Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung – Forschung und Praxis
der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Margit Stumpp, Dr. Anna Christmann, Katja Dörner, Erhard Grundl, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Maria Klein-Schmeink, Ulle Schauws, Kordula Schulz-Asche und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den letzten Jahren wurde in Deutschland immer wieder in interessierten Kreisen über einen vermeintlichen „Akademisierungswahn“ debattiert (vgl. www.sueddeutsche.de/bildung/bildung-in-deutschland-nida-ruemelin-warnt-vor-akademisierungswahn-1.1759825). Auffällig ist nach Auffassung der Fragesteller, dass diese Kontroverse über das passende Verhältnis von akademisch und beruflich Qualifizierten recht einseitig und wenig faktenbasiert geführt wird. Es gibt zwar einige Beiträge aus der Hochschulforschung (z. B. die Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks, Studierendensurveys oder auch die Absolventenforschung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung – DZHW), aber in der beruflichen Bildung erscheint die Datenlage mager und womöglich lückenhaft. Dem Berufsbildungsbericht hängt zwar ein umfassender Datenreport an. Aber zu Herkunft, beruflichen Verbleib und Aufstiegschancen beruflich Qualifizierter gibt es nur wenig bis gar keine Studien bzw. Daten. Die Zukunfts- und Reformdiskussionen über berufliche und akademische Bildung sind eine Chance, über weitere Schritte zu Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung nachzudenken und den dafür notwendigen politischen und rechtlichen Rahmen zu setzen. Ein Punkt ist die Stärkung des Deutschen Qualifikationsrahmens, der bisher als orientierender und nicht als regulierender Rahmen konzipiert ist. Damit käme man nach Ansicht der Fragesteller den Prinzip näher: Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen45
Wie definiert die Bundesregierung Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung?
Wie definiert die Bundesregierung Gleichwertigkeit und Gleichartigkeit von Qualifikationen?
Inwiefern hält die Bundesregierung die Forschung zur Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung für ausreichend? Welche Defizite und Lücken sieht die Bundesregierung in diesem Forschungsfeld, wo sieht sie zusätzlichen Forschungsbedarf?
Inwiefern hält die Bundesregierung den Informationsaustausch zu Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung zwischen Bund, Ländern, Sozialpartnern und Forschungs- und Bildungsorganisationen für ausreichend?
Welche Forschungsprojekte, die die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung in den Blick nehmen, gab und gibt es im ersten und zweiten Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen Bildungsforschung? Inwiefern konnten bereits Erkenntnisse aus den geförderten Projekten in die Praxis transferiert werden?
Wie steuert die Bundesregierung dem Umstand entgegen, dass nach wie vor Bildungsverläufe auch im post-schulischen Bereich in hohem Maße von der sozialen Herkunft abhängig sind und zudem das Image von Berufen und die Aussicht auf Sozialprestige Bildungsentscheidungen beeinflussen (siehe Berufsbildungsberichte der Bundesregierung)?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die soziale Zusammensetzung der Studierenden (laut Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks) sowie die soziale Zusammensetzung der Auszubildenden, jeweils gemessen a) am höchsten schulischen Abschluss der Eltern bzw. b) am höchsten beruflichen Abschluss der Eltern? c) Wie haben sich beide Merkmale sowohl in der beruflichen als auch akademischen Bildung in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Welche staatlichen und privaten Initiativen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die sich speziell darum kümmern, Kinder aus Nichtakademikerfamilien zum Studium zu ermuntern? Inwiefern werden diese durch die Bundesregierung unterstützt?
Welche staatlichen und privaten Initiativen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die sich speziell darum kümmern, Kinder aus Akademikerfamilien für eine betriebliche oder schulische Ausbildung zu ermuntern? Inwiefern werden diese durch die Bundesregierung unterstützt?
Warum sind Kinder aus Akademikerhaushalten aus Sicht der Bundesregierung im Berufsbildungssystem unterrepräsentiert (Rückschluss aus den Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerks, nach denen Akademikerkinder an Hochschulen überrepräsentiert sind)?
Wie will die Bundesregierung dem Umstand entgegenwirken, dass nach Ansicht von Berufsbildungsfachleuten die Überzeugungen von der vermeintlichen Nachrangigkeit der beruflichen Bildung gegenüber der Hochschulausbildung und von der vermeintlichen Minderwertigkeit von Berufen mit überwiegend körperlicher Arbeit in der Gesellschaft weiterhin stark verankert sind (siehe Till Mischler, Joachim Gerd Ulrich: „Was eine Berufsausbildung im Handwerk attraktiv macht“, BIBB-Report 5/2018)?
