[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Juli 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11962
19. Wahlperiode 26.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr,
Markus Herbrand, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11497 –
Position der Bundesregierung zur Hanse-Gruppe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die skandinavischen und baltischen EU-Mitgliedstaaten, sowie die
Niederlande und Irland treffen sich unter dem Namen „Hanse-Gruppe“ regelmäßig am
Rande von Treffen der europäischen Finanzminister. Dabei will die Hanse-
Gruppe laut Medienberichten (
www.handelsblatt.com/politik/international/
niederlaendischer-premierminister-macht-ist-kein-schmutziges-wort-
markrutte-fordert-von-eu-sanktionspolitik/23985644.html) einen Gegenpol zur
französischen und deutschen Position vertreten.
1. Hat der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz, wie von der „FAZ“
berichtet (
www.faz.net/aktuell/wirtschaft/niederlande-schmieden-allianz-gegen-
macrons-eu-plaene-16142631.html?premium) an Treffen der Hanse-Gruppe
teilgenommen?
a) Wenn ja, an welchen Terminen hat er teilgenommen?
b) Wenn ja, über welche Themen wurde im Rahmen der Gespräche
diskutiert?
Die Fragen 1 bis 1b werden zusammengefasst beantwortet.
Der Bundesminister der Finanzen spricht regelmäßig mit seinen Amtskollegen in
der EU, darunter auch mit Vertretern der so genannten Hanse-Gruppe. Im
Rahmen dieser Gespräche wurde insbesondere über die Fortentwicklung der
Wirtschafts- und Währungsunion in den Bereichen Budgetinstrument für Konvergenz
und Wettbewerbsfähigkeit für die Eurozone (BICC), ESM-Vertrag und
Bankenunion gesprochen.
2. Bewertet die Bundesregierung die Position der Hanse-Gruppe, dass weitere
Reformen zur Zukunft der Wirtschafts- und Währungsunion im Rahmen
aller EU-27-Länder besprochen werden (
https://vm.fi/documents/10623/
6305483/Position+EMU+Denmark+Estonia+Finland+Ireland+Latvia+
Lithuania+the+Netherlands+and+Sweden.pdf/99e70c41-6348-4c06-8ff8-
ed2965d16700/Position+EMU+Denmark+Estonia+Finland+Ireland+Latvia+
Lithuania+the+Netherlands+and+Sweden.pdf.pdf)?
Und wenn ja, wie?
Im Rahmen der Eurogruppe im erweiterten Format (EU 27) finden regelmäßig
Gespräche zur Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion statt. Die
Bundesregierung begrüßt die Diskussion im erweiterten Kreis und bringt sich in diese
Debatte, insbesondere zu Arbeiten zum geplanten Haushaltsinstrument für
Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit (BICC), zur ESM-Reform und zur
Bankenunion, konstruktiv ein.
3. Bewertet die Bundesregierung die Position der Hanse-Gruppe, dass die
Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes eingehalten werden müssen?
Und wenn ja, wie?
a) Wie oft haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit seiner
Einführung Länder gegen die Neuverschuldungsregeln des Stabilitäts- und
Wachstumspaktes verstoßen?
b) Wie oft kam es, nach Kenntnis der Bundesregierung, aufgrund eines in
der Frage 3a beschriebenen Verstoßes zu Sanktionen gegen das
betreffende Land?
c) Wie oft haben, nach Kenntnis der Bundesregierung, seit der Reform des
Stabilitäts- und Wachstumspaktes (sogenanntes Sixpack) Länder gegen
die Neuverschuldungsregeln verstoßen?
d) Wie oft kam es, nach Kenntnis der Bundesregierung, aufgrund eines in
der Frage 3c beschriebenen Verstoßes zu Sanktionen gegen das
betreffende Land?
Die Fragen 3 bis 3d werden zusammengefasst beantwortet.
