[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
26. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12059
19. Wahlperiode 29.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Uwe Schulz,
Dr. Michael Espendiller, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11406 –
Künstliche Intelligenz und deren Verantwortung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Maschinen mit kognitiven Funktionen, ähnlich dem Menschen, die mit
Wahrnehmung, Lernen, Erinnern und Denken, also der Erkenntnis- und
Informationsverarbeitung in Zusammenhang stehen, können Daten analysieren und
interpretieren. Aufgrund der Analyse und Interpretation kann die Maschine
eigenständig Probleme lösen. Diese Interpretation der künstlichen Intelligenz (KI) ist
allgemein bekannt. Nach Ansicht der Fragesteller kann KI ohne Zweifel enorme
Fortschritte in den Bereichen Verkehr, Bildung, Industrie, Medizin bis hin zu
juristischen Recherchebereichen erbringen. Damit allerdings die KI ihre
kognitiven Funktionen ausüben kann, braucht die Maschine enorme Mengen an Daten
(
www.computerweekly.com/de/definition/Kuenstliche-Intelligenz-KI).
Im Jahr 2017 wurde der Roboter Sophia zum Staatsbürger Saudi-Arabiens
ernannt. Sophia hat inzwischen, laut Medienberichten, auch die deutsche
Bundeskanzlerin getroffen. Die künstliche Intelligenz erhält somit einen Status, der
sonst nur Menschen vorbehalten war. Der humanoide Roboter mit
Gummimaske, mit menschenähnlichem Gesicht, kann einfache Zusammenhänge selbst
lernen und soll sehr schlagfertig sein (
www.boell.de/de/2019/01/18/
kuenstlicheintelligenz-wer-traegt-die-verantwortung).
Die Fragen, die damit einhergehen, z. B. in welchem Eigentum die Daten
stehen, ob Daten überhaupt eigentumsfähig sind oder wer die Verantwortung für
die KI-Systeme und deren Handlungen trägt, sind nur einige, die einer Klärung
in diesem Zusammenhang bedürfen. Die Rechtssicherheit für Nutzer, Industrie,
Wirtschaft und für die Gesellschaft scheint aus Sicht der Fragesteller momentan
nicht gewährleistet.
Auch in Europa überlegt man offenbar, KI-Systemen wie Sophia eine eigene
Persönlichkeit zu geben. Eine Resolution des europäischen Parlaments (www.
europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2017-0005_EN.html?redirect) schlägt
auf lange Sicht die Schaffung eines spezifischen rechtlichen Status für
autonome Roboter vor, damit diese als elektronische Personen eingestuft werden
können und folglich für Schäden verantwortlich sind, die sie verursachen. Die
mögliche Anwendung der elektronischen Persönlichkeit soll erfolgen, wenn
autonome Roboter selbständig Entscheidungen treffen oder auf andere Weise
unabhängig mit Dritten interagieren.
Die KI-Strategie der Bundesregierung beschäftigt sich demgegenüber nicht
mit Fragen von Schadensverursachung und daraus entstehender Verantwortung
oder Haftung.
1. Warum wurden die Fragen der Verantwortlichkeit und etwaiger
Schadenshaftung in der KI-Strategie der Bundesregierung ausgeklammert?
Fragen im Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit und Haftung in den
Bereichen Künstliche Intelligenz (KI), Robotik und automatisierte/autonome Systeme
werden sowohl national, auf europäischer Ebene als auch international breit
diskutiert. Die Bundesregierung beteiligt sich intensiv an diesen Überlegungen,
zumal die KI-Strategie der Bundesregierung eine Überprüfung des
Ordnungsrahmens auf Lücken bei Algorithmen- und KI-basierten Entscheidungen,
Dienstleistungen und Produkten vorsieht.
2. In welcher Form hat sich die Bundesregierung mit den ethischen Problemen,
die der Einsatz von KI-Systemen mit sich bringen kann, bisher
auseinandergesetzt, und welche Erkenntnisse wurden daraus bislang gezogen?
3. Mit welchen konkreten Problemen hat sich die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Systemen auseinandergesetzt, und welche
Erkenntnisse wurden daraus bislang gezogen?
Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Herbst 2018 eine Datenethikkommission (DEK)
eingesetzt, die binnen eines Jahres ethische Maßstäbe entwickeln sowie konkrete
Regulierungsoptionen in den Bereichen Umgang mit Daten, Algorithmen-
basierte Entscheidungen und KI vorschlagen soll. Die Leitfragen der
Bundesregierung an die Datenethikkommission können auf der Homepage des
Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) abgerufen werden. Die
Datenethikkommission wird ihre Ergebnisse voraussichtlich am 23. Oktober 2019 der
Bundesregierung vorstellen.