Welche Schlüsse mit Blick auf das Attraktivermachen der beruflichen Bildung zieht die Bundesregierung aus dem Befund: „Je weniger Anknüpfungspunkte die Eltern selbst zum Handwerk haben – sei es, dass sie selbst im Handwerk arbeiten, sei es, dass sie zumindest über Bekannte aus dem Handwerk verfügen – und je stärker die Erwartungen an ihre Kinder auf Abitur und Studium gerichtet sind, desto geringer ist die Bereitschaft der Jugendlichen, ein Erwerbsleben im Handwerk überhaupt noch in Betracht zu ziehen (siehe Till Mischler, Joachim Gerd Ulrich: „Was eine Berufsausbildung im Handwerk attraktiv macht“, BIBB-Report 5/2018)?
Wie hat sich die Beschäftigungssituation von Akademikerinnen und Akademikern sowie von Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen bzw. schulischen Ausbildung entwickelt? Wie lange dauert jeweils der Einstieg in den Arbeitsmarkt, und inwiefern ist die Beschäftigung bezogen auf den erworbenen Abschluss „adäquat“ bzw. „inadäquat“ (bitte fächerabhängig bzw. berufsspezifisch, geschlechtsspezifisch, regional aufschlüsseln)?
Wie haben sich die Arbeitslosenquoten von Akademikerinnen und Akademikern (Bachelor, Master, Promotion) sowie von Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung (Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf bzw. Meister oder Fachwirt) entwickelt (bitte jeweils fächerabhängig bzw. berufsspezifisch, geschlechtsspezifisch, regional aufschlüsseln)?
Wie lang ist die durchschnittliche Dauer der Arbeitslosigkeit von Akademikerinnen und Akademikern (Bachelor, Master, Promotion) sowie von Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung (Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf bzw. Meister oder Fachwirt) (bitte jeweils fächerabhängig bzw. berufsspezifisch, geschlechtsspezifisch, regional angeben)?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Einstiegsgehälter und die späteren Durchschnittsgehälter bei Akademikerinnen und Akademikern (Bachelor, Master, Promotion) sowie bei Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung (Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf bzw. Meister oder Fachwirt) (bitte jeweils fachabhängig bzw. berufsspezifisch, geschlechtsspezifisch, regional angeben)?
Wie hoch ist die Beteiligung an öffentlich geförderter, beruflich betrieblicher sowie individueller beruflicher Weiterbildung bei Akademikerinnen und Akademikern (Bachelor, Master, Promotion) und bei Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung (Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf bzw. Meister oder Fachwirt) (bitte jeweils fächerabhängig bzw. berufsspezifisch, geschlechtsspezifisch, regional angeben)?
Widerspricht es aus Sicht der Bundesregierung dem Ziel der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung, dass Maßnahmekosten im Rahmen von Aufstiegsfortbildungen ganz bzw. bei Förderung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) teilweise von den Bildungsteilnehmenden selbst getragen werden müssen, während ein Bachelorstudium grundsätzlich kostenfrei ist, obwohl beide Abschlüsse auf Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens angesiedelt sind, also als gleichwertig gelten, und wenn ja, inwiefern?
Wie stellen sich die Bildungsabschlüsse von Empfängerinnen und Empfängern staatlich geförderter Weiterbildung unter Arbeitslosen bzw. von geförderten Aufstiegsfortbildungen und Aufstiegsstipendien unter Erwerbstätigen dar, und wie haben sich diese in den letzten 20 Jahren entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Führungskräfte ohne Hochschulabschluss bei privaten Unternehmen und bei Einrichtungen der öffentlichen Hand bzw. staatlichen Einrichtungen entwickelt?
Wie viele Vorstandsmitglieder der Konzerne, die im Deutschen Aktienindex (DAX) notiert sind, haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Hochschulabschluss bzw. eine Promotion, welche ausschließlich eine berufliche Qualifikation?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung mit Blick auf die Stärkung der Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung aus dem Ergebnis unterschiedliche Studien, „dass der Anteil von Vorstandsmitgliedern ohne akademischen Hintergrund generell nicht größer als zehn Prozent ist, ganz unabhängig von der Unternehmensgröße“ (so Marko Reimer, Professor am Institut für Management und Controlling an der WHU Otto Beisheim School of Management in Vallendar, in der Süddeutsche Zeitung vom 6. Februar 2017 „Ohne Studium kein Chefsessel“)?
