[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 3. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11414
19. Wahlperiode 05.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner,
Dr. Bettina Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/10487 –
Aquatische und wasserabhängige Biodiversität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Obwohl die Stand- und Fließgewässer nicht einmal ein Zehntausendstel des
Wasservolumens der Erde beinhalten, leben in ihnen 12 Prozent aller bekannten
Arten“ (
www.ufz.de/index.php?de=36055). Doch viele dieser Gewässer sind in
der Vergangenheit durch Eingriffe des Menschen, wie Wasserentnahmen,
Wärmeeinleitungen, Baumaßnahmen wie z. B. Begradigungen oder
Trockenlegungen, und durch die Einleitung von Schadstoffen, beeinträchtigt worden.
„Zwischen 1996 und 2011 gingen rund 40 Prozent aller Feuchtgebiete verloren –
mehr als jeder andere Habitattyp“ (
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/
medien/1410/publikationen/texte_24-2019_geo-6_hintergrund_final.pdf).
Mit dieser Zerstörung von wichtigen Ökosystemen geht ein großer Verlust
an Biodiversität einher. Die industrielle Landwirtschaft, Bergbau, Kraftwerke
und Industrieunternehmen sind hier verantwortlich. Der 6. Globale
Umweltbericht geht von einem 81-prozentigen Verlust an Süßwasserarten aus (ebd.).
Dabei haben intakte Süßwasser-Ökosysteme enorme Bedeutung auch für
Menschen als Trinkwasserlieferanten, für Hochwasserschutz und Erholung (www.
bfn.de/themen/gewaesser-und-auenschutz.html).
Den Schutz der Biodiversität in Süßwasser-Ökosystemen thematisieren
verschiedene Richtlinien der EU – die Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie und
Vogelschutzrichtlinie, sowie die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihre
Tochterrichtlinien. Deutschland hat sich auf internationaler, europäischer und
nationaler Ebene verpflichtet, die Artenvielfalt zu schützen und das
Artensterben zu stoppen.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Zustand und
Entwicklung der aquatischen und wasserabhängigen Biodiversität in
Deutschland vor (bitte nach Flora und Fauna, Oberflächengewässerarten,
Ökosystem, auch am Beispiel einzelner Arten aufschlüsseln)?
Welches sind hier die wichtigen Ursachen der Entwicklung?
Daten zur Bewertung des ökologischen Zustands der Flüsse, Seen, Übergangs-
und Küstengewässer werden im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
von den Ländern erhoben. Es handelt sich um Daten zu Phytoplankton,
Makrophyten/Phytobenthos, benthische wirbellose Fauna und Fischfauna. Danach
waren im Jahr 2015 24 Prozent der Seen in gutem und 2,3 Prozent in sehr gutem
ökologischen Zustand, bei den Fließgewässern waren 6,6 Prozent in gutem und
0,1 Prozent in sehr gutem ökologischen Zustand. Die aktuellen Werte liegen weit
vom Zielbereich der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) entfernt. Die
Bundesregierung sieht zwar einen Trend zum Zielwert hin, dieser reicht jedoch
voraussichtlich nicht aus, um das Ziel der WRRL bis zum Jahr 2027 zu erreichen. Wichtige
Ursachen für den derzeitigen Gewässerzustand sind hydromorphologische
Veränderungen, fehlende naturnahe Lebensräume, fehlende Durchgängigkeit sowie
zu hohe Nährstoff- und Schadstoffeinträge (Bundestagsdrucksache 19/1571 vom
9. April 2018). Zur wasserabhängigen Biodiversität insgesamt liegen der
Bundesregierung keine bundesweiten Erhebungen vor.
Der Zustand und die Entwicklung der aquatischen Fauna und Flora sind für einige
Artengruppen in den aktuellen bundesweiten Roten Listen dargestellt (Tiere:
Haupt et al. 2009, Binot-Hafke et al. 2011, Gruttke et al. 2016; Pflanzen: Metzing
et al. 2018). Für diese Arten bzw. Taxa sind die Gefährdungssituation, die
Bestandssituation und die lang- sowie kurzfristige Bestandsentwicklung bewertet.
Für den Zustand der aquatischen Fauna und Flora wird auf die Antwort der
Frage 6 verwiesen, für die Entwicklung von Fauna und Flora auf die Antworten der
Fragen 7 bis 9.
Allgemeine Gefährdungsursachen, die sich auf die aquatische Fauna und Flora
auswirken, sind vor allem Gewässerausbau, -verbau und -unterhaltung,
Änderungen des Wasserregimes (Fließdynamik, Sohlstruktur, Nähr-, Schadstoff- und
Sedimenteinträge, Substratverlagerung, Sauerstoffarmut, Flachwasserbereiche
etc.), Nutzungsänderungen in Feuchtgebieten, Mooren und angrenzenden
Bereichen, Habitatverlust durch Trockenlegen von Kleingewässern, Entwässerung und
Abtorfung von Feuchtgebieten und Mooren sowie Änderung der
Artenzusammensetzung und Auftreten invasiver Arten.
Weitere Ausführungen zu Gefährdungsursachen finden sich für einzelne
Artengruppen bei den Antworten zu den Fragen 6, 10, 16, 17 und 30.
2. Geht die Bundesregierung von ähnlichen Ergebnissen in Deutschland aus zu
denen in der EU: „The proportion of assessments which are unfavourable
and deteriorating is particularly high for fish, molluscs and amphibians, all
associated with wetlands and freshwater (rivers, lakes)“ (Commission Staff
Working Document EU Assessment of progress in implementing the EU
Biodiversity Strategy to 2020)?
In Deutschland ist der Erhaltungszustand der in der EU-Studie genannten
Artengruppen ähnlich. An dieser Stelle wird auf die Antworten der Fragen 4 und 10
(Erhaltungszustand von Fischen und Amphibien) und die Gefährdung der
Binnenmollusken (siehe Antworten auf die Fragen 6 bis 8) verwiesen.
3. Welche ökologischen Funktionen nimmt die Biodiversität in
Oberflächengewässern nach Kenntnis der Bundesregierung ein?
Kenntnisse über ökologische Wirkungsmechanismen in Oberflächengewässern
und damit verbundene ökologische Funktionen sind zu bestimmten Gruppen der
aquatischen Organismen in der Fachliteratur vorhanden. Beispielsweise haben
wirbellose Organismen in aquatischen Ökosystemen einen sehr hohen Anteil an
der Aufrechterhaltung der Ökosystemfunktionen und an der Stabilisierung von
Wechselwirkungen zwischen den Arten, die eine Existenz von Wirbeltieren in
diesen Systemen erst ermöglichen. Sie regulieren zum Beispiel Primärproduktion
und Dekomposition oder beeinflussen wichtige Umweltfaktoren wie
thermische Schichtung, Wassertransparenz oder Nährstoffzirkulation (FEMINELLA &
HAWKINS 1995, WALLACE & WEBSTER 1996, LATHROP et al. 2002,
LUMMER et al. 2016). Darüber hinaus sind neben den Amphibien zahlreiche
wirbellose Tiere, insbesondere Insekten ein wichtiges Bindeglied zwischen
aquatischen und terrestrischen Systemen, mit sich z. B. im Wasser entwickelnden
Larven und in den terrestrisch angrenzenden Lebensräumen vorkommenden adulten
Insekten. Aquatische Arten, wie z. B. viele Mücken- und Fliegengruppen, stellen
eine wichtige Nahrungsgrundlage nicht nur für Fische und Amphibien, sondern
auch für Vögel und Fledermäuse dar.
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Erhaltungszustand wildlebender
Arten und natürlicher Lebensräume in Süßwasser-Ökosystemen?
Der Erhaltungszustand wildlebender Arten und natürlicher Lebensräume wird
alle sechs Jahre für die Arten und Lebensraumtypen der Anhänge der Fauna-
Flora-Habitat-(FFH-)Richtlinie bewertet (nationaler Bericht nach Artikel 17
FFH-Richtlinie). Die letzte vorliegende Bewertung erfolgte mit dem FFH-Bericht
2013 (im Laufe des Jahres 2019 wird ein neuer nationaler FFH-Bericht fertig
gestellt werden). Die Bewertung wird nach den drei biogeografischen Regionen,
an denen Deutschland Anteil hat, getrennt vorgenommen (vgl.
www.bfn .de /
themen/natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-bericht.html).
Die Lebensraumtypen (LRT) der Binnengewässer der FFH-Richtlinie (12 LRT)
befinden sich demnach überwiegend in einem ungünstigen Erhaltungszustand (22
von 29 Bewertungen; 76 Prozent). Bei den in der FFH-Richtlinie gelisteten
Fischarten liegen 56 Prozent (vgl. Frage 10), bei den Amphibien 68 Prozent (vgl.
Frage 17) und bei den Libellen 80 Prozent (16 von 20) der Bewertungen im
ungünstigen Bereich (Bewertungsstufen U1 „ungünstig-unzureichend“ und U2
„ungünstig-schlecht“).
Der Zustand der bewerteten FFH-Schutzgüter wird von der Bundesregierung
daher als besorgniserregend eingeschätzt.
5. Welche zeitlichen Entwicklungen der Populationen der aquatischen und
wasserabhängigen FFH-Arten in FFH-Gebieten sind der Bundesregierung
bekannt?
Daten zur Entwicklung der Populationen der aquatischen und wasserabhängigen
FFH-Arten in den FFH-Gebieten sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Bestandstrends der Arten der Anhänge der FFH-Richtlinie wurden zuletzt im
nationalen FFH-Bericht 2013 nach Artikel 17 FFH-Richtlinie ermittelt. Die
Kurzzeittrends (über zwei Berichtsperioden, entsprechend 12 Jahren) werden nach den
drei biogeografischen Regionen, an denen Deutschland Anteil hat, getrennt
ermittelt (vgl.
www.bfn.de/themen/natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-
bericht.html ). Bewertet wurden 15 Amphibienarten, 39 Arten und eine
Artengruppe der Fische (Coregonus lavaretus-Formenkreis) und 10 Libellenarten.
Insgesamt ergaben sich 38 Einzelbewertungen der Amphibien, 61
Einzelbewertungen der Fische und 20 Einzelbewertungen der Libellen (bis zu drei Bewertungen
pro Art in den verschiedenen biogeografischen Regionen). Während die
bewerteten Populationen der Amphibien und Libellen nach dem FFH-Bericht zu rund
40 Prozent bzw. 45 Prozent einen abnehmenden Kurzzeittrend aufweisen, liegt
dieser bei den Fischen nur bei 10 Prozent. Populationszunahmen sind bei den
Fischen in 28 Prozent der Fälle zu verzeichnen, bei den Amphibien hingegen nur
zu knapp 11 Prozent und bei den Libellen zu 25 Prozent. Die weiteren
Prozentanteile entfallen auf stabile Trends oder die Trends konnten nicht bewertet werden.
6. Welche Situation und zeitliche Entwicklung der aquatischen und
wasserabhängigen Biodiversität erkennt die Bundesregierung aus den Roten Listen?
In den bundesweiten Roten Listen der gefährdeten Tiere und Pflanzen sind von
den in Deutschland mehr als 57 500 nachgewiesenen Tier- und Pflanzenarten
(BfN/Bundesamt für Naturschutz (2016): Daten zur Natur 2016. Bonn: 162
Seiten) bisher fast 20 000 Taxa (Arten und Unterarten) erfasst. Die untersuchten
Gruppen sind überwiegend taxonomisch abgegrenzt. Eine Zuordnung der Arten
zu ökologischen Gruppen ist nur in wenigen Roten Listen vorhanden.
Aus diesem Grund sind für die Tiere im Folgenden die Gruppen dargestellt, deren
Vertreter überwiegend gewässergebunden sind: Die Amphibien, die
Süßwasserfische und Neunaugen, die Binnenmollusken, die Köcherfliegen, die
Wasserkäfer, die limnischen Zweiflüglergruppen der Schmetterlingsmücken,
Dunkelmücken, Tastermücken und Büschelmücken sowie die Blattfußkrebse (HAUPT et al.
2009, BINOT-HAFKE et al. 2011, GRUTTKE et al. 2016). Wegen der
unterschiedlich starken Gewässerbindung in den ausgewählten Gruppen und weil auch
weitere Rote Listen (teil-) aquatische Taxa enthalten, ist die Gefährdungssituation
hier nach Artengruppen getrennt ausgewertet [(i)-(vii)]. Die
Gefährdungssituation unterscheidet sich zwischen den Artengruppen. Zu den Artengruppen mit den
größten Anteilen an bestandsgefährdeten Taxa (> 40 Prozent) zählen die
Amphibien, die Binnenmollusken und die Blattfußkrebse (Rote Liste-Kategorien „Vom
Aussterben bedroht“, „Stark gefährdet“, „Gefährdet“ und „Gefährdung
unbekannten Ausmaßes“; Neobiota sind bei der Auswertung nicht berücksichtigt).
(i) Amphibien, Detail siehe Antwort zu den Fragen 16 und 17.
(ii) Süßwasserfische und Neunaugen, Detail s. Antwort zu Frage 10.
(iii) Von den untersuchten 332 Binnenmollusken-Taxa sind 142 (42,8 Prozent)
bestandsgefährdet und 15 Taxa (4,5 Prozent) ausgestorben oder verschollen.
Keine Einschätzung war bei 15 Taxa (4,5 Prozent) möglich.
(iv) Von 315 bewerteten Köcherfliegen-Taxa sind 103 (32,7 Prozent)
bestandsgefährdet und 8 Taxa (2,5 Prozent) ausgestorben oder verschollen. Bei
einem Taxon (0,3 Prozent) waren die Daten für eine Einschätzung
ungenügend.
(v) Von den untersuchten 344 Wasserkäfer-Taxa sind 99 (28,8 Prozent)
bestandsgefährdet und 8 Taxa (2,3 Prozent) ausgestorben oder verschollen.
Keine Einschätzung war bei 15 Taxa (4,4 Prozent) möglich.
(vi) Von 171 Taxa der limnischen Zweiflüglergruppen der
Schmetterlingsmücken, Dunkelmücken, Tastermücken und Büschelmücken sind 26 Taxa
(15,2 Prozent) bestandsgefährdet. Bei 64 Taxa (37,4 Prozent) waren die
Daten für eine Einschätzung ungenügend.
(vii) 12 Taxa der Blattfußkrebse wurden in der Roten Liste untersucht. Davon
sind 10 (83,4 Prozent) bestandsgefährdet und 2 Taxa (16,7 Prozent)
ausgestorben oder verschollen.
Zur aquatischen Flora, d. h. zu den Pflanzen der Gewässer, gibt die aktuelle Rote
Liste Auskunft (METZING et al. 2018). Diese enthält die Darstellung der
Bestandssituation (Rote-Liste-Kategorien s. Fauna) und deren Entwicklung für die
einzelnen Arten bzw. Taxa der Farn- und Blütenpflanzen, der Moose und
mehrerer Algengruppen.
(viii) Von den 3 880 in Deutschland heimischen Taxa der Farn- und
Blütenpflanzen sind 27,5 Prozent bestandsgefährdet.
