahmeersuchen Deutschlands, Ungarn verweigert jedoch individuelle Zusagen, Rücküberstellte nach Maßgabe des EU-Asylrechts zu behandeln.

Den insgesamt 54 910 Dublin-Ersuchen im Jahr 2018 standen 9 209 Überstellungen gegenüber. Gemessen an den Zustimmungen der anderen EU-Staaten zur Rückübernahme (37 738) betrug die so genannte Überstellungsquote 24,4 Prozent (2017: 15,1 Prozent, 2016: 13,6 Prozent). Nicht selten verhindern Gerichte geplante Überstellungen wegen erheblicher Mängel in den Asylsystemen anderer Mitgliedstaaten oder aufgrund individueller Umstände: 62,5 Prozent der Rechtsschutzanträge gegen Überstellungen nach Bulgarien waren 2018 erfolgreich (Griechenland: 42,6 Prozent). Nicht wenige Schutzsuchende tauchen in ihrer Not eher unter, als sich gegen ihren Willen in ein Land überstellen zu lassen, in dem sie ein unfaires Asylverfahren, unwürdige Lebensbedingungen, rassistische Übergriffe, Obdachlosigkeit oder eine Inhaftierung fürchten. Die Überstellungsquote konnte infolge einer entsprechenden Prioritätensetzung im BAMF zuletzt deutlich angehoben werden, allerdings gibt es auch Kritik, dass es bei den immer häufigeren Sammelabschiebungen zur Durchsetzung von Überstellungen zu einem unverhältnismäßigen Vorgehen und zu Polizeigewalt kommt (Bundestagsdrucksache 19/4960).

Innerhalb des BAMF wird für Dublin-Verfahren Personal gebunden, das ansonsten für die reguläre Asylprüfung eingesetzt werden könnte. Zuletzt waren 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der „Dublin-Gruppe“ des BAMF beschäftigt. Dabei ist mit dem Dublin-System für Deutschland im Ergebnis kaum eine reale Verteilungswirkung verbunden, obwohl die zwangsweisen Überstellungen die betroffenen Schutzsuchenden in einem hohen Maße persönlich belasten. Während die immer komplexeren Dublin-Verfahren das BAMF und die Gerichte zunehmend beschäftigen, bleibt die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland infolge des Dublin-Systems in etwa gleich: 9 209 Überstellungen aus Deutschland standen im Jahr 2018 7 580 Überstellungen nach Deutschland gegenüber – das ist ein Saldo von 1 359 Personen, dafür wurden fast 55 000 aufwändige Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit geführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Verfahren im Rahmen der Dublin-Verordnung wurden im ersten Quartal 2019 bzw. im vorherigen Quartal eingeleitet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen die Relation zu allen Asylerstanträgen sowie die Quote der auf EURODAC-Treffern – EURODAC: europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken – basierenden Dublin-Verfahren angeben; bitte auch nach den unterschiedlichen EURODAC-Treffern differenzieren), wie viele EURODAC-Treffer welcher Kategorie gab es in diesen Zeiträumen, und aus welchen Gründen haben sich die Daten des Visa-Informationssystems als nicht vollständig und nicht plausibel erwiesen (bitte darstellen, vgl. Bundestagsdrucksache 19/8340, Antwort zu Frage 1)?

2

Welches waren im ersten Quartal 2019 bzw. im vorherigen Quartal die 15 am stärksten betroffenen Herkunftsländer und welches die 15 am stärksten angefragten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben, sowie in jedem Fall die Zahlen zu Griechenland, Zypern, Malta, Bulgarien und Ungarn nennen)?

3

Wie viele Dublin-Entscheidungen mit welchem Ergebnis (Zuständigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats bzw. der Bundesrepublik Deutschland, Selbsteintritt, humanitäre Fälle, Familienzusammenführung usw.) gab es in den benannten Zeiträumen (bitte bei der Zahl der Selbsteintritte auch nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den jeweils fünf wichtigsten Herkunftsländern differenzieren)?

