[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
23. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12036
19. Wahlperiode 30.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Harald Weyel und der Fraktion
der AfD
– Drucksache 19/11453 –
Wirtschaftliche Impulse der EU-Ratspräsidentschaft 2020
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die nächste EU-Ratspräsidentschaft der Bundesrepublik Deutschland steht für
das zweite Halbjahr 2020 an (
www.eu-info.de/europa-punkt/wo-finde-ich/
praesidentschafts-liste/). Fraglich ist derzeit, ob und inwieweit Deutschland
an die Ergebnisse seiner letzten Ratspräsidentschaft anknüpfen will: Auf der
Agenda sollte damals u. a. die Verbesserung des transatlantischen Verhältnisses
stehen (
www.bundesregierung.de/breg-de/service/bulletin/rede-von-
bundeskanzlerindr-angela-merkel-797836).
Das seinerzeit von der Bundesregierung geplante TTIP-Abkommen
(Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist allerdings bislang nicht zustande
gekommen (
www.wiwo.de/politik/europa/freihandelsabkommen-warum-ttip-
totist-fuenf-gruende/14559418.html).
Zu den weiteren, bereits für die kommende Ratspräsidentschaft von der
Bundesregierung angekündigten Schwerpunkten zählen das Wettbewerbsrecht
(
www.euractiv.de/section/finanzen-und-wirtschaft/news/deutschland-will-
reformvon-eu-wettbewerbsrecht-2020-durchsetzen/) und die Frage der Erweiterung
der Handelsoptionen Europas (
www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-
Zoll/Zoll/freihandelsabkommen,t=china-setzt-weiter-auf-freihandelsabkommen,
did=2235582.html). Ein Dauerthema bleibt der Euro, der unter dem derzeitigen
EZB-Präsidenten (EZB = Europäische Zentralbank) Mario Draghi eine
historisch ausgedehnte Niedrigzinsphase erlebt (
www.wiwo.de/politik/konjunktur/
draghi-stemmt-sich-gegen-den-wirtschaftsabschwung-kein-ende-des-
billigenezb-geldes-in-sicht/24079054.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Für einen Programmentwurf, der konkrete Maßnahmen zu einzelnen
Themenbereichen im Zeitraum der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (zweites Halbjahr
2020) enthält, ist es noch zu früh: Der turnusgemäß nächste Vorsitz im Rat stellt
sein Programm üblicherweise kurz vor Übernahme des sechsmonatigen Vorsitzes
vor. Entsprechend sind die Antworten zu den Fragen 1 bis 5 unabhängig von den
noch zu erstellenden Programminhalten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu
verstehen.
1. Welche Voraussetzungen müssten aus Sicht der Bundesregierung für die
Wiederaufnahme von Verhandlungen zum europäisch-amerikanischen
Freihandelsabkommen TTIP erfüllt sein?
Der Rat hat der Europäischen Kommission in diesem Frühjahr die Ermächtigung
zur Aufnahme von Verhandlungen mit den USA zur Beseitigung der Zölle auf
Industrieerzeugnisse und über die Konformitätsbewertung erteilt. Diese
Verhandlungen stehen erst am Anfang. Die Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund
derzeit keine Veranlassung für Planungen für die Wiederaufnahme von
Verhandlungen zu einem umfassenden Handelsabkommen mit den USA.
2. Wird sich die Bundesregierung für eine zusätzliche Kompetenz des Rates
einsetzen, Entscheidungen der Europäischen Kommission im Hinblick auf
Wettbewerbsfragen überstimmen zu können?
3. Wird sich die Bundesregierung aktiv für sonstige Veränderungen des
europäischen Wettbewerbsrechts einsetzen, und wenn ja, für welche?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die hier angesprochenen Themen stehen im Zusammenhang mit der Prüfung von
Reformbedarf im EU-Wettbewerbsrecht angesichts von Herausforderungen
durch Digitalisierung und Globalisierung. Hierzu wird die Bundesregierung der
neuen Europäischen Kommission ihre Position übermitteln. Zunächst sind die
Handlungsempfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten
„Kommission Wettbewerbsrecht 4.0“ abzuwarten, die im September veröffentlicht werden.
4. Plant die Bundesregierung ein europäisches Investitionsabkommen mit
China voranzutreiben, bzw. welche Voraussetzungen müssten dafür auf
Seiten Chinas und auf Seiten der EU zunächst erfüllt werden?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 39f der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD „Reaktion der Bundesregierung auf systemische Wettbewerber“ auf
Bundestagsdrucksache 19/9182 wird verwiesen. Die Europäische Union und die
Volksrepublik China haben sich in der Zwischenzeit anlässlich des diesjährigen
EU-China-Gipfels darauf verständigt, die Verhandlungen über ein ehrgeiziges
Abkommen bis 2020 abschließen zu wollen. Dazu soll noch im Laufe dieses
Jahres der nötige Fortschritt insbesondere im Bereich der Marktöffnung erzielt und
auf politischer Ebene überprüft werden.
5. Gedenkt die Bundesregierung einen Politikwechsel der unabhängigen EZB
in der europäischen Zinspolitik zu unterstützen, und wenn ja, mit welchen
flankierenden Maßnahmen?
Die Bundesregierung achtet die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank
und nimmt aus diesem Grund zu geldpolitischen Entscheidungen keine Stellung.
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