Sektorenübergreifende Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Kordula Schulz-Asche, Dr. Bettina Hoffmann, Stephan Kühn (Dresden), Corinna Rüffer, Katja Dörner, Dr. Anna Christmann, Kai Gehring, Erhard Grundl, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Immer mehr Menschen benötigen aufgrund einer psychischen Krise oder einer schweren psychischen Störung Hilfe und Therapie. Das wirkt sich auch im Berufsleben aus: Psychische Erkrankungen gehören mit zu den häufigsten Ursachen für betriebliche Fehlzeiten und führen zu deutlich längeren Krankschreibungen als körperliche Krankheiten. Außerdem sind psychische Erkrankungen die Hauptursache für den Bezug von Erwerbsminderungsrenten. Damit verbunden ist ein besonders hohes Armutsrisiko für psychisch erkrankte Menschen. Psychische Erkrankungen werden trotz ihrer Häufigkeit oft zu spät erkannt und unzureichend behandelt.
Um möglichst frühzeitig Hilfe zu bekommen und damit stationäre Aufenthalte vermieden werden können, braucht es nach Ansicht der fragestellenden Fraktion vor allem ausreichend ambulante Therapieplätze und Angebote der ambulanten Krisenintervention. Schwer oder chronisch psychisch erkrankte Menschen benötigen dagegen häufig Versorgungsansätze, die alle Lebensbereiche abdecken: Wohnen in Gemeinschaft oder allein, soziale Teilhabe, Beschäftigung, Hilfen bei der Bewältigung von Krisen und stationäre psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung. Für die Versorgung von Menschen mit komplexen Behandlungsbedarf kommt es nach Ansicht der fragestellenden Fraktion daher besonders auf die enge Zusammenarbeit zwischen den Sektoren und Berufsgruppen an.
Laut aktuellem Gutachten des Sachverständigenrats für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) machen sich die Sektorengrenzen bei der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen besonders negativ bemerkbar. Vor allem die langen Wartezeiten im ambulanten Bereich auf einen Therapieplatz würden dafür sorgen, dass für viele Betroffene letztendlich der Weg in stationäre Einrichtungen führt. Eine zügige Behandlung zur Vermeidung einer Chronifizierung oder eine nahtlose ambulante Anschlussbehandlung nach einem stationären Aufenthalt seien laut Gutachter keine Selbstverständlichkeit (vgl. SVR: Bedarfsgerechte Steuerung der Gesundheitsversorgung, 2018 www.svr-gesundheit.de/fileadmin/user_upload/Gutachten/2018/SVR-Gutachten_2018_ WEBSEITE.pdf).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen40
Wie viele Menschen suchen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich psychiatrische, psychotherapeutische, psychosoziale und psychosomatische Hilfeleistungen auf (bitte seit 2010, nach Bundesländern, nach stationär bzw. ambulant und Fachrichtung der Leistungserbringer aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an stationären Aufenthalten von psychisch erkrankten Menschen in psychiatrischen Krankenhäusern entwickelt (bitte seit 2010 in absoluten bzw. relativen Zahlen und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung nach einem stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung zu wiederholten stationären Aufenthalten (bitte seit 2010 und nach Bundesländer aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Versorgungsabbrüchen, da im Anschluss an den stationären Aufenthalt nicht ausreichend ambulante Therapieplätze zur Verfügung stehen?
Welche Gründe sind der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, wieso es im Anschluss an stationäre Aufenthalte zu Versorgungsabbrüchen kommt?
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verweildauer in stationären Einrichtungen aufgrund von psychischen Erkrankungen (bitte seit 2010 und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl an Betten, die für die stationäre Versorgung von psychischen Erkrankungen zur Verfügung stehen (bitte seit 2010 in absoluten bzw. relativen Zahlen, nach psychiatrischen und psychosomatischen sowie akut-stationären und rehabilitativen Angeboten und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele psychiatrische tagesklinische Plätze stehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen zur Verfügung (bitte seit 2010 nach Bundesländern, sowie städtischem und ländlichem Raum aufschlüsseln)?
