BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sport in der inklusiven Einwanderungsgesellschaft

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1150911.07.2019

Sport in der inklusiven Einwanderungsgesellschaft

der Abgeordneten Filiz Polat, Erhard Grundl, Monika Lazar, Luise Amtsberg, Canan Bayram, Britta Haßelmann, Katja Keul, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Sport gibt Menschen die Möglichkeit, sich zu begegnen. Weite Teile der Bevölkerung engagieren sich als sportlich oder ehrenamtlich Aktive sowie als Fans. Die zahlreichen Begegnungs- und Beteiligungsmöglichkeiten durch Sport sind nach Ansicht der Fragesteller ein wertvoller Beitrag für eine inklusive Einwanderungsgesellschaft. Für die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten bedarf es eines aufeinander abgestimmten – im besten Falle kohärenten – Vorgehens von Bund, Ländern und Kommunen sowie Verbänden, Vereinen, Migrantenselbstorganisationen und Neue Deutsche Organisationen. Neben einer interkulturellen Öffnung bestehender Vereins- und Verbandsstrukturen ist nach Ansicht der Fragesteller auch eine intensive Zusammenarbeit mit Sportverbänden aus den verschiedenen Migrantinnen- und Migrantencommunities wichtig.

Laut des 11. Lageberichts der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/10610) sind Menschen mit sog. Migrationshintergrund im Sport deutlich unterrepräsentiert. Im Jahr 2014 waren 6,2 Prozent der Menschen mit sog. Migrationshintergrund Mitglied in einem Sportverein. Die Anzahl hat sich gegenüber dem Sportentwicklungsbericht 2009/2010 um rund ein Drittel reduziert (https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/fm-dosb/arbeitsfelder/ Breitensport/Sportentwicklung/Sportentwicklungsbericht%202009-2010.pdf, S. 25 f.). Der Anteil der Ehrenamtlichen mit sog. Migrationshintergrund liegt bei knapp über 2,3 Prozent – und hat sich damit innerhalb weniger Jahre fast halbiert.

Besonders gering ist der Anteil der Frauen mit sog. Migrationshintergrund in Sportvereinen. Laut dem Sportentwicklungsbericht 2013/2014 sind nur knapp 30 Prozent aller Sportvereinsmitglieder mit sog. Migrationshintergrund weiblich (www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Sportentwicklungsberichte/SEB_2013_ 2014/Bundesbericht_2011_12.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 18).

Menschen mit sog. Migrationshintergrund werden darüber hinaus innerhalb der Vereine bzw. innerhalb von Sportverbänden kaum mit Leitungsfunktionen betraut (www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Sportentwicklungsberichte/SEB_2013_2014/ Bundesbericht_2011_12.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 18).

Der Sportentwicklungsbericht 2015/2016 bezieht sich für die o. g. Zahlen auf die bis 2016 verwendete Definition des Statistischen Bundesamts, nach der jenen Personen ein Migrationshintergrund attestiert wird, die „nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland [zugewandert sind], sowie alle in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche Geborene mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil“ (https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/user_upload/sportabzeichen. de/downloads/Materialien/2017/23_Methode_SEB15.pdf, S. 783).

Diese Definition wird den befragten Personen während der Datenerhebung des Sportentwicklungsberichts 2015/2016 zum besseren Verständnis angegeben. Die Autorinnen und Autoren des Sportentwicklungsberichts gehen dennoch davon aus, „dass viele Befragte nicht über einen möglichen Migrationshintergrund aller Vereinsmitglieder Bescheid wissen und dieser Begriff ohnehin subjektiven Einschätzungen unterliegt“ (ebd., S. 783). Vor diesem Hintergrund ist den skizzierten Entwicklungen zur Beteiligung von Menschen mit sog. Migrationshintergrund aus Sicht der Fragesteller mit Vorsicht zu begegnen. Verzerrungen in der Datenerhebung und -auswertung durch falsche Angaben bzw. „subjektive Einschätzungen“ (ebd.) sind möglich.

