Führung von Vertrauenspersonen und Informanten bei Bundesbehörden der Polizei und des Zolls
der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesbehörden der Polizei, des Zolls und auch andere Sicherheitsbehörden setzen zur Informationsgewinnung auch Vertrauenspersonen (VP) ein. Immer wieder wird eine Unverzichtbarkeit auf diese Form der Informationsgewinnung behauptet. Die Arbeit der verschiedenen Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern zur Aufklärung des NSU-Komplexes haben jedoch zu Tage gefördert, dass Spitzel nicht selten unehrlich oder unzuverlässig seien, wie erst kürzlich in einer Debatte des Brandenburger Landtages von Abgeordneten beschrieben wurde (www.neues-deutschland.de/artikel/1116630.v-leute-spitzel-beluegen-den-verfassungsschutz.html). Nach Ansicht der Fragesteller handelt es sich bei der Bezeichnung Vertrauensleute um einen Euphemismus, denn das „Vertrauen“ der Behörden haben V-Leute wie Thomas Starke (www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-sprengstofflieferant-war-v-mann-der-berliner-polizei-a-855719.html, vgl. auch Bundestagsdrucksache 17/14600), Tino Brand (www.spiegel.de/panorama/justiz/nsu-prozess-tino-brandt-der-stifter-a-1096307.html) oder Emanuel P. (www.berliner-zeitung.de/politik/is-terrormiliz-berliner-v-mann-ermoeglichte-16-jaehrigem-reisenach-syrien-31355274) enttäuscht oder ausgenutzt. Immer wieder haben diese Mittel der Informationsgewinnung ihre Position für sich selbst oder zur Unterstützung krimineller bzw. verfassungsfeindlicher Vorhaben ausgenutzt, während ihre Auftraggeber zu- bzw. wegschauten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Führte oder führt das Bundeskriminalamt (BKA), die Bundespolizei oder der Zoll Vertrauenspersonen bzw. Informanten zur Gewinnung von Informationen, und wenn ja, wie viele seit 2015?
In welchen Phänomenbereichen setzt das BKA, die Bundespolizei oder der Zoll Vertrauenspersonen bzw. Informanten zur Gewinnung von Informationen seit 2015 ein?
Ist den Polizeibehörden und dem Zoll jeweils untereinander bekannt, welche Vertrauenspersonen bzw. Informanten durch die jeweils anderen Behörden geführt werden?
Wenn ja, auf welcher Grundlage und in welcher Form werden diese Informationen ausgetauscht?
Wenn nein, wie wird verhindert, dass Vertrauenspersonen bzw. Informanten für mehrere Behörden gleichzeitig agieren?
Wie wird bei Ermittlungsmaßnahmen, die gleichzeitig Verfahren verschiedener Behörden betreffen oder berühren, der Informationsaustausch auch hinsichtlich des Einsatzes von menschlichen Quellen (Vertrauenspersonen, Verdeckte Ermittler, Informanten, Hinweisgeber, Nachrichtenmittler, nicht offen ermittelnde Beamte u. Ä.) der Informationsaustausch durchgeführt?
Wurden bzw. werden ggf. in Frage 1 genannte Vertrauenspersonen bzw. Informanten auch im innereuropäischen Ausland sowie im außereuropäischen Ausland eingesetzt?
Wenn ja, durch welche Behörde, in welchem Land, und zu welchem Zeitpunkt seit 2015?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils ein Einsatz von Vertrauenspersonen bzw. Informanten des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im innereuropäischen Ausland?
Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt jeweils ein Einsatz von Vertrauenspersonen bzw. Informanten des BKA, der Bundespolizei und des Zolls im außereuropäischen Ausland?
Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/7591, Antwort zu Frage 4), dass der Einsatz von Vertrauenspersonen durch den Zoll in der Europäischen Union auf der Grundlage von Artikel 23 des Neapel II-Übereinkommens erfolgen kann, obwohl sich diese Regelung nach Ansicht der Fragesteller ausdrücklich auf den Einsatz von Bediensteten von Behörden, also Verdeckten Ermittlern, und nicht von Vertrauenspersonen bezieht?
In wie vielen Fällen wurden seit 2015 Vertrauenspersonen bzw. Informanten durch die in Frage 1 genannten Behörden nicht unmittelbar im Ausland eingesetzt, reisten aber im Zusammenhang mit ihrem Einsatz, beispielsweise anlässlich einer beabsichtigten Informationsgewinnung über Tat-, Begleitbzw. Vorbereitungshandlungen, ins Ausland, und welche Verpflichtungen bestehen für die Vertrauenspersonen, entsprechende Vorgänge ihren VP-Führern zu melden?
