[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 17. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11743
19. Wahlperiode 18.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer,
Thomas L. Kemmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11365 –
Abschaltung der UMTS-Technologie in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Mobilfunknetzabdeckung in Deutschland besteht momentan größtenteils
aus dem Netzwerkstandard der zweiten Generation (2G bzw. GMS), der dritten
Generation (3G, UMTS), und der vierten Generation (4G, LTE). Während das
GMS vor allem in den 1990er Jahren für SMS und Telefonie-Übertragungen
gebaut wurde, ist das UMTS-Netz seit 2004 für die mobile Datennutzung
verfügbar. Seit 2010 wird das LTE-Netz in Deutschland ausgebaut. Dessen
Nutzung ist der des 3G-Netzes vergleichbar, es ist jedoch leistungsfähiger. Der
öffentliche Fokus liegt momentan auf dem Mobilfunkstandard der fünften
Generation (5G). Dieser ist 100-mal schneller als die vierte Generation.
Bei dem Netzwerkstandard 3G kündigen sich große Veränderungen an. Die drei
großen deutschen Mobilfunkanbieter Telekom, Vodafone und O2 haben
verkündet, dass sie in naher Zukunft UMTS abschalten werden. Es ist damit zu
rechnen, dass sich alle drei Anbieter spätestens im Jahr 2021 von der UMTS-
Versorgung vollständig trennen (vgl.
www.chip.de/news/Telekom-
Vodafoneund-O2-vor-UMTS-Abschaltung-Folgen-betreffen-Millionen-Kunden_16080
4410.html). Als Grund für die Abschaltung des 3G-Mobilfunkstandards nennen
die Unternehmen, dass man diese Frequenzen für den Ausbau von LTE und 5G
freigeben möchte. Die Vorläufergeneration 2G, sowie auch die neuere
Generation 4G sind nicht von der Abschaltung betroffen und bleiben bestehen.
In Deutschland verfügen derzeit 60 bis 70 Prozent aller Mobilfunkkunden nicht
über einen LTE-Vertrag (vgl. „Über 5G, Milchkannen und Funklöcher“,
„Frankfurter Allgemeine“ vom 9. Januar 2019 auf S. 21). Branchenvertreter
befürchten daher, dass es durch die UMTS-Abschaltung zu mehr Funklöchern
kommt (vgl.
www.golem.de/news/lte-freenet-warnt-vor-mehr-funkloechern-
wegen-umts-rueckbau-1901-138590.html). Zu beachten ist außerdem, dass
UMTS häufig zum Einsatz kommt, wenn Kunden ihr monatliches
Datenvolumen vorzeitig verbraucht haben. Ab diesem Zeitpunkt erhalten diese Kunden
nur noch gedrosselten Zugang zum UMTS-Netz (vgl.
www.chip.de/news/
Telekom-Vodafone-und-O2-vor-UMTS-Abschaltung-Folgen-betreffen-
Millionen-Kunden_160804410.html).
1. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkung einer Abschaltung des
UMTS-Funknetzes auf die Mobilfunkversorgung in Deutschland ein?
2. Ist im Zuge der UMTS-Abschaltung nach Ansicht der Bundesregierung mit
einem Anstieg von Funklöchern insbesondere im ländlichen Raum zu
rechnen?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung erwartet, dass sich die Mobilfunkversorgung in
Deutschland – insbesondere im ländlichen Raum – unabhängig von einem nach und nach
erfolgenden Rückbau von UMTS weiter verbessern wird. Dies ist vor allem
deshalb zu erwarten, da bislang mit UMTS betriebene Mobilfunkstandorte im
Rahmen der Netzentwicklungskonzepte der Mobilfunknetzbetreiber kontinuierlich
auf LTE-Technologie umgerüstet werden. Die LTE-Netzabdeckung ist heute
bereits höher als die UMTS-Abdeckung. Durch Einsatz von Frequenzen unterhalb
1 GHz mit gegenüber dem für UMTS genutzten Frequenzband bei 2 GHz
vorteilhafteren Ausbreitungseigenschaften wird sich außerdem gerade im ländlichen
Raum eine sowohl räumlich wie auch qualitativ verbesserte Versorgung ergeben.