Aus Sicht der fragestellenden grünen Bundestagfraktion sind sieben Handlungsfelder erkennbar, um in unserer Einwanderungsgesellschaft die gleichberechtigte Teilhabe im Sport weiter auszubauen und voranzutreiben:

  • Interkulturelles- als auch ein Gender-Mainstreaming und die damit verbundene Zielgruppenerweiterung möglichst aller Sportvereine und -verbände,
  • Ausweitung zielgruppenspezifischer Angebote (für Frauen und Mädchen, für Ältere, finanziell Benachteiligte sowie für Geflüchtete),
  • Ausweitung der interkulturellen Öffnung von Sportverbänden und -vereinen,
  • Einbeziehung und Aktivierung von sportlich Aktiven sowie von Ehrenamtlichen, von Trainerinnen und Trainern, von Funktionärinnen und Funktionären mit sog. Migrationshintergrund sowie von Migrantensportvereinen,
  • Unterstützung lokaler Netzwerkarbeit,
  • Ausbau der diesbezüglichen sportwissenschaftlichen Forschung,
  • Kampf für Akzeptanz und Gleichberechtigung – und gegen Diskriminierung und Rassismus.

Integration im und durch den Sport ist seit vielen Jahren Bestandteil der Sportförderung des Bundes und der nationalen Sportverbände, wie dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Fußball Bund (DFB). Seit nunmehr 30 Jahren existiert das vom DOSB aufgelegte und vom Bund geförderte Bundesprogramm „Integration durch Sport“. Dieses wurde im Jahr 2017 durch den Bund mit 11,44 Mio. Euro gefördert (Bundestagsdrucksache 18/12371). Seit 1989 haben knapp 10 000 Sportvereine und mehrere Hunderttausend Menschen Unterstützung durch dieses Bundesprogramm erhalten.

In seiner Förderperiode von 2014 bis 2016 wurde ein besonderer Schwerpunkt auf zielgruppenspezifische Angebote gelegt. Die wissenschaftliche Evaluation zeigte, dass z. B. bei programmgeförderten Vereinen (sog. Stützpunktvereinen) der Anteil von sportlich Aktiven mit Migrationshintergrund, und hierbei insbesondere auch die Beteiligung von Frauen und Mädchen, anstieg (vgl. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung von „Integration durch Sport – Perspektiven der sportbezogenen Integrationsarbeit“, 2017, ähnlich: Abschlussbericht: „Zugewandert und geblieben – Sport für ältere Menschen aus aller Welt“, 2017, sowie „Orientierung durch Sport – Evaluationsergebnisse“, 2016). Ein zentraler Aspekt der Zielgruppenarbeit der letzten Jahre war die Integration von Flüchtlingen in und durch den Sport. Zahlreiche Sportvereine und -verbände initiierten diesbezüglich Integrationsangebote. Darüber hinaus öffneten die Bundesregierung und DOSB das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ im Oktober 2015 für alle Asylsuchenden – unabhängig vom Herkunftsland bzw. von der sog. Bleibeperspektive. Die Residenzpflicht für Schutzsuchende und Geduldete wurde gelockert, so dass sie innerhalb Deutschlands an Auswärtsspielen, Wettkämpfen und Ausflügen teilnehmen können. Weiterhin gab die DOSB-Führungsakademie einen rechtlichen Leitfaden für Vereinsvorstände heraus („Vereinsarbeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern“).

Der Sport ist aber nicht nur ein zentraler Ort gesellschaftlicher Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft, sondern oft genug auch Ort vielfältiger Formen von Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus bis hin zu Gewalt. Immer wieder kommt es zu rassistischen, antisemitischen und antiziganistischen Vorkommnissen auf Sportplätzen, in Sportvereinen und in Stadien.

Sport ist auch ein großes Aktionsfeld für Rechtsextreme und Hooligans. Seit einigen Jahren ist hier ein klarer Trend zur Professionalisierung der Gewalt zu erkennen (vgl. www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/279552/ der-extrem-rechte-kampfsportboom). Es besteht aus Sicht der Fragesteller die Gefahr, dass hier eine gefährliche – weil kampfbereite und zielgerichtet trainierte – Mischszene aus Neonazis, Hooligans und Kampfsportlern entsteht. Beispiele hierfür sind u. a. auch die rechtsextremen Ausschreitungen in Chemnitz Ende August 2018, bei denen Medienberichten zufolge auch rechtsextreme Kampfsportler und Hooligans beteiligt waren (vgl. www1.wdr.de/daserste/monitor/videos/ videoextrem-gewaltbereit-kampfsport-in-der-rechten-szene-100.html).

