[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 13. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12377
19. Wahlperiode 14.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat, Erhard Grundl, Monika Lazar,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11509 –
Sport in der inklusiven Einwanderungsgesellschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Sport gibt Menschen die Möglichkeit, sich zu begegnen. Weite Teile der
Bevölkerung engagieren sich als sportlich oder ehrenamtlich Aktive sowie als Fans.
Die zahlreichen Begegnungs- und Beteiligungsmöglichkeiten durch Sport sind
nach Ansicht der Fragesteller ein wertvoller Beitrag für eine inklusive
Einwanderungsgesellschaft. Für die gleichberechtigte Teilhabe an Sportaktivitäten
bedarf es eines aufeinander abgestimmten – im besten Falle kohärenten –
Vorgehens von Bund, Ländern und Kommunen sowie Verbänden, Vereinen,
Migrantenselbstorganisationen und Neue Deutsche Organisationen. Neben einer
interkulturellen Öffnung bestehender Vereins- und Verbandsstrukturen ist nach
Ansicht der Fragesteller auch eine intensive Zusammenarbeit mit Sportverbänden
aus den verschiedenen Migrantinnen- und Migrantencommunities wichtig.
Laut des 11. Lageberichts der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 18/10610) sind Menschen mit sog.
Migrationshintergrund im Sport deutlich unterrepräsentiert. Im Jahr 2014 waren 6,2 Prozent der
Menschen mit sog. Migrationshintergrund Mitglied in einem Sportverein. Die
Anzahl hat sich gegenüber dem Sportentwicklungsbericht 2009/2010 um rund
ein Drittel reduziert (
https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/fm-dosb/
arbeitsfelder/Breitensport/Sportentwicklung/Sportentwicklungsbericht%202009-
2010.pdf, S. 25 f.). Der Anteil der Ehrenamtlichen mit sog.
Migrationshintergrund liegt bei knapp über 2,3 Prozent – und hat sich damit innerhalb weniger
Jahre fast halbiert.
Besonders gering ist der Anteil der Frauen mit sog. Migrationshintergrund in
Sportvereinen. Laut dem Sportentwicklungsbericht 2013/2014 sind nur knapp
30 Prozent aller Sportvereinsmitglieder mit sog. Migrationshintergrund
weiblich (
www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Sportentwicklungsberichte/SEB_2013_
2014/Bundesbericht_2011_12.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 18). Menschen
mit sog. Migrationshintergrund werden darüber hinaus innerhalb der Vereine
bzw. innerhalb von Sportverbänden kaum mit Leitungsfunktionen betraut
(
www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Sportentwicklungsberichte/SEB_2013_2014/
Bundesbericht_2011_12.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 18).
Der Sportentwicklungsbericht 2015/2016 bezieht sich für die o. g. Zahlen auf
die bis 2016 verwendete Definition des Statistischen Bundesamts, nach der
jenen Personen ein Migrationshintergrund attestiert wird, die „nach 1949 auf das
heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland [zugewandert sind], sowie alle
in Deutschland geborenen Ausländer und alle in Deutschland als Deutsche
Geborenen mit zumindest einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland
geborenen Elternteil“ (
https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/user_upload/
sportabzeichen.de/downloads/Materialien/2017/23_Methode_SEB15.pdf, S. 783).
Diese Definition wird den befragten Personen während der Datenerhebung des
Sportentwicklungsberichts 2015/2016 zum besseren Verständnis angegeben.
Die Autorinnen und Autoren des Sportentwicklungsberichts gehen dennoch
davon aus, „dass viele Befragte nicht über einen möglichen Migrationshintergrund
aller Vereinsmitglieder Bescheid wissen und dieser Begriff ohnehin subjektiven
Einschätzungen unterliegt“ (ebd., S. 783). Vor diesem Hintergrund ist den
skizzierten Entwicklungen zur Beteiligung von Menschen mit sog.
Migrationshintergrund aus Sicht der Fragesteller mit Vorsicht zu begegnen. Verzerrungen in
der Datenerhebung und -auswertung durch falsche Angaben bzw. „subjektive
Einschätzungen“ (ebd.) sind möglich.
Aus Sicht der fragestellenden grünen Bundestagfraktion sind sieben
Handlungsfelder erkennbar, um in unserer Einwanderungsgesellschaft die
gleichberechtigte Teilhabe im Sport weiter auszubauen und voranzutreiben:
Interkulturelles- als auch ein Gender-Mainstreaming und die damit
verbundene Zielgruppenerweiterung möglichst aller Sportvereine und -verbände,
Ausweitung zielgruppenspezifischer Angebote (für Frauen und Mädchen, für
Ältere, finanziell Benachteiligte sowie für Geflüchtete),
Ausweitung der interkulturellen Öffnung von Sportverbänden und -vereinen,
Einbeziehung und Aktivierung von sportlich Aktiven sowie von
Ehrenamtlichen, von Trainerinnen und Trainern, von Funktionärinnen und Funktionären
mit sog. Migrationshintergrund sowie von Migrantensportvereinen,
Unterstützung lokaler Netzwerkarbeit,
Ausbau der diesbezüglichen sportwissenschaftlichen Forschung,
Kampf für Akzeptanz und Gleichberechtigung – und gegen Diskriminierung
und Rassismus.
Integration im und durch den Sport ist seit vielen Jahren Bestandteil der
Sportförderung des Bundes und der nationalen Sportverbände, wie dem Deutschen
Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Deutschen Fußball Bund (DFB).
Seit nunmehr 30 Jahren existiert das vom DOSB aufgelegte und vom Bund
geförderte Bundesprogramm „Integration durch Sport“. Dieses wurde im Jahr
2017 durch den Bund mit 11,44 Mio. Euro gefördert (Bundestagsdrucksache
18/12371). Seit 1989 haben knapp 10 000 Sportvereine und mehrere
Hunderttausend Menschen Unterstützung durch dieses Bundesprogramm erhalten.
In seiner Förderperiode von 2014 bis 2016 wurde ein besonderer Schwerpunkt
auf zielgruppenspezifische Angebote gelegt. Die wissenschaftliche Evaluation
zeigte, dass z. B. bei programmgeförderten Vereinen (sog. Stützpunktvereinen)
der Anteil von sportlich Aktiven mit Migrationshintergrund, und hierbei
insbesondere auch die Beteiligung von Frauen und Mädchen, anstieg (vgl. Ergebnisse
der wissenschaftlichen Begleitung von „Integration durch Sport – Perspektiven
der sportbezogenen Integrationsarbeit“, 2017, ähnlich: Abschlussbericht:
„Zugewandert und geblieben – Sport für ältere Menschen aus aller Welt“, 2017,
sowie „Orientierung durch Sport – Evaluationsergebnisse“, 2016). Ein zentraler
Aspekt der Zielgruppenarbeit der letzten Jahre war die Integration von
Flüchtlingen in und durch den Sport. Zahlreiche Sportvereine und -verbände initiierten
diesbezüglich Integrationsangebote. Darüber hinaus öffneten die
Bundesregierung und DOSB das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ im Oktober
2015 für alle Asylsuchenden – unabhängig vom Herkunftsland bzw. von der
sog. Bleibeperspektive. Die Residenzpflicht für Schutzsuchende und Geduldete
wurde gelockert, so dass sie innerhalb Deutschlands an Auswärtsspielen,
Wettkämpfen und Ausflügen teilnehmen können. Weiterhin gab die DOSB-
Führungsakademie einen rechtlichen Leitfaden für Vereinsvorstände heraus
(„Vereinsarbeit mit Flüchtlingen und Asylbewerbern“).
Der Sport ist aber nicht nur ein zentraler Ort gesellschaftlicher Teilhabe in der
Einwanderungsgesellschaft, sondern oft genug auch Ort vielfältiger Formen von
Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus bis hin zu Gewalt. Immer wieder
kommt es zu rassistischen, antisemitischen und antiziganistischen
Vorkommnissen auf Sportplätzen, in Sportvereinen und in Stadien.
Sport ist auch ein großes Aktionsfeld für Rechtsextreme und Hooligans. Seit
einigen Jahren ist hier ein klarer Trend zur Professionalisierung der Gewalt zu
erkennen (vgl.
www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/279552/
der-extrem-rechte-kampfsportboom). Es besteht aus Sicht der Fragesteller die
Gefahr, dass hier eine gefährliche – weil kampfbereite und zielgerichtet
trainierte – Mischszene aus Neonazis, Hooligans und Kampfsportlern entsteht.
Beispiele hierfür sind u. a. auch die rechtsextremen Ausschreitungen in Chemnitz
Ende August 2018, bei denen Medienberichten zufolge auch rechtsextreme
Kampfsportler und Hooligans beteiligt waren (vgl. www1.wdr.de/daserste/
monitor/videos/video-extrem-gewaltbereit-kampfsport-in-der-rechten-szene-
100.html).
Das Engagement der Bundesregierung beschränkt sich aus Sicht der
Fragesteller bislang auf „eine entsprechende Wertevermittlung und Stärkung von
Fair Play“ sowie auf Öffentlichkeitsmaßnahmen, wie z. B. Fernsehspots,
Erstellung inhaltlicher verbändeinterner Materialien und Ausstellungen (wie z. B.
„VorBILDER – Sport und Politik vereint gegen Rechtsextremismus“). Die
Bundesregierung unterstützt auch die Kampagne „Foul von Rechtsaußen – Sport
und Politik verein(t) gegen Rechtsextremismus“ – dies jedoch nur ideell:
Fördermittel des Bundes erhielt diese Kampagne nicht (vgl. Bundestagsdrucksache
18/12371). Es fehlt aus Sicht der Fragesteller nach wie vor an Souveränität,
einzugestehen und adäquat darauf zu reagieren, dass – trotz aller Bemühungen – in
Sportvereinen und -verbänden Rassismus existiert.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Grundsätzlich liegt die Kompetenz für den Breitensport bei den Ländern.
