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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erfassung antiziganistischer Straftaten

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1135904.07.2019

Erfassung antiziganistischer Straftaten

des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8343 ergibt sich, dass im vergangenen Jahr 2018 laut Bundesregierung 63 antiziganistische Straftaten registriert wurden, darunter sieben Gewaltdelikte. Weiter wurden 36 Tatverdächtige ermittelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Wie hat sich die Anzahl antiziganistischer Straftaten im Jahr 2019 bis heute nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Monaten und Straftatbestand sowie Verteilung auf die Bundesländer auflisten)?

2

Wie viele Tatverdächtige konnten nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2019 bisher ermittelt werden?

3

Wie viele der seit dem Jahr 2015 ermittelten Tatverdächtigen gehörten nach Kenntnis der Bundesregierung selbst der Volksgruppe der Sinti und Roma an (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?

4

Bei wie vielen Tatverdächtigen, die seit dem Jahr 2015 ermittelt werden konnten, handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Personen nichtdeutscher Herkunft (bitte nach Jahresscheiben auflisten)?

5

Welche Umstände der Tat und/oder welche Einstellungen des Täters gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als Anhaltspunkte dafür, dass sich eine Tat gegen eine Person wegen ihrer zugeschriebenen oder tatsächlichen ethnischen Zugehörigkeit richtet und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht und so zu einer Einstufung als antiziganistisch führt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8343)?

Berlin, den 26. Juni 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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