[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Juli 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11988
19. Wahlperiode 29.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Markus Herbrand,
Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11499 –
Private Spendenbereitschaft in Deutschland steigern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor dem Hintergrund der großen Spendenbereitschaft zum Wiederaufbau der
Kathedrale Notre-Dame de Paris zielt diese Kleine Anfrage darauf ab, die
Bundesregierung zu Überlegungen anzuhalten, wie grundsätzlich das freiwillige,
finanzielle, gesellschaftliche Engagement in Deutschland gesteigert werden kann,
und was die Bundesregierung – etwa mit Blick auf ihre steuerrechtliche
Regelungskompetenz und eventueller Auswirkungen auf den Bundeshaushalt – tun
kann, um dieses Engagement zu fördern.
Das Brandunglück der Kathedrale Notre-Dame de Paris hat binnen kürzester
Zeit zu einer beeindruckend hohen Spendenwelle geführt. Noch während der
Löscharbeiten gingen Zusagen in dreistelliger Millionenhöhe ein. Neben einer
Reihe sehr hoher Zuwendungen sind auch Hunderttausende kleinerer und
mittlerer Einzelspenden aus Frankreich und der ganzen Welt zugesagt worden. Die
Summe der zugesagten Spenden hat die Grenze von 850 Mio. Euro
überschritten (
www.lemonde.fr/societe/article/2019/04/18/deja-850-millions-d-euros-de-
donspromis-pour-la-reconstruction-de-notre-dame_5452116_3224.html, Stand:
18. April 2019). All diese Zusagen sind nach Ansicht der Fragesteller zu
begrüßen.
Es brauchte nur Stunden nach Ausbruch des Feuers, bis die Nachrichten über
die erste Großspende die Runde machte. Schon kurz darauf kam die Kritik auf,
dass die Großspender mit ihren Zusagen Applaus einsammelten, den die
französischen Steuerbürger über die vom französischen Staat für Spenden
eingeräumten Steuernachlässe zum großen Teil mitfinanzierten (
https://twitter.com/
CageJulia/status/1118128210305277953). Andere Stimmen kritisierten, dass
für den Wiederaufbau in kürzester Zeit nahezu ein Milliardenbetrag
zusammengekommen sei, der für andere, insbesondere humanitäre Notsituationen
entweder gar nicht oder deutlich langsamer und nur mit intensiverem Aufwand
zusammengebracht werden könne (
www.sueddeutsche.de/kultur/notre-
damefrankreich-spenden-wiederaufbau-1.4415496).
Der Deutsche Spendenrat geht davon aus, dass der Großbrand in Paris zu einem
Zuwachs der Spendenbereitschaft in Deutschland führt. Anlass zur Sorge, dass
die Spendenbereitschaft nun für andere Zwecke sinke, bestehe nicht, teilte seine
Geschäftsführerin mit (
www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/spendenrat-notre-
dame-brand-steigert-spendenbereitschaft-16145755.html). Zur
Spendensituation in Deutschland insgesamt hat der Spendenrat erst im Februar dieses Jahres
darauf hingewiesen, dass 2018 rund 5,3 Mrd. Euro gespendet worden seien. Das
bestätige den Trend, dass die Spendensummen anstiegen, die Zahl der Spender
jedoch zurückgehe (
www.spendenrat.de/2019/02/27/bilanz-des-helfens-2019/).
1. Aufgrund welcher Art von Ereignissen bzw. für welche Zwecke wird in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung gespendet?
Laut dem 4. Deutschen Freiwilligensurvey 2014 gibt es eine Vielzahl von
Anlässen, Motiven und Einflussfaktoren, warum Menschen Geld spenden. Danach
spielten verschiedene Motive, etwas zu geben, eine zentrale Rolle, etwa sich gut
fühlen zu wollen, wenn man etwas Sinnvolles getan hat oder jemandem helfen
konnte, Einfluss nehmen zu wollen oder soziale Erwartungen von Verwandten
oder Bekannten zu erfüllen. Die solidarischen Werte und Normen zum Spenden
seien teils auch religiös fundiert.
Als Spendenzwecke werden im Datenreport Zivilgesellschaft (Herausgeber
Krimmer) genannt: Humanitäre Hilfe, Tierschutz, Sport, Kultur- und
Denkmalpflege, Umwelt-/Naturschutz etc. Der Datenreport Zivilgesellschaft entstand im
Rahmen des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) geförderten Projekts „Forum Zivilgesellschaftsdaten“.
