[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juli 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11986
19. Wahlperiode 29.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr,
Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11490 –
Riester-Standardprodukt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Um die private Altersvorsorge in Deutschland zu fördern, ist 2002 das Riester-
Rentensystem eingeführt worden. In dem Riester-Rentensystem sind u. a.
Arbeitnehmer, Auszubildende und Beamte förderberechtigt. Diese müssen
mindestens 4 Prozent ihres Bruttojahresgehalts besparen, um eine staatliche
Grundzulage von 175 Euro zu erhalten. Für Familien mit Kindern gibt es zusätzliche
Förderungen. Weiterhin können in gewissen Fällen Sparbeiträge von bis zu
2 100 Euro in der Steuerklärung geltend gemacht werden.
Die Bundesregierung strebt nach eigenen Angaben die Entwicklung eines
Standardangebotes für Riester-Verträge an. Konkret heißt es im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD dazu: „Wir halten am Drei-Säulen-Modell fest
und wollen in diesem Rahmen die private Altersvorsorge weiterentwickeln und
gerechter gestalten. Es ist ein Dialogprozess mit der Versicherungswirtschaft
anzustoßen mit dem Ziel einer zügigen Entwicklung eines attraktiven
standardisierten Riester-Produkts.“
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit dem Jahr 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen in Abstimmung
mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zentrale statistische
Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf
seiner Internetseite zur Verfügung. Die jeweiligen Werte werden für Personen mit
Verträgen mit Riester-Förderung differenziert nach verschiedenen Merkmalen
ausgewiesen. Die Statistik zur Riester-Förderung wird jährlich erstellt.
Die aktuelle Statistik ist unter dem Link
www.bundesfinanzministerium.de/
Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Alters
vorsorge/2018-11-14-Statistische-Auswertungen-Riester-Foerderung-bis-2017.html
abrufbar. Die dort dargestellten Ergebnisse basieren auf Werten zum aktuellen
Auswertungsstichtag 15. Mai 2018. Das Beitragsjahr 2015 steht dabei im Fokus.
Die Daten für die Beitragsjahre 2016 und 2017 sind vorläufig, da die der Statistik
zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind.
Zudem werden die Ergebnisse für das Beitragsjahr 2014 ausgewiesen.
1. Wie viele Bürger halten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einen
Riester-Vertrag?
Der Bundesregierung liegen sowohl Informationen über die Zahl der Riester-
geförderten Personen als auch über die Zahl der Riester-Verträge vor. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass eine Person auch mehrere Riester-Verträge haben kann
oder Verträge auch dauerhaft ungefördert bleiben können.
Angaben über die aktuelle Zahl der Riester-geförderten Personen können der
Tabelle 1 (Zentrale Ergebnisse der Riester-Förderung) der in der Vorbemerkung
angeführten Statistik entnommen werden.
a) Wie hat sich die Anzahl der Verträge seit der Einführung entwickelt?
Die Entwicklung der Zahl der Riester-geförderten Personen kann für die
Beitragsjahre ab 2002 der Tabelle 12 (Entwicklung der geförderten Personen nach der
Förderart) der in der Vorbemerkung angeführten Statistik entnommen werden.
Die Entwicklung der Zahl der Riester-Verträge kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
Vertragsbestand in Tausend
Vertragsbestand bereinigt um stornierte Verträge.
Quelle: BMAS
b) Wie viele der Riester-Verträge werden derzeit nicht mehr aktiv bespart?
Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge wird auf gut ein Fünftel
geschätzt (Quelle: BMAS, Stand 10. Juli 2019). Die Schätzung stützt sich auf
Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bereich
Versicherungsaufsicht) zum Anteil der beitragsfreien Riester-Rentenversicherungen am
Bestand dieser Versicherungen.
c) Wie viele der Verträge werden derzeit mit weniger als 4 Prozent des
Bruttojahresgehalts bespart?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
Als ein Anhaltspunkt kann Folgendes herangezogen werden:
Beträgt die Sparleistung weniger als der in § 86 EStG definierte
Mindesteigenbeitrag, wird die Zulage gekürzt. In der Tabelle 5 (Zulageempfänger nach dem
Anteil der realisierten Zulage) der in der Vorbemerkung angeführten Statistik
sind die Zulageempfänger nach dem Anteil der realisierten Zulage aufgeführt.