Welche Konsequenzen können sich in diesem Zusammenhang für die die Vertrauensperson bzw. den Informanten führende Behörde im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den im Ausland grundsätzlich zuständigen Behörden ergeben?
Wurden durch die in Frage 1 genannten Behörden auch Vertrauenspersonen bzw. Informanten mit einer nichtdeutschen Staatsbürgerschaft eingesetzt?
Wenn ja, durch welche Bundesbehörde, welche Staatsbürgerschaften waren bei Vertrauenspersonen bzw. Informanten vertreten, und zu welchen Zeitpunkten seit 2015 wurden die Vertrauenspersonen bzw. Informanten eingesetzt?
Nach welchen Kriterien kann von der Verfolgung von Straftaten oder damit in Zusammenhang stehender Begleit- bzw. Vorbereitungshandlungen, in die im Einzelfall Vertrauenspersonen bzw. Informanten des BKA, der Bundespolizei oder des Zolls verwickelt sind, abgesehen werden?
Gibt es insoweit in der innereuropäischen bzw. internationalen Zusammenarbeit Vereinbarungen oder Regelungen, die auch eine abweichende oder besondere Vorgehensweise erlauben?
Welche Behörden bzw. Stellen sind bei einer entsprechenden Entscheidung zu beteiligen?
Gab oder gibt es gegen Vertrauenspersonen bzw. Informanten, die durch in Frage 1 genannte Behörden seit 2015 eingesetzt bzw. geführt wurden oder werden, Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als Vertrauenspersonen bzw. als Informant?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat welche Behörde wegen welchem Strafvorwurf entsprechende Ermittlungsverfahren gegen Vertrauenspersonen bzw. Informanten des BKA, der Bundespolizei und des Zolls geführt, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Behörde und Jahren auflisten)?
Gab oder gibt es gegen Vertrauenspersonen bzw. Informanten, die durch in Frage 1 genannte Behörden seit 2015 eingesetzt bzw. geführt wurden oder werden, Ermittlungsverfahren, die nicht im Zusammenhang mit deren Tätigkeit als Vertrauensperson bzw. als Informant stehen?
Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt hat welche Behörde wegen welchem Strafvorwurf entsprechende Ermittlungsverfahren gegen Vertrauenspersonen bzw. Informanten des BKA, der Bundespolizei und des Zolls geführt, und mit welchem Ergebnis (bitte nach Behörde und Jahren auflisten)?
Wurden gegen Vertrauenspersonen bzw. Informanten, die durch die in Frage 1 genannten Behörden seit 2015 eingesetzt bzw. geführt wurden, strafgerichtliche Verfahren geführt, oder wurden verbundene Verfahren, in denen Vertrauenspersonen bzw. Informanten angeklagt wurden, abgetrennt (bitte nach Behörde, unter Angabe von Jahr, Strafvorwurf, zuständigem Gericht auflisten)?
Gab oder gibt es gegen Beamte der in Frage 1 genannten Behörden seit 2015 disziplinarische oder strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Führung von Vertrauenspersonen bzw. Informanten?
Wenn ja, wann, mit welchem Vorwurf, und mit welchen Ergebnis der Ermittlungen?
Sind der Bundesregierung Vorgänge bekannt, bei denen seit 2015 Ermittlungen im Zusammenhang mit der Führung von Vertrauenspersonen bzw. Informanten einschließlich Vorwürfen, die nicht im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Vertrauenspersonen, durch Behörden der Polizei (auch Landespolizeien) und des Zolls unter Einbeziehung des BKA geführt wurden (bitte nach Behörde, Jahr, beteiligte Polizeibehörde und Ausgang des Ermittlungsverfahrens auflisten)?
Wie viele behördeninterne Kontrollinstanzen existierten beim BKA, bei der Bundespolizei und beim Zoll für die Führung von Vertrauenspersonen bzw. Informanten, und welchen organisatorischen Veränderungen war die Struktur der in Frage 1 genannten Behörden seit 2015 unterworfen?
Welche Richtlinien existieren bei BKA, Bundespolizei und Zoll für die Zahlung von Honoraren und Aufwandsentschädigungen an Vertrauenspersonen bzw. Informanten, und welche Veränderungen haben diese seit 2015 erfahren?