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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Arbeitsplätze in der Windenergiebranche
(insgesamt 36 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Datum
02.08.2019
Antwortdauer
18 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenEnergie & Klima
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1161915.07.2019
Arbeitsplätze in der Windenergiebranche
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11619
19. Wahlperiode 15.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin, Dr. Gesine Lötzsch,
Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne, Kerstin Kassner, Caren Lay,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Victor Perli,
Ingrid Remmers, Dr. Kirsten Tackmann, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel und
der Fraktion DIE LINKE.
Arbeitsplätze in der Windenergiebranche
Die Große Koalition hat das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien auf
mindestens 65 Prozent bis 2030 anzuheben. Im Jahr 2018 lag der Ausbau mit knapp
2,5 GW brutto unterhalb des Ausbaukorridors von 2,8 GW brutto und entspricht
einem Rückgang von 55 Prozent gegenüber dem Jahr 2017. Im ersten Quartal
dieses Jahres ist der Aufbau neuer Windräder zur Stromerzeugung um fast
90 Prozent im Vergleich zu den ersten drei Monaten der drei Vorjahre
eingebrochen, berichtet die Fachagentur Windenergie an Land („Ausbausituation der
Windenergie an Land im Frühjahr 2019“ auf www.fachagentur-windenergie.de).
Demnach seien zwischen Januar und März 2019 lediglich 41 neue
Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 134 Megawatt in Betrieb genommen
worden.
Die Branche ist daher von Kurzarbeit betroffen. Um das 65-Prozent-Ziel zu
erreichen, sieht das sogenannte Energiesammelgesetz Sonderausschreibungen für
Windenergie an Land in Höhe von 1 000 MW (2019), 1 400 MW (2020) und
1 600 MW (2021) vor. Notwendig wären aber jährliche Neuinstallationen von
mindestens vier Gigawatt Windkraft an Land und fünf Gigawatt Photovoltaik
(siehe Publikation Agora Energiewende „Wie man 65 Prozent Erneuerbare
Energien bis 2030 in die Stromnetze kriegt“ auf www.agora-energiewende.de).
Von einem solchen Ausbaupfad ist Deutschland nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller weit entfernt. Stattdessen ist die Windenergiebranche
auf Kurzarbeit angewiesen, die auch noch ausgeweitet werden müsse, wenn sich
am Ausbaupfad nichts ändere (siehe Artikel „Windindustrie: IG Metall fordert
Sicherung der Arbeitsplätze“ vom 9. Mai 2019 auf www.abendblatt.de). Der
Windanlagenhersteller Senvion S. A. hat Anfang April 2019 Insolvenz in
Eigenverwaltung beantragt. Betriebsräte sehen die Entwicklung in der
Windenergiebranche insgesamt kritisch: Der Kostendruck habe konkrete Auswirkungen,
nämlich den Abbau von Arbeitsplätzen und eine verschlechterte Auftragslage in
Deutschland. Auch bei Zuliefererinnen und Zulieferern sind unmittelbar
Arbeitsplätze gefährdet oder bereits verlorengegangen. In der Branche werden bereits
Parallelen zur Situation bei den erneuerbaren Energien in den Jahren 2012 bis
2014 gezogen, als ein Beschäftigungsabbau um circa ein Drittel stattfand (siehe
Publikation der IG Metall „Situation in den Betrieben der Windindustrie spitzt
sich zu“ auf www.cms.igmetall-kueste.de).
Dass der Zubau bei Windenergie an Land ins Stocken geraten ist, ist nach Ansicht
der Fragestellerinnen und Fragestellern auch Fehlentwicklungen beim
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschuldet, die die Bundesregierung zu
verantworten hat. So gingen im Ausschreibungsjahr 2017 rund 90 Prozent der
Förderzusagen an immissionsschutzrechtlich noch nicht genehmigte Windprojekte. Zwar hat
die Koalition zwischenzeitlich o. g. Sonderausschreibungen beschlossen. Mit
ihnen ist es aber nicht möglich, jener Ausbaudelle bei Windkraft an Land
entgegenzuwirken, die in den Jahren 2019/2020 infolge des nach Meinung der
Fragestellerinnen und Fragesteller missratenen Ausschreibungsdesigns des EEG 2017
erwartet wird. Dazu hätte es bereits 2018 Sonderausschreibungen mit verkürzter
Realisierungsfrist geben müssen.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die dargestellte Situation in
einer Zukunftsbranche nicht hinnehmbar.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch ist die Wertschöpfung durch die Stromerzeugung aus
Erneuerbaren-Anlagen zu beziffern (bitte jährlich nach Erzeugungsarten für die letzten
zehn Jahre aufschlüsseln, insbesondere Photovoltaik – PV –, Windenergie,
Bioenergie)?
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bunderegierung die innerdeutsche
Wertschöpfung bei der Produktion von Windkraftanlagen?
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche
Wertschöpfung bei der Projektierung und Installation (Aufstellung) von
Windkraftanlagen an Land und auf See (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
4. Wie viele Unternehmen in Deutschland zählen nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Windindustrie, und wie hat sich die Zahl dieser Unternehmen in
den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
5. Wie viele Neugründungen, Schließungen und Fusionen von Unternehmen
der Windindustrie in Deutschland sind der Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren bekannt (bitte nach Jahren und Unternehmen aufschlüsseln)?
6. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
Zulieferfirmen zum Bau von Windenergieanlagen?
7. Sind der Bundesregierung Unternehmen der Windenergieindustrie oder der
Zulieferindustrie bekannt, die aufgrund mangelnder Auftragslage ihre
Werksstandorte ins Ausland verlegt haben?
8. Wie haben sich Im- und Export von Windenergieanlagen oder
Windenergieanlagenteilen aus dem Ausland bzw. in das Ausland in den letzten zehn
Jahren entwickelt?
9. Welcher prozentuale Anteil von Anlagenteilen zum Bau von Windanlagen
wird derzeit aus dem Ausland importiert, und welchen Wert haben diese (in
Euro)?
10. Welcher prozentuale Anteil an der Gesamtproduktion von
Windanlagenteilen in Deutschland wird