[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. Juli 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11554
19. Wahlperiode 12.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Gottschalk, Albrecht Glaser,
Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11241 –
Bekämpfung von illegaler Beschäftigung, Sozialleistungsmissbrauch und
Schwarzarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, illegale Beschäftigung,
Sozialleistungsmissbrauch und Schwarzarbeit stärker zu bekämpfen und hierfür am
25. März 2019 einen Gesetzentwurf vorgelegt (Bundestagsdrucksache
19/8691). Damit sollen die gravierenden Beitragsausfälle in der
Sozialversicherung und Ausfälle bei den Steuereinnahmen verringert sowie legale
Arbeitsplätze geschaffen werden.
Der jährliche Erfüllungsaufwand durch das Gesetz wird für die Verwaltung
jährlich stufenweise auf rund 464 Mio. Euro im Jahr 2030 ansteigen. Er enthält
Personal- und Sachkosten für insgesamt bis zu 4 360 Arbeitskräfte bei der
Zollverwaltung sowie 178 Arbeitskräfte bei weiteren Einrichtungen des Bundes. Für
die Zollverwaltung bedeutet dies einen erheblichen Aufwuchs zu den
vorhandenen rund 40 000 Stellen und Planstellen im Haushaltsgesetz 2019. Im Jahr
2018 waren von den rund 36 000 Planstellen zum 1. Juni 2018 rund 4 500
Planstellen nicht besetzt (Haushaltsgesetz 2019 vom 17. Dezember 2018, BGBl.
2018 I, S. 2528 ff.).
Nach Ansicht der Fragesteller sind die folgenden Schlüsse zu ziehen: Aus dem
in § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) postulierten Grundsatz der
Wirtschaftlichkeit folgt, dass die Bundesverwaltung nur so viel Personal
beschäftigen darf, wie sie benötigt, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Ihren Personalbedarf
hat sie mit Hilfe von Personalbedarfsermittlungen zu ermitteln. Die
Verwaltungsvorschriften zu § 17 BHO verpflichten sie, ihren Personalbedarf unter
Anwendung angemessener Methoden der Personalbedarfsermittlung sachgerecht
und nachvollziehbar zu begründen. Grundlage einer Personalbedarfsermittlung
ist grundsätzlich eine Organisationsuntersuchung. Die
Organisationsuntersuchung mit Aufgabenkritik und Geschäftsprozessoptimierung identifiziert
Verbesserungspotenziale, die vor der Personalbedarfsermittlung umzusetzen sind.
Denn nur in einem optimierten Umfeld kann der tatsächlich erforderliche
Personalbedarf ermittelt werden.
Der Bundesrechnungshof hat wiederholt festgestellt, dass die Zollverwaltung
nicht dazu in der Lage war, Verfahren angemessen zu steuern und damit
letztendlich Personal angemessen einzusetzen (zuletzt Bemerkungen des
Bundesrechnungshofes 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes,
Nummer 11). Andererseits gab es Personalüberhänge (siehe Bemerkungen 2018,
Nummer 13). Ziel muss es nach Einschätzung der Fragesteller daher sein, nach
der Ermittlung des Personalbedarfs zunächst einmal alle vorhandenen
Möglichkeiten innerhalb der Zollverwaltung und Personal aus anderen Kapiteln des
Bundeshaushalts auszuschöpfen, um dann als letzte Alternative neues Personal
einzustellen.
Die Bundesregierung will nach dem Gesetzentwurf den mit dem
Regelungsvorhaben verbundenen Erfüllungsaufwand evaluieren, insbesondere hinsichtlich
der Fallzahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der weiteren beteiligten
Behörden. Nicht vorgesehen ist hingegen, die voraussichtlichen
Steuermehreinnahmen, Beitragsmehreinnahmen und die geschaffenen legalen Arbeitsplätze zu
untersuchen. Gleiches gilt für die sonstigen beabsichtigten Wirkungen, z. B. auf
die Migration. Ohne derartige Indikatoren können die Zielerreichung und
Wirkungen des Gesetzgebungsvorhabens nach Ansicht der Fragesteller nicht
sinnvoll evaluiert werden. Nicht nachvollziehbar ist es aus Sicht der Fragesteller
deshalb, ein Vorhaben mit Wirkungen von mittelbar fast einer halben Milliarde
Euro an dauerhaften zusätzlichen Staatsausgaben pro Jahr zu initiieren, ohne
Aussagen zu den voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen auf die
Staatseinnahmen zu treffen und dies auch anhand dieser Indikatoren zu evaluieren.
1. Wann hat die Zollverwaltung zuletzt eine Organisationsuntersuchung
durchgeführt, und wenn ja, wurden Verbesserungspotentiale identifiziert und
genutzt?
