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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Vollendung der Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld
(insgesamt 19 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
31.07.2019
Antwortdauer
20 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1151411.07.2019
Vollendung der Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld (VDE 8.1 ABS)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11514
19. Wahlperiode 11.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Lisa Badum, Uwe Kekeritz, Stefan Gelbhaar,
Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vollendung der Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld
Mit Inbetriebnahme der Neubaustrecke Erfurt–Ebensfeld fand das
Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nummer 8 (VDE 8) zum Fahrplanwechsel im Dezember
2017 seinen vorläufigen Abschluss. Doch bisher sind die Arbeiten an der
Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld (VDE 8.1 Ausbaustrecke) nur im Abschnitt
Nürnberg–Fürth und Eltersdorf–Erlangen–Forchheim sowie zwischen
Breitengüßbach und Ebensfeld beendet. Die nachlaufenden Bauarbeiten im Bereich der
Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld gehen auch auf den späten Planungsbeginn
in diesem Abschnitt zurück. So hat die DB Netz AG im Bereich des Knotens
Bamberg (Planfeststellungsabschnitt 22) erst im Jahr 2012 die Planungen wieder
aufgenommen. Die Planungs- und Bauaktivitäten konzentrierten sich bis 2017
vor allem auf die Fertigstellung der Neubaustrecke Erfurt–Ebensfeld (www.
vde8.de/Der-Streckenabschnitt-VDE-8-1-Ausbaustrecke-Nuernberg---Ebensfeld
-------_site.site..ls_dir._siteid.1_function.set__lang_lang.de_likecms.html).
Die Durchfahrung der Stadt Bamberg wird nach jetzigem Planungsstand der letzte
Streckenabschnitt der Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld sein, der in etwa zehn
Jahren vollendet wird. Nach einer intensiven Variantenabwägung, wozu 2013
eigens ein Koordinierungskreis „Bahnausbau Bamberg“ gegründet wurde, stimmte
die Mehrheit des Bamberger Stadtrats am 6. März 2018 für die Variante mit einem
oberirdischen viergleisigen Ausbau durch Bamberg. Die nunmehr weiter vertiefte
Vorzugsvariante sieht vor, dass auf den beiden äußeren Gleisen der schnelle
Fernverkehr und über die innenliegenden Gleise der Nahverkehr und Güterverkehr
geführt wird. Der Bahnbau im Bamberger Stadtgebiet stellt die Planer vor besondere
Herausforderungen. Die UNESCO verlieh der Stadt Bamberg 1993 den Status des
Weltkulturerbes, woraus sich zusätzliche gestalterische Anforderungen an den
Bahnausbau im Stadtgebiet gerade auch beim Bahnlärmschutz ergeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Planungsstand hat die DB Netz AG im
Planfeststellungsabschnitt 13 (Güterzugstrecke Nürnberg Rbf–Eltersdorf) derzeit erreicht, und
bis wann wird ein Planfeststellungsbeschluss angestrebt?
2. Welchen Planungsstand hat die DB Netz AG im Planfeststellungsabschnitt
18/19 (Forchheim–Eggolsheim) derzeit erreicht, und bis wann wird ein
Planfeststellungsbeschluss angestrebt?
3. Welchen Planungsstand hat die DB Netz AG im
Planfeststellungsabschnitt 21 (Hirschaid) derzeit erreicht, und bis wann wird ein
Planfeststellungsbeschluss angestrebt?
4. Welchen Planungsstand hat die DB Netz AG im
Planfeststellungsabschnitt 22 (Bamberg) derzeit erreicht, und bis wann wird ein
Planfeststellungsbeschluss angestrebt?
5. Bis wann strebt die Bundesregierung den Abschluss einer
Finanzierungsvereinbarung für den Planfeststellungsabschnitt 22 (Bamberg) an, und von
welchen aktualisierten Baukosten geht die DB Netz AG in diesem Abschnitt
derzeit aus?
6. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn der Bauarbeiten im
Planfeststellungsabschnitt 22, und bis wann sollen die Arbeiten
abgeschlossen werden?
7. Wie will die DB Netz AG, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom November 2017 im Planfeststellungsabschnitt 15 (Fürther Bogen) und
16 (Fürth Nord) weiter verfahren?