Trotz fehlender ausdrücklicher Regelung im Grundgesetz ist anerkannt, dass die
Sportförderung des Bundes in bestimmten Fallgruppen auf ungeschriebene
Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten aus der Natur der Sache oder kraft
Sachzusammenhangs mit einer ausdrücklich ausgewiesenen Kompetenzmaterie
gründet, u. a. zur gesamtstaatlichen Repräsentation der Bundesrepublik
Deutschland (z. B. Olympische Spiele, Paralympics, Deaflympics, Welt- und
Europameisterschaften, World Games). Die Förderzuständigkeit des Bundes für den
Spitzensport ist vor allem auf eine Mitförderung durch den Bund und nicht auf
eine die Länder ausschließende Inanspruchnahme einer alleinigen Zuständigkeit
für diesen Sachbereich ausgerichtet (vgl. hierzu auch den 14. Sportbericht der
Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 19/9150, S. 18 f.). Innerhalb der
Bundesregierung koordiniert das BMI die Angelegenheiten des Bundes, die den Sport
betreffen.
Dies sind insbesondere: Förderung des Spitzensports, des Leistungssports der
Menschen mit Behinderung, der Sportmedizin/Sportwissenschaft und des
Sportstättenbaus im Leistungssport sowie internationale Angelegenheiten,
Spitzensport in der Bundespolizei sowie der Bereich Integration durch Sport.
Der von der Deutschen Sporthochschule Köln (DSHS) erstellte
Sportentwicklungsbericht ist ein wissenschaftliches Projekt, dem Personalbefragungen von
Stakeholdern zugrunde liegen. Der Sportentwicklungsbericht wurde in den ersten
sechs sogenannten „Wellen“ (Zwei-Jahres-Berichten) ausschließlich als
Organisationsbefragung, d. h. Befragung von Sportvereinen durchgeführt. Er liefert
verlässlich Auskunft über Finanz- und Strukturmerkmale der Vereine. Zusätzlich
liefert er Hinweise zur Situation der Mitglieder und Ehrenamtlichen. Er kann diese
aber nicht im Hinblick auf alle Mitgliedermerkmale in gleicher Weise exakt
erheben, da der Vorstand zu den Mitgliedern befragt wird und diese häufig nur
vergleichsweise grob einschätzen kann. Die Mitglieder wurden also nicht selbst
befragt. Der Bericht, der vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp)
herausgegeben wird, gibt insofern nicht die Meinung der Bundesregierung wieder,
sondern stellt die Ergebnisse der Befragungen dar.
Die folgenden Ausführungen sind unter diesen Vorbehalten zu lesen. Zu den
Fragen 9 und 10 wird darauf hingewiesen, dass im Themenfeld „ehrenamtliches
Engagement“ eine Begrenzung auf den Sportbereich angenommen wird.
1. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der sog.
Migrationshintergrund im neuesten Sportentwicklungsbericht des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft definiert und abgefragt?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Aussage im
Sportentwicklungsbericht 2015/2016, wonach der Begriff des
Migrationshintergrunds „ohnehin subjektiven Einschätzungen unterliegt“ (
https://cdn.
dosb.de/alter_Datenbestand/user_upload/sportabzeichen.de/downloads/
Materialien/2017/23_Methode_SEB15.pdf S. 783)?
b) Falls die Einschätzung des Migrationshintergrunds nach Auffassung der
Bundesregierung „subjektiven Einschätzungen unterliegt“ (ebd.), welche
wären dies nach Auffassung der Bundesregierung?
c) Inwiefern können nach Auffassung der Bundesregierung vor dem
Hintergrund der Aussage im Sportentwicklungsbericht 2015/2016, „dass viele
Befragte nicht über einen möglichen Migrationshintergrund aller
Vereinsmitglieder Bescheid wissen“, die im Sportentwicklungsbericht
angegebenen Daten als repräsentativ und ausreichend für die politische Analyse
angesehen werden (
https://cdn.dosb.de/alter_Datenbestand/user_upload/
sportabzeichen.de/downloads/Materialien/2017/23_Methode_SEB15.pdf
S. 783)?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der
Sportentwicklungsbericht liefert verlässlich Auskunft über Finanz- und Strukturmerkmale der
Vereine. Zusätzlich liefert er Hinweise zur Situation der Mitglieder und
Ehrenamtlichen. Er kann diese aber nicht im Hinblick auf alle Mitgliedermerkmale in
gleicher Weise exakt erheben, da der Vorstand zu den Mitgliedern befragt wird
und diese häufig nur vergleichsweise grob einschätzen kann. Die Mitglieder
wurden also nicht selbst befragt. Die Grenzen einer Organisationsbefragung
hinsichtlich der Erhebung personenspezifischer Merkmale wie des
Migrationshintergrunds von Mitgliedern und Ehrenamtlichen wurden im Rahmen eines
Themenberichts der 5. Welle (vgl. SEB 2013/2014; C. Breuer (Hrsg.),
Sportentwicklungsbericht 2013/2014. Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland. Köln:
Sportverlag Strauß) ausführlich diskutiert (Breuer, C. & Feiler, S. (2015).
Integration von Migranten im Sportverein, in C. Breuer (Hrsg.),
Sportentwicklungsbericht 2013/2014. Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland (S. 231
bis 267). Köln: Sportverlag Strauß).
Im Übrigen versteht die Bundesregierung den Hinweis der Autoren als
methodische Annahme zur Unterstützung einer späteren Analyse der erhobenen
Befragungsergebnisse und nicht als Feststellung oder wissenschaftliche Erkenntnis der
Studie selbst.
2. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den zukünftigen
Sportentwicklungsberichten die neue, seit 2016 vom Statistischen Bundesamt verwendete,
Definition angewendet, nach der eine Person einen Migrationshintergrund
aufweist, „wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche
Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt“, und wenn ja, wie will die
Bundesregierung in Zukunft die Vergleichbarkeit der Daten der
Sportentwicklungsberichte gewährleisten?
Um den in der Antwort zu Frage 1 erläuterten Limitationen von
Organisationsbefragungen entgegen zu wirken, haben sich die Auftraggeber BISp, Deutscher
Olympischer Sportbund (DOSB) und Landessportbünde mit der Vergabe des
„SEB 3.0“ (Wellen 7 bis 9) entschieden, die bisher reinen
Organisationsbefragungen um Individualbefragungen relevanter Stakeholdergruppen von Sportvereinen
zu ergänzen. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
Die Gruppe der Mitglieder wird im Rahmen des Sportentwicklungsberichts
erstmals in der 8. Erhebungswelle befragt werden (2021). In diesem Zusammenhang
soll auf die neue Definition des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen
werden, um eine Vergleichbarkeit der erhobenen Daten auch zukünftig
sicherzustellen.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Menschen mit
sog. Migrationshintergrund, die in Sportvereinen aktiv sind, seit dem Jahr
2015 bzw. nach Erkenntnissen des jüngsten Sportentwicklungsberichts
entwickelt?
Der Bundesregierung liegen keine belastbaren Erhebungen bezüglich der
Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am Sport vor.
In der 6. Welle des Sportentwicklungsberichts wurde ein Themenbericht zu
Integrationsleistungen von Sportvereinen verfasst (Breuer & Feiler, 2017). Hierzu
wurden verschiedene Bevölkerungsgruppen und deren Integration in den
Sportvereinen in Deutschland untersucht. Das Merkmal des Migrationshintergrundes
wurde hier auf Basis vorgegebener Kategorien abgefragt, um der oben erläuterten
Problematik von Organisationsbefragungen im Rahmen der Erhebung
personenspezifischer Merkmale zu begegnen. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich im
folgenden Bericht auf S. 104: Breuer, C. & Feiler, S. (2017).
Integrationsleistungen der Sportvereine in Deutschland, in C. Breuer (Hrsg.),
Sportentwicklungsbericht 2015/2016 – Band I. Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland,
(S. 101 bis 194), Hellenthal: Sportverlag Strauß.
Eine direkte Vergleichbarkeit des Anteils von Menschen mit
Migrationshintergrund im Sportverein ist somit seit 2015 nicht gegeben.
4. In welchen Vereinssportarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
Menschen mit sog. Migrationshintergrund aktiv (bitte nach absoluten Zahlen für
die Jahre von 2015 bis 2018 aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, in welchen Vereinssportarten
Menschen mit Migrationshintergrund aktiv sind. Der Bericht zu
Integrationsleistungen der Sportvereine der 6. Welle des Sportentwicklungsberichts (Breuer &
Feiler, 2017) kann Hinweise auf Sportarten geben, in denen ein über- bzw.
unterproportional hoher Anteil an Mitgliedern einen Migrationshintergrund hat
(Breuer, C. & Feiler, S. (2017) Integrationsleistungen der Sportvereine in
Deutschland, C. Breuer (Hrsg.), Sportentwicklungsbericht 2015/2016 – Band I.
Analyse zur Situation der Sportvereine in Deutschland, (S. 101 bis 194),
Hellenthal: Sportverlag Strauß).
Nach den Analysen des Sportentwicklungsberichtes steigt die Wahrscheinlichkeit
signifikant, dass Menschen mit Migrationshintergrund an Aktivitäten des
Sportvereins teilnehmen, wenn der Sportverein die Sportarten Basketball/Streetball,
Boxen, Fussball, Judo oder Schwimmen anbietet.
