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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10685)

(insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1107825.06.2019

Monitoring des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10685)

der Abgeordneten Michel Brandt, Klaus Ernst, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Pascal Meiser, Tobias Pflüger, Bernd Riexinger, Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Um die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung effektiv ausüben zu können, kann der Deutsche Bundestag anhand von Kleinen Anfragen Auskunft über Bereiche verlangen, für die die Bundesregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist. Die Bundesregierung ist vom Bundestagspräsidenten aufgefordert, die Fragen schriftlich zu beantworten (vgl. § 104 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages).

Diesem Grundsatz ist die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Monitoring des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ auf Bundestagsdrucksache 19/10685 aus Sicht der Fragestellenden nur unzureichend gefolgt. Der Großteil der Fragen zu der Methodik und dem Prozess des Überprüfungsverfahrens des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) wurden laut den Fragestellenden unzureichend oder gar nicht beantwortet. Deswegen fordern die Fragestellenden die Bundesregierung zur vollumfänglichen Beantwortung der folgenden Fragen auf.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Welche Vorschläge des Bundeskanzleramts für die Methodik des Monitoring-Prozesses des NAPs wurden oder werden in den Zwischenbericht und dessen Ausgestaltung einfließen?

2

Nimmt das Bundeskanzleramt eine prozessschwächende und/oder -verlangsamende Rolle im NAP-Prozess ein (wenn nein, bitte belegen)? Wenn ja, mit welcher Begründung schwächt bzw. verlangsamt das Bundeskanzleramt einen insgesamt auf den Menschenrechtsschutz gerichteten Prozess der Bundesregierung?

3

Nimmt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine prozessschwächende und/oder -verlangsamende Rolle im NAP-Prozess ein (wenn nein, bitte belegen)? Wenn ja, mit welcher Begründung schwächt bzw. verlangsamt das Bundeswirtschaftsministerium einen insgesamt auf den Menschenrechtsschutz gerichteten Prozess der Bundesregierung?

4

Warum drängt das Bundesministerium der Finanzen unter der Führung von Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz seit dem Erarbeitungsprozess des NAPs wiederkehrend auf seine abgeschwächte Umsetzung, obwohl die Bundesregierung dem Menschenrechtsschutz verpflichtet ist und Unternehmen wirtschaftliche Vorteile aus der Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten schöpfen können (siehe I (C), www.ungpreporting.org/resources/the-ungps/ <www.ungpreporting.org/resources/the-ungps/>)?

5

Welche konkreten Änderungen wurden seit der ersten Dialogveranstaltung zum Monitoring des NAPs am 26. März 2019 am Zwischenbericht und dessen Ausgestaltung vorgenommen?

6

Welche konkreten Änderungen wurden nach der ersten Dialogveranstaltung am 26. März 2019 an den Fragen und Antwortmöglichkeiten der Unternehmensbefragung im Rahmen des NAPs vorgenommen?

7

Wieso hat sich die Bundesregierung dazu entschieden, Multiple-Choice-Fragen als Frageformat zu akzeptieren, obwohl diese in menschenrechtlichen Fachkreisen weithin als wenig aussagekräftig bzw. ungeeignet für tragfähige menschenrechtliche Zustandsbeschreibungen erachtet werden (siehe z. B. www.cora-netz.de/nationaler-aktionsplan-wirtschaft-und-menschenrechteoberflaechliches-monitoring-der-menschenrechtlichen-sorgfalt-deutscherunternehmen-befuerchtet/)?

8

Ist eine Kategorie von „Fast-Erfüllern“ in der Auswertung der Unternehmensbefragung vorgesehen, wie vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier gefordert (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/peteraltmaier-droht-niederlage-bei-menschenrechtsstandards-fuer-unternehmen-a-1269149.html)? Wenn ja, wie sollen sie in der Gesamtauswertung der Erfüllung bzw. Nichterfüllung bewertet werden?

9

Anhand welcher Kriterien wird der „Comply-or-explain“-Mechanismus und gegebenenfalls der Anforderungsrahmen im Sinne eines „lernenden Systems“ auf Basis der Erhebungsergebnisse von 2021 weiterentwickelt werden?

10

Welche Unternehmenseigenschaften liegen in der Datenbank des Unternehmens Bisnode für antwortende und nicht antwortende Unternehmen vor, auf dessen Grundlage in einem Vergleich die Erfüllung oder Nichterfüllung des NAPs ermittelt wird, beziehungsweise welche Unternehmenseigenschaften der Datenbank haben für eine menschenrechtsbezogene Bestandsaufnahme Aussagekraft (bitte Kategorien der Unternehmenseigenschaften und menschenrechtliche Relevanz auflisten)?

11

Wie wird im Umgang mit den Abweichungen der Gruppe von antwortenden Unternehmen zur Gruppe von nicht antwortenden Unternehmen das Vorliegen einer öffentlichen Grundsatzerklärung der nicht antwortenden Unternehmen in deren statistischer Erfassung gewichtet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10685, Antwort zu Frage 10)?

12

Wie wird ermittelt, ob bestimmte Muster im Antwortverhalten von Unternehmen eine statistisch signifikante Verzerrung des Monitoring-Ergebnisses bewirken (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10685, Antwort zu Frage 10)?

13

Welche alternativen methodischen Ansätze für den Umgang mit der Abweichung der Gruppe von antwortenden Unternehmen zur Gruppe von nicht antwortenden Unternehmen sieht die Bundesregierung im Falle einer statistisch signifikanten Verzerrung des Monitorings nach der ersten Erhebungsphase vor?

14

Warum werden in Anbetracht dessen, dass die Bundesregierung ausdrücklich von allen Unternehmen die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten erwartet, statt des in der Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/10685 beschriebenen Verfahrens nicht antwortende Unternehmen nicht als Nichterfüller gewertet, um der Möglichkeit einer Verfälschung des Monitoring-Ergebnisses vorzubeugen?

15

Unter Anwendung welcher Kontrollmechanismen stellt die Bundesregierung sicher, dass das Dienstleisterkonsortium für das Monitoring die durch nicht antwortende Unternehmen erfolgende Verzerrung der Erhebung („Selektionsproblematik“) für alle Fälle eingehend überprüft und erforderliche Abwägungen im Sinne des NAPs bzw. der Regierungsanforderungen und nicht vielmehr im Interesse der beteiligten Unternehmensberatungen erfolgen, wenn die Bundesregierung aus dieser Auswertung nur Schlüsse in anonymisierter Form erhält?

16

Warum hat das Bundeswirtschaftsministerium Kritik an der Auslagerung der Unternehmensbefragung an einen externen Dienstleister geäußert, obwohl es zuvor im Interministeriellen Ausschuss (IMA) diesem Verfahren ausdrücklich zugestimmt hat (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/streit-umlieferkettengesetz-wie-haelt-es-die-deutsche-wirtschaft-mit-der-kinderarbeit /24403722.html)?

17

Warum beurteilt das Bundeswirtschaftsministerium die Beantwortung eines laut Ernst & Young maximal zweistündigen Multiple-Choice-Fragebogens als „enormen bürokratischen Aufwand“ für mittelständische Unternehmen (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/streit-um-lieferkettengesetz-wie-haelt-es-diedeutsche-wirtschaft-mit-der-kinderarbeit/24403722.html), obwohl die Bundesregierung von allen Unternehmen die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt ausdrücklich erwartet?

18

Wie schließt die Bundesregierung ein „Einschleichen“ von umfangreichen Korrekturen in den Berichtsentwurf aus (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10685, Antwort zu Frage 12)?

19

Welche der im Artikel im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grosse-koalition-kanzleramt-will- menschenrechtsbericht-weichspuelen-a-1260737.html) thematisierten Korrekturen, die am Berichtstext vorgenommen wurden, wurden vom Arbeitgeberverband oder anderen privatwirtschaftlichen Akteuren vorgeschlagen oder angestoßen (bitte ausführen, über welche Kommunikationswege und zwischen welchen Akteuren kommuniziert wurde)?

20

Haben seit der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte am 21. Dezember 2016 und während des europaweiten Ausschreibungsverfahrens für das Monitoring Konsultationen zwischen der Bundesregierung und Vertretern des ausgewählten Konsortiums stattgefunden (wenn ja, bitte alle Termine, deren Gegenstand und teilnehmende Organisationen bzw. Unternehmen und Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter auflisten, insbesondere auch etwaige Kontakte während des laufenden Ausschreibungsverfahrens)?

21

Welche Änderungsvorschläge von BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände), BDI (Bundesverband der Deutschen Industrie) und DIHK (Deutscher Industrie- und Handelskammertag) für das Eckpunktepapier für das Monitoring vom 8. Dezember 2017 wurden von der Bundesregierung übernommen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10685, Antwort zu Frage 14)?

22

Fanden die Konsultationen am 8. Dezember 2017 zwischen dem Auswärtigen Amt und Vertreterinnen und Vertretern von BDA, BDI und DIHK auf Initiative der Bundesregierung oder der Unternehmensverbände statt?

23

Inwieweit und wann wurden welche Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft dazu eingeladen, ihre Positionen zum Eckpunktepapier für das Monitoring einzubringen, und welche Änderungsvorschläge wurden von ihnen übernommen?

24

Wann werden die Beratungen des IMA zum ersten Zwischenbericht zum Monitoring beendet sein?

25

Wie wird sich die verspätete Veröffentlichung des Monitoringberichts auf die weitere Planung, wie z. B. den Beginn der Befragung der Unternehmen am 6. Mai 2019, die Veröffentlichung des zweiten Zwischenberichts sowie die gesamte weitere Zeitleiste für die NAP-Umsetzung bis 2020, auswirken?

26

In welchen Fällen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Gesetzgebungsentscheidungen von Erhebungsergebnissen abhängig gemacht, die von durch die potentielle Gesetzgebungsentscheidung direkt betroffenen Akteursgruppen maßgeblich bestimmt bzw. beeinflusst werden konnten (bitte einige Beispiele exemplarisch aufführen), und erachtet die Bundesregierung dies als eine tragfähige Grundlage für Gesetzgebungsentscheidungen?

27

Welche Organisationseinheiten bzw. Referate sind in den beteiligten Ressorts für die Umsetzung des NAPs federführend verantwortlich, und wie viele Fachreferentinnen und Fachreferenten sind dort jeweils mit dem Thema befasst (bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)?

28

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Stellungnahme der Zivilgesellschaft, die Bundesregierung hätte falsche und/oder irreführende Behauptungen zum NAP-Prozess an die Öffentlichkeit gegeben, und wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den durch die Presse gedruckten Informationen und den Gegenüberstellungen der Zivilgesellschaft (www.cora-netz.de/wp-content/uploads/2019/06/CorA-StN-zu-BMWi- Fehlinformationen-zum-NAP-Monitoring-7.6.2019.pdf)?

29

Inwieweit wurde die wiederholte Kritik des Deutschen Bundestages, der Zivilgesellschaft und der Presse bezüglich der Intransparenz des Monitoring-Prozesses innerhalb des IMA thematisiert, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (www.forum-menschenrechte.de/ stellungnahmenzum-nap-wirtschaft-und-menschenrechte/)?

Berlin, den 17. Juni 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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