8. Plant die DB Netz AG, im Planfeststellungsabschnitt 15 (Fürther Bogen) und
16 (Fürth Nord) ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren, um die
festgestellten Mängel zu beheben?
Wenn ja, bis wann strebt die DB Netz AG eine Neuauslegung der geänderten
Planunterlagen in den besagten Abschnitten an?
Wenn nein, welche Planung verfolgt die DB Netz AG stattdessen?
9. Ist es zutreffend, dass die DB Netz AG statt des Neubaus des Fürther Bogens
einen bestandsnahen Ausbau entlang der Strecke 5900 über Vach favorisiert
(siehe Nürnberger Nachrichten vom 3. Januar 2019; www.nordbayern.de/
region/ruckt-die-bahn-vom-further-s-bahn-schwenk-ab-1.8464198)?
Wenn ja, bis wann soll die Grundsatzentscheidung über die Variante gefällt
werden?
10. Hat die DB Netz AG eine Entscheidung getroffen, welche Einzelmaßnahmen
sie zum Erreichen einer Zielfahrzeit von unter 60 Minuten zwischen
Nürnberg und Erfurt weiterverfolgen will?
Wenn ja, welche Einzelmaßnahmen sollen bis zur Baureife gebracht werden
(bitte die Maßnahmen genau beschreiben)?
11. Wie viele Güterzüge passieren derzeit werktäglich den Knoten Bamberg
(bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 angeben), und wie verteilt sich das
Aufkommen auf die Zulauf- bzw. Ablaufstrecken 5102 (via Schweinfurt),
5919 (via NBS Ebensfeld–Erfurt) und 5100 (via Lichtenfels/Probstzella)?
12. Welche Zugzahlen ergeben sich für den Schienengüterverkehr in der
Verkehrsprognose 2030 bzw. 2035, und wie verteilt sich das Aufkommen auf
die Zulauf- bzw. Ablaufstrecken 5102 (via Schweinfurt), 5919 (via NBS
Ebensfeld–Erfurt) und 5100 (via Lichtenfels/Probstzella)?
13. Wird bei der Planung im Planfeststellungsabschnitt 22 (Bamberg) (PFA 22)
besonderer Wert auf einen städtebaulich-gestalterisch anspruchsvollen
Lärmschutz mit möglichst niedrigen Lärmschutzwänden gelegt?
Wenn ja, welche Gestaltungsprinzipien werden verfolgt, und welche
maximale Lärmschutzwandhöhe wird nicht überschritten?
14. Welche Anforderungen zur Gestaltung des Lärmschutzes ergeben sich aus
Sicht der Bundesregierung aus dem UNESCO-Welterbetitel Bambergs?
15. Gibt es Bestrebungen der DB Netz AG, die Durchfahrung Bamberg zum
Modellprojekt für die konsequente Anwendung innovativen Lärmschutzes zu
machen?
16. Soll im Bereich des PFA 22 innovativer Lärmschutz, also beispielsweise
Schienenstegdämpfer und niedrige Schallschutzwände, zum Einsatz
kommen?
Wenn ja, in welchen Abschnitten?
Wenn nein, warum nicht?
17. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überarbeitung der
Berechnungsmethode für den Mittelungspegel nach der Richtlinie zur
Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03) geplant, mit der
der Tatsache Rechnung getragen wird, dass durch die vollständige
Umrüstung des Güterwagenbestands auf K-Sohle und LL-Sohle
(Schienenlärmschutzgesetz – SchlärmschG, Verbot des Betriebs lauter Güterwagen Ende
2020) von Güterzügen deutlich geringere Schallimmissionen ausgehen
(Reduktion um etwa 10 dB(A))?
18. Von welchem Umrüstungsstand auf K-Sohle und LL-Sohle bei Güterwagen
geht die Berechnungsmethode für den Mittelungspegel nach der Richtlinie
zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03)
derzeit aus, bzw. findet die zunehmende Umrüstung auf „leise Bremssohlen“
bei der Berechnung des Mittelungspegels schon eine Berücksichtigung?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
19. Hat bei den Eisenbahnüberführungen „Moosstraße“ und „Zollner Straße“
eine Variantenabwägung zwischen einer Ausführung mit Kfz-Verkehr und
einer Ausführung, bei der ausschließlich öffentlicher Verkehr, Rad- und
Fußverkehr zulässig ist, stattgefunden?
