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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Menschenrechtssituation in Marokko

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1073006.06.2019

Menschenrechtssituation in Marokko

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Michel Brandt, Andrej Hunko, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Eva-Maria Schreiber, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller kommt es in Marokko regelmäßig zu Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierungen und Verfolgungen ethnischer und religiöser Minderheiten sowie von Homosexuellen. Dennoch hat der Deutsche Bundestag im Januar 2019 mit den Stimmen von CSU, CSU und SPD, der FDP und der AfD ein Gesetz beschlossen, mit dem dieses Land neben drei weiteren als asylrechtlich „sicherer Herkunftsstaat“ eingestuft werden soll (vgl. Plenarprotokoll 19/75). Der Bundesrat hat bislang noch nicht über das zustimmungspflichtige Gesetz abgestimmt.

In Marokko werden die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit laut Amnesty International von den nationalen Behörden eingeschränkt. Die Behörden gehen seit 2017 verstärkt gegen berberische Aktivistinnen und Aktivisten vor, die in der nordmarokkanischen Rif-Region gegen soziale Benachteiligung und wirtschaftliche Probleme auf die Straße gingen. Dabei kommt es zur Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt, zu Massenfestnahmen und strafrechtlicher Verfolgung von Aktivistinnen und Aktivisten der Hirak genannten Protestbewegung (www.amnesty.de/informieren/positionspapiere/ deutschland-stellungnahme-bei-der-sachverstaendigenanhoerung-im). Derzeit befinden sich nach Angaben von Hirak-Unterstützerinnen und Hirak-Unterstützern gegenüber den Fragestellerinnen und Fragestellern noch rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Proteste in Haft. Ein Gericht in Casablanca bestätigte im April 2019 in einem Berufungsverfahren Haftstrafen von 20 Jahren für N. Z., den führenden Protagonisten der Hirak, und drei weitere Aktivisten wegen „Untergrabung der staatlichen Sicherheit“ und „Separatismus“. 39 weitere Angeklagte wurden zu Haftstrafen bis zu 15 Jahren verurteilt, darunter der Journalist und Herausgeber eines Online-Magazins H. E. M. Die Gerichte stützten sich auf Aussagen, die nach Angaben der Angeklagten unter Zwang zustande gekommen sind, und versäumten es, Folter- und Misshandlungsvorwürfen nachzugehen und diese aufzuklären (www.jungewelt.de/artikel/352658.marokko-f%C3%BCr-jahrzehnte-ins-gef%C3%A4ngnis.html; www.amnesty.de/informieren/positionspapiere/ deutschland-stellungnahme-bei-der-sachverstaendigenanhoerung-im).

Weiterhin werden mehrere als regierungskritisch angesehene Organisationen in Marokko und der seit über 40 Jahren völkerrechtswidrig besetzten Westsahara von den Behörden in ihrer Arbeit behindert. Hunderte Aktivistinnen und Aktivisten wurden 2017 strafrechtlich verfolgt, weil sie sich im Rahmen von friedlichen Demonstrationen für soziale Gerechtigkeit oder Umweltschutz eingesetzt haben. Im selben Jahr haben die Behörden immer wieder unverhältnismäßige Gewalt angewendet, um friedliche Demonstrationen in verschiedenen Städten in der Westsahara aufzulösen (www.amnesty.de/informieren/positionspapiere/ deutschlandstellungnahme-bei-der-sachverstaendigenanhoerung-im).

Im September 2018 berichtete Amnesty International über brutale Razzien marokkanischer Sicherheitskräfte in Nord-Marokko, die sich gegen Flüchtlinge aus Subsahara-Afrika richteten. Tausende seien aufgegriffen, in Bussen in die Nähe der algerischen Grenze im Süden des Landes gefahren und dort zurückgelassen worden (www.amnesty.org/en/latest/news/2018/09/morocco-relentless-crackdown-on-thousands-of-sub-saharan-migrants-and-refugees-is-unlawful/). Nach Auskunft der Menschenrechtsorganisation AMDH gegenüber den Fragestellerinnen und Fragestellern geht die Polizei regelmäßig mit brutaler Gewalt gegen Schutzsuchende vor. Die Organisation Watch the Med-Alarmphone berichtete zuletzt am 10. Januar 2019 über rassistische Razzien und Festnahmen der marokkanischen Polizei in der Stadt Tanger, betroffen waren schwarze Geflüchtete (www.facebook.com/watchthemed.alarmphone/photos/-racist-raids-in-tangier- alarmphone-member-and-many-others-violently-arrested-o/2291446347796262/).