4

Wie viele Überstellungen nach der Dublin-Verordnung wurden in den benannten Zeiträumen vollzogen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen angeben und auch nach den 15 wichtigsten Herkunftsländern und Mitgliedstaaten der Europäischen Union – in jedem Fall auch Griechenland, Ungarn, Bulgarien, Zypern und Malta – differenzieren), wie viele dieser Personen wurden unter Einschaltung des Bundesamtes, aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens überstellt?

5

Wie viele Asylanträge wurden in den genannten Zeiträumen mit der Begründung einer Nichtzuständigkeit nach der Dublin-Verordnung als unzulässig abgelehnt oder eingestellt, ohne dass ein Asylverfahren mit inhaltlicher Prüfung durchgeführt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), wie viele Asylanträge wurden als unzulässig erachtet, weil bereits in einem anderen Land ein Schutzstatus gewährt wurde (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben), und wie viele formelle Entscheidungen des BAMF gab es in den genannten Zeiträumen insgesamt?

6

Wie viele Übernahmeersuchen, Zustimmungen bzw. Überstellungen (bitte differenzieren) im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen durch bzw. an Deutschland (bitte auch nach Ländern differenzieren und die jeweiligen Überstellungsquoten nennen)?

7

Wie viele Überstellungen im Rahmen des Dublin-Systems gab es in den genannten Zeiträumen, differenziert nach Bundesländern (anknüpfend an die Aufenthaltsorte der Asylsuchenden bzw. die Zuständigkeit für die Durchführung der Überstellungen), und welche Angaben können dazu gemacht werden, wie viele Zustimmungen zur Übernahme dem, nach Bundesländern differenziert, gegenüberstanden (bitte ausführen)?

8

Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die statistischen Daten zu Gerichtsentscheidungen in Dublin-Verfahren für das bisherige Jahr 2019 (bitte nach Zielstaaten differenziert angeben)?

9

In wie vielen Fällen wurde im ersten Quartal 2019 bei Asylsuchenden festgestellt, dass Griechenland nach der Dublin-Verordnung zuständig ist (bitte auch nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern differenziert angeben)?

a) Was sind die Gründe dafür, dass im Gesamtjahr 2018 gerade einmal sechs Personen nach Griechenland überstellt wurden, und inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Griechenland mit der menschenwürdigen Aufnahme und Unterbringung vieler Asylsuchender überfordert ist?

b) Wie viele schriftliche einzelfallbezogene Zusicherungen der griechischen Behörden in Bezug auf eine Aufnahme und ein Asylverfahren nach dem EU-Recht wurden 2019 bislang für wie viele Personen ausgesprochen, und welche aktuellen Erkenntnisse hat das BAMF über den Verbleib, die Unterbringung und das weitere Asylverfahren der nach Griechenland bislang Zurücküberstellten (bitte ausführen)?

c) In welchen Fallkonstellationen geht das BAMF von sich aus davon aus, dass Überstellungen nach Griechenland unzumutbar oder rechtswidrig wären oder humanitäre Gründe gegen eine Überstellung sprechen (bitte darlegen), und inwieweit hält die Bundesregierung weiter an Überstellungen nach Griechenland fest, obwohl 42,6 Prozent aller 2018 im Eilverfahren ergangenen Gerichtsentscheidungen geplante Überstellungen nach Griechenland untersagt haben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8340, Antwort zu Frage 9)?

10

Wie ist die Dauer von Dublin-Verfahren im ersten Quartal 2019, und wie lange war die Verfahrensdauer in Fällen, in denen nach der Feststellung, dass ein anderer EU-Staat für die Asylprüfung zuständig sei, dann doch ein Prüfverfahren in nationaler Zuständigkeit durchgeführt wurde (bitte nach den wichtigsten Herkunftsländern bzw. nach EU-Mitgliedstaaten differenziert darstellen)?

11

Wie viele Übernahmeersuchen der griechischen Behörden an Deutschland im Rahmen der Familienzusammenführungsregelungen nach der Dublin-Verordnung gab es im ersten Quartal 2019, wie vielen Ersuchen wurde stattgegeben bzw. wie viele Ersuche wurden mit welchen Gründen abgelehnt, und wie viele Überstellungen von Griechenland nach Deutschland gab es in diesem Zeitraum, wie lauten die jeweiligen Vergleichszahlen für die Jahre 2017 und 2018, und wie erklärt die Bundesregierung etwaige Unterschiede beim Anteil ablehnender Entscheidungen des BAMF zwischen den Jahren 2017 und 2018 (bitte darstellen)?