In einer Auswertung wurden die Taxa nach Pflanzenformationen
(Gruppierungen der Vegetation bestimmter Lebensräume) klassifiziert. Von den
24 Pflanzenformationen hat die Vegetation oligotropher (= nährstoffarmer)
Gewässer mit 71,7 Prozent (33 der 46 dort mit Haupt- oder
Schwerpunktvorkommen vertretenen Taxa) den höchsten Anteil bestandsgefährdeter
Taxa. Mit 65,8 Prozent den zweithöchsten Anteil gefährdeter Taxa weist die
Schlammbodenvegetation (25 der 38 Arten) auf. Bei der
Schlammbodenvegetation handelt es sich um einjährige, unbeständig auftretende
Pflanzengesellschaften auf periodisch trockenfallenden Gewässerufern, in Kies- und
Sandgruben etc.
In der Vegetation der eutrophen (= nährstoffreichen) Gewässer sind
28,3 Prozent bestandsgefährdet, das sind 47 der 166 Taxa. In der Vegetation
der Feucht- und Nasswälder, zu der auch die Auwälder und -gebüsche
gehören, sind 10,8 Prozent bestandsgefährdet (18 von 166). In der Vegetation
der Zweizahn-Gesellschaften, das sind krautige Pflanzengesellschaften
nährstoffreicher Böden an Gewässer- und Grabenrändern, sind 10,3 Prozent
der Taxa bestandsgefährdet (10 von 29).
(ix) Braun- und Rotalgen sind mit 34 Taxa in stehenden oder fließenden
Binnengewässern Deutschlands vertreten. Davon sind zehn Taxa
bestandsgefährdet. Die meisten Braun- und Rotalgen siedeln in gering belasteten und
nicht nährstoffreichen Gewässern.
(x) Von den 968 in Deutschland vorkommenden Zieralgen sind 496 und damit
mehr als die Hälfte bestandsgefährdet.
(xi) Aufgrund ihrer hohen Sensibilität gegenüber Gewässerbelastungen sind
limnische Kieselalgen (Diatomeen) wichtige Indikatoren für die
Wasserqualität der Binnengewässer. Für einige Taxa hat sich die aufgrund
verminderter Schwefelimmissionen zurückgehende Versauerung von Seen positiv
auf die Bestandssituation ausgewirkt. 655 von 2103 Taxa und damit
31,1 Prozent der limnischen Kieselalgen sind bestandsgefährdet.
(xii) Sechs der in der Roten Liste bewerteten 45 Taxa der Schlauchalgen sind
bestandsgefährdet.
Die zeitliche Entwicklung der Bestände von Flora und Fauna ist in den Antworten
zu den Fragen 7 bis 9 dargestellt.
7. Wie ist laut Kenntnis der Bundesregierung der allgemeine langfristige Trend
für die bislang in den Roten Listen erfassten aquatischen und
wasserabhängigen Arten?
Wie viele Arten haben langfristig einen rückläufigen Trend (bitte in Prozent
und nach Artenzahl angeben)?
Für die Tiere sind die Gruppen der Amphibien, der Süßwasserfische und
Neunaugen, der Binnenmollusken, der Köcherfliegen, der Wasserkäfer, der limnischen
Zweiflüglergruppen der Schmetterlingsmücken, Dunkelmücken, Tastermücken
und Büschelmücken sowie der Blattfußkrebse ausgewertet (siehe Frage 6). Von
den Pflanzengruppen wurden die Farn- und Blütenpflanzen (Gefäßpflanzen), die
ihr Haupt- oder Schwerpunktvorkommen in oligotrophen oder eutrophen
Gewässern haben, die limnischen Braun- und Rotalgen, die Zieralgen und die limnischen
Kieselalgen betrachtet. Wegen der unterschiedlich starken Gewässerbindung in
den ausgewählten Gruppen und weil auch weitere Rote Listen (teil-)aquatische
Taxa enthalten, ist der langfristige Trend hier nach Artengruppen getrennt
ausgewertet [(i)-(xi)]. In allen genannten Gruppen übersteigen langfristig die
Rückgänge die Zunahmen deutlich. Besonders viele langfristig zurückgehende Taxa
(> 50 Prozent) sind in den Gruppen der Amphibien, der Köcherfliegen, der
Blattfußkrebse, der Zieralgen und der Farn- und Blütenpflanzen, die ihr Haupt- oder
Schwerpunktvorkommen in oligotrophen oder eutrophen Gewässern haben, zu
finden. Bei den Binnenmollusken, den limnischen Zweiflüglergruppen, den
limnischen Braun- und Rotalgen, den Zieralgen und den limnischen Kieselalgen war
die Datenlage für mehr als ein Viertel der Taxa nicht ausreichend für eine
Einschätzung.
(i) Von 20 bewerteten Amphibien-Taxa sind 15 (75 Prozent) langfristig
zurückgegangen, 4 (20 Prozent) zeigen eine stabile Entwicklung und kein
Taxon (0 Prozent) eine Zunahme. Bei einem Taxon (5 Prozent) waren die
Daten für eine Einschätzung ungenügend.
(ii) 89 Taxa der Süßwasserfische und Neunaugen wurden in der Roten Liste
untersucht. Davon zeigen 43 (48,3 Prozent) langfristig eine negative
Entwicklung, 18 (20,2 Prozent) einen gleich bleibenden Bestandstrend und
9 (10,1 Prozent) eine deutliche Zunahme. 9 Taxa (10,1 Prozent)
konnten aufgrund ungenügender Datenlage nicht eingeschätzt werden und
10 Taxa (11,2 Prozent) sind ausgestorben oder verschollen und daher
hinsichtlich des langfristigen Trends nicht bewertet.
(iii) Von den untersuchten 332 Binnenmollusken-Taxa weisen insgesamt
141 (42,5 Prozent) eine negative Entwicklung im langfristigen Trend auf.
Bei 75 Taxa (22,6 Prozent) ist die Entwicklung gleich bleibend und 6 Taxa
(1,8 Prozent) zeigen eine deutliche Zunahme. Keine Einschätzung war bei
95 Taxa (28,6 Prozent) möglich. Weitere 15 Taxa (4,5 Prozent) sind
ausgestorben oder verschollen und daher hinsichtlich des langfristigen Trends
nicht eingeschätzt.
(iv) Von 315 bewerteten Köcherfliegen-Taxa sind 294 (93,3 Prozent) langfristig
zurückgegangen, 2 (0,6 Prozent) zeigen eine stabile Entwicklung und 2
(0,6 Prozent) eine Zunahme. Bei 9 Taxa (2,9 Prozent) waren die Daten für
eine Einschätzung ungenügend und 8 Taxa (2,5 Prozent) sind ausgestorben
oder verschollen und daher hinsichtlich des langfristigen Trends nicht
bewertet.
(v) Von den untersuchten 344 Wasserkäfer-Taxa weisen insgesamt 114
(33,2 Prozent) eine negative Entwicklung im langfristigen Trend auf. Bei
150 Taxa (43,6 Prozent) ist die Entwicklung gleich bleibend und 14 Taxa
(4,1 Prozent) zeigen eine deutliche Zunahme. Keine Einschätzung war bei
58 Taxa (16,9 Prozent) möglich. Weitere 8 Taxa (2,3 Prozent) sind
ausgestorben oder verschollen und daher hinsichtlich des langfristigen Trends
nicht eingeschätzt.
(vi) Von 171 Taxa der limnischen Zweiflüglergruppen der
Schmetterlingsmücken, Dunkelmücken, Tastermücken und Büschelmücken sind 28 (16,4
Prozent) langfristig zurückgegangen, 56 (32,7 Prozent) zeigen eine stabile
Entwicklung und 5 Taxa (2,9 Prozent) eine Zunahme. Bei 82 Taxa (48
Prozent) waren die Daten für eine Einschätzung ungenügend.
(vii) 12 Taxa der Blattfußkrebse wurden in der Roten Liste untersucht. Davon
zeigen 10 (83,4 Prozent) langfristig eine negative Entwicklung. Für kein
Taxon (0 Prozent) konnte ein gleich bleibender Bestandstrend oder eine
Zunahme festgestellt werden. 2 Taxa (16,7 Prozent) sind ausgestorben oder
verschollen und daher hinsichtlich des langfristigen Trends nicht bewertet.
(viii) Von 188 Taxa der Farn- und Blütenpflanzen (Gefäßpflanzen), die ihr
Hauptoder Schwerpunktvorkommen in oligotrophen oder eutrophen Gewässern
haben, sind 124 (66 Prozent) langfristig zurückgegangen, 59 Taxa
(31,4 Prozent) zeigen eine stabile Entwicklung und kein Taxon eine
Zunahme. Bei 5 Taxa (2,7 Prozent) waren die Daten für eine Einschätzung
ungenügend.
(ix) Von 34 Taxa der limnischen Braun- und Rotalgen sind 7 (20,6 Prozent)
langfristig zurückgegangen, 1 Taxon (2,9 Prozent) zeigt eine stabile
Entwicklung und kein Taxon eine Zunahme. Bei 26 Taxa (76,5 Prozent) waren
die Daten für eine Einschätzung ungenügend.
(x) Von 968 Taxa der Zieralgen sind 504 (52,1 Prozent) langfristig
zurückgegangen, 81 Taxa (8,4 Prozent) zeigen eine stabile Entwicklung und kein
Taxon eine Zunahme. Bei 383 Taxa (39,6 Prozent) waren die Daten für eine
Einschätzung ungenügend.
(xi) Von 3.072 Taxa der limnischen Kieselalgen sind 1.225 (39,9 Prozent)
langfristig zurückgegangen, 763 Taxa (24,8 Prozent) zeigen eine stabile
Entwicklung und 9 Taxa (<0,3 Prozent) eine Zunahme. Bei 1 071 Taxa
(34,9 Prozent) waren die Daten für eine Einschätzung ungenügend.
Anmerkung: Alle Werte sind auf die erste Nachkommastelle gerundet. Dadurch
müssen sich die Prozentwerte nicht unbedingt auf 100 Prozent aufsummieren.
8. Wie ist laut Kenntnis der Bundesregierung der allgemeine kurzfristige Trend
für alle bislang in den Roten Listen erfassten aquatischen und
wasserabhängige Arten?
Wie viele Arten haben kurzfristig einen rückläufigen Trend (bitte in Prozent
und nach Artenzahl angeben)?
Der kurzfristige Trend ist analog zum langfristigen Trend in der Antwort zu
Frage 7 ausgewertet für die dort genannten Artengruppen. Bei den
Süßwasserfischen und Neunaugen zeigen kurzfristig mehr Taxa eine positive Entwicklung als
eine negative. In allen anderen Gruppen übersteigen kurzfristig die Abnahmen
die Zunahmen in unterschiedlichem Ausmaß. Besonders viele langfristig
zurückgehende Taxa (> 50 Prozent) sind in den Gruppen der Amphibien, der
Blattfußkrebse, der Zieralgen und der Farn- und Blütenpflanzen, die ihr Haupt- oder
Schwerpunktvorkommen in oligotrophen oder eutrophen Gewässern haben, zu
finden. Bei den limnischen Zweiflüglergruppen, den limnischen Braun- und
Rotalgen, den Zieralgen und den limnischen Kieselalgen war die Datenlage für mehr
als ein Viertel der Taxa für eine Einschätzung nicht ausreichend.
(i) Von 20 bewerteten Amphibien-Taxa sind 12 (60 Prozent) kurzfristig
rückläufig, 8 (40 Prozent) zeigen eine stabile Entwicklung und kein Taxon
(0 Prozent) eine Zunahme.
(ii) 89 Taxa der Süßwasserfische und Neunaugen wurden in der Roten Liste
untersucht. Davon zeigen 5 (4,5 Prozent) kurzfristig eine negative
Entwicklung, 46 (51,7 Prozent) einen gleich bleibenden Bestandstrend und 24
(27 Prozent) eine deutliche Zunahme. 4 Taxa (4,5 Prozent) konnten
aufgrund ungenügender Datenlage nicht eingeschätzt werden und 10 Taxa
(11,2 Prozent) sind ausgestorben oder verschollen und daher hinsichtlich
des kurzfristigen Trends nicht bewertet.
(iii) Von den untersuchten 332 Binnenmollusken-Taxa weisen insgesamt 123
(37 Prozent) eine negative Entwicklung im kurzfristigen Trend auf. Bei
121 Taxa (36,4 Prozent) ist die Entwicklung gleich bleibend und 11 Taxa
(3,3 Prozent) zeigen eine deutliche Zunahme. Keine Einschätzung war bei
62 Taxa (18,7 Prozent) möglich. Weitere 15 Taxa (4,5 Prozent) sind
ausgestorben oder verschollen und daher nicht hinsichtlich des kurzfristigen
Trends eingeschätzt.
(iv) Von 315 bewerteten Köcherfliegen-Taxa sind 102 (32,4 Prozent) kurzfristig
rückläufig, 130 (41,3 Prozent) zeigen eine stabile Entwicklung und 33 Taxa
(10,5 Prozent) eine deutliche Zunahme. Bei 42 Taxa (13,3 Prozent) waren
die Daten für eine Einschätzung ungenügend und 8 Taxa (2,5 Prozent) sind
ausgestorben oder verschollen und daher hinsichtlich des kurzfristigen
Trends nicht bewertet.
(v) Von den untersuchten 344 Wasserkäfer-Taxa weisen insgesamt 69
(20,1 Prozent) eine negative Entwicklung im kurzfristigen Trend auf. Bei
195 Taxa (56,7 Prozent) ist die Entwicklung gleich bleibend und 17 Taxa
(4,9 Prozent) zeigen eine deutliche Zunahme. Keine Einschätzung war bei
55 Taxa (16 Prozent) möglich. Weitere 8 Taxa (2,3 Prozent) sind
ausgestorben oder verschollen und daher nicht hinsichtlich des kurzfristigen Trends
eingeschätzt.
(vi) Von 171 Taxa der limnischen Zweiflüglergruppen der
Schmetterlingsmücken, Dunkelmücken, Tastermücken und Büschelmücken sind 25 (14,6
Prozent) kurzfristig zurückgegangen, 63 (36,8 Prozent) zeigen eine stabile
Entwicklung und 3 Taxa (1,8 Prozent) eine Zunahme. Bei 80 Taxa (46,8
Prozent) waren die Daten für eine Einschätzung ungenügend.
(vii) 12 Taxa der Blattfußkrebse wurden in der Roten Liste untersucht. Davon
zeigen 8 (66,6 Prozent) kurzfristig eine negative Entwicklung. Für kein
Taxon (0 Prozent) konnte ein gleich bleibender Bestandstrend oder eine
Zunahme festgestellt werden. 2 Taxa (16,7 Prozent) konnten aufgrund
ungenügender Datenlage nicht eingeschätzt werden und weitere 2 Taxa
(16,7 Prozent) sind ausgestorben oder verschollen und daher hinsichtlich
des kurzfristigen Trends nicht bewertet.
(viii) Von 188 Taxa der Farn- und Blütenpflanzen (Gefäßpflanzen), die ihr
Hauptoder Schwerpunktvorkommen in oligotrophen oder eutrophen Gewässern
haben, sind 100 (53,2 Prozent) kurzfristig zurückgegangen, 80 Taxa
(42,6 Prozent) zeigen eine stabile Entwicklung und kein Taxon eine
Zunahme. Bei 8 Taxa (4,3 Prozent) waren die Daten für eine Einschätzung
ungenügend.
(ix) Von 34 Taxa der limnischen Braun- und Rotalgen sind 8 (23,5 Prozent)
kurzfristig zurückgegangen, 9 (26,5 Prozent) zeigen eine stabile
Entwicklung und kein Taxon eine Zunahme. Bei 17 Taxa (50 Prozent) waren die
Daten für eine Einschätzung ungenügend.