Welche integrierten und sektorenübergreifenden Versorgungsmodelle sind der Bundesregierung bekannt?
a) In wie vielen Einrichtungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung die stationsäquivalente Behandlung gemäß § 115d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) umgesetzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Wie viele Patientinnen und Patienten werden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits durch eine stationsäquivalente Behandlung behandelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Wie viele Selektivverträge nach § 140a SGB V gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern und nach Versorgungsbereich Erwachsene bzw. Kinder und Jugendliche aufschlüsseln)?
b) Wie viele Patientinnen und Patienten werden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Selektivverträge § 140a SGB V behandelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
c) Welche Evaluationsergebnisse liegen der Bundesregierung zu den Selektivverträgen § 140a SGB V vor inzwischen vor?
a) Wie viele Modellvorhaben nach § 64b SGB V gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Versorgung (bitte nach Bundesländern und nach Versorgungsbereich Erwachsene bzw. Kinder und Jugendliche aufschlüsseln)?
b) Wie viele Patientinnen und Patienten werden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in den Modellvorhaben nach § 64b SGB V behandelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
c) Welche Evaluationsergebnisse liegen der Bundesregierung zu den Modellprojekten inzwischen vor?
a) Wie viele Innovationsfonds-Projekte zu neuen Versorgungsformen wurden bisher gefördert (bitte nach Bundesländern, Laufzeit und Zielbeschreibung aufschlüsseln)?
b) Welche Evaluationsergebnisse liegen der Bundesregierung zu den Innovationsfonds-Projekten inzwischen vor?
Sind nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend aufsuchende Hilfeleistungen in der Versorgung von psychisch erkrankten Menschen etabliert?
Welche Erkenntnisse zieht die Bundesregierung aus bereits vorliegenden Evaluationen zu den aufgeführten integrierten und sektorenübergreifenden Versorgungsmodellen, und plant die Bundesregierung eine Etablierung dieser in der Fläche und in die Regelversorgung?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Soziotherapie seit 2010 verordnet (bitte nach ambulant bzw. stationär und Fachrichtung vom Leistungserbringer sowie nach Bundesländern aufschlüsseln)?
a) Wie viele Soziotherapeutinnen und Soziotherapeuten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
b) Welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, wieso in vielen Gebieten keine Soziotherapeutinnen und Soziotherapeuten vorhanden sind (vgl. www.aerzteblatt.de/treffer?mode=s&wo=17&typ=16&aid=207 526&s=Soziotherapie)?
Wie viele Anträge auf Soziotherapie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 gestellt, und wie viele davon wurden bewilligt bzw. abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Patientinnen und Patienten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 Soziotherapie erhalten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Für wie lange wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt Soziotherapie für Patientinnen und Patienten verordnet (bitte seit 2010 und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Angebote der medizinischen Rehabilitation für psychisch erkrankte Menschen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Wie oft wurde medizinische Rehabilitation nach Kenntnis der Bundesregierung durch Leistungserbringer seit 2010 verordnet (bitte nach Bundesländern sowie nach Fachrichtung des Leistungserbringers aufschlüsseln)?
Wie viele psychisch erkrankte Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 einen Antrag auf medizinische Reha-Leistungen gestellt, und wie viele wurden davon bewilligt bzw. abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele psychisch erkrankte Menschen haben seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung medizinische Rehabilitation erhalten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Angebote der beruflichen Rehabilitation für psychisch erkrankte Menschen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele psychisch erkrankte Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 einen Antrag auf berufliche Reha-Leistungen gestellt, und wie viele wurden davon bewilligt bzw. abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele psychisch erkrankte Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 berufliche Rehabilitation erhalten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie lange nehmen psychisch erkrankte Menschen im Durschnitt berufliche und medizinische Rehabilitation in Anspruch (bitte seit 2010 und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele psychisch erkrankte Menschen, die eine berufliche Rehabilitation erhalten haben, standen im Anschluss daran wieder im Erwerbsleben (bitte in absoluten bzw. relativen Zahlen angeben und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Verknüpfung zwischen medizinischer und beruflicher Rehabilitation?
Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung psychiatrische Krankenpflege durch Leistungserbringer seit 2010 verordnet (bitte nach Bundesländern und nach Fachrichtung des Leistungserbringers aufschlüsseln)?
Wie viele Anträge auf psychiatrische Krankenpflege wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 gestellt, und wie viele wurden davon bewilligt bzw. abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Patientinnen und Patienten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 psychiatrische Krankenpflege erhalten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Für wie lange wird nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt psychiatrische Krankenpflege für Patientinnen und Patienten verordnet (bitte seit 2010 und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verordnung von Psychopharmaka seit 2010 entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie lange werden nach Kenntnis der Bundesregierung Psychopharmaka durchschnittlich von Patientinnen und Patienten eingenommen?
In wie vielen Fällen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Psychopharmaka zusammen mit einer Psychotherapie verordnet, und in wie vielen Fällen ohne (bitte seit 2010 und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer ärztlichen Begleitung bei der Reduzierung und des Absetzens von Psychopharmaka (bitte in absoluten bzw. relativen Zahlen seit 2010 und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Studien existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Nebenwirkungen und Absetzerscheinungen von Psychopharmaka?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Studienlage zu den Nebenwirkungen und Absetzerscheinungen von Psychopharmaka, und plant sie, weitere Studien in Auftrag zu geben?