Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland
der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist aus Sicht der Fragestellenden eines der zentralen Schutzgesetze für abhängig Beschäftigte. Es begrenzt den Arbeitstag und garantiert die notwendige Erholung. Die Bedeutung der Einhaltung der Vorschriften und Regelungen des ArbZG spiegelt nicht zuletzt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) wider (Rechtssache C-55/18).
Überlange Arbeitszeiten erhöhen das Risiko von Arbeitsunfällen. Darauf weist auch Prof. Dirk Windemuth, Leiter des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, hin: „Wer mehr als acht Stunden am Tag arbeitet, lebt gefährlicher“ (www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/arbeitszeit/index.jsp).
Die Fragestellenden wollen sich mit der Kleinen Anfrage einen Überblick darüber verschaffen, wie die Kontrollmechanismen in Bezug auf das Arbeitszeitgesetz angewendet werden und welche Informationen über Verstöße vorliegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie viel Personal steht den Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Kontrolle des Arbeitszeitgesetzes zur Verfügung, und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (bitte nach Bundesländern, Geschlecht, Befristung mit und ohne Sachgrund, Vollzeit, Teilzeit differenzieren)?
Wie viele Kontrollen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Aufsichtsbehörden zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes jährlich in den vergangenen zehn Jahren durchgeführt (bitte nach Bundesland, Branchen und Größe der Betriebe aufschlüsseln)?
Welche Kontrolldichte erreichen die Aufsichtsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Prüfungen zur Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes (Zahl der Kontrollen im Verhältnis zur Zahl der Betriebe, für die eine Kontrollkompetenz besteht; bitte für die letzten zehn Jahre angeben und auch nach Bundesländern differenzieren), und wie beurteilt die Bundesregierung diese Kontrolldichte?
Wie viele Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz konnten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich in den vergangenen zehn Jahren aufgedeckt werden (bitte nach Bundesland, Branche, Größe der Betrieb aufschlüsseln, bitte gesondert Verstöße gegen die Mindestvorgaben der §§ 3 bis 5, 9 und 11 ArbZG gegen die Aufzeichnungspflicht des § 16 Absatz 2 ArbZG ausweisen)?
Wie viele dieser Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz führten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 und 2019 zu Freiheitsstrafen bzw. Geldstrafen (bitte auch die Entwicklung der letzten zehn Jahre darstellen sowie nach Bundesland und Branche sowie Betriebsgröße differenzieren)? Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Summe der Bußgelder insgesamt, und wie hat sie sich in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Wie viele Hinweise auf Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und in welchem Umfang wurde den Hinweisen nachgegangen (bitte für die letzten zehn Jahre angeben und einzeln darstellen, bitte nach Bundesländern, Branchen und Größe der Betriebe differenzieren)?
Sind die Möglichkeiten für Beschäftigte, den zuständigen Behörden anonym Hinweise über Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu geben, aus Sicht der Bundesregierung ausreichend?
In welchen sechs Branchen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz festgestellt, und wie hat sich die Zahl der Verstöße in diesen Branchen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Welche Tarifverträge und kirchlichen Regelungen sind der Bundesregierung bekannt, die Abweichungen nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 ArbZG zulassen (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Welche Tarifverträge und kirchlichen Regelungen sind der Bundesregierung bekannt, die Abweichungen nach § 7 Absatz 2a ArbZG zulassen (bitte nach Branchen aufschlüsseln)?
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung das Urteil des EuGH (Rechtssache C-55/18) in Bezug auf das Deutsche Arbeitszeitgesetz (bitte begründen)? Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, die Dokumentationspflichten auszuweiten? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, auf welchem Wege will die Bundesregierung die Sicherstellung der Vorgaben des EuGH gewährleisten?
Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung das Urteil des EuGH (Rechtssache C-55/18) auf die Dokumentationspflichten nach § 17 Absatz 1 Satz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) i. V. m. der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (bitte begründen)?
Wie wirkt sich das Urteil des EuGH (Rechtssache C-55/18) nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Stellenplanung der Aufsichtsbehörden aus, und ist eine Erhöhung des Personals vorgesehen (bitte begründen)?