12

Wie viele Zurückweisungen nach Griechenland auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem griechischen Migrationsministerium zur Zurückweisung Schutzsuchender an der deutsch-österreichischen Grenze gab es bislang im Jahr 2019 (bitte genauere Angaben zum Datum und zu den Einzelfallumständen ab Februar 2019 machen)?

13

Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die genannte Vereinbarung mit Griechenland sowie die mit Spanien mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 19. März 2019 in der Sache „Arib“ (C- 444/17) vereinbar sind, womit der EuGH entschieden hat, dass auch nach Wiedereinführung zeitlich begrenzter EU-Binnengrenzkontrollen das EU- Recht unverändert gilt und insbesondere keine Sonderregelungen wie an den EU-Außengrenzen Anwendung finden dürfen, so dass auch bei im Zuge von Binnengrenzkontrollen aufgegriffenen Asylsuchenden mit EURODAC-2-Treffer ein Dublin-Verfahren zur Klärung der Zuständigkeit durchgeführt werden muss und keine direkten Zurückweisungen zulässig sind (so z. B. Constantin Hruschka, https://verfassungsblog.de/binnengrenze-%E2%89%A0-aussengrenze-klaerendes-vom-eugh-zur-wiederein-fuehrung-von-grenzkontrollen/, bitte nachvollziehbar begründen)?

14

Welche belastbaren Nachweise hat die Bundesregierung vorgelegt, warum Binnengrenzkontrollen zur Abwehr einer erheblichen Bedrohung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit weiterhin unbedingt erforderlich sind und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen, auch vor dem Hintergrund, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 30. Mai 2018 zum Jahresbericht über das Funktionieren des Schengen-Raums (http://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-8-2018-0228_DE.html) festgestellt hat, dass die andauernden Binnengrenzkontrollen nicht mit EU-Recht in Einklang stünden und dass sie mit „wahrgenommenen Bedrohungen“ begründet würden, aber keine „belastbaren Nachweise“ vorgelegt worden seien (bitte so konkret wie möglich ausführen)?

15

Inwieweit sollen Binnengrenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze aus Sicht der Bundesregierung unverzichtbar und mit EU-Recht vereinbar sein, vor dem Hintergrund, dass der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 13. März 2019 erklärte, dass im Jahr 2018 in 42 500 Fällen unerlaubte Einreisen festgestellt worden seien, davon 11 500 an der deutsch-österreichischen Grenze, wo Binnengrenzkontrollen stattfinden, was im Umkehrschluss heißt, dass an den nicht systematisch kontrollierten anderen deutschen Grenzen weit mehr unerlaubte Einreisen (in 31 000 Fällen) festgestellt wurden (bitte nachvollziehbar begründen)?

16

Wie viele Remonstrationen (Wiedervorlagen) durch Griechenland nach einer Ablehnung durch das BAMF mit welchem Ergebnis gab es im ersten Quartal 2019?

17

Inwieweit ist die Vorgehensweise des BAMF in dem vom Verwaltungsgericht Berlin in dem Verfahren VG 23 L 706.18A (www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/dhj/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=301&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE190003702&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint) geschilderten Fall typisch bzw. mit internen Regelungen im BAMF vereinbar, wonach selbst in humanitären Härtefällen und bei familiären Bindungen bei Ablauf von Fristen eine Zuständigkeit abgelehnt wird, und zwar obwohl die griechische Dublin-Unit eine Fristverlängerung erbeten hatte, um die vom BAMF angeforderten Unterlagen beschaffen zu können? Ist es weiterhin typisch bzw. mit internen Regelungen im BAMF vereinbar, wenn dann weitere Anfragen der griechischen Dublin-Unit gar nicht mehr beantwortet werden (vgl. ebenda), und wie wurde im BAMF der genannte Beschluss inhaltlich umgesetzt, wonach in besonderen humanitären Fällen vom Selbsteintrittsrecht unabhängig von etwaigen Fristenregelungen Gebrauch zu machen ist und insofern auch eine Ermessensreduzierung auf Null vorliegen kann, bzw. welche allgemeinen internen Regelungen gibt es hierzu (bitte nachvollziehbar begründen und darstellen)?