Wenn ja, welche Kostenschätzung liegt beiden Varianten zu Grunde, und
was hat den Ausschlag für die Vorzugsvariante gegeben?
Berlin, den 25. Juni 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1207031.07.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11514 - Vollendung der Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 29. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12070
19. Wahlperiode 31.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Lisa Badum,
Uwe Kekeritz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11514 –
Vollendung der Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit Inbetriebnahme der Neubaustrecke Erfurt–Ebensfeld fand das
Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nummer 8 (VDE 8) zum Fahrplanwechsel im Dezember
2017 seinen vorläufigen Abschluss. Doch bisher sind die Arbeiten an der
Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld (VDE 8.1 Ausbaustrecke) nur im Abschnitt
Nürnberg–Fürth und Eltersdorf–Erlangen–Forchheim sowie zwischen
Breitengüßbach und Ebensfeld beendet. Die nachlaufenden Bauarbeiten im Bereich der
Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld gehen auch auf den späten Planungsbeginn
in diesem Abschnitt zurück. So hat die DB Netz AG im Bereich des Knotens
Bamberg (Planfeststellungsabschnitt 22) erst im Jahr 2012 die Planungen
wieder aufgenommen. Die Planungs- und Bauaktivitäten konzentrierten sich bis
2017 vor allem auf die Fertigstellung der Neubaustrecke Erfurt–Ebensfeld
(www.vde8.de/Der-Streckenabschnitt-VDE-8-1-Ausbaustrecke-Nuernberg---
Ebensfeld-------_site.site..ls_dir._siteid.1_function.set__lang_lang.de_likecms.html).
Die Durchfahrung der Stadt Bamberg wird nach jetzigem Planungsstand der
letzte Streckenabschnitt der Ausbaustrecke Nürnberg–Ebensfeld sein, der in
etwa zehn Jahren vollendet wird. Nach einer intensiven Variantenabwägung,
wozu 2013 eigens ein Koordinierungskreis „Bahnausbau Bamberg“ gegründet
wurde, stimmte die Mehrheit des Bamberger Stadtrats am 6. März 2018 für die
Variante mit einem oberirdischen viergleisigen Ausbau durch Bamberg. Die
nunmehr weiter vertiefte Vorzugsvariante sieht vor, dass auf den beiden äußeren
Gleisen der schnelle Fernverkehr und über die innenliegenden Gleise der
Nahverkehr und Güterverkehr geführt wird. Der Bahnbau im Bamberger Stadtgebiet
stellt die Planer vor besondere Herausforderungen. Die UNESCO verlieh der
Stadt Bamberg 1993 den Status des Weltkulturerbes, woraus sich zusätzliche
gestalterische Anforderungen an den Bahnausbau im Stadtgebiet gerade auch
beim Bahnlärmschutz ergeben.
1. Welchen Planungsstand hat die DB Netz AG im
Planfeststellungsabschnitt 13 (Güterzugstrecke Nürnberg Rbf–Eltersdorf) derzeit erreicht, und
bis wann wird ein Planfeststellungsbeschluss angestrebt?
Die Güterzugstrecke ist im Zuge der Bekanntgabe der Bewertung der
Schienenwegeausbauvorhaben des Potenziellen Bedarfs im November 2018 in den
Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans aufgestiegen. Die DB Netz AG
überarbeitet derzeit die bereits im Planfeststellungsverfahren befindlichen
Planfeststellungsunterlagen und plant, diese Überarbeitung Ende 2019 abzuschließen.
Die Festlegung eines Termins, zu dem ein Planfeststellungsbeschluss ergehen
kann, kann erst auf der Grundlage der überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen
und des Ergebnisses des Anhörungsverfahrens erfolgen.
2. Welchen Planungsstand hat die DB Netz AG im Planfeststellungsabschnitt
18/19 (Forchheim–Eggolsheim) derzeit erreicht, und bis wann wird ein
Planfeststellungsbeschluss angestrebt?
