[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 24. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11970
19. Wahlperiode 26.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden),
Daniela Wagner, Steffi Lemke, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11465 –
Entwicklung des Alleenbestandes an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Alleen und einseitige Baumreihen sind Teil des kulturellen Erbes in
Deutschland. Jeder Alleebaum ist Lebensraum für eine Vielzahl von Organismen und
fungiert damit als Trittstein für die Verbreitung zahlreicher Arten in der
Landschaft. Die Baumreihen geben räumliche Orientierung für Menschen und Tiere.
Wegen ihrer vielfältigen Bedeutung sind Alleen sowie einseitige Baumreihen
per Gesetz vor Beeinträchtigung, Zerstörung und Vernichtung geschützt. Seit
vielen Jahren verringert sich jedoch der Baumbestand an den Bundesstraßen im
Freistaat Sachsen dramatisch (vgl. Drucksache des Sächsischen Landtags
6/13435) und so geht neben dem Lebensraum für Tiere auch ein Stück Heimat
Schritt für Schritt verloren.
1. Wie hat sich die Anzahl der Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat
Sachsen seit 2009 jeweils jährlich entwickelt (bitte jahresscheibengenau die Anzahl der
Alleenbäume angeben und nach einzelnen Bundesstraßen und nach Landkreisen
differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen)?
Die Anzahl aller an Bundesstraßen erfassten Alleenbäume im Freistaat Sachsen,
aufgeschlüsselt nach Landkreisen, Jahren und Gesamtsumme für die Jahre 2010
bis 2018, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Baumbestand an Bundesstraßen 2010 bis 2018
Landkreis 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Erzgebirgskreis 996 1.000 1.001 999 972 1.159 1.149 1.136 1.128
Bautzen 1.925 2.029 2.190 2.215 2.205 2.303 2.324 2.328 2.312
Görlitz 619 665 692 685 696 685 677 675 654
Leipzig 2.625 2.597 2.578 2.607 2.600 2.564 2.554 2.630 2.616
Meißen 623 644 619 637 620 597 589 568 530
Mittelsachsen 970 967 997 1.000 1.001 1.000 998 994 989
Nordsachsen 9.157 9.227 9.417 9.482 9.617 9.836 9.848 9.961 9.612
Sächsische
Schweiz-
Osterzgebirge
338 338 338 337 333 332 332 326 323
Zwickau 919 924 934 936 938 991 985 980 963
Vogtlandkreis 910 910 908 905 909 904 903 902 896
Alleenbestand 19.082 19.301 19.674 19.803 19.891 20.371 20.359 20.500 20.023
Ausgenommen sind Alleenbäume an Bundesstraßen im Bereich der kreisfreien
Städte, die im FIS-Baum nicht erfasst werden.
Gemäß Information der Sächsischen Straßenbauverwaltung ist der Baumbestand
an Bundesstraßen einzelbaumweise in der Datenbank „Fachinformationssystem
Straßenbäume für das klassifizierte Straßennetz des Freistaates Sachsen“ (FIS-
Baum) erfasst. Die Datenerfassung im FIS-Baum dient der Organisation und
Dokumentation von Baumkontrollen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit und von
Pflegemaßnahmen. Seit 2010 liegen gesicherte Daten vor.
2. Wie hat sich die Länge der Alleen an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen
seit 2009 jeweils jährlich entwickelt (bitte jahresscheibengenau in
Kilometern angeben und nach einzelnen Bundesstraßen und nach Landkreisen
differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen)?
3. Wie hat sich die Länge der einseitigen Baumreihen an Bundesstraßen im
Freistaat Sachsen seit 2009 jeweils jährlich entwickelt (bitte
jahresscheibengenau in Kilometern angeben und nach einzelnen Bundesstraßen und nach
Landkreisen differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Sächsischen Straßenbauverwaltung und der Bundesregierung liegen keine
eigenen Erkenntnisse vor.
