Berichte über Finanzprobleme beim Rüstungsunternehmen Heckler & Koch
der Abgeordneten Tobias Pflüger, Heike Hänsel, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Pascal Meiser, Dr. Alexander S. Neu, Eva-Maria Schreiber, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der deutsche Rüstungshersteller Heckler & Koch AG steckt laut Presseberichten in finanziellen Schwierigkeiten: Wie die „WELT AM SONNTAG“ berichtet, hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG in ihrem Testat unter der Jahresbilanz 2018 des Rüstungsherstellers gewarnt, es gebe eine „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit“ (www.welt.de/wirtschaft/article194563459/Waffenhersteller-Bilanzpruefer-warnen-vor-Heckler-Koch-Pleite.html). So sei die Liquidität in Gefahr, wenn nicht genug Gewinne durch renditestarke Produkte gemacht würden. Dann müssten „externe Quellen“ zur Finanzierung aufgetan werden.
Heckler & Koch dementierte zwar, in Schwierigkeiten zu stecken: Die Schulden seien von 290 Mio. Euro im Jahr 2014 auf 235 Mio. Euro abgebaut worden. Gleichzeitig seien die Umsätze gestiegen und die Auftragsbücher voll (www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/Oberndorf-Heckler-Koch-infinanzieller-Schieflage,meldung-32396.html). Doch gerade erst hat das Unternehmen einen neuen Tarifvertrag ausgehandelt, in dem die Belegschaft Mehrarbeit und Lohnverzicht zustimmen musste.
Tatsächlich schrieb das Unternehmen im Jahr 2018 vor Steuern einen Verlust von 6,9 Mio. Euro. Zwar stieg der Umsatz um 21 Prozent auf 220,9 Mio. Euro (www.welt.de/wirtschaft/article192447629/Heckler-Koch-Ein-Geheimfinanzier-stuetzt-die-Waffenschmiede.html), aber gleichzeitig sind die Kosten etwa für Material und Personal gestiegen (www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.heckler-undkoch-waffenhersteller-kaempft-weiter-mit-verlusten.7af79a2e-816b-440d-b293-baa413596761.html).
Wie aus dem Jahresbericht von Heckler & Koch hervorgeht (www.heckler-koch.com/no_cache/de/ir/ir-mitteilungen.html?tx_z7simpledownloads%5Bdownload%5D=1066), hat das Unternehmen einen weiteren Überbrückungskredit in Höhe von 50 Mio. Euro erhalten. Wer der Geldgeber ist, ist allerdings unbekannt. „Ein Geheimfinanzier stützt die Waffenschmiede Heckler & Koch“, titelte „WELT.de“ (26. April 2019). Es ist bereits der zweite Kredit dieser Art, 2018 hat Heckler & Koch laut Geschäftsbericht von einem Hauptaktionär einen zinsfreien Überbrückungskredit in Höhe von 30 Mio. Euro bekommen. „Ein zinsloser Kredit von ‚Mister Unbekannt‘“, kommentierte die „STUTTGARTER ZEITUNG“ (14. Mai 2018).
Aber nicht nur die finanziellen Abhängigkeiten, auch die Eigentümerstruktur bei der Rüstungsschmiede aus Oberndorf am Neckar wirft aus Sicht der Fragesteller Fragen auf. „Wer zieht bei Heckler & Koch die Fäden?“, fragte zum Beispiel die „FAZ“ (17. Oktober 2018) und berichtete weiter: „Eigentümer von Heckler & Koch bleibt in Deckung“ (FAZ, 27. Dezember 2018). „Wem der traditionsreiche deutsche Waffenhersteller gehört, scheint völlig unklar – eine Gefahr für die deutsche Sicherheit?“, fragte sich die „WirtschaftsWoche“ schon Anfang 2018 (26. Januar 2018).
Die Fragen sind aus Sicht der Fragesteller berechtigt: Nicht umsonst kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie laut § 60 Absatz 1 Nummer 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) prüfen, „ob der Erwerb eines inländischen Unternehmens oder einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung im Sinne des § 60a an einem inländischen Unternehmen durch einen Ausländer wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wenn das Unternehmen Güter im Sinne des Teils B der Kriegswaffenliste herstellt oder entwickelt“.
Nach § 5 Absatz 2 Nummer 1 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) können dann „Beschränkungen oder Handlungspflichten“ angeordnet werden „in Bezug auf den Erwerb inländischer Unternehmen oder von Anteilen an solchen Unternehmen durch Ausländer, um wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten, wenn die inländischen Unternehmen Kriegswaffen oder andere Rüstungsgüter herstellen oder entwickeln“.
Die Frage, wer eigentlich Eigentümer von Heckler & Koch ist, beschäftigt inzwischen auch die Justiz: Ex-Geschäftsführer N. M. hat das Unternehmen wegen seiner Abfindung verklagt. Er argumentiert, bei Heckler & Koch habe ein Eigentümerwechsel stattgefunden, inzwischen habe nicht mehr A. H., sondern der französische Investor N. W., Gründer der Londoner Vermögensverwaltung A. A. M., das Sagen. Vertraglich sei aber vereinbart, dass ihm eine halbe Million Euro zustünde, wenn ein neuer Eigentümer ihn entlasse (www.presseportal.de/pm/114920/3771609).
A. H. wiederum ließ der Zeitschrift „BILANZ“ per Anwalt mitteilen, „Melde- und Freigabe bedürftige Erwerbsvorgänge“ seien dem Bundeswirtschaftsministerium gemeldet und „von diesem freigegeben“ worden. Andere Aktien seien nicht veräußert oder Stimmrechte übertragen worden. Im Oktober 2018 erschien A. H. jedoch nicht vor dem Landgericht Rottweil. Das Gericht wollte daraufhin ein Rechtshilfeersuchen an Großbritannien stellen, damit A. H. seine Zeugenaussage vor einem dortigen Gericht machen kann (WELT.de, 26. April 2019 und 7. November 2018).
Heckler & Koch ist bis heute ein wichtiger Rüstungslieferant der Bundeswehr. Das G36-Gewehr, jahrelang die Ordonnanzwaffe der Bundeswehr, stammt von dem Hersteller aus Baden-Württemberg. Das Oberndorfer Unternehmen beliefert die Bundeswehr seit Jahrzehnten und bewirbt sich aktuell darum, das neue Sturmgewehr zu bauen, das das G36 ersetzen soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Inwiefern ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund von § 5 AWG bzw. § 60 AWV über die nach Presseberichten bestehende instabile finanzielle Lage des deutschen Rüstungsherstellers Heckler & Koch informiert, und welche Informationen hat die Bundesregierung genau?
Welche Auswirkungen könnte eine solche Instabilität auf die Zusammenarbeit zwischen der Bundeswehr und dem Waffenunternehmen haben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Finanzprobleme des Unternehmens Heckler & Koch, besonders die Überbrückungskredite durch einen unbenannten Großaktionär?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wer Heckler & Koch diese Kredite gewährt hat?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund von § 5 AWG bzw. § 60 AWV über die Eigentümerstruktur von Heckler & Koch?
Welche Mitteilungen bezüglich der Eigentümerstruktur hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren von Heckler & Koch erhalten (bitte auflisten)?
Inwiefern ist die Bundesregierung darüber informiert, dass die Kontrolle bei Heckler & Koch auf den französischen Investor N. W. übergegangen sein soll, und wie bewertet die Bundesregierung diese Informationen?
Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnis über das Verfahren, das Ex-Geschäftsführer N. M. gegen Heckler & Koch vor dem Landgericht Rottweil führt?
Wurde der Erwerb von Heckler & Koch nach § 60 Absatz 3 AWV durch den oder die Erwerber gemeldet, und wenn ja, zu welchem Datum?
Inwiefern hat die Bundesregierung gemäß § 60 Absatz 1 Nummer 1 AWV geprüft, ob durch Veränderungen in der Eigentümerstruktur von Heckler & Koch „wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet“ waren oder sind?
Inwiefern hat die Bundesregierung gemäß § 5 AWG gegenüber Heckler & Koch Beschränkungen oder Handlungspflichten angeordnet, um „wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten“?
Inwiefern beurteilt die Bundesregierung eine Kreditaufnahme bei sicherheitsrelevanten Unternehmen als kritisch?
Inwiefern beeinflussen die Besitzverhältnisse und Verbindlichkeiten bei und von Heckler & Koch die Vergabe zum Bau eines G36-Nachfolgemodells, um die sich auch Heckler & Koch beworben hat?