Das Planrecht liegt seit Januar 2016 vor. Ein derzeit noch nicht abgeschlossenes
Planänderungsverfahren betrifft den Haltepunkt Forchheim Nord (Bau eines
Mittelbahnsteigs). Der Abschluss dieses Verfahrens wird für 2020 angestrebt.
3. Welchen Planungsstand hat die DB Netz AG im
Planfeststellungsabschnitt 21 (Hirschaid) derzeit erreicht, und bis wann wird ein
Planfeststellungsbeschluss angestrebt?
Für den Planfeststellungsabschnitt 21 wurde das zweite Planänderungsverfahren
eingeleitet. Die erforderlichen Planfeststellungsunterlagen werden derzeit
geprüft. Die Planfeststellungsbehörde strebt eine zügige Durchführung des
Anhörungsverfahrens für diese zweite Planänderung an, um das
Planfeststellungsverfahren im Jahr 2020 abschließen zu können.
4. Welchen Planungsstand hat die DB Netz AG im
Planfeststellungsabschnitt 22 (Bamberg) derzeit erreicht, und bis wann wird ein
Planfeststellungsbeschluss angestrebt?
Derzeit werden durch die Vorhabenträgerin die Planfeststellungsunterlagen für
die dritte Planänderung zum laufenden Planfeststellungsverfahren erarbeitet. Eine
Aussage zu einem Termin, zu dem ein Planfeststellungsbeschluss ergehen kann,
kann erst auf der Grundlage der überarbeiteten Planfeststellungsunterlagen und
des Ergebnisses des Anhörungsverfahrens getroffen werden.
5. Bis wann strebt die Bundesregierung den Abschluss einer
Finanzierungsvereinbarung für den Planfeststellungsabschnitt 22 (Bamberg) an, und von
welchen aktualisierten Baukosten geht die DB Netz AG in diesem Abschnitt
derzeit aus?
Der Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung für vorgezogene
Maßnahmenanteile ist im Dezember 2018 erfolgt. Der Abschluss der
Baufinanzierungsvereinbarung für die Hauptbaumaßnahme ist im Jahr 2022 vorgesehen. Der
Gesamtwertumfang der Maßnahme im Knoten Bamberg beträgt ca. 1 Mrd. Euro.
6. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Beginn der Bauarbeiten im
Planfeststellungsabschnitt 22, und bis wann sollen die Arbeiten
abgeschlossen werden?
Erste bauvorbereitende Maßnahmen werden ab 2021 erfolgen. Der Baubeginn der
Hauptbaumaßnahme ist ab dem Jahr 2023 vorgesehen. Der Abschluss der
Hauptbaumaßnahme soll im Jahr 2030 erfolgen.
7. Wie will die DB Netz AG, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
vom November 2017 im Planfeststellungsabschnitt 15 (Fürther Bogen) und
16 (Fürth Nord) weiter verfahren?
8. Plant die DB Netz AG, im Planfeststellungsabschnitt 15 (Fürther Bogen) und
16 (Fürth Nord) ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren, um die
festgestellten Mängel zu beheben?
Wenn ja, bis wann strebt die DB Netz AG eine Neuauslegung der geänderten
Planunterlagen in den besagten Abschnitten an?
Wenn nein, welche Planung verfolgt die DB Netz AG stattdessen?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Planfeststellungsabschnitt 15 besteht rechtskräftiges Baurecht. Die DB Netz
AG plant für den Anteil der Güterzugstrecke im Planfeststellungsabschnitt 16 ein
ergänzendes Planfeststellungsverfahren, um die festgestellten Mängel zu
beheben, und beabsichtigt das Planänderungsverfahren 2019 nach Absprache mit dem
Freistaat Bayern, der für die Projekte nach dem GVFG zuständig ist, zu
beantragen.
Bezüglich des S-Bahn-Anteils des Planfeststellungsabschnittes 16 gibt es durch
die Aufnahme der „Maßnahmen zur zusätzlichen Fahrzeitverkürzung
Nürnberg–Erfurt“ in den Vordringlichen Bedarf des BVWP neue Randbedingungen.
Somit können Aussagen zum weiteren Verfahren für den S-Bahn-Anteil des
Planfeststellungsabschnittes 16 erst nach Vorplanung der Maßnahmen zur
zusätzlichen Fahrzeitverkürzung Nürnberg–Erfurt erfolgen.
