Studentisches Wohnen in Deutschland
der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Kai Gehring, Daniela Wagner, Britta Haßelmann, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wohnraum für die immer weiter steigende Zahl Studierender ist an vielen Universitätsstandorten knapp (www.iwkoeln.de/presse/presseveranstaltungen/beitrag/pressegespraech-studentenwohnpreisindex-274882.html). Allein seit 2015 ist die Zahl der Studierenden um über 100 000 auf knapp 2,9 Millionen gestiegen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/221/umfrage/anzahl-der-studenten-an-deutschen-hochschulen/). Gleichzeitig sind die durchschnittlichen Mietpreise für Studierende deutlich gestiegen, besonders in Wohngemeinschaften (https://dok-cms.dkb.de/pdf/produkte/geschaeftskunden/wissenswertes/studentisches-wohnen.pdf). Für den Teil der Studierenden, der nicht bei den Eltern wohnt, ist es deshalb unverzichtbar, am Studienort preisgünstigen Wohnraum zu finden. Besonders für Studierende mit geringem Einkommen stellt deshalb öffentlich geförderter Wohnraum eine Notwendigkeit dar. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist festgehalten: „Auch die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze, wollen wir fördern.“ Dieser Satz bedeutet, dass der Bund selbst bei diesem Thema aktiv werden möchte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Wie viele Studierende wohnen nach Kenntnis der Bundesregierung in öffentlich geförderten Wohnheimen der Studierendenwerke oder in privat betriebenen beziehungsweise finanzierten Wohnheimen (bitte jeweils getrennt ausweisen)?
Wie hoch ist der Anteil internationaler Studierender in öffentlich geförderten Wohnheimen der Studierendenwerke oder in privat betriebenen beziehungsweise finanzierten Wohnheimen (bitte jeweils getrennt ausweisen)?
Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Durchschnittspreise pro Quadratmeter für Zimmer in öffentlich geförderten Wohnheimen der Studierendenwerke als auch in privat betriebenen beziehungsweise finanzierten Wohnheimen, seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern sowie von Studierendenwerken bzw. privat betriebenen Wohnheimen aufschlüsseln)?
Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Mietkosten für ein Zimmer in einem öffentlich geförderten Wohnheim der Studierendenwerke bzw. in privatwirtschaftlich betriebenen Wohnheimen (bitte getrennt ausweisen), und wie haben sich diese Werte seit 2010 entwickelt (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Mietkosten für eine Wohnung in einem öffentlich geförderten Wohnheim der Studierendenwerke bzw. in privatwirtschaftlich betriebenen Wohnheimen (bitte getrennt ausweisen)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Anteil des Einkommens von Studierenden, der für Wohnkosten aufgebracht werden muss, und wie hat sich dieser Anteil seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Studierenden, die Wohngeld erhielten, und wie hat sich dieser Anteil seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Warum hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf des 26. BAföG-Änderungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag am 16. Mai 2019 mit der Stimmenmehrheit von CDU/CSU und SPD beschlossen hat, die Wohnpauschale auf nur 325 Euro angehoben und auch keine dynamische Erhöhung verankert, obwohl mit diesem einmaligen Schritt nur die nach der 21. Sozialerhebung im Jahr 2016 ermittelte durchschnittliche Miete von 325 Euro gerade eben ausgeglichen wird und die zwischenzeitliche Mietentwicklung in den letzten drei Jahren seit 2016, die v. a. Studienanfänger bzw. Studierende in den unteren Semestern trifft, gar nicht berücksichtigt?
Warum erhalten BAföG-Empfänger, deren Eltern nachweislich zu wenig Geld haben, um für den Unterhalt ihrer Kinder zu sorgen, eine ausweislich der 21. Sozialerhebung unzureichende Wohnpauschale, während gleichzeitig eine Wohngeldnovelle auf den Weg gebracht wird, mit der künftig die Höhe des Wohngelds alle zwei Jahre automatisch an die Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst wird?
Ist es politischer Wille der Bundesregierung, einkommensarme Studierende und BAföG-Empfänger dazu zu bewegen, zum Studium nicht in Städte mit besonders hohen Mieten zu gehen (siehe Interview mit Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL vom 8. Februar 2019, „Die Verantwortung liegt bei den Eltern“)?
Wenn nein, wie sollen einkommensarme Studierende und BAföG-Empfänger aus Sicht der Bundesregierung die Mieten in Städten mit besonders hohen Mieten finanzieren?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Auswirkungen der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzen-Verordnung auf studentisches Wohnen vor?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Um welche absoluten und prozentualen Zahlen hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Studierenden und die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätz zwischen 2005 und 2019 erhöht (bitte einzeln nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Unterbringungsquote von Studierenden in geförderten Studentenwohnungen sowie in öffentlich oder privat finanzierten Wohnheimen seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Studierenden, der bei den Eltern wohnt, seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Wohnplätze der Studierendenwerke seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Wohnplätze in privaten Wohnheimen seit 2015 entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Zahl der a) bewohnbaren bzw. bewohnten Wohnplätze und b) Wohnplätze, die in Sanierung befindlich sind bzw. wegen Sanierungsbedarfs nicht zur Verfügung stehen, seit 2015 in Wohnheimen der Studierendenwerke und privaten Wohnheimen entwickelt (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern auflisten)?
c) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Trägerwechsel von studentischen Wohnheimen seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahren einzeln ausweisen)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualität des studentischen Wohnraums seit 2015 nach a) baulichem Zustand, b) Größe und Belegung der Plätze und c) Zustand und Anzahl der Küchen und sanitären Anlagen pro Mieter verändert (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wer sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn größten privaten Betreiber und Eigentümer von Wohnheimen für Studierende, und über wie viele Wohnungen verfügen sie?
