[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 18. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11908
19. Wahlperiode 24.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/11394 –
Hasspostings im Internet im Jahr 2018
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Mai 2019 hat die Bundesregierung die bundesweiten Fallzahlen der Politisch
Motivierten Kriminalität (PMK) im Jahr 2018 vorgelegt. Unter diesen
Fallzahlen befanden sich auch die Fallzahlen der Hasspostings im Internet. Laut
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) wurde das Oberthema
Hasspostings zum 1. Januar 2017 neu geschaffen. Im Jahr 2018 wurden
1 472 Hasspostings registriert. „Davon 1.130 Delikte der PMK -rechts-
zugeordnet, 122 der PMK- nicht zuzuordnen-, 49 der PMK -religiöse Ideologie-, 126
der PMK -links- und 45 der PMK -ausländische Ideologie-“ (vgl.
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Politisch Motivierte Kriminalität im
Jahr 2018 – Bundesweite Fallzahlen; Stand: 14. Mai 2019; S. 6).
Nach einem Artikel der „Frankfurter Allgemeine“ wurden allerdings allein im
Bundesland Hessen, im Jahr 2018 „knapp 2 560 erfasste Fälle von
Hasskommentaren“ registriert (Frankfurter Allgemeine vom 7. Juni 2019 S. 2). Daraus
würde sich ergeben, dass die erfassten Straftaten in Hessen wesentlichen höher
liegen als die von der Bundesregierung für das gesamte Bundesgebiet
angegebenen Zahlen für 2018.
Trotz der Rechtslage nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz haben
Rechtsextremisten nach dem Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter
Lübcke den Getöteten auf verschiedenen Plattformen beschimpft, verhöhnt und
offen Freude über die Tat gezeigt. „Selbst schuld, kein Mitleid, so wird es
Merkel und den anderen auch ergehen“ steht dabei beispielhaft für verschiedene
weitere Postings auf YouTube und Facebook, welche am 4. Juni 2019
auf tagesschau.de dokumentiert werden (vgl.
www.tagesschau.de/inland/rechtsext
reme-regierungspraesident-101.html).
Laut Angaben der Medien hat es in den letzten Jahren mehre Polizeiaktionen
gegen Hasskommentare gegeben. Die „Frankfurter Allgemeine“ vom 7. Juni
2019 schreibt dazu aus aktuellem Anlass: „Die Polizei ist in mehr als einem
Dutzend Bundesländern gegen Hasskommentare im Internet vorgegangen.
Nach Angaben des Bundeskriminalamts (BKA), das die Aktion koordinierte,
gab es am Donnerstag in 38 Fällen Wohnungsdurchsuchungen und
Vernehmungen. Den Betroffenen wird vorgeworfen, Hasskommentare im Internet
veröffentlicht zu haben, etwa Aufforderungen zur Begehung von Straftaten,
Beleidigungen von Amtspersonen oder antisemitischen Beschimpfungen. Dafür
drohen bis zu fünf Jahre Haft. Es war bereits der vierte sogenannten Aktionstag
gegen Hasskommentare“ (Frankfurter Allgemeine vom 7. Juni 2019 S. 2).
Vor dem Hintergrund, dass im Internet, in den sozialen Netzwerken, auf
Plattformen usw. Neonazis massiv Hasskriminalität verbreiteten, wurde im März
2012 die Koordinierte Internetauswertung – Rechtsextremismus (KIA-R) in
Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamts (BKA), dem Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesamt für den Militärischen
Abschirmdienst (BAMAD) eingerichtet. Die Sicherheitsbehörden wollen die Nutzung des
Internets durch politisch rechts motivierte Straftäter, Gefährder oder auch
sonstige relevante Personen beobachten und auswerten. Für sie war die KIA-R ein
wichtiger Baustein für eine optimierte Zusammenarbeit der
Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung der Hasskriminalität (vgl. BfV-Newsletter
Nummer 1/2013 – Thema 2 – Entwicklungstendenzen im Extremismus – www.
verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/newsletter/newsletter-archive/
bfv-newsletter-archiv/bfv-newsletter-2013-1/bfv-newsletter-2013-01-02.html).
1. Wie viele Hasspostings hat es im Internet in den Jahren 2016, 2017 und 2018
gegeben (bitte nach PMK -rechts-, PMK -links-, PMK -religiöse Ideologie-, PMK
-ausländische Ideologie- und PMK -nicht zuzuordnen- aufschlüsseln)?
