[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 23. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11960
19. Wahlperiode 26.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Abgeordneten Renata Alt,
Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11493 –
Polizistinnen in internationalen Polizeimissionen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“
sowie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD bekennt sich die
Bundesregierung zum Ausbau des deutschen Engagements in internationalen
Polizeimissionen. Zudem kündigte die Bundesregierung mehrfach an, das
Engagement von Frauen in der Konfliktbearbeitung nachhaltig zu stärken, u. a.
auch durch die UN-Sicherheitsratsresolutionen 1325 und 2467. Zum Stichtag
9. Juni 2019 waren 180 deutsche Polizistinnen und Polizisten in 13
eigenständigen Missionen, inklusive Frontex sowie 11 unterstützenden Personalstellen in
internationalen Organisationen aktiv (
www.bundespolizei.de/Web/DE/03Unsere-
Aufgaben/04Internationale-Aufgaben/uebersicht_dt_beteiligung_int_polizei
missionen.pdf?__blob=publicationFile&v=84).
Darunter fielen u. a. die Missionen United Nations Mission in Kosovo
(UNMIK), United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission
in Mali (MINUSMA), European Union Mission for Capacity Building in Niger
(EUCAP Sahel Niger) und EU Rule of Law Mission in Kosovo (EULEX
Kosovo).
Bereits in ihrem „Bericht über das deutsche Engagement beim Einsatz von
Polizistinnen und Polizisten in internationalen Polizeimissionen 2017“
(Bundestagsdrucksache 19/6540) beschrieb die Bundesregierung sowohl den Rückgang
von eingegangenen Bewerbungen und entsandten Polizistinnen und Polizisten
als auch qualitative Herausforderungen in der Rekrutierung geeigneten
Personals. Dies liege unter anderem an den steigenden Fremdsprachenanforderungen,
dort v. a. Französisch. In der Bundesrepublik Deutschland trifft der
Bewerberrekord an Polizeianwärterinnen und Polizeianwärtern auf hohe
Zulassungshürden, an denen zahlreiche Bewerberinnen und Bewerber scheitern. Gleichzeitig
ist der Bedarf an Polizeikräften in allen Bundesländern ungebrochen.
1. Wie viele der an internationalen Einsätzen beteiligten Polizeikräfte seit 2014
sind nach Kenntnis der Bundesregierung männlich, bzw. weiblich, bzw.
divers (bitte jeweils nach männlich, weiblich, divers pro Jahr und Mission
aufschlüsseln)?
Mission
2014
m/w/d
2015
m/w/d
2016
m/w/d
2017
m/w/d
2018
m/w/d
2019
m/w/d
UNMIK 1/0/0 1/0/0 1/0/0 1/0/0 0/1/0 ---
UNAMID 5/0/0 9/0/0 3/1/0 8/0/0 3/0/0 2/0/0
UNSOM --- --- 2/0/0 2/0/0 3/0/0 1/0/0
MINUSMA 11/1/0 14/1/0 9/4/0 10/1/0 9/2/0 3/0/0
EUCAP Niger --- --- --- 2/0/0 1/2/0 1/0/0
EUAM Irak --- --- --- --- 1/0/0 ---
EULEX Kosovo 12/8/0 45/7/0 15/4/0 17/3/0 5/1/0 4/0/0
EUBAM MD/UA 6/1/0 8/2/0 7/0/0 5/1/0 6/0/0 ---
EUAM Ukraine 4/0/0 1/0/0 3/3/0 3/0/0 5/0/0 1/1/0
EUMM Georgien 4/1/0 5/1/0 6/2/0 5/0/0 5/0/0 5/2/0
GPPT AFG 173/14/0 53/10/0 67/10/0 58/16 62/12/0 21/05/0
EUCAP Somalia 2/0/0 --- 1/0/0 --- --- ---
EUCAP Mali --- --- 2/0/0 0/1/0 --- ---
EUBAM Libyen 1/1/0 --- 1/0/0 --- --- ---
EUBAM Rafah 0/1/0 2/0/0 1/0/1 --- --- ---
EUPOL COPPS 2/0/0 2/0/0 2/0/0 --- 1/0/0 ---
OSCE SMM UA --- 1/0/0 --- 1/0/0 1/0/0 ---
MIUJUSTH --- --- 3/1/0 0/1/0 0/1/0 ---
UNMIL 9/0/0 3/2/0 3/0/0 1/0/0 --- ---
2. Mit welchen Maßnahmen wirbt die Bundesregierung gegenüber aktiven
Polizeikräften für einen Einsatz in internationalen Polizeimissionen?