Mitte März 2019 wurden Lehrerinnen und Lehrer, die seit Monaten gegen Befristungen demonstrieren, während einer Kundgebung von der Polizei mit Wasserwerfern und Schlagstöcken angegriffen (www.spiegel.de/politik/ausland/ marokkosicherheitskraefte-attackieren-lehrer-mit-wasserwerfern-a-1259387.html). Einige Tage danach drohte der marokkanische Bildungsminister den protestierenden und streikenden Lehrerinnen und Lehrern mit Entlassung, wenn sie sich weigern sollten, ihre Arbeit wieder aufzunehmen (www.labournet.de/internationales/marokko/ gewerkschaften-marokko/die-regierung-marokkos-droht-allen- streikendenlehrerinnen-mit-entlassung-der-streik-wurde-in-der-letzten- maerzwochefortgesetzt/).

In Marokko sind homosexuelle Handlungen strafbar und können mit bis zu drei Jahren Haft und mit einer Geldstrafe geahndet werden. Unfaire Gerichtsverfahren, Drohung und Anwendung von Folter und anderen unmenschlichen Behandlungen sind trotz deren Verbot in der marokkanischen Verfassung keine Einzelfälle (www.amnesty.de/informieren/positionspapiere/deutschland- stellungnahmebei-der-sachverstaendigenanhoerung-im).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie lautet die Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für das Herkunftsland Marokko im bisherigen Jahr 2019 (bitte nach Monaten aufschlüsseln und auch Angaben zur bereinigten und unbereinigten Schutzquote machen)?

2

Wie vielen marokkanischen Staatsangehörigen wurde im bisherigen Jahr 2019 ein Schutzstatus oder ein Abschiebungsverbot durch die Gerichte zugesprochen?

3

Wie viele marokkanische Staatsangehörige wurden 2019 in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

4

Wie viele Sammelabschiebungen von Deutschland nach Marokko gab es 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 (bitte einzeln mit Datum und der Zahl der Betroffenen aufführen)?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Einschränkungen der Meinungsfreiheit, der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit in Marokko?

6

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Repressionen gegen Aktivistinnen und Aktivisten in der Rif-Region in Marokko (siehe Vorbemerkung der Fragesteller, bitte auf rechtswidrige Polizeigewalt, Massenfestnahmen und Strafverfolgung eingehen)?

a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die geschichtlichen und sozialen Hintergründe des Konfliktes in der Rif-Region?

b) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung eine soziale Benachteiligung und kulturelle Diskriminierung der Berber-Bevölkerung in der Rif-Region?

c) Welche Ziele verfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Hirak genannte Protestbewegung im Rif?

d) Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Hirak befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Untersuchungs- oder Strafhaft?

e) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Folterungen und Misshandlungen von Hirak-Aktivistinnen und Hirak-Aktivisten und worauf stützen sich diese Kenntnisse?

f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verurteilung des führenden Protagonisten der Hirak, N. Z. und weiterer Aktiver von Hirak zu langjährigen Haftstrafen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Urteilen?

g) Inwieweit stützen sich die Gerichte bei Verurteilungen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Aussagen, die unter Zwang zustande gekommen sind?

h) Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Protestbewegung im Rif Journalistinnen und Journalisten in ihrer Arbeit eingeschränkt oder aufgrund ihrer Tätigkeit verfolgt oder verurteilt?

i) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass es Journalistinnen und Journalisten sowie insbesondere ausländischen Politikerinnen und Politikern von Seiten der marokkanischen Behörden untersagt wird, die Rif-Region zu besuchen bzw. sich dort außerhalb von Hotels aufzuhalten?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung insgesamt über Fälle von Folter, Misshandlungen und gesetzwidriger Gewaltanwendung gegenüber Inhaftierten durch marokkanische Sicherheitskräfte?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Repressionen gegen Aktivistinnen und Aktivisten in Marokko, die sich für soziale Gerechtigkeit und Umweltschutz einsetzen?

