Alternativer Umgang mit Pyrotechnik in Fußballstadien
der Abgeordneten Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Erhard Grundl, Omid Nouripour, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Filiz Polat, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Einsatz von Pyrotechnik in Fußballstadien kann gefährlich sein. So wurden in der Saison 2017/2018 in den ersten drei Ligen insgesamt 53 Personen durch Pyrotechnik verletzt (vgl. Jahresbericht Fußball Saison 2017/18 der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze). Gleichzeitig ist Pyrotechnik bei Weitem nicht der Hauptgrund für Verletzungen von Fans oder Polizeibeamtinnen und -beamten im Fußballkontext. Auch gemessen an den Zuschauerzahlen der Ligaspiele der ersten drei Ligen im gleichen Zeitraum von ca. 21,0 Millionen (vgl. ebd.) ist das Verletzungsrisiko durch Pyrotechnik relativ gering.
Während man in Deutschland dem Einsatz von Pyrotechnik beim Fußball v. a. mit repressiven Maßnahmen begegnet, werden im Ausland in Modellprojekten längst alternative Wege im Umgang mit Pyrotechnik getestet.
In Dänemark wurde z.B. eine Pyrotechnik-Fackel entwickelt, die bei bis zu 230 und nicht bei bis zu 2 300 Grad Celsius abbrennt, und bei einem Erstligaspiel getestet werden soll (vgl. www.ndr.de/sport/fussball/Kalte-Pyros-Die-grosse-Chance-im-Fan-Konflikt,pyrotechnik158.html, aufgerufen am 6. Juni 2019).
In Österreich ist seit 2010 das kontrollierte Abbrennen von Pyrotechnik mit Ausnahmegenehmigungen und in bestimmten Zonen im Stadion mit entsprechenden Vorkehrungen wie Sandkübeln, Feuerlöschern und Löschdecken möglich. Diese Regelung wurde von den Fanszenen gut angenommen und der illegale Einsatz von Pyrotechnik ist stark zurückgegangen. (vgl. https://ballesterer.at/2018/09/29/ausnahmen-bestaetigen-die-regel/, aufgerufen am 6. Juni 2019).
In Norwegen existieren ebenfalls legalisierte Wege des Einsatzes von Pyrotechnik in Absprache mit Feuerwehr, Polizei, Verein, Liga und Verband (vgl. www.fotballsupporter.no/2017/01/29/this-is-how-legal-pyro-works-in-norway/, aufgerufen am 6. Juni 2019).
Auch in den USA gibt es in der Major League Soccer Bereiche in Stadien, etwa bei Orlando City, in denen Pyrotechnik legal abgebrannt werden darf, „um damit das europäische Fußballgefühl besser in den US-Fußball transportieren zu können“ (Der Spiegel vom 16. März 2019, S. 100 f.).
Die Diskussion um den Einsatz von und den Umgang mit Pyrotechnik erscheint in Deutschland nach Ansicht der Fragesteller derzeit festgefahren. Festgehalten werden muss: Die Sanktionierung entsprechender Vergehen hat aus Sicht der Fragesteller bislang zu keinen nennenswerten Fortschritten geführt – im Gegenteil: Die Fronten zwischen organisierter Fanszene, Vereinen und Verbänden scheinen in dieser Frage verhärteter denn je, Gespräche stocken und Kompromisse oder gar Lösungen sind nicht in Sicht.
