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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Schutzimpfungen für Asylsuchende in Deutschland

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

04.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1031617.05.2019

Schutzimpfungen für Asylsuchende in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Jörg Schneider, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Udo Theodor Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Robert-Koch-Institut (RKI) stellte fest, die Weltgesundheitsorganisation habe in Syrien Fälle von Kinderlähmung (Polio) gemeldet. Es wurde eine Impfkampagne mit oralem Polioimpfstoff in Syrien und seinen Nachbarländern durchgeführt. In den von Aufständischen kontrollierten Gebieten Syriens wurden Kinder erstmalig geimpft „und sind somit nur unvollständig gegen Polio geschützt“.

Vor diesem Hintergrund bestünde nach Einschätzung des RKI ein Risiko für die Einschleppung von Polioviren aus Syrien (www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2014/Ausgaben/06_14.pdf?__blob=publicationFile).

Das RKI wies auf eine auffällig hohe Masernfallzahl unter in Deutschland angekommenen Asylsuchenden aus Tschetschenien hin (www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2016/Ausgaben/31_16.pdf?__blob=publicationFile). In Berlin ging 2015 ein Masernausbruch von einer Flüchtlingsunterkunft aus (www.welt.de/politik/deutschland/article137944948/Bei-Fluechtlingen-klaffteine- gefaehrliche-Impfluecke.html).

Bezüglich Varizellen (Windpocken) wies das RKI 2016 darauf hin, dass „mit einem Auftreten von Ausbrüchen in Unterkünften für Asylsuchende gerechnet werden“ muss. Besonders gefährdet seien Schwangere und Immundefiziente (www. rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Migration/InfektkrankheitenMigration/migration_ infektkrankheiten_mumps-roeteln-windpocken.html). Ein solcher Ausbruch ereignete sich 2016 in einer Berliner Unterkunft (www.rki.de/DE/Content/Infekt/ Impfen/Migration/InfektkrankheitenMigration/migration_infektkrankheiten_mumps- roeteln-windpocken.html).

Brandenburg weist das Personal in Flüchtlingsunterkünften und -sammelstellen inklusive Helfern und dem Wachschutz- und Sicherheitspersonal auf mögliche Impflücken bei Flüchtlingen auch gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Röteln und Meningokokken hin und legt dem Personal selbst die Impfungen nahe (https://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.417436.de).

Das RKI stellte 2015 fest, systematische Erhebung des Impfstatus von Asylsuchenden fände in Deutschland nicht statt. „Durch eine wachsende Zahl unzureichend geimpfter Asylsuchender kann sich eine epidemiologisch relevante, ungeschützte Bevölkerungsgruppe entwickeln, bei der sich die Schließung von Impflücken aufgrund des dezentralen Gesundheitssystems in Deutschland schwierig gestalten kann.“ Um die Anzahl nicht ausreichend geimpfter Asylsuchender in den Kommunen abschätzen zu können, wünschte das RKI, die Zahl aller in einer Einrichtung verabreichten Impfdosen zu erfassen (www.rki.de/DE/ Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2015/Ausgaben/41_15.pdf?__blob=publicationFile).

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim RKI gab Impfempfehlungen für Migranten und Asylsuchende nach Ankunft in Deutschland heraus. Vorliegende Impfdokumente sollten berücksichtigt werden. Impfungen, die nicht dokumentiert sind, gälten als nicht gegeben, nur in Ausnahmefällen sollten glaubwürdige mündliche Angaben zu früher erfolgten Impfungen berücksichtigt werden (www. rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2018/Ausgaben/34_18.pdf?__blob= publicationFile).

Eine Evaluation der Umsetzung in 20 Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) (https:// edoc.rki.de/bitstream/handle/176904/2637/21qNcwqytvjCw.pdf?sequence=1&is Allowed=y) zeigte allerdings, dass nur in fünf davon den Asylsuchenden die Routineimpfungen entsprechend der STIKO-Empfehlung angeboten wurden. Drei der 20 EAE gaben an, die Impfungen ohne Hindernisse durchgeführt zu haben. Elf erklärten, dass Personalmangel, sieben, dass Sprachbarrieren und die Schwierigkeit, den Impfstatus des Asylsuchenden zu definieren, die Umsetzung der STIKO-Empfehlung behinderten. Bei sechs EAE lag das Hindernis für die STIKO-Umsetzung in der „Ablehnung durch Asylsuchende“.