Sieht die Bundesregierung in der Rückschau die gemeinsamen Wohnheimbauprogramme von Bund und Ländern aus den 1970er und 1980er Jahren als Erfolg?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Sanierungsbedarf bei öffentlich geförderten Wohnheimplätzen (bitte nach Ländern aufschlüsseln), und in welcher Höhe wurden Mittel aus dem Konjunkturpaket II zur Sanierung von Wohnheimanlagen eingesetzt (bitte nach Ländern aufschlüsseln sowie Finanzierungssumme nach Anteil Bund und Anteil des jeweiligen Landes nennen)?
Wie schätzt die Bundesregierung den aktuellen und zukünftigen Bedarf an studentischem Wohnraum ein (bitte nach Ländern und für die nächsten fünf Jahre einzeln auflisten), oder teilt sie die Auffassung des Deutschen Studentenwerks (siehe z. B. Kampagne „Kopf braucht Dach“), dass es des Baus von 25 000 zusätzlichen Wohnheimplätzen in den nächsten Jahren bedürfe?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung bisher unternommen, um das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerte Ziel zu erreichen, die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze, zu fördern?
Wie viele der auf dem „Wohngipfel 2018“ angekündigten 1,5 Millionen neuen Wohnungen, die in dieser Wahlperiode errichtet werden sollen, sollen nach dem Willen der Bundesregierung öffentlich geförderte Wohnheimplätze für Studierende sein?
Welches Investitionsvolumen des Bundes und der Länder ist dafür jeweils vorgesehen, und wie hoch soll der Zuschussanteil sein?
Welche Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung zugesagt, einen Teil der zweckgebundenen Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in Wohnraum für Studierende einzusetzen (bitte nach Ländern und Summen aufschlüsseln sowie Art der Zusage, z. B. Beschluss der Landesregierung etc., jeweils nennen)?
Welche Länder überlegen noch, einen Teil der zweckgebundenen Finanzhilfen des Bundes für den sozialen Wohnungsbau in Wohnraum für Studierende einzusetzen?
Welche Länder wollen nach Kenntnis der Bundesregierung explizit keinen einzigen Euro aus den zweckgebundenen Finanzhilfen des Bundes in Wohnraum für Studierende investieren, und was nennen diese zur Begründung?
Welche weiteren konkreten eigenständigen Maßnahmen und Programme plant die Bundesregierung zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Ziels, die Schaffung studentischen Wohnraums, u. a. auch Wohnheimplätze, zu fördern?
Sind Förderprogramme, insbesondere KfW-Förderprogramme, dazu geplant?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Bundesgrundstücke plant die Bundesregierung beziehungsweise die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Bau von Wohnungen für Studierende an welche Akteure und zu welchen Konditionen zu verkaufen oder zu verpachten (bitte einzeln nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Bundesgrundstücke hat die Bundesregierung beziehungsweise die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zum Bau von Wohnungen für Studierende an welche Akteure und zu welchen Konditionen seit 2013 verkauft oder verpachtet (bitte einzeln nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Werden Liegenschaften des Bundes bzw. der BImA aktuell für die Unterbringung von Studierenden genutzt?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Wohneinheiten der BImA werden aktuell an Studierende zum Zwecke der Unterbringung vermietet?
Wie viele Wohnungen für Studierende wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Variowohnen-Programms seit 2015 bisher errichtet bzw. befinden sich in Planung (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie erfolgt der Erkenntnistransfer aus dem Variowohnen-Programm, bei dem es sich laut Bundesregierung nicht um ein investives Bauprogramm zur primären Wohnraumversorgung, sondern um ein Modellvorhaben zur Erkundung neuer Wohnformen handelt (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Wirksamkeit geplanter BAföG-Änderungen“ auf Bundestagsdrucksache 19/7454), in Vorhaben der öffentlichen Wohnraumförderung, und wie soll der Erkenntnistransfer in den privaten Sektor erfolgen?
Wie viele Wohnungen wurden an welchen Standorten nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Modellvorhabens „nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende“ (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2019/02/modulares-bauen.html) bisher errichtet bzw. befinden sich in Planung (bitte einzeln nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Welchen KfW-Energiestandards entsprach neu errichteter Wohnraum in öffentlich geförderten Wohnheimen der Studierendenwerke seit 2015 (bitte einzeln nach Standards und Bundesländern aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Nutzung alternativer Wohnformen durch Studierende wie „Wohnen gegen Hilfe“, Mietshäusersyndikate oder Ähnliches vor?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
In welchen zehn Hochschulstädten sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Neuvermietungsmieten am höchsten?
In welchen zehn Hochschulstädten sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Neuvermietungsmieten am niedrigsten?