Dabei haben auch in Deutschland bereits erste Vertreterinnen und Vertreter von Bundesligisten ihre Bereitschaft verkündet, die Möglichkeiten eines Einsatzes von sogenannter „kalter“ Pyrotechnik zu prüfen. „Wir bemühen uns, in diesem Bereich neue Wege zu beschreiten, wir lassen gerade prüfen, ob das eine Chance sein könnte.“, sagte Werder Bremens Geschäftsführer und Präsident Hubertus Hess-Grunewald (vgl. www.meinwerder.de/news_artikel,-werder-prueft-kaltepyrotechnik-_arid,1741625.html, aufgerufen am 6. Juni 2019). Auch der Vorstandsvorsitzende der Hamburger SV Fußball AG, Bernd Hoffmann, möchte Möglichkeiten des legalen Abbrennens von Pyrotechnik finden. „Klar ist, dass wir einen anderen Umgang mit der Thematik brauchen als bisher. Die einfache Sanktionierung von Pyro-Vergehen hat bislang zu keinem besseren Umgang mit der Thematik geführt – ganz im Gegenteil.“ (vgl. www.n-tv.de/sport/fussball/Hamburger-SV-will-Pyrotechnik-legalisieren-article20858008.html, aufgerufen am 6. Juni 2019). Grundsätzlich äußerte auch der Präsident des FC Bayern München seine Bereitschaft dazu: „Natürlich sehen Bengalos toll aus. Aber dann brauchen wir ein Sicherheitskonzept. Pyro erlaube ich – sobald es eine gesetzliche Grundlage gibt“ („Liebe ist für alle da“, Süddeutsche Zeitung vom 22. Februar 2013).
Auch erste Stimmen aus den Polizeibehörden hinterfragen das strikte Pyrotechnik-Verbot in deutschen Stadien. Der Leiter der Landesinformationsstelle Sporteinsätze im Innenministerium Baden-Württemberg sagte in Bezug auf die Pyrotechnik-Debatte: „[…] vielleicht könnten wir die Gesamtsituation verbessern, indem wir das ein oder andere zulassen“ (vgl. „Fußball ohne Polizei, das ist die Vision!“, 11FREUNDE #211, Juni 2019).
Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ließ 2011 Gespräche mit Fans über eine mögliche Legalisierung bestimmter Arten von Pyrotechnik platzen (vgl. www.zeit.de/sport/2017-07/pyrotechnik-stadion-fussball-daenemark-loesung/komplettansicht, aufgerufen am 6. Juni 2019).
Aus heutiger Perspektive scheint es nach Ansicht der Fragesteller nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Bereitschaft von Fanvertreterinnen und -vertretern, einzelner Vereine, aber auch erfolgreicher Modellversuchen in anderen Ländern durchaus lohnend, die Diskussion um einen möglichen Einsatz von Pyrotechnik in Stadion neu aufzunehmen.
Die Bundesregierung ist durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als Mitglied im Nationalen Ausschuss für Sport und Sicherheit (NASS) vertreten und somit auch mit dem Thema Pyrotechnik befasst. Sie sollte eine vermittelnde Position zwischen Fanvertreterinnen und -vertretern, Vereinen und Verband einnehmen und ihren Teil zur Kompromissfindung beitragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
Wie steht die Bundesregierung insgesamt zum Einsatz von Pyrotechnik in Fußballstadien?
Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Stand der Gespräche zwischen Fanvertreterinnen und -vertretern, Vereinen und Verband bezüglich neuer Wege zum Abbrennen von Pyrotechnik in Stadien?
Welche Versuche hat die Bundesregierung bislang unternommen, um zwischen den einzelnen Parteien zu vermitteln und was plant sie diesbezüglich für die Zukunft?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Vorbemerkung (nicht abschließend) aufgeführten Modellprojekte in anderen Ländern zum kontrollierten Abbrennen von Pyrotechnik in ausgewiesenen Bereichen von Stadien durch geschulte Fans und unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen, insbesondere aber nicht ausschließlich in Hinblick auf Sicherheitsaspekte?
Sind der Bundesregierung bundesrechtliche Regelungen bekannt, die der Genehmigung von Modellprojekten zum kontrollierten Abbrennen von Pyrotechnik zwingend entgegenstehen?
Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um derartige Modellprojekte in Deutschland durchführen zu können?
Wie bewertet die Bundesregierung das in der Vorbemerkung genannte Modellprojekt in Dänemark zum Umgang mit „kalter Pyrotechnik“, insbesondere aber nicht ausschließlich in Hinblick auf Sicherheitsaspekte?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über kalte Pyrotechnik allgemein?
