Umschichtung von Agrarfördergeldern für eine nachhaltige bäuerlich-ökologische Landwirtschaft
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Oliver Krischer, Renate Künast, Markus Tressel, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Jahren wird von zahlreichen umwelt- und agrarpolitischen Organisationen die Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik gefordert. Ziel könne nicht mehr die bedingungslose Verteilung von Agrarfördergeldern über die Fläche, sondern die Kopplung von Agrarzahlungen an wichtige öffentliche Leistungen der Bäuerinnen und Bauern in den Bereichen Natur-, Umwelt-, Klima- und Tierschutz sein sowie ein konkreter Beitrag zur Förderung einer bäuerlichen-ökologischen Landwirtschaft mit hoher Nachhaltigkeitswirkung. Ziel müsse der Erhalt einer bäuerlichen Agrarstruktur mit einer Vielfalt von insbesondere kleinen und mittleren Betrieben sein, die für den Erhalt eines attraktiven, lebendigen und vielfältigen ländlichen Raumes von großer Bedeutung sind und von der Gesellschaft akzeptiert werden (Stellungnahme der Verbände-Plattform zum TOP „GAP nach 2020“ auf der Agrarministerkonferenz – AMK – von Bund und Ländern am 27. bis 28. September 2018: www.abl-ev.de/uploads/media/18-09-21_Verbaendeplattform_Stellungnahme_AMK_endg.pdf).
Die bisherigen Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) lassen in dieser Hinsicht nach Ansicht der Fragesteller nur ein geringes Ambitionsniveau erkennen und von den Ergebnissen des damit verbundenen Verhandlungsprozesses ist bisher viel zu wenig zu erwarten. Der Reformprozess liegt deutlich hinter dem Zeitplan der EU-Kommission zurück. Der „konkretisierte Zeitplan für die Vorbereitung eines Strategieplans zur Durchführung der GAP-Strategieplan-Verordnung“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), der zur Agrarministerkonferenz am 11. bis 12. April 2019 vorgelegt wurde, geht davon aus, dass mit der Umsetzung neuer EU-Regelungen in Deutschland nicht vor dem 1. Januar 2023 zu rechnen ist. Das bedeutet, dass der aktuelle EU-Politikrahmen zur Agrarförderpolitik noch über drei Jahre gültig bleibt.
Vor diesem Hintergrund sind umso dringender alle den Mitgliedstaaten gegebenen Möglichkeiten zu nutzen, die Agrarpolitik in Deutschland bereits jetzt schon wesentlich nachhaltiger und zielorientierter zu gestalten. Die Möglichkeiten dafür sind nach Ansicht der Fragesteller u. a. eine stärkere Umschichtung von Mitteln zugunsten von zielorientierten Maßnahmen für den Umwelt-, Klima-, Natur- und Tierschutz in der zweiten Säule und eine stärkere Umschichtung von Mitteln auf die ersten Hektare je Betrieb. Bereits jetzt ist die Umschichtung von 15 Prozent statt aktuell 4,5 Prozent in die zweite Säule und die Umschichtung von 30 Prozent statt aktuell nur sieben Prozent auf die ersten Hektare möglich. Sowohl eine starke finanzielle Ausstattung der zweiten Säule als auch die stärkere Nutzung des Aufschlags auf die ersten Hektare wird von der Bundesregierung für die neue Förderperiode betont und in Aussicht gestellt. Diesen Ankündigungen sollten nun umgehend Taten folgen. Die Bundesregierung darf sich nach Ansicht der Fragesteller diesen Möglichkeiten, die Zahlungen nachhaltiger, zielorientierter und gleichzeitig gerechter zu gestalten, nicht weiter verweigern.
Bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen spielt nach Ansicht der Fragesteller der ökologische Landbau aufgrund seiner besonderen Leistungen und seiner hohen gesellschaftlichen Akzeptanz eine herausragende Rolle. Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD soll die Fläche des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 20 Prozent steigen. Dies erfordert eine Steigerung der ökologisch bewirtschafteten Fläche um ca. 7 Prozent pro Jahr. Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre ist die Fläche dagegen um durchschnittlich 5 Prozent pro Jahr gewachsen (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung; www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Landwirtschaft/Oekologischer-Landbau/ZahlenOekolandbau2018.html). Allein für die Finanzierung der erwünschten Zunahme des Ökolandbaus müsste die Umschichtung von der ersten in die zweite Säule in jedem Jahr um fast 1 Prozent steigen, um das jetzige Förderniveau aufrecht zu erhalten. Darüber hinausgehende weitere Maßnahmen für eine klimaschützende und klimaresiliente Landwirtschaft, für die Umsetzung der angekündigten Ackerbaustrategie und des Insektenschutzprogramms, eine Flankierung der erneuten Novellierung der Düngeverordnung sowie für den Umbau der Tierhaltung sind darin noch gar nicht inbegriffen und müssen ebenfalls finanziert werden.
Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG) regelt die Umsetzung der EU-Verordnung über Direktzahlungen (VO (EU) 1307/2013) in Deutschland. Das BMEL hat den Referentenentwurf zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes am 17. Mai 2019 vorgelegt (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Agrar-Sozialpolitik/Entwurf%20eines%20Zweiten%20Gesetzes%20zur%20%C3%84nderung%20des%20Direktzahlungen-Durchf%C3%BChrungsgesetzes.html). Darin schlägt es vor, auch im Jahr 2020 weiterhin nur 4,5 Prozent der EU-Direktzahlungen in Deutschland in Fördermaßnahmen in der zweiten Säule umzuschichten. Die Bundesregierung würde damit bei einer Annahme des Entwurfes weit hinter den ihr gegebenen Möglichkeiten zurückbleiben, die Agrarpolitik auch kurzfristig nachhaltiger und gerechter zu gestalten, den in der öffentlichen Debatte vielfach geforderten Zielen von mehr Umwelt-, Klima-, Natur- und Tierschutz sowie den selbst gesetzten Zielen, zum Ausbau des Ökolandbaues die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die EU-Kommission für die Jahre 2021 bis 2022 eine Übergangsverordnung vorschlagen wird, um sicherzustellen, dass die GAP-Maßnahmen in der Übergangszeit von der geltenden Förderperiode bis zum Beginn der Umsetzung eines neuen GAP-Regimes in den Mitgliedstaaten fortgeführt werden können?
Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass in einer solchen Übergangsverordnung den Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit zur (erhöhten) Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums eröffnet wird, zumal die EU-Kommission für die neue Förderperiode bereits vorgeschlagen hat, dass die Obergrenze der Umschichtung von heute 15 Prozent auf bis zu 30 Prozent erhöht wird?
Für wie viele Jahre werden nach aktueller Einschätzung der Bundesregierung den Bundesländern Umschichtungsmittel zur Verwendung für landwirtschaftliche Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Übergangszeit bis zur abgeschlossenen Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die landwirtschaftlichen Betriebe bei den dringenden Herausforderungen im Bereich Umwelt-, Natur-, Klima- und Tierschutz besser und gezielter zu unterstützen und ihre Leistungen besser und gezielter zu honorieren?
Wenn ja, welche konkreten zielgerichteten Fördermaßnahmen wird die Bundesregierung ausbauen, und wie plant sie, diese zu finanzieren?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umschichtung von Direktzahlungsmitteln zugunsten von landwirtschaftsbezogenen Fördermaßnahmen wie Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Tierschutzförderung und Existenzgründung in den kommenden Jahren bis zur abgeschlossenen Überarbeitung der GAP zu erhöhen?
Wenn ja, in welcher Höhe wird die Bundesregierung die Möglichkeit zur Umschichtung bis maximal 15 Prozent im Gegensatz zu den jetzigen 4,5 Prozent nutzen?
Wenn nein, wie beabsichtigt die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlagene erhebliche und überproportionale Kürzung der EU-Mittel für die ländliche Entwicklung in den Jahren 2021 bis 2027 auszugleichen (Europäische Kommission, http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3570_de.htm)?
Mit welchen Kürzungen in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung bei ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) im neuen MFR (mehrjähriger Finanzrahmen) in jedem Bundesland, auch vor dem Hintergrund des EU-Kommissionsvorschlags, die Gebietskategorien zu verändern (bitte die Ist-Zahlen und die zu erwartenden Zahlen je Bundesland angeben)?
Unterstützt die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kürzungen für die ländliche Entwicklung?
Falls nein, welche Priorität hat die Aufrechterhaltung der verfügbaren Mittel für die ländliche Entwicklung gegenüber anderen Verwendungen, und wie wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen für die Beibehaltung der Mittel einsetzen?
Unterstützt die Bundesregierung die von der EU-Kommission vorgeschlagene Herausnahme des ELER aus der Dachverordnung der ESI-Fonds (Europäische Struktur- und Investitionsfonds) (Bundestagsdrucksache 19/9582)? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umschichtung von Direktzahlungen auf die ersten Hektare in den kommenden Jahren bis zur abgeschlossenen Überarbeitung der GAP zu erhöhen?