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Menschen
mit sog. Migrationshintergrund in den Vereinen des Deutschen
Behindertensportverbandes (bitte aufschlüsseln für die Jahre 2015-2018), und wie hat
sich diese Quote in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über den Anteil von Menschen mit
Migrationshintergrund in den Vereinen des Deutschen Behindertensportverbandes.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das ehrenamtliche
Engagement in Sportvereinen und -verbänden von Menschen mit sog.
Migrationshintergrund seit dem Jahr 2015 entwickelt?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Entwicklung des
ehrenamtlichen Engagements von Personen mit Migrationshintergrund in den
Sportverbänden. Der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in den Sportvereinen
wurde in der 5. Welle des Sportentwicklungsberichts detailliert ausgewertet. Es
zeigt sich, dass der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund unter den
Mitgliedern von Sportvereinen höher ist (6 Prozent) als unter den Ehrenamtlichen
(2,3 Prozent) (vgl. Breuer & Feiler, 2015).
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl derjenigen
Menschen mit sog. Migrationshintergrund seit dem Jahr 2015 entwickelt, die
innerhalb der Sportvereine bzw. Sportverbände mit Leitungsfunktionen
betraut wurden?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur Entwicklung der Zahl derjenigen
Menschen mit Migrationshintergrund, die innerhalb der Sportverbände mit
Leitungsfunktionen betraut sind.
8. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass – mit Blick auf
den Anteil von Menschen mit sog. Migrationshintergrund – sowohl bei der
Vereinssportmitgliedschaft, beim ehrenamtlichen Engagement bzw. bei der
Übertragung von Funktions- bzw. von Leitungsaufgaben in Sportvereinen
und -verbänden zum Teil signifikante Rückgänge zu beklagen sind?
a) Wie erklärt sich die Bundesregierung diese Rückgänge?
b) Was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Rückgänge zu
unternehmen?
Die Fragen 8, 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis darüber, dass mit Blick auf den Anteil
von Menschen mit Migrationshintergrund – bei der Vereinssportmitgliedschaft,
beim ehrenamtlichen Engagement bzw. bei der Übertragung von Funktions- bzw.
von Leitungsaufgaben in Sportvereinen und -verbänden – zum Teil signifikante
Rückgänge zu beklagen sind.
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich der Anteil
von Frauen und Mädchen mit sog. Migrationshintergrund in den Jahren seit
2015 in folgenden Bereichen entwickelt hat:
Vereinssportmitgliedschaft,
Ehrenamtliches Engagement,
Übertragung von Funktions- bzw. von Leitungsaufgaben in Sportvereinen
und -verbänden?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, wie sich der Anteil von
Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund in den Jahren seit 2015 in den
Bereichen ehrenamtliches Engagement und Übertragung von Führungsfunktions-
und von Leitungsaufgaben in Sportvereinen und -verbänden entwickelt hat.
In der 5. Welle des Sportentwicklungsberichts wurde im bereits oben zitierten
Themenbericht (Breuer & Feiler, 2015, S. 251 ff.) auch der Frauenanteil unter
den Mitgliedern von Sportvereinen sowie unter Mitgliedern mit
Migrationshintergrund dargestellt. Hierbei liegt der Frauenanteil unter den Mitgliedern mit
35,7 Prozent etwas über dem Frauenanteil von Mitgliedern mit
Migrationshintergrund (30,2 Prozent).
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie sich der Anteil
von älteren Menschen ab 50 Jahren mit sog. Migrationshintergrund in den
Jahren seit 2015 in folgenden Bereichen entwickelt hat:
Vereinssportmitgliedschaft,
Ehrenamtliches Engagement,
Übertragung von Funktions- bzw. von Leitungsaufgaben in Sportvereinen
und -verbänden?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse darüber, wie sich der Anteil von
älteren Menschen ab 50 Jahren mit Migrationshintergrund in den Jahren seit 2015
in den Bereichen Vereinssportmitgliedschaft, ehrenamtliches Engagement und
Übertragung von Funktions- und von Leitungsaufgaben in Sportvereinen und
-verbänden entwickelt hat. Angaben zur Lebenssituation von Menschen ab
40 Jahre und älter enthält der Deutsche Alterssurvey.
11. Durch welche Maßnahmen und bis wann möchte die Bundesregierung
die Empfehlungen des Abschlussberichts „Zugewandert und geblieben –
Sport für ältere Menschen aus aller Welt“ aus dem Jahr 2017 (www.
bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/5_Publikationen/Praevention/
Berichte/Abschlussbericht_ZuG.pdf) umsetzen (wie z. B. mehr
zielgruppenspezifische Angebote, bessere Vermittlung von Sprach- und interkulturellen
Kompetenzen für Übungsleiterinnen und Übungsleiter bzw. Trainerinnen
und Trainer (z. B. über „Sport interkulturell“), aktive Einbeziehung der
Zielgruppe, flexiblere und unbürokratischere Ausgestaltung der
Förderprogramme)?
Das Projekt „Zugewandert und Geblieben – Zielgruppenspezifische
Gesundheitsförderung mit dem besonderen Fokus auf ältere Frauen und Männer mit
Migrationshintergrund“ wurde innerhalb der Strukturen des organisierten Sports
umgesetzt. Dabei wurden geeignete Zugangswege zur Zielgruppe entwickelt,
zielgruppenspezifische Angebote konzipiert und Vereins- und Verbandsvertreterinnen
und -vertreter für die Belange der Zielgruppe sensibilisiert.
Die Ergebnisse des Projekts werden insbesondere durch den DOSB in seinen
Strukturen weiterverbreitet, z. B. durch die DOSB-Broschüre „Zugewandert und
Geblieben – Sport für ältere Menschen aus aller Welt“ (2017). Darüber hinaus
unterstützt die Bundesregierung die Weiterverbreitung der Ergebnisse des
Projekts und berücksichtigt diese bei zukünftigen Aktivitäten im Bereich der
Prävention und Gesundheitsförderung insbesondere für die Zielgruppe der älteren
Migrantinnen und Migranten.
12. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Befund ihrer
Integrationsbeauftragten, dass die Teilnahme von Menschen mit sog.
Migrationshintergrund am Vereinssport maßgeblich von folgenden vier Faktoren abhängt:
Geschlecht,
soziale Schichtzugehörigkeit,
Einwanderergeneration und d. Zugangsmöglichkeiten zu
zielgruppenspezifischen Angeboten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10610, S. 192)?
a) Welche Maßnahmen hat die die Bundesregierung seit dem Jahr 2015
unternommen, um den Einfluss dieser vier Faktoren abzuschwächen (bitte
einzeln nach Faktoren aufschlüsseln)?
Auf die Ausführungen zu Frage 6 in der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/5650 wird verwiesen.
In den in Frage 30 aufgeführten Sportprojekten für Geflüchtete wird ein
Schwerpunkt auf niederschwellige Angebote für geflüchtete Frauen und Mädchen gelegt,
um deren Teilnahme am organisierten Sport gezielt zu erhöhen. Zudem wird
durch kostenfreie bzw. beitragsreduzierte Angebote die sozioökonomische Lage
der Zielgruppe berücksichtigt.
13. Wie viele Menschen mit sog. Migrationshintergrund waren nach Kenntnis
der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in einer deutschen
Nationalmannschaft vertreten (bitte nach Sportart aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, wie viele Menschen mit
Migrationshintergrund in den letzten fünf Jahren in einer deutschen
Nationalmannschaft vertreten waren.
14. Wie viele Personen mit sog. Migrationshintergrund haben Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung bei den Paralympischen Spielen, den Special
Olympics sowie in den Olympischen Spielen in den letzten 12 Jahren
vertreten (bitte nach Sommer- und Winterwettbewerben aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse, wie viele Menschen mit
Migrationshintergrund bei den Paralympischen Spielen, den Special Olympics sowie in den
Olympischen Spielen in den letzten 12 Jahren vertreten waren.
15. Wie viele in Deutschland lebende Asylsuchende, Geduldete bzw. anerkannte
Flüchtlinge haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. unter den
Symbolen des International Olympic Comitee (IOC) – an Paralympischen
Spielen, Special Olympics oder den Olympischen Spielen teilgenommen (bitte
nach Sommer- und Winterwettbewerben aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
a) Inwiefern partizipieren diese geflüchteten Leistungssportlerinnen und
Leistungssportler an der Spitzensportförderung des Bundes bzw. an der
Arbeit in den sog. Olympiastützpunkten?
Voraussetzung für die Teilhabe an der Spitzensportförderung des Bundes bzw. an
der Arbeit in den sog. Olympiastützpunkten ist eine Berufung in den Bundeskader
des jeweiligen autonomen Bundessportfachverbandes.
b) Was hat die Bundesregierung unternommen, damit Geflüchtete
Deutschland bei internationalen Wettbewerben vertreten können?
Die Bundeskader im Spitzen- und Leistungssport werden aufgrund der
Verbandsautonomie von den Bundesportverbänden entsprechend ihrem Leistungspotenzial
ausgewählt und zu internationalen Wettbewerben geschickt. Die
Bundesregierung ist an dieser Auswahl nicht beteiligt. Ungeachtet dessen hat die
Bundesregierung im Zuge der verstärkten Zuwanderung durch Flüchtlinge ab 2015
Maßnahmen ergriffen, um Flüchtlinge in das deutsche Sportsystem zu integrieren, und
fördert im Bereich des Breitensports u. a. im Rahmen des Projekts des DOSB
„Willkommen im Sport“ Sportverbände und -vereine, die besondere Sport- und
Bewegungsangebote für Flüchtlinge in Deutschland planen, organisieren und
umsetzen (
www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/themen/gesellschaft-und-teilhabe/
sport/-willkommen-im-sport--326340). Inwieweit aus diesen Angeboten
Übergänge in den Leistungs- und Spitzensport erwachsen und in
Wettkampfteilnahmen münden, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
16. Welche Hürden und Einschränkungen erfahren nach Kenntnis der
Bundesregierung Sportlerinnen und Sportler in nationalen und internationalen
Wettbewerben, die sich aufgrund ihres Glaubens an Kleidungsgebote oder -
verbote halten?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Menschen, die sich
aufgrund ihres Glaubens an Kleidungsgebote oder -verbote halten, nicht von
internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen werden?
