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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der kritischen Diskussion über die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung

Zeitpunkt und Intention der Einführung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung, ähnliche Instrumente in weiteren OECD-Staaten und anderen Kriminalitätsbereichen, Ziel und Ausgestaltung einer Online-Umfrage des BMF, Konflikt zwischen Steuergerechtigkeit, einheitlicher Rechtsordnung, staatlichem Strafverfolgungsanspruch und fiskalischen Interessen, Anzahl der Selbstanzeigen, Mehreinnahmen und nicht eingetretene Straffreiheit von 2004 bis 2009, Auswirkungen auf Abschreckung und Steuermoral, Änderungspläne

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

08.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/113022. 03. 2010

Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der kritischen Diskussion über die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Harald Koch, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) wurde in der Presse und Öffentlichkeit intensiv diskutiert. So stellt das Politbarometer vom 26. Februar 2010 eine repräsentative Umfrage dar, wonach 59 Prozent der Befragten die Straffreiheit für Steuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen, ablehnen. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller plädierte für eine Strafverfolgung von Steuerhinterziehern auch dann, wenn sie sich selbst anzeigen. Der Finanzminister Baden-Württembergs, Willi Stächele, äußerte sich ähnlich und regte eine gründliche Prüfung der strafbefreienden Selbstanzeige an. So dürfe die Strafbefreiung aufgrund wirksamer Selbstanzeige kein Freifahrschein sein. Diese Befunde zeigen, dass das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige zunehmend kritisch bewertet wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welche Schlussfolgerungen die Regierung aus der aktuellen Diskussion zieht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Seit wann existiert die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO, und welche Intention hatte der Gesetzgeber mit der Einführung dieser Norm verfolgt?

2

In welchen weiteren OECD-Staaten existiert ein ähnliches Instrument, und wie ist dies dort ausgestaltet?

3

Welche weiteren Rechtsnormen existieren in anderen Gesetzen, in denen ein kriminelles Handeln durch Selbstanzeige zu Straffreiheit führt?

4

Welches Ziel hat die Bundesregierung mit der am 26. Februar 2010 durchgeführten Online-Umfrage (Newsletter des Bundesministeriums der Finanzen – BMF – vom 26. Februar 2010) zur strafbefreienden Selbstanzeige verfolgt, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der Befragung (bitte mit Begründung)?

5

Aus welchen Gründen wurde die Möglichkeit zur Stimmabgabe bei der Online-Umfrage bereits nach wenigen Tagen wieder eingestellt?

6

Erachtet die Bundesregierung die Art der Durchführung der Online-Umfrage als sachgerecht und objektiv, angesichts der Wertungen, die in den Antworten vorgegeben sind, wonach die Antwort Ja (Straffreiheit und Selbstanzeige sind sinnvoll) kausal mit Steuermehreinnahmen und die Antwort Nein (Straffreiheit und Selbstanzeige ist nicht sinnvoll) mit Steuermindereinnahmen verbunden werden (bitte mit Begründung)?

7

Auf welche wissenschaftlichen Publikationen stützt die Bundesregierung ihre Begründung in der Online-Umfrage, wonach bei Wegfall des Instrumentes einer strafbefreienden Selbstanzeige dem Staat „sowohl die Aufklärung vieler Steuerdelikte als auch die Einnahme der hinterzogenen Steuern unmöglich gemacht wird“, und auf welches Volumen beziffert die Bundesregierung entsprechende Mindereinnahmen?

8

Wird nach Ansicht der Bundesregierung die Gleichmäßigkeit der Besteuerung eher von der Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige oder eher von der gezielten Bekämpfung der Steuerhinterziehung hergestellt (bitte mit Begründung)?

9

Haben für die Bundesregierung bei Gerechtigkeitsfragen fiskalische Auswirkungen generell den Vorrang gegenüber der Anwendung einer einheitlichen Rechtsordnung, und wenn nein, wie ist dann die Aussage vom Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble (Homepage des BMF, „Straffrei durch Selbstanzeige“ vom 26. Februar 2010), zu verstehen, wonach der staatliche Anspruch an der Verfolgung einer Straftat hinter fiskalischen Interessen zurücksteht (bitte mit Begründung)?

10

Wie viele strafbefreiende Selbstanzeigen wurden in den Jahren 2004 bis 2009 erstattet (bitte aufgegliedert nach Jahr, Bundesland und Steuerart)?

11

Wie viele Fälle wurden in den Jahren 2004 bis 2009 bereits abgeschlossen, in denen eine strafbefreiende Selbstanzeige erfolgte (bitte aufgegliedert nach Jahr, Bundesland und Steuerart)?

12

Welche steuerlichen Mehreinnahmen und Zinszahlungen wurden durch die abgeschlossenen Fälle in den Jahren 2004 bis 2009 erzielt (bitte aufgegliedert nach Jahr, Bundesland und Steuerart)?

13

Bei wie vielen Selbstanzeigen trat in den Jahren 2004 bis 2009 infolge des § 371 Absatz 2 AO keine Straffreiheit ein (bitte aufgegliedert nach Jahr, Bundesland und Steuerart)?

14

Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der derzeitigen Regelung nach § 371 Absatz 1 AO hinsichtlich der Abschreckung auf potenzielle Steuersünder und der Steuermoral ein (bitte mit Begründung)?

15

Plant die Bundesregierung eine Änderung von § 371 Absatz 1 AO (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 19. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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