Außerdem sinken durch den Einsatz effizienterer Technologien die
Betriebskosten pro Basisstation. Im Ergebnis sind die Aktivitäten der
Mobilfunknetzbetreiber, ihre Netze von UMTS auf LTE umzurüsten, aus Sicht der Bundesregierung
zu begrüßen. Die Versorgungsauflagen aus den Frequenzauktionen 2015 und
2019 stellen sicher, dass sich die Mobilfunkversorgung insbesondere in
ländlichen Gebieten weiter verbessern wird. Danach sind von den drei etablierten
Mobilfunknetzbetreibern
bis Ende 2019 97 Prozent der Haushalte je Land,
bis Ende 2022 98 Prozent der Haushalte je Land,
bis Ende 2019 alle Autobahnen und ICE-Strecken,
bis Ende 2022 alle Bundesstraßen der Verbindungsfunktionsstufen 0 und 1,
bis Ende 2024 alle übrigen Bundesstraßen,
bis Ende 2024 alle Landes- und Staatsstraßen,
bis Ende 2024 die Seehäfen sowie das Kernnetz der Bundeswasserstraßen im
Binnenbereich,
bis Ende 2022 die Schienenwege mit mehr als 2 000 Fahrgästen pro Tag,
bis Ende 2024 alle übrigen Schienenwege
zu versorgen sowie
bis Ende 2022 1 000 „5G-Basisstationen“ und
bis Ende 2022 500 Basisstationen in „weißen Flecken“
in Betrieb zu nehmen. Bei den Versorgungsauflagen bezüglich der Verkehrswege
wird – abgesehen von den Autobahnen und ICE-Strecken – die Versorgung durch
andere Netzbetreiber angerechnet.
Neben den Versorgungsauflagen haben die Mobilfunknetzbetreiber im Rahmen
des Mobilfunkgipfels vom 12. Juli 2018 erklärt
bis zum 31. Dezember 2020 99 Prozent der Haushalte bundesweit und
im Laufe des Jahres 2021 99 Prozent der Haushalte in jedem Land
zu versorgen und bis 2021
jenseits der geltenden Versorgungsauflagen mindestens 100 neue 4G-
Standorte an bisher unversorgten Verkehrshotspots zu errichten,
im Rahmen der Ziele des Mobilfunkgipfels mindestens 1 000 neue 4G-
Standorte in den weißen Flecken aufzubauen bzw. aufzurüsten und
jenseits der weißen Flecken mindestens 10 000 4G-Standorte neu aufzubauen
bzw. aufzurüsten.
Die Bundesregierung und die Unternehmen, die bei der abgeschlossenen 5G-
Frequenzauktion Frequenzen ersteigert haben, verhandeln auf dieser Basis über
Verbesserungen bei der Mobilfunkversorgung im Gegenzug gegen
Zahlungserleichterungen für die Unternehmen bezüglich der Auktionserlöse. Darüber hinaus
erarbeitet die Bundesregierung derzeit eine Gesamtstrategie, die Maßnahmen
aufzeigen soll, mit denen die verbleibenden Funklöcher geschlossen werden können.
3. Steht die Bundesregierung im Austausch mit den Netzbetreibern, um einen
adäquaten Übergang für Endverbraucher vom UMTS- auf den LTE-Standard
zu gewährleisten?
Wann und mit wem fanden hierzu Gespräche mit Vertretern der
Bundesregierung statt?
Der Schutz des Wettbewerbs zum Nutzen der Verbraucher und – soweit
sachgerecht – die Förderung des infrastrukturbasierten Wettbewerbs ist eine laufende
Aufgabe der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung wird die weitere
Entwicklung beobachten und darauf achten, dass Interessen der Endverbraucher gewahrt
bleiben. Gespräche zwischen Mobilfunknetzbetreibern und der Bundesregierung
haben in dieser Angelegenheit bislang nicht stattgefunden.
4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil LTE-fähiger
Endgeräte auf dem deutschen Mobilfunkmarkt?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil UMTS-, aber
nicht LTE-fähiger Endgeräte auf dem deutschen Mobilfunkmarkt?