(x) Von 968 Taxa der Zieralgen sind 490 (50,6 Prozent) kurzfristig
zurückgegangen, 95 Taxa (9,8 Prozent) zeigen eine stabile Entwicklung und kein
Taxon eine Zunahme. Bei 383 Taxa (39,6 Prozent) waren die Daten für eine
Einschätzung ungenügend.
(xi) Von 3 072 Taxa der limnischen Kieselalgen sind 492 (16 Prozent)
kurzfristig zurückgegangen, 973 Taxa (31,7 Prozent) zeigen eine stabile
Entwicklung und zwei Taxa (< 0,1 Prozent) eine Zunahme. Bei 1 601 Taxa
(52,1 Prozent) waren die Daten für eine Einschätzung ungenügend.
Anmerkung: Alle Werte sind auf die erste Nachkommastelle gerundet. Dadurch
müssen sich die Prozentwerte nicht unbedingt auf 100 Prozent aufsummieren.
9. Welche überdurchschnittlichen Trends (lang- und kurzfristig) mit Blick auf
ihre Rückläufigkeit bei einzelnen Arten sind der Bundesregierung bekannt
(bitte Art und Trend aufführen)?
Welche aquatischen und wasserabhängigen Arten sind von extremen
negativen Bestandstrends besonders betroffen?
In welchen Lebensräumen sind aquatische und wasserabhängige Arten
besonders betroffen (bitte nach Lebensraum aufschlüsseln)?
Frageteil 1:
Überdurchschnittliche Trends mit Blick auf ihre Rückläufigkeit sind in den Roten
Listen nicht definiert. Als jeweils höchste Stufe im Hinblick auf die
Rückläufigkeit kann im lang- und kurzfristigen Trend die Kriterienklasse „sehr starker
Rückgang“ bzw. „sehr starke Abnahme“ vergeben werden. Als Annäherung an die
gestellte Frage wurden daher die Taxa mit lang- sowie kurzfristig sehr starken
Rückgängen bzw. Abnahmen ausgewertet. Es sind in den Roten Listen Deutschlands
keine Tier- und Pflanzenarten aufgeführt, die sowohl im lang- als auch im
kurzfristigen Trend sehr starke Rückgänge bzw. Abnahmen verzeichnen.
Frageteil 2:
Zur Beantwortung des Frageteils wurden für die Fauna drei Auswertungen zu
bestimmten Artengruppen (Amphibien, Süßwasserfische und Neunaugen,
Binnenmollusken, Köcherfliegen, Wasserkäfer, limnische Zweiflüglergruppen der
Schmetterlingsmücken, Dunkelmücken, Tastermücken und Büschelmücken
sowie Blattfußkrebse; siehe Antwort zu Frage 6) in den Roten Listen durchgeführt.
Erstens wurde eine Liste von Arten mit sehr starken Rückgängen im langfristigen
Trend erstellt (bei unterschiedlichen Kriterienklassen im kurzfristigen Trend),
zweitens eine Liste von Arten mit sehr starken Abnahmen im kurzfristigen Trend
(bei unterschiedlichen Kriterienklassen im langfristigen Trend) und drittens eine
Liste von Arten, die starke (bzw. sehr starke) Abnahmen bzw. Rückgänge im
kurz- und langfristigen Trend zeigen (Artenlisten s. u.).
Sehr starke Rückgänge im langfristigen Trend
In den betrachteten Artengruppen der Tiere (s. Antworten zu den Fragen 7 und 8)
zeigen 27 Taxa der Amphibien, der Süßwasserfische und Neunaugen, der
Binnenmollusken und der Köcherfliegen langfristig sehr starke Rückgänge.
RL
Kat. Name
Kriterien
Deutscher Name Gruppe Bestand
aktuell
Bestandstrend
lang/kurz
Risikofaktoren
1 Unio crassus es <<< vv - Bachmuschel Binnenmollusken
1 Sphaerium rivicola ss <<< (v) - Fluss-Kugel- muschel Binnenmollusken
1 Vallonia declivis es <<< (v) - Große Gras-schnecke Binnenmollusken
2 Theodoxus fluviatilis s <<< ^ - Gemeine Kahnschnecke Binnenmollusken
2 Ylodes simulans s <<< = = Köcherfliegen
1 Oxyethira frici ss <<< ? = Köcherfliegen
1 Oxyethira distinctella es <<< (v) = Köcherfliegen
1 Oecetis tripunctata es <<< ? = Köcherfliegen
1 Nemotaulius punctatolineatus es <<< (v) = Köcherfliegen
1 Molanna nigra es <<< = = Köcherfliegen
2 Limnephilus elegans mh <<< (v) = Köcherfliegen
1 Limnephilus dispar es <<< (v) = Köcherfliegen
2 Limnephilus coenosus mh <<< (v) = Köcherfliegen
V Limnephilus affinis h <<< = = Köcherfliegen
2 Hagenella clathrata mh <<< (v) = Köcherfliegen
1 Athripsodes leucophaeus es <<< ? = Köcherfliegen
2 Bombina variegata mh <<< vv - Gelbbauchunke Amphibien
3 Vimba vimba ss <<< ^ = Zährte Süßwasserfische und Neunaugen
1 Salmo salar es <<< = = Lachs Süßwasserfische und Neunaugen
1 Rutilus meidingeri es <<< = = Perlfisch Süßwasserfische und Neunaugen
1 Pelecus cultratus es <<< = = Ziege Süßwasserfische und Neunaugen
2 Hucho hucho ss <<< = = Huchen Süßwasserfische und Neunaugen
1 Eudontomyzon vladykovi es <<< = = Donau-Neunauge Süßwasserfische und Neunaugen
RL
Kat. Name
Kriterien
Deutscher Name Gruppe Bestand
aktuell
Bestandstrend
lang/kurz
Risikofaktoren
1 Coregonus hoferi es <<< (v) = Chiemsee-Renke Süßwasserfische und Neunaugen
1 Coregonus bavaricus es <<< (v) = Ammersee- Kilch
Süßwasserfische
und Neunaugen
1 Alosa alosa es <<< = = Maifisch Süßwasserfische und Neunaugen
1 Acipenser ruthenus es <<< = = Sterlet Süßwasserfische und Neunaugen
Legende:
RL Kat. – Rote-Liste-Kategorie: 1 – Vom Aussterben bedroht, 2 – Stark gefährdet, 3 – Gefährdet, V – Vorwarnliste;
Bestand aktuell: es – extrem selten, ss – sehr selten, s – selten, mh – mäßig häufig;
Bestandstrend lang: <<< – sehr starker Rückgang;
Bestandstrend kurz: vv – starke Abnahme, (v) – Abnahme mäßig oder im Ausmaß unbekannt, = – gleich bleibend, ^ – deutliche Zunahme,
? – Daten ungenügend; Risikofaktoren: - – negativ wirksam, = – nicht feststellbar.
Sehr starke Abnahmen im kurzfristigen Trend
In den betrachteten Tierarten-Gruppen zeigen 5 Taxa der Wasserkäfer und
Blattfußkrebse kurzfristig sehr starke Abnahmen.
RL
Kat. Name
Kriterien
Deutscher
Name Gruppe Bestand
aktuell
Bestandstrend
lang/kurz
Risikofaktoren
1 Chirocephalus diaphanus es < vvv = Blattfußkrebse
2 Ochthebius (Ochthebius) viridis ss = vvv = Wasserkäfer
3 Laccornis oblongus s = vvv = Wasserkäfer
V Ilybius guttiger mh = vvv = Wasserkäfer
2 Hydroporus elongatulus s < vvv = Wasserkäfer
Legende:
RL Kat. – Rote-Liste-Kategorie: 2 – Stark gefährdet, 3 – Gefährdet, V – Vorwarnliste;
Bestand aktuell: es – extrem selten, ss – sehr selten, s – selten, mh – mäßig häufig;
Bestandstrend lang: < – mäßiger Rückgang, = – gleich bleibend;
Bestandstrend kurz: vvv – sehr starke Abnahme; Risikofaktoren: = – nicht feststellbar.
Starke (bzw. sehr starke) Abnahmen bzw. Rückgänge im kurz- und langfristigen
Trend
In den betrachteten Artengruppen der Tiere zeigen 27 Taxa der Amphibien, der
Süßwasserfische und Neunaugen, der Binnenmollusken, der Wasserkäfer und der
Blattfußkrebse lang- und kurzfristig starke bis sehr stark rückläufige
Entwicklungen.
RL
Kat. Name
Kriterien
Deutscher Name Gruppe Bestand
aktuell
Bestandstrend
lang/kurz
Risikofaktoren
2 Unio tumidus s << vv - Große Flussmuschel Binnenmollusken
1 Sphaerium solidum es << vv = Dickschalige Kugelmuschel Binnenmollusken
1 Pseudanodonta complanata es << vv - Abgeplattete Teichmuschel Binnenmollusken
1 Pisidium pseudosphaerium es << vv - Flache Erbsenmuschel Binnenmollusken
1 Margaritifera margaritifera ss << vv - Flussperl-muschel Binnenmollusken
1 Theodoxus transversalis es << vv - Gebänderte Kahnschnecke Binnenmollusken
1 Theodoxus danubialis es << vv - Donau-Kahnschnecke Binnenmollusken
1 Myxas glutinosa es << vv = Mantelschnecke Binnenmollusken
1 Limacus flavus es << vv - Bierschnegel Binnenmollusken
1 Helicopsis striata es << vv - Gestreifte Heideschnecke Binnenmollusken
1 Gyraulus rossmaessleri es << vv - Rossmässlers Posthörnchen Binnenmollusken
1 Gyraulus laevis es << vv - Glattes Posthörnchen Binnenmollusken
1 Chondrula tridens tridens es << vv - Dreizahn-Turmschnecke Binnenmollusken
2 Candidula unifasciata s << vv - Quendelschnecke Binnenmollusken
1 Anisus vorticulus es << vv = Zierliche Tellerschnecke Binnenmollusken
1 Unio crassus es <<< vv - Bachmuschel Binnenmollusken
2 Triops cancriformis s << vv - Blattfußkrebse
2 Limnadia lenticularis s << vv - Blattfußkrebse
3 Rana arvalis mh << vv = Moorfrosch Amphibien
3 Hyla arborea mh << vv = Laubfrosch Amphibien
3 Bufo viridis mh << vv = Wechselkröte Amphibien
2 Bombina bombina s << vv = Rotbauchunke Amphibien
2 Bombina variegata mh <<< vv - Gelbbauchunke Amphibien
2 Thymallus thymallus s << vv = Äsche Süßwasserfische und Neunaugen
2 Nebrioporus (Nebrioporus) assimilis s << vv = Wasserkäfer
2 Hydroporus scalesianus s << vv - Wasserkäfer
2 Hydroporus fuscipennis s << vv = Wasserkäfer
Legende:
RL Kat. – Rote-Liste-Kategorie: 1 – Vom Aussterben bedroht, 2 – Stark gefährdet, 3 – Gefährdet;
Bestand aktuell: es – extrem selten, ss – sehr selten, s – selten, mh – mäßig häufig;
Bestandstrend lang: <<< – sehr starker Rückgang, << –starker Rückgang;
Bestandstrend kurz: vvv – sehr starke Abnahme, vv – starke Abnahme; Risikofaktoren: - – negativ wirksam, = – nicht feststellbar.
Zur Beantwortung des Frageteils wurde für die Flora eine Liste der Arten erstellt,
die langfristig starke bis sehr starke Rückgänge zeigen.
Nur eine Art, das Alpen-Laichkraut, zeigt sowohl lang- als auch kurzfristig stark
rückläufige Entwicklungen. Diese Art kommt sowohl in nährstoffarmen als auch
etwas nährstoffreicheren, stehenden bis langsam fließenden Gewässern vor.
Bei 15 (von 38) Taxa der Schlammbodenvegetation (einjährige, unbeständig
auftretende Pflanzengesellschaften auf periodisch trockenfallenden Gewässerufern,
Kies- und Sandgruben etc.) sind für den langfristigen Trend sehr starke bis starke
Rückgänge verzeichnet.
RL
Kat. Name
Kriterien
Deutscher Name Gruppe Bestand
aktuell
Bestandstrend
lang/kurz
Risikofaktoren
Haupt- oder
Schwerpunktvorkommen in oligotrophen
oder eutrophen Gewässern
3 Potamogeton alpinus mh << vv = Alpen-Laichkraut Farn- und Blütenpflanzen
Schlammbodenvegetation
2 Cicendia filiformis ss << (v) = Heide-Zindelkraut Farn- und Blütenpflanzen
1 Cyperus flavescens ss << (v)
= Gelbliches
Zypergras
Farn- und Blütenpflanzen
3 Cyperus fuscus mh << (v)
= Braunes Zypergras Farn- und Blütenpflanzen
1 Cyperus michelianus es << (v)
= Zwerg-Zypergras Farn- und Blütenpflanzen
2 Elatine alsinastrum ss << =
= Quirl-Tännel Farn- und Blütenpflanzen
3 Gypsophila muralis mh << (v)
= Acker-Gipskraut Farn- und Blütenpflanzen
2 Helichrysum luteoalbum s << (v)
= Gelbweiße
Strohblume
Farn- und Blütenpflanzen
2 Illecebrum verticillatum s << (v)
= Quirlige
Knorpelmiere
Farn-und Blütenpflanzen
2 Juncus capitatus s << (v)
= Kopf-Binse Farn-und Blütenpflanzen
3 Limosella aquatica mh << (v)
= Gewöhnliches
Schlammkraut
Farn-und Blütenpflanzen
RL
Kat. Name
Kriterien
Deutscher Name Gruppe Bestand
aktuell
Bestandstrend
lang/kurz
Risikofaktoren
2 Lindernia procumbens ss << (v)
= Gewöhnliches
Büchsenkraut
Farn-und Blütenpflanzen
2 Ludwigia palustris ss
<<
< (v)
= Sumpf-Heusenkraut Farn-und Blütenpflanzen
2 Lythrum hyssopifolia s << (v)
= Ysop-Blutweiderich Farn-und Blütenpflanzen
2 Radiola linoides s << (v)
= Zwergflachs Farn-und Blütenpflanzen
1 Veronica acinifolia es << (v)
= Kölme-Ehrenpreis Farn-und Blütenpflanzen
Legende:
RL Kat. – Rote-Liste-Kategorie: 1 – Vom Aussterben bedroht, 2 – Stark gefährdet, 3 – Gefährdet;
Bestand aktuell: es – extrem selten, ss – sehr selten, s – selten, mh – mäßig häufig;
Bestandstrend lang: <<< – sehr starker Rückgang, << –starker Rückgang;
Bestandstrend kurz: vv – starke Abnahme, (v) – Abnahme mäßig oder im Ausmaß unbekannt, = – gleich bleibend;
Risikofaktoren: = – nicht feststellbar.
Bei den Arten der Algengruppen der Binnengewässer sind keine
überdurchschnittlichen Trends (lang- und kurzfristig) mit Blick auf ihre Rückläufigkeit
dokumentiert, mit Ausnahme von zwei Taxa, die im langfristigen Trend starke
Rückgänge zeigten: die Rotalge Batrachospermum turfosum (Rote-Liste-
Kategorie 1) und die Zieralge Docidium baculum (Rote-Liste-Kategorie 2), beide in
Moorgewässern vorkommend.
