[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
9. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11685
19. Wahlperiode 15.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11218 –
Stromleitungen P43/P44
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Netzentwicklungsplanung wurden die Stromleitungen P43 (Mecklar–
Bergrheinfeld/West) und P44 (Altenfeld–Grafenrheinfeld) als notwendig
erachtet und von der Bundesnetzagentur bestätigt (Netzentwicklungsplan – NEP –
Strom 2017 vgl. S. 7). Die bayerische Staatsregierung setzte im Sommer 2015
jedoch die Prüfung von Alternativen durch. Darüber entstand ein Streit
zwischen den Landesregierungen Bayern, Hessen und Thüringen. Über das Gebiet
der letzteren wäre die Alternative verlaufen. Die Übertragungsnetzbetreiber
(ÜNB) weisen darauf hin, dass die ursprünglichen Projekte P43 und P44 wegen
ihrer netztechnischen Effizienz den Alternativen vorzuziehen seien (Entwurf
NEP Strom 2019 vgl. S. 159).
Ziel des Projekts P43 ist die Erhöhung der Übertragungskapazität zwischen
Hessen und Bayern. Auf 51 Kilometern handelt es sich im Sinne des NOVA-
Prinzips (Netzoptimierung vor Ausbau) um netzverstärkende Maßnahmen in
der bestehenden Trasse. Auf 80 Kilometern ist der Neubau einer 380-kV-
Doppelleitung vorgesehen. Das Projekt P44 soll zu einer Erhöhung der
Übertragungskapazität zwischen Thüringen und Bayern führen. 27 Kilometer der
Leitung sollen verstärkt werden und 81 Kilometer sind in einer neuen Trasse
vorgesehen. In der Begründung im Entwurf NEP Strom 2019 (siehe S. 424) wird
darauf verwiesen, dass das Projekt P44 auch nach dem Kohleausstieg
erforderlich sein wird.
Nun gibt es einen politischen Kompromissvorschlag bezüglich der
Stromleitungen P43/P44 (siehe Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie vom 5. Juni 2019). Dieser sieht vor, P44 bis auf eine Verstärkung
des Netzes in Thüringen komplett zu streichen und P43 „so weit wie möglich“
als Erdkabel zu verlegen.
1. Wie begründet die Bundesregierung ihre Kehrtwende, das Projekt P43 so
weit wie möglich als Erdkabel zu verlegen, obwohl dies bisher
ausgeschlossen war, weil laut Bundesregierung die Ergebnisse aus den ausgewiesenen
Pilotprojekten abgewartet werden sollten (vgl.
www.bmwi.de/Redaktion/DE/
Artikel/Energie/stromnetze-und-netzausbau-regulierung-rahmenbedingungen.
html)?
Am 5. Juni 2019 haben sich der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter
Altmaier und die Energieminister der Länder Bayern, Hessen und Thüringen auf
einen Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen
und Thüringen verständigt, der fachlich tragfähig ist, die Belastungen für die
Betroffenen so gering wie möglich hält und einseitige Belastungen bestimmter
Regionen nach Möglichkeit vermeidet. Dabei legen die Minister Wert auf die
Feststellung, dass eine Entscheidung über Stromtrassen nur im gesetzlich dafür
vorgesehenen Verfahren von den zuständigen Behörden unter Abwägung der
betroffenen privaten und öffentlichen Belange in transparenter Form erfolgen kann.
Sie bitten deshalb die Bundesnetzagentur, den nachfolgend skizzierten Vorschlag
zu prüfen und vor einer Festlegung im Netzentwicklungsplan öffentlich zu
konsultieren. Nach dem Vorschlag soll bei Vorhaben, die in der Planung noch nicht
so weit vorangeschritten sind, eine abschnittsweise Erdverkabelung verstärkt in
Betracht gezogen werden. Eine Entscheidung über eine abschnittsweise
Erdverkabelung des Vorhabens P43 bedeutet insoweit, wie auch schon in anderen
Fällen, eine maßvolle Erweiterung der Erdkabel-Pilotvorhaben.
2. Was bedeutet dies als Konsequenz für andere, sich in der Planung befindende
380-kV-Drehstromnetze, für die von der Bevölkerung ebenfalls eine
Erdverkabelung gefordert wird?