Welchen Gesetzen unterliegt die kalte Pyrotechnik nach Einschätzung der Bundesregierung?
In welche gesetzliche Kategorie fallen die jeweiligen bekannten kalten Pyrotechniken aus Sicht der Bundesregierung?
Ist kalte Pyrotechnik nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland frei verkäuflich?
Ist es zutreffend, dass die kalte Pyrotechnik durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung eine CE-Kennzeichnung erhalten hat (vgl. www.zeit.de/sport/2017-07/pyrotechnik-stadion-fussball-daenemark-loesung/komplettansicht, aufgerufen am 6. Juni 2019)?
Wie steht die Bundesregierung zu einer Nutzung von kalter Pyrotechnik in Stadien?
Wie steht die Bundesregierung zu einer Nutzung von kalter Pyrotechnik im öffentlichen Raum, zum Beispiel im Rahmen von Fanmärschen zum Stadion?
Sind der Bundesregierung bundesrechtliche Regelungen bekannt, die der Genehmigung von Modellprojekten mit kalter Pyrotechnik zwingend entgegenstehen?
Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um derartige Modellprojekte in Deutschland durchführen zu können?
Was wurde unter „TOP 34: Strafverschärfung bzw. Schaffung eines Straftatbestandes bei Einsatz von Pyrotechnik“ der 209. Sitzung der Innenministerkonferenz diskutiert und beschlossen und welche Haltung hat die Bundesregierung zur Forderung nach Strafverschärfungen beim Einsatz von Pyrotechnik?
Hält es die Bundesregierung angesichts der bereits praktizierten privatrechtlichen Sanktionen (langjähriges bundesweites Stadionverbot, Inregressnahme für DFB-Verbandsstrafen in meist fünfstelliger Höhe) für wahrscheinlich, dass von einer zusätzlich strafrechtlichen Sanktionsandrohung ein nennenswerter abschreckender Effekt ausgehen würde?
Bei welchen Sitzungen des Nationalen Ausschuss für Sport und Sicherheit (NASS) war Pyrotechnik Thema und welche Haltung vertraten jeweils die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung?
Welche wissenschaftlichen Studien zu Pyrotechnik und insbesondere kalter Pyrotechnik und zum kontrollierten Abbrennen von Pyrotechnik in ausgewiesenen Bereichen von Stadien sind der Bundesregierung bekannt?
Wie viele Personen wurden in den vergangenen abgeschlossenen zehn Saisons in Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga durch Pyrotechnik nach Kenntnis der Bundesregierung verletzt (bitte aufschlüsseln, möglichst auch nach Schwere der Verletzung und Art der verwendeten Pyrotechnik)?
Wie viele Fans waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen abgeschlossenen zehn Saisons in Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga im Stadion (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Personen wurden in den vergangenen abgeschlossenen zehn Saisons bei Pokalspielen, sowie Länderspielen und Spielen in internationalen Vereinswettbewerben mit deutscher Beteiligung durch Pyrotechnik nach Kenntnis der Bundesregierung verletzt (bitte aufschlüsseln, möglichst auch nach Schwere der Verletzung und Art der verwendeten Pyrotechnik)?
Wie viele Fans waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den in Frage 23 genannten Spielen im Stadion (bitte aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind in der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ (DGS) in Zusammenhang mit Pyrotechnik gespeichert, aufgeschlüsselt nach Speicherungsgrund und Tatbeständen?
Gegen wie viele dieser Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ermittlungsverfahren aufgrund des Speicherungsgrundes eingeleitet (bitte je nach Speicherungsgrund bzw. Tatbestand einzeln aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung eingestellt (bitte je nach Speicherungsgrund bzw. Tatbestand einzeln aufschlüsseln)?
Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch wegen ihres Speicherungsgrundes rechtskräftig verurteilt worden (bitte je nach Speicherungsgrund bzw. Tatbestand einzeln aufschlüsseln)?
Wie viele Personen sind derzeit insgesamt in der DGS erfasst?