Frageteil 3:
Eine Zuordnung der in den Roten Listen bewerteten Taxa der hier betrachteten
Gruppen zu besiedelten Lebensräumen ist in den Roten Listen nicht vorhanden.
Deshalb liegen keine Informationen darüber vor, in welchen Lebensräumen
aquatische und wasserabhängige Arten besonders betroffen sind.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Erhaltungszustand der heimischen
Fische in Deutschland?
Wie viele Fischarten stehen auf der Roten Liste und gelten als gefährdet und
ausgestorben (am Beispiel einzelner Arten)?
Worin sieht sie die Ursachen für diesen Zustand?
Der Erhaltungszustand der Fischarten der Anhänge der FFH-Richtlinie wurde
zuletzt im nationalen FFH-Bericht 2013 nach Artikel 17 FFH-Richtlinie
bewertet. Die Bewertung wird nach den drei biogeografischen Regionen, an denen
Deutschland Anteil hat, getrennt vorgenommen (vgl.
www.bfn.de/themen/natura-
2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-bericht.html). Bewertet wurden 39
Arten und eine Artengruppe (Coregonus lavaretus-Formenkreis). Insgesamt
ergaben sich 61 Einzelbewertungen des Erhaltungszustands (bis zu drei Bewertungen
pro Art in den verschiedenen biogeografischen Regionen). Davon waren 18
Bewertungen „günstig“ (FV), 17 Bewertungen „ungünstig-unzureichend“ (U1),
17 Bewertungen „ungünstig-schlecht“ (U2) und 9 Bewertungen „unbekannt“
(XX). Mehr als die Hälfte der Bewertungen liegen somit im „ungünstigen“
Bereich. Die Wanderfischarten der Anhänge der FFH-RL sind hier enthalten. Für
Details wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Als Ursachen für diesen
Zustand sind gemäß FFH-Bericht 2013 u. a. zu nennen:
Gewässerregulierung und Querverbau,
Technische Hochwasserschutzmaßnahmen, Verhinderung von Auendynamik
und Reduktion von Überflutungsbereichen,
Wasserkraft- und Kühlwassernutzung, verbunden mit Querverbau,
massenhafter Tötung von Fischen in Turbinen und im Kühlwasser, zu geringen
Mindestwasserführungen,
Intensive Gewässerunterhaltung,
Nährstoff- und Feinsedimentbelastung der Gewässer,
Abwärmeeinleitung,
Klimaerwärmung.
Von 89 untersuchten Taxa der Süßwasserfische und Neunaugen stehen 38
(42,7 Prozent) auf der Roten Liste Deutschlands, davon gelten 10 (11,2 Prozent)
als ausgestorben oder verschollen, 22 (24,7 Prozent) als bestandsgefährdet und 6
(6,7 Prozent) als extrem selten.
In der Roten Liste der im Süßwasser reproduzierenden Neunaugen und Fische
werden als wesentliche Gefährdungsursachen technisch orientierter
Gewässerausbau insbesondere durch Gewässerregulierung und Querverbau, Wasserkraft
und Kühlwassernutzung, Nährstoff- und Feinsedimentbelastung sowie der
Klimawandel genannt.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) formulierten Ziels „Der Bestand
aller fischereilich bedeutsamen Arten ist dauerhaft gesichert. Die
Schadstoffbelastung der Fische (zum Beispiel Aal) und Muscheln ist bis 2015 soweit
reduziert, dass diese (wieder) uneingeschränkt genießbar sind“ (S. 35)?
Wie weit ist der dazugehörige Indikator bzw. sind die zugehörigen
Indikatoren vom Zielwert entfernt?
Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar?
Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen?
Auf die gleichlautende Frage 17 in der Kleinen Anfrage „Lage der Biodiversität
in Deutschland – 10 Jahre Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/1571wie folgt geantwortet:
„Im Jahr 2014 wurde die Gemeinsame Fischereipolitik reformiert. Diese neue
reformierte Fischereipolitik sieht vor, dass bei der Bestandsbewirtschaftung der
Vorsorgeansatz angewandt wird. Die Nutzung der Meeresressourcen soll so
erfolgen, dass die Bestände so wiederhergestellt und bewirtschaftet werden, dass
ein höchstmöglicher Dauerertrag ermöglicht wird. Dabei soll dieser
höchstmögliche Dauerertrag bis zum Jahr 2020 erreicht werden. Diese Festlegungen sind
rechtlich bindend. In ihrer Ausführung werden derzeit Mehrjahrespläne für die
verschiedenen Fischereien auf EU-Ebene erarbeitet. Als Ergebnis dieser Politik
werden im Nordostatlantik, basierend auf den Daten des Jahres 2017, 44 der 75
wissenschaftlich eingeschätzten Bestände bereits nach diesem Grundsatz
befischt. 2018 werden es auf Basis der festgesetzten Fangmöglichkeiten 53
Bestände sein. Die durchschnittliche Bestandsbiomasse hat sich zwischen den
Jahren 2003 und 2015 um 35 Prozent erhöht. Wegen der Verbindlichkeit dieser
Vorgaben für die Bewirtschaftung aller Bestände wird davon ausgegangen, dass eine
dauerhafte Sicherung fischereilich bedeutsamer Arten hergestellt ist.“
Diese Antwort ist weiterhin gültig.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS
formulierten Ziels „Bis 2020 besitzen viele Flüsse wieder gute Badegewässerqualität.
Der Bestand der für das jeweilige Fließgewässer charakteristischen
Fischfauna ist dauerhaft gesichert“ (S. 35)?
Wie weit ist der dazugehörige Indikator bzw. sind die zugehörigen
Indikatoren vom Zielwert entfernt?
Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar?
Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 erreichen?
Auf die gleichlautende Frage 16 in der Kleinen Anfrage „Lage der Biodiversität
in Deutschland – 10 Jahre Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/1571 wie folgt geantwortet:
„Die Hauptverantwortung für die praktische Umsetzung der WRRL und das
entsprechende NBS-Ziel liegt bei den Bundesländern.
Hinsichtlich der Badegewässerqualität der Flüsse liegen uns keine Informationen
vor.
Hinsichtlich der Natürlichkeit der Fischfauna wurden im Jahr 2015 65,7 Prozent
der Fließgewässer bewertet. 13,3 Prozent der Fließgewässer wurde dabei das
Prädikat „Gut und besser“ gegeben. Der aktuelle Wert liegt noch sehr weit vom
Zielbereich entfernt. Die Bundesregierung sieht einen Trend zum Zielwert hin, dieser
reicht jedoch voraussichtlich nicht aus, um das Ziel bis zum Jahr 2020 zu
erreichen. Zu den Belastungen für die Fischfauna gehören fehlende natürliche
Lebensräume, fehlende Durchgängigkeit, mangelnder Fischschutz (z. B. an
Wasserkraftanlagen) und Besatzmaßnahmen. Es ist jetzt bereits absehbar, dass noch
zusätzliche Maßnahmen benötigt werden, um diese Belastungen auf ein zulässiges Maß
zu senken. Der gemäß Wasserrahmenrichtlinie derzeit laufende zweite sowie der
noch folgende Bewirtschaftungszyklus ist dazu zu nutzen, um die Ziele bis
spätestens zum Jahr 2027 zu erreichen.“
Diese Antwort ist weiterhin gültig.
13. Wie bewertet die Bundesregierung den Erhaltungszustand von
Wanderfischen (z. B. Stör, Aal, Lachs) in Deutschland, und welche Entwicklung sieht
sie hier?
Worin sieht sie die Ursachen für die Entwicklung?
Der Erhaltungszustand der Wanderfischarten der Anhänge der FFH-Richtlinie
wurde zuletzt im nationalen FFH-Bericht 2013 nach Artikel 17 FFH-Richtlinie
bewertet. Die Bewertung wird nach den drei biogeografischen Regionen, an
denen Deutschland Anteil hat, getrennt vorgenommen (vgl.
www.bfn.de/themen/
natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-bericht.html):
Wiss. Name Deutscher Name ATL ATL GT KON KON GT ALP ALP GT
Acipenser
oxyrinchus
Baltischer Stör U2 U
Acipenser sturio Atlantischer Stör XX U XX U
Alosa alosa Maifisch U2 + U2 U
Alosa fallax Finte U2 0 U2 +
Coregonus
oxyrhynchus
U2 U
Lampetra fluviatilis Flussneunauge U1 + U2 U
Petromyzon marinus Meerneunauge U1 U U2 U
Salmo salar Lachs U2 + U2 +
Legende:
ATL – atlantische biogeografische Region, KON – kontinentale biogeografische Region, ALP – alpine biogeografische Region, Erhaltungszustand
(EHZ): FV – günstig, U1 – ungünstig-unzureichend, U2 – ungünstig-schlecht, XX – unbekannt, GT – Gesamttrend (des Erhaltungszustands): + =
sich verbessernd, 0 = stabil, - = sich verschlechternd, U = unbekannt
Der Erhaltungszustand der meisten Wanderfischarten (inkl. Neunaugenarten) der
FFH-Richtlinie ist „ungünstig-schlecht“ oder konnte mangels hinreichender
Daten nicht bewertet werden. Für eine Reihe von Wanderfischarten wurden bzw.
werden Wiederansiedlungsprojekte durchgeführt (Lachs, Maifisch, Störe). Sich
selbst tragende Populationen der geförderten Arten existieren aber bislang
allenfalls regional beim Lachs. Dementsprechend kann die Entwicklung bei vielen
Arten noch nicht sicher beurteilt werden (Gesamttrend des Erhaltungszustands
„unbekannt“).
Der Europäische Aal ist nach der Roten Liste gefährdeter Meeresorganismen
(Becker et al. 2013) stark gefährdet (Kategorie 2). Zudem ist Deutschland in
hohem Maße für seinen weltweiten Erhalt mitverantwortlich. Der Bestand des
Europäischen Aals befindet sich nach Einschätzung des Internationalen Rates für
Meeresforschung (ICES) außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Als
wesentliche Gefährdungsursachen gelten Fischerei (v. a. Glasaalfischerei),
Wasserkraftnutzung, fehlende Durchgängigkeit und Lebensraumveränderungen der
Fließgewässer, Krankheiten und Parasitenbefall, Prädation, Schadstoffe sowie
ozeanische Faktoren bzw. klimawandelbedingte Veränderungen (temporär veränderter
Verlauf des Golfstroms, erhöhte Wassertemperaturen). Der sehr komplexe
Lebenszyklus des Aals erhöht die Sensitivität gegenüber o. g. Gefährdungsfaktoren.
Der Erfolg von Wiederansiedlungsprojekten, aber auch die Entwicklung der
Bestände anderer Wanderfischarten wie z. B. der Neunaugenarten hängen
insbesondere von der Durchgängigkeit der Fließgewässer (flussauf- und flussabwärts) und
der Verfügbarkeit geeigneter Laichgewässer ab. Durch den Bau von
Fischaufstiegsanlagen an Querbauwerken werden mögliche Laichhabitate wieder besser
erreichbar. Gewässerrenaturierungen verbessern die Qualität und die
Verfügbarkeit von Laichgewässern. Darüber hinaus sind insbesondere an Querbauwerken
mit Laufwasserkraftwerken Maßnahmen zum Fischschutz und zum Fischabstieg
zwingend notwendig. Um das Wissen zum Fischauf- und -abstieg und die
Qualität der umzusetzenden Maßnahmen zu verbessern, unterstützt die
Bundesregierung entsprechende Forschungsprojekte. Zudem tragen die in der Zuständigkeit
der Bundesländer liegenden Wiederansiedlungsprogramme, der Gebietsschutz
(z. B. Natura 2000-Gebiete) sowie Maßnahmen des Artenschutzes zum Schutz,
Erhalt und zur Förderung von Wanderfischarten bei.
Auch das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ wird durch die
Umsetzung von Renaturierungsmaßnahmen im Kern- und Nebennetz der
Bundeswasserstraßen und in ihren Auen zu einer Verbesserung der Erhaltungssituation von
Wanderfischen und der Fischfauna insgesamt beitragen.
14. Welche weiteren Schutzmaßnahmen sieht die Bundesregierung angesichts
der Tatsache, dass die Bestände des Lachses, nach Kenntnis der Fragesteller,
trotz langjährigen intensiven Besatzes nicht weiter steigen, als erforderlich
an, um aus eigener Reproduktion selbständig erhaltende Lachsbestände zu
erreichen?
Um den Reproduktionserfolg der Lachsbestände weiter zu stärken, sind
vielfältige Maßnahmen nötig, die auf eine Verbesserung der Lebensbedingungen in
allen relevanten Stadien des Lebenszyklus abzielen, insbesondere auf die
Wiederherstellung und Verbesserung der Durchgängigkeit der Fließgewässer (flussauf-
und abwärts) sowie auf den Schutz und die Renaturierung von Laichhabitaten.
Die Länder und nationale sowie internationale Flussgebietsgemeinschaften haben
zur Verwirklichung des Ziels der Ansiedlung selbst reproduzierender
Lachsbestände eigene Programme aufgelegt. Die Bundesregierung unterstützt diese
Anstrengungen.
15. Welcher weiteren Artenhilfsprogramme sieht die Bundesregierung
angesichts der Präsenz aquatischer und wasserabhängiger Arten in den Roten
Listen als erforderlich an?
Artenhilfsprogramme werden in den Bundesländern aufgestellt, die für diese
verantwortlich sind. Die Bundesregierung hält Artenhilfsprogramme für streng
geschützte und gefährdete Arten, Arten, die sich im ungünstigen Erhaltungszustand
befinden, Arten nationaler Verantwortlichkeit und vom Aussterben bedrohte
Arten für sinnvoll. Dies gilt insbesondere auch, wenn internationale Aktionspläne
im Rahmen von internationalen Übereinkommen oder auf EU-Ebene beschlossen
wurden.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erhaltungszustand von Unken,
Fröschen und Kröten (bitte nach Art und Erhaltungszustand sowie Rückgang in
absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
Worin sieht sie die Ursachen?
In Deutschland kommen 15 Arten der Froschlurche (Frösche, Kröten und Unken)
vor. Alle 14 heimischen Froschlurcharten wurden in der Roten Liste bewertet.
Eine Art, der amerikanische Ochsenfrosch Rana catesbeiana, ist eine invasive
gebietsfremde Art. Von den in Deutschland heimischen Arten der Amphibien
wurden zum Stand der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Amphibien
Deutschlands (Haupt et al. 2009) fünf Arten als „Gefährdet“ (Geburtshelferkröte, Alytes
obstetricans; Wechselkröte, Bufo viridis; Laubfrosch, Hyla arborea;
Knoblauchkröte, Pelobates fuscus; Moorfrosch, Rana arvalis) und zwei Arten
(Gelbbauchunke, Bombina variegata und Rotbauchunke, Bombina bombina) als stark
gefährdet bewertet. Weiterhin wird eine Art (Kleiner Wasserfrosch, Rana lessonae) als
gefährdet mit unbekanntem Ausmaß eingeschätzt. Eine weitere Art (Kreuzkröte
Bufo calamita) befindet sich auf der Vorwarnliste. Fünf Froschlurcharten sind
derzeit ungefährdet. Alle stark gefährdeten und gefährdeten Arten sowie
Kreuzkröte (Vorwarnliste) und der nicht bedrohte Grasfrosch, Rana temporaria, zeigen
im kurzfristigen Bestandstrend bundesweit Abnahmen (stark oder unbekannten
Ausmaßes). Informationen zu diesen Abnahmen auf Basis absoluter
Bestandszahlen liegen auf Bundesebene nicht vor.
Durch ihren komplexen Lebenszyklus wirken auf Amphibien sowohl
Gefährdungsursachen im aquatischen wie im terrestrischen Teillebensraum. Eine
Analyse der Hauptgefährdungsursachen u.a. durch Günther et al. (2005) nennt als
Gefährdungsursachen u. a.:
Verlust oder Entwertung von Laichgewässern,
Fischbesatz und Fischintensivzucht in Laichgewässern,
Nutzungsintensivierung bislang extensiv genutzter Acker- und
Grünlandflächen im Landlebensraum,
Verlust und Entwertung der Landlebensräume, wie z. B. Grünland, Säume,
Hecken, Gebüsche, Baumgruppen,
Entwässerung, Aufforstung und Innutzungsnahme von Mooren und
Nasswiesen
Verschlechterung der Gewässergüte durch Nährstoff- und Schadstoffeinträge,
Zerschneidung der Lebensräume, verbunden mit Tierverlusten insbesondere
durch Straßenverkehr,
Rekultivierung von Bodenabbauflächen durch Verfüllung, Planierung und
Aufforstung,
Fehlende Pflege- und Entwicklungskonzepte stillgelegter militärischer
Übungsplätze,
Hydrologische Veränderung, wie Beseitigung von Überschwemmungsflächen,
Entwässerung, Grundwasserabsenkung, Veränderung der Auendynamik.
Weiterhin sind auch spezifische Gefährdungsursachen wie Klimaveränderungen,
gebietsfremde Arten und intensive Freizeitnutzung von Gewässern genannt.
Auch die weltweit verbreiteten Hautpilze der Gattung Batrachochytrium und
andere Amphibienpathogene sind als mögliche Gefährdungsursachen zu nennen.
Zu Informationen über den Erhaltungszustand der FFH-Arten wird auf die
Antwort zu Frage 17 verwiesen.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung den Erhaltungszustand von Amphibien-
FFH-Arten (bitte nach Art und Erhaltungszustand sowie Rückgang in
absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
Worin sieht sie die Ursachen?
Der Erhaltungszustand der Amphibienarten der Anhänge der FFH-Richtlinie
wurde zuletzt im nationalen FFH-Bericht 2013 nach Artikel 17 FFH-Richtlinie
bewertet. Die Bewertung wird nach den drei biogeografischen Regionen, an
denen Deutschland Anteil hat, getrennt vorgenommen (vgl.
www.bfn.de/themen/
natura-2000/berichte-monitoring/nationaler-ffh-bericht.html):
Wiss. Name Deutscher Name ATL ATL GT KON KON GT ALP ALP GT
Alytes obstetricans Geburtshelferkröte U2 - U2 -
Bombina bombina Rotbauchunke U2 - U2 -
Bombina variegata Gelbbauchunke U2 - U2 - U1 -
Bufo calamita Kreuzkröte U1 - U1 0
Bufo viridis Wechselkröte U2 - U2 - U2 0
Hyla arborea Laubfrosch U1 - U1 - U1 -
Pelobates fuscus Knoblauchkröte U2 - U1 -
Rana arvalis Moorfrosch U1 - U1 -
Rana dalmatina Springfrosch FV + FV 0 U1 U
Rana kl. esculenta Teichfrosch FV 0 FV 0 FV 0
Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch XX U XX U XX U
Rana ridibunda Seefrosch U1 - FV 0
Rana temporaria Grasfrosch U1 - FV - FV 0
Salamandra atra Alpensalamander U1 0 FV 0
Triturus cristatus Kammmolch U1 - U1 0 U2 -
Legende:
ATL – atlantische biogeografische Region, KON – kontinentale biogeografische Region, ALP – alpine biogeografische Region, Erhaltungszustand
(EHZ): FV – günstig, U1 – ungünstig-unzureichend, U2 – ungünstig-schlecht, XX – unbekannt, GT – Gesamttrend (des Erhaltungszustands): + =
sich verbessernd, 0 = stabil, - = sich verschlechternd, U = unbekannt
Die Amphibienarten der Anhänge der FFH-Richtlinie befinden sich bundesweit
überwiegend in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Im Laufe des Jahres wird
ein neuer nationaler FFH-Bericht an die Europäische Kommission übermittelt
werden. Eine grundlegende Veränderung der Situation der Amphibien wird nicht
zu berichten sein.
Zu Informationen zu den Ursachen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
18. Welche gezielte Schutzmaßnahmen oder Artenhilfsprogramme für
Amphibien implementiert oder plant die Bundesregierung?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand und die
Bestandsentwicklung von Auen- und Gewässerbiotoptypen seit 2000 (bitte nach Biotoptyp
und Gefährdungsstufe sowie nach verlorener Fläche in Hektar und in Prozent
je Bundesland aufschlüsseln)?
Nach der aktuellen 3. Fassung der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen
Deutschlands (Finck et al. 2017), welche vom Bundesamt für Naturschutz (BfN)
im Jahr 2017 veröffentlicht wurde, sind 80 Prozent aller Gewässer- und
Auenbiotoptypen von einem unterschiedlich hohen Verlustrisiko betroffen. 2 Prozent
dieser Biotoptypen stehen in der Vorwarnliste. Für 16 Prozent der Typen liegt
aktuell kein Verlustrisiko vor. Der Anteil der Gesamtgefährdung der
Gewässer/Auenbiotoptypen bleibt im Vergleich zu der 2. Fassung der Roten Liste von
2006 (78 Prozent, vgl. Ellwanger et al. 2012) in etwa gleich hoch und liegt
weiterhin deutlich über dem Durchschnitt für alle Biotoptypen (65,1 Prozent). Der
Anteil an Biotoptypen mit sehr hohen Gefährdungseinstufungen ist im Vergleich
zu der 2. Fassung von 2006 leicht gestiegen. Dies betrifft vor allem natürliche
oder naturnahe, nährstoffarme (oligo- und mesotrophe) dauerhafte und temporäre
stehende Gewässer.
Abbildung 1: Rote Liste-Status der Biotoptypen der Gewässer und Auen 2017 (vgl. Finck et al. 2017). N=
167 aus den Gruppen 21.-24, 35.,37.,38.,39.,41.,43.,60.,43.,46.,69.*
Rund 38 Prozent der Gewässer- und Auenbiotoptypen sind gemäß der o. g. Roten
Liste von 2017 weiterhin in ihrem Bestand rückgängig (Trend +/- 10 Jahre). Im
Vergleich zu den Auswertungen der 2. Fassung der RL von 2006 (Ellwanger et al.
2012) ist der Anteil an Gewässer/Auen-Biotoptypen mit negativer Tendenz etwas
gesunken (2006: 44 Prozent). Negative Tendenzen weisen u. a. weiterhin
naturnahe, nährstoffarme (oligo- und mesotrophe) stehende Gewässer oder
Brenndolden-Auenwiesen auf. Hier macht sich der Eintrag von Nährstoffen durch die
Intensivierung der Landwirtschaft im Einzugsgebiet der Gewässer bemerkbar. Die
Lebensräume in den Auen bleiben weiterhin durch Ausbaumaßnahmen gefährdet.
45 Prozent der Gewässer-/Auenbiotoptypen können weiterhin als stabil bewertet
werden, der Anteil liegt in etwa gleich hoch wie 2006 (hier 44 Prozent, Ellwanger
* Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/11414 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
abrufbar.
et al. 2012). Hier machen sich die Anstrengungen der letzten Jahre zur
Renaturierung von Seen, Flüssen und ihren Auen und die dazu existierenden rechtlichen
Verpflichtungen (FFH-Richtlinie, WRRL) bemerkbar. 3 Prozent der Typen
nehmen aktuell zu.
Abbildung 2: Aktuelle Entwicklungstendenz von Biotoptypen der Gewässer und Auen 2017 (vgl.
Finck et al. 2017). N= 167 aus den Gruppen 21.-24., 35., 37., 38., 39., 41., 43., 60., 43., 46., 69.*
Eine detaillierte Zusammenstellung der aktuellen Gefährdungssituation sowie der
aktuellen Entwicklungstendenz aller Biotoptypen in Deutschland findet sich unter
dem folgenden Link:
www.bfn.de/fileadmin/BfN/landschaftsundbiotopschutz/
Downloads/Rote_Liste_Biotoptypen_Deutschland_2017_Langliste.xlsx.
Die der Roten Liste zugrunde liegenden Datengrundlagen lassen keine Angabe
nach verlorener Fläche in Hektar und Prozent zu.
20. Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand und die Entwicklung der
Ökosysteme naturnaher Binnengewässer einschließlich ihrer Nebenläufe
von weniger als 10 km² Einzugsgebietsgröße und Seen von weniger als 0,5
km² Fläche, ihrer Uferzonen sowie der angrenzenden Grundwasserleiter und
grundwasserabhängigen Landökosysteme?
Inwiefern hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
naturnahen Gewässer im Vergleich zum Jahr 2000 verändert?
Die Ziele der WRRL gelten für alle Gewässer. Der Bundesregierung liegen keine
quantitativen Daten über die Bewertung dieser „Kleingewässer“ vor. Die
Grundlage für die Bewertung des Gewässerzustands von Fließgewässern, Seen und des
Grundwassers bilden umfangreiche Überwachungsprogramme. Die
Bundesländer messen in Flüssen an ca. 14 800, in Seen an ca. 850 und im Grundwasser an
ca. 7 170 Messstellen die Beschaffenheit des Wassers anhand stofflicher,
biologischer und hydromorphologischer Kriterien. (siehe: UBA 2017. Gewässer in
Deutschland – Zustand und Bewertung, Dessau). Auch wenn auf Grund des
messtechnischen Aufwands keine flächenhafte Erfassung aller Gewässer möglich
* Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/11414 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
abrufbar.
ist, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass gravierende, nicht
ausschließlich lokal wirkende Gewässerbelastungen in kleineren Flussgebieten
(< 10 km²) und im Grundwasser durch das bestehende umfangreiche Messnetz
erfasst werden. Für spezifische Belastungen legen die Bundesländer lokale
Monitoringsprogramme auf.
Zur Veränderung der Situation der naturnahen Gewässer im Vergleich zum Jahr
2000 wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung der Wasserläufe der
sogenannten Kleingewässer von weniger als 10 km² Einzugsgebietsgröße und
Seen von weniger als 0,5 km² Fläche für das Erreichen des guten
ökologischen Zustands bzw. des „wasserseitig“ günstigen Erhaltungszustands bei
denjenigen Wasserkörpern bzw. Natura-2000-Gebieten, die bisher an die
EU-Kommission gemeldet wurden?
Der Bundesregierung liegen keine quantitativen Daten über die Bewertung des
ökologischen Zustands von „Kleingewässern“ vor. Kleingewässer werden als
bedeutend für das Erreichen der Umweltziele betrachtet. Die Stoff- und
Energieflüsse in den Gewässersystemen sind vielfältig miteinander verbunden, so dass
eine Bewertung und Bewirtschaftung immer integrativ mit Blick auf das
Flusseinzugsgebiet und alle Gewässer und Gewässergrößen erfolgen muss. Die EG-
Wasserrahmenrichtlinie und das Wasserhaushaltsgesetz basieren auf diesem
Grundsatz.
Zu den Lebensraumtypen (LRT) des FFH- Anhangs I und zu den Arten des
Anhangs II, für die die Natura 2000-Gebiete gemeldet sind, gehören zahlreiche
grund- und oberflächenwasserabhängige LRT und Arten, die zu großen Anteilen
in den „Kleingewässern“ oder deren Einzugsgebieten vorkommen. Dazu
gehören z. B. Auwälder der Oberläufe der Fließgewässer (LRT 91E0), bestimmte
Ausbildungen der feuchten Hochstaudenfluren (LRT 6430), Pfeifengraswiesen
(LRT 6410) sowie zahlreiche Stillgewässer wie z. B. Sölle und andere kleinere
Stillgewässer mit dystrophen Gewässern (LRT 3160), oligotrophen Gewässern
(LRT 3110, 3130), Armleuchteralgengewässern (LRT 3140) oder verschiedenen
Moorlebensraumtypen (LRT 7140, 7150, 91D0). Der Erhaltungszustand dieser
Arten und LRT ist maßgeblich vom Zustand der „Kleingewässer“ sowohl in den
Natura 2000-Gebieten als auch außerhalb abhängig (Bewertung im nationalen
Bericht nach Artikel 17 FFH-RL).
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung und den Bestand
typischer Auenarten wie der Stieleiche (Quercus robur), Gemeine Esche
(Fraxinus exelcior) und Flatterulme (Ulmus laevis, Baum des Jahres 2019)?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um auenwaldtypische Arten
zu fördern?
Nach den Ergebnissen der Bundeswaldinventur finden sich die genannten
Baumarten mit folgenden Anteilen im deutschen Wald:
*
Wegen ihrer Seltenheit sind alle Ulmenarten zusammengefasst.
Die Stieleiche ist in Deutschland sehr häufig, ihre Situation wird als stabil
eingeschätzt. Die Art ist in Deutschland nicht gefährdet.
Die Gewöhnliche Esche ist in Deutschland noch sehr häufig. Ihre Situation wird
als stabil und die Art damit als nicht gefährdet eingestuft. Seit spätestens 2002
werden in Deutschland aber Schädigungen an Eschen (Eschentriebsterben) durch
den Befall durch Chalara fraxinea, der Nebenfruchtform der Pilzart
Hymenoscyphus fraxineus (Synonym H. pseudoalbidus, Falsches Weißes
Stängelbecherchen) beobachtet. Ob dies zu einem Rückgang und damit zur Gefährdung der Art
in Deutschland führen wird, ist noch nicht abzusehen. Es hängt davon ab,
inwieweit gegen den Pilzbefall tolerante oder resistente Eschen den Befall bremsen und
mögliche Rückgänge in den Beständen ausgleichen können. Durch das
„Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ wird das Projekt „Bedeutung des
Eschentriebsterbens für die Biodiversität von Wäldern und Strategien zu ihrer Erhaltung
(FraDiv)“ mit einem Finanzvolumen von 2,4 Millionen Euro für die sechsjährige
Projektlaufzeit gefördert. Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) hat zur Problematik des Eschentriebsterbens einen
Koordinierungskreis mit den relevanten forstlichen Einrichtungen bei der FNR etabliert und
derzeit ist ein umfassendes Demonstrationsvorhaben mit einem Finanzvolumen
von 10 Mio. Euro in der Prüfung. Darüber hinaus werden Forschungsvorhaben
mit einem Volumen von 1,4 Mio. Euro gefördert.
Die Flatter-Ulme ist in Deutschland mäßig häufig. In den letzten 100 bis 150
Jahren ist ein mäßiger Rückgang zu verzeichnen. Gründe für den Rückgang ist z. B.
* Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/11414 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
abrufbar.
der Verlust von Lebensräumen durch landwirtschaftliche Nutzung von Flussauen
und durch Flussbegradigungen.
Abbildung 3: Verbreitung von Stieleiche, Gewöhnlicher Esche und Flatter-Ulme in Deutschland.