4. Wie hat sich das Durchschnittsalter der Alleenbäume an den Bundesstraßen
im Freistaat Sachsen seit 2009 entwickelt (bitte jahresscheibengenau das
Durchschnittsalter der Alleenbäume angeben und nach einzelnen
Bundesstraßen sowie nach Landkreisen differenzieren)?
5. Wie alt waren die Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen
im Jahr 2009 im Durchschnitt, und wie alt waren sie im Jahr 2018 im
Durchschnitt (bitte jahresscheibengenau das Durchschnittsalter der Alleenbäume
angeben und nach einzelnen Bundesstraßen sowie nach Landkreisen
differenzieren)?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Juni 2019 betrug das Durchschnittsalter verkehrssicherungspflichtiger
Alleenbäume an Bundesstraßen ca. 40 Jahre.
Landkreis Alleenbaumalter Bundesstraßen
(Mittelwert gerundet)
Erzgebirgskreis 50 Jahre
Bautzen 46 Jahre
Görlitz 31 Jahre
Leipzig 32 Jahre
Meißen 43 Jahre
Mittelsachsen 33 Jahre
Nordsachsen 42 Jahre
Sächsische Schweiz - Osterzgebirge 45 Jahre
Zwickau 34 Jahre
Vogtlandkreis 36 Jahre
Gesamt 40 Jahre
6. Wie viel Kilometer Leitplanken wurden entlang von bestehenden Alleen im
Freistaat Sachsen seit 2009 installiert (bitte jahresscheibengenau in
Kilometern angeben und nach einzelnen Bundesstraßen und nach Landkreisen
differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen)?
Entlang bestehender Alleen wurden seit 2009 keine zusätzlichen
Schutzeinrichtungen installiert.
7. Inwiefern wurden im Rahmen des Verkehrssicherheitsprogramms des
Bundes seit 2011 im Freistaat Sachsen in bestehenden und neu zu schaffenden
Alleen Schutz- bzw. Leitplanken installiert, und wie viele Programmmittel
wurden hierfür in jedem Jahr verausgabt (bitte jahresscheibengenau in
Kilometern angeben und nach einzelnen Bundesstraßen und nach Landkreisen
differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen)?
Es wurden keine Sondermittel im Rahmen der Verkehrssicherheitsprogramme
des Bundes durch den Freistaat Sachsen in Anspruch genommen.
8. Wie viele Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen wurden
seit 2009 jeweils jährlich gefällt (bitte jahresscheibengenau angeben und
nach einzelnen Bundesstraßen, nach Baumarten bzw. Gattungen und nach
Landkreisen differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme ausweisen)?
Die Anzahl aller an Bundesstraßen gefällten Alleenbäume im Freistaat Sachsen,
aufgeschlüsselt nach Landkreis, Gattung und Gesamtanzahl für die Jahre 2010 bis
2018, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl
Landkreis
Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
gesamt
Erzgebirgskreis
Acer 1 22 25 4 13 10 4 79
Alnus 1 1
Fraxinus 3 10 6 3 2 24
Populus 1 5 6
Quercus 2 2
Sorbus 1 1
Tilia 1 1 6 8
Ergebnis 2 27 36 10 16 24 6 121
Bautzen Acer 1 6 10 3 1 3 10 14 48
Alnus 1 3 4
Betula 1 3 1 2 7
Crataegus 1 1 1 3
Fraxinus 2 2 1 5 10
Populus 2 1 3
Quercus 4 4 3 15 10 13 7 6 62
Salix 1 1 2
Sorbus 1 4 1 1 7
Tilia 1 12 4 2 1 2 22
Ergebnis 2 12 6 18 33 17 32 22 26 168
Görlitz Acer 3 5 1 1 2 1 4 17
Crataegus 1 1 2
Malus 1 1
Quercus 1 1 2
Robinia 1 1
Sorbus 5 1 9 7 4 15 5 46
Tilia 1 2 2 2 1 1 2 11