Regularien zur Wettkampfbekleidung werden durch die internationalen Fach-
und Dachverbände beschlossen und vorgegeben. Der Bundesregierung liegen
keine Informationen darüber vor, dass Bundeskader von internationalen
Wettbewerben aufgrund der Bekleidungsvorschriften ausgeschlossen wurden.
17. Welche sportpolitischen Selbstverpflichtungen aus ihrem „Nationalen
Aktionsplan Integration“ hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2015 durch
welche Maßnahmen umgesetzt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Im Dialogforum „Sport“ verständigte man sich auf zwei strategische Ziele, die
jeweils mit konkreten operativen Zielen unterlegt wurden:
die Verbesserung der Integration in den Sport
die Verbesserung der Integration durch den Sport.
Damit verbundene operative Ziele werden auf Bundesebene u. a. mit dem
Programm „Integration durch Sport“ (IdS) verfolgt. Das Programm IdS wird
nunmehr mit einem Ansatz von 11,4 Mio. Euro gefördert. Im Rahmen der
Programmausrichtung wurde u. a. ein Schwerpunkt auf den Bereich der
zielgruppenspezifischen Beratung der (Stützpunkt-)Vereine gelegt.
Hinzugekommen sind seit dem Jahr 2015 zudem die in der Frage 30 genannten
Projekte, die den Fragestellern bekannt sind.
18. Wie werden die sportpolitischen Selbstverpflichtungen in den neuen sog.
5-Stufen-Ansatz des „Nationalen Aktionsplans Integration“ transportiert?
Derzeit arbeitet die Bundesregierung ressortübergreifend und gemeinsam mit
Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft an der Fort- und Weiterentwicklung
des NAP-I (Nationaler Aktionsplan Integration), der sich an fünf Phasen der
Zuwanderung und des Zusammenlebens orientiert, denen jeweils spezifische
Themen (insgesamt 24 Themenforen) zugeordnet sind. In Phase IV („Phase des
Zusammenwachsens: Vielfalt gestalten – Einheit sichern“) widmet sich ein
Themenforum dem Sport.
19. Bis wann sollen die aktuellen Handlungsfelder und konkreten Maßnahmen
erarbeitet, und auf welchem der kommenden Integrationsgipfel sollen diese
Ergebnisse präsentiert werden?
Der Auftakt zur Fort- und Weiterentwicklung des NAP-I erfolgte im Rahmen des
10. Integrationsgipfels am 13. Juni 2018. Die Ergebnisse der Phase IV werden im
Rahmen des 13. Integrationsgipfels präsentiert, voraussichtlich im ersten Quartal
2021. Weitere Information sind erhältlich unter:
www.integrationsbeauftragte.de/
ib-de/amt-und-person/aktionsplan-integration.
20. Ist es zutreffend, dass die beiden Themen „Integration“ bzw. „interkulturelle
Kompetenz“ in der im November 2016 beschlossenen „Neustrukturierung
des Leistungssports und der Spitzensportförderung“ (
www.bmi.bund.de/
SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sport/sport-spitzensport-
neustrukturierung.pdf?__blob=publicationFile&v=1) – entgegen der
Selbstverpflichtung der Bundesregierung im „Nationalen Aktionsplan Integration“
und entgegen der Zusicherung der Bundesregierung in
Bundestagsdrucksache 18/5650 (S. 10) – nun doch nicht als Förderziele erwähnt werden, und
wenn ja, warum?
Die Bundesregierung setzt Ihre Selbstverpflichtungen aus dem NAP-I um. Im
Hinblick auf die Zahl der Betroffenen, die Komplexität und Konnexität der
verschiedenen Maßnahmen, wurde die grundsätzliche Überarbeitung der
Förderrichtlinien ans Ende der Spitzensportreform gesetzt, die schrittweise erfolgt. Die
Ziele Integration und interkulturelle Kompetenz werden berücksichtigt. Im Fokus
der Spitzensportreform steht aber die „Förderung der perspektivreichsten
Athleten“.
21. Wie viele Bundesmittel wurden für das Bundesprogramm „Integration durch
Sport“ in den Jahren von 2015 bis 2018 und sollen im Jahr 2019 verausgabt
werden (bitte aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Tabelle stellt die in den Jahren 2015 bis 2018 verausgabten
Mittel dar.
Jahr Mittel (in T€)
2015 5.400
2016 11.180
2017 11.400
2018 11.400
Für 2019 sind 11 400 000 TEuro eingeplant.
22. Welche Maßnahmen und Projekte wurden in den Jahren von 2015 bis 2019
über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ gefördert (bitte
aufschlüsseln)?
Direkter Zuwendungsempfänger und Ansprechpartner für das Bundesprogramm
IdS ist der DOSB. In enger Abstimmung mit dem Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) koordiniert der DOSB das Programm und leitet selbst die
Zuwendungen an die Landesportbünde und -jugenden (LSB) weiter. Im Rahmen
des Zuwendungsbescheids wird auch festgelegt, in welcher Höhe die LSB
Fördermittel für Personal- und Maßnahmenkosten erhalten.
Die LSB beraten und begleiten lokale Vereine, organisieren eigene Maßnahmen
und entscheiden über die finanzielle Förderung von Vereinen sowie Maßnahmen.
Dabei wird eine Vielzahl – in einem Ausmaß von mehreren Tausend –
unterschiedlicher, die speziellen Bedarfe vor Ort berücksichtigtende Maßnahmen im
Bereich Sport, Qualifizierung und fachlichem Austausch gefördert; hinzu
kommen Lern-, Bildungs- sowie Begleitungsangebote der Stützpunktvereine.
Aufgrund dieser Vielfalt wird das vorhandene Datenmaterial zu den Projekten
und Maßnahmen derzeit nicht statistisch übergreifend aufbereitet und
ausgewertet. Künftig wird dies durch eine wissenschaftliche Begleitung realisiert.
23. Wurde im Rahmen des o. g. Schwerpunktes „Schaffung
zielgruppenspezifischer Angebote“ im Rahmen des Bundesprogramms „Integration durch
Sport“ auch spezifische Angebote für muslimische Mädchen bzw. für junge
muslimische Frauen oder Mütter zur Teilnahme am Sport bzw. für
bestimmte Sportarten gemacht (so wie einst z. B. das Projekt „Junges
Engagement im Sport“ zur Förderung der Aktivitäten muslimischer Mädchen und
Frauen im Sport- und Schwimmbereich)?
a) Wenn ja, welche Förderprogramme gibt es, und wie sind diese
Programme finanziell ausgestattet?
b) Wenn nein, warum nicht?
Im Bundesprogramm IdS ist die Erreichung der Zielgruppe der Frauen und
Mädchen ein maßnahmenübergreifendes Querschnittsziel. Es werden regelmäßig
Maßnahmen (z. B. Schwimmunterricht) durchgeführt, die sich explizit an Frauen
und Mädchen richten, bei denen auch Frauen und Mädchen mit muslimischer
Religionszugehörigkeit teilnehmen.
24. Kann die Bundesregierung die Ergebnisse der o. g. wissenschaftlichen
Begleitung des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ aus dem Jahr 2017
bestätigen, dass zielgruppenspezifische Angebote geeignet sind, den Anteil
sportlich Aktiver mit sog. Migrationshintergrund (z. B. von Frauen und
Mädchen sowie von Älteren bzw. von Geflüchteten) signifikant und
nachhaltig zu steigern?
Wenn ja, inwiefern wird dieser zunächst nur temporär angelegte
Förderschwerpunkt in die Regelstruktur der Sportförderung des Bundes
übernommen?
Das Bundesprogramm IdS ist ein zielgruppenspezifisches Programm, welches die
Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund als übergeordnetes Ziel
sowohl in der Vergangenheit als auch künftig verfolgt. Die Evaluation des
Bundesprogramms zeigt, dass Menschen mit Migrationshintergrund sowohl als
Teilnehmende als auch in ehrenamtlichen und unterstützenden Funktionen aktiviert
werden konnten (siehe Antwort zu Frage 12).
Die Spitzensportförderung des Bundes orientiert sich hingegen an der „Förderung
der perspektivreichsten Athleten“. Darüber entscheiden Talent und Training
insbesondere in jungen Jahren, also vor der Auswahl zum Bundeskader.
25. Inwiefern wurde in die aktuellen „Strategische Grundpositionen 2018 –
2020“ für das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ diese und andere
Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation des Bundesprogramms
übernommen?
Die Strategische Grundposition des Bundesprogramms IdS für die Förderperiode
2018 bis 2020 basiert maßgeblich auf den Befunden und
Handlungsempfehlungen der Evaluation und wissenschaftlichen Begleitforschung des Programms. Die
strategische Grundposition wird auf dieser Grundlage unter Beteiligung der
unterschiedlichen strukturellen Ebenen des Bundesprogramms (Stützpunktvereine,
Landessportbünde, DOSB) kontinuierlich auf Grundlage eines Zielerreichungs-
Monitorings weiterentwickelt.