Auf europäischer und internationaler Ebene laufen verschiedene Prozesse (z. B.
Gruppe der Mitgliedstaaten für die KI und die Digitalisierung der europäischen
Industrie, OECD, G20, G7). Diese Prozesse, in die sich die Bundesregierung
aktiv einbringt, befassen sich auch und insbesondere mit den Fragen der
Transparenz und Überprüfbarkeit algorithmischer Entscheidungssysteme, der
potentiellen Erklärbarkeit von KI-Systemen, dem Umgang mit Diskriminierungen, etwa
durch unausgewogene Trainingsdaten, und den Fragen nach Kontrolle,
Verantwortung und Haftung.
Im Bereich automatisiertes und vernetztes Fahren hat die Bundesregierung auf
der Grundlage des Berichts der Ethik-Kommission „Automatisiertes und
Vernetztes Fahren“ einen Maßnahmenplan zur Schaffung von Ethikregeln für
Fahrcomputer verabschiedet, welcher derzeit umgesetzt wird.
Die Erkenntnisse aus diesem Prozess hat Deutschland auf EU-Ebene im Rahmen
des Hochrangigen Strukturierten Dialogs im Bereich des automatisierten und
vernetzten Fahrens (HLM) erfolgreich eingebracht.
Darüber hinaus werden im Rahmen der KI-Strategie Auswirkungen des Einsatzes
von KI auf die Gesellschaft, die Arbeitswelt, die künftige Ausbildung von
Fachkräften, die Mobilität der Zukunft sowie die IT-Sicherheit und des Datenschutzes
betrachtet. Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
geförderte Plattform Lernende Systeme bringt führende Expertinnen und Experten
aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und zivilgesellschaftlichen Organisationen
aus den Bereichen Lernende Systeme und KI zusammen, um
Innovationspotentiale Künstlicher Intelligenz, Fragen nach dem Verhältnis von Mensch und
Maschine sowie ethische und rechtliche Implikationen zu erörtern. In den öffentlich
zugänglichen Berichten und Whitepapern zeigen die Arbeitsgruppen der
Plattform kontinuierlich wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen auf,
analysieren die künftig benötigten Kompetenzen und illustrieren über konkrete
Anwendungsszenarien den Nutzen Lernender Systeme.
4. Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung als
Folge der gewonnenen Erkenntnisse, und wann ist mit entsprechenden
Gesetzesinitiativen und deren Umsetzung zu rechnen?
Die Bundesregierung wird die Empfehlungen der Datenethikkommission in ihre
Prüfung möglichen gesetzgeberischen Handlungsbedarfs miteinbeziehen. Im
Rahmen ihrer Überlegungen werden auch die auf internationaler Ebene
formulierten Prinzipien für die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher
Intelligenz einfließen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/11351 verwiesen.
5. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass der Vorschlag
des europäischen Parlaments, in seiner Resolution Roboter als elektronische
Personen einzustufen, die für Schäden, die sie verursachen verantwortlich
sind, ein Risiko für die Rechtssicherheit in Deutschland darstellen kann?
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Einstufung von autonomen Robotern
als elektronische Personen, welche für Schäden zur Verantwortung gezogen
werden können, auch in Deutschland rechtlich umzusetzen?
Die Fragen 5 und 6 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bundesregierung sind die Diskussionen auf politischer und
rechtwissenschaftlicher Ebene um die Anerkennung, bzw. Schaffung einer eigenständigen
elektronischen Person bekannt. Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit keine
Rechtsänderung im Hinblick auf die Schaffung oder Anerkennung einer
„elektronischen Person“.
7. Teilt die Bundesregierung die Meinung der Fragesteller, dass mit einem
vermehrten Einsatz von KI-Systemen auch die Notwendigkeit für einen
verantwortlichen Umgang mit diesen Systemen durch private Nutzer, öffentliche
Verwaltung, Wirtschaft und die Gesellschaft steigt?
Wenn ja, wie begegnet die Bundesregierung dieser steigenden
Notwendigkeit?
In der KI-Strategie betont die Bundesregierung die Notwendigkeit eines
verantwortungsvollen und gemeinwohlorientierten Einsatzes von KI. Die Strategie sieht
vor, relevante Akteure – vom Entwickler bis zum Nutzer von KI-Technologie –
für die ethischen und rechtlichen Grenzen der Nutzung Künstlicher Intelligenz im
Rahmen eines breiten gesellschaftlichen Dialogs zu sensibilisieren.
Die Plattform Lernende Systeme und das diesjährige Wissenschaftsjahr des
BMBF leisten hier einen wichtigen Beitrag. Zudem befindet sich ein Deutsches
KI-Observatorium im Aufbau, das die Auswirkungen von KI im Sinne einer
Technikfolgenabschätzung beobachtet und analysiert. Fragen von Verantwortlichkeiten
und Transparenz beim Einsatz von KI-Systemen sind auch Gegenstand der DEK.
