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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Überarbeitung der Luftsicherheitsgebührenverordnung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

13.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1050028.05.2019

Überarbeitung der Luftsicherheitsgebührenverordnung

der Abgeordneten Daniela Wagner, Markus Tressel, Stefan Schmidt, Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Anlässlich der anstehenden Änderung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) forderte der Bundesrat in einer Stellungnahme vom 23. September 2016 (Bundesratsdrucksache 414/16), dass auch die untergeordnete Luftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV) angepasst werden solle. Aus Sicht des Bundesrats sei nicht länger hinnehmbar, dass dem Bund und den Ländern wegen nicht kostendeckender Luftsicherheitsgebühren Einnahmen in erheblicher Höhe entgingen.

In ihrem Koalitionsvertrag (Seite 81) sehen CDU, CSU und SPD dagegen vor, dass der Staat einen höheren Anteil an den zuletzt gestiegenen Kosten für die Luftsicherheitskontrollen übernehmen soll.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1151 teilte die Bundesregierung mit, die Luftsicherheitsgebührenverordnung werde derzeit überarbeitet und solle zügig in Kraft treten.

Die Luftsicherheitsgebühren werden von Fluggesellschaften für die Sicherheitskontrolle von Passagieren und deren Gepäck auf Flughäfen erhoben. Die Gebühr wird in Deutschland auf 13 Flughäfen durch die Bundespolizei berechnet und eingezogen, auf den übrigen Flughäfen durch die jeweils zuständige Landesbehörde.

Angesichts der hohen Subventionierung des Luftverkehrs durch die Befreiung des Kerosins von der Energiesteuer und der Befreiung internationaler Flüge von der Umsatzsteuer (Umweltbundesamt, Klimaschädliche Subventionen in Deutschland, 2016, S. 44 bis 45), besteht nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller keine Veranlassung zu einer weiteren Entlastung des Flugbetriebs auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Vielmehr würde diese nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller weitere falsche Anreize zugunsten des Flugzeugs, des mit Abstand klimaschädlichsten Verkehrsmittels (www. umweltbundesamt.de/bild/vergleich-der-durchschnittlichen-emissionen-0), setzen. Eine weitere Entlastung wäre nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch nicht im Sinne des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD (Seite 137), in dem die Regierungsfraktionen ankündigten, alle neuen und alten Subventionen „nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit einer stetigen Überprüfung“ zu unterziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Ist die Überarbeitung der Luftsicherheitsgebührenverordnung bereits abgeschlossen?

1

Falls ja, wann tritt diese in Kraft, und welche Gebühren haben sich wie verändert?

1

Welche Teile der Anlage zu § 1 der Luftsicherheitsgebührenverordnung führen oder führten bis dato zu nicht kostendeckenden Einnahmen?

1

Werden durch die geplanten oder bereits vorgenommenen Änderungen der Luftsicherheitsgebührenverordnung für alle Bereiche kostendeckende Gebühreneinahmen sichergestellt?

1

Falls die Überarbeitung der Luftsicherheitsgebührenverordnung noch nicht abgeschlossen ist, wann ist mit deren Abschluss zu rechnen?

2

Plant die Bundesregierung konkrete Schritte im Sinne des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, nämlich „dass der Staat einen höheren Anteil an den zuletzt gestiegenen Kosten für die Luftsicherheitskontrollen übernehmen soll“?

2

Falls ja, welche?

2

Falls ja, hält die Bundesregierung diese Entscheidung für einen geeigneten Schritt, um die Verlagerung von Flügen auf klimafreundliche Verkehrsmittel, insbesondere die Bahn, zu fördern (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5784, Antwort zu den Fragen 7 und 8)?

3

In welcher Höhe wurden in den vergangenen fünf Jahren Luftsicherheitsgebühren (nach Nummer 2 der Anlage zu § 1 der LuftSiGebV) an den 13 von der Bundespolizei kontrollierten Flughäfen eingenommen (bitte nach Jahr und Flughafen aufschlüsseln)?

4

Welche Ausgaben aus dem Bundeshaushalt für die Luftsicherheitskontrollen stehen den Einnahmen in der Antwort zu Frage 3 gegenüber (bitte nach Jahr und Flughafen aufschlüsseln)?

5

In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren Luftsicherheitsgebühren (nach Nummer 2 der Anlage zu § 1 der LuftSiGebV) an den von der jeweiligen Landesbehörde kontrollierten Flughäfen eingenommen (bitte nach Jahr und Flughafen aufschlüsseln)?

6

Welche Ausgaben der Bundesländer (und gegebenenfalls des Bundes) für die Luftsicherheitskontrollen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Einnahmen in der Antwort zu Frage 5 gegenüber (bitte nach Jahr und Flughafen aufschlüsseln)?

7

Fließen die im Bundeshaushalt (Kapitel 0625, Bundespolizei, Titel 812 23 und 511 22) aufgeführten Ausgaben für Erwerb und Unterhalt von Luftsicherheitskontrollgeräten regelmäßig in die Luftsicherheitsgebühren ein oder werden diese den Fluggesellschaften oder Flughafenbetreibern anderweitig in Rechnung gestellt?

8

Was ist unter der im Bundeshaushalt (Kapitel 0625, Bundespolizei, Titel 671 04) aufgeführten Erstattung von Selbstkosten gemäß § 62 des Bundespolizeigesetzes und § 8 LuftSiG und der Unterbringung auf Flughäfen zu verstehen, und fließen diese regelmäßig in die Luftsicherheitsgebühren ein oder werden den Fluggesellschaften oder Flughafenbetreibern anderweitig in Rechnung gestellt?

9

Um welche Maßnahmen handelt es sich bei den kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an Flughäfen, die im Bundeshaushalt (Kapitel 0625, Bundespolizei, Titel 711 01) aufgeführt werden, wie hoch waren diese jeweils in den vergangenen zehn Jahren, und fließen diese regelmäßig in die Luftsicherheitsgebühren ein oder werden den Fluggesellschaften oder Flughafenbetreibern anderweitig in Rechnung gestellt (bitte nach Jahr und Flughafen aufschlüsseln)?

10

Auf welchen Flughäfen gibt es bewaffneten Schutz der Kontrollstellen sowie die Bestreifung der Sicherheitsbereiche durch die Bundespolizei, welche Kosten entstanden dadurch in den vergangenen fünf Jahren, und werden diese den Fluggesellschaften oder Flughafenbetreibern in Rechnung gestellt (bitte nach Jahr und Flughafen aufschlüsseln)?

11

Für welche Leistungen und in welcher Höhe und von wem erhält das Luftfahrt-Bundesamt Gebühren auf Basis der Luftsicherheitsgebührenverordnung (bitte für die vergangenen fünf Jahre aufschlüsseln)?

11

Sind diese Gebühren kostendeckend?

11

Falls nein, in welchen Bereichen sind die Gebühren in welcher Höhe nicht kostendeckend (bitte für die letzten fünf Jahre getrennt aufschlüsseln)?

Berlin, den 14. Mai 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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