Konkrete Katastrophenfälle, die zu einem erhöhten Spendenaufkommen in einem
betreffenden Jahr geführt haben, können dem Spenden-Almanach des Deutschen
Zentralinstituts für Soziale Fragen (DZI) 2018 entnommen werden. Beispielhaft
seien hier genannt: Hochwasser, Tsunami, Erdbeben, Epidemien, Hungersnöte.
2. Aufgrund welcher (bis zu 50) Ereignisse bzw. für welche konkreten Zwecke
haben Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren die pro Jahr
betrachtet jeweils größten Gesamtsummen gespendet?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, aufgrund welcher
Motivation oder Ziele Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen in
Deutschland Zuwendungen vornehmen.
Der DZI Spenden-Almanach nennt eine Reihe von Katastrophenfällen, die in
Deutschland zu den im Almanach genannten Spendensummen bei den DZI-
Indexorganisationen geführt haben. Hierbei handelt es sich um die 30
Organisationen, die das DZI-Spendensiegel tragen und die die höchsten
Geldspendeneinnahmen in 2017 zu verzeichnen hatten.
3. Wie setzen sich nach Kenntnis der Bundesregierung diese Summen anteilig
pro Spendergruppe jeweils zusammen?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, in welcher Höhe
Spenden jeweils von Privatpersonen, Stiftungen oder Unternehmen anteilig am
Gesamtaufkommen in Deutschland geleistet werden.
4. Aufgrund welcher Ereignisse bzw. für welche Zwecke haben
Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren pro Jahr und insgesamt die der
Summe nach größten Einzelspenden geleistet?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über Ereignisse oder Zwecke,
die für Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen in Deutschland als Motiv für
eine Zuwendung in Frage gekommen sein könnten.
5. Aufgrund welcher Ereignisse bzw. für welche Zwecke haben
Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren pro Jahr und insgesamt die der
Anzahl nach meisten Spenden gespendet?
Die Bundesregierung führt keine nach Höhe oder Anzahl gestaffelten
Aufzeichnungen über Zuwendungen von Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen, die
anlässlich bestimmter Ereignisse oder zu bestimmten Zwecken geleistet worden
sind.
6. Welche Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren die pro Jahr und insgesamt größten Gesamtsummen und
in jeweils welcher Höhe erhalten?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über die anteilige Verteilung
des Spendengesamtaufkommens auf einzelne steuerbegünstige Organisationen.
Hingewiesen wird auf den DZI Spenden-Almanach 2018, wonach die dort
gelisteten 30 Organisationen mit den höchsten Geldspendeneinnahmen in 2017
insgesamt 1,3 Mrd. Euro eingenommen haben. Hierbei bezieht sich der Spenden-
Almanach jedoch lediglich auf solche Organisationen, die das DZI-Spendensiegel
tragen. Eine Auflistung dieser 30 Indexorganisationen mit den jeweils in 2015 –
2017 erhaltenen Spenden kann dem DZI-Spenden-Almanach 2018 entnommen
werden. Die dort notierte Liste wird angeführt von „Ärzte ohne Grenzen e. V.“
mit 132,3 Mio. Euro Geldspendenaufkommen in 2017, gefolgt von „Plan
International Deutschland e. V.“ mit 127,8 Mio. Euro und „SOS-Kinderdörfer
weltweit Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e. V.“ mit 92,1 Mio. Euro in 2017.
7. Welche Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren die pro Jahr und insgesamt (bis zu 50) größten
Einzelspenden und in jeweils welcher Höhe erhalten?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über die anteilige Verteilung
des Spendengesamtaufkommens auf einzelne steuerbegünstige Organisationen.
8. Welche Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren die pro Jahr und insgesamt meisten Einzelspenden
erhalten?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über die Höhe und Zuordnung
von Einzelspenden.
9. In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen in den letzten zehn Jahren darauf
verzichtet, ihre Spenden steuermindernd geltend zu machen bzw. vom Gewinn
abzusetzen?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, in wie vielen Fällen
darauf verzichtet wurde, Spenden steuerlich geltend zu machen.
10. In welchem finanziellen Gesamtumfang haben nach Kenntnis der
Bundesregierung Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen in den letzten
zehn Jahren darauf verzichtet, ihre Spenden steuermindernd geltend zu
machen bzw. vom Gewinn abzusetzen?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, in welchem
finanziellen Gesamtumfang darauf verzichtet wurde, Spenden steuerlich geltend zu
machen.
11. Auf welche Summe pro Jahr für jedes der letzten zehn Jahre belaufen sich in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung die
Steuermindereinnahmen aufgrund der von Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen geltend
gemachten Spenden?