Der Lösungsvorschlag hat die Prämisse, dass eine Entscheidung über eine
abschnittsweise Erdverkabelung von Drehstromleitungen nicht zu wesentlichen
Verzögerungen der Vorhaben führen soll. Dies ist bei allen etwaigen
Entscheidungen bezüglich Erdverkabelung zu berücksichtigen.
3. Auf welcher sachlichen Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, dass
die Trasse P44 von Altenfeld in Thüringen nach Grafenrheinfeld nicht mehr
notwendig sei?
Derzeit handelt es sich um einen Lösungsvorschlag. Die Minister haben die
Bundesnetzagentur gebeten, den Vorschlag zu prüfen und vor einer Festlegung im
Netzentwicklungsplan öffentlich zu konsultieren.
4. Rechnet die Bundesregierung bei P43 damit, dass es durch die
Erdverkabelung zu weiteren Verzögerungen kommt, und falls ja, wie würde sich dies
auf den Zeitplan auswirken?
Das Vorhaben P43 ist im Bundesbedarfsplan als Vorhaben Nr. 17 bereits als ein
Netzausbauvorhaben vorgesehen. Bislang haben dazu aber noch keine
Verfahrensschritte der Bundesfachplanung begonnen, so dass die Bundesregierung
durch eine Ausweisung als Erdkabelprojekt nicht mit Verzögerungen hinsichtlich
des Bundesfachplanungsverfahrens rechnet.
5. Sind bereits Genehmigungsverfahren für das Projekt P43 durchgeführt
worden, die durch eine Erdverkabelung neu durchgeführt werden müssen?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Wird der Trassenverlauf für das Projekt P43 wie gehabt verlaufen, oder
kommt es durch eine mögliche Erdverkabelung zu Abweichungen?
Das Vorhaben ist derzeit im Bundesbedarfsplan als Vorhaben „Neubau in neuer
Trasse“ vorgesehen, zu dem nur die beiden Netzverknüpfungspunkte „Mecklar–
Grafenrheinfeld“ feststehen. Als erster Schritt ist eine Bundesfachplanung
durchzuführen, die den Trassenkorridor festlegt; diese hat noch nicht begonnen.
7. Welchen Stellenwert hat die Erstellung der Netzentwicklungspläne für die
Bundesregierung, und wie lässt sich der neue Deal mit den Grundsätzen
dieser Netzplanung zu Transparenz, Bürgerbeteiligung und
Nachvollziehbarkeit vereinen?
Der Netzentwicklungsplan enthält alle wirksamen Maßnahmen zur
bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetzes, die in
zehn bis 15 Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich
sind. Er dient der Bundesregierung als Grundlage für den Entwurf des
Bundesbedarfsplans, den sie dem Bundesgesetzgeber mindestens alle vier Jahre zur
Abstimmung vorzulegen hat.
Das Ziel des Vorschlags von Bundesminister Peter Altmaier und den
Energieministern der Länder Bayern, Hessen und Thüringen zur Lösung der Netzprobleme
im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen ist es, die erforderliche
Kapazität für Stromtransporte mit möglichst verträglichen Belastungen sicherzustellen.
Die Bundesnetzagentur wird den Vorschlag prüfen und vor einer Festlegung im
Netzentwicklungsplan auch öffentlich konsultieren. Das Ergebnis dieser
transparenten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird von der
Bundesnetzagentur bei der Bestätigung des Netzentwicklungsplans berücksichtigt.
8. Wie wird die Bundesregierung eine Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und
Bürger im Rahmen der Netzplanung sicherstellen?
Eine Ungleichbehandlung von Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der
Netzplanung ist nicht zu erkennen. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich
gleichberechtigt in den dargestellten Prozess der Netzentwicklungsplanung einbringen.
Bei allen Entscheidungen über den Netzausbau müssen auch mögliche
Umweltauswirkungen frühzeitig einbezogen werden. Die Ergebnisse der sogenannten
Strategischen Umweltprüfung werden in einem Umweltbericht
zusammengefasst. Sobald der Umweltbericht vorliegt, stellt ihn die Bundesnetzagentur
gemeinsam mit den geprüften Entwürfen der Netzentwicklungspläne zur
Konsultation. Zur Einordnung des Vorschlags der Energieminister für eine Lösung der
Netzprobleme im Dreiländereck Bayer, Hessen und Thüringen wird auf die
Antwort zu Frage 7 verwiesen.
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