Das Engagement der Bundesregierung beschränkt sich aus Sicht der Fragesteller bislang auf „eine entsprechende Wertevermittlung und Stärkung von Fair Play“ sowie auf Öffentlichkeitsmaßnahmen, wie z. B. Fernsehspots, Erstellung inhaltlicher verbändeinterner Materialien und Ausstellungen (wie z. B. „VorBILDER – Sport und Politik vereint gegen Rechtsextremismus“). Die Bundesregierung unterstützt auch die Kampagne „Foul von Rechtsaußen – Sport und Politik verein(t) gegen Rechtsextremismus“ – dies jedoch nur ideell: Fördermittel des Bundes erhielt diese Kampagne nicht (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12371). Es fehlt aus Sicht der Fragesteller nach wie vor an Souveränität, einzugestehen und adäquat darauf zu reagieren, dass – trotz aller Bemühungen – in Sportvereinen und -verbänden Rassismus existiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen75

1

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der sog. Migrationshintergrund im neuesten Sportentwicklungsbericht des Bundesinstituts für Sportwissenschaft definiert und abgefragt?

1

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage im Sportentwicklungsbericht 2015/2016, wonach der Begriff des Migrationshintergrunds „ohnehin subjektiven Einschätzungen unterliegt“ (https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/user_upload/sportabzeichen.de/downloads/ Materialien/2017/23_Methode_SEB15.pdf S. 783)?

1

Falls die Einschätzung des Migrationshintergrunds nach Auffassung der Bundesregierung „subjektiven Einschätzungen unterliegt“ (ebd.), welche wären dies nach Auffassung der Bundesregierung?

1

Inwiefern können nach Auffassung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Aussage im Sportentwicklungsbericht 2015/2016, „dass viele Befragte nicht über einen möglichen Migrationshintergrund aller Vereinsmitglieder Bescheid wissen“, die im Sportentwicklungsbericht angegebenen Daten als repräsentativ und ausreichend für die politische Analyse angesehen werden (https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/user_upload/ sportabzeichen.de/downloads/Materialien/2017/23_Methode_SEB15.pdf S. 783)?

2

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den zukünftigen Sportentwicklungsberichten die neue, seit 2016 vom Statistischen Bundesamt verwendete, Definition angewendet, nach der eine Person einen Migrationshintergrund aufweist, „wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt“, und wenn ja, wie will die Bundesregierung in Zukunft die Vergleichbarkeit der Daten der Sportentwicklungsberichte gewährleisten?

3

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Menschen mit sog. Migrationshintergrund, die in Sportvereinen aktiv sind, seit dem Jahr 2015 bzw. nach Erkenntnissen des jüngsten Sportentwicklungsberichts entwickelt?

4

In welchen Vereinssportarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen mit sog. Migrationshintergrund aktiv (bitte nach absoluten Zahlen für die Jahre von 2015 bis 2018 aufschlüsseln)?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Menschen mit sog. Migrationshintergrund in den Vereinen des Deutschen Behindertensportverbandes (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015-2018), und wie hat sich diese Quote in den letzten zehn Jahren entwickelt?

6

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das ehrenamtliche Engagement in Sportvereinen und -verbänden von Menschen mit sog. Migrationshintergrund seit dem Jahr 2015 entwickelt?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl derjenigen Menschen mit sog. Migrationshintergrund seit dem Jahr 2015 entwickelt, die innerhalb der Sportvereine bzw. Sportverbände mit Leitungsfunktionen betraut wurden?

8

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass – mit Blick auf den Anteil von Menschen mit sog. Migrationshintergrund – sowohl bei der Vereinssportmitgliedschaft, beim ehrenamtlichen Engagement bzw. bei der Übertragung von Funktions- bzw. von Leitungsaufgaben in Sportvereinen und -verbänden zum Teil signifikante Rückgänge zu beklagen sind?

8

Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Rückgänge?

8

Was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Rückgänge zu unternehmen?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich der Anteil von Frauen und Mädchen mit sog. Migrationshintergrund in den Jahren seit 2015 in folgenden Bereichen entwickelt hat: Vereinssportmitgliedschaft, Ehrenamtliches Engagement, Übertragung von Funktions- bzw. von Leitungsaufgaben in Sportvereinen und -verbänden?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich der Anteil von älteren Menschen ab 50 Jahren mit sog. Migrationshintergrund in den Jahren seit 2015 in folgenden Bereichen entwickelt hat: Vereinssportmitgliedschaft, Ehrenamtliches Engagement, Übertragung von Funktions- bzw. von Leitungsaufgaben in Sportvereinen und -verbänden?