Die Generalzolldirektion (GZD) führt fortlaufend Organisationsuntersuchungen
in den verschiedenen Bereichen der Zollverwaltung durch. Auch im Bereich der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wurde im Jahr 2009 eine Untersuchung der
Organisation der Sachgebiete E und F der Hauptzollämter durchgeführt. Darüber
hinaus ist eine kontinuierliche Anpassung der organisatorischen und
personalwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Optimierung der
Aufgabenwahrnehmung in der FKS erfolgt.
2. Hat die Zollverwaltung eine Personalbedarfsermittlung durchgeführt, und
wenn ja, hat sie die im Jahr 2018 rund 4 500 nicht besetzten Planstellen
berücksichtigt?
Die Ermittlung des Personalbedarfs orientiert sich an den wahrzunehmenden
Aufgaben, den hierfür erforderlichen Bearbeitungszeiten sowie den
zugrundeliegenden Mengen.
Ob, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt der ermittelte Personalbedarf
tatsächlich in Form zusätzlicher Stellen im Haushalt berücksichtigt wird, bleibt
dem jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten. Dabei wird auch die
Zahl der vorhandenen unbesetzten Stellen berücksichtigt. Vor diesem
Hintergrund wurden im Regierungsentwurf zum Haushalt 2020 198 zusätzliche Stellen
sowie ein Haushaltsvermerk über den Zulauf von 85 Planstellen des mittleren
Dienstes im Haushaltsjahr 2022 und 190 Planstellen des gehobenen Dienstes im
Haushaltsjahr 2023 zur Übernahme zusätzlich ausgebildeter Anwärterinnen und
Anwärter vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 hingewiesen.
3. Wurde hierbei das Handbuch des Bundesministeriums des Innern, für Bau
und Heimat zugrunde gelegt, und wenn nein, auf welche Weise wurde der
Bedarf ermittelt?
Die Organisationsuntersuchungen in der Zollverwaltung werden stets
entsprechend den Vorgaben und Methoden aus dem „Handbuch für
Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlung“ durchgeführt.
4. Wurde geprüft, den aktuellen Personalmehrbedarf über
Rationalisierungsmaßnahmen oder auf andere Weise aufzufangen, und wenn ja, mit welchem
Ergebnis?
Der aktuelle Personalmehrbedarf im Bereich FKS resultiert aus der Übertragung
neuer Aufgaben aus dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und
Sozialleitungsmissbrauch. Bei der Übernahme neuer Aufgaben durch Gesetzgebungsvorhaben
wird im Rahmen der Ermittlung des Erfüllungsaufwands prognostiziert, welcher
Personalmehraufwand für die betroffenen Organisationseinheiten entsteht. Die
Ermittlung des Erfüllungsaufwands erfolgt entsprechend den Vorgaben und der
Methodik des „Leitfadens zur Ermittlung und Darstellung des
Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung“. In diesem Verfahren werden
auch ggf. entstehende Synergien und Minderbedarfe berücksichtigt. Eine
Organisationsuntersuchung kann erst nach Übernahme der zusätzlichen Aufgaben und
Konsolidierung der entsprechenden Geschäftsprozesse erfolgen.
5. Wurde geprüft, Planstellen aus anderen Kapiteln des Bundeshaushalts zu
übertragen bzw. vorhandenes Personal aus anderen Kapiteln des
Bundeshaushalts auszuschöpfen?
Gemäß § 21 des Haushaltsgesetzes 2019 sind freie Planstellen und Stellen (im
Weiteren: Stellen) in erster Linie mit Bediensteten zu besetzen, die bei anderen
Bundesbehörden unbefristet beschäftigt und wegen Aufgabenrückgangs oder
wegen der Auflösung der Behörde entbehrlich geworden sind. Unter diese
Bestimmung fallen derzeit
Beschäftigte im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung,
Bundespolizeiliche Unterstützungskräfte im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat,
Beschäftigte der Deutschen Bahn AG und
Beamtinnen und Beamte der Postnachfolgeunternehmen.
Vor öffentlichen und allgemein zugänglichen Ausschreibungen müssen die
ausschreibenden Ressorts mit diesen Einrichtungen Kontakt aufnehmen.
Im Übrigen dürfen neue Stellen nur ausgebracht werden, wenn der Bedarf hierfür
nachgewiesen und anhand anerkannter Methoden der Personalbedarfsermittlung
ermittelt wurde. Entsprechende Erklärungen der Ressorts werden im Rahmen der
Haushaltsaufstellung eingefordert. Da die weitere Bewirtschaftung bewilligter
Stellen im Haushaltsvollzug in der Hoheit der Ressorts liegt, gibt es für die
Bundesregierung keine Möglichkeit, freie Stellen ressortübergreifend einzuziehen
und anderweitig neu zu vergeben. Eine Umsetzung von Stellen kann lediglich im
Rahmen der Ressorthoheit innerhalb der Kapitel eines Einzelplans erfolgen oder
nach einvernehmlicher Abstimmung zwischen verschiedenen Ressorts.
