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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Innenpolitische Lage in Rumänien vor und während der Ratspräsidentschaft

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1038121.05.2019

Innenpolitische Lage in Rumänien vor und während der Ratspräsidentschaft

der Abgeordneten Stefan Liebich, Tobias Pflüger, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 4. Januar 2017, zehn Jahre nach dem Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union, stellen die sozialdemokratische Partei PSD (Partidul Social Democrat) und die liberale Partei ALDE (Allianz der Liberalen und Demokraten) die Regierung im Land. Seitdem musste das Land zwei Mal den Posten des Premierministers neu besetzen.

Am 21. Juni 2017 haben PSD und ALDE per Misstrauensvotum die eigene Regierung unter dem damaligen Premierminister Grindeanu im Amt abgelöst. Am 26. Juni 2017 wurde der ehemalige Wirtschaftsminister, Mihai Tudose, von Staatspräsident Johannis als neuer Premierminister vereidigt. Sechs Monate später, am 16. Januar 2018 trat Tudose zurück aufgrund von mangelnder politischer Unterstützung durch seine eigene Partei (PSD). Am 29. Januar 2018 wurde Viorica Dancila, ehemalige Abgeordnete des Europäischen Parlaments, von Staatspräsident Johannis als Premierministerin vereidigt.

Dem Vorsitzenden der Regierungspartei PSD, Liviu Dragnea, der selber nicht Premierminister werden konnte, weil er bereits vorbestraft (Wahlmanipulation) war, wird vorgeworfen, das ganze Geschehen aus dem Hintergrund zu steuern (www.tagesspiegel.de/politik/ein-sorgenkind-an-der-macht-ausgerechnet-rumaenien/23811634.html, www.zeit.de/politik/ausland/2018-02/rumaenien-regierung-liviudragnea-antikorruptionsgesetze). Es gab bereits mehrere Versuche, die Justiz unter politische Kontrolle zu bringen und die, von der EU unterstützte, Arbeit der rumänischen Anti-Korruptionsbehörde einzuschränken (www.deutschlandfunk.de/justizreform-rumaenische-regierung-weist-eu-kritik-zurueck.795.de.html?dram:article_id=429664).

Im Jahr 2018 wollte die Regierung eine Eilverordnung durchbringen, die Korruption erst ab einer Summe von mindestens 200 000 Rumänische Lei (ca. 43 000 Euro) strafbar machen sollte. Diese Eilverordnung würde nicht nur dem Vorsitzenden der Regierungspartei zugutekommen (gegen ihn wird u. a. wegen Veruntreuung von EU-Geldern ermittelt), sondern vielen anderen Politikerinnen und Politikern, die dadurch ihren Strafverfahren entgehen würden. Um die Eilverordnung zu stoppen, protestierten hunderttausende rumänische Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land. Der letzte große landesweite Protest am 10. August 2018 wurde von der rumänischen Polizei gewaltsam aufgelöst.

Zwei Monate später, im Oktober 2018, wurde auf Initiative der orthodox-konservativen „Koalition für Familie“ ein Referendum gegen die gleichgeschlechtliche Ehe organisiert, das von der rumänischen Regierung unterstützt wurde (www.dw.com/de/rum%C3%A4nien-streitet-%C3%BCber-homo-ehe/a-45746391). Rumänien sollte über einen Verfassungsartikel abstimmen, der die Ehe als Union zwischen Mann und Frau definiert statt eines Bundes zwischen Eheleuten. Große Teile der Bevölkerung boykottierten das Referendum durch Nichtteilnahme. Nur 20 Prozent der Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab. Nötig wäre eine Beteiligung von mindestens 30 Prozent der Bevölkerung gewesen. Der Regierung wurde vorgeworfen, das Referendum unterstützt zu haben, um von der Korruptionskrise abzulenken (www.sueddeutsche.de/politik/rumaenien-verbot-der-homoehe-scheitert-bei-referendum-1.4160754).

Die aktuelle innenpolitische Lage und die Situation der Menschenrechte in Rumänien werden auf der Internetseite des Auswärtigen Amts wie folgt dargestellt: „Strukturelle Herausforderungen für die rumänische Regierung stellen sich u. a. im Bereich der Wirtschafts- und Finanzpolitik (fiskalische Konsolidierung, Privatisierung von Staatsunternehmen). Reformbedarf besteht zudem weiterhin u. a. im Justizbereich, im sozialen Bereich (Renten- und Gesundheitssystem), im öffentlichen Dienst sowie bei der öffentlichen Infrastruktur. Im Bereich Justiz und Korruptionsbekämpfung unterliegt Rumänien weiterhin dem sogenannten Kooperations- und Überprüfungsmechanismus (CVM), in dessen Rahmen nach dem Beitritt zur EU (2007) die erzielten Fortschritte Rumäniens von der EU-Kommission beobachtet werden. Die rumänische Regierung hat fast alle wichtigen internationalen und europäischen Menschenrechtsabkommen ratifiziert. Die Rechte der ethnischen Minderheiten sind sowohl in der Verfassung als auch in der Verfassungswirklichkeit besonders geschützt. So sind die parteiähnlichen Zusammenschlüsse, die die kleineren Minderheiten im Lande vertreten und unter fünf Prozent Stimmenanteil gewinnen, jeweils durch einen Vertreter im Parlament repräsentiert. Gleichwohl kritisieren Menschenrechtsorganisationen den Umgang mit der nach offiziellen Ergebnissen der Volkszählung 2011 zweitgrößten nationalen Minderheit der Roma: diese besitzt zwar die gleichen politischen Rechte wie die anderen Minderheiten, ist aber weiterhin besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/rumaeniennode/-/210868).

Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2019 hat Rumänien die EU-Ratspräsidentschaft inne. In diese Zeit fällt auch die Europawahl. Die Berichterstattungen zu der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft äußern Skepsis an der Fähigkeit des Landes als „ehrlicher Makler“ der Europäischen Union aufzutreten (www.sueddeutsche.de/politik/eu-ratspraesidentschaft-rumaenien-juncker-1.4283426). Auch Kommissionschef Jean-Claude Juncker äußerte Zweifel an Rumäniens politischer Führungsfähigkeit für den EU-Vorsitz (www.welt.de/politik/ausland/article186269730/EU-Ratspraesidentschaft-Juncker-zweifelt-an-Rumaenien.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle innenpolitische Lage Rumäniens?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Menschenrechtslage und die Wahrung der Rechte von Minderheiten in Rumänien?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Rumänien?

4

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Korruptionsfälle in Rumänien?

5

Welche politischen Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den politischen Entwicklungen in Rumänien seit den letzten Parlamentswahlen im Januar 2017?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Präsidentschaft Rumäniens im Rat der EU?

7

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Kommissionschefs Jean-Claude Juncker, dass es berechtigte Zweifel an Rumäniens politischer Führungsfähigkeit für den Vorsitz der EU-Ratspräsidentschaft gibt?

Berlin, den 8. Mai 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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