18

Inwieweit ist es zutreffend, dass das BAMF auch in Fällen, in denen ein Aufenthaltsrecht infolge einer bevorstehenden Heirat und/oder Geburt eines Kindes zu erwarten ist, an Überstellungen festhält (vgl. www.nds-fluerat.org/37454/aktuelles/abschiebungszynismus-in-gifhorn-abschiebungsversuchwurde-gestern-nacht-abgebrochen/), welche allgemeinen internen Regelungen hierzu gelten im BAMF, und inwieweit ist der Eindruck der Fragestellenden zutreffend (oder nicht), dass im BAMF zur Erhöhung der Überstellungsquote restriktiver von bestehenden Ermessens- oder humanitären Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht wird, und welche Weisungsänderungen oder Ähnliches hat es hierzu gegebenenfalls gegeben (bitte einzeln mit Datum auflisten)?

19

In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat das BAMF überprüft, ob Italien seine allgemeine Zusicherung vom 8. Januar 2019, alle Überstellten würden adäquat untergebracht (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8340, Antwort zu Frage 18), in der Praxis tatsächlich einhält, wie sehen diese Unterbringungsmöglichkeiten für besonders schutzbedürftige Personen aus, wie viele Eltern mit unter dreijährigen Kindern wurden 2019 nach Italien überstellt und welche Rechtsprechung gibt es bislang hierzu?

20

Kann das BAMF aufgrund seiner sorgfältigen Beobachtungen bestätigen, dass nach Italien Zurücküberstellte nach dem so genannten Salvini-Gesetz nicht mehr in so genannten SPRAR-Zentren untergebracht werden, deren vergleichsweise besseren Unterbringungsbedingungen aber gerade vor dem Hintergrund des „Tarakhel“-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 14. November 2014 eine Bedingung für die Rücküberstellung von vulnerablen Personen, etwa auch von Familien mit Kindern, sind, und was folgt daraus (bitte ausführen; Wiederholung einer nach Auffassung der Fragestellenden nicht bzw. unzureichend beantworteten Frage auf Bundestagsdrucksache 19/8340, Antwort zu Frage 19)?

21

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der durch die EU-Kommission eingeleiteten asylrechtlichen Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn (bitte darstellen)?

a) Hat es inzwischen eine Überstellung nach Ungarn gegeben, nachdem dies seit Mai 2017 nicht mehr der Fall war (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8340, Antwort zu Frage 21a)?

b) Liegen inzwischen einzelfallbezogene Zusicherungen Ungarns über eine EU-rechtskonforme Behandlung überstellter Asylsuchender vor?

22

Wie viele Personen sind aktuell mit „Dublin-Verfahren“ im BAMF befasst bzw. in der Gruppe „Dublin-Verfahren“ tätig (bitte nach genauer Tätigkeit und jeweiliger Stellenzahl auflisten), und welche diesbezüglichen Planungen gibt es?

23

Welche weiteren Maßnahmen oder Änderungen zur Beschleunigung von Dublin-Verfahren in Zuständigkeit des Bundes bzw. der Länder hat es zuletzt gegeben (bitte auflisten und darstellen)?

24

Wie viele Kirchenasylfälle wurden 2018 und im bisherigen Jahr 2019 an das BAMF gemeldet (bitte nach Jahren und Bundesländern differenzieren und auch angeben, in wie vielen Fällen es einen Dublin-Bezug gab)? In wie vielen Fällen wurde rechtzeitig ein Dossier vorgelegt, was war das Ergebnis der Überprüfungen, und wie sind die Verfahren ausgegangen (Überstellung, Selbsteintritt Deutschlands, sonstige Verfahrenserledigung)?

Berlin, den 29. April 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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