8. Wie bewertet die Bundesregierung KI als zukunftsweisende
Querschnittstechnologie für den deutschen Wirtschaftsstandort?
Die wirtschaftlichen Potentiale von KI bewertet die Bundesregierung als sehr
hoch, da KI-Systeme für nahezu alle Sektoren und Branchen Bedeutung haben
und die Reichweite ihrer Anwendungsfelder kaum limitiert ist.
Eine starke Förderung von KI in Deutschland ist wirtschaftlich vor allem für den
Erhalt der Arbeitsproduktivität und Wettbewerbsfähigkeit wichtig. Da die
deutsche Gesellschaft altert, werden zukünftig weniger Menschen arbeiten. Hier
könnte KI helfen, die notwendigen Produktivitätsgewinne zu erreichen, um die
Ziele für das Pro-Kopf-BIP für 2030 zu halten.
Berechnungen einer vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in
Auftrag gegebenen Studie gehen von einem jährlichen KI-induzierten Wachstum
allein im produzierenden Gewerbe in Deutschland von 0,69 Prozent aus. Hieraus
folgend wird durch den Einsatz von KI-Technologien eine zusätzliche
Bruttowertschöpfung von 31,8 Mrd. Euro im produzierenden Gewerbe in Deutschland
bis 2023 erwartet.
9. Beabsichtigt die Bundesregierung, das laut KI-Strategie des Bundes bis 2025
vorgesehene Investitionsvolumen von 3 Mrd. Euro zu erhöhen?
Die Bundesregierung geht, wie in der KI-Strategie dargelegt, davon aus, dass die
Hebelwirkung ihres Engagements auf Wirtschaft, Wissenschaft und Länder
mindestens zur Verdoppelung dieser Investitionen führen wird.
10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das derzeit anfallende
Datenvolumen durch die Verwendung von KI-Systemen in der öffentlichen
Verwaltung und der Gerichtsbarkeit?
11. Ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht technisch vorbereitet für die
Speicherung, Sicherung und Verarbeitung des künftig anfallenden
Datenvolumens, das durch die Verwendung von KI-Systemen in der öffentlichen
Verwaltung und der Gerichtsbarkeit auf absehbare Zeit entstehen wird?
Wenn nein, warum nicht?
12. Wenn Frage 11 mit ja beantwortet wurde, wo und wie wird das derzeit
anfallende Datenvolumen durch die Verwendung von KI-Systemen in der
öffentlichen Verwaltung und der Gerichtsbarkeit gespeichert, gesichert und
verarbeitet, und welche Maßnahmen der Bundesregierung sind erforderlich,
um insbesondere die Datensicherheit in Zukunft zu gewährleisten?
Die Fragen 10, 11 und 12 werden im Zusammenhang beantwortet.
Im Rahmen der Dienstekonsolidierung der Bundesverwaltung finden derzeit
Evaluationsmaßnahmen statt. Das durch den Einsatz von KI entstehende
Datenvolumen ist noch nicht bekannt. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass durch den
Einsatz von KI-Systemen zwangsläufig erhebliche Datenmengen entstehen.
Vielmehr sind bereits bestehende große Datenmengen eine Voraussetzung für das
Trainieren von KI-Systemen.
Zugleich können sie ein Anwendungsfall für den Einsatz von KI-Systemen sein,
da dadurch große Mengen nicht strukturierter Daten nutzbar gemacht werden
können. In beiden Fällen ist der Einsatz von KI-Technologien nicht ursächlich für
die Erzeugung großer Datenmengen. Welche besonderen Maßnahmen im Sinne
der Fragen 11 und 12 gegebenenfalls erforderlich sind, wird im Rahmen der
Evaluationsmaßnahmen berücksichtigt.
Im Geschäftsbereich des BMJV verwendet das Deutsche Patent- und Markenamt
maschinelles Lernen für die Recherche in den umfangreichen, bereits
vorhandenen Datenbeständen. Der Mehrbedarf für den Speicherplatz, der aus dieser
Verwendung resultiert, wurde bei der Konzeptionierung dieser Recherche-Lösung
bereits berücksichtigt. Die vom maschinellen Lernen zur Recherche erzeugten
Daten haben denselben Schutzbedarf wie der Datenbestand, in dem recherchiert
wird. Die Speicherung erfolgt auf denselben IT-Systemen (NAS-Filer), auf denen
auch der andere Datenbestand aufbewahrt wird. Daher sind keine zusätzlichen
Maßnahmen zur Sicherstellung der Datensicherheit erforderlich.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]