Genehmigungsverfahren Kraftwerk und Tagebau Turów
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Ingrid Nestle, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Bundesrepublik Deutschland und die Republik Polen haben im Rahmen des Deutsch-Polnischen Umweltrates am 10. Oktober 2018 die Vereinbarung über Umweltverträglichkeitsprüfungen und Strategische Umweltprüfungen im grenzüberschreitenden Rahmen unterzeichnet (www.bmu.de/gesetz/gesetzesentwurf-zuder-vereinbarung-vom-10-oktober-2018-zwischen-deutschland-und-polen-ueberumweltv/).
Im Dreiländereck Polen-Tschechien-Deutschland befindet sich der Braunkohltagebau Turów mit angeschlossener Kraftwerksanlage in unmittelbarer Nähe zur Grenze. Tagebau und Kraftwerk gehören dem polnischen Stromversorger PGE S. A. In den letzten vier Monaten wurden zwei Beteiligungsverfahren im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Inbetriebnahme eines neuen Kraftwerksblockes sowie zur Konzessionsverlängerung und Erweiterung des Braunkohletagebaus durchgeführt.
Im Ergebnis der Planungen sollen der Tagebau bis 2044 und das Kraftwerk ohne Frist betrieben werden (www.saechsische.de/polnischer-tagebau-soll-erweitert-werden-5053946.html; www.saechsische.de/polen-pruefen-deutsche-einwaende-zu-turow-5081418.html; www.saechsische.de/plus/wer-hat-einwaende-gegen-die-turow-plaene-5028894.html; www.saechsische.de/plus/turow-5061896.html).
Beide Vorhaben werden nach Ansicht der Fragesteller nicht unerhebliche Auswirkungen auf die Lebenssituation der Menschen im Dreiländereck haben. Zu befürchten sind eine Zunahme der Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden wie auch eine Verschlechterung der Trinkwassersituation durch die geplante Vertiefung und Erweiterung des Braunkohletagebaus.
Der Wasserhaushalt, insbesondere durch Grundwasserabsenkung, wird bei dem Tagebau-Erweiterungsvorhaben großflächig in Mitleidenschaft gezogen. Das kann auch auf deutscher Seite Auswirkungen auf den Grundwasserstand sowie auf Bauwerke haben.
Bezogen auf die Verpflichtungen der EU im Pariser Klimaschutzabkommen wirken die aktuellen Planungen für die Erweiterung des Braunkohletagebaus bei Turów im Dreiländereck kontraproduktiv. Während in Deutschland Planungen zum Kohleausstieg in der Lausitz eine erhebliche CO2-Reduzierung bringen würden – wenn auch klimapolitisch nicht ausreichend –, werden mit der Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkblocks in Turów ca. 2,8 Millionen Tonnen CO2 jährlich zusätzlich im Vergleich zum Status quo emittiert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen12
Seit wann hat die Bundesregierung von den geplanten Vorhaben zur Inbetriebnahme eines neuen Kraftwerkblocks sowie der Erweiterung des Tagebaus Turów Kenntnis, und inwiefern ist sie in den Genehmigungsprozess einbezogen?
Welche Unterlagen, Gutachten und sonstigen Informationen liegen der Bundesregierung bisher in Zusammenhang mit den Genehmigungs- und Erweiterungsplänen bezüglich Kraftwerk und Tagebau Turów vor?
Wie bewertet die Bundesregierung Genehmigungs- und Erweiterungspläne bezüglich Kraftwerk und Tagebau Turów? Gab es hierzu Gespräche (bitte auflisten wann, wo und mit sowie zwischen wem)?
Wie verändert sich die Schadstoffbelastung durch Emission von Feinstaub, Stickoxiden, Schwefeldioxid und Quecksilber nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkblocks in Bezug auf die heutigen Emissionen nach Kenntnis der Bundesregierung auf deutschem Staatsgebiet? Inwiefern basieren die Einschätzungen der Bundesregierung zu dieser Frage auf wissenschaftlichen Untersuchungen und aktuellen Wetterdaten (bitte konkrete Untersuchungen und Datengrundlagen benennen)?
Wie verändert sich die Lärmbelastung in der Region nach Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkblocks in Bezug auf die heutigen Immissionen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Welche Auswirkungen hat die Inbetriebnahme des neuen Kraftwerkblocks auf die auf deutscher Seite in unmittelbarer Nähe gelegenen FFH-Gebiete (FFH = Fauna-Flora-Habitat) Neißetal und Kemmlitzbach nach Einschätzung der Bundesregierung?
Welche Auswirkungen hat die geplante Tagebauerweiterung Turów auf die Grundwassersituation im Zittauer Becken nach Einschätzung der Bundesregierung? Inwiefern basieren die Einschätzungen der Bundesregierung zu dieser Frage auf wissenschaftlichen Untersuchungen (bitte konkrete Untersuchungen benennen)?
Können Schäden auf deutscher Seite durch Erweiterung des Tagebaus Turów ausgeschlossen werden, und falls nein, welche konkreten Schäden und abstrakten Risiken erwartet die Bundesregierung durch die Erweiterung des Tagebaus?
Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um den Widerspruch in der Energieerzeugung im Dreiländereck Deutschland-Polen-Tschechien in Hinblick auf die Verpflichtungen der EU aus dem Pariser Klimaschutzabkommen aufzulösen?
Werden auf deutscher Seite höhere CO2-Reduktionsantrengungen erforderlich, um auf europäischer Ebene die langfristigen Mehremissionen eines neuen polnischen Braunkohlekraftwerksblocks auszugleichen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Ausbau zusätzlicher Kraftwerkskapazitäten am Standort Turów in Bezug auf die lokale Netzsituation der Grenzkuppelleitung Hagenwerder–Mikulowa und im Netzgebiet von 50 Hertz, insbesondere jedoch hinsichtlich der verpflichtenden Öffnung der Grenzkuppelleitung laut der jüngst verabschiedeten EU-Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt?
Welche Regionen in Deutschland und Polen erhalten aus der Initiative der EU-Kommission „Kohleregionen im Übergang“ wie viel finanzielle Unterstützung für welche konkreten Maßnahmen (vgl. Sächsische Zeitung, 6. Mai 2019, www.saechsische.de/plus/ost-ministerpraesidenten-kaempfen-um-die-kohle-kohle-5067411.html)?