Ergebnis 1 9 9 10 11 10 2 21 7 80
Anzahl
Landkreis
Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
gesamt
Leipzig Acer 2 1 6 1 18 28
Alnus 1 1
Betula 3 3 1 36 43
Carpinus 1 1
Fagus 4 4
Fraxinus 3 5 1 5 1 103 118
Obst 5 4 3 15 7 3 3 20 60
Populus 1 1
Quercus 2 5 3 1 4 15
Salix 3 1 4
Sorbus 1 1
Tilia 22 14 31 16 15 12 10 11 40 171
Ulmus 1 1
Ergebnis 31 24 41 25 36 28 24 15 224 448
Meißen Acer 3 12 13 17 5 11 7 3 71
Betula 9 5 1 1 2 4 6 3 31
Fraxinus 1 2 1 3 1 3 1 12
Obst 5 1 2 8
Robinia 2 2 4
Sorbus 5 1 1 1 4 16 28
Ulmus 2 9 3 1 2 1 18
Ergebnis 25 30 18 23 8 22 38 8 172
Mittelsachsen Acer 2 1 3
Obst 5 3 2 1 1 1 13
Pyrus 1 1 1 3
Tilia 1 1 1 4 2 1 10
Ergebnis 5 4 4 2 2 4 5 3 29
Anzahl
Landkreis
Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
gesamt
Nordsachsen Acer 16 20 49 77 46 32 42 303 73 658
Aesculus 8 8
Angiospermae
1 1
Betula 1 4 1 6
Fraxinus 1 3 2 6 8 23 43
Obst 1 3 4
Pinus 1 1
Prunus 1 2 3
Quercus 1 1 2 10 33 47
Sorbus 1 1
Tilia 2 1 2 42 8 159 8 20 49 291
Ulmus 1 1
Ergebnis 19 25 52 120 56 192 58 356 186 1.064
Sächsische
Schweiz –
Osterzgebirge
Acer 1 4 1 6 3 5 20
Quercus 1 1 2
Ergebnis 1 4 1 1 6 3 6 22
Zwickau Acer 2 3 3 5 2 5 20
Fraxinus 1 1 2
Obst 1 6 2 2 11
Pyrus 2 2
Quercus 1 1 1 3
Sorbus 2 2
Tilia 6 4 1 1 1 13 26
Ergebnis 6 5 3 3 6 15 17 11 66
Anzahl
Landkreis
Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
gesamt
Vogtlandkreis Acer 1 1 5 1 6 1 1 16
Aesculus 1 1
Alnus 1 1
Castanea 1 1
Corylus 3 1 4
Fraxinus 2 1 3
Obst 1 1
Quercus 1 3 1 4 4 13
Tilia 2 3 3 2 10
Ulmus 1 1 2
Ergebnis 3 4 6 8 3 18 6 4 52
Gesamt 64 107 148 235 206 277 197 507 481 2.222
Ausgenommen sind Alleenbäume an Bundesstraßen im Bereich der kreisfreien
Städte, die im FIS-Baum nicht erfasst werden.
9. Wie viele Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen wurden
2018 und 2019 (bitte bis Juni angeben) aufgrund von Schädigungen infolge
von starker Hitze bzw. aufgrund des sogenannten Hitzesommers gefällt (bitte
nach einzelnen Bundesstraßen, nach Baumarten bzw. Gattungen sowie nach
Landkreisen differenzieren)?
11. Wie viele Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen wurden
2018 und 2019 (bitte Juni angeben) aufgrund von Schädigungen infolge von
Salzeintrag und Tausalzen im Boden an den Wurzeln und/oder an den
Blättern sowie der Rinde gefällt (bitte nach einzelnen Bundesstraßen, nach
Baumarten bzw. Gattungen sowie nach Landkreisen differenzieren)?
Die Fragen 9 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Sächsischen Straßenbauverwaltung und der Bundesregierung liegen keine
eigenen Erkenntnisse vor. Im FIS-Baum der Sächsischen Straßenbauverwaltung
werden keine statistischen Angaben mit speziellem Fällgrund „Hitzeschädigung“
oder „Tausalze im Boden“ erfasst oder vorgehalten.
10. Welche allgemeinen Vorkehrungen und welche konkreten
Präventionsmaßnahmen zur Abwendung von hitzebedingten Schädigungen von
Alleenbäumen an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen für den Fall von längeren und
intensiveren Hitzeperioden sind der Bundesregierung bekannt, und
inwiefern fördert sie diese?