Inwiefern lässt sich die These untermauern, dass es Führungskräfte ohne Hochschulabschluss immer seltener gibt (SZ vom 6. Februar 2017 „Ohne Studium kein Chefsessel“), und welche Gründe liegen dem zu Grunde bzw. könnten dem zu Grunde liegen?
Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebsgröße und Branche für den Anteil an Führungskräften ohne Hochschulabschluss (bitte nach Kleinst- und Kleinunternehmen, Mittelstand, Industrie aufschlüsseln)?
Was könnte durch die Bundesregierung unternommen werden, um sowohl bei privaten Unternehmen als auch bei der öffentlichen Hand bzw. bei staatlichen Einrichtungen für fachlich qualifizierte Personen ohne Hochschulabschluss breitere Zugänge zu Führungspositionen zu schaffen?
Hält die Bundesregierung es für richtig, dass ein Aufstieg ohne Studium nahezu unmöglich ist, da man ohne Hochschulabschluss in den klassischen Auswahlverfahren für höhere Positionen in Unternehmen oder der öffentlichen Hand von vorne herein durch das Raster fällt (Abruf von Stellenausschreibung durch die Fragesteller)? Was gedenkt die Bundesregierung gegen dieses Phänomen politisch zu unternehmen?
Wie will die Bundesregierung die Aufstiegsmöglichkeiten in den höheren Dienst oder vergleichbare Statusämter für Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung im öffentlichen Dienst stärken, die im Vergleich zu den Möglichkeiten von Absolventinnen und Absolventen mit Masterabschluss, Diplom oder Staatsexamen deutlich schlechter sind?
Wie sind Zeitplan und Umsetzungsstand des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten Ziels, die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen, indem die Zugangsvoraussetzungen im Bundesrecht stärker an berufspraktischen Erfahrungen orientiert werden und der Zugang zum höheren Dienst des Bundes auch für Bachelor-Absolventen mit Promotion oder mehrjähriger beruflicher Erfahrung eröffnet werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Arbeitskreises deutscher Qualifikationsrahmen, wonach die Umsetzung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) die Chance bietet, „dass man in Deutschland dem Prinzip näherkommt: Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde“ (vgl. DQR-Empfehlungen von 2011; Handbuch zum Deutschen Qualifikationsrahmen Struktur – Zuordnungen – Verfahren – Zuständigkeiten, 2013)?
Warum ist der DQR, der 2013 eingeführt wurde und u. a. die Funktion hat, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu verdeutlichen, nur als orientierender Rahmen und nicht als regulierender Rahmen konzipiert worden, was u. a. bedeutet, dass das Erreichen eines Niveaus entkoppelt ist von tarif- und besoldungsrechtlichen Auswirkungen?
Inwiefern gab und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen seitens der Länder, der Sozialpartner oder von Verbänden, den DQR von einem orientierenden Rahmen zu einem regulierenden Rahmen weiterzuentwickeln?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür, die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu stärken, indem der DQR als regulierender Rahmen konzipiert wird?
Wie ist der Umsetzungsstand der Empfehlung des Wissenschaftsrats zur Gestaltung des Verhältnisses von beruflicher und akademischer Bildung von 2014: „[Es] werden zukünftig verstärkt Fachkräfte benötigt, die sowohl umfassende praktisch-anwendungsorientierte als auch vergleichbar ausgeprägte wissenschaftlich-reflexionsorientierte Kompetenzen erworben haben. Neben hybriden Ausbildungsmodellen […] stellt die Reihung beruflicher und akademischer Ausbildungsphasen eine Möglichkeit zum Erwerb solcher, das gesellschaftliche Qualifikationsspektrum bereichernder Profile dar. […] Notwendig ist auch eine angemessene Honorierung solcher Qualifikationen auf dem Arbeitsmarkt – beispielsweise über die Anpassung von Einstiegsvoraussetzungen sowie der tariflichen und laufbahnrechtlichen Regelungen“?