11

Durch welche Maßnahmen und bis wann möchte die Bundesregierung die Empfehlungen des Abschlussberichts „Zugewandert und geblieben – Sport für ältere Menschen aus aller Welt“ aus dem Jahr 2017 (www. bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/ Prävention/Berichte/Abschlussbericht_ZuG.pdf) umsetzen (wie z. B. mehr zielgruppenspezifische Angebote, bessere Vermittlung von Sprach- und interkulturellen Kompetenzen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter bzw. Trainerinnen und Trainer (z. B. über „Sport interkulturell“), aktive Einbeziehung der Zielgruppe, flexiblere und unbürokratischere Ausgestaltung der Förderprogramme)?

12

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Befund ihrer Integrationsbeauftragten, dass die Teilnahme von Menschen mit sog. Migrationshintergrund am Vereinssport maßgeblich von folgenden vier Faktoren abhängt: Geschlecht, soziale Schichtzugehörigkeit, Einwanderergeneration und d. Zugangsmöglichkeiten zu zielgruppenspezifischen Angeboten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10610, S. 192)?

12

Welche Maßnahmen hat die die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 unternommen, um den Einfluss dieser vier Faktoren abzuschwächen (bitte einzeln nach Faktoren aufschlüsseln)?

13

Wie viele Menschen mit sog. Migrationshintergrund waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in einer deutschen Nationalmannschaft vertreten (bitte nach Sportart aufschlüsseln)?

14

Wie viele Personen mit sog. Migrationshintergrund haben Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Paralympischen Spielen, den Special Olympics sowie in den Olympischen Spielen in den letzten 12 Jahren vertreten (bitte nach Sommer- und Winterwettbewerben aufschlüsseln)?

15

Wie viele in Deutschland lebende Asylsuchende, Geduldete bzw. anerkannte Flüchtlinge haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. unter den Symbolen des International Olympic Comitee (IOC) – an Paralympischen Spielen, Special Olympics oder den Olympischen Spielen teilgenommen (bitte nach Sommer- und Winterwettbewerben aufschlüsseln)?

15

Inwiefern partizipieren diese geflüchteten Leistungssportlerinnen und Leistungssportler an der Spitzensportförderung des Bundes bzw. an der Arbeit in den sog. Olympiastützpunkten?

15

Was hat die Bundesregierung unternommen, damit Geflüchtete Deutschland bei internationalen Wettbewerben vertreten können?

16

Welche Hürden und Einschränkungen erfahren nach Kenntnis der Bundesregierung Sportlerinnen und Sportler in nationalen und internationalen Wettbewerben, die sich aufgrund ihres Glaubens an Kleidungsgebote oder -verbote halten? Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Menschen, die sich aufgrund ihres Glaubens an Kleidungsgebote oder -verbote halten, nicht von internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen werden?

17

Welche sportpolitischen Selbstverpflichtungen aus ihrem „Nationalen Aktionsplan Integration“ hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 durch welche Maßnahmen umgesetzt (bitte einzeln aufschlüsseln)?

18

Wie werden die sportpolitischen Selbstverpflichtungen in den neuen sog. 5-Stufen-Ansatz des „Nationalen Aktionsplans Integration“ transportiert?

19

Bis wann sollen die aktuellen Handlungsfelder und konkreten Maßnahmen erarbeitet, und auf welchem der kommenden Integrationsgipfel sollen diese Ergebnisse präsentiert werden?

20

Ist es zutreffend, dass die beiden Themen „Integration“ bzw. „interkulturelle Kompetenz“ in der im November 2016 beschlossenen „Neustrukturierung des Leistungssports und der Spitzensportförderung“ (www.bmi.bund.de/ SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sport/sport-spitzensport- neustrukturierung.pdf?__blob=publicationFile&v=1) – entgegen der Selbstverpflichtung der Bundesregierung im „Nationalen Aktionsplan Integration“ und entgegen der Zusicherung der Bundesregierung in Bundestagsdrucksache 18/5650 (S. 10) – nun doch nicht als Förderziele erwähnt werden, und wenn ja, warum?

21

Wie viele Bundesmittel wurden für das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ in den Jahren von 2015 bis 2018 und sollen im Jahr 2019 verausgabt werden (bitte aufschlüsseln)?

