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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Nationale Aktionsprogramme zur Alkoholprävention sowie zur Tabakprävention

Nichtverabschiedung der Nationalen Aktionsprogramme zur Alkoholprävention sowie zur Tabakprävention im Jahr 2009, Änderungsvorschläge des BMWi, des BMFSFJ und des BMELV, Tabakwerbung im öffentlichen Raum, Automatenverkauf, Alkoholwerbung im Fernsehen und im Kino, Besteuerung von Tabakwaren und alkoholischen Getränken, neue Empfehlungen zur Alkohol- und Tabakprävention, Drogen- und Suchtrat, aktueller Aktionsplan Drogen und Sucht, Drogen- und Suchtbericht 2010

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

01.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/112419. 03. 2010

Nationale Aktionsprogramme zur Alkoholprävention sowie zur Tabakprävention

der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kai Gehring, Katja Dörner, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg, Markus Kurth, Christine Scheel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Drogen- und Suchtrat der Bundesregierung hat im Juni 2008 Empfehlungen an die Drogenbeauftragte für Nationale Aktionsprogramme zur Alkoholprävention sowie zur Tabakprävention vorgelegt. Verschiedene Bundesministerien leiteten der Drogenbeauftragten danach im Zuge der Ressortabstimmung umfangreiche Änderungsvorschläge zu. Letztlich erfolgte aber wegen der „Blockadehaltung der CDU/CSU-geführten Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)“ (Pressemitteilung der damaligen Drogenbeauftragten vom 15. Mai 2009) keine Beschlussfassung im Bundeskabinett. Die ursprünglichen Entwürfe der Nationalen Aktionsprogramme enthielten unter anderem Strategieempfehlungen zum Kinder- und Jugendschutz in der Alkohol- und Tabakwerbung, zur Preisgestaltung bei Alkohol und Tabak, zum Alkoholverzicht im Straßenverkehr sowie zum Verkauf von Zigaretten an Automaten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Aus welchem Grund wurden die Nationalen Aktionsprogramme zur Alkohol- und Tabakprävention 2009 nicht durch das Bundeskabinett beschlossen?

2

Welche konkreten Änderungsvorschläge hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) seinerzeit vorgetragen, und wie begründet das Bundesministerium diese?

3

Welche konkreten Änderungsvorschläge hatte das BMFSFJ vorgetragen, und wie begründet das Bundesministerium diese?

4

Welche konkreten Änderungsvorschläge hatte das BMELV vorgetragen, und wie begründet das Bundesministerium diese?

5

Inwieweit treffen Presseberichte (z. B. DIE ZEIT vom 14. Mai 2009) zu, wonach Verbände der Alkoholindustrie sowie der Werbewirtschaft an der Stellungnahme des BMWi mitgewirkt und auf die Streichung einzelner Empfehlungen in den Entwürfen der Aktionsprogramme hingewirkt haben?

Wenn ja, um welche Maßnahmen und Verbände handelte es sich im Einzelnen?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, Tabakwerbung im öffentlichen Raum etwa auf Großflächen entgegen den Strategieempfehlungen des Drogen- und Suchtrates beizubehalten?

Wenn ja, warum?

7

Beabsichtigt die Bundesregierung Tabakwerbung im Kino entgegen den Strategieempfehlungen des Drogen- und Suchtrates beizubehalten?

Wenn ja, warum?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, den Automatenverkauf von Zigaretten in der Öffentlichkeit auch künftig beizubehalten?

Wenn ja, warum?

9

Beabsichtigt die Bundesregierung, Alkoholwerbung im Fernsehen und im Kino vor 20 Uhr sowie im Umfeld von Sportsendungen entgegen den Strategieempfehlungen des Drogen- und Suchtrates beizubehalten?

Wenn ja, warum?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Promilleobergrenze im Straßenverkehr entgegen den Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates (der langfristig eine Absenkung auf 0,0 Promille vorschlägt) beizubehalten?

Wenn ja, warum?

11

Beabsichtigt die Bundesregierung, die ungleichmäßige Besteuerung aller Tabakprodukte entgegen den Empfehlungen des Drogen- und Suchtrates zukünftig beizubehalten?

Wenn ja, warum?

12

Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die vom Drogen- und Suchtrat empfohlene europaweite Harmonisierung der Steuersätze für alkoholische Getränke?

13

Beabsichtigt die Bundesregierung, neue Empfehlungen zur Alkohol- und Tabakprävention erarbeiten zu lassen?

Wenn ja, bis wann, und mit welcher Zielrichtung?

Wenn nein, warum nicht?

14

In welcher Weise und in welcher Zusammensetzung ist die Fortführung des Drogen- und Suchtrates geplant?

15

Welche Vorstellungen zum Arbeitsprogramm des Drogen- und Suchtrates bestehen derzeit?

16

Plant die Bundesregierung eine Fortschreibung des aktuellen Aktionsplans Drogen und Sucht?

Wenn ja, wann, und mit welcher Zielrichtung?

17

Trifft es zu, dass die Bundesregierung 2010 keinen Drogen- und Suchtbericht veröffentlichen wird?

Wenn ja, warum nicht?

Berlin, den 19. März 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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