Neu gepflanzte Bäume erhalten einen Stammschutz. Darüber hinaus sind
während der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege im Freistaat Sachsen
Verdunstungsschutzmaßnahmen auf der Pflanzscheibe vorgesehen, so dass die Bäume
längere und intensivere Hitzeperioden besser überstehen.
12. Wie viele Alleenbäume an den Bundesstraßen im Freistaat Sachsen wurden
seit 2009 jeweils jährlich neu gepflanzt (bitte jahresscheibengenau angeben
und nach einzelnen Bundesstraßen, nach Baumarten bzw. Gattungen und
nach Landkreisen differenzieren sowie pro Jahr die Gesamtsumme
ausweisen)?
Die Anzahl aller an Bundesstraßen neu gepflanzten Alleenbäume, aufgeschlüsselt
nach Jahr, Landkreis, Baumart/Gattung und Gesamtanzahl pro Jahr, kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Anzahl
Landkreis
Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt
Erzgebirgskreis
Acer 3 1 4
Fagus 5 5
Quercus 1 116 5 122
Tilia 107 3 6 116
Ergebnis 4 1 223 3 16 247
Bautzen Acer 4 6 45 30 17 102
Alnus 6 15 21
Crataegus 2 1 1 4
Fagus 1 1 2
Fraxinus 39 3 5 47
Malus 1 1
Quercus 88 13 4 6 66 4 1 2 184
Sorbus 10 3 2 15
Tilia 1 103 12 20 13 4 153
Ergebnis 106 173 31 8 131 38 36 6 529
Görlitz Acer 1 1 10 12
Fraxinus s 2 6 8
Malus 2 2
Quercus 4 1 5
Sorbus 37 1 3 2 43
Tilia 1 35 1 1 38
Ergebnis 47 36 2 21 2 108
Anzahl
Landkreis
Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt
Leipzig Acer 2 1 3
Aesculus 1 1
Alnus 3 1 4
Fraxinus 28 4 2 34
Malus 2 5 12 7 57 83
Obst 1 28 1 30
Pyrus 14 14
Quercus 14 9 23
Tilia 1 11 1 4 17
Ulmus 10 10
Ergebnis 3 5 70 18 18 100 1 4 219
Meißen Acer 9 40 1 50
Betula 3 1 4
Fraxinus 1 1
Quercus 1 1
Sorbus 11 11
Tilia 4 4
Ergebnis 21 48 1 1 71
Mittelsachsen Acer 1 22 1 3 27
Obst 1 2 2 1 6
Pyrus 3 3
Salix 1 1
Tilia 1 7 8
Ergebnis 2 34 3 5 1 45
Anzahl
Landkreis
Gattung 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 gesamt
Nordsachsen Acer 7 68 4 32 42 12 81 1 247
Aesculus 12 1 1 14
Betula 18 14 1 1 1 35
Carpinus 1 1
Crataegus 1 1
Fraxinus 8 47 5 1 3 1 1 66
Plantanus 1 4 5
Pyrus 11 11
Quercus 7 1 34 132 25 7 6 212
Robinia 1 1
Sorbus 3 4 17 24
Tilia 70 51 107 169 91 165 56 2 711
Ulmus 4 3 7
Ergebnis 89 215 117 255 275 204 171 7 2 1.335
Sächsische
Schweiz –
Osterzgebirge
Acer 1 1
Quercus 1 1
Ergebnis 1 1 2
Zwickau Acer 3 3
Fagus 3 3
Fraxinus 2 2
Obst 2 2
Pyrus 53 53
Quercus 6 5 5 16
Tilia 2 12 5 10 29
Ergebnis 11 15 5 5 53 10 9 108
Vogtlandkreis Acer 1 3 16 20
Corylus 1 1
Quercus 3 3 1 7
Tilia 1 4 1 6
Ergebnis 1 1 10 3 2 17 34
Gesamt 283 480 277 323 686 265 338 30 16 2.698
13. Auf wie vielen Abschnitten von Bundesstraßen mit Alleen im Freistaat
Sachsen bestehen welche Geschwindigkeitsbegrenzungen, wie viele davon sind
dauerhaft, und wie viele sind lediglich temporär eingerichtet (bitte nach Lage
mit Bundesstraße und Bundesstraßenkilometer, Höhe der erlaubten
Maximalgeschwindigkeit, Länge der Geschwindigkeitsbegrenzung in
Kilometern, Datum der Ersteinrichtung der Geschwindigkeitsbegrenzung und ggf.