26. Inwiefern hält die Bundesregierung die drei übergeordneten Ziele („Ausbau
der Arbeit an der Vereinsbasis und mit Kooperationspartnern“,
„Intensivierung der Kommunikationsarbeit“ sowie „Hervorhebung der Themen ‚
Bildung‘ und ‚Qualifizierung‘ in der Integrationsarbeit“) für hinreichend klar
und innovativ für die Formulierung einer „strategischen Grundpositionen“
(bitte einzeln aufschlüsseln)?
Die drei genannten übergeordneten Ziele haben sich im Rahmen der
Weiterentwicklung des Bundesprogramms als wichtige Komponenten für den Erfolg
herauskristallisiert. Sie tragen dazu bei, dass das Programm nachhaltige Effekte
erzielt.
Der Ausbau der Arbeit an der Vereinsbasis und mit Kooperationspartnern im
Bundesprogramm stellt einen fundamentalen Baustein zur Verankerung des
Programms vor Ort dar. Daher werden u. a. Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung
und strukturellen Verankerung der integrativen Aktivitäten (z. B. Mikroprojekte
und Grundausstattung) gefördert.
Professionelle externe und interne Kommunikation mit Blick auf die
Maßnahmen, die Wirkung und Bedeutung des Bundesprogramms ist insbesondere nach
der Erweiterung des Programms ab 2016 ein notwendiger und integraler
Bestandteil der Programmumsetzung, insbesondere um die Reichweite des Programms zu
erhöhen.
Die interkulturelle Sensibilisierung der Programmbeteiligten auf allen Ebenen
(Hauptamt, Ehrenamt, Stützpunktvereine) bildet einen unverzichtbaren
Kernbestandteil der integrativen Arbeit des Bundesprogramms, da sie z. B. die
Grundlagen der vorurteilsfreien Begegnung im Umfeld des Sports vermittelt, präventiv
gegenüber gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wirkt und die Teilhabe von
Menschen mit Migrationshintergrund im Sport insgesamt erhöht.
27. Welche Definition von „Flüchtlingen“ bzw. Geflüchteten wird
sportbasierten Bewegungsangeboten insbesondere innerhalb von Bundesprogrammen
wie z. B. „Integration durch Sport“ zugrunde gelegt?
Die Projektförderung im Bereich des Sports trägt eine Sonderrolle im Verhältnis
zur sonstigen Projektförderung im Integrationsbereich. Das Programm IdS nutzt
den Begriff des „Flüchtlings“ bzw. des „Geflüchteten“ nicht, sondern geht von
Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit und ohne Bleibeperspektive aus. Das
Programm wurde im Jahr 2015 für alle Asylsuchenden und Geduldeten,
unabhängig von Herkunft und Bleibeperspektive, geöffnet. In den in der Frage 30
aufgeführten Sportprojekten wird der Flüchtlingsbegriff nicht näher definiert, um keine
Zielgruppen auszuschließen.
28. Mit welchen Haushaltsmitteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
innerhalb und außerhalb des Bundesprogramms „Integration durch Sport“ in
den Jahren 2015-2018 Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten in den
Vereinssport durch den Bund bzw. durch die Länder in welcher Höhe
gefördert (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die auf bestimmte Personengruppen entfallenden Mittel werden weder für das
Programm IdS noch für sonstige Projekte und Programme gesondert erfasst. Das
Bundesprogramm „Integration durch Sport“ richtet sich an Menschen mit und
ohne Migrationshintergrund sowie an Asylsuchende und Geduldete, unabhängig
von Herkunft und Bleibeperspektive. Zur Förderung des Programms durch die
Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ wurden in den Jahren 2015 bis 2018
Maßnahmen zur Integration in den Vereinssport, die sich unter anderem auch an
Geflüchtete richten, im Rahmen des „Programmbereich A: Förderung lokaler
Partnerschaften für Demokratie“ in folgender Höhe gefördert.
2015: rund 7 490 Euro
2016: rund 10 110 Euro
2017: rund 2 720 Euro
2018: rund 7 110 Euro.
Für die folgenden unter Frage 30 genannten Projekte wurden in den Jahren 2015
bis 2018 zudem Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt:
Zuwendung in T€
Empfänger Projektbezeichnung 2015 2016 2017 2018
DOSB
Willkommen im Sport – Sport
und Bewegungsangebote für
Flüchtlinge 50 650 400 400
Deutsche Sportjugend im DOSB Orientierung durch Sport 0 360 200 200
Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Willkommen im Fußball 73 427 200 200
DFB-Stiftung Egidius Braun 1:0 für ein Willkommen 200 600 200 200
Zu Fördermitteln von Maßnahmen zur Integration von Geflüchteten in den
Vereinssport durch die Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
29. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass sich Geflüchtete in
Deutschland auch für solche Sportarten interessieren, die in ihrem
Herkunftsland besonders populär sind (wie z. B. Cricket in Afghanistan), und
wenn ja:
a) welche Sportarten werden hier besonders nachgefragt (wie z. B. Cricket,
Boxen, Ringe, Gewichtheben o. ä.),
Die Fragen 29 und 29a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen außer Einzelhinweisen der Sportverbände
insbesondere zu Cricket hierzu keine Erkenntnisse vor.
b) inwiefern werden die derart sportinteressierten Geflüchteten auch z. B.
über das Bundesprogramm „Integration durch Sport“ unterstützt (vgl.
https://integration.dosb.de/inhalte/service/laender/laender-news/news-detail/
news/cricket-mehr-als-nur-ein-sport/?tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=
News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=b714e38d36cfc0acf
1d1142e41a04d65) und
c) inwiefern stellen sich die entsprechenden Sportverbände auf die neuen
Sportinteressierten ein?
Die Fragen 29b und 29c werden gemeinsam beantwortet.
Es bleibt den Sportverbänden und -vereinen selbst überlassen, welche Sportarten
sie fördern und an welche konkreten Zielgruppen sie diese richten.
30. Wie viele Bundesmittel wurden in den Jahren von 2015 bis 2018 für folgende
Projekte zur Verfügung gestellt, und welche Maßnahmen wurden hierüber
mit welchem Ergebnis unterstützt:
a) „Willkommen im Sport – Sport und Bewegungsangebote für Flüchtlinge“
b) „Orientierung durch Sport“
c) „Willkommen im Fußball“
d) „1:0 für ein Willkommen“?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
31. Inwiefern haben Bund und – nach Kenntnis der Bundesregierung – die
Länder in diesem Sinne auch Ansätze selbstorganisierter Sportangebote von
Geflüchteten in den Jahren von 2015 bis 2018 unterstützt?
Welche Definition von „Flüchtlingen“ legt die Bundesregierung bei der
Unterstützung selbstorganisierter Sportangebote zugrunde?
Die Bundesregierung fördert keine selbstorganisierten Sportangebote, soweit mit
der Frage Sportangebote außerhalb des organisierten Sports gemeint sind. Auf die
Antwort zu den Fragen 29b und 29c wird verwiesen. Detaillierte Erkenntnisse
über die Förderlandschaft der Länder liegen der Bundesregierung nicht vor.
32. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um ehrenamtliches
Engagement im Sport durch Geflüchtete speziell zu fördern?
Welche Definition von „Flüchtlingen“ legt die Bundesregierung bei der
Förderung ehrenamtlichen Engagements im Sport zugrunde?
Auf die Vorbemerkungen zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern
im Bereich Sport wird verwiesen. Das Programm IdS fördert das ehrenamtliche
Engagement im Sport. Dies betrifft sowohl Menschen mit als auch ohne
Migrationshintergrund.
Die Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben ist aus Sicht der Bundesregierung ein
wichtiger Schritt im Integrationsprozess. Daher liegt bei den unter Frage 30
aufgeführten Sportprojekten ein besonderer Schwerpunkt in der Qualifizierung von
Geflüchteten zur Übernahme ehrenamtlicher Aufgaben im Sport (z. B.
Übungsleiter, Trainer, Schiedsrichter, Platzwart, Vereinsmanager u. a.).
Im Rahmen der Weiterentwicklung des NAP-I befasst sich das Themenforum
„Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt als Scharnier von Teilhabe“ auch
mit der Frage, wie der Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund im
ehrenamtlichen Bereich gestärkt und die Teilhabe verbessert werden kann. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
33. Wurden bzw. werden in den Jahren von 2015 bis 2018 Projekte zur
sogenannten „sport- bzw. bewegungsgestützten Sprachbildung“ mittelbar oder
unmittelbar durch den Bund finanziell unterstützt?
Wenn ja, welche Förderprograme gibt es, und wie sind diese Programme
finanziell ausgestattet, und wenn nein, warum nicht?
Ein zentrales Ziel des Programms IdS ist die Integration der Menschen in die
Gesellschaft. Im Verein entstehen viele Anlässe, bei denen „Alltagswissen oder ein
vertiefender Spracherwerb quasi nebenbei vermittelt werden“. In den Projekten
„2:0 für ein Willkommen“ und „Willkommen im Fußball“ werden explizit auch
Sprachfördermaßnahmen im Fußball unterstützt. Darüber hinaus trägt das
gemeinsame Sporttreiben mittelbar zum Spracherwerb bei.
34. Inwiefern beinhalten die Förderkriterien der durch Bundesmittel geförderten
Programme und Projekte zur Integration von Geflüchteten im Sport speziell
die Berücksichtigung von Angeboten für Mädchen und Frauen sowie
lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen
Geflüchteten?
Welche Definition von „Flüchtlingen“ wird den durch Bundesmittel
geförderten Programmen und Projekten zugrunde gelegt?