9

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Repressionen und Polizeigewalt gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer friedlicher Demonstrationen in der Westsahara?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Razzien marokkanischer Sicherheitskräfte in Nord-Marokko, die sich gegen schwarze Flüchtlinge bzw. Migrantinnen und Migranten richteten (bitte ausführen, nach Möglichkeit Vorfälle einzeln auflisten)?

a) Inwieweit hat die Bundesregierung eigene Kenntnisse über rassistische Razzien und Festnahmen durch marokkanische Sicherheitskräfte am 10. Januar 2019, über die die Organisation Watch the Med-Alarmphone berichtete (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?

b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der mutmaßlich brutalen Praxis der marokkanischen Sicherheitsbehörden?

11

Wie viele Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Marokko auf? Wie viele von ihnen verfügen über einen Flüchtlingsstatus oder ein gültiges Arbeitsvisum?

a) Inwieweit haben Menschen mit einem Flüchtlingsstatus in Marokko Zugang zu Bildung, zum Arbeitsmarkt, zu sozialen Leistungen und das Recht auf Familiennachzug?

b) Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Eröffnung einer nationalen Asylbehörde in Marokko zu rechnen?

12

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Massenabschiebungen von Geflüchteten und Migranten aus Nord-Marokko in den Süden des Landes in die Nähe der algerisch-marokkanischen Grenze?

13

Inwieweit, wo und in welchen Branchen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung unabhängige Gewerkschaften in Marokko, und über wie viele Mitglieder verfügen sie?

a) Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen sind die unabhängigen Gewerkschaften in Marokko gesetzlich zugelassen und tariffähig?

b) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über eine politische oder strafrechtliche Verfolgung von Aktivistinnen und Aktivisten unabhängiger Gewerkschaften in Marokko?

14

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Polizeigewalt und Repressionen gegen Lehrerinnen und Lehrer in Marokko, die gegen Befristungen demonstrierten und in den Streik traten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche Kenntnisse über sonstige Einschränkungen des Streikrechts in Marokko hat die Bundesregierung?

15

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die soziale, politische und menschenrechtliche Situation in der von Marokko besetzten Westsahara?

a) Wie viele Gefangene aus der saharauischen Unabhängigkeitsbewegung befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in marokkanischen Gefängnissen, und wie ist ihre Haftsituation, und inwieweit sind der Bundesregierung Berichte über Misshandlungen und Folterungen bekannt?

b) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Marokko eine politische und strafrechtliche Verfolgung von (pro-)saharauischen Aktivistinnen?

c) Inwieweit und unter welchen Umständen sehen sich Journalistinnen und Journalisten, die sich kritisch mit der marokkanischen Besatzung der Westsahara befassen, in Marokko politischer und strafrechtlicher Verfolgung ausgesetzt?

16

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Strafverfahren gegen Schwule, Lesben, Bisexuelle, Trans- und Interpersonen (LSBTI) wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität in Marokko seit 2017?

a) Wie sind die Verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung ausgegangen?

b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über An- und Übergriffe gegen LSBTI wegen ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer geschlechtlichen Identität durch staatliche und nichtstaatliche Akteure seit 2017?

c) Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die Situation von LSBTI in Marokko (bitte ausführlich darstellen)?

17

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung von Korruption in Marokko und Fälle von Strafverfolgung und Verurteilungen marokkanischer Beamter wegen Bestechlichkeit und/oder Korruption?

18

Wie viele Kinder sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Marokko von Kinderarbeit betroffen? Wie viele von ihnen sind in Privathaushalten beschäftigt, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über ausbleibende Bezahlung, Gewalt und Misshandlungen gegenüber minderjährigen Hausangestellten?

19

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verheiratungen von Minderjährigen in Marokko? In welchem Umfang sind die Betroffenen nach Kenntnis der Bundesregierung weiblich?

20

Wie viele Menschen sind aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung in Marokko in Haft (bitte zwischen Untersuchungs- und Strafhaft differenzieren), und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine problematische Situation in Haftanstalten aufgrund von Überbelegung? Wie hat sich die Zahl der Inhaftierten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 entwickelt, wie viele Gefängnisse wurden ggf. seither neu eröffnet, und inwieweit ist der Bau weiterer Gefängnisse geplant?

Berlin, den 16. Mai 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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