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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Biodiversität im Grundwasser

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

04.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1020315.05.2019

Biodiversität im Grundwasser

der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner, Dr. Bettina Hoffmann, Lisa Badum, Matthias Gastel, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Flüsse und Seen sowie ihre Umgebung sind besonders artenreiche Ökosysteme. Allein im Grundwasser wird weltweit von 100 000 Tierarten ausgegangen. Doch die Biodiversität und die Zusammenhänge im Ökosystem Grundwasser sind kaum bekannt (www.umweltbundesamt.de/publikationen/entwicklung-biologischerbewertungsmethoden). Dabei hat das Grundwasser eine große Bedeutung für die Trinkwassergewinnung und stellt einen eigenständigen Lebensraum dar (www.ufz.de/index.php?de=36055).

Den Schutz der Biodiversität in Süßwasser-Ökosystemen thematisieren verschiedene Richtlinien der EU – die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie sowie die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihre Tochterrichtlinien. Deutschland hat sich auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene verpflichtet, die Artenvielfalt zu schützen und das Artensterben zu stoppen.

In der Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) formulierte die Bundesregierung das Ziel für das Jahr 2020: „Grundwasser ist von hoher Qualität und weitgehend unbelastet. Es ist Lebensraum für einzigartige, hochgradig an die Besonderheiten des Ökosystems angepasste Lebensgemeinschaften. Es erfüllt dauerhaft seine systemverbindende Funktion im Wasserkreislauf und Naturhaushalt. Es ist überall in ausreichender Menge und hoher Qualität als Trinkwasser vorhanden“ (www.bfn.de/fileadmin/BfN/biologischevielfalt/Dokumente/broschuere_ biolog_vielfalt_strategie_bf.pdf, S. 39). Ebendort beschreibt die Bundesregierung auch, dass das Grundwasser mit seinen hoch spezialisierten Arten und Lebensgemeinschaften bisher noch nicht ausreichend bewertet werden könne.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand und die Entwicklung der Grundwasserökosysteme? Welche Ursachen sieht sie für die Entwicklung?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der Biodiversität im Grundwasser (bitte auch am Beispiel einzelner Arten erläutern)? Welches sind hier die wichtigen Ursachen der Entwicklung? Von wie vielen Arten im Grundwasser geht die Bundesregierung aus?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS formulierten Ziels „spätestens ab 2015 sind alle grundwassertypischen Arten und Gemeinschaften im jeweiligen Habitat bzw. Naturraum nicht gefährdet“ (S. 39)?

4

Liegen der Bundesregierung belastbare Daten über die Gefährdungssituation der grundwassertypischen Arten und Gemeinschaften vor? Wenn ja, welche?

5

Welche ökologischen Funktionen nimmt die Biodiversität im Grundwasser nach Kenntnis der Bundesregierung ein?

6

Welche Auswirkungen auf die aquatische Biodiversität sieht die Bundesregierung durch (Tier-)Arzneimittel im Grundwasser? Wie stellt die Bundesregierung konkret sicher, dass Einträge an (Tier-)Arzneimitteln in das Grundwasser verhindert werden? Welche legislativen Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um die Einträge anzugehen?

7

Welche Auswirkungen auf die aquatische Biodiversität sieht die Bundesregierung durch Pestizide bzw. durch Rückstände von Pestiziden im Grundwasser?

8

Welche Auswirkungen auf die aquatische Biodiversität sieht die Bundesregierung durch (Nähr-)Stoffeinträge im Grundwasser?

9

Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Schutz des Grundwassers, seines Lebensraums und der grundwasserabhängigen Landlebensräume vor Verunreinigungen im Rahmen der Umsetzung der aktuellen Bewirtschaftungsplanung sowie bei der Aufstellung der Bewirtschaftungsplanung 2021 bis 2027 zu unterstützen? Wie wird der personelle und finanzielle Ressourcenbedarf inklusive zur Erstellung von gesonderten (Detail-)Bewirtschaftungsplanungen abgedeckt? Inwiefern werden für die Finanzierung die Instrumente gemäß § 6a des Wasserhaushaltsgesetzes genutzt?

10

Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vorgaben in § 7 Absatz 4 und § 10 Absatz 2 der Grundwasserverordnung in den Bundesländern bzw. im Einzugsbereich von Gewässern im Eigentum des Bundes umgesetzt, um konkret die Situation der Grundwasserökosysteme zu ermitteln und ihren Schutz sicherzustellen? Sofern betreffende Maßnahmen nicht bekannt sind oder keine Anwendung finden, welche Begründungen liegen der Bundesregierung vor, dass die Grundwasserökosysteme in der Umsetzung nicht berücksichtigt werden? Beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu ändern, und wie?

11

Wie begründet die Bundesregierung, dass in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV 2005, in deren Anlage 1 (zu BArtSchV 2013, § 1 Besonders geschützte und streng geschützte Tier- und Pflanzenarten) nicht eine einzige Grundwasserart aufgeführt ist? Beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu ändern?

12

Wie begründet die Bundesregierung, dass Grundwasserökosysteme, -gemeinschaften und -arten nicht Gegenstand der Eingriffsregelung (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG 2016, § 14, Absatz 1 Eingriff in Natur und Landschaft) sind? Beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu ändern?

13

Wie begründet die Bundesregierung, dass der Aspekt Wärme, der ein starker Stressor für viele Grundwasserarten ist und von der Wasserrahmenrichtlinie als „Verschmutzung“ definiert wird (WRRL, Artikel 2 Begriffsbestimmungen, Absatz 33), in Bezug auf das Grundwasser und seiner Ökosysteme nicht berücksichtig wurde? Beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu ändern, und wie?

14

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den Schutz der Biodiversität im Grundwasser aus dem vorhandenen Verfahren, Indikatoren und Fachkenntnissen zur Erfassung und Bewertung der Grundwasserlebensgemeinschaften und -arten (www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/ publikationen/fluesse/fluesse_wrrl_reviewprozess.pdf)?

Berlin, den 7. Mai 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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