Da das zum 1. Januar 2017 eingeführte Themenfeld „Hassposting“ noch nicht in
allen Fällen angewendet wird und Vergleiche mit den Vorjahren nicht möglich
sind, beziehen sich die nachfolgenden Zahlen auf die Auswertung des
Oberthemas des Kriminalpolizeiliche Meldedienst (KPMD) „Hasskriminalität“ in
Verbindung mit dem Lagebild Auswertung politisch motivierte Straftaten (LAPOS)-
Tatmittel „Internet“.
Es sei noch darauf hingewiesen, dass es sich bei den Werten für „Tatmittel“ in
LAPOS bis zum Tatzeitpunkt 31. Dezember 2018 nicht um bundesweite
Katalogwerte des KPMD-PMK, sondern um BKA-Katalogwerte, die bei der LAPOS-
Erfassung aufgrund des Sachverhaltes eingegeben werden, handelt. Die Werte für
„Tatmittel“ und „Angriffsziel“ unterliegen daher nicht dem Fallzahlenabgleich
zwischen Bund und Ländern. Somit kann keine Gewähr auf Vollständigkeit
gegeben werden.
Tatzeit 2016, Stichtag: 31. Januar 2017, Abfrage: Oberthema
Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet
Phänomenbereich Alle Delikte
Ausländer 78
Links 16
Rechts 2891
Nicht zuzuordnen 192
Gesamtsumme 3177
Tatzeit 2017, Stichtag: 31. Januar 2018, Abfrage: Oberthema
Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet
Phänomenbereich Alle Delikte
Ausländische Ideologie 38
Links 12
Rechts 2283
Religiöse Ideologie 54
Nicht zuzuordnen 71
Gesamtsumme 2458
Neue Abfragemöglichkeit: Oberthema Hassposting
Phänomenbereich Alle Delikte
Ausländer 58
Links 122
Rechts 1681
Religiöse Ideologie 198
Nicht zuzuordnen 211
Gesamtsumme 2270
Tatzeit 2018, Stichtag: 31. Januar 2019, Abfrage: Oberthema
Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet
Phänomenbereich Alle Delikte
Ausländische Ideologie 39
Links 11
Rechts 1798
Religiöse Ideologie 38
Nicht zuzuordnen 76
Gesamtsumme 1962
Neue Abfragemöglichkeit: Tatmittel Hassposting
Phänomenbereich Alle Delikte
Ausländer 45
Links 126
Rechts 1130
Religiöse Ideologie 49
Nicht zuzuordnen 122
Gesamtsumme 1472
2. Wie waren, auch wenn das Oberthema Hasspostings erst am 1. Januar 2017
geschaffen worden ist, die Zahlen der Hasskriminalität im Internet nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Jahre 2010 bis einschließlich 2015?
Tatzeit 2010, Stichtag: 31. Januar 2011, Abfrage: Oberthema
Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet
Phänomenbereich Alle Delikte
Ausländer 35
Links 5
Rechts 303
Nicht zuzuordnen 34
Gesamtsumme 377
Tatzeit 2011, Stichtag: 31. Januar 2012, Abfrage: Oberthema
Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet
Phänomenbereich Alle Delikte
Ausländer 17
Links 8
Rechts 357
Nicht zuzuordnen 25
Gesamtsumme 407
Tatzeit 2012, Stichtag: 31. Januar 2013, Abfrage: Oberthema
Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet
Phänomenbereich Alle Delikte
Ausländer 18
Links 5
Rechts 437
Nicht zuzuordnen 32
Gesamtsumme 492
Tatzeit 2013, Stichtag: 31. Januar 2014, Abfrage: Oberthema
Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet
Phänomenbereich Alle Delikte
Ausländer 21
Links 10
rechts 590
Nicht zuzuordnen 39
Gesamtsumme 660
Tatzeit 2014, Stichtag: 31. Januar 2015, Abfrage: Oberthema
Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet
Phänomenbereich Alle Delikte
Ausländer 108
Links 6
Rechts 945
Nicht zuzuordnen 60
Gesamtsumme 1119
Tatzeit 2015, Stichtag: 31. Januar 2016, Abfrage: Oberthema
Hasskriminalität i. V. m. LAPOS-Tatmittel Internet
Phänomenbereich Alle Delikte
Ausländer 92
Links 10
Rechts 2853
Nicht zuzuordnen 129
Gesamtsumme 3084
3. Wie definiert die Bundesregierung bzw. wie definieren die
Sicherheitsbehörden den Begriff „Hassposting“?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) verwendet folgende Definition:
„Hasspostings sind Beiträge im Internet, die in allen Phänomenbereichen im
Rahmen von Debatten zu aktuellen Themen eine Emotionalität und zum Teil auch
Schärfe aufweisen, die jenseits der freien Meinungsäußerung liegen
beziehungsweise bei denen die Schwelle zur Strafbarkeit mitunter deutlich überschritten
wird. Derartige Aussagen umfassen Drohungen, Nötigungen, Verunglimpfungen,
extremistische Inhalte sowie unverhohlene Aufrufe zu Straf- und Gewalttaten.“
Für den Polizeibereich hat die Kommission Staatsschutz den Begriff
„Hassposting“ folgendermaßen definiert: „Ein Posting ist ein Beitrag oder Artikel, der im
oder über das Internet mehreren Nutzern gleichzeitig zugänglich gemacht wird.