voraussichtliches Aufhebungsdatum der Geschwindigkeitsbegrenzung
aufschlüsseln)?
14. Wie hat sich die Anzahl der dauerhaften und temporären
Geschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich von Bundesstraßen mit Alleen im Freistaat
Sachsen seit 2009 entwickelt, und wie hat sich die Länge der Abschnitte mit
dauerhaften und temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den
Bundesstraßen mit Alleen im Freistaat Sachsen seit 2009 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau angeben, sie als Anteile der Gesamtnetzlänge der Alleen in
Sachsen darstellen und nach einzelnen Bundesstraßen sowie nach
Landkreisen differenzieren)?
15. Plant die Bundesregierung, entlang von Bundesstraßen mit Alleen im
Freistaat Sachsen weitere dauerhafte und/oder temporäre
Geschwindigkeitsbegrenzungen einzurichten, und wenn ja, in welchem Umfang, und wann, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Das
Einrichten von Geschwindigkeitsbegrenzungen in Sachsen obliegt den Sächsischen
Landesverkehrsbehörden im Rahmen der Ausführung der Straßenverkehrsordnung
(StVO).
16. In welchem Umfang sind die Alleen an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen
kartiert, wie viele Kilometer der Alleen sind derzeit erfasst, und wie viele
Kilometer der Alleen sind noch nicht erfasst?
17. Wann soll nach den Planungen der Bundesregierung die Kartierung der
Alleenbäume an Bundesstraßen im Freistaat Sachsen abgeschlossen sein?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Erfassung von Alleenbäumen ist im Freistaat Sachsen ein fortlaufender
Prozess. Neu hinzukommende oder aufgrund von Fällungen oder Umwidmungen
nicht mehr zu berücksichtigende Alleenbäume werden im Fachverfahren FIS-
Baum fortlaufend erfasst.
18. Inwiefern fördert die Bundesregierung die Alleenkartierung in den
Bundesländern, sodass auch alle Alleen entlang von Staats- bzw. Landesstraßen
sowie Kreisstraßen vollständig kartiert werden können?
Die Verwaltung der Bundesstraßen obliegt den Ländern im Auftrag des Bundes.
Die Entscheidung über die Kartierung von Alleen entlang von Staatsstraßen,
Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen im Freistaat
Sachsen ist Angelegenheit der Länder.
19. Welche Alleendefinition legt die Bundesregierung für die Beantwortung der
Fragen 1 bis 18 an (bitte detailliert erläutern)?
Alleen im Sinne des Merkblattes Alleen (MA-StB 92), das mit Allgemeinem
Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 11/1992 vom 4. Mai 1992 eingeführt
wurde, sind beidseitig mit relativ gleichaltrigen und vom Habitus her
gleichartigen Bäumen in gleichmäßigem Abstand sowohl vom Fahrbahnrand als auch
innerhalb der Reihe bestandene Straßen.
Die Länder haben zum Teil ähnliche, aber auch abweichende Definitionen
getroffen. Die Definition des Freistaates Sachsens für eine Allee im FIS-Baum lautet:
„Alleen sind beidseitig mit relativ gleichaltrigen und von der äußeren
Erscheinung her gleichartigen Bäumen, meist einer Baumart, bestandene Straßen. Der
Abstand der Bäume sowohl vom Fahrbahnrand als auch in der Reihe ist
gleichmäßig. Alleen sind mindestens 100 m lang, und es stehen mindestens acht Bäume
in einer Reihe.“
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]