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Endkunden
auf dem deutschen Mobilfunkmarkt, deren Verträge die Nutzung von
Mobilfunk nach LTE-Standard zulassen (bitte insgesamt und einzeln für die
zehn größten Netzbetreiber und Dienstanbieter angeben)?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Differenziertere Daten zur Zahl der aktiven Endgeräte im deutschen
Mobilfunkmarkt oder zu den Verträgen und Vertragsinhalten liegen der Bundesregierung
nicht vor.
Laut Angaben des Jahresberichts 2018 der Bundesnetzagentur gab es Ende 2018
einen Bestand von etwa 137 Millionen SIM-Karten in Deutschland. Statistisch
entfallen somit auf jede Einwohnerin bzw. jeden Einwohner rund 1,7 Karten.
Ende 2018 wurden 50,5 Millionen der aktiven SIM-Karten mit LTE genutzt. Dies
entspricht 47 Prozent aller aktiv genutzten Karten.
7. Ist die Kapazität des aktuellen LTE-Netzes in Deutschland aus Sicht der
Bundesregierung ausreichend, um für sämtliche Mobilfunkkunden in
Deutschland eine adäquate LTE-Mobilfunkversorgung zu bieten, sobald das
UMTS-Netz eingestellt ist?
Nach Einschätzung der Bundesregierung reichen die von den
Mobilfunknetzbetreibern vorgehaltenen Kapazitäten aus, um ihren Kunden eine adäquate LTE-
Mobilfunkversorgung auch nach Einstellung des UMTS-Netzes bieten zu
können. Jeder Netzbetreiber entscheidet für sein Netz, welche Kapazitäten er über
welche Technologie zur Verfügung stellt. Während UMTS an einzelnen
Standorten nicht neu ausgebaut oder sogar zurückgebaut wird, wird die LTE-Kapazität
bedarfsgerecht erhöht, so dass die Gesamtkapazität steigt. Hinsichtlich der
genutzten Frequenzen dürfte eine Migration von UMTS zu LTE sukzessive
erfolgen, indem für UMTS genutzte Frequenzbereiche, z. B. im Bereich 2 GHz, für
LTE genutzt werden. Je weniger Kunden UMTS nutzen können, desto weniger
Frequenzressourcen müssen für diese Technologie reserviert bleiben. Eine
langfristige Herausforderung ist das fortgesetzte Wachstum des Datenverbrauchs,
dem unter anderem mit dem Einsatz effizienterer Technologien zu begegnen ist.
8. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf und den
zeitlichen Aufwand für die Netzbetreiber, um die bestehenden LTE-Netze auf
die Abschaltung des UMTS-Funks vorzubereiten?
Die Mobilfunknetzbetreiber investieren nach Kenntnis der Bundesregierung
mehrere Milliarden Euro jährlich in modernere und effizientere Technik. Die
Investitionen für die laufende Modernisierung der Mobilfunknetze lässt sich nicht
von Investitionen zur Ausweitung der Kapazitäten trennen, so dass Investitionen
zur Vorbereitung der LTE-Netze auf die Abschaltung des UMTS-Angebots nicht
beziffert werden können.
9. Mit welchem Kostenanstieg für die Verbraucher durch das Umsteigen auf
LTE rechnet die Bundesregierung insgesamt?
Die Bundesregierung rechnet mit weiterhin fallenden Preisen pro verbrauchtem
Gigabyte Datenvolumen, da sich das Preisniveau vor allem aus dem
Wettbewerbsdruck ergibt. Zudem leistet auch der Einsatz von LTE, das technisch
effizienter ist als UMTS, einen Beitrag zu einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis.
10. Inwiefern sieht die Bundesregierung eine Beeinträchtigung des notwendigen
LTE-Ausbaus vor dem Hintergrund hoher Kosten für die Netzanbieter bei
der 5G-Auktion?
Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmen die Kosten der mit den
Frequenzen verbundenen Versorgungsauflagen und dem daraus folgenden Netzausbau
berücksichtigt haben. Zudem stellen die Auflagen einen weiteren Ausbau der
Mobilfunknetze sicher.
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