3. Inwieweit evaluiert die Bundesregierung die Reichweite dieser Werbung,
und wie wird „Erfolg“ definiert und gemessen?
4. Wirbt die Bundesregierung gezielt um Polizistinnen?
Wenn ja, mit welchen konkreten Mitteln, und seit wann verfolgt sie diesen
Ansatz?
Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 2 bis 4 werden wegen ihres unmittelbaren Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
In der Zusammenarbeit des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
mit Entsendern, in gemeinsamen Gremiensitzungen der Arbeitsgruppe
internationale Polizeimissionen (AG IPM) sowie in persönlichen Gesprächen wird die
Bedeutung der Frauenförderung in friedenssichernden Missionen thematisiert
und nachdrücklich für eine Erhöhung des Anteils von Frauen im Polizeibereich
geworben. Zudem wird in den Stellenausschreibungen für Polizeikräfte für
Missionen der Vereinten Nationen ausdrücklich hervorgehoben, dass Deutschland im
Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats den
Frauenanteil in internationalen Friedensmissionen erhöhen will.
5. Welche konkreten Projekte, finanzielle Unterstützungen und sonstige
Leistungen (bitte benennen) hat die Bundesregierung auf der Veranstaltung
„Preparing for the 20th anniversary of 1325: Pledge of Commitments on Women,
Peace and Security“ am 23. April 2019 in New York innerhalb welchen
Zeitrahmens zugesagt?
Die Bundesregierung hat am 23. April 2019 auf der von ihr gemeinsam mit
Großbritannien und UN Women organisierten, hochrangigen Veranstaltung zugesagt,
innerhalb von 18 Monaten die folgenden Maßnahmen umzusetzen:
Finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 2 Mio. Euro für den von
Kanada eingerichteten ELSIE-Fonds, der auf eine Steigerung des
zahlenmäßigen und qualitativen Anteils von Frauen am Peacekeeping
abzielt.
Finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 400 000 Euro für die
Initiative von Friedensnobelpreisträger Dr. Dennis Mukwege für
Überlebende konfliktbezogener sexualisierter Gewalt sowie bis zu 500 000
Euro für die Entsendung eines Facharztes an das von ihm geleitete Panzi
Krankenhaus in der Demokratischen Republik Kongo.
Finanzielle Unterstützung in Höhe von insgesamt 2 Mio. Euro für den
„Sonderaufruf zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und
sexualisierter Gewalt“ des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz.
Kapazitätsaufbau innerhalb der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden
und Sicherheit durch Übernahme von Kosten für ausgewählte
Personalstellen zu Frauen, Frieden und Sicherheit, darunter fünf VN-Freiwillige
und ein „Gender Officer“ im Büro des Sondergesandten für Jemen.
Unterstützung von Recherche und Pilotaktivitäten über die Einbeziehung
männlicher Überlebender von sexualisierter Gewalt in Konflikten, um
Ansätze zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Männer und
Jungen in Flucht- und Krisenkontexten zu entwickeln (Rohingya-Krise).
Unterstützung der Dokumentierung von Verbrechen gegen Jesidinnen
und andere irakische Frauen.
Unterstützung der Inklusion und Partizipation von Frauen in nationalen
Dialogen und Friedensprozessen in Irak, Jemen, Syrien und Libyen
sowie bei Wiederaufbaumaßnahmen in Irak.