Politisch motivierten Hasspostings werden solche Straftaten zugerechnet, die in
Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte
dafür geben, dass diese wegen einer zugeschriebenen oder tatsächlichen
politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischer
Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen
Status, physischer und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung,
sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes
kausal gegen eine oder mehrere Person(en), Gruppe(n), oder Institution(en)
gerichtet sind.“
4. Gab es einen konkreten Anlass bzw. Anlässe für die Einrichtung der KIA-R
im März 2012, und wenn ja, welcher Anlass bzw. welche Anlässe waren das?
Die Ermittlungsergebnisse hinsichtlich der Aktivitäten des
Nationalsozialistischen Untergrunds warfen u. a. die Frage auf, wie die Zusammenarbeit der
zuständigen Behörden verbessert und ein effektiver sowie effizienter Austausch von
Erkenntnissen und Analysen sichergestellt werden könne.
Gleichzeitig gewann die Nutzung des Internets durch Extremisten weiter an
Bedeutung. Zur Optimierung der Internetauswertung durch verschiedene
Polizeibehörden und Nachrichtendienste des Bundes (Bundeskriminalamt, Bundesamt für
Verfassungsschutz und Militärischer Abschirmdienst) wurde daher im Jahre 2012
die Kooperationsplattform „Koordinierte Internetauswertung
Rechtsextremismus“ (KIA-R) eingerichtet. Die KIA-R-Kooperationspartner tauschen sich
regelmäßig über die gewonnenen Erkenntnisse aus und bündeln somit ihre fachliche
und technische Expertise.
a) Welchen Grund gab es dafür, dass das BKA, BfV und BAMAD bei der
Beobachtung der Aktivitäten rechtsextremer Organisationen bzw.
Personen zusammengearbeitet haben?
Die Zusammenarbeit zwischen den Partnern BKA, BfV und MAD ermöglicht die
Intensivierung der Internetauswertung offener Quellen (OSINT-Monitoring), den
wichtigen Austausch von Expertenwissen und dient der Vermeidung von
Doppelarbeit.
b) Auf welcher rechtlichen Grundlage hat die KIA-R zusammengearbeitet
bzw. arbeitet sie noch zusammen, und wie genau ist diese
Zusammenarbeit geregelt?
Die KIA-R ist eine Kooperationsplattform von BfV, MAD und BKA unter
strikter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeiten und
Aufgabenstellungen (BVerfSchG, MAD-G, BKAG). Die gewonnenen Erkenntnisse werden nur
im Rahmen des geltenden Rechts ausgetauscht und übermittelt.
c) Welche Behörde hatte bzw. hat die Federführung in der KIA-R?
Die Geschäftsführung für das Forum Rechtsextremismus der KIA liegt beim
BKA.
d) Wie viele Personen haben in der KIA-R gearbeitet (bitte nach jeweils den
Behördenvertretern und den einzelnen Jahren seit 2012 auflisten)?
Die seitens des BKA in die KIA-R eingebrachten personellen Ressourcen stehen
in Abhängigkeit zu der für die Internetbearbeitung im Phänomenbereich PMK-
rechts vorhandenen Personalausstattung. 2012 stellte das BKA für die KIA-R eine
Personalstärke von rechnerisch 6,55 bereit. Aktuell arbeiten zehn
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA in der KIA-R. Unter Berücksichtigung von
Teilzeitarbeit liegt die Personalstärke bei 8,3.
Der MAD hat sich seit Einrichtung der KIA-R mit einem Mitarbeiter beteiligt.