Die Höhe der geschätzten Steuermindereinnahmen, die durch den Abzug von
Spenden nach §§ 10b und 34g des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 9
Absatz 1 Nummer 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) bzw. §§ 8 Nummer 9
und 9 Nummer 5 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) entstehen, kann der
Anlage 3 des Subventionsberichtes der Bundesregierung entnommen werden.
12. Was motiviert nach Kenntnis der Bundesregierung Privatpersonen,
Stiftungen und Unternehmen in Deutschland zum Spenden?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, aus welchen
Gründen Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen spenden?
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wann
Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen besonders spendenwillig sind?
Die Fragen 12 bis 14 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welches Verhältnis
zwischen der Art und Intensität der medialen Begleitung und dem
Spendenverhalten besteht?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen über die Art und Intensität der
medialen Begleitung und dem Spendenverhalten.
Der 4. Deutsche Freiwilligensurvey 2014 äußert hierzu folgende Vermutung:
„Die Anlässe um für eine bestimmte Sache oder ein bestimmtes Ziel oder eine
bestimmte Organisation zu spenden sind vielfältig und zahlreich, und sie nehmen
möglicherweise sogar zu, weil die weltweite Berichterstattung auch
Naturkatastrophen, Krisen und Krankheiten in anderen Teilen der Welt ins globale
Bewusstsein rückt.“
16. Sieht die Bundesregierung Gestaltungspotenzial, um die
Spendenbereitschaft in Deutschland zu steigern?
Bereits nach der geltenden Rechtslage ist es möglich, Spenden für gemeinnützige
Zwecke nach Maßgabe des § 10b EStG, § 9 Absatz 1 Nummer 2 KStG bzw. §§ 8
Nummer 9 und 9 Nummer 5 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) steuerlich
geltend zu machen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
17. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Spendenbereitschaft in
Deutschland zu steigern?
Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften wirken sich nach § 10b EStG,
§ 9 Absatz 1 Nummer 2 KStG bzw. §§ 8 Nummer 9 und 9 Nummer 5 GewStG
steuermindernd aus. Das Spendennachweisverfahren ist derzeit noch
überwiegend papiergebunden organisiert. Die Bundesregierung sieht Handlungsbedarfe
in der Digitalisierung der Steuerverwaltung, die für die Zuwendenden, die
Zuwendungsempfänger und die Verwaltung zu Bürokratieabbau und
Verfahrenserleichterung führen.
Spenden hat in Deutschland eine lange Tradition und ist eine Form des
bürgerschaftlichen Engagements, d. h. freiwillig. Wichtig sind gute
Rahmenbedingungen für Engagierte und Spenderinnen und Spender für die Ausübung ihrer
freiwilligen Tätigkeit. BMFSFJ fördert aus diesem Grund seit Jahren die
Spenderberatung des DZI zu sozialen Organisationen. Das DZI ist eine Informations- und
Dokumentationsstelle für den Bereich der theoretischen und praktischen sozialen
Arbeit. Die Spenderberatung ist die zentrale Aufgabe des DZI, das hier
bundesweit unabhängige Auskunfts- und Aufklärungsarbeit leistet.
18. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich das
Spendenaufkommen durch die Vereinfachung von Spendennachweisen bei
Beträgen bis 200 Euro bzw. anlässlich von Naturkatastrophen entwickelt hat?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, aus welchem Anlass
welche Zuwendung in welcher Höhe geleistet wurde.
19. Hat die Bundesregierung erwogen, anlässlich des Notre-Dame-Brandes
einen Katastrophenerlass in Kraft zu setzen, um das Spendenaufkommen zu
befördern?
Die Bundesregierung erwägt dann Soforthilfemaßnahmen zur Unterstützung der
Spendenbereitschaft aller gesellschaftlichen Gruppen als Zeichen von
Anteilnahme und Solidarität, wenn z. B. Naturkatastrophen enorme Schäden und großes
menschliches Leid verursachen. Der Brand der Kathedrale Notre-Dame ist
demgegenüber eine kulturelle Tragödie.
20. Wie lässt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Spendenbereitschaft
in Deutschland erhöhen?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, wie hoch die
Bereitschaft in Deutschland für Zuwendungen ist.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
21. Wie lässt sich die Spendenbereitschaft aus Sicht der Bundesregierung
sinnvoll lenken (bspw. im Falle zeitgleich stattfindender Naturkatastrophen, von
denen ähnlich dramatische Bilder verbreitet werden, bei denen aber ganz
unterschiedlichen Versorgungslagen vorherrschen)?