Werbeveranstaltung für die verstärkte Beteiligung von Polizistinnen an
VN-Friedensmissionen im Jahr 2020 anvisiert. Durchführung von je
zwei Ausbildungskursen jährlich zu den Themen Frauen, Frieden und
Sicherheit, sexualisierte und geschlechterspezifische Gewalt sowie
inklusive Mediation für Polizisten und Polizistinnen, die in Peacekeeping-
Missionen entsendet werden.
6. Mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die
Beteiligung von Frauen an Friedensprozessen fördern (bitte nach Maßnahmen
während und nach der UN-Sicherheitsratsmitgliedschaft aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung setzt sich sowohl in ihrer Arbeit im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen und anderen internationalen und regionalen multilateralen
Gremien (EU, NATO, OSZE, G7), als auch in ihren eigenen Fördermaßnahmen für
eine stärkere Teilhabe von Frauen an Friedensprozessen ein.
Im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2019/2020 setzt sich die
Bundesregierung neben den anderen Säulen der Agenda Frauen, Frieden und
Sicherheit auch für die verstärkte Teilhabe von Frauen an Friedensprozessen ein, unter
anderem im Rahmen ihres Ko-Vorsitzes der für Frauen, Frieden und Sicherheit
zuständigen informellen Expertengruppe, durch eine verbesserte
Berücksichtigung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit bei geeigneten
Krisenbefassungen und Mandatsverhandlungen zu VN-Friedensmissionen, durch Aufnahme von
Treffen mit Friedensaktivistinnen und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft in die
Programme von Reisen des VN-Sicherheitsrats, sowie durch Einladung von
Friedensaktivistinnen und anderen zivilgesellschaftlichen Sprecherinnen zu
Sitzungen des VN-Sicherheitsrats, um über ihre Positionen und Anliegen zu
informieren.
Innerhalb der informellen EU Task Force zu Frauen, Frieden und Sicherheit setzt
sich die Bundesregierung für eine starke Verankerung eines umfassenden
Ansatzes zu Frauen, Frieden und Sicherheit in der europäischen Gemeinsamen Außen-
und Sicherheitspolitik ein.
Die Bundesregierung propagiert und fördert zudem inklusive Ansätze, die
verschiedene gesellschaftliche Ebenen und Institutionen einbeziehen, um eine
breitere Beteiligung und größere Inklusion von betroffenen Gruppen in
Friedensprozessen sicherzustellen. Außerdem werden verschiedene Netzwerke von Frauen
gefördert, die dazu beitragen können, dass geschlechterspezifische Anliegen in
die relevanten Prozesse Eingang finden. Auch in der Übergangshilfe setzt sich
die Bundesregierung für eine Stärkung der Gender- und Inklusions-Perspektive
in der Projektumsetzung ein.
Zudem unterstützt die Bundesregierung UN Women darin, die aktive Teilnahme
von Frauen an Friedensprozessen und nationalen Dialogen auf hoher und höchster
Ebene speziell in Irak, Syrien, Jemen und Libyen zu fördern. Frauengruppen und
Vertreterinnen von Frauenorganisationen werden durch gezielte Beratung,
Fortbildung und Vorbereitung auf politische Gespräche gestärkt, um sich aktiv in die
Prozesse einzubringen. Ergänzend werden Akteure und Akteurinnen der
Friedensprozesse für die Vorteile und Potentiale einer bewussteren Einbindung und
stärkeren Mitwirkung von Frauen sensibilisiert, um ein besseres Umfeld für eine
stärkere Beteiligung von Frauen zu schaffen.
7. Aus welchen Personalstellen und Haushaltsmitteln werden die o. g.
Ressourcen aus Frage 5 bereitgestellt?
Die in der Antwort zu Frage 5 genannten Maßnahmen werden bisher aus den
folgenden Haushaltstiteln finanziert:
Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe, Maßnahmen zur Förderung
der Menschenrechte (Einzelplan 05, Kapitel 0501, Titel 687 23)
Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Einzelplan 05, Kapitel 0501,
Titel 687 32).
Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung (Einzelplan 05,
Kapitel 0501, Titel 687 34) im Ausland
Bilaterale Technische Zusammenarbeit (Einzelplan 23, Kapitel 2301,
Titel 896 03)
Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren
(Einzelplan 23, Kapitel 2310, Titel 89632).
8. Wie viele Polizisten bzw. Polizistinnen aus welchen Bundesländern befinden
sich derzeit in welchen internationalen Einsätzen (bitte für jedes Bundesland
getrennt nach Geschlecht und jeweiligem Einsatzort aufschlüsseln)?
Von folgenden Entsendern sind gegenwärtig keine Polizistinnen und Polizisten
in internationalen Einsätzen vertreten: Brandenburg, Schleswig-Holstein,
Sachsen-Anhalt, Bundeskriminalamt.
BE
(m/w/d)
BW
(m/w/d)
BY
(m/w/d)
HB
(m/w/d)
HE
(m/w/d)
UNMIK --- --- --- --- ---
UNAMID --- 2/0/0 --- --- ---
UNSOM --- --- --- --- ---
MINUSMA --- 1/0/0 1/0/0 --- 1/1/0
EUCAP
Niger 1/1/0 --- --- --- ---
EUAM Irak --- --- --- --- 1/0/0
EULEX
Kosovo --- --- 3/0/0 1/0/0 2/0/0
EUBAM
MD/UA --- --- --- --- ---
EUAM
Ukraine --- 1/1/0 --- --- ---
EUMM
Georgien 1/0/0 2/1/0 --- --- 1/0/0
GPPT AFG 0/2/0 1/1/0 5/0/0 --- -----
HH MV NI NW RP
UNMIK --- --- --- 0/1/0 ---
UNAMID --- --- --- 2/0/0 1/0/0
UNSOM --- --- 1/0/0 --- ---
MINUSMA 0/1/0 --- 1/0/0 2/1/0 ---
EUCAP
Niger 0/1/0 --- --- --- ---
EUAM Irak --- --- --- --- ---
EULEX
Kosovo 1/0/0 1/0/0 --- 1/0/0 ---
EUBAM
MD/UA
--- --- --- --- ---
EUAM
Ukraine
--- --- 1/0/0 2/0/0 ---
EUMM
Georgien
1/0/0 --- 1/1/0 1/0/0 1/0/0
GPPT AFG --- 1/0/0 4/1/0 5/1/0 2/0/0
SL SN TH BPOL BZV
UNMIK --- --- --- --- ---
UNAMID --- --- --- --- ---
UNSOM --- --- --- 1/0/0 ---
MINUSMA 1/0/0 --- --- 3/0/0 ---
EUCAP
Niger --- --- --- 1/0/0 ---
EUAM Irak --- --- --- --- ---
EULEX
Kosovo --- --- --- --- ---
EUBAM
MD/UA --- --- --- 2/0/0 4/0/0
EUAM
Ukraine --- --- --- --- ---
EUMM
Georgien --- 1/0/0 1/0/0 --- ---
GPPT AFG --- --- --- 18/1/0 ---
9. Wie viele Polizistinnen bzw. Polizisten umfasst der von der Bundesregierung
im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte
Stellenpool, der zum Ausbau des deutschen Engagements in internationalen
Polizeimissionen angekündigt wurde zum Stichtag 1. Juni 2019 (bitte nach
Geschlecht und entsendendem Bundesland aufschlüsseln)?
10. Falls keine Polizistinnen bzw. Polizisten im Stellenpool vorhanden sind, bis
wann plant die Bundesregierung diesen zu besetzen, und welche Zielgröße
erachtet die Bundesregierung als ausreichend, um die gemachten Zusagen zu
erfüllen?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres unmittelbaren Zusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Beteiligung an internationalen Polizeimissionen und am bilateralen
Polizeiprojekt in AFG (GPPT) erfolgt gemeinsam durch Bund und Länder. Zur
Erhöhung des deutschen Engagements in Auslandsverwendungen und internationalen
Polizeimissionen, etwa durch einen sog. „Stellenpool“, hat das
Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat erste Vorgespräche mit den Ländern
durchgeführt und in die Bund-Länder Gremienarbeit (Innenministerkonferenz)
eingebracht. Die Innenministerkonferenz hat hierzu die Einrichtung einer Bund-
Länder-Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundes beschlossen, um die im
Zusammenhang mit dem Vorhaben berührten komplexen rechtlichen,
personalwirtschaftlichen und haushälterischen Fragestellungen konzeptionell zu erarbeiten.
Zur Umsetzung des Vorhabens erfolgen derzeit weitere Abstimmungen auf
Bundes- und Länderebene. Die Größe des zukünftigen deutschen Engagements in der
organisatorischen Ausgestaltung eines „Stellenpools“ kann noch nicht beziffert
werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 19/9692 verwiesen.
11. Welches Sprachniveau wird von deutschen Polizistinnen bzw. Polizisten für
die Teilnahme an internationalen Einsätzen verlangt, und wie viele
Kandidatinnen bzw. Kandidaten sind durch fehlende Sprachqualifikationen von
der Teilnahme an internationalen Einsätzen ausgeschlossen (bitte für jede
geforderte Sprache individuell nach Niveaustufen und für die Jahre 2014 bis
2019 auflisten)?
Gemäß den Leitlinien für die gemeinsame Beteiligung des Bundes und der
Länder an internationalen Polizeimissionen, hier Anlage 4 Anforderungsprofil,
Ausschreibung, Personalauswahl, werden von Bewerberinnen und Bewerbern
„ausgeprägte, gute englische Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (einsatzbedingt
sind ggf. zusätzliche Sprachkenntnisse in anderen Sprachen notwendig)“
gefordert.
Aufgrund der dezentralen Durchführung von Eignungsauswahlverfahren liegen
der Bundesregierung keine Zahlen bzgl. aufgrund von Sprachkenntnissen nicht
zugelassener Bewerberinnen und Bewerbern vor.
12. Stellt die Bundesregierung Überlegungen an, das Sprachniveau bei der
Zulassungsvoraussetzung anzupassen?
Falls ja, bitte die Überlegungen konkret benennen.
Falls nein, warum nicht?
Gegenwärtig bestehen seitens der Bundesregierung keine Überlegungen die
Sprachanforderungen anzupassen. Die Anforderungen im Rahmen der
Auswahlverfahren entsprechen den Mindestanforderungen der jeweiligen Mandatsgeber.
Ein Unterschreiten dieser Anforderungen wäre daher nicht zielführend. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
13. Welche Angebote werden Bundes- und Länderpolizistinnen bzw. -polizisten
zur Verbesserung und Aufrechterhaltung der erworbenen
Sprachkompetenzen vor und nach Einsätzen angeboten, und wer ist Träger dieser Angebote?
Um dem Bekenntnis der Bundesregierung zum Ausbau des deutschen
Engagements in internationalen Polizeimissionen gerecht zu werden, sollen Bundes- und
Länderpolizistinnen und -polizisten bestmöglich auf den Auswahlprozess und die
künftige Verwendung in französischsprachigen Missionen vorbereitet werden.
Hierzu werden unter anderem Angebote des Bundessprachenamtes,
Sprachfortbildung im Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten
des Landes Nordrhein-Westfalen, im deutsch-französischen Zentrum in Lahr der
Hochschule der Polizei Baden-Württemberg sowie in Einzelfällen eine
individuelle Sprachfortbildung genutzt. Die Kosten dieser einsatzvorbereitenden
Maßnahmen werden vom Bund getragen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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