Wenn ja, in welcher Höhe wird die Bundesregierung die Möglichkeit zur Umschichtung von maximal 30 Prozent statt aktuell nur 7 Prozent nutzen, um insbesondere die kleineren und mittleren Betriebe zu stärken und Fördermittel gerechter zu verteilen?
Wenn nein, welchen Anteil an den Direktzahlungsgeldern erhalten jeweils die größten eins, zwei, fünf, zehn und 20 Prozent der Betriebe, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Verteilung von Direktzahlungsmitteln angesichts von erheblichen Skaleneffekten großer Betriebe und der daraus nach Ansicht der Fragesteller erwachsenen Benachteiligung kleiner und mittlerer Betriebe (bitte Angaben für den Bund gesamt und für die einzelnen Bundesländer machen)?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, einzelbetrieblich erbrachte gesellschaftliche Leistungen wie eine vielfältige Flächenstruktur, Landschaftselemente, vielfältige Fruchtfolgen, hohe Grünlandanteile und mehr Tierschutz im Übergangszeitraum bis zur abgeschlossenen Reform der GAP besser zu unterstützen?
Inwieweit erwartet die Bundesregierung in den kommenden Jahren ein höheres oder niedrigeres Wachstum der ökologisch bewirtschafteten Fläche in Deutschland im Vergleich zum Durchschnittswachstum der letzten zehn Jahre (5 Prozent pro Jahr) bzw. im Vergleich zum Durchschnittswachstum der letzten drei Jahre (11 Prozent pro Jahr)?
Welche Gründe bzw. Einflussfaktoren liegen nach Einschätzung der Bundesregierung der zu erwartenden Entwicklung zugrunde?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dazu beitragen, dass die ökologisch bewirtschaftete Fläche um die für die Erreichung ihres im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten Ziels von 20 Prozent Ökolandbau bis 2030 notwendigen 7 Prozent pro Jahr zunimmt?
Inwieweit hat die Bundesregierung in ihrer mittelfristigen Finanzplanung den resultierenden steigenden Bedarf an Fördermitteln für die ökologische Bewirtschaftung berücksichtigt, der aktuell bei jährlich ca. 300 Euro/Hektar Öko-Fläche liegt (s. www.thuenen.de/de/bw/projekte/foerder-monitoring-oekologischer-landbau/ <www.thuenen.de/de/bw/projekte/foerder-monitoring-oekologischer-landbau/>)?
Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung in den nächsten Jahren eine höhere Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule der EU-Agrarförderung notwendig, um die Förderprämien für das gewünschte Öko-Flächenwachstum finanziell absichern zu können?
Inwieweit wird die Bundesregierung bei einem evtl. geringeren Volumen an für die Ökolandbau-Förderung nutzbaren EU-Mitteln aus der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) aus dem eigenen Haushalt ausreichend Mittel bereitstellen, um die Erreichung des Ziels von 20 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2030 zu gewährleisten, ohne dass die Bundesländer einen höheren Kofinanzierungsbeitrag leisten müssen?
Wird das von der Bundesregierung vorbereitete Klimaschutzgesetz im Bereich Landnutzung und Landwirtschaft u. a. Fördermaßnahmen für den Klimaschutz enthalten, die mit GAP-Mitteln finanziert werden können?
Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und von welchem Finanzbedarf geht die Bundesregierung für die kommenden Jahre aus?
Wird die von der Bundesregierung angekündigte Ackerbaustrategie Fördermaßnahmen für Nachhaltigkeitsziele im Ackerbau enthalten, die mit GAP-Mitteln finanziert werden können? Wenn ja, um welche konkreten Ziele und Maßnahmen handelt es sich, und von welchem Finanzbedarf geht die Bundesregierung für die kommenden Jahre aus?
Wird das von der Bundesregierung angekündigte Aktionsprogramm Insektenschutz Fördermaßnahmen enthalten, mit denen die Biodiversität in den Agrarlandschaften verbessert werden kann und die mit GAP-Mitteln finanziert werden können?
Wenn ja, wann wird eine Ressorteinigung zum konkreten Maßnahmenpaket erreicht sein, welche Maßnahmen stehen bereits fest, und von welchem Finanzbedarf geht die Bundesregierung aktuell für die kommenden Jahre aus?