22

Welche Maßnahmen und Projekte wurden in den Jahren von 2015 bis 2019 über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ gefördert (bitte aufschlüsseln)?

23

Wurde im Rahmen des o. g. Schwerpunktes „Schaffung zielgruppenspezifischer Angebote“ im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ auch spezifische Angebote für muslimische Mädchen bzw. für junge muslimische Frauen oder Mütter zur Teilnahme am Sport bzw. für bestimmte Sportarten gemacht (so wie einst z. B. das Projekt „Junges Engagement im Sport“ zur Förderung der Aktivitäten muslimischer Mädchen und Frauen im Sport- und Schwimmbereich)?

23

Wenn ja, welche Förderprogramme gibt es, und wie sind diese Programme finanziell ausgestattet?

23

Wenn nein, warum nicht?

24

Kann die Bundesregierung die Ergebnisse der o. g. wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ aus dem Jahr 2017 bestätigen, dass zielgruppenspezifische Angebote geeignet sind, den Anteil sportlich Aktiver mit sog. Migrationshintergrund (z. B. von Frauen und Mädchen sowie von Älteren bzw. von Geflüchteten) signifikant und nachhaltig zu steigern? Wenn ja, inwiefern wird dieser zunächst nur temporär angelegte Förderschwerpunkt in die Regelstruktur der Sportförderung des Bundes übernommen?

25

Inwiefern wurde in die aktuellen „Strategische Grundpositionen 2018 – 2020“ für das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ diese und andere Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Bundesprogramms übernommen?

26

Inwiefern hält die Bundesregierung die drei übergeordneten Ziele („Ausbau der Arbeit an der Vereinsbasis und mit Kooperationspartnern“, „Intensivierung der Kommunikationsarbeit“ sowie „Hervorhebung der Themen ‚Bildung‘ und ‚Qualifizierung‘ in der Integrationsarbeit“) für hinreichend klar und innovativ für die Formulierung einer „strategischen Grundpositionen“ (bitte einzeln aufschlüsseln)?

27

Welche Definition von „Flüchtlingen“ bzw. Geflüchteten wird sportbasierten Bewegungsangeboten insbesondere innerhalb von Bundesprogrammen wie z. B. „Integration durch Sport“ zugrunde gelegt?

28

Mit welchen Haushaltsmitteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb und außerhalb des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ in den Jahren 2015-2018 Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten in den Vereinssport durch den Bund bzw. durch die Länder in welcher Höhe gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

29

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass sich Geflüchtete in Deutschland auch für solche Sportarten interessieren, die in ihrem Herkunftsland besonders populär sind (wie z. B. Cricket in Afghanistan), und wenn ja:

29

welche Sportarten werden hier besonders nachgefragt (wie z. B. Cricket, Boxen, Ringe, Gewichtheben o. ä.),

29

inwiefern werden die derart sportinteressierten Geflüchteten auch z. B. über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ unterstützt (vgl. https://integration.dosb.de/inhalte/service/laender/laender-news/news-detail/ news/cricket-mehr-als-nur-ein-sport/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D= News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=b714e38d36cfc0acf 1d1142e41a04d65) und

29

inwiefern stellen sich die entsprechenden Sportverbände auf die neuen Sportinteressierten ein?

30

Wie viele Bundesmittel wurden in den Jahren von 2015 bis 2018 für folgende Projekte zur Verfügung gestellt, und welche Maßnahmen wurden hierüber mit welchem Ergebnis unterstützt: a) „Willkommen im Sport – Sport und Bewegungsangebote für Flüchtlinge“ b) „Orientierung durch Sport“ c) „Willkommen im Fußball“ d) „1:0 für ein Willkommen“?

31

Inwiefern haben Bund und – nach Kenntnis der Bundesregierung – die Länder in diesem Sinne auch Ansätze selbstorganisierter Sportangebote von Geflüchteten in den Jahren von 2015 bis 2018 unterstützt? Welche Definition von „Flüchtlingen“ legt die Bundesregierung bei der Unterstützung selbstorganisierter Sportangebote zugrunde?

32

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um ehrenamtliches Engagement im Sport durch Geflüchtete speziell zu fördern? Welche Definition von „Flüchtlingen“ legt die Bundesregierung bei der Förderung ehrenamtlichen Engagements im Sport zugrunde?