Die im BfV mit der KIA-R-Aufgabe betraute Arbeitseinheit ist mit
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Laufbahngruppen des höheren Dienstes (Leitung), des
gehobenen Dienstes (Sachbearbeitung) und des mittleren Dienstes
(Bürosachbearbeitung) ausgestattet.
e) Welche Aufgaben hatte die KIA-R im Laufe der Jahre, und hat sie
besondere Projekte durchgeführt, und wenn ja, welche?
Die Aufgabe der KIA-R besteht in der Sichtung, Auswertung und Bewertung des
offenen Internets (OSINT-Monitoring). Dabei festgestellte Sachverhalte werden
im Rahmen des geltenden Rechts an die Fachdienststellen der
Sicherheitsbehörden zur weiteren Verwendung übersandt und über die Sitzungen des GETZ-R, an
denen die KIA-R regelmäßig teilnimmt, an die Sicherheitsbehörden von Bund
und Ländern transportiert. Die Durchführung von Projekten ist nicht Teil der
Aufgabenstellung der KIA-R.
f) Warum wurde der BAMAD in diese Arbeit miteinbezogen?
Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 4a wird verwiesen.
g) Welche allgemeinen Erkenntnisse hat die KIA-R über die Arbeitsweise
der Rechtsextremisten gewonnen?
Rechtsextremisten nutzen die Möglichkeiten des Internets u. a. zur Mobilisierung
für Veranstaltungen, zur Dokumentation von durchgeführten Aktionen, zu
Propagandazwecken, zur Vernetzung untereinander und zur Begehung von Straftaten
(z. B. Hasspostings). Dabei entfalten sie Aktivitäten auf Webseiten, über Profile,
Kanäle sowie Gruppen in verschiedenen sozialen Netzwerken und Messenger
Diensten.
h) Welche Erkenntnisse hat die KIA-R über die Zusammenarbeit
bundesdeutscher Rechtsextremisten im Internet mit internationalen
rechtsextremen Organisationen und Personen gewonnen, auch unter besonderer
Berücksichtigung der USA?
Eine detaillierte Auswertung der erhobenen Informationen zu einzelnen Personen
oder Gruppierungen erfolgt in den Fachdienststellen des Bundes und der Länder.
i) Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der KIA-R?
Das Kooperationsformat der KIA-R führt zu einer Verkürzung der
Kommunikationswege, einer schnelleren Verdichtung und Bewertung von Informationen
sowie einer Stärkung der Analysefähigkeit und stellt damit ein wichtiges Instrument
im Rahmen der Bearbeitung insbesondere militanter rechtsextremistischer bzw.
rechtsterroristischer Aktivitäten im Internet dar.
5. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Hassposting -rechts- in den
Ländern erfasst und strafrechtlich verfolgt, werden dabei diese Hasspostings
zentral an das BKA weitergeleitet?
Wenn nein warum nicht?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, ein abgestimmtes Verfahren
im Rahmen der Innenministerkonferenz für die Erfassung von
Hasskriminalität im Internet zu entwickeln?
Bei Hasspostings im Sinne der Definition (siehe Antwort zu Frage 3) handelt es
sich um politisch motivierte Straftaten, welche im Rahmen des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK)
meldepflichtig sind. Die Meldungen sind dem Bundeskriminalamt im Rahmen
des KPMD-PMK zu übersenden. Insofern sieht die Bundesregierung aktuell
keinen weiteren Handlungsbedarf.
6. Werden die Hasspostings -rechts-, die von den Telemediendiensteanbietern
gelöscht werden, nach Kenntnis der Bundesregierung an die Polizeien der
Länder zur Strafverfolgung weitergegeben, und wenn ja, wie viele sind es
pro Monat, seitdem das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten ist?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Informationen von
Telemediendiensteanbietern an die Polizeien der Länder weitergegeben werden.
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Dunkelziffer von
Hasspostings -rechts-, die von den Telemediendienstanbietern nicht gelöscht
werden?
Der Bundesregierung liegen zu einer Dunkelziffer von Hasspostings rechts, die
von Telemediendienstanbietern nicht gelöscht werden, keine Erkenntnisse vor.
8. Wie viele Polizeieinsätze hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten fünf Jahren wegen Hasskriminalität -rechts- im Internet in der
Bundesrepublik Deutschland gegeben (bitte jeweils nach Datum,
Straftatbeständen, Telemediendienstanbietern, Verurteilungen, Strafmaß, Plattformen etc.,
Täter- nach Alter und Geschlecht ggf. Organisationszugehörigkeit
auflisten)?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
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