9. Ist es zutreffend, dass die DB Netz AG statt des Neubaus des Fürther Bogens
einen bestandsnahen Ausbau entlang der Strecke 5900 über Vach favorisiert
(siehe Nürnberger Nachrichten vom 3. Januar 2019; www.nordbayern.de/
region/ruckt-die-bahn-vom-further-s-bahn-schwenk-ab-1.8464198)?
Wenn ja, bis wann soll die Grundsatzentscheidung über die Variante gefällt
werden?
Nein.
10. Hat die DB Netz AG eine Entscheidung getroffen, welche Einzelmaßnahmen
sie zum Erreichen einer Zielfahrzeit von unter 60 Minuten zwischen
Nürnberg und Erfurt weiterverfolgen will?
Wenn ja, welche Einzelmaßnahmen sollen bis zur Baureife gebracht werden
(bitte die Maßnahmen genau beschreiben)?
Die DB Netz AG hat mit den Planungen im ersten Quartal 2019
begonnen. Grundlage zum Planungsbeginn zur Grundlagen- und Vorplanung
(HOAI-Lph 1/2) sind die Vorschläge des Gutachters des Bundes, welche durch
die positive volkswirtschaftliche Bewertung eine Aufnahme in den
Vordringlichen Bedarf erfahren haben. Die Vorschläge werden in der Planungsphase
Lph 1/2 geprüft und hinsichtlich der Notwendigkeit zur Fahrzeitverkürzung neu
bewertet. Frühestens im dritten Quartal 2020 können Aussagen zum
Maßnahmenpaket getroffen werden. Mit Abschluss der Vorplanung liegt das
Maßnahmenpaket zum Erreichen der Zielfahrzeit von unter 60 Minuten zwischen Nürnberg und
Erfurt vor.
11. Wie viele Güterzüge passieren derzeit werktäglich den Knoten Bamberg
(bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 angeben), und wie verteilt sich das
Aufkommen auf die Zulauf- bzw. Ablaufstrecken 5102 (via Schweinfurt),
5919 (via NBS Ebensfeld–Erfurt) und 5100 (via Lichtenfels/Probstzella)?
Nach Auskunft der DB Netz AG unterteilte sich der Güterverkehr (werktags) über
die gefragten Jahre in Summe wie folgt:
Strecke Richtung 2016 2017 2018
5100 Bamberg - Hallstadt 1.972 3.523 5.823
5100 Hallstadt - Bamberg 1.788 3.857 6.104
5102 Bamberg - Schweinfurt 2.355 1.943 3.324
5102 Schweinfurt - Bamberg 4.085 3.580 5.663
5919 Breitengüßbach - Unterleiterbach 0 0 206
5919 Unterleiterbach - Breitengüßbach 0 0 39
Knoten Bamberg Zulaufende Verkehrsströme inkl. 5900 14.087 18.100 29.664
12. Welche Zugzahlen ergeben sich für den Schienengüterverkehr in der
Verkehrsprognose 2030 bzw. 2035, und wie verteilt sich das Aufkommen auf
die Zulauf- bzw. Ablaufstrecken 5102 (via Schweinfurt), 5919 (via NBS
Ebensfeld–Erfurt) und 5100 (via Lichtenfels/Probstzella)?
Bei den im Folgenden genannten Prognose-Zugzahlen handelt es sich um Werte
des Bundesverkehrswegeplans 2030 (Zielnetz). Auf Basis dieser Werte
entwickelt die DB Netz AG ihre Prognose für die jeweilige Planfeststellung/-änderung:
Strecke 5102 (via Schweinfurt): 34 Güterzüge/Tag
Strecke 5919 (via NBS Ebensfeld–Erfurt):57 Güterzüge/Tag
Strecke 5100 (via Lichtenfels/Probstzella): 49 Güterzüge/Tag.
Eine Prognose für 2035 liegt nicht vor.
13. Wird bei der Planung im Planfeststellungsabschnitt 22 (Bamberg) (PFA 22)
besonderer Wert auf einen städtebaulich-gestalterisch anspruchsvollen
Lärmschutz mit möglichst niedrigen Lärmschutzwänden gelegt?