Die Förderkriterien des Bundesprogramm IdS enthalten keine Vorgaben zu der
Berücksichtigung von Angeboten für Mädchen und Frauen sowie lesbischen,
schwulen, bisexuellen, transsexuellen und intersexuellen Geflüchteten. Auf die
Antworten zu den Fragen 29b bis 29c sowie 23 bis 23c wird verwiesen.
In den unter Frage 30 genannten Sportprojekten für Geflüchtete wird ein
Schwerpunkt auf besondere Sportangebote für geflüchtete Mädchen und Frauen gelegt.
Zu der Frage zur Definition von „Flüchtlingen“ wird auf die Antwort zu Frage 27
verwiesen.
35. Beinhalten die Vergabekriterien für eine Förderung von sportbasierten
Programmen und Projekten für Geflüchtete eine Berücksichtigung, ob alle
Geschlechter proportional gleichermaßen von den Projekten profitieren, und
wenn nein, warum nicht?
Die sportbasierten Programme und Projekte der Integrationsbeauftragten sowie
des Bundes werden nicht vergeben und unterliegen somit keinen
Vergabekriterien. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
36. Inwiefern hat die Bundesregierung Handlungsempfehlungen aus der
Evaluierung des Projekts „Orientierung durch Sport“, das bis Anfang März 2018
gefördert wurde, umgesetzt (
www.dsj.de/fileadmin/user_upload/Bericht_
Wissenschafltiche_Belgeitung.pdf, S. 32 ff.)?
Die Handlungsempfehlungen aus der Evaluierung des Projekts „Orientierung
durch Sport“ richten sich an Projektträger und wurden vom Projektträger
Deutsche Sportjugend (dsj) bei der Fortentwicklung des Projekts berücksichtigt.
37. Wurden bzw. werden folgende Integrationsprojekte in den Jahren von 2015
bis 2019 durch den Bund finanziell unterstützt (bitte einzeln aufschlüsseln):
„buntkicktgut“;
„Sport mit Courage“
„Sport ohne Grenzen, Champions ohne Grenzen“
„DISCOVER FOOTBALL“
„Fußball ohne Abseits“
„Kicking Girls“
„Bunter Mädchenfußball“,
„Fußball Coach werden – migrantische jugendliche Mädchen
qualifizieren“
„Lernort Stadion“
„Fußball trifft Kultur“?
Und wenn ja, in welcher Form, und welchem Umfang?
„Discover Football – Sport- und Freizeitangebote für geflüchtete Frauen und
Mädchen entwickeln“ ist 2016 mit rund 60 000 Euro gefördert worden.
Das Projekt „Lernort Stadion e.V. wird im Zeitraum von 2015 bis 2019 mit
Zuwendungen für Maßnahmen in Höhe von vstl. insgesamt rund 81 850 Euro
gefördert: Die Geschäftsstelle der Initiative wird zusätzlich aus Mitteln des Kinder-
und Jugendplans des Bundes (KJP) gefördert. Im Haushaltsjahr 2018 wurde eine
Förderung i. H. v. 105 000 Euro eingeplant. Ab 2019 erfolgte eine Aufstockung
auf 205 000 Euro jährlich.
Der Verein „Champions ohne Grenzen e. V.“ wird als ein Akteur des Berliner
Bündnisses im Programm ‚Willkommen im Fußball‘ der Deutsche Kinder und
Jugendstiftung in Kooperation mit der DFL-Stiftung mittelbar finanziell
unterstützt.
Das in 2014 gestartete Projekt "Fußball Coach werden – migrantische jugendliche
Mädchen qualifizieren“ des Instituts für Integration durch Sport und Bildung e. V.
(vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5650) wurde vom
1. Oktober 2015 bis 30. September 2016 mit weiteren 80 000 Euro gefördert.
Das Projekt „Sport mit Courage“ wurde in den Jahren 2013 bis 2016 im Rahmen
des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe (ZdT)“ gefördert. Auf die
Jahre 2015 und 2016 entfallen Fördermittel in Höhe von rund 357 800 Euro. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 10, 31, 32 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/5650 verwiesen.
38. Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, den Anteil von Menschen mit sog.
Migrationshintergrund, die ehrenamtlich bzw. hauptamtlich in den
Vorständen wie im Ausbildungssystem des Sports tätig sind, zu erhöhen?
Wenn ja, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung, um dieses Anliegen
zu befördern, und wenn nein, warum nicht?
Ja. Im Bundesprogramm IdS stellt die Förderung und Anerkennung des
freiwilligen Engagements von Menschen mit Migrationshintergrund eine tragende Säule
dar. Entsprechend werden Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung der
Stützpunktvereine durchgeführt und so wichtige Voraussetzungen für das Engagement
von Menschen mit Migrationshintergrund innerhalb der Vereine geschaffen.
Auch hierdurch nehmen Menschen mit Migrationshintergrund tragende Rollen in
der Vereinsarbeit ein, auch in den Vorständen. Vereinsvorstände werden zur
Einrichtung von Stellen für Integrationsbeauftragte beraten. Darüber fördert das
Programm Kompetenzen von Menschen mit Migrationshintergrund und deren
Funktionen in den Stützpunktvereinen durch Qualifizierungsmaßnahmen.
In allen in Frage 30 genannten Sportprojekten wird ein besonderer Schwerpunkt
auf die Qualifizierung von Geflüchteten zur Übernahme ehrenamtlicher
Aufgaben im Sport gelegt.
Zum NAP-I „Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt als Scharnier von
Teilhabe“ wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen.
Die Projekte des Bundesprogrammes ZdT zielen u. a. auf die Stärkung von
Vereins- und Verbandsstrukturen ab. Insbesondere in der laufenden Förderphase
werden im Rahmen von Modellprojekten Maßnahmen, Methoden und Instrumente
des interkulturellen Lernens für Haupt- und Ehrenamtliche in Verbänden aus den
Bereichen Sport, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk (THW) und in landesweit
tätigen Helferorganisationen entwickelt und erprobt. Die jeweiligen
Modellprojekte sollen den Mitgliedern des kooperierenden Landesverbands Lernprozesse
zu gemeinsamen und unterschiedlichen kulturellen Prägungen ermöglichen. Die
gemeinsam entwickelten Methoden und Instrumente sollen dabei so konzipiert
sein, dass sie dauerhaft und nachhaltig in die Struktur des Verbandes verankert
werden können und diesem auch nach Projektende zur Verfügung stehen. Als
Ergebnis sollen Vereine und Verbände so in der Lage sein, sich stärker gegenüber
Menschen mit Migrationshintergrund zu öffnen.
Für das Bündnis für Demokratie und Toleranz (BfDT) sind ehrenamtlich und
zivilgesellschaftlich aktive Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Teil der
Hauptzielgruppe. Für junge Erwachsene mit Zuwanderungsgeschichte (nicht nur
im Sportbereich) führte das BfDT z. B. 2012 bis 2015 in Kooperation mit der
Konrad-Adenauer-Stiftung eine „Multiplikator/-innenschulung –
Professionalisierung im Ehrenamt“ durch.
39. Hat der DOSB nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen seinen
Leitfaden „Zielgruppenorientierte Integrationsarbeit“ auch an die 16
Landessportbünde bzw. an die 66 olympischen und nicht-olympischen
Spitzensportverbände verteilt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein,
warum nicht?
Soweit der Bundesregierung bekannt, hat der DOSB den Leitfaden an seine
Mitgliedsorganisationen verteilt und ferner nach Bedarfsanzeigen und aus
gegebenem Anlass versandt.
40. Wird nach Kenntnis der Bundesregierung seitens des DOSB erhoben, wie
viele Menschen mit sog. Migrationshintergrund beim DOSB selber bzw. bei
den Landessportbünden bzw. bei den Spitzensportverbänden hauptamtlich
als Funktionäre bzw. im jeweiligen Vorstand beschäftigt sind?
a) Wenn ja, wie viele sind dort jeweils beschäftigt (bitte nach den jeweiligen
Verbänden (DOSB, Landessportbund bzw. Spitzensportverband) sowie
den Funktionsebenen und, wenn möglich, auch nach Geschlecht
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis.
41. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung der DOSB bzw. haben die
Landessportbünde und Spitzensportverbände nunmehr – wie im „Nationalen
Aktionsplan Integration“ zugesagt – Integrationsbeauftragte benannt und für
diese Beauftragten ein spezifisches Aufgabenprofil entwickelt?
a) Wenn ja, wann, und wie sieht dieses Aufgabenprofil aus (bitte einzeln für
jeden der DOSB-Mitgliedverbände einzeln erläutern)?
b) Wenn nein, warum nicht, und bis wann soll dies nachgeholt werden?
Vom Präsidium des DOSB wurden bis 2014 sechs Integrationsbotschafter/-innen
berufen. Sie übten vorrangig Vorbildfunktionen und repräsentative Aufgaben aus.
Seit 2014 werden im Rahmen des IdS-Programms einzelne verdiente
Persönlichkeiten bei Veranstaltungen als integrative Vorbilder einbezogen. Ein festes
Aufgabenportfolio existiert nicht. Auf Ebene der LSB gibt es keine
Integrationsbeauftragten, aber Präsidiumsmitglieder bearbeiten das Thema Integration.
Auf der Ebene der Stützpunktvereine sind und werden weiterhin
Integrationsbeauftragte berufen bzw. gewählt. Hierzu werden die Vorstände der
Stützpunktvereine durch den DOSB beraten. Integrationsbeauftragte üben hier unterschiedliche
Funktionen z. B. im Vorstand oder in der operativen sportlichen Arbeit aus. Auch
im DFB und seinen 21 Landesverbänden wurden Integrationsbeauftragte benannt
und ein Aufgabenprofil entwickelt.
42. Ist es zutreffend, dass der „Nationale Aktionsplan Integration“ eine
Selbstverpflichtung des Bundes enthält, Migranten(selbst-)organisationen als
Akteure im Bereich Sport zu fördern, und wenn ja, was hat die Bundesregierung
in den Jahren von 2015 bis 2018 getan, um diese Selbstverpflichtung
umzusetzen?
Ja. Auf die Antworten zu den Fragen 42a bis 42f wird verwiesen.
a) Inwiefern plant die Bundesregierung auch Neue Deutsche Organisationen
als Akteure im Bereich Sport zu fördern?
Sofern es sich es um Sportvereine handelt, können Neue Deutsche
Organisationen eine Förderung im Programm IdS beim jeweiligen LSB beantragen. Daneben
werden Kooperationspartnerschaften mit externen Organisationen generell im
Programm angestrebt.
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2015
unternommen, um den – von ihr selbst festgestellten Integrationsbeitrag von
Migrantensportvereinen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5650, S. 22) –
auch durch Bundesmittel weiter zu fördern?
c) Welche Migrantensportvereine wurden in den Jahren von 2015 bis 2018
zu welchem Zweck durch Mittel des Bundes gefördert (bitte
aufschlüsseln)?
Die Fragen 42b und 42c werden gemeinsam beantwortet.
Für Migrantensportvereine gelten dieselben Anforderungen zur Mitwirkung im
Bundesprogramm IdS wie für alle anderen Vereine. Eine Förderung kann über
die jeweiligen LSB beantragt werden. Die Förderung, die Migrantensportvereine
erhalten, wird nicht separat erfasst. Dies trifft auch auf die in Frage 30
aufgeführten Projekte zu.
Im Jahr 2013 hat der DOSB eine wissenschaftliche Expertise zur Gewinnung von
Migrantensportvereinen als Partner der Integrations- und Verbandsarbeit in
Auftrag gegeben, um Sportvereine bei der Kooperation mit Migrantensportvereinen
zu unterstützen (zum Download unter:
https://cdn.dosb.de/user_upload/www.
integration-durch-sport.de/Service/Info-Material/IdS_Expertise_Stahl.pdf).
Aus dem Programm ZI:EL („Zukunftsinvestition: Entwicklung jungen
Engagements im Sport“) sind zwar nicht gezielt Migrant/-innensportvereine gefördert
worden, jedoch mittelbar auch junge Menschen mit Migrationshintergrund. Im
Rahmen des Programms wurden von 2013 bis 2018 innerhalb der
Förderprogramme über 620 modellhafte Maßnahmen in den Themenfeldern Integration,
Inklusion und Bildungsbenachteiligung durchgeführt. Mit den Maßnahmen
wurden mehr als 23 200 Teilnehmende unter 27 Jahren erreicht.
Ab dem 1. Januar 2019 konnten zur langfristigen Sicherung der erzielten
Ergebnisse und zur Weiterentwicklung von jungem Engagement und Teilhabe junger
Menschen an der Kinder- und Jugendarbeit im gemeinnützigen Sport jährlich
750 000 Euro in die Infrastrukturförderung der dsj überführt werden.
d) Inwiefern hat die Bundesregierung auf die im
Sportentwicklungsbericht 2009/2010 von Migrantensportvereinen benannten existenziellen
Probleme wie „die zeitliche Verfügbarkeit und der Zustand der
genutzten Sportstätten“ reagiert (
www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/
Sportentwicklungsberichte/SEB_2009_2010/Themenberichte_2009_2010/
Migrantensportvereine.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 1)?
Die Bundesregierung fördert Sportstätten für den Spitzensport. Die im
Sportentwicklungsbericht 2009/2010 angesprochenen Sportstätten dürften weit
überwiegend solche des Breitensports sein, die in der Förderung der Länder stehen
(
www.bisp.de/SharedDocs/Downloads/Sportentwicklungsberichte/SEB_2009_2010/
Themenberichte_2009_2010/Migrantensportvereine.pdf?__blob=publicationFile&v=
2, S. 1). Die Bundesregierung fördert seit 2015 darüber hinaus im Rahmen des
Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur“ die Sanierung von Sportstätten. Auch im Rahmen der
Städtebauförderung und seit 2017 mit dem Investitionspakt „Soziale Integration
im Quartier“ fördert der Bund die Kommunen mit Bundesfinanzhilfen bei der
Sanierung von Sportstätten. Für die Umsetzung der beiden letztgenannten
Programme sind die Länder zuständig.
Die Stützpunktvereine des Bundesprogramms IdS greifen auf lokal vorhandene
Infrastrukturen zurück. Baumaßnahmen oder andere infrastrukturverbessernde
Maßnahmen können im Rahmen des Bundesprogramms aufgrund der
Bestimmungen des Haushaltstitels nicht gefördert werden.
e) Welche Strukturprojekte (wie z. B. das 2014 ausgelaufene Projekt
„Gewinnung und Qualifizierung von Funktionärinnen und Funktionäre,
Übungsleiterinnen und Übungsleiter sowie Trainerinnen und Trainer mit
Migrationshintergrund“) wurden in den Jahren von 2015 bis 2018 durch
wie viele Bundesmittel gefördert?
Innerhalb des Bundesprogramms IdS stellt „Qualifizierung“ ein übergeordnetes
Ziel dar. Seit 2015 wird z. B. die Qualifizierungsmaßnahme „Fit für die Vielfalt“
im Bundesprogramm umgesetzt. Die Maßnahme zielt sportdidaktisch
insbesondere auf die Erhöhung der interkulturellen Sensibilität der Akteure des
Bundesprogramms ab. Übungsleitende werden nicht im Rahmen der Bundesförderung
ausgebildet. Auch bei den unter Frage 30 aufgeführten Sportprojekten wird ein
besonderer Schwerpunkt auf die Qualifizierung von Geflüchteten zur Übernahme
ehrenamtlicher Aufgaben im Sport gelegt (z. B. Übungsleiter, Trainer,
Schiedsrichter, Platzwart, Vereinsmanager u. a.).
f) Hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) (wie auf
Bundestagsdrucksache 18/5650, S. 23 angekündigt) das Thema „Sport als
Engagementfeld“ in seinen jährlichen Fachtagungen mit
Migrantenselbstorganisationen und Neue Deutsche Organisationen thematisiert, und wenn
ja, in welcher Form, und mit welchen Ergebnissen?
Das BAMF tauscht sich regelmäßig mit Migrantenorganisationen aus. In diesem
Rahmen wird anlassbezogen die Kooperation mit den Landessportbünden und
dem DOSB thematisiert, mit dem Ziel diese zu vertiefen. Jährliche Fachtagungen
haben auf Grund der außergewöhnlichen Belastungssituation des Bundesamtes
seit 2015 nicht mehr stattgefunden.
43. Welche integrationspolitischen Forschungsvorhaben hat der Bund im
Bereich der Sportwissenschaft in den Jahren von 2015 bis 2019 gefördert?
Keine.
44. Sind Themen, wie z. B. die „Integration von Geflüchteten in und durch den
Sport“ bzw. das „integrationspolitische Potential von
Migrantensportvereinen“ Gegenstand der durch den Bund geförderten sportwissenschaftlichen
Forschung, und wenn ja, inwiefern; wenn nein, warum nicht?
Forschungsvorhaben zu den genannten Themen gab es nicht. Allerdings wurden
2016 im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung des IdS-Programms die
besonderen Maßnahmen für Geflüchtete in den IdS-Stützpunktvereinen u. a. auf
ihre Zielrichtung, Dichte und Dauer evaluiert.
45. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
a) die Diskriminierung von Menschen mit sog. Migrationshintergrund,
b) die antiziganistische Diskriminierung von Menschen,
c) die antisemitische Diskriminierung von Menschen und
d) die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer
Religionszugehörigkeit
im Kontext des deutschen Vereinssports (sei es durch andere
Verbandsfunktionärinnen oder Verbandsfunktionäre, Sportlerinnen oder Sportler oder
„Fans“)?
Spezifische Erkenntnisse zu Diskriminierungsfällen liegen der Bundesregierung
nicht vor. Aussagekräftige Statistiken werden hierüber nicht geführt.
Beschwerden zu Diskriminierungsfällen erfasst unter anderem die
Antidiskriminierungsstelle (ADS) des Bundes.
Die dorthin gerichteten Beratungsanfragen werden nicht nach dem Merkmal
„Sport“ erfasst. Beschwerden, die die ADS in diesem Bereich erreichten, bezogen
sich auf eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der Ethnie (insgesamt
8 Fälle) im Hinblick auf die Mitgliedschaft in einem Verein, Verbands- oder
Vereinsvorschriften zur Zusammensetzung von Mannschaften, rassistische
Beleidigungen auf dem Spielfeld durch die gegnerische Mannschaft oder eine
rassistische Einstellung eines Vereins selbst.
Soweit es um Antisemitismus im Kontext des Vereinssports geht, wird auf den
2. Bericht des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (UEA) (Deutscher
Bundestag, Bundestagsdrucksache 18/11970 vom 7. April 2017), hier
insbesondere Kapitel 12.3, verwiesen. Antiziganistische Diskriminierungen wurden der
ADS nicht gemeldet.