Die Übertragung von Stellen und/oder Personal zu Lasten anderer Kapitel des
Einzelplans 08 (BMF) kam nicht in Betracht. Das Bundeszentralamt für Steuern
(Kapitel 0815) sowie das ITZBund (Kapitel 0816) haben im Zusammenhang mit
der Stärkung des internationalen Steuerdatenaustausches sowie der Bestrebungen
der Bundesregierung zur weiteren Konsolidierung der IT des Bundes gleichfalls
prioritäre und mit erhöhtem Personalbedarf verbundene Aufgaben zu bewältigen.
6. Mit welchen Steuermehreinnahmen (ohne Kindergeld) rechnet die
Bundesregierung durch die Maßnahmen im Gesetzgebungsvorhaben für den
Zeitraum 2020 bis 2030 (bitte nach Kalenderjahren und Steuerarten
aufschlüsseln)?
7. Mit welchen Einsparungen bei Kindergeldzahlungen durch die stärkere
Verknüpfung des Anspruchs mit dem Freizügigkeitsrecht rechnet die
Bundesregierung für diesen Zeitraum (bitte nach Kalenderjahren aufschlüsseln)?
8. Mit welchen Mehreinnahmen für die Sozialversicherung rechnet die
Bundesregierung für diesen Zeitraum (bitte nach Kalenderjahren und Zweigen
aufschlüsseln)?
9. Mit welchen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt rechnet die
Bundesregierung für diesen Zeitraum (bitte nach Kalenderjahren sowie legalen neuen
Arbeitsplätzen aufschlüsseln)?
10. Mit welchen sonstigen beabsichtigten Wirkungen, z. B. auf die Migration,
rechnet die Bundesregierung für diesen Zeitraum (bitte nach Kalenderjahren
und Wirkungsbereichen aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 bis 10 werden zusammen beantwortet.
Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch
werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und
Ermittlungstätigkeiten der FKS weiter verbessert, um Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
vor illegalen Lohnpraktiken zu schützen, konsequent gegen das Vorenthalten von
Sozialversicherungsbeiträgen und damit verbundene Steuerhinterziehung, gegen
Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vorzugehen sowie die
Einhaltung gesetzlicher Mindestlohnverpflichtungen zu überprüfen.
Mit diesem Gesetz wird die FKS erheblich gestärkt und im Sinne einer zentralen
Prüfungs- und Ermittlungsbehörde in wesentlichen Bereichen des Arbeits- und
Sozialrechts fortentwickelt. Dadurch trägt sie auch in Zukunft entscheidend zur
Sicherung der Sozialsysteme bei und verhindert Schäden in der
Sozialversicherung und Ausfälle bei den Steuereinnahmen.
Darüber hinaus werden mit dem Gesetz verschiedene Maßnahmen ergriffen (z. B.
Verbesserung des Datenaustauschs), um eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme
von Kindergeld zu bekämpfen oder bereits von vornherein zu vermeiden. Zur
Verhinderung einer unangemessenen Inanspruchnahme von Kindergeld wird der
Kindergeldanspruch mit dem Freizügigkeitsrecht verknüpft und ein
Leistungsausschluss für neu zugewanderte, nicht erwerbstätige Unionsbürger in den ersten
drei Monaten geregelt. Naturgemäß lassen sich die finanziellen Auswirkungen
bzw. Einsparungen dieser Maßnahmen der Höhe nach nicht beziffern.
Das Gesetz sichert insoweit die für Zukunftsinvestitionen benötigten staatlichen
Einnahmen, stärkt rechtstreue Unternehmen durch einen fairen Wettbewerb und
erhöht die Chancen auf legale Beschäftigung. Mit dem Gesetz leistet die
Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zu einer weiteren Stärkung der sozialen
Sicherungssysteme und des Steuersystems. Die damit verbundenen
Mehreinnahmen tragen zu einem entsprechenden Ausgleich der durch dieses Gesetz
entstehenden Verwaltungskosten bei. Eine konkrete Bezifferung der bei der
Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung erzielten Mehreinnahmen
ist − wie auch die Messung von Umfang und Entwicklung von Schwarzarbeit und
illegaler Beschäftigung selbst − nicht möglich. Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung spielen sich als Teil der Schattenwirtschaft in der Regel im
Verborgenen ab und entziehen sich der statistischen Erfassung.
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