Zu den ungeförderten Riester-Verträgen liegen der Bundesregierung keine
Angaben vor.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jährlichen staatlichen
Zulagen in Riester-Verträge?
Wie haben sich die Zulagen seit der Einführung entwickelt?
Angaben zu den jährlichen staatlichen Zulagen können der Tabelle 8 (Anzahl und
durchschnittliche Förderung nach der Form der Förderung) und der Tabelle 10
(Volumen der Förderung nach der Form der Förderung) der in der Vorbemerkung
der Bundesregierung genannten Statistik entnommen werden.
Die Entwicklung der Zulagen kann für die Beitragsjahre ab 2002 der Tabelle 13
(Entwicklung des Fördervolumens nach der Form der Förderung) der in der
Vorbemerkung angeführten Statistik entnommen werden.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jährliche Ausschüttung
aus Riester-Verträgen?
Wie hoch ist die durchschnittliche monatliche Auszahlungssumme?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor.
4. Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die jährlichen
Gesamtkosten, die für die Sparer durch das Riester-Rentensystem angefallen
sind?
a) Wie hoch sind die jährlichen Vertriebskosten?
b) Wie hoch sind die jährlichen Verwaltungskosten?
c) Wie hoch sind die jährlichen Abschlusskosten?
Die erfragten Kosten liegen der Bundesregierung nicht vor.
d) Plant die Bundesregierung konkrete Gesetzesvorhaben, um die Kosten,
die bei dem Riester-Rentensystem anfallen, zu senken?
Wenn ja, welche?
Hierzu hat die Bundesregierung ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen
5. Wie möchte die Bundesregierung die Riester-Rente standardisieren?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei?
a) Plant die Bundesregierung ein Standardprodukt als einheitlichen
Staatsfonds (ein Produkt) oder als Auswahl von Fonds mit unterschiedlichen
Anlagegrundsätzen (mehrere Produkte) (bitte begründen)?
b) Plant die Bundesregierung den Vertrieb von Riester-Verträgen zu
standardisieren?
Wenn ja, wie?
c) Welche Leistungen sollen neben der Rente beim standardisierten Riester-
Produkt abgedeckt werden (z. B. Todesfall)?
d) Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass ein standardisiertes
Riester-Produkt bei anhaltenden niedrigen Zinsen tatsächlich „attraktiv“
ist?
e) Welche weiteren Standardisierungen sind im Bereich der Riester-Rente
geplant?
f) Wie ist der aktuelle Stand im „Dialogprozess mit der
Versicherungswirtschaft“?
In den im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode angesprochenen
Dialogprozess werden nicht nur die Versicherungswirtschaft, sondern auch die anderen
Anbietergruppen und auch Verbraucherschutzorganisationen einbezogen. Bereits
von verschiedenen Seiten vorliegende Vorstellungen zur Weiterentwicklung der
Riester-Förderung bzw. zu einem standardisierten Riester-Produkt werden derzeit
ausgewertet. Die Bundesregierung hat ihre Meinungsbildung noch nicht
abgeschlossen.
6. Welche weiteren Gesetzesvorhaben plant die Bundesregierung derzeit für
das Riester-Rentensystem?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung hierbei?
a) Plant die Bundesregierung auch andere (renditestärkere) Anlageformen
mittels des Riester-Rentensystems staatlich zu fördern?
Wenn ja, welche?
b) Plant die Bundesregierung das Riester-Rentensystem auch für andere
Berufsgruppen zu öffnen?
Wenn ja, für welche?
Die Bundesregierung hat ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen. Es
wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
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