Trotz der eindeutigen Vorgabe des RKI, „dass Personen ohne Impfdokumente als nicht geimpft angesehen und empfohlene Impfungen durchgeführt werden sollen, gab ein großer Teil der EAE unklaren Impfstatus als Haupthindernis zur Umsetzung der Impfempfehlung an. Hier sind offensichtlich weitere Schulungen erforderlich“.

„Die RKI-Empfehlung wurde am besten für die Gruppe der syrischen Kinder unter drei Jahren umgesetzt“, alle EAE begannen bei diesen zeitnah mit der Polioimpfung. Nur acht EAE erreichten hierbei aber Impfquoten von 80 Prozent und mehr.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Hat das in der Zeit zwischen der Durchführung der Evaluation und der Abfassung des in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Berichts dazu bereits erstellte Informationsmaterial zu verschiedenen Impfungen in 19 Fremdsprachen, das auf der RKI-Webseite zum Download zur Verfügung gestellt wurde, sowie weiteres mehrsprachiges Informationsmaterial zu Impfungen für die EAE nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich zu einer besseren Umsetzung der STIKO-Empfehlungen in den EAE geführt?

2

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die im Evaluationsbericht angeregte Diskussion darüber, ähnlich wie in internationalen Notfallsituationen kurzzeitig zusätzliches Personal zum Beispiel durch Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen oder medizinischen Hilfsorganisationen zu rekrutieren, geführt, und falls ja, mit welchem Ergebnis?

3

Welche anderen Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. ergriffen, um dem Personalmangel, der in elf von 20 EAE die Umsetzung der STIKO-Empfehlungen behinderte, zu begegnen?

4

Hält die Bundesregierung den Einsatz der Bundeswehr hierfür für möglich und sinnvoll, und falls nicht, warum nicht?

5

Hat das RKI zwischenzeitlich – wie im in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Evaluationsbericht empfohlen – bekräftigt, dass Asylsuchende mit unklarem Impfstatus als nicht geimpft anzusehen sind und aktuell empfohlene Impfungen auch bei fehlender Dokumentation früherer Impfungen erhalten können und sollen, und falls ja, wie wurden die EAE informiert, und falls nein, warum nicht?

6

Haben die im selben Bericht als „offensichtlich erforderlich“ bezeichneten weiteren Schulungen zu den Konsequenzen einer fehlenden Dokumentation früherer Impfungen für die aktuell anstehenden Impfungen zwischenzeitlich stattgefunden, und falls ja, mit welchem Ergebnis, und falls nein, warum nicht?

7

Findet nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile eine systematische Erhebung des Impfstatus von Asylsuchenden in den EAE statt?

8

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile – wie vom RKI gewünscht – die Zahl aller in einer Einrichtung verabreichten Impfdosen erfasst?

9

Welche Nichtregierungsorganisation stellt nach Kenntnis der Bundesregierung den bei der Evaluation in einer EAE als angegebene Ansprechpartner?

10

Wich nach Kenntnis der Bundesregierung die Impfquote in dieser EAE nach unten oder oben vom Mittel ab, und ggf. wie weit?

11

Waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Einrichtungen, in denen anlässlich der Evaluierung das Merkblatt Polio des RKI bzw. die Impfaufklärungsmaterialien des RKI bzw. das Hygienemerkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) nicht bekannt waren, Behördenvertreter oder Vertreter einer Nichtregierungsorganisation die Ansprechpartner für die Gesundheit der Asylsuchenden?

12

Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der Tatsache, dass die Ablehnung durch Asylsuchende in sechs von 20 EAE als Hindernis für die Umsetzung der STIKO-Empfehlung genannt wurde, analog zu Überlegungen zur Pflicht der Masernimpfung beim Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas oder Schulen eine Impfpflicht auch in EAE einzuführen?

Berlin, den 7. Mai 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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