46. Inwiefern hat der DFB nach Kenntnis der Bundesregierung eine
selbstkritische Aufarbeitung nach den eingestandenermaßen rassistischen Angriffe auf
die beiden deutschen Nationalspieler Mesut Özil und Ilkay Gündoğan
begonnen, sodass der DFB heute auf rassistische, antisemitische und/oder
antiziganistische Angriffe angemessen reagieren kann (
www.dfb.de/news/detail/
erklaerung-des-dfb-praesidiums-zum-ruecktritt-von-mesut-oezil-190102/)?
Wenn ja, wie sieht diese Reaktion aus, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat hierüber keine Kenntnis.
47. Ist es zutreffend, dass in den drei Jahren von 2015 bis 2017 (neben der
Strukturförderung der „Koordinationsstelle Fanprojekte“) bundesweit nur zehn
kleine, lokale Projekte im Bereich „Rechtsextremismus/Antirassismus/
Hooligans im Fußball/Fanprojekte“ durch den Bund gefördert wurden – aber
keines davon durch das für die Themen Verfassung und Demokratie, Innere
Sicherheit und Sport zuständige Bundesinnenministerium, sondern allein
durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ) (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13068, S. 12 ff.), und wenn ja,
warum?
Nein. In den Jahren 2015 bis 2017 hat die Bundeszentrale für politische Bildung
(BpB) drei Modellprojekte (Engagementförderung junger Geflüchteter durch
Qualifizierung im und durch Fußball; Mitgestalten! Vereine und Geflüchtete
gemeinsam für die Zukunft des Fußballs; Integrationsbotschafter/-in der Deutschen
Soccer Liga) im Bereich „Rechtsextremismus/Antirassismus/Hooligans im
Fußball/Fanprojekte“ gefördert.
Seit 2015 kooperiert die BpB zudem mit dem Verein Lernort Stadion e. V. Der
Verein fördert und vernetzt die Arbeit von 20 an Bundesligastadien angesiedelten
sogenannten Lernzentren und setzt innovative Projekte im Bereich der
außerschulischen Bildung um. Als Dachverband berät der Verein seine Mitglieder,
organisiert in Zusammenarbeit mit der BpB Weiterbildungs- und
Netzwerkveranstaltungen und entwickelt Konzepte, Materialien sowie Unterrichtshilfen für die
Praxis.
Im Auftrag der BpB entstand 2017 Refugee Eleven, eine elfteilige Webvideo-
Serie: Junge geflüchtete Amateurfußballer der Mannschaft „Refugee11“
begegnen zehn Profifußballern und einer Profifußballerin, die selbst Fluchterfahrungen
haben.
Im Rahmen des Bundesprogramms ZdT werden keine Fanprojekte als solches
gefördert, aber das Programm fördert Projekte zur Stärkung demokratischer
Teilhabe und gegen Extremismus. Im Mittelpunkt stehen regional verankerte Vereine,
Verbände und Multiplikatoren. Mit seiner inhaltlichen Fokussierung auf den
ländlichen/strukturschwachen Raum und vor allem auf die Verbände des Sports,
der Freiwilligen Feuerwehr, des THW und der Wohlfahrt als strukturbildende
Säulen der Gesellschaft abseits der großen Ballungszentren hat sich das
Programm als wirksames und erfolgreiches Instrument der Demokratieförderung und
Extremismusprävention mit hoher Qualität etabliert. Die Projekte sollen
präventiv, vor allem im Vorfeld möglicher extremistischer Gefährdungen agieren und
die grundlegenden Bedingungen für ein gleichwertiges und gewaltfreies
Zusammenleben schaffen. Im Bereich des Sports werden u. a. Projekte in 10
Landessportverbänden gefördert.
48. Inwiefern wurden die Themen Rassismus und Rechtsextremismus im Sport
bzw. im Fußball im Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz
2017 erwähnt, und wenn nicht, warum nicht?
Inwiefern wurden die Themen Antisemitismus und Antiziganismus im Sport
bzw. im Fußball im Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz
2017 erwähnt, und wenn nicht, warum nicht?
Der Jahresbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz stellt nur ausgewählte
Entwicklungen des jeweiligen Berichtsjahres in den jeweiligen
Phänomenbereichen dar. Er erhebt nicht den Anspruch, umfassend und vollständig über alle
Aspekte der Phänomenbereiche zu berichten.
49. Warum gibt es seitens der Bundeszentrale für politische Bildung kein
Programm zu dem Problem Rechtsextremismus- und Gewaltprävention speziell
im Fußballfanbereich (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4814, S. 8)?
Die Tätigkeit der BpB zielt u. a. darauf ab, der Entstehung bzw. Verfestigung
extremistischer Einstellungen und Strukturen durch politische Bildungsarbeit
entgegenzuwirken. Im Mittelpunkt der Arbeit steht, extremistischen, rassistischen
und demokratiefeindlichen Einstellungen und Parolen bereits im Vorfeld den
„Nährboden“ zu entziehen und den zivilgesellschaftlich engagierten Bürgerinnen
und Bürgern konkrete Hilfestellungen anzubieten, um extremistischen
Einstellungen argumentativ entgegentreten zu können. Aus Sicht der politischen Bildung
hat sich als sinnvoll erwiesen, bei Realisierung dieses präventiven Ansatzes in
hohem Maße phänomenübergreifend zu arbeiten. Eine solche
phänomenübergreifende Betrachtung von Formen des Extremismus ermöglicht sowohl die
Identifikation von Gemeinsamkeiten als auch von Unterschieden pädagogischer
Präventionsansätze und somit eine wirksamere Umsetzung zielgruppenspezifischer
Maßnahmen. Programme, die als Zielsetzung explizit eine eng umrissene
Zielgruppe adressieren, bergen zudem immer die Gefahr einer Stigmatisierung und
von Reaktanzen. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 28
und 29 auf Bundestagsdrucksache 19/4814 und die in der Antwort zu Frage 47
genannten Projekte verwiesen.
Seitens des mit seiner Geschäftsstelle in der BpB angesiedelten BfDT gibt es zwar
kein explizites „Programm“, jedoch gab es zahlreiche Angebote des BfDT in
Form von Veranstaltungen und anderer Aktivitäten. Zudem ist das BfDT
Gründungsmitglied im Netzwerk „Sport & Politik für Fairness, Respekt und
Menschenwürde“ und hat Praxisbroschüren gegen Rassismus und Diskriminierung im
Fußball „11 Fragen nach 90 Minuten“ und „Vielfalt trifft Fußball“ erarbeitet und
herausgegeben.
50. Warum erhält die Kampagne „Sport und Politik verein(t) gegen
Rechtsextremismus“ keine Fördermittel des Bundes (vgl. Bundestagsdrucksache
18/12371)?
Die Kampagne wurde 2018 in das Netzwerk „Sport und Politik für Fairness,
Respekt und Menschenwürde“ überführt. Die Arbeit des Netzwerks generiert keine
eigenen Kosten und trägt sich selbst. Um jedoch eine kontinuierliche
Netzwerkarbeit zu gewährleisten, wurde Anfang 2018 bei dsj in Frankfurt am Main eine
Geschäftsstelle für das Netzwerk eingerichtet, deren Arbeit im Rahmen des
Bundesprogramms ZdT durch das BMI gefördert wird.
51. Hat das BMI die DFB-Borschüre „Gegen Rechtsextremismus und
Diskriminierung. Für Vielfalt und Respekt“ aus dem Jahr 2016 finanziell gefördert;
und wenn ja, in welcher Höhe?
Das BMI hat den DFB bei der Erstellung der Broschüre fachlich-inhaltlich
unterstützt und beraten. Eine finanzielle Unterstützung seitens des BMI ist nicht
erfolgt.
52. Inwiefern reagiert die Bundesregierung auf eine zunehmende
Verschmelzung und Professionalisierung einer kampfbereiten Szene aus Neonazis,
Hooligans und rechten Kampfsportlern (
www.bpd.de/politik/extremismus/
rechtsextremismus/279552/der-extremrechte-kampfsportboom)?
Aus dem „Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Politisch motivierten
Kriminalität -rechts-“, der 2009 im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter
Beteiligung des Bundeskriminalamts erstellt wurde und seitdem fortlaufend
aktualisiert wird, wurden Maßnahmen festgelegt, welche die polizeiliche Präsenz
an Brenn- und Treffpunkten betreffen. Diese (und lageangepasst ggf. weitere
Maßnahmen) werden bei bekanntgewordenen Veranstaltungen der
Kampfsportszene durch die jeweiligen Landespolizeien im Rahmen der gesetzlichen
Möglichkeiten konsequent umgesetzt.
Im Bundesamt für Verfassungsschutz stellt die Bearbeitung der
rechtsextremistischen Kampfsportszene innerhalb des gewaltorientierten Rechtsextremismus
einen Schwerpunkt der Bearbeitung dar. So werden im Rahmen des gesetzlichen
Auftrags der Verfassungsschutzbehörden Einzelpersonen, Gruppierungen, Label
und Veranstaltungen der rechtsextremistischen Kampfsportszene intensiv
beobachtet. Darunter fallen auch Bezüge in das rechtsextremistische Hooligan-
Spektrum, zu rechtsextremistischen Parteien/Gruppierungen bzw. zu
rechtsextremistischen Kampfsportlern im Ausland.
Grundsätzlich bietet auch das Programm ZdT in dem durch die Fragesteller
zitierten Zusammenhang die Möglichkeit für betroffene Sportverbände
Problemlösungsstrategien zu entwickeln. Zudem bieten u. a. die in allen 16 Bundesländern
aktiven Mobilen Beratungsstellen Unterstützung und Beratung im Umgang mit
der dargestellten Herausforderung. Diese Beratungsstellen werden durch das
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ über die jeweiligen Landes-
Demokratiezentren gefördert.
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ISSN 0722-8333]