33

Wurden bzw. werden in den Jahren von 2015 bis 2018 Projekte zur sogenannten „sport- bzw. bewegungsgestützten Sprachbildung“ mittelbar oder unmittelbar durch den Bund finanziell unterstützt? Wenn ja, welche Förderprograme gibt es, und wie sind diese Programme finanziell ausgestattet, und wenn nein, warum nicht?

34

Inwiefern beinhalten die Förderkriterien der durch Bundesmittel geförderten Programme und Projekte zur Integration von Geflüchteten im Sport speziell die Berücksichtigung von Angeboten für Mädchen und Frauen sowie lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Geflüchteten? Welche Definition von „Flüchtlingen“ wird den durch Bundesmittel geförderten Programmen und Projekten zugrunde gelegt?

35

Beinhalten die Vergabekriterien für eine Förderung von sportbasierten Programmen und Projekten für Geflüchtete eine Berücksichtigung, ob alle Geschlechter proportional gleichermaßen von den Projekten profitieren, und wenn nein, warum nicht?

36

Inwiefern hat die Bundesregierung Handlungsempfehlungen aus der Evaluierung des Projekts „Orientierung durch Sport“, das bis Anfang März 2018 gefördert wurde, umgesetzt (www.dsj.de/fileadmin/user_upload/Bericht_ Wissenschafltiche_Belgeitung.pdf, S. 32 ff.)?

37

Wurden bzw. werden folgende Integrationsprojekte in den Jahren von 2015 bis 2019 durch den Bund finanziell unterstützt (bitte einzeln aufschlüsseln): „buntkicktgut“; „Sport mit Courage“ „Sport ohne Grenzen, Champions ohne Grenzen“ „DISCOVER FOOTBALL“ „Fußball ohne Abseits“ „Kicking Girls“ „Bunter Mädchenfußball“, „Fußball Coach werden – migrantische jugendliche Mädchen qualifizieren“ „Lernort Stadion“ „Fußball trifft Kultur“? Und wenn ja, in welcher Form, und welchem Umfang?

38

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, den Anteil von Menschen mit sog. Migrationshintergrund, die ehrenamtlich bzw. hauptamtlich in den Vorständen wie im Ausbildungssystem des Sports tätig sind, zu erhöhen? Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, um dieses Anliegen zu befördern, und wenn nein, warum nicht?

39

Hat der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen seinen Leitfaden „Zielgruppenorientierte Integrationsarbeit“ auch an die 16 Landessportbünde bzw. an die 66 olympischen und nicht-olympischen Spitzensportverbände verteilt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

40

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des DOSB erhoben, wie viele Menschen mit sog. Migrationshintergrund beim DOSB selber bzw. bei den Landessportbünden bzw. bei den Spitzensportverbänden hauptamtlich als Funktionäre bzw. im jeweiligen Vorstand beschäftigt sind?

40

Wenn ja, wie viele sind dort jeweils beschäftigt (bitte nach den jeweiligen Verbänden (DOSB, Landessportbund bzw. Spitzensportverband) sowie den Funktionsebenen und, wenn möglich, auch nach Geschlecht aufschlüsseln)?

40

Wenn nein, warum nicht?

41

Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der DOSB bzw. haben die Landessportbünde und Spitzensportverbände nunmehr – wie im „Nationalen Aktionsplan Integration“ zugesagt – Integrationsbeauftragte benannt und für diese Beauftragten ein spezifisches Aufgabenprofil entwickelt?

41

Wenn ja, wann, und wie sieht dieses Aufgabenprofil aus (bitte einzeln für jeden der DOSB-Mitgliedverbände einzeln erläutern)?

41

Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?

42

Ist es zutreffend, dass der „Nationale Aktionsplan Integration“ eine Selbstverpflichtung des Bundes enthält, Migranten(selbst-)organisationen als Akteure im Bereich Sport zu fördern, und wenn ja, was hat die Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2018 getan, um diese Selbstverpflichtung umzusetzen?

42

Inwiefern plant die Bundesregierung auch Neue Deutsche Organisationen als Akteure im Bereich Sport zu fördern?

42

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 unternommen, um den – von ihr selbst festgestellten Integrationsbeitrag von Migrantensportvereinen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5650, S. 22) – auch durch Bundesmittel weiter zu fördern?

42

Welche Migrantensportvereine wurden in den Jahren von 2015 bis 2018 zu welchem Zweck durch Mittel des Bundes gefördert (bitte aufschlüsseln)?