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt enthält eine präventive und eine korrektive
Komponente. Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates sieht im
sogenannten präventiven Arm eine Verwarnung zur Vermeidung eines
übermäßigen Defizits gemäß Artikel 121 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) vor. Eine solche Verwarnung, mit der eine
erhebliche Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige
Haushaltsziel festgestellt wird, hat die EU-Kommission vor Einführung des Six-Packs
vier Mal ausgesprochen. Seit 2012 hat der Rat auf Vorschlag der EU-Kommission
zwei Verfahren nach Artikel 121 Absatz 4 AEUV eröffnet: Im Juni 2017 wurde
ein Verfahren gegenüber Rumänien eröffnet und im Juni 2018 gegenüber Ungarn.
Beide Verfahren sind andauernd.
Ferner sieht Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates im
sogenannten korrektiven Arm gemäß Artikel 126 Absatz 3 AEUV vor, dass die
Kommission einen Bericht erstellt, wenn der Schuldenstand eines Mitgliedsstaates den
Referenzwert in Höhe von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
überschreitet oder nicht hinreichend rückläufig ist und/oder das öffentliche Defizit
mehr als 3 Prozent des BIP beträgt. Ein solcher Bericht wurde seither 62 Mal
erstellt, seit 2012, also nach der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts,
wurden 24 Berichte erstellt, zuletzt im Juni 2019 gegenüber Frankreich, Belgien,
Zypern und Italien.
Ein Beschluss des Rates gemäß Artikel 126 Absatz 6 AEUV, dass ein
übermäßiges Defizit in einem Land besteht, gab es insgesamt 38 Mal, 2013 wurde ein
Defizitverfahren gegenüber Malta eröffnet, 2014 gegenüber Kroatien. Die weiteren
Defizitverfahren wurden vor der Einführung des Six-Packs eröffnet.
Zwischenzeitlich konnten alle Defizitverfahren beendet werden.
Die Kommission hat bisher im Rahmen der präventiven Komponente des
Stabilitäts- und Wachstumspakts keine Vorschläge für eine Sanktionierung
unterbreitet, diese können nur gegenüber Mitgliedstaaten des Euroraums verhängt werden.
Die Kommission hat in zwei Fällen im Rahmen der korrektiven Komponente des
Stabilitäts- und Wachstumspakts Vorschläge für eine Sanktionierung unterbreitet.
In beiden Fällen schlug sie auf begründeten Antrag der betroffenen
Mitgliedstaaten vor, von der Verhängung einer Geldbuße abzusehen. Der Rat ist diesem
Vorschlag gefolgt.
4. Ist das aktuelle Sanktionsverfahren bei Verstößen gegen die
Neuverschuldung aus Sicht der Bundesregierung zweckmäßig und zielführend?
a) Falls die Bundesregierung das Sanktionsverfahren als zielführend
betrachtet, woran misst die Bundesregierung den Erfolg dieses Verfahrens?
b) Falls nein, plant die Bundesregierung, ggf. gemeinsam mit Staaten der
Hanse-Gruppe, eine Initiative, um das Verfahren zu reformieren?
Die Bundesregierung setzt sich für die konsequente Anwendung des
gemeinsamen finanz- und haushaltspolitischen Fiskalrahmens der Wirtschafts- und
Währungsunion ein. Im Fall einer erheblichen Abweichung von einer soliden
Haushaltspolitik kann der Rat Abhilfemaßnahmen empfehlen. Ergreift der betroffene
Mitgliedstaat keine wirksamen Maßnahmen innerhalb der gesetzten Frist, können
Sanktionen verhängt werden.
Nach Ansicht der Bundesregierung stellt ein glaubwürdiger
Sanktionsmechanismus ein wesentliches Element für die Einhaltung des gemeinsamen finanz- und
haushaltspolitischen Fiskalrahmens dar. Insofern unterstützt die Bundesregierung
die Sanktionsmöglichkeiten des bestehenden Regelwerks.
Ein sichtbarer Erfolg der haushaltspolitischen Entwicklung ist die Rückführung
der Schuldenstandsquote im Eurozonendurchschnitt seit dem Jahr 2014.
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