Praxis von Botschaftsanhörungen zur Passersatzbeschaffung
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Viele Asylsuchende besitzen keine Papiere, wenn sie nach Deutschland kommen. Bei vielen afrikanischen Herkunftsstaaten ist der Anteil der Geflüchteten ohne Papiere besonders hoch, bei Nigeria betrug er 2018 beispielsweise rund 97 Prozent (Bundestagsdrucksache 19/8701, Antwort zu Frage 8). Das liegt zum Teil daran, dass in den Herkunftsländern Pässe nur auf Anfrage ausgestellt werden und viele Geflüchtete nie ein solches Papier besessen haben. Andere Geflüchtete haben ihre Papiere auf der Flucht verloren oder aus Angst vor Abschiebung vernichtet. Ungeklärte Staatsangehörigkeit ist ein häufiges Abschiebungshindernis. Um Abschiebungen dennoch zu ermöglichen, organisieren deutsche Behörden seit Jahren Anhörungen unter Beteiligung von Botschaftsbediensteten mutmaßlicher Herkunftsländer. Im Rahmen kurzer Befragungen sollen diese herausfinden, ob es sich bei den vorgeführten Personen um Bürgerinnen und Bürger ihrer Staaten handelt. Bei einer positiven Zuordnung wird ein Passersatzpapier ausgestellt, das die Abschiebung ermöglicht (www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-passwird-passend-gemacht).
Für die Beschaffung von Reisedokumenten sind gemäß § 71 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) die Ausländerbehörden der Länder zuständig. Die Bundespolizei ist jedoch berechtigt, Amtshilfe zu leisten (§ 71 Absatz 3 Nummer 7 AufenthG). Zur Entlastung der zuständigen Behörden der Länder hat die Bundespolizei die Zuständigkeit für die Beschaffung von Passersatzpapieren für vorwiegend westafrikanische Herkunftsländer übernommen. Hierzu hat die Bundespolizei im Januar 2016 eine eigens für die Passersatzbeschaffung zuständige Organisationseinheit geschaffen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/ DE/2016/07/factsheet-abschiebungen.html). Darüber hinaus wurde aufgrund eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Februar 2017 das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) in Berlin eingerichtet, das u. a. dafür zuständig ist, Passersatzpapiere unabhängig vom Herkunftsland in allen „Problemfällen“ zu beschaffen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ koordinierungszentrum-nimmt-arbeit-auf-320910).
Die Botschaftsanhörungen stehen seit Jahren in der Kritik: Die Verfahren seien intransparent, die Gespräche dauerten häufig nur wenige Minuten, Betroffene könnten sich nicht von Anwälten begleiten lassen, es gebe keine Dokumentation der Gespräche. Immer wieder kam es in der Vergangenheit vor, dass Geflüchtete fälschlich als nigerianische Staatsangehörige „identifiziert“ und in der Folge nach Nigeria abgeschoben wurden, obwohl sie aus einem anderen Land kamen (www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-pass-wird-passend-gemacht).
Die Flüchtlingsräte sprechen mit Blick auf die Botschaftsanhörungen von „deportation hearings“ und raten Betroffenen, die Termine nicht wahrzunehmen. In diesem Fall drohen Geflüchteten jedoch Sanktionen, weil die Nichtteilnahme an einer Anhörung als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gewertet wird (www.fluechtlingsrat-bayern.de/tl_files/Aktionen/Nigeria%20neu_Warning- Deportation-hearing_october%2018.pdf).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit wurden 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung zur Vorsprache vor Vertretern oder ermächtigten Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunftsstaates nach § 82 Absatz 4 AufenthG verpflichtet (bitte nach Jahren, beteiligten Bundesländern und mutmaßlichen Herkunftsstaaten auflisten)?
Wie viele Anhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung sind 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 in Deutschland durchgeführt worden (bitte nach beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern, Ort der Anhörung und Anzahl der geladenen Personen auflisten)? Welche dieser Anhörungen fanden unter Beteiligung des Gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr statt?
Wie viele Personen nahmen an den Anhörungen teil, und wie viele von ihnen konnten im Rahmen der Anhörungen identifiziert werden (bitte den Daten in der Antwort zu Frage 2 zuordnen)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 wegen eines Verstoßes gegen ihre Mitwirkungspflichten nach § 82 AufenthG sanktioniert, weil sie der Einladung zu einer Botschaftsanhörung nicht nachkamen oder sich weigerten, mit den Bediensteten ihres mutmaßlichen Herkunftslandes zu sprechen (bitte möglichst genaue Angaben zur vermuteten Staatsangehörigkeit, zu den Bundesländern und der Art der Sanktionen machen)?
Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Zeiträumen zwangsweise bei Botschaftsanhörungen vorgeführt (bitte möglichst genaue Angaben zur vermuteten Staatsangehörigkeit, zu den Bundesländern und der Art der Sanktionen machen)?
In welcher Höhe verlangten bei den oben genannten Anhörungen die ausstellenden Staaten bzw. ihre Vertreter Gebühren für die Anhörung der vorgeladenen Personen vor Delegationen bzw. in der Botschaft, die Ausstellung von Heimreisedokumenten und ggf. weitere Dienste?
Wie viele solcher Anhörungen sind für 2019 geplant (bitte nach beteiligten Staaten, beteiligten Bundesländern und Ort der Anhörung differenzieren)?
Wie viel Tagegeld wurde von der Bundespolizei oder anderen Behörden für die Angehörigen von ausländischen Delegationen oder Vertretern in den Jahren 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 aufgewendet (bitte einzeln auflisten)?
In welcher Höhe sind 2015, 2016, 2017, 2018 und im bisherigen Jahr 2019 weitere Kosten für die Bundespolizei oder andere Behörden im Rahmen solcher Anhörungen entstanden (bitte nach Kostenpunkten auflisten)?
Wie weit sind Bemühungen gediehen, mit denjenigen Staaten, für die die Bundespolizei den zuständigen Ausländerbehörden Amtshilfe bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten leistet, Rückübernahmeabkommen abzuschließen (bitte einzeln mit derzeitigem Stand auflisten)?
Wie lange dauert erfahrungsgemäß die Vorbereitung von Sammelanhörungen im Rahmen von Verfahren zur Identitätsfeststellung bzw. zur Beschaffung von Passersatzpapieren?
a) Inwieweit variiert die Vorbereitungsdauer nach beteiligten Herkunftsländern?
b) Inwieweit wurden diese Verfahren in den letzten Jahren beschleunigt und welche Rolle spielen dabei ggf. die Einrichtung einer speziellen Organisationseinheit bei der Bundespolizei in Potsdam im Jahr 2016 sowie die Schaffung des ZUR im Jahr 2017?
Wie sind die Vertreterinnen und Vertreter der mutmaßlichen Herkunftsstaaten, die die Befragungen im Rahmen der Anhörungen durchführen, nach Kenntnis der Bundesregierung für diese Aufgabe qualifiziert?
Welche Fragen werden im Rahmen der Anhörungen nach Kenntnis der Bundesregierung gestellt, und welche Angaben kann die Bundesregierung zur durchschnittlichen Dauer der Befragungen machen? Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass die Befragungen in der Regel nur drei bis fünf Minuten dauern (www.freitag.de/autoren/derfreitag/der-pass-wird-passend-gemacht)?
Welche Mechanismen wurden zur Qualitätskontrolle und Aufsicht über die Gespräche geschaffen, und von welchen Beanstandungen der Befragungen hat die Bundesregierung Kenntnis?
Wie oft stellte sich die Zuordnung eines Befragten zu einer bestimmten Staatsangehörigkeit später als falsch heraus (bitte angeben, bei welchen vermuteten Staatsangehörigkeiten bzw. Herkunftsländern dies der Fall war)?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bezüglich der Dauer und der Inhalte der Befragungen Unterschiede nach Herkunftsländern? Worin bestehen diese Unterschiede ggf.?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Betroffene sich bei den Anhörungen nicht von Anwältinnen und Anwälten begleiten lassen dürfen, und auf welcher rechtlichen Grundlage wird ihnen dies ggf. verweigert (www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-pass-wird-passend-gemacht)?
Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Betroffene vor der Befragung durchsucht und ihre Sachen beschlagnahmt werden, und durch wen und auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies ggf. (www.freitag.de/autoren/der-freitag/der-pass-wird-passend-gemacht)?
Erhalten Betroffene einen Bescheid oder ein vergleichbares Papier über das Ergebnis der Anhörung, und inwieweit haben sie die Möglichkeit, gegen ihre (vermeintliche) Identifizierung Rechtsmittel einzulegen oder sich anderweitig dagegen zu wehren, wenn sie der Meinung sind, dass sie fälschlicherweise als Staatsangehörige eines bestimmten Herkunftslandes identifiziert wurden?
Welche Analysen zum Verfahren der Passersatzpapierbeschaffung zu ausgewählten Herkunftsstaaten hat das das Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) bislang erarbeitet, welche Herkunftsländer sind Gegenstand dieser Analysen, und was beinhalten sie? Welche Arbeitshilfen im Bereich Passersatzpapierbeschaffung zu welchen Herkunftsländern hat das ZUR bislang erstellt, und was beinhalten diese (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8021, Antwort zu Frage 27b)?