Naturkatastrophen können ein Anlass sein, neben Soforthilfemaßnahmen auch
zeitlich begrenzte Regelungen zur Unterstützung der Spendenbereitschaft aller
gesellschaftlichen Gruppen – vom Verein über Unternehmen bis hin zu
Privatpersonen – zu erlassen, die die steuerliche Berücksichtigung von Spenden
einfacher machen. Die Zuwendung selbst ist ein freiwilliges Vermögensopfer des
Zuwendenden, dessen Verwendung mit der Zahlung an eine bestimmte Organisation
oder für einen bestimmten Zweck inhaltlich festgelegt ist.
22. Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, in einem solchen Fall staatlich
lenkend einzugreifen?
Die Auswirkungen von Naturkatastrophen, die Berichterstattung darüber und die
Entscheidungen von Zuwendern über Art und Höhe ihrer Spenden sind nicht
planbar.
23. Gibt es gegebenenfalls eine Art „Lenkungsstrategie“ der Bundesregierung?
Auf die Antwort zu Frage 22 wird verwiesen.
24. Was hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren getan, um
Spendenbereitschaft in Deutschland zu erhöhen?
Die Bundesregierung führt keine Aufzeichnungen darüber, wie hoch die
Bereitschaft in Deutschland für Zuwendungen ist.
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
25. Ist ein derart hohes Spendenengagement wie in Paris aus Sicht der
Bundesregierung grundsätzlich begrüßenswert?
Die Bundesregierung begrüßt jede Art von Engagement, das sich an den
Grundwerten des Grundgesetzes orientiert. Rund 30 Millionen Menschen engagieren
sich in Deutschland auf unterschiedliche Art und Weise; laut dem
Freiwilligensurvey 2014 spendet zudem mehr als die Hälfte der deutschen Wohnbevölkerung
Geld. Dies zeigt, dass es in Deutschland eine starke Zivilgesellschaft gibt.
26. Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Frage der Spendenbereitschaft und
deren Mobilisierung in Deutschland (im allgemeinen Sinne, nicht auf Notre-
Dame bezogen) eine Strategie vorzulegen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Das steuerliche Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht bietet Menschen und
Unternehmen die parlamentarisch anerkannten Freiräume für eine steuerliche
Begünstigung des freiwilligen Vermögensopfers des Zuwendenden. Die aus den
amtlichen Steuerstatistiken ablesbaren Steuermindereinnahmen aufgrund von
Zuwendungen belegen, dass die Spendenbereitschaft in Deutschland bereits
mobilisiert ist.
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
27. Was kann aus Sicht der Bundesregierung getan werden, um das
gesellschaftliche Engagement auch zugunsten von Ereignissen zu fördern, die schon
über einen längeren Zeitraum stattfinden, sodass ihnen keine bis wenig
mediale Aufmerksamkeit in Deutschland zuteilwird?
Die Zuwendung ist ein freiwilliges Vermögensopfer des Zuwendenden, dessen
Verwendung mit der Zahlung an eine bestimmte Organisation oder für einen
bestimmten Zweck inhaltlich festgelegt ist. Die Bundesregierung hat daher keinen
Einfluss auf die Motivation von Privatpersonen, Stiftungen und Unternehmen
über Anlass, Zweck, Art und Höhe ihrer Spenden.
Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen.
28. Wie bewertet die Bundesregierung die steuerrechtliche Regulierung zur
steuerlichen Abzugsfähigkeit in Deutschland?
Zuwendungen sind dann steuerlich abziehbar, wenn sie einer steuerbegünstigten
Körperschaft für einen gesetzlich anerkannten Zweck zu Gute kommen. Für die
Bundesregierung ist gerade die bereits vorhandene Vielzahl von in Frage
kommenden gesetzlichen Zwecken kein Anlass für staatliche Lenkungsmaßnahmen
zur steuerrechtlichen Abzugsfähigkeit von Zuwendungen in Deutschland,
sondern Ausdruck eines vielgestaltigen steuerlich geförderten ehrenamtlichen
Engagements.
29. Wie bewertet die Bundesregierung eine Steuernachlassregelung zugunsten
einzelner Ereignisse, Schadensfälle oder Katastrophen?
Bei den sogenannten Katastrophenerlassen handelt es sich nicht um einen von der
Bundesregierung angeordneten „Steuernachlass“, sondern um Regelungen, bei
denen die Steuerverwaltung angesichts des im Erlass definierten
Schadensereignisses von einem „Härtefall“ ausgehen darf, der z. B. Steuerstundungen oder
Vollstreckungsaufschübe bei dem von dem schädigenden Ereignis Betroffenen
rechtfertigt.
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