42

Inwiefern hat die Bundesregierung auf die im Sportentwicklungsbericht 2009/2010 von Migrantensportvereinen benannten existenziellen Probleme wie „die zeitliche Verfügbarkeit und der Zustand der genutzten Sportstätten“ reagiert (www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/ Sportentwicklungsberichte/SEB_2009_2010/Themenberichte_2009_2010/ Migrantensportvereine.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 1)?

42

Welche Strukturprojekte (wie z. B. das 2014 ausgelaufene Projekt „Gewinnung und Qualifizierung von Funktionärinnen und Funktionäre, Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer mit Migrationshintergrund“) wurden in den Jahren von 2015 bis 2018 durch wie viele Bundesmittel gefördert?

42

Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (wie auf Bundestagsdrucksache 18/5650, S. 23 angekündigt) das Thema „Sport als Engagementfeld“ in seinen jährlichen Fachtagungen mit Migrantenselbstorganisationen und Neue Deutsche Organisationen thematisiert, und wenn ja, in welcher Form, und mit welchen Ergebnissen?

43

Welche integrationspolitischen Forschungsvorhaben hat der Bund im Bereich der Sportwissenschaft in den Jahren von 2015 bis 2019 gefördert?

44

Sind Themen, wie z. B. die „Integration von Geflüchteten in und durch den Sport“ bzw. das „integrationspolitische Potential von Migrantensportvereinen“ Gegenstand der durch den Bund geförderten sportwissenschaftlichen Forschung, und wenn ja, inwiefern; wenn nein, warum nicht?

45

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über a) die Diskriminierung von Menschen mit sog. Migrationshintergrund, b) die antiziganistische Diskriminierung von Menschen, c) die antisemitische Diskriminierung von Menschen und d) die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Religionszugehörigkeit im Kontext des deutschen Vereinssports (sei es durch andere Verbandsfunktionärinnen oder Verbandsfunktionäre, Sportlerinnen oder Sportler oder „Fans“)?

46

Inwiefern hat der DFB nach Kenntnis der Bundesregierung eine selbstkritische Aufarbeitung nach den eingestandenermaßen rassistischen Angriffe auf die beiden deutschen Nationalspieler Mesut Özil und Ilkay Gündoğan begonnen, sodass der DFB heute auf rassistische, antisemitische und/oder antiziganistische Angriffe angemessen reagieren kann (www.dfb.de/news/detail/ erklärung-des-dfb-praesidiums-zum-rücktritt-von-mesut-özil-190102/)? Wenn ja, wie sieht diese Reaktion aus, und wenn nein, warum nicht?

47

Ist es zutreffend, dass in den drei Jahren von 2015 bis 2017 (neben der Strukturförderung der „Koordinationsstelle Fanprojekte“) bundesweit nur zehn kleine, lokale Projekte im Bereich „Rechtsextremismus/ Antirassismus/Hooli- gans im Fußball/Fanprojekte“ durch den Bund gefördert wurden – aber keines davon durch das für die Themen Verfassung und Demokratie, Innere Sicherheit und Sport zuständige Bundesinnenministerium, sondern allein durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13068, S. 12 ff.), und wenn ja, warum?

48

Inwiefern wurden die Themen Rassismus und Rechtsextremismus im Sport bzw. im Fußball im Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz 2017 erwähnt, und wenn nicht, warum nicht? Inwiefern wurden die Themen Antisemitismus und Antiziganismus im Sport bzw. im Fußball im Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz 2017 erwähnt, und wenn nicht, warum nicht?

49

Warum gibt es seitens der Bundeszentrale für politische Bildung kein Programm zu dem Problem Rechtsextremismus- und Gewaltprävention speziell im Fußballfanbereich (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4814, S. 8)?

50

Warum erhält die Kampagne „Sport und Politik verein(t) gegen Rechtsextremismus“ keine Fördermittel des Bundes (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12371)?

51

Hat das BMI die DFB-Borschüre „Gegen Rechtsextremismus und Diskriminierung. Für Vielfalt und Respekt“ aus dem Jahr 2016 finanziell gefördert; und wenn ja, in welcher Höhe?

52

Inwiefern reagiert die Bundesregierung auf eine zunehmende Verschmelzung und Professionalisierung einer kampfbereiten Szene aus Neonazis, Hooligans und rechten Kampfsportlern (www.bpd.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/279552/der-extremrechte-kampfsportboom)?

Berlin, den 25. Juni 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen