[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 5. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12191 (neu)
19. Wahlperiode 06.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner,
Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11427 –
Umschichtung von Agrarfördergeldern für eine nachhaltige bäuerlich-ökologische
Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren wird von zahlreichen umwelt- und agrarpolitischen Organisationen
die Neuausrichtung der Europäischen Agrarpolitik gefordert. Ziel könne nicht
mehr die bedingungslose Verteilung von Agrarfördergeldern über die Fläche,
sondern die Kopplung von Agrarzahlungen an wichtige öffentliche Leistungen
der Bäuerinnen und Bauern in den Bereichen Natur-, Umwelt-, Klima- und
Tierschutz sein sowie ein konkreter Beitrag zur Förderung einer bäuerlichen-
ökologischen Landwirtschaft mit hoher Nachhaltigkeitswirkung. Ziel müsse der
Erhalt einer bäuerlichen Agrarstruktur mit einer Vielfalt von insbesondere kleinen
und mittleren Betrieben sein, die für den Erhalt eines attraktiven, lebendigen
und vielfältigen ländlichen Raumes von großer Bedeutung sind und von der
Gesellschaft akzeptiert werden (Stellungnahme der Verbände-Plattform zum TOP
„GAP nach 2020“ auf der Agrarministerkonferenz – AMK – von Bund und
Ländern am 27. bis 28. September 2018:
www.abl-ev.de/uploads/media/18-09-
21_Verbaendeplattform_Stellungnahme_AMK_endg.pdf).
Die bisherigen Vorschläge zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
lassen in dieser Hinsicht nach Ansicht der Fragesteller nur ein geringes
Ambitionsniveau erkennen und von den Ergebnissen des damit verbundenen
Verhandlungsprozesses ist bisher viel zu wenig zu erwarten. Der Reformprozess
liegt deutlich hinter dem Zeitplan der EU-Kommission zurück. Der
„konkretisierte Zeitplan für die Vorbereitung eines Strategieplans zur Durchführung der
GAP-Strategieplan-Verordnung“ des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL), der zur Agrarministerkonferenz am 11. bis 12. April
2019 vorgelegt wurde, geht davon aus, dass mit der Umsetzung neuer EU-
Regelungen in Deutschland nicht vor dem 1. Januar 2023 zu rechnen ist. Das
bedeutet, dass der aktuelle EU-Politikrahmen zur Agrarförderpolitik noch über
drei Jahre gültig bleibt.
Vor diesem Hintergrund sind umso dringender alle den Mitgliedstaaten
gegebenen Möglichkeiten zu nutzen, die Agrarpolitik in Deutschland bereits jetzt
schon wesentlich nachhaltiger und zielorientierter zu gestalten. Die
Möglichkeiten dafür sind nach Ansicht der Fragesteller u. a. eine stärkere Umschichtung
von Mitteln zugunsten von zielorientierten Maßnahmen für den Umwelt-,
Drucksache 19/12191 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Klima-, Natur- und Tierschutz in der zweiten Säule und eine stärkere
Umschichtung von Mitteln auf die ersten Hektare je Betrieb. Bereits jetzt ist die
Umschichtung von 15 Prozent statt aktuell 4,5 Prozent in die zweite Säule und die
Umschichtung von 30 Prozent statt aktuell nur sieben Prozent auf die ersten
Hektare möglich. Sowohl eine starke finanzielle Ausstattung der zweiten Säule
als auch die stärkere Nutzung des Aufschlags auf die ersten Hektare wird von
der Bundesregierung für die neue Förderperiode betont und in Aussicht gestellt.
Diesen Ankündigungen sollten nun umgehend Taten folgen. Die
Bundesregierung darf sich nach Ansicht der Fragesteller diesen Möglichkeiten, die
Zahlungen nachhaltiger, zielorientierter und gleichzeitig gerechter zu gestalten, nicht
weiter verweigern
Bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen spielt nach Ansicht der
Fragesteller der ökologische Landbau aufgrund seiner besonderen Leistungen und seiner
hohen gesellschaftlichen Akzeptanz eine herausragende Rolle. Nach dem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD soll die Fläche des ökologischen
Landbaus bis 2030 auf 20 Prozent steigen. Dies erfordert eine Steigerung der
ökologisch bewirtschafteten Fläche um ca. 7 Prozent pro Jahr. Im Durchschnitt
der vergangenen zehn Jahre ist die Fläche dagegen um durchschnittlich 5
Prozent pro Jahr gewachsen (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung;
www.ble.de/SharedDocs/Downloads/DE/Landwirtschaft/Oekologischer-Landbau/
ZahlenOekolandbau2018.html). Allein für die Finanzierung der erwünschten
Zunahme des Ökolandbaus müsste die Umschichtung von der ersten in die
zweite Säule in jedem Jahr um fast 1 Prozent steigen, um das jetzige
Förderniveau aufrecht zu erhalten. Darüber hinausgehende weitere Maßnahmen für eine
klimaschützende und klimaresiliente Landwirtschaft, für die Umsetzung der
angekündigten Ackerbaustrategie und des Insektenschutzprogramms, eine
Flankierung der erneuten Novellierung der Düngeverordnung sowie für den Umbau
der Tierhaltung sind darin noch gar nicht inbegriffen und müssen ebenfalls
finanziert werden.
Das Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG) regelt die
Umsetzung der EU-Verordnung über Direktzahlungen (VO (EU) 1307/2013) in
Deutschland. Das BMEL hat den Referentenentwurf zur Änderung des
Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes am 17. Mai 2019 vorgelegt (
www.bmel.de/
SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Agrar-Sozialpolitik/Entwurf%20eines%
20Zweiten%20Gesetzes%20zur%20%C3%84nderung%20des%20Direktzahlungen-
Durchf%C3%BChrungsgesetzes.html). Darin schlägt es vor, auch im Jahr 2020
weiterhin nur 4,5 Prozent der EU-Direktzahlungen in Deutschland in
Fördermaßnahmen in der zweiten Säule umzuschichten. Die Bundesregierung würde
damit bei einer Annahme des Entwurfes weit hinter den ihr gegebenen
Möglichkeiten zurückbleiben, die Agrarpolitik auch kurzfristig nachhaltiger und
gerechter zu gestalten, den in der öffentlichen Debatte vielfach geforderten Zielen
von mehr Umwelt-, Klima-, Natur- und Tierschutz sowie den selbst gesetzten
Zielen, zum Ausbau des Ökolandbaues die notwendigen Mittel zur Verfügung
zu stellen.
1. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die EU-Kommission für die Jahre
2021 bis 2022 eine Übergangsverordnung vorschlagen wird, um
sicherzustellen, dass die GAP-Maßnahmen in der Übergangszeit von der geltenden
Förderperiode bis zum Beginn der Umsetzung eines neuen GAP-Regimes in
den Mitgliedstaaten fortgeführt werden können?
In Anbetracht der andauernden und voraussichtlich erst im Jahr 2020
abzuschließenden Ver-handlungen zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 und
der danach zu erlassenden Delegierten Rechtsakte, scheint ein Beginn des neuen
GAP-Regimes im Jahr 2021 kaum zu erwarten. Die Bundesregierung geht davon
aus, dass die Europäische Kommission rechtzeitig einen Vorschlag für eine
Übergangsverordnung vorlegen wird.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/12191 (neu)
2. Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass in einer solchen
Übergangsverordnung den Mitgliedstaaten weiterhin die Möglichkeit zur
(erhöhten) Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die Förderung der
Entwicklung des ländlichen Raums eröffnet wird, zumal die EU-Kommission
für die neue Förderperiode bereits vorgeschlagen hat, dass die Obergrenze
der Umschichtung von heute 15 Prozent auf bis zu 30 Prozent erhöht wird?
Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit geht die Bundesregierung
davon aus, dass die Europäische Kommission rechtzeitig einen Vorschlag für eine
Übergangsverordnung vor-legen wird, mit der bestimmte der derzeit geltenden
Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für den Bereich der
Direktzahlungen und der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 für den Bereich des
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER)
verlängert und Maßnahmen zur Einhaltung der finanziellen Obergrenzen
getroffen werden. Die Bundesregierung geht ferner davon aus, dass die Europäische
Kommission in diesem Zusammenhang weiterhin die Möglichkeit für eine
Umschichtung von Direktzahlungen in die 2. Säule ermöglichen wird.
3. Für wie viele Jahre werden nach aktueller Einschätzung der
Bundesregierung den Bundesländern Umschichtungsmittel zur Verwendung für
landwirtschaftliche Fördermaßnahmen zur Verfügung stehen?
Die Höhe der Mittel zur Umschichtung von der 1. Säule in die 2. Säule sowie ggf.
die Ver-wendung umgeschichteter Mittel sind neben der Frage der finanziellen
Ausstattung der jeweiligen Säulen mit originären EU-Mitteln gemäß Beschluss
zum künftigen Mehrjährigen Finanz-rahmen der EU und dem Mittelbedarf für
gezielte Fördermaßnahmen in der 2. Säule auch abhängig von der Ausgestaltung
der sogenannten „Grünen Architektur“ der GAP (mit den Elementen erweiterte
Konditionalität und Öko-Regelungen in der 1. Säule sowie Agrarumwelt- und
Klimaschutzmaßnahmen der 2. Säule). Die Bundesregierung prüft derzeit
verschiedene Möglichkeiten zur Ausgestaltung der „Grünen Architektur“.
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Übergangszeit bis zur
abgeschlossenen Überarbeitung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die
landwirtschaftlichen Betriebe bei den dringenden Herausforderungen im Bereich
Umwelt-, Natur-, Klima- und Tierschutz besser und gezielter zu unterstützen
und ihre Leistungen besser und gezielter zu honorieren?
5. Wenn ja, welche konkreten zielgerichteten Fördermaßnahmen wird die
Bundesregierung ausbauen, und wie plant sie, diese zu finanzieren?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bislang hat die Europäische Kommission für die voraussichtlich eintretende
Übergangszeit (siehe Antwort zu Frage 1) noch keine Vorschläge vorgestellt.
Sobald diese vorliegen, wird die Bundesregierung dazu ihre Position festlegen.
Drucksache 19/12191 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umschichtung von
Direktzahlungsmitteln zugunsten von landwirtschaftsbezogenen Fördermaßnahmen wie
Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Tierschutzförderung und
Existenzgründung in den kommenden Jahren bis zur abgeschlossenen
Überarbeitung der GAP zu erhöhen?
7. Wenn ja, in welcher Höhe wird die Bundesregierung die Möglichkeit zur
Umschichtung bis maximal 15 Prozent im Gegensatz zu den jetzigen
4,5 Prozent nutzen?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für das Antragsjahr 2020 wurde auf EU-Ebene eine Übergangsverordnung
verabschiedet, die eine Umschichtung von Direktzahlungen in die zweite Säule
ermöglicht. Die Bundesländer haben sich auf der Agrarministerkonferenz in
Landau für die Option einer Umschichtung in der bisherigen Höhe von 4,5
Prozent ausgesprochen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) hat einen Referentenentwurf für eine Änderung des Direktzahlungen-
Durchführungsgesetzes vorgelegt, der für das Jahr 2020 eine Umschichtung in
dieser Höhe vorsieht. Die Beratungen innerhalb der Bundesregierung hierüber
sind noch nicht abgeschlossen.
Für das nachfolgende Übergangsjahr bzw. die nachfolgenden Übergangsjahre
wird die Bundesregierung unter Berücksichtigung der bis dahin bekannten
Änderungen für die künftige Förderperiode zu gegebener Zeit ihre Position bezüglich
einer Umschichtung festlegen.
8. Wenn nein, wie beabsichtigt die Bundesregierung die von der EU-
Kommission vorgeschlagene erhebliche und überproportionale Kürzung der EU-
Mittel für die ländliche Entwicklung in den Jahren 2021 bis 2027 auszugleichen
(Europäische Kommission,
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3570_
de.htm)
9. Mit Kürzungen in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung bei ELER
(Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums)
im neuen MFR (mehrjähriger Finanzrahmen) in jedem Bundesland, auch vor
dem Hintergrund des EU-Kommissionsvorschlags, die Gebietskategorien zu
verändern (bitte die Ist-Zahlen und die zu erwartenden Zahlen je Bundesland
angeben)?
Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Beantwortung dieser Frage hat die Bundesregierung keine verlässlichen
Anhaltspunkte. Die künftige finanzielle Ausstattung des ELER ist Gegenstand der
noch anhaltenden Beratungen zum neuen MFR. Neben der Zuweisung von
originären ELER-Mitteln über den MFR sieht der Vorschlag der EU-Kommission zur
GAP-Strategieplan-Verordnung vor, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeiten
der finanziellen Flexibilität zwischen den beiden Säulen der GAP haben. Ob und
ggf. in welchem Umfang Deutschland von dieser Regelung Ge-brauch macht,
wird Gegenstand der Beratungen zur nationalen Umsetzung der GAP nach 2020
sein.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/12191 (neu)
10. Unterstützt die Bundesregierung die von der EU-Kommission
vorgeschlagenen Kürzungen für die ländliche Entwicklung?
11. Falls nein, welche Priorität hat die Aufrechterhaltung der verfügbaren Mittel
für die ländliche Entwicklung gegenüber anderen Verwendungen, und wie
wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum mehrjährigen
Finanzrahmen für die Beibehaltung der Mittel einsetzen?
Die Fragen 10 und 11 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über die künftige Mitteldotierung der GAP werden die Regierungschefs der EU-
Mitgliedstaaten im Gesamtpaket des Mehrjährigen Finanzrahmens unter
Berücksichtigung von Einnahmen- und Ausgabenseite entscheiden. Die Positionierung
der Bundesregierung ist hier-zu noch nicht abgeschlossen.
12. Unterstützt die Bundesregierung die von der EU-Kommission
vorgeschlagene Herausnahme des ELER aus der Dachverordnung der ESI-Fonds
(Europäische Struktur- und Investitionsfonds) (Bundestagsdrucksache 19/
9582)?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die von der Europäischen Kommission
vorgeschlagene Herausnahme des ELER aus der Dachverordnung für die ESI-Fonds.
Denn die bisher geltenden Regelungen der Dachverordnung und der GAP für den
ELER führen dazu, dass das Regelungswerk für den ELER sehr komplex
geworden ist. Die vorgesehene Zusammenführung der 1. und 2. Säule würde zu einer
weiteren Zunahme dieser Komplexität führen. Die weitgehende Trennung des
ELER von der Dachverordnung verringert diese Komplexität erheblich und wird
deshalb begrüßt.
Die im Verordnungsvorschlag für den GAP-Strategieplan vorgesehene Übersicht
über die Koordinierung, Abgrenzung und Komplementaritäten zwischen dem
ELER und anderen in ländlichen Gebieten tätigen Fonds der Union ist aus Sicht
der Bundesregierung für eine kohärente Ausgestaltung der Förderung mit Mitteln
aus anderen EU-Fonds ausreichend.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umschichtung von Direktzahlungen
auf die ersten Hektare in den kommenden Jahren bis zur abgeschlossenen
Überarbeitung der GAP zu erhöhen?
14. Wenn ja, in welcher Höhe wird die Bundesregierung die Möglichkeit zur
Umschichtung von maximal 30 Prozent statt aktuell nur 7 Prozent nutzen,
um insbesondere die kleineren und mittleren Betriebe zu stärken und
Fördermittel gerechter zu verteilen?
15. Wenn nein, welchen Anteil an den Direktzahlungsgeldern erhalten jeweils
die größten eins, zwei, fünf, zehn und 20 Prozent der Betriebe, und wie
rechtfertigt die Bundesregierung diese Verteilung von Direktzahlungsmitteln
angesichts von erheblichen Skaleneffekten großer Betriebe und der daraus nach
Ansicht der Fragesteller erwachsenen Benachteiligung kleiner und mittlerer
Betriebe (bitte Angaben für den Bund gesamt und für die einzelnen
Bundesländer machen)?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Drucksache 19/12191 (neu) – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Die Bundesregierung plant in der laufenden Förderperiode keine Änderung an der
Ausgestaltung der derzeitigen Regelungen für die Umverteilungsprämie. Sie ist
allerdings der Auffassung, dass die Förderung kleiner und mittlerer Betriebe in
der kommenden Förderperiode verbessert werden sollte und wird dazu zu
gegebener Zeit entsprechende Vorschläge vorlegen.
Bezüglich der Anteile der Direktzahlungen, die jeweils auf die größten 1, 2, 5, 10
und 20 Prozent der Betriebe entfallen, liegen der Bundesregierung lediglich
Daten mit der Schichtung der Direktzahlungsempfänger nach der Höhe ihrer
Direktzahlungen für bestimmte Größenklassen vor (siehe Anlage). Für Deutschland
insgesamt können daraus die erbetenen Informationen näherungsweise wie folgt
abgeleitet werden:
Die 20 Prozent größten Direktzahlungsempfänger, das sind die rund
62 700 Betriebsinhaber mit Direktzahlungen in Höhe von mehr als
20 000 Euro, haben im Antragsjahr 2016 68,4 Prozent der gesamten
Direktzahlungen erhalten.
Die 4,5 Prozent größten Direktzahlungsempfänger, das sind die rund
14 400 Betriebsinhaber mit Direktzahlungen in Höhe von mehr als
50 000 Euro, haben im Antragsjahr 2016 38,5 Prozent der gesamten
Direktzahlungen erhalten.
Die knapp 1,7 Prozent größten Direktzahlungsempfänger, das sind die
rund 5 300 Betriebsinhaber mit Direktzahlungen in Höhe von mehr als
100 000 Euro, haben im Antragsjahr 2016 26 Prozent der gesamten
Direktzahlungen erhalten.
Ein Prozent der größten Direktzahlungsempfänger, das sind die rund
3 300 Betriebsinhaber mit Direktzahlungen in Höhe von mehr als
150 000 Euro, haben im Antragsjahr 2016 21 Prozent der gesamten
Direktzahlungen erhalten.
Angesichts der Kostenvorteile größerer Betriebe ist die Bundesregierung der
Auffassung, dass sofern die Beschlüsse zur Reform der GAP nach 2020 eine
fakultative Regelung zu Degression und Kappung vorsehen sollten, im Rahmen der
nationalen Umsetzung eine Degression geprüft werden sollte.
16. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, einzelbetrieblich erbrachte
gesellschaftliche Leistungen wie eine vielfältige Flächenstruktur,
Landschaftselemente, vielfältige Fruchtfolgen, hohe Grünlandanteile und mehr Tierschutz
im Übergangszeitraum bis zur abgeschlossenen Reform der GAP besser zu
unterstützen?
Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 sowie 23 wird verwiesen.
17. Inwieweit erwartet die Bundesregierung in den kommenden Jahren ein
höheres oder niedrigeres Wachstum der ökologisch bewirtschafteten Fläche
in Deutschland im Vergleich zum Durchschnittswachstum der letzten
zehn Jahre (5 Prozent pro Jahr) bzw. im Vergleich zum
Durchschnittswachstum der letzten drei Jahre (11 Prozent pro Jahr)?
Die Entwicklung des ökologischen Landbaus verläuft insbesondere in den letzten
Jahren sehr dynamisch. Im Jahr 2018 ist der ökologische Landbau in Deutschland
auch gewachsen. Die ökologisch bewirtschaftete Fläche ist um 10,8 Prozent auf
rund 1,5 Millionen Hektar angewachsen. Die Wachstumsraten liegen damit das
dritte Jahr in Folge um 10 Prozent. Auch die Zahl der ökologisch wirtschaftenden
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/12191 (neu)
Betriebe hat sich um 7,9 Prozent auf fast 32 000 Betriebe erhöht. Damit setzt sich
ein positiver Trend fort. Nach Einschätzung von Fachleuten hat der ökologische
Landbau weiterhin ein deutliches Wachstumspotenzial.
Das Interesse konventioneller Landwirte am ökologischen Landbau ist seit
einigen Jahren stark gestiegen. Dies bestätigen die Rückmeldungen von
Umstellungsberatern in Deutschland, die derzeit viele Anfragen zur Umstellungsberatung
erhalten. Auf den DLG-Feldtagen 2018 und den Öko-Feldtagen 2019 war das
Interesse der Besucher zu den Informationsveranstaltungen zur Umstellung
besonders hoch. Es ist davon auszugehen, dass die Wachstumsraten des ökologischen
Landbaus sich weiter positiv entwickeln.
18. Welche Gründe bzw. Einflussfaktoren liegen nach Einschätzung der
Bundesregierung der zu erwartenden Entwicklung zugrunde?
Mögliche Gründe für diese Entwicklung sind die steigende Wettbewerbsfähigkeit
und Attraktivität des Ökologischen Landbaus.
In Deutschland ist im Jahr 2018 die Nachfrage nach Bioprodukten weiter
gestiegen. Dies hat die Befragung zum Ökobarometer 2018 ergeben, die vom BMEL
in Auftrag gegeben wurde und dessen Ergebnisse am 12. Februar 2019
veröffentlicht wurden. Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich immer
häufiger für Bioprodukte, vor allem wegen der artgerechten Tierhaltung, Regionalität
und wegen der geringeren Schadstoffbelastung sowie des Umweltschutzaspektes.
86 Prozent wollen damit explizit die Verbreitung des ökologischen Landbaus
unterstützen.
Deutschland hat mit großem Abstand den größten Biomarkt in der EU und steht
weltweit nach den USA an zweiter Stelle. Im Jahr 2018 ist der Umsatz um
5,5 Prozent auf 10,91 Milli-arden Euro gestiegen. Dies sind vorläufige
Schätzungen von Marktexperten. Das Wachstum geht vor allem auf den
Lebensmitteleinzelhandel (LEH) zurück. Verbraucher nahmen ein größeres Sortiment des LEH
gerne an.
Immer mehr Landwirtinnen und Landwirte sehen im Ökologischen Landbau die
Chance, neue Märkte für sich zu erschließen und künftig höhere Erzeugerpreise
für ihre Produkte zu erzielen. Für andere steht der Aspekt im Vordergrund, dem
Betrieb eine langfristige Perspektive zu geben, weil ökologisch erzeugte
Lebensmittel inzwischen fest in der Gesellschaft verankert sind.
Gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung soll der Anteil
landwirtschaftlicher Flächen unter ökologischer Bewirtschaftung zukünftig 20
Prozent betragen. Mit dem Ziel, den Ökolandbau in Deutschland zu stärken und den
Anteil der ökologisch bewirtschafteten Landwirtschaftsfläche zu erhöhen, hat das
BMEL gemeinsam mit der ökologischen Lebensmittelwirtschaft und unter
Einbeziehung der Bundesländer, Kommunen und der Wissenschaft die
Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZöL) erarbeitet.
Mit der ZöL wurde eine Gesamtstrategie initiiert, die die Entwicklung des
Marktes berücksichtigt, Anpassungs- und Umstellungsorientierung gibt, forscht und
den ganzheitlichen An-satz der ökologischen Landwirtschaft mit einbezieht. Im
Februar 2017 wurde sie der Öffentlichkeit vorgestellt und seitdem umgesetzt. Die
ZöL ist hierbei als ein Steuerungsprozess zu verstehen, in dem 2019 die erste
Zwischenbilanz gezogen wird.
Drucksache 19/12191 (neu) – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
19. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung dazu beitragen, dass die
ökologisch bewirtschaftete Fläche um die für die Erreichung ihres im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten Ziels von 20 Prozent
Ökolandbau bis 2030 notwendigen 7 Prozent pro Jahr zunimmt?
Mit einer breiten Palette von Maßnahmen, Instrumenten und Projekten, die
gemeinsam mit vielen Experten identifiziert und in der ZöL beschrieben wurden,
soll die Biobranche an einer weiter positiven Marktentwicklung gestärkt werden.
Als zentrale Stellschrauben, mit denen der Staat die Entwicklung des
ökologischen Landbaus positiv flankieren kann, identifiziert und beschreibt die ZöL
folgende Aktivitäten:
Rechtsrahmen zukunftsfähig und kohärent gestalten,
Zugänge zur ökologischen Landwirtschaft erleichtern,
Nachfragepotenzial voll ausnutzen und weiter ausbauen,
Leistungsfähigkeit ökologischer Agrarsysteme verbessern und
Umweltleistungen angemessen honorieren wollen.
Diese Handlungsfelder sind nationale Schlüsselbereiche für ein stärkeres
Wachstum des Ökolandbaus. Die zugehörigen Maßnahmenkonzepte umfassen
demnach eine breite Palette von unterschiedlichen Maßnahmen: Sie reichen von der
Stärkung von Wertschöpfungsketten, über Beratung und berufliche Bildung,
Stärkung des Bioanteils in der Außer-Haus-Verpflegung, Forschungsförderung bis
zur Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung von Umstellungs- und
Beibehaltungsprämien.
Die Förderung der Umstellung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus
über die ländlichen Entwicklungsprogramme der Länder (2. Säule der GAP)
macht den finanziell bedeutsamsten Teil der Förderung des ökologischen
Landbaus aus. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der GAK an dieser Förderung. Die
Prämien der Ökoförderung im GAK-Rahmenplan wurden zuletzt durch
Beschluss der Agrarminister im Planungsausschuss für Agrarstruktur und
Küstenschutz (PLANAK) vom 21. August 2014 angehoben.
Zentrales Finanzierungsinstrument für die sonstigen Fördervorhaben der ZöL
sind das Bundesprogramm für ökologischen Landbau und andere Formen
nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN), das seit 2001 vom BMEL umgesetzt wird,
sowie die Eiweißpflanzenstrategie (EPS) des BMEL aus dem Jahr 2012. Im
Bundeshaushalt 2018 und 2019 wurden die Mittel für das BÖLN von 20 auf 30 Mio.
Euro pro Jahr angehoben, für die EPS von 4 auf 6 Mio. Euro pro Jahr.
Mit den Mitteln des BÖLN werden die Forschung und Entwicklung für den
Ökolandbau, kompetente Beratungsangebote sowie Maßnahmen zum
Wissenstransfer für Verbraucher, Landwirte, verarbeitende Betriebe, die Gastronomie
gefördert. Ferner geht es auch um die Anpassung der Ausbildungsinhalte in der
Landwirtschaft. Im Rahmen von Forschungsprojekten werden wichtige Fragen entlang
der gesamten Wertschöpfungskette interdisziplinär und transnational untersucht,
Praxis-Forschungsnetzwerke aufgebaut und der Wissenstransfer zwischen
Forschern und Erzeugern weiter optimiert. Um dem steigenden Angebot
Absatzmöglichkeiten zu eröffnen, werden künftig das Kooperationsmanagement in
Biowertschöpfungsketten sowie die Ausdehnung des Bio-Außerhaus-Marktes gefördert.
Begünstigt wird die positive Entwicklung auch durch die von den Bundesländern
angebotenen Maßnahmen zur Förderung des Ökologischen Landbaus.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/12191 (neu)
20. Inwieweit hat die Bundesregierung in ihrer mittelfristigen Finanzplanung
den resultierenden steigenden Bedarf an Fördermitteln für die ökologische
Bewirtschaftung berücksichtigt, der aktuell bei jährlich ca. 300 Euro/Hektar
Öko-Fläche liegt (s.
www.thuenen.de/de/bw/projekte/foerder-
monitoringoekologischer-landbau/ <
www.thuenen.de/de/bw/projekte/foerder-
monitoringoekologischer-landbau/>)?
Neben der Gestaltung eines zukunftsfähigen Rechtsrahmens unterstützt der Bund
die Entwicklung des ökologischen Landbaus demnach mit einer Vielzahl von
Instrumenten. Im Einzelnen seien insbesondere die folgenden genannt:
Prämienzahlungen für die Umstellung auf einen ökologisch
wirtschaftenden Betrieb.
Prämienzahlungen für die Beibehaltung der ökologischen
Wirtschaftsweise.
Flächenprämien für spezielle AUKM in den ländlichen
Entwicklungsprogrammen aus der 2. Säule der Gemeinsamen europäischen
Agrarpolitik (GAP).
Direktzahlungen aus der 1. Säule der GAP: Basisprämie,
Umverteilungsprämie, Greening-Prämie. Befreiung von den Greening-Auflagen.
Förderung von Forschung und Entwicklung für den Ökolandbau,
kompetente Beratungsangebote sowie Maßnahmen zum Wissenstransfer für
Verbraucher, Landwirte, verarbeitende Betriebe oder die Gastronomie –
über das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und anderer Formen
nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN).
Im Rahmen der Eiweißpflanzenstrategie Förderung der ökologischen
Wirtschaftsweise.
Agrarinvestitionsförderung für Biobetriebe.
Förderung zur Verbesserung der Verarbeitungs- und
Vermarktungsstrukturen landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder der Fischwirtschaft.
Honorierung innovativer Ideen und zukunftsfähiger
Unternehmenskonzepte der Biobranche beim jährlichen Bundeswettbewerb Ökologischer
Landbau.
21. Inwieweit ist aus Sicht der Bundesregierung in den nächsten Jahren eine
höhere Umschichtung von Mitteln aus der ersten in die zweite Säule der EU-
Agrarförderung notwendig, um die Förderprämien für das gewünschte Öko-
Flächenwachstum finanziell absichern zu können?
Ob die Ausbauziele der Bundesregierung zum Ökolandbau besser über das
Instrument der Öko-Regelungen in der 1. Säule oder über die Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen (AUKM) in der 2. Säule erreicht werden können, wird im
Rahmen der verschiedenen Möglichkeiten zur Ausgestaltung der „Grünen
Architektur“ im Kontext weiterer umweltrelevanter Reglungen geprüft.
Drucksache 19/12191 (neu) – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
22. Inwieweit wird die Bundesregierung bei einem evtl. geringeren Volumen an
für die Ökolandbau-Förderung nutzbaren EU-Mitteln aus der gemeinsamen
europäischen Agrarpolitik (GAP) aus dem eigenen Haushalt ausreichend
Mittel bereitstellen, um die Erreichung des Ziels von 20 Prozent Ökolandbau
bis zum Jahr 2030 zu gewährleisten, ohne dass die Bundesländer einen
höheren Kofinanzierungsbeitrag leisten müssen?
Über die Höhe des künftigen Mittelvolumens der GAP wird in den
Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) 2021-2027 im Gesamtpaket
entschieden werden.
Erst wenn die Verhandlungen zu MFR und GAP abgeschlossen sind, kann
entschieden werden, wie die Finanzierung der Förderung des ökologischen
Landbaus sichergestellt wird.
23. Wird das von der Bundesregierung vorbereitete Klimaschutzgesetz im
Bereich Landnutzung und Landwirtschaft u. a. Fördermaßnahmen für den
Klimaschutz enthalten, die mit GAP-Mitteln finanziert werden können?
Über mögliche Regelungen eines Klimaschutzgesetzes im Bereich Landnutzung
und Landwirtschaft sind von der Bundesregierung noch keine Entscheidungen
getroffen worden.
24. Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und von welchem
Finanzbedarf geht die Bundesregierung für die kommenden Jahre aus?
Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen.
25. Wird die von der Bundesregierung angekündigte Ackerbaustrategie
Fördermaßnahmen für Nachhaltigkeitsziele im Ackerbau enthalten, die mit GAP-
Mitteln finanziert werden können?
Wenn ja, um welche konkreten Ziele und Maßnahmen handelt es sich, und
von welchem Finanzbedarf geht die Bundesregierung für die kommenden
Jahre aus?
Die Ackerbaustrategie befindet sich noch in der Erarbeitung. Sie wird
Nachhaltigkeitsziele berücksichtigen und Maßnahmen zu deren Umsetzung beinhalten.
Da die Arbeiten noch andauern, kann zum Finanzbedarf für die Umsetzung von
Maßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.
26. Wird das von der Bundesregierung angekündigte Aktionsprogramm
Insektenschutz Fördermaßnahmen enthalten, mit denen die Biodiversität in den
Agrarlandschaften verbessert werden kann und die mit GAP-Mitteln
finanziert werden können?
27. Wenn ja, wann wird eine Ressorteinigung zum konkreten Maßnahmenpaket
erreicht sein, welche Maßnahmen stehen bereits fest, und von welchem
Finanzbedarf geht die Bundesregierung aktuell für die kommenden Jahre aus?
Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das „Aktionsprogramm Insektenschutz“ der Bundesregierung befindet sich noch
in der Ressortabstimmung. Es wird Maßnahmen zu den im Juli 2018 vom
Kabinett verabschiedeten Eckpunktepapier genannten Bereichen enthalten. Dazu
gehört auch die Förderung der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Eine
möglichst zeitnahe Einigung zwischen den Ressorts wird angestrebt.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/12191 (neu)
Anlage zu Fragen 13-15
Verteilung der Direktzahlungen im Antragsjahr 2016 (= Haushaltsjahr 2017)
nach Ländern
Direktzahlungen insgesamt
Direktzahlungen je Betrieb
< 0 €
> 0 bis < 500 €
> 500 bis < 1.250 €
> 1.250 bis < 2.000 €
> 2.000 bis < 5.000 €
> 5.000bis < 10.000 €
> 10.000 bis < 20.000 €
> 20.000 bis < 50.000 €
> 50.000 bis < 100.000 €
> 100.000 bis < 150.000 €
> 150.000 bis < 200.000 €
> 200.000 bis < 250.000 €
> 250.000 bis < 300.000 €
> 300.000 bis < 500.000 €
> 500.000 €
Summe
290 0,09 -112.870,20 0,00
13.801 4,35 5.304.634,32 0,11
37.388 11,77 32.426.778,07 0,67
27.216 8,57 43.113.862,39 0,89
62.333 19,63 207.410.086,05 4,28
54.854 17,27 389.875.528,28 8,05
58.974 18,57 853.865.368,07 17,63
48.334 15,22 1.449.192.467,24 29,92
9.085 2,86 605.071.050,60 12,49
2.008 0,63 243.061.986,92 5,02
947 0,30 163.536.127,53 3,38
723 0,23 161.612.031,86 3,34
456 0,14 125.110.234,77 2,58
811 0,26 306.621.677,34 6,33
372 0,12 257.974.043,53 5,33
317.592 100,00 4.844.063.007 100,00
Anteil an der
Gesamtzahl der
Begünstigten
in %
Absolute
Beihilfenhöhe
in Euro
Anteil der Beihilfe
an der
Gesamtbeihilfe
in %
Anzahl der
Begünstigten
Baden-Württemberg - Direktzahlungen insgesamt
Direktzahlungen je Betrieb Anzahl derBegünstigten
Anteil an der
Gesamtzahl der
Begünstigten
in %
Absolute
Beihilfenhöhe
in Euro
Anteil der Beihilfe
an der
Gesamtbeihilfe
in %
< 0 € 0 0,00 0 0,00
> 0 bis < 500 € 2.248 5,32 878.888 0,22
> 500 bis < 1.250 € 5.587 13,21 4.756.404 1,19
> 1.250 bis < 2.000 € 3.898 9,22 6.128.919 1,54
> 2.000 bis < 5.000 € 9.593 22,68 31.889.772 7,99
> 5.000bis < 10.000 € 7.547 17,85 53.882.788 13,51
> 10.000 bis < 20.000 € 7.625 18,03 109.506.753 27,45
> 20.000 bis < 50.000 € 5.255 12,43 153.648.467 38,51
> 50.000 bis < 100.000 € 496 1,17 30.905.314 7,75
> 100.000 bis < 150.000 € 29 0,07 3.499.539 0,88
> 150.000 bis < 200.000 € ● ● ● ●
> 200.000 bis < 250.000 € ● ● ● ●
> 250.000 bis < 300.000 € ● ● ● ●
> 300.000 bis < 500.000 € ● ● ● ●
> 500.000 € ● ● ● ●
42.288 100,00 398.939.054 100,00
"●" keine Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen
Summe
– 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/12191 (neu)
Anlage zu Fragen 13-15
Bayern - Direktzahlungen insgesamt
Anteil an der Anteil der BeihilfeAbsoluteAnzahl der Gesamtzahl der an der Gesamt-Direktzahlungen je Betrieb Beihilfenhöhe Begünstigten Begünstigten beihilfe in Euro in % in %
< 0 € 10 0,01 -7.510 0,00
> 0 bis < 500 € 3.877 3,66 1.420.734 0,14
> 500 bis < 1.250 € 10.872 10,27 9.761.744 0,98
> 1.250 bis < 2.000 € 9.493 8,97 15.092.245 1,52
> 2.000 bis < 5.000 € 23.483 22,18 79.423.697 8,00
> 5.000bis < 10.000 € 23.743 22,42 167.421.920 16,86
> 10.000 bis < 20.000 € 21.979 20,76 312.934.433 31,52
> 20.000 bis < 50.000 € 11.294 10,67 323.138.025 32,55
> 50.000 bis < 100.000 € 1.011 0,95 64.763.113 6,52
> 100.000 bis < 150.000 € 91 0,09 10.771.704 1,09
> 150.000 bis < 200.000 € 18 0,02 3.059.741 0,31
> 200.000 bis < 250.000 € 6 0,01 1.361.357 0,14
> 250.000 bis < 300.000 € ● ● ● ●
> 300.000 bis < 500.000 € ● ● ● ●
> 500.000 € ● ● ● ●
105.887 100,00 992.777.199 100,00
"●" keine Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen
Summe
Brandenburg/Berlin - Direktzahlungen insgesamt
< 0 € 0 0,00 0 0,00
> 0 bis < 500 € 137 2,44 51.782 0,02
> 500 bis < 1.250 € 473 8,43 416.255 0,13
> 1.250 bis < 2.000 € 362 6,45 579.832 0,18
> 2.000 bis < 5.000 € 937 16,71 3.076.815 0,93
> 5.000bis < 10.000 € 678 12,09 4.860.767 1,47
> 10.000 bis < 20.000 € 684 12,19 9.902.355 2,99
> 20.000 bis < 50.000 € 799 14,24 26.492.318 8,01
> 50.000 bis < 100.000 € 567 10,11 41.013.885 12,40
> 100.000 bis < 150.000 € 291 5,19 35.682.745 10,79
> 150.000 bis < 200.000 € 175 3,12 30.663.147 9,27
> 200.000 bis < 250.000 € 166 2,96 37.344.118 11,29
> 250.000 bis < 300.000 € 96 1,71 26.308.053 7,96
> 300.000 bis < 500.000 € 172 3,07 65.009.388 19,66
> 500.000 € 72 1,28 49.295.697 14,91
5.609 100,00 330.697.157 100,00Summe
Direktzahlungen je Betrieb Anzahl derBegünstigten
Anteil an der
Gesamtzahl der
Begünstigten
in %
Absolute
Beihilfenhöhe
in Euro
Anteil der Beihilfe
an der
Gesamtbeihilfe
in %
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/12191 (neu)
Anlage zu Fragen 13-15
Hessen - Direktzahlungen insgesamt
Direktzahlungen je Betrieb Anzahl derBegünstigten
Anteil an der
Gesamtzahl der
Begünstigten
in %
Absolute
Beihilfenhöhe
in Euro
< 0 € 2 0,01 -150 0,00
> 0 bis < 500 € 1.061 5,18 399.376 0,19
> 500 bis < 1.250 € 2.969 14,48 2.568.165 1,20
> 1.250 bis < 2.000 € 1.883 9,19 2.978.710 1,39
> 2.000 bis < 5.000 € 4.382 21,22 14.508.121 6,73
> 5.000bis < 10.000 € 3.511 17,05 24.978.936 11,61
> 10.000 bis < 20.000 € 3.436 16,70 49.380.263 22,96
> 20.000 bis < 50.000 € 2.783 13,76 84.109.713 39,77
> 50.000 bis < 100.000 € 428 2,17 27.363.373 13,19
> 100.000 bis < 150.000 € 37 0,21 4.371.895 2,35
> 150.000 bis < 200.000 € 6 0,03 1.032.070 0,49
> 200.000 bis < 250.000 € ● ● ● ●
> 250.000 bis < 300.000 € ● ● ● ●
> 300.000 bis < 500.000 € ● ● ● ●
> 500.000 € ● ● ● ●
20.499 100,00 211.948.094 100,00
"●" keine Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen
Summe
Anteil der Beihilfe
an der
Gesamtbeihilfe
in %
Mecklenburg-Vorpommern - Direktzahlungen insgesamt
Direktzahlungen je Betrieb Anzahl derBegünstigten
Anteil an der
Gesamtzahl der
Begünstigten
in %
Absolute
Beihilfenhöhe
in Euro
Anteil der Beihilfe
an der
Gesamtbeihilfe
in %
< 0 € 240 4,85 -74.980 -0,02
> 0 bis < 500 € 84 1,70 28.068 0,01
> 500 bis < 1.250 € 334 6,75 296.995 0,08
> 1.250 bis < 2.000 € 254 5,13 406.045 0,12
> 2.000 bis < 5.000 € 617 12,47 2.025.587 0,58
> 5.000bis < 10.000 € 485 9,80 3.474.535 0,99
> 10.000 bis < 20.000 € 468 9,46 6.756.572 1,92
> 20.000 bis < 50.000 € 676 13,66 22.471.538 6,38
> 50.000 bis < 100.000 € 638 12,90 45.832.850 13,02
> 100.000 bis < 150.000 € 371 7,50 45.327.871 12,87
> 150.000 bis < 200.000 € 224 4,53 38.887.974 11,04
> 200.000 bis < 250.000 € 167 3,38 37.553.860 10,67
> 250.000 bis < 300.000 € 132 2,67 36.028.590 10,23
> 300.000 bis < 500.000 € 203 4,10 76.486.325 21,72
> 500.000 € 54 1,09 36.593.546 10,39
4.947 100,00 352.095.376 100,00Summe
– 14 – Deutscher Bundestag – 19. WahlperiodeDrucksache 19/12191 (neu)
Anlage zu Fragen 13-15
Niedersachsen/Bremen - Direktzahlungen insgesamt
Anteil an der Anteil der BeihilfeAbsoluteAnzahl der Gesamtzahl der an der Gesamt-Direktzahlungen je Betrieb Beihilfenhöhe Begünstigten Begünstigten beihilfe in Euro in % in %
< 0 € 10 0,02 -1.769 0,00
> 0 bis < 500 € 1.783 3,78 725.105 0,09
> 500 bis < 1.250 € 5.058 10,72 4.292.650 0,54
> 1.250 bis < 2.000 € 3.297 6,99 5.260.742 0,66
> 2.000 bis < 5.000 € 6.892 14,61 22.448.976 2,84
> 5.000bis < 10.000 € 6.250 13,25 45.119.766 5,70
> 10.000 bis < 20.000 € 9.732 20,62 145.342.229 18,36
> 20.000 bis < 50.000 € 11.453 24,27 349.680.488 44,17
> 50.000 bis < 100.000 € 2.236 4,74 147.418.280 18,62
> 100.000 bis < 150.000 € 339 0,72 40.387.332 5,10
> 150.000 bis < 200.000 € 78 0,17 13.126.152 1,66
> 200.000 bis < 250.000 € 31 0,07 6.791.625 0,86
> 250.000 bis < 300.000 € 10 0,02 2.727.294 0,34
> 300.000 bis < 500.000 € 11 0,02 4.182.536 0,53
> 500.000 € 6 0,01 4.244.945 0,54
47.186 100,00 791.746.352 100,00Summe
Nordrhein-Westfalen - Direktzahlungen insgesamt
Direktzahlungen je Betrieb Anzahl derBegünstigten
Anteil an der
Gesamtzahl der
Begünstigten
in %
Absolute
Beihilfenhöhe
in Euro
Anteil der Beihilfe
an der
Gesamtbeihilfe
in %
< 0 € 2 0,00 -11.261 0,00
> 0 bis < 500 € 2.384 5,71 960.003 0,21
> 500 bis < 1.250 € 5.912 14,16 4.990.638 1,08
> 1.250 bis < 2.000 € 3.669 8,79 5.822.255 1,25
> 2.000 bis < 5.000 € 7.364 17,64 24.244.971 5,22
> 5.000bis < 10.000 € 6.331 15,17 45.487.574 9,80
> 10.000 bis < 20.000 € 8.334 19,96 121.716.572 26,22
> 20.000 bis < 50.000 € 6.968 16,69 202.750.938 43,67
> 50.000 bis < 100.000 € 689 1,65 43.539.694 9,38
> 100.000 bis < 150.000 € 59 0,14 7.122.901 1,53
> 150.000 bis < 200.000 € 17 0,04 2.929.285 0,63
> 200.000 bis < 250.000 € 6 0,01 1.309.848 0,28
> 250.000 bis < 300.000 € ● ● ● ●
> 300.000 bis < 500.000 € ● ● ● ●
> 500.000 € ● ● ● ●
41.745 100,00 464.236.007 100,00
"●" keine Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen
Summe
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/12191 (neu)
Anlage zu Fragen 13-15
Rheinland-Pfalz - Direktzahlungen insgesamt
Direktzahlungen je Betrieb Anzahl derBegünstigten
Anteil an der
Gesamtzahl der
Begünstigten
in %
Absolute
Beihilfenhöhe
in Euro
< 0 € 23 0,13 -15.410 -0,01
> 0 bis < 500 € 979 5,60 368.012 0,19
> 500 bis < 1.250 € 2.573 14,71 2.205.338 1,17
> 1.250 bis < 2.000 € 1.693 9,68 2.647.750 1,40
> 2.000 bis < 5.000 € 3.893 22,26 12.894.375 6,82
> 5.000bis < 10.000 € 2.614 14,95 18.358.680 9,72
> 10.000 bis < 20.000 € 2.560 14,64 37.131.709 19,65
> 20.000 bis < 50.000 € 2.660 15,21 81.250.913 43,00
> 50.000 bis < 100.000 € 451 2,58 28.766.148 15,23
> 100.000 bis < 150.000 € 39 0,22 4.527.952 2,40
> 150.000 bis < 200.000 € ● ● ● ●
> 200.000 bis < 250.000 € ● ● ● ●
> 250.000 bis < 300.000 € ● ● ● ●
> 300.000 bis < 500.000 € ● ● ● ●
> 500.000 € ● ● ● ●
17.489 100,00 188.938.917 100,00
"●" keine Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen
Summe
Anteil der Beihilfe
an der
Gesamtbeihilfe
in %
Saarland - Direktzahlungen insgesamt
Direktzahlungen je Betrieb Anzahl derBegünstigten
Anteil an der
Gesamtzahl der
Begünstigten
in %
Absolute
Beihilfenhöhe
in Euro
Anteil der Beihilfe
an der
Gesamtbeihilfe
in %
< 0 € 2 0,15 -1.340 -0,01
> 0 bis < 500 € 47 3,52 18.665 0,09
> 500 bis < 1.250 € 131 9,81 110.773 0,54
> 1.250 bis < 2.000 € 104 7,79 162.658 0,79
> 2.000 bis < 5.000 € 241 18,05 786.106 3,81
> 5.000bis < 10.000 € 192 14,38 1.350.107 6,55
> 10.000 bis < 20.000 € 234 17,53 3.374.155 16,36
> 20.000 bis < 50.000 € 311 23,30 9.958.219 48,30
> 50.000 bis < 100.000 € 70 5,24 4.529.784 21,97
> 100.000 bis < 150.000 € ● ● ● ●
> 150.000 bis < 200.000 €
> 200.000 bis < 250.000 €
> 250.000 bis < 300.000 €
> 300.000 bis < 500.000 €
> 500.000 €
1.335 100,00 20.619.307 100,00
"●" keine Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen
Summe
– 16 – Deutscher Bundestag – 19. WahlperiodeDrucksache 19/12191 (neu)
Anlage zu Fragen 13-15
Sachsen - Direktzahlungen insgesamt
Anteil an der Anteil der BeihilfeAbsoluteAnzahl der Gesamtzahl der an der Gesamt-Direktzahlungen je Betrieb Beihilfenhöhe Begünstigten Begünstigten beihilfe in Euro in % in %
< 0 € 1 0,01 -450 0,00
> 0 bis < 500 € 507 6,85 171.075 0,07
> 500 bis < 1.250 € 1133 15,30 983.007 0,39
> 1.250 bis < 2.000 € 785 10,60 1.224.089 0,48
> 2.000 bis < 5.000 € 1458 19,69 4.794.674 1,90
> 5.000bis < 10.000 € 937 12,66 6.560.085 2,59
> 10.000 bis < 20.000 € 715 9,66 10.227.276 4,04
> 20.000 bis < 50.000 € 827 11,17 26.506.854 10,48
> 50.000 bis < 100.000 € 449 6,06 30.902.275 12,22
> 100.000 bis < 150.000 € 141 1,90 17.121.792 6,77
> 150.000 bis < 200.000 € 86 1,16 15.104.604 5,97
> 200.000 bis < 250.000 € 101 1,36 22.652.380 8,96
> 250.000 bis < 300.000 € 51 0,69 13.857.306 5,48
> 300.000 bis < 500.000 € 134 1,81 49.955.372 19,76
> 500.000 € 79 1,07 52.787.542 20,88
7.404 100,00 252.847.881 100,00Summe
Sachsen-Anhalt - Direktzahlungen insgesamt
< 0 € 0 0,00 0 0,00
> 0 bis < 500 € 77 1,79 31.070 0,01
> 500 bis < 1.250 € 310 7,23 278.235 0,09
> 1.250 bis < 2.000 € 198 4,62 313.146 0,10
> 2.000 bis < 5.000 € 529 12,33 1.747.072 0,54
> 5.000bis < 10.000 € 441 10,28 3.140.533 0,98
> 10.000 bis < 20.000 € 480 11,19 6.925.219 2,15
> 20.000 bis < 50.000 € 616 14,36 20.238.993 6,29
> 50.000 bis < 100.000 € 646 15,06 46.174.623 14,35
> 100.000 bis < 150.000 € 350 8,16 42.768.649 13,29
> 150.000 bis < 200.000 € 185 4,31 31.593.434 9,82
> 200.000 bis < 250.000 € 146 3,40 32.414.635 10,07
> 250.000 bis < 300.000 € 79 1,84 21.749.482 6,76
> 300.000 bis < 500.000 € 153 3,57 57.779.362 17,96
> 500.000 € 80 1,86 56.616.910 17,60
4.290 100,00 321.771.363 100,00Summe
Direktzahlungen je Betrieb Anzahl derBegünstigten
Anteil an der
Gesamtzahl der
Begünstigten
in %
Absolute
Beihilfenhöhe
in Euro
Anteil der Beihilfe
an der
Gesamtbeihilfe
in %
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 –
Drucksache 19/12191 (neu)
Anlage zu Fragen 13-15
Schleswig-Holstein - Direktzahlungen insgesamt
Direktzahlungen je Betrieb Anzahl derBegünstigten
Anteil an der
Gesamtzahl der
Begünstigten
in %
Absolute
Beihilfenhöhe
in Euro1)
< 0 € 0 0,00 0 0,00
> 0 bis < 500 € 353 2,43 144.000 0,05
> 500 bis < 1.250 € 1.300 8,96 1.127.000 0,37
> 1.250 bis < 2.000 € 1.118 7,71 1.764.000 0,58
> 2.000 bis < 5.000 € 2.074 14,30 6.749.000 2,21
> 5.000bis < 10.000 € 1.662 11,46 11.993.000 3,92
> 10.000 bis < 20.000 € 2.376 16,38 35.601.000 11,64
> 20.000 bis < 50.000 € 4.270 29,44 135.144.000 44,18
> 50.000 bis < 100.000 € 1.092 7,53 71.962.000 23,53
> 100.000 bis < 150.000 € 142 0,98 17.138.000 5,60
> 150.000 bis < 200.000 € 71 0,49 11.975.000 3,91
> 200.000 bis < 250.000 € 20 0,14 4.356.000 1,42
> 250.000 bis < 300.000 € 11 0,08 2.982.000 0,97
> 300.000 bis < 500.000 € 12 0,08 4.372.000 1,43
> 500.000 € ● ● ● ●
14.502 100,00 305.895.000 100,00
"●" keine Angaben aus datenschutzrechtlichen Gründen 1) gerundete Werte, die so auch im Bundesergebnis berücksichtigt sind
Summe
Anteil der Beihilfe
an der
Gesamtbeihilfe
in %
Thüringen - Direktzahlungen insgesamt
Direktzahlungen je Betrieb Anzahl derBegünstigten
Anteil an der
Gesamtzahl der
Begünstigten
in %
Absolute
Beihilfenhöhe
in Euro
Anteil der Beihilfe
an der
Gesamtbeihilfe
in %
< 0 € 0 0,00 0 0,00
> 0 bis < 500 € 264 5,99 107.857 0,05
> 500 bis < 1.250 € 736 16,69 639.575 0,30
> 1.250 bis < 2.000 € 462 10,47 733.471 0,35
> 2.000 bis < 5.000 € 870 19,72 2.820.920 1,33
> 5.000bis < 10.000 € 463 10,50 3.246.838 1,53
> 10.000 bis < 20.000 € 351 7,96 5.066.831 2,40
> 20.000 bis < 50.000 € 422 9,57 13.802.000 6,52
> 50.000 bis < 100.000 € 312 7,07 21.899.713 10,35
> 100.000 bis < 150.000 € 116 2,63 14.011.428 6,62
> 150.000 bis < 200.000 € 82 1,86 14.305.925 6,76
> 200.000 bis < 250.000 € 77 1,75 17.383.260 8,22
> 250.000 bis < 300.000 € 62 1,41 17.124.392 8,09
> 300.000 bis < 500.000 € 117 2,65 45.488.512 21,50
> 500.000 € 77 1,75 54.920.579 25,96
4.411 100,00 211.551.300 100,00Summe
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ISSN 0722-8333]