Wenn ja, welche Gestaltungsprinzipien werden verfolgt, und welche
maximale Lärmschutzwandhöhe wird nicht überschritten?
14. Welche Anforderungen zur Gestaltung des Lärmschutzes ergeben sich aus
Sicht der Bundesregierung aus dem UNESCO-Welterbetitel Bambergs?
16. Soll im Bereich des PFA 22 innovativer Lärmschutz, also beispielsweise
Schienenstegdämpfer und niedrige Schallschutzwände, zum Einsatz
kommen?
Wenn ja, in welchen Abschnitten?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13, 14 und 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Zur Berücksichtigung des Stadtbildes erfolgt ein Realisierungswettbewerb unter
Berücksichtigung des UNESCO-Welterbetitels, in welchem die gestalterischen
Anforderungen der Stadt Bamberg im Rahmen der wirtschaftlichen
Möglichkeiten beachtet werden. Dabei erfolgt eine Abwägung zwischen dem Schutzzweck
des Schallschutzes einerseits und der Stadtbildpflege andererseits. Eine Aussage
zu den maximalen Lärmschutzwandhöhen kann noch nicht getroffen werden, da
die schalltechnische Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist.
15. Gibt es Bestrebungen der DB Netz AG, die Durchfahrung Bamberg zum
Modellprojekt für die konsequente Anwendung innovativen Lärmschutzes
zu machen?
Im Zuge der schalltechnischen Berechnungen werden aktive und passive
Schutzmaßnahmen untersucht, welche die für dieses Vorhaben gültige Richtlinie
zur Berechnung der Schall-immissionen von Schienenwegen entsprechend der
Schall 03 [1990] vorsieht. Dies entspricht § 4 Absatz 3 16. BImSchV zur
Einführung der neuen Schall 03 [2012].
17. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine Überarbeitung der
Berechnungsmethode für den Mittelungspegel nach der Richtlinie zur
Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03) geplant, mit der
der Tatsache Rechnung getragen wird, dass durch die vollständige
Umrüstung des Güterwagenbestands auf K-Sohle und LL-Sohle
(Schienenlärmschutzgesetz – SchlärmschG, Verbot des Betriebs lauter Güterwagen Ende
2020) von Güterzügen deutlich geringere Schallimmissionen ausgehen
(Reduktion um etwa 10 dB(A))?
18. Von welchem Umrüstungsstand auf K-Sohle und LL-Sohle bei Güterwagen
geht die Berechnungsmethode für den Mittelungspegel nach der Richtlinie
zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03)
derzeit aus, bzw. findet die zunehmende Umrüstung auf „leise Bremssohlen“
bei der Berechnung des Mittelungspegels schon eine Berücksichtigung?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die überarbeitete „Richtlinie zur Berechnung des Beurteilungspegels für
Schienenwege“ (Schall 03) ist seit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Mit ihr ist eine
Berücksichtigung der umgerüsteten Güterwagen auf Verbundstoff-Klotzbremsen
vorgesehen. Die Richtlinie berücksichtigt, dass bis zum Jahr 2020 80 Prozent und bis
zum Jahr 2030 alle Güterwagen mit Verbundstoff-Klotzbremsen ausgestattet
sind.
19. Hat bei den Eisenbahnüberführungen „Moosstraße“ und „Zollner Straße“
eine Variantenabwägung zwischen einer Ausführung mit Kfz-Verkehr und
einer Ausführung, bei der ausschließlich öffentlicher Verkehr, Rad- und
Fußverkehr zulässig ist, stattgefunden?
Wenn ja, welche Kostenschätzung liegt beiden Varianten zu Grunde, und
was hat den Ausschlag für die Vorzugsvariante gegeben?
Die Eisenbahnüberführungen Moosstraße und Zollnerstraße sind Bestandteil des
Knotens Bamberg und liegen in der Verantwortung des Straßenbaulastträgers.
Daher werden Eisenbahnüberführungen von der DB Netz AG entsprechend den
Vorgaben der Stadt Bamberg geplant. Für die Eisenbahnüberführungen
Moosstraße und Zollnerstraße wurde vom Stadtrat der Stadt Bamberg in der
Stadtratssitzung am 26. Juni 2019 die Variante einer eingeschränkten Nutzung beraten und
verworfen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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