Inwiefern berücksichtigen Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung stärker in ihren Stellenausschreibungen, indem sie Voraussetzungen formulieren wie „Hochschulabschluss bzw. vergleichbare Qualifikation“? Hält die Bundesregierung eine solche öffnende Weiterentwicklung der Ausschreibungen für eine gute Entwicklung?
Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Stellenausschreibungen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung (bitte konkrete Beispiele nennen)?
Sind die Stellenausschreibungen der Bundesregierung für Stellen, die das Kompetenzniveau eines abgeschlossenen Hochschulstudiums voraussetzen, für interne wie externe Bewerberinnen und Bewerber offen, die über vergleichbare Qualifikationen, nicht aber über den formalen Hochschulabschluss verfügen (bitte nach intern und extern aufschlüsseln)? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele beruflich Qualifizierte ohne Hochschulabschluss sind in den einzelnen Bundesministerien als Beamte bzw. als Angestellte im höheren Dienst eingruppiert (bitte nach Bundesministerien und Angestellte bzw. Beamte aufschlüsseln)?
Inwiefern berücksichtigen die den Bundesministerien nachgeordneten obersten Bundesbehörden bei ihren Stellenausschreibungen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung (bitte konkrete Beispiele nennen)?
Wie viele beruflich Qualifizierte ohne Hochschulabschluss sind in den einzelnen nachgeordneten obersten Bundesministerien als Beamte bzw. als Angestellte im höheren Dienst eingruppiert (bitte nach Behörde und Angestellte bzw. Beamte aufschlüsseln)?
Inwiefern sind die Kompetenzen einer Person, die eine berufliche Qualifizierung zum „Strategischen Professional (IT)“ erworben hat, die im DQR auf Stufe sieben auf dem Niveau des Masterabschlusses eingeordnet ist, aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich nicht ausreichend, um sich für eine Tätigkeit als Referentin bzw. Referent (m/w/d) in der Stabsstelle Digitalisierung in einem Bundesministerium bewerben zu dürfen, während Bewerbungen von Personen mit Masterabschluss egal welchen Faches problemlos möglich sind, da es sich um eine Stellenausschreibung für den höheren Dienst handelt, die einen entsprechenden Hochschulabschluss voraussetzt (vgl. Stellenanzeige des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – BMU – vom 6. Juni 2019, Kennziffer BMU 520/19)?
Wie passt der prinzipielle Ausschluss von Personen mit beruflicher Qualifikation von Stellen des höheren Dienstes zu der Praxis des Seiteneinstiegs für Lehrkräfte, für die sehr wohl Laufbahnwege geöffnet worden sind, die sonst nur Absolventinnen und Absolventen mit Hochschulabschluss vorbehalten sind (www.studieren-in-bw.de/waehrend-des-studiums/lehramt-berufsziellehrerlehrerin/lehrerausbildung-ohne-studium/; www.tagesspiegel.de/berlin/lehrermangel-in-der-hauptstadt-sogar-lehrer-ohne-abitur-unterrichten-jetzt-berlins-schueler/24430810.html)?
Sind beruflich Qualifizierte aus Sicht der Bundesregierung ein „Notnagel“ für Bereiche, in denen der öffentliche Dienst nicht ausreichend Akademikerinnen und Akademiker findet, die seinen formalen Anforderungen genügen, und welche Form der Wertschätzung für Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung drückt diese Art von beschränkten Zugangserleichterungen aus?
Welche gesetzlichen und untergesetzlichen Änderungen sind erforderlich, den höheren Dienst für die höchsten beruflichen Qualifikationen (staatlich geprüfte Betriebswirte und Fachwirte, staatlich geprüfte strategische Professionals etc.) zu öffnen, und inwiefern überlegt die Bundesregierung ggf. auch mit einzelnen Ländern diesbezügliche Schritte einzuleiten?
Inwiefern sieht die Bundesregierung in Auswahltests und Auswahlgesprächen einen Weg, die besten Kräfte für den öffentlichen Dienst zu gewinnen, anstatt die Auslese über formale Bildungsabschlüsse zu steuern? Inwiefern hat sie diese ggf. bereits praktisch umgesetzt (bitte konkrete Beispiele nennen)?
Ist das Prinzip der Kompetenzorientierung (siehe Arbeitskreis deutscher Qualifikationsrahmen: „Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde“) die Lösung, um eine echte Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu erreichen und auch den Nachwuchs von Akademikerinnen und Akademikern stärker von einer Berufsausbildung zu begeistern?