Geschlechterspezifische Verteilung von Führungspositionen in Bundesministerien und oberen Bundesbehörden
der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Anja Hajduk, Ekin Deligöz, Ulle Schauws, Kerstin Andreae, Katharina Dröge, Sven Lehmann, Claudia Müller, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Kai Gehring, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Margit Stumpp und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD haben die die Bundesregierung tragenden Parteien die Vorbildfunktion des öffentlichen Dienstes für die Gleichstellung von Frauen und Männern betont (Zeile 953/54). Daher solle „die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen des öffentlichen Dienstes bis 2025“ erreicht werden (Zeile 954/55). Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley angekündigt, ein Gesetz vorzulegen. Darin soll geregelt werden, dass bis 2025 die Hälfte der Führungspositionen in Bundesministerien und oberen Bundesbehörden mit Frauen besetzt wird. Das Gesetz jedoch hat Bundesministerin Dr. Katarina Barley bis heute nicht vorgelegt. Zuletzt hat auch der Artikel in der Wochenzeitung „DIE ZEIT“ „Die Hans-Bremse“ (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauen-diskriminierung-fuehrungspositionen-ministerien) zutage gefördert, dass die Bundesregierung weit davon entfernt ist, ihren eigenen Anspruch aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD umzusetzen.
Bei der Besetzung von Führungspositionen in den Bundesministerien sowie den oberen Bundesbehörden gibt es keine Gleichbehandlung der Geschlechter. Daher ist nach Ansicht der Fragesteller Transparenz über die geschlechterspezifische Verteilung von B-Besoldungen in Bundesministerien und oberen Bundesbehörden notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie ist die geschlechterspezifische Verteilung von Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern in der B-Besoldung aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt, allen einzelnen 14 Bundesministerien und den oberen Bundesbehörden (bitte jeweils tabellarisch aufgeschlüsselt nach jeweils allen einzelnen Besoldungsstufen der B-Besoldung darstellen)?
Wie steht die Bundesregierung zur Einführung von Geschlechterquoten für Staatssekretärsposten, um auch an besonders herausgehobenen Stellen mehr Frauen in Führungspositionen im öffentlichen Dienst zu befördern?
Welche Gründe sind aus Sicht der Bundesregierung dafür verantwortlich, dass es trotz der Mechanismen des Bundesgleichstellungsgesetzes nicht gelungen ist, mehr Frauen in Führungspositionen (ab B3 aufwärts) zu befördern?
Hält die Bundesregierung es für angemessen, dass das Bundesgleichstellungsgesetz keine wirksamen Sanktionen vorsieht und somit auf der einen Seite in Unternehmen mögliche geschlechtsspezifische Diskriminierungen sanktioniert werden, in obersten Bundesbehörden i. d. R. aber nicht in gleicher Weise (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigungfrauen-diskriminierung-fuehrungspositionen-ministerien)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Standardkommentar des Verwaltungsjuristen Torsten von Roetteken zum Bundesgleichstellungsgesetz, der schreibt: „Insgesamt bewegt sich die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung in der Nähe zum Betrug. Man gaukelt der Bevölkerung vor, alles für die Gleichstellung der Frauen zu unternehmen, doch das stimmt nicht“ (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauen-diskriminierung-fuehrungspositionen-ministerien)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass in vielen Bundesministerien die Mehrheit der Beschäftigten weiblich ist, aber trotzdem verhältnismäßig wenig Frauen aufsteigen (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauen-diskriminierung-fuehrungspositionen-ministerien)?
Welche politischen Spitzenämter (Ministerämter, Leitungsämter und Präsidentenämter von nachgeordneten Behörden) wurden seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland noch nie von Frauen besetzt?
Was gedenkt die Bundesregierung dafür zu tun, damit sich der in Frage 5 geschilderte Sachverhalt ändert?
Erwägt die Bundesregierung eine Reform des § 27 der Bundeslaufbahnverordnung, der laut der o. g. „ZEIT“-Recherchen (www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauen-diskriminierungfuehrungspositionen-ministerien) aus Sicht der Fragesteller den Anschein macht, vor allem ein Karriereturbo für Männer, aber nicht für Frauen zu sein?
Inwiefern gedenkt Bundesminister Peter Altmaier auf den von 180 leitenden Beamtinnen unterzeichneten Protestbrief gegen seine Personalpolitik zu reagieren, und welche Änderungen wird er in derselben vornehmen (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauendiskriminierung-fuehrungspositionen-ministerien)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Einschätzung der Fragesteller, dass sie durch verfehlte, nicht vorhandene oder unzureichend wirksame Gleichstellungspolitik in den Bundesministerien und oberen Bundesbehörden das Potenzial vieler qualifizierter Frauen im öffentlichen Dienst nicht ausreichend ausschöpft?