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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Drohungen gegen Gedenkveranstaltungen zum Genozid am armenischen Volk

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

03.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1031217.05.2019

Drohungen gegen Gedenkveranstaltungen zum Genozid am armenischen Volk

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Gedenkveranstaltungen für die Opfer des Genozids an den Armenierinnen und Armeniern im Osmanischen Reich, die um den Zeitpunkt des Gedenktages am 24. April 2019 in der Bundesrepublik Deutschland stattfanden, waren in diesem Jahr durch Drohungen mutmaßlich von türkisch-nationalistischen Kreisen überschattet. Zudem kam es zu Schändungen von Gedenksteinen. Nach Angaben des Zentralrates der Armenier in Deutschland (ZAD) musste eine in Bad Cannstatt geplante Gedenkveranstaltung wegen eines möglichen Anschlags auf die Lutherkirche aus Sicherheitsgründen verschoben werden. Der Hauptredner der zentralen Gedenkveranstaltung in Frankfurt am Main, der Co-Präsident des Koordinierungsrates der Armenischen Vereine in Frankreich, Mourad Franck Papazian, sagte seine Teilnahme kurzfristig wegen akuter Sicherheitsbedenken ab. Papazian hatte zuvor eine Warnung der französischen Sicherheitspolizei erhalten, dass er Zielscheibe türkisch-nationalistischer Kreise in Deutschland werde könnte, erklärte der ZAD in einer Presseerklärung am 30. April 2019 (www.zentralrat.org/de/node/11093). In Braunschweig und Erlangen wurden zudem nach Angaben der armenischen Nachrichtenagentur Haypress armenische Kreuzsteine geschändet (twitter.com/HAYPRESS_news/status/1123147280079564800).

„Offenbar können die Armenier in Deutschland nicht einmal ungestört an die Vorfahren und die Opfer des Völkermords gedenken. Die türkische Leugnungspolitik hat damit in Europa neue Dimensionen erreicht“, beklagt der ZAD (www.zentralrat.org/de/node/11093).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Drohungen, Störungen und sonstige Behinderungen von Gedenkveranstaltungen an den Genozid an den Armeniern im Osmanischen Reich im Jahr 2019 in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Ort, Zeitpunkt und Art der Veranstaltung, Art der Drohung, Störung oder Behinderung und mögliche Täter oder Tatverdächtige benennen)?

2

Inwieweit sind der Bundesregierung im Vorfeld des Gedenktages an den Genozid an den Armeniern am 24. April 2019 Drohungen, Hetze, Genozidleugnung und sonstige zur Störung des öffentlichen Friedens geeignete Äußerungen türkisch-nationalistischer Kreise in der Bundesrepublik Deutschland bekannt geworden (bitte Medium, Zeitpunkt, Art der Äußerung und Urheber benennen)?

3

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Schändung armenischer Kreuzsteine in Deutschland in den letzten fünf Jahren (bitte Zeitpunkt, Ort und Art der Schändung sowie mögliche Täter oder Tatverdächtige benennen)?

4

Welche Kenntnis hatten deutsche Sicherheitsbehörden (Polizei und Verfassungsschutz) des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder im Vorfeld der geplanten Gedenkveranstaltungen von möglichen Drohungen oder Gefährdungen der Veranstaltungen oder einzelner eingeladener Rednerinnen und Redner (bitte einzeln benennen)?

5

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von einer von der französischen Sicherheitspolizei erkannten Bedrohung des als Hauptredner der zentralen Gedenkveranstaltung an den Genozid an den Armeniern in Frankfurt am Main eingeladenen Co-Präsidenten des Koordinierungsrates der Armenischen Vereine in Frankreich, Mourad Franck Papazian, und inwieweit sieht sie eine Gefährdung von Mourad Franck Papazian als gegeben an (www.zentralrat.org/de/node/11093)?

6

Inwieweit wurden von Seiten der Polizeibehörden des Bundes und nach Kenntnis der Bundesregierung der Länder besondere Sicherheitsmaßnahmen zum Schutze der Gedenkveranstaltungen an den Genozid an den Armeniern getroffen?

7

Auf welche Weise gedenkt die Bundesregierung zukünftig sicherzustellen, dass in Deutschland lebende Armenierinnen und Armenier ungestört der Opfer des Völkermordes gedenken können?

8

Welche Rolle spielt die Leugnung des Genozids an den Armeniern nach Kenntnis der Bundesregierung für türkisch-nationalistische Kreise in der Bundesrepublik Deutschland (bitte nach Anhängern der türkischen AKP-Regierung, der Grauen Wölfe, der Kemalisten und sonstiger Gruppierungen differenzieren)?

9

Zu wie vielen und welchen Veranstaltungen zum Gedenken am Genozid an den Armenierinnen und Armeniern im Jahr 2019 waren Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung eingeladen oder angefragt? An welchen dieser Veranstaltungen haben sie teilgenommen? Inwieweit und mit welcher Begründung hat die Bundesregierung eine Teilnahme an welchen diesbezüglichen Veranstaltungen, zu denen sie angefragt oder eingeladen war, abgesagt oder ausgeschlagen?

Berlin, den 8. Mai 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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