Quelle: Floraweb.de.*
Maßnahmen zum Schutz auenwaldtypischer Arten liegen in der Verantwortung
der Länder. Eine zusammenfassende Übersicht spezieller Schutzprogramme der
Länder für auenwaldtypische Arten liegt der Bundesregierung nicht vor.
Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeiten entsprechende
Maßnahmen und hat den Schutz und die Entwicklung naturnaher Auen in die vom
Bundesumweltministerium initiierte „Naturschutz-Offensive 2020“ als eins von zehn
Handlungsfeldern aufgenommen. Mit den Bundesförderprogrammen „chance.
natur – Bundesförderung Naturschutz“, „Erprobungs- und
Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege“ und „Bundesprogramm
Biologische Vielfalt“ können u. a. Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung
von Auenwäldern gefördert werden. Zu nennen ist hier beispielsweise das
„chance.natur“-Projekt „Mittlere Elbe“, in dem durch Deichrückverlegung eine
600 ha große Auenwaldfläche an das natürliche Überflutungsgeschehen der Elbe
wiederangebunden worden ist. Darüber hinaus hat das Bundesprogramm „Blaues
Band Deutschland“ (BBD), eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) u. a. das Ziel, Lebensräume
von Tier- und Pflanzenarten zu sichern, wiederherzustellen oder aufzuwerten. Im
Rahmen des Förderprogramms Auen (siehe Antwort zu Frage 26b), das sich in
erster Linie an Naturschutz- und Umweltverbände sowie Landkreise und
Kommunen richtet, können u. a. Maßnahmen zur Entwicklung und Anlage
standortheimischer Auenwälder/Gehölze gefördert werden.
Notwendige Begleitforschung wird unterstützt, wie z. B. das vom BfN geförderte
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Entwicklung der Biodiversität von
Flussauen“, dessen Ergebnisse im vergangenen Jahr publiziert wurden (Schneider
et al. 2018). Empfehlungen für die naturnahe Entwicklung von Flussauen wurde
ebenfalls 2018 von BfN vorgestellt (HARMS et al. 2018).
* Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/11414 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
abrufbar.
23. Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung einleiten, um den
Erhaltungszustand von Auen zu verbessern?
Welche Schritte wird die Bundesregierung einleiten, um die Umsetzung der
FFH-Richtlinie in den Bundesländern zum Schutz auentypischer
Lebensraumtypen und Arten zu gewährleisten?
Zur Beantwortung der ersten Teilfrage wird auf die Antwort zu Frage 26
verwiesen.
Für die Umsetzung der FFH-Richtlinie in den Auen sind zunächst die Länder in
der direkten Verpflichtung. Neben der Unterstützung des Bundes bei der
Wiederherstellung bzw. Schaffung neuer Überflutungsräume als Voraussetzung für die
Entwicklung von auetypischen Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie
(vgl. Frage 26), kann der Bund bei Datenanalysen zum Erhaltungszustand der
Auen-LRT und Arten helfen sowie die Länder bei der Beantragung von EU-
geförderten LIFE-Projekten unterstützen.
Das Bundeskabinett hat im Februar 2017 das Bundesprogramm „Blaues Band
Deutschland“ beschlossen. Wesentliches Ziel ist es, ein bundesweites Netz von
Lebensräumen an den Bundeswasserstraßen aufzubauen. Bestandteil des
Bundesprogramms ist auch ein Auenförderprogramm des BMU, das am 1. Februar 2019
in Kraft getreten ist. Mit diesem Förderprogramm wird die Bundesregierung ab
diesem Jahr Renaturierungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen und ihren Auen
unterstützen und damit auch die Umsetzung der FFH-Richtlinie in diesen
Bereichen befördern.
24. Wie bewertet die Bundesregierung das ökologische Potential sowie den
ökologischen Zustand von Flüssen, und welche Bedeutung hat dies für die
aquatische Biodiversität?
Der ökologische Zustand und das ökologische Potenzial wird im Rahmen der
Umsetzung der WRRL und des Wasserhaushaltsgesetzes §§ 27 ff. ermittelt. Die
Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet über 10 km², die nach WRRL
darzustellen sind, haben in Deutschland eine Fließlänge von rund 137 000 Kilometern.
Die Fließstrecke aller natürlichen Fließgewässer umfasst eine Fließlänge von ca.
83 800 km, was einem Anteil von 61 Prozent an der Gesamtfließlänge entspricht.
Der Anteil der erheblich veränderten Gewässer beträgt 29 Prozent, die
künstlichen Gewässer haben einen Anteil von 10 Prozent.
Das Umweltziel für die natürlichen Gewässer ist der gute ökologische Zustand.
2015 waren rund 100 km (0,1 Prozent) in einem „sehr guten“ und 9 Prozent in
einem „guten“ ökologischen Zustand. 44 Prozent sind als „mäßig“, 35 Prozent
„unbefriedigenden“ und 12 Prozent als „schlecht“ klassifiziert.
Bei den erheblich veränderten und den künstlichen Wasserkörpern bedingt die
anthropogene Nutzung, dass als Umweltziel statt des „guten ökologischen
Zustands“ das „gute ökologische Potenzial“ gilt.
Bei den erheblich veränderten Gewässern sind 2 Prozent der Gewässerstrecken
gut oder besser, 34 Prozent „mäßig“, 41 Prozent unbefriedigend und 22 Prozent
„schlecht“.
Bei den künstlichen Oberflächenwasserkörpern sieht das Bewertungsergebnis
wie folgt aus: etwa 5 Prozent „gut“, 35 Prozent, „mäßig“, 38 Prozent
„unbefriedigend“ und 22 Prozent „schlecht“.
Für die Bewertung des ökologischen Zustands als auch des ökologischen
Potenzials von Flüssen werden Organismen, die am Gewässerboden leben
(Makrozoobenthos), der Fischfauna, der Wasserpflanzen (Makrophyten und
Phytobenthos) und der Algen (Phytoplankton) herangezogen. In die Bewertung gehen
Artenzusammensetzung und Artenhäufigkeit, Altersstruktur (Fische) und
Biomasse (Phytoplankton) ein. Diese Parameter können auch als grundlegend
kennzeichnend für die aquatische Biodiversität angesehen werden. Das Verfehlen der
Umweltziele des guten ökologischen Zustands und des guten ökologischen
Potenzials kann daher als negativ für die aquatische Biodiversität gedeutet werden
(siehe: UBA 2017. Gewässer in Deutschland – Zustand und Bewertung, Dessau;
www.gewaesser-bewertung.de/files/170829_uba_fachbroschure_wasse_rwirtschaft_
mit_anderung_bf.pdf ).
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS
formulierten Ziels „Bis 2015 ist entsprechend den Vorgaben der WRRL ein guter
ökologischer und chemischer Zustand bzw. ökologisches Potenzial der Flüsse
erreicht, die ökologische Durchgängigkeit ist wiederhergestellt“?
Der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial der Flüsse
wurde bezogen auf die Anzahl der Oberflächenwasserkörper bis zum Jahr 2015
nur an 7 Prozent der Flüsse erreicht. Die wichtigsten Ursachen sind naturferne
Gewässerstrukturen, mangelnde Durchgängigkeit, übermäßige Nährstoffeinträge
und Schadstoffbelastungen. Zu besserer Durchgängigkeit trägt ein Programm an
den Bundeswasserstraßen bei. Der gute chemische Zustand wurde überall
verfehlt, weil aus den Messungen von Quecksilber in Fischen geschlossen wurde,
dass die Umweltqualitätsnorm überall überschritten ist.
Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass zwei weitere Bewirtschaftungszyklen
von je 6 Jahren bis zum Jahr 2027 genutzt werden können, um die Ziele zu
erreichen. Wenn natürliche Ursachen längere Zeiträume erfordern, kann dies geltend
gemacht werden.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Erreichung des in der NBS
formulierten Ziels „Bis 2020 verfügt der überwiegende Teil der Fließgewässer wieder
über mehr natürliche Überflutungsräume“ (S. 35)?
a) Wie weit ist der dazugehörige Indikator bzw. sind die zugehörigen
Indikatoren vom Zielwert entfernt (bitte je Bundesland aufschlüsseln)?
Die Frage 26 und 26a werden gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 15 der Kleinen Anfrage „Lage der Biodiversität in Deutschland –
zehn Jahre Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“ von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/1571 verwiesen:
„Die „Rückgewinnung natürlicher Überflutungsflächen“ ist ein Indikator der
Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel. Im Monitoringbericht 2015
(
www.bmub.bund.de/N51892/ ) ist dargelegt, dass in den Jahren 1983 bis 2013
an bundesweit 79 Flüssen 3 887 Hektar ehemalige Auenflächen wieder an die
natürliche Überflutungsdynamik der Fließgewässer angeschlossen wurden. Die
Rückgewinnung natürlich überflutbarer Auenflächen hat in den vergangenen
15 Jahren nur sehr langsam, aber stetig zugenommen. Die deutschlandweit
größten Projekte wurden von der Bundesregierung im Rahmen des Förderprogrammes
„chance.natur – Bundesförderung Naturschutz“ gefördert. Die Umsetzung von
Projekten aus dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm und dem
Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ wird künftig zu einer weiteren
Rückgewinnung von natürlichen Überflutungsräumen an Flüssen beitragen.“
Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern liegt der Bundesregierung nicht vor.
Die Aufschlüsselung des Indikators ist aufgrund der überregionalen Wirkungen
in Bezug auf Hochwasserretention und der Schaffung eines bundesweiten
Biotopverbundes auch künftig nicht vorgesehen.
Der „Zustand der Flussauen“ als Indikator der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt wird als Indexwert berechnet, der den Auenzustand aller im
Auenzustandsbericht erfassten Flussauen berücksichtigt. Dazu wird auf den Bericht
des BMU, der am 4. Februar 2015 vom Bundeskabinett beschlossen wurde,
verwiesen:
www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/indikatorenbericht_
biologische_vielfalt_2014_bf.pdf.
Der Zielwert des Index Auenzustand liegt bei 29 Prozent im Jahr 2020. Im Jahr
2009 wurde der Indexwert mit 19 Prozent berechnet. Der nächste
Auenzustandsbericht ist für das Jahr 2020 geplant. Auf dieser Grundlage wird eine
Neuberechnung des Wertes erfolgen.
b) Welcher Trend für die Zukunft ist erkennbar?
Wird die Bundesregierung dieses Ziel bis 2020 an den
Bundeswasserstraßenabschnitten und in weiteren Gewässern im Eigentum des Bundes
erreichen?
Ein Trend wird gegebenenfalls auf Grundlage des nächsten
Auenzustandsberichts, der für das Jahr 2020 geplant ist, erkennbar werden. Die Umsetzung von
Projekten aus dem Nationalen Hochwasserschutzprogramm und dem
Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ wird künftig zu einer weiteren
Rückgewinnung von natürlichen Überflutungsräumen an Flüssen beitragen.
Darüber hinaus wird das Ziel des Bundesprogramms, bis zum Jahr 2050 einen
Biotopverbund von nationaler Bedeutung entlang der Bundeswasserstraßen und
in ihren Auen aufzubauen, durch die am 1. Februar 2019 in Kraft getretenen
„Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms
„Blaues Band Deutschland“ (Förderprogramm Auen) unterstützt.
c) Welche Geld- und Personalmittel stehen für die Erreichung dieser Ziele
auf Bundesebene zur Verfügung?
Für Renaturierungsmaßnahmen an Bundeswasserstraßen sieht das
Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ einen jährlichen Investitionsbedarf von
50 Mio. Euro im Haushalt des BMVI vor. Im Haushalt des BMU sind für das
Auenförderprogramm für das Jahr 2019 4 Mio. Euro und 16 Mio. Euro
Verpflichtungsermächtigungen für die folgenden Jahre angesetzt.
27. Welche Daten und Kenntnisse zur aktuellen Situation der aquatischen
Biodiversität in Kleingewässern in Deutschland liegen der Bundesregierung
vor?
Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Verlust und zur
Degradierung von Kleingewässern vor?
Bundesweite Daten zur Biodiversität in Kleingewässern liegen der
Bundesregierung nicht vor. Es wird auf die Biotopkartierungen der Bundesländer verwiesen.
Auch zu Verlust und Degradierung der Kleingewässer liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
28. Welche aktuellen Erkenntnisse haben die Bundesregierung bzw.
Institutionen des Bundes (Behörden, Forschungseinrichtungen etc.) zu Auswirkungen
von Pestiziden auf die aquatische Biodiversität?
29. Sind der Bundesregierung ähnliche Untersuchungen, zu der aktuellen
Untersuchung in Schweizer Bächen, in der pro Standort zwischen 71 und 89
Wirkstoffe (AQUA & GAS No 4 | 2019), die zusammen für die aquatischen
Wirbellosen große Risiken darstellen, gefunden wurden, aus Deutschland
bekannt, die eine ähnliche Situation nahelegen?
Falls nicht, wie soll diese Lücke in der Umweltüberwachung geschlossen
werden?
Geht die Bundesregierung von ähnlichen Ergebnissen in Deutschland aus?
Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Reihe von Publikationen hat den Einfluss von Pflanzenschutzmitteln (PSM)
auf die Zusammensetzung der Wirbellosengemeinschaft in Fließgewässern
untersucht. Die Ergebnisse zeigen negative Auswirkungen von PSM-Belastung auf
die aquatische Biodiversität (Beketov et al., 2013), einschließlich der Struktur
(Liess & von der Ohe (2005) und der Funktion von Wirbellosengemeinschaften
(Schäfer et al. (2011), Schäfer et al. (2012). Es konnte gezeigt werden, dass mit
zunehmender PSM-Belastung der Anteil sensitiver Arten von wirbellosen Tieren
in landwirtschaftlich geprägten Fließgewässern abnimmt. Vergleichbare
Untersuchungen für Algen und Wasserpflanzen sind nicht bekannt.
30. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Rückgang der
Insekten im Bereich Binnengewässer vor?
Es liegen keine qualitativen oder quantitativen Daten vor, die einen generellen
Rückgang der Insekten in deutschen Binnengewässern in den vergangenen
30 Jahren belegen würden.
Generalisierbare Aussagen sind nur eingeschränkt möglich und es ist nach den
unterschiedlichen Gewässertypen und Nutzungen sowie nach Veränderung der
Insektenanzahl oder -biomasse und Zu- oder Abnahme der Artenanzahl zu
unterscheiden. Nährstoffreiche oder mit abbaubaren organischen Verschmutzungen
belastete Gewässer weisen häufig eine geringe Anzahl toleranter Arten in
immenser Individuenanzahl mit einer hohen Biomasse auf. In nährstoffarmen – sauberen
Gewässer finden sich hingegen oft sehr viele, insbesondere anspruchsvolle,
seltene Arten, in sehr geringer Häufigkeit.
Für bestimmte Gewässertypen wie beispielsweise kleinere Fließgewässer im
Flachland mit starker landwirtschaftlicher Nutzung im Einzugsgebiet liegen
Fallstudien vor (Langzeitdaten fehlen). Diese deuten an, dass in diesen
Gewässertypen die wirbellosen Organismen inkl. Insekten in den vergangenen Jahren
abgenommen haben (siehe z. B. Beketov, Mikhail A., et al. „Pesticides reduce regional
biodiversity of stream invertebrates.“ Proceedings of the National Academy of
Sciences 110.27 (2013): 11039-11043. U. a.)
Sehr viele Fließgewässer der Bundesrepublik Deutschland haben in den
vergangenen 30 Jahren eine deutliche ökologische Verbesserung der Wasserqualität –
auch in Bezug auf die Biodiversität von Insekten – erfahren. Die
Wiederbesiedlung von ehemals stark verschmutzten Fließgewässern durch ökologisch
anspruchsvolle Organismenarten dauert gegenwärtig an. Auch der deutliche
Rückgang der Gewässerversauerung durch Verringerung der Luftschadstoffeinträge
hat in vielen ehemals versauerten Fließgewässern der deutschen Mittelgebirge zu
deutlichen Verbesserungen des ökologischen Gesamtzustandes und zu einer
deutlichen Zunahme der Anzahl taxonomischen Gruppen der Insekten geführt (siehe
Austnes et al. (2018): Regional assessment of the current extent of acidification
of surface waters in Europe and North America. ICP Waters report 135/2018.
136 pages. Velle et al. (2016). Biodiversity of macro-invertebrates in acid-
sensitive waters: trends and relations to water chemistry and climate. ICP Waters
report).
Allerdings werden die zu den (teil-)aquatischen Insektengruppen gehörenden
Köcherfliegen, Wasserkäfer sowie die limnischen Zweiflüglergruppen der
Schmetterlingsmücken, Dunkelmücken, Tastermücken und Büschelmücken nach einer
Auswertung des Bundesamts für Naturschutz der Roten Listen zum Rückgang der
Insekten (Ries et al. 2019, unpubl., wird am 11. Juni 2019 veröffentlicht) als
gefährdet angesehen.
Die Köcherfliegen werden unter anderem häufig als Zeigerarten für die
Gewässergüte verwendet und sind dementsprechend gut untersucht. Die Bearbeiter der
Roten Liste der Köcherfliegen stellen zur Bestandsentwicklung der Arten dar,
dass die starken Bestandsrückgänge vor allem zum Anfang des betrachteten
langfristigen Zeitraums, also bereits vor 50 bis 100 Jahren, stattgefunden haben
dürften. Als Gefährdungsursachen sind hier vor allem schlechte Wasserqualität und
strukturelle Defizite in den Gewässern genannt. Viele dieser Faktoren haben sich,
nicht zuletzt seit Inkrafttreten der WRRL, inzwischen verbessert, was auch bei
den Köcherfliegen zu einer weniger negativen Einschätzung des Bestandstrends
geführt haben dürfte. Es ist aber auch hervorzuheben, dass im kurzfristigen Trend
zwar bei vielen Arten der negative Trend gestoppt wurde, aber zugleich eben
keine Zunahme und somit Erholung der Bestände stattfindet. Neben den
aquatischen Gefährdungsursachen, für die die Larven der Köcherfliegen sensibel sind,
wirken weiteren Faktoren im terrestrischen Bereich, wie die Lichtverschmutzung,
auf die adulten Köcherfliegen.
Die Aufwertung und Regeneration limnischer Lebensräume (insbesondere
Fließgewässer) aufgrund verbesserter Umweltstandards ist auch den Wasserkäfern
zugutegekommen. Trotzdem gibt es noch negative Bestandsentwicklungen bei
einigen Wasserkäferarten. In der Roten Liste der Wasserkäfer sind als derzeit
wesentliche Gefährdungsfaktoren genannt: der Verlust limnischer Lebensräume,
v. a. (temporärer) Stillgewässer, z. B. durch das Verfüllen und/oder Absenken
von Grundwasser und die direkte anthropogene Nutzung von Gewässern (z. B.
durch Freizeitaktivitäten wie Angeln und Wassersport) und der diffuse Eintrag
von Pflanzennährstoffen wie Phosphor und Stickstoff/Nitrat durch eine
landwirtschaftliche Nutzung der Umgebung. Phosphor stammt zudem zu einem
bedeutenden Anteil aus der Abwasserreinigung.
Die limnischen Zweiflüglergruppen der Schmetterlingsmücken, Dunkelmücken,
Tastermücken und Büschelmücken sind im Wesentlichen bedroht durch
quantitative und qualitative Veränderung der besiedelten Gewässerlebensräume wie
Feuchtgebiete, Moore, kleinere Stillgewässer, temporäre Gewässern und Quellen,
u. a. durch Quellfassungen, Gewässerbegradigung, technischem Uferverbau,
Beseitigung von Ufergehölzen, Grundwasserabsenkung in Waldgebieten und im
Grünland, Entwässerung von Mooren und Sümpfen, Verkippen von Tümpeln und
Eutrophierung.
Zur Auswertung der Gefährdungssituation, des langfristigen und des
kurzfristigen Rote Liste Trends der genannten Gruppen wird auf die Antworten zu den
Fragen 6 bis 9 verwiesen.
31. Wie sieht die Bundesregierung die aquatische Biodiversität durch Einflüsse
der Landwirtschaft insbesondere durch Nitrat bzw. zu hohe Nährstoffgehalte
beeinflusst?
Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft führen in aquatischen Ökosystemen zu
Eutrophierung. Zunächst begünstigt der Nährstoffeintrag das Wachstum, jedoch
nur einiger weniger Arten, die dadurch andere verdrängen. Folge ist ein Rückgang
der Artenvielfalt. Zusätzlich birgt der Nährstoffeintrag das Risiko, dass Gewässer
aufgrund von Sauerstoffmangel „umkippen“. Die gesteigerte
Biomasseproduktion bedingt auch einen gesteigerten Abbau von organischem Material. Der damit
einhergehende Sauerstoffentzug entzieht den meisten Arten die Lebensgrundlage
und es kann zu einem Massensterben kommen.
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung des
Bodenerosionseintrags von Feinsedimenten auf die aquatische Biodiversität, und welche
Ursache sieht sie?
Der natürliche Prozess der Bodenerosion wird durch die Bewirtschaftung
landwirtschaftlicher Flächen beeinflusst. Dieser ist zudem stark abhängig von
örtlichen Gegebenheiten, wie z. B. Hangneigung, Wind oder Niederschlag.
Dränungen, Einleitungen aus Rückhaltebecken, Straßenentwässerungen oder anderen
Anlagen der Siedlungswasserwirtschaft führen ebenfalls zu
Feinsedimenteinträgen.
Die Größe des besiedelbaren Porenraumes sowie die Durchströmung und somit
gute Sauerstoff- und Nährstoffversorgung bestimmen die Lebensraumqualität auf
und im Gewässerboden. Diese Faktoren werden wesentlich durch den Eintrag und
die Sedimentation von Feinsedimenten auf der Gewässersohle und im Kies-
Lückensystem des Gewässerbodens beeinflusst. Der Lebensraum auf und im
Gewässerboden beheimatet eine Lebensgemeinschaft aus Kleinkrebsen, Milben und
Makroinvertebraten. Diese Organismen bilden einen bedeutenden Anteil der
Gesamtbesiedlung der Gewässer. Die Lebensgemeinschaft ist vom Lichteinfall
nahezu vollständig abgeschottet und überwiegend durch heterotrophe Prozesse
gekennzeichnet und somit auf Zufuhr von Sauerstoff aus dem Freiwasser und
organische Partikel angewiesen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Arten dieser
Lebensgemeinschaft unter den Folgen des Feinsedimenteintrags und einer
Kolmatierung der Gewässersohle leiden. Als Kolmation bezeichnet man die
Ablagerung von Feinsedimenten auf (äußere Kolmation) und in der Gewässersohle
(innere Kolmation).
33. Wie sieht die Bundesregierung die aquatische Biodiversität durch andere
Umweltschadstoffe (z. B. durch Verbrennung fossiler Energien),
Mikroschadstoffe (Mikroplastik) und Spurenstoffe beeinflusst?
Schadstoffe tragen zum Verfehlen des guten ökologischen Zustands der
Binnengewässer bei (siehe Antwort zu Frage 25), der ein Maß hoher Biodiversität ist.
Aus der Kohleverbrennung stammt ein Teil der Quecksilberbelastung (siehe auch
Antwort zu Frage 25). Der vor allem durch Verbrennung fossiler Energien
verursachte Klimawandel hat erhebliche Wirkungen auf die aquatische Biodiversität.
Speziell in den Meeren, aber auch in großen Binnenseen sind bereits Änderungen
in den Ökosystemen zu beobachten, da diese relativ konstante Temperaturen
haben, so dass sich die bereits eingetretenen Temperaturanstiege schon auswirken.
In wissenschaftlichen Untersuchungen nach dem Einstellen von Einleitungen
kommunaler Kläranlagen oder nach deren Erweiterung um eine erweiterte
Abwasserreinigung zur Reduzierung von Spurenstoffeinträgen wurden nach
Informationen des Umweltbundesamtes deutliche Hinweise auf positive Wirkungen
auf die Gewässerökosysteme gefunden. Zum Beispiel erholten sich die Bestände
des Makrozoobenthos so, dass sich die Basis für das Erreichen des guten
ökologischen Zustandes in dieser Ökosystemkomponente erheblich verbesserte.
In den Gewässern Deutschlands wurde Mikroplastik vielfach gefunden. Es fehlen
aber noch sowohl Methoden für die repräsentative Erfassung, als auch für die
Bewertung der Folgen für die Ökosysteme.
Weil es im Themenkomplex „Kunststoffe und Umwelt“ eine Vielzahl offener
Fragen gibt, hat sich das Bundesministerium für Bildung und Forschung
entschieden, einen entsprechenden Forschungsschwerpunkt zu initiieren, der im Oktober
2017 gestartet wurde. In 18 Konsortien mit etwa 100 beteiligten Institutionen und
einem Gesamtbudget von insgesamt 35 Mio. Euro ist dies aktuell eine der größten
Forschungsaktivitäten in diesem Bereich (
http://bmbf-plastik.de/home), auch im
internationalen Kontext, und soll der aktuell immer noch lückenhaften
Informationslage entgegenwirken. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage „Mikroplastik – Gefahr für Umwelt und Gesundheit“ von BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2451 wird in diesem
Zusammenhang verwiesen.
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat aufgrund der Risiken von
Mikroplastik für die Umwelt im Auftrag der Europäischen Kommission einen
Beschränkungsvorschlag unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACH
erstellt. Die Bundesregierung begrüßt diese Aktivitäten von der Europäischen
Kommission und der ECHA. Die aktuellen fachlichen Abstimmungen im
Rahmen der öffentlichen Konsultation zum Beschränkungsvorschlag bei der ECHA
begleiten die deutschen Fachbehörden.
34. Welche finanziellen Ressourcen plant die Bundesregierung ein, um dem
Problem der zu hohen externen (Nähr-)Stoffeinträge in Gewässer zu
begegnen?
Für welche konkreten Maßnahmen werden diese Ressourcen vorrangig
eingesetzt, um die Nährstoffeinträge in Gewässer weiter zu verringern?
Die Reduzierung stofflicher Belastungen zur Erreichung eines guten
Gewässerzustands nach Wasserrahmenrichtlinie gehört zu den Vollzugsaufgaben der
Länder. Auch die Finanzierung entsprechender Maßnahmen ist Sache der Länder.
Im Bereich der Düngung werden über das Ordnungsrecht die landwirtschaftlichen
Betriebe verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Nährstoffeinträge zu
reduzieren.
35. Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung einleiten, um
schädliche stoffliche Einflüsse auf die aquatische Biodiversität abzuwenden (z. B.
Gesetzesanpassungen im Düngerecht, Chemikalienrecht, Verbotsregelungen
etc.)?
Mit der Novellierung der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 wurden bereits
wichtige Maßnahmen ergriffen, damit die Nährstoffeinträge in die Gewässer und
damit auch der Einfluss auf die aquatische Biodiversität reduziert werden. Derzeit
verhandelt die Bundesregierung mit der Europäischen Kommission über weitere
Anpassungen des Düngerechts, die zu einer weiteren Reduzierung der
Stoffeinträge beitragen sollen.
Die bundesrechtlichen Vorschriften zur Abwasserreinigung werden laufend
überarbeitet, um durch verbesserte, an den Stand der Technik angepasste Maßnahmen
den Eintrag von Stoffen in die Gewässer zu reduzieren.
Der Großteil der chemikalienrechtlichen Regelungen wurde auf EU-Ebene
erlassen. Die Bundesregierung setzt sich bei der Anwendung der entsprechenden
Regelungen für ein hohes Schutzniveau ein. Deutschland hat im Kontext der EU-
Chemikalienverordnung REACH die Regulierung diverser Chemikalien initiiert.
Hinsichtlich der Weiterentwicklung des Regelungsrahmens unterstützt die
Bundesregierung die Zielsetzung, eine Politikstrategie für eine nachhaltige
Chemikalienpolitik auf EU-Ebene zu entwickeln.
Das Umweltbundesamt arbeitet gemeinsam mit den weiteren Fachbehörden
zurzeit im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH an Kriterien zur
Identifizierung von persistenten, mobilen und toxischen Stoffen (PMT). Die
Etablierung solcher Kriterien unter REACH hat primär das Ziel, die Ressourcen der
Trinkwässer vor dem Eintrag von Chemikalien zu schützen. Eine Minimierung
der Einträge von PMT-Stoffen wird aber auch dazu beitragen, schädliche
stoffliche Einflüsse auf die aquatische Biodiversität abzuwenden.
36. Betrachtet die Bundesregierung Gewässerrandstreifen als effektives und
effizientes Instrument, um Stoffeinträge zu verhindern?
Wenn ja, welche Breite von Uferrandstreifen (in Metern) betrachtet die
Bundesregierung als mindestens notwendig, um schädliche Stoffeinträge
effektiv zurückhalten zu können?
Permanent bewachsene Gewässerrandstreifen sind eine anerkannte Maßnahme,
um (diffuse) Einträge in Gewässer zu reduzieren. Bewachsene Randstreifen
wirken direkt an den für den Naturhaushalt besonders bedeutsamen kleinen
Gewässern in der Agrarlandschaft, die durch ihre Nähe zu den mit PSM behandelten
Flächen und ihr geringes Wasservolumen am stärksten von PSM-Einträgen
betroffen sind. Ein dauerhafter Bewuchs des Randstreifens gewährleistet einen
besseren Stoffrückhalt. Die bei Gehölzbewuchs vorhandene Beschattung des
Gewässers verhindert, dass die Gewässer im Sommer zu stark aufgeheizt werden, so
dass Massenentwicklungen von Algen und Sauerstoffdefizite besser vermieden
werden können.
Für die Puffer- und Filterwirkungen der Gewässerrandstreifen sind Rauigkeit und
Porosität entscheidend, die über den Bedeckungsgrad der Vegetation maßgeblich
beeinflusst werden. Bewuchs vergrößert die Infiltration, indem er das abfließende
Wasser abbremst und dieses über ein ausgeprägtes Wurzelsystem in den Boden
ableitet. In der biologisch aktiven ungesättigten Bodenzone laufen die
maßgeblichen Um- und Abbauprozesse von im Wasser gelösten Stoffen ab. Zugleich führt
die Verlangsamung des Abflusses zur Sedimentation von Bodenpartikeln und den
damit verlagerten Stoffen. Je dichter der Uferstreifen bewachsen ist, desto stärker
ist die Filter- und Pufferwirkung. Hohe krautige Vegetation oder Gehölze halten
darüber hinaus über Abwehung verfrachtete Stoffeinträge zurück. Insofern ist
davon auszugehen, dass die Wirkung des Gewässerstreifens auch von seiner Breite
abhängig ist.
Gewässerrandstreifen sind aber kein Instrument um Stoffeinträge vollständig zu
verhindern. Primär sind die Stoffeinträge auf landwirtschaftlichen Flächen auf
das nötige Minimum zu beschränken.
In § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes wird für den
Gewässerrandstreifen generell festgelegt, dass er „im Außenbereich fünf Meter breit“ ist. Er kann
aber auch aufgehoben oder mit abweichender Breite versehen werden. Hierzu
können die Länder abweichende Regelungen erlassen. Gemäß der
Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 (§ 5 Absätze 2 und 3) müssen alle Gewässer durch
Abstandsregelungen (in Abhängigkeit von der Hangneigung und der eingesetzten
Ausbringungstechnik) gegen Einträge von Düngemitteln geschützt werden.
Mittelfristig sollten die Flächen am Gewässer für eine gewässertypspezifische
Gewässerentwicklung genutzt werden, sofern dem keine Restriktionen
entgegenstehen. Dieses Konzept des Gewässerentwicklungskorridors, das den
Gewässerrandstreifen an geeigneten Stellen ablöst, kann zudem den Zielen des
Hochwasserschutzes und des Gewässer- und Naturschutzes dienen. Durch die höhere
Breite und den Bewuchs der Korridore kann auch ein gegenüber den
Gewässerrandstreifen verbesserter Stoffrückhalt erwartet werden.
37. Welche Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf bedrohte
Wanderfischarten sind der Bundesregierung bekannt?
Bau und Betrieb von Wasserkraftwerken sind mit erheblichen Auswirkungen auf
die Gewässer verbunden, die sich nur teilweise reduzieren lassen. Wehre, die zum
Aufstau des Gewässers und zur Erhöhung der Fallhöhe benötigt werden,
behindern oder unterbrechen Laich-, Nahrungs- und Ausbreitungswanderungen von
Fischen und Fischnährtieren (Wirbellose). Zudem wird durch diese Anlagen der
natürliche Geschiebetransport gestört. Der Rückstau an den Wehren und
ungenügend durchströmte oder trockenfallende Ausleitungsstrecken führen zur
Veränderung der Fließgewässerdynamik und zu einem Lebensraumverlust. Durch den
Turbinenbetrieb, aber auch durch andere Anlagenteile können Fische aller
Altersstadien auf ihrer flussabwärts gerichteten Wanderung verletzt und getötet werden.
In Stauketten mit aufeinanderfolgenden Anlagen können in der Summe aller
genannten Effekte Populationen gefährdet werden. Besonders betroffen sind
diadrome Fischarten wie Aal, Maifisch oder Lachs, die über weite Strecken wandern
und auf einen Wechsel zwischen Süß- und Salzwasser angewiesen sind.
Der Bundesregierung liegen keine flächendeckenden quantitativen Angaben zu
den Lebensraumverlusten durch Aufstau und Ausleitung vor. Die Mortalitätsrate
von Fischen bei der Turbinen- oder Anlagenpassage ist in Einzelfällen
exemplarisch untersucht worden. Je nach Turbinentyp, Betriebsart, betroffener Fischart
und Individuengröße können Mortalitäten zwischen 0 und 100 Prozent auftreten.
Jüngere Untersuchungen zeigen, dass es auch in den durch Wehre aufgestauten
Flussabschnitten zu einer erhöhten Prädation (Fraß) kommt, die den
Abwanderungserfolg v. a. von Lachssmolts verringert. Die Höhe dieser Prädationsverluste
ist mit den Mortalitätsverlusten an Wasserkraftanlagen vergleichbar.
38. Welche Auswirkungen des Schwallbetriebs von Wasserkraftwerken auf alle
Flussfischarten sind der Bundesregierung bekannt?
Durch den Schwall- und Sunkbetrieb (plötzliches, schwallhaftes Ablassen des
gestauten Wassers) kommt es zu unnatürlichen Schwankungen des Wasserstandes.
Betroffen ist insbesondere die Wechselwasserzone unterhalb der
Wasserkraftanlage. Damit einher geht vor allem der Verlust von Laich- und Jungfischhabitaten
durch fehlende dauerhafte Überstauung und die Gefahr des Strandens von
Jungfischen und schwimmschwachen Arten in der Sunkphase.
Während der Schwallphase kommt es zu starken Verdriftungen v. a.
schwimmschwächerer Fischarten und jüngerer Entwicklungsstadien und unterschiedlichen
Beeinträchtigungen von adulten Fischen (z. B. Beeinträchtigung der
Schwimmblase).
Je nach Standort der Wasserkraftanlage im Längsverlauf des Gewässers und der
artspezifischen Toleranz gegenüber o. g. Beeinträchtigungen sind potamodrome
und diadrome Fischarten unterschiedlich stark im jeweiligen Bereich der
Wasserkraftanlage betroffen.
39. Welche Kenntnisse zur Wirkung von interagierenden Stressoren auf die
aquatische Biodiversität liegen der Bundesregierung vor?
Aquatische Lebensgemeinschaften werden von multiplen natürlichen
Umweltfaktoren und anthropogenen Stressoren beeinflusst. Die Wirkungen natürlicher
Faktoren und anthropogener Stressoren auf die aquatische Biodiversität
interagieren in komplexer und oft unvorhersehbarer Weise, wobei prinzipiell zwischen
synergetischen und antagonistischen Interaktionen differenziert werden kann
(siehe Folt et al. 1999, Crain et al. 2008, Piggott et al. 2015).
Eine exakte Differenzierung der Wirkungen interagierender Stressoren ist nur im
Rahmen experimenteller wissenschaftlicher Untersuchungen möglich und eine
Reihe multifaktorieller Versuchsansätze hat in den vergangenen Jahren zu einem
immensen Wissenszuwachs bzgl. der Wirkung interagierender Stressoren auf die
aquatische Biodiversität geführt (siehe z. B. Matthaei et al. 2010, Piggott et al.
2012, Davis et al. 2018 u. a.). Die Übertragbarkeit der Ergebnisse dieser
wissenschaftlichen Versuchsansätze ist aufgrund der Kleinskaligkeit der Experimente
stark eingeschränkt. Die Anzahl der miteinander experimentell kombinierbaren
Stressoren ist häufig zu gering, um generalisierbare und übertragbare Aussagen
bzgl. der Wirkungen interagierender Stressoren auf die aquatische Biodiversität
treffen zu können. Aufgrund der Fülle an potentiell interagierenden natürlichen
Faktoren und anthropogenen Stressoren und der resultierenden
Wirkungskomplexität sind gegenwärtig Prognosen bzgl. der zeitlichen und räumlichen
Entwicklung der aquatischen Biodiversität in Binnengewässer nur eingeschränkt möglich.
Quellen:
Crain, C. M. Kroeker, K. & Halpern, B.S. (2008) Interactive and cumulative
effects of multiple human stressors in marine systems. Ecology Letters 11:1304 –
1315.
Davis, S. J., Mellander, P. E., Kelly, A. M., Matthaei, C. D., Piggott, J. J., &
Kelly-Quinn, M. (2018). Multiple-stressor effects of sediment, phosphorus and
nitrogen on stream macroinvertebrate communities. Science of the Total
Environment, 637, 577 – 587.
Folt, C. L., Chen, C. Y., Moore, M. V., & Burnaford, J. (1999) Synergism and
antagonism among multiple stressors. Limnol. Oceanogr. 44:864 – 877.
Matthaei, C. D., Piggott, J. J., & Townsend, C. R. (2010). Multiple stressors in
agricultural streams: interactions among sediment addition, nutrient enrichment
and water abstraction. Journal of Applied Ecology, 47(3), 639 – 649.
Piggott, J. J., Lange, K., Townsend, C. R., & Matthaei, C. D. (2012). Multiple
stressors in agricultural streams: a mesocosm study of interactions among raised
water temperature, sediment addition and nutrient enrichment. PloS one, 7(11),
e49873.
Piggott, J. J., C.R. Townsend, and C.D. Matthaei. (2015) „Reconceptualizing
synergism and antagonism among multiple stressors.“ Ecology and evolution 5.7:
1538 – 1547.
40. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Wirkung multipler
Stressoren auf die aquatische Biodiversität zunimmt?
Etwa 39 Prozent der europäischen Binnengewässer sind nach neueren
Schätzungen von mehr als einem Umweltstressor beeinflusst, wobei diffuse stoffliche
Belastungen und hydromorphologische Degradation die beiden dominierenden
Stressoren darstellen (siehe
http://mars-project.eu & Schinegger et al. 2012). Der
Bundesregierung liegen keine Daten vor, die eine generelle Zunahme der
Wirkung multipler Stressoren auf die aquatische Biodiversität belegen würden.
Positive Entwicklungen, z. B. Rückgänge der punktuellen Belastungen mit
Nährstoffen, organisch abbaubaren Stoffen, Schwermetallen und anderen Schadstoffen als
auch der Rückgang der Gewässerversauerung durch Reduktion der Einträge von
Luftschadstoffen in die Gewässer in den vergangenen 20 Jahren sind belegt (siehe
z. B. BMU & UBA 2010, Austnes et al. 2018, Velle et al. 2016, Haase et al. 2018)
und weisen auf einen Rückgang der Wirkung multipler Stressoren auf die
aquatische Biodiversität in deutschen Oberflächengewässern hin.
Quellen:
Austnes, K., Aherne, J., Arle, J., Čičendajeva, M., Couture, S., Fölster, J., &
Rogora, M. (2018). Regional assessment of the current extent of acidification of
surface waters in Europe and North America. NIVA-rapport.
BMU & UBA (2010) Wasserwirtschaft in Deutschland. Teil 1, Grundlagen.
Umweltbundesamt (UBA), Dessau-Rosslau, Germany, 2010.
Haase, P., Pilotto, F., Li, F., Sundermann, A., Lorenz, A. W., Tonkin, J. D., &
Stoll, S. (2019). Moderate warming over the past 25 years has already reorganized
stream invertebrate communities. Science of The Total Environment, 658, 1531-
1538.
Schinegger, R., Trautwein, C., Melcher, A., & Schmutz, S. (2012). Multiple
human pressures and their spatial patterns in European running waters. Water and
Environment Journal, 26(2), 261-273.
Velle, G., Mahlum, S., Monteith, D. T., de Wit, H., Arle, J., Eriksson, L., &
Halvorsen, G. A. (2016). Biodiversity of macro-invertebrates in acid-sensitive
waters: trends and relations to water chemistry and climate. ICP Waters report
127/2016.
41. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Wirkung multipler
Stressoren auf die aquatische Biodiversität zu verringern?
Die Maßnahmenplanungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie haben
das Ziel, alle relevanten Stressoren innerhalb eines Wasserkörpers zu adressieren
und damit auch deren Interaktion zu minimieren.
42. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen von
invasiven Arten auf die aquatische und wasserabhängige Biodiversität vor?
Von den hunderten gebietsfremden Arten, die bislang in deutschen Binnen- und
Küstengewässern nachgewiesen werden konnten, stellen die meisten Arten aus
Sicht des Naturschutzes kein Problem dar. Auf Grundlage der
naturschutzfachlichen Invasivitätsbewertungen des Bundesamtes für Naturschutz wurden darunter
aber 44 gebietsfremde Arten bestimmt, die ein erhebliches Gefährdungspotenzial
für die natürlich vorkommenden Arten in unseren Gewässern darstellen. Die
Ergebnisse wurden in der Schriftenreihe BfN-Skripten mit den Band-
Nummern 352, 409 und 458 veröffentlicht. Einige dieser invasiven Arten werden
aktuell auch in der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 geführt.
Invasive Arten können durch Konkurrenz, Prädation bzw. Herbivorie, Hybridisierung,
Krankheits- und Organismenübertragung oder negative ökosystemare
Auswirkungen einheimische Arten in ihrem Bestand gefährden. Konkurrenz und
negative ökosystemare Auswirkungen kommen dabei in unseren Gewässern mit
Abstand am häufigsten zum Tragen. Die über amerikanische Flusskrebse
eingeschleppte Krebspest zeigt beispielhaft, dass auch die Übertragung einer einzigen
Krankheit weitreichende Folgen für die biologische Vielfalt in aquatischen
Systemen haben kann. Die einheimischen Edelkrebse, deren Bestände schon durch
Degradation der Gewässer stark beeinträchtigt wurden, sind durch die Krebspest
nunmehr akut vom Aussterben bedroht.
43. Welche Auswirkungen gebietsfremder Fisch- und Wirbellosenarten auf die
Populationsgrößen autochthoner aquatischer Arten z. B. in Rhein und Donau
sind der Bundesregierung und den Ländern bekannt?
Das verstärkte Auftreten neuer gebietsfremder Arten in unseren Gewässern ist ein
relativ neues Phänomen, das vor allem mit den in den letzten Jahrzehnten stark
gestiegenen globalen Handelsströmen in Verbindung steht. Durch die
anthropogene Zerstörung natürlicher Habitate (z. B. durch Normierung und Verbauung der
Flussbetten), die großflächige Schaffung neuer Habitattypen (z. B. durch
Blockwurf als Ufersicherung) sowie erhöhte Einträge von Nähr- und Schadstoffen
wurden die Populationsgrößen vieler einheimischer Arten jedoch schon seit langem
negativ beeinflusst. Die Auswirkungen gebietsfremder Arten sind daher auf
Grund der multifaktoriellen Wirkungsebenen nur äußerst schwer in direktem
Zusammenhang zur Ausprägung der aktuellen Populationsgrößen einheimischer
Arten zu bringen. Fachlich fundierte Abschätzungen lassen sich vor allem bei
eindeutigen Zusammenhängen wie der Übertragung von Krankheiten wie der
Krebspest auf einzelne Arten vornehmen.
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zu den den Ländern vorliegenden
Kenntnissen.
44. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Verhinderung der
bewussten Aussetzung z. B. durch Aquarianer, der fahrlässigen Einbringung
z. B. durch Schifffahrt und der weiteren Ausbreitung gebietsfremder
aquatischer und wasserabhängiger Arten in Deutschland (vgl. Aichi-Ziel – Aichi
Biodiversity Target – 9)?
Seit Jahrzehnten werden durch die zuständigen Behörden des Bundes und der
Länder Informationskampagnen zum Umgang mit gebietsfremden Arten und zur
Verhinderung vorsätzlicher und nicht vorsätzlicher Ausbringung in die freie
Natur durchgeführt. Eine Vielzahl entsprechender Informationsangebote ist im
Internet verfügbar (z. B. Web-Portal „Gebietsfremde und invasive Arten in
Deutschland“ des Bundesamtes für Naturschutz (
https://neobiota.bfn.de/).
Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 enthält für invasive Arten der Unionsliste
umfassende Beschränkungen vor allem hinsichtlich Haltung, Verkauf und
Freisetzung. Zudem erarbeitet das BMU derzeit einen Aktionsplan nach Artikel 13
der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014, der die prioritären Pfade der nicht
vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten von unionsweiter
Bedeutung adressiert. Nach § 40d Absatz 1 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes wird
der Aktionsplan im Einvernehmen mit dem BMVI sowie dem BMEL erlassen.
45. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Auswirkungen der
Mahd von Wasserpflanzen auf die aquatische und wasserabhängige
Biodiversität, den Rückhalt von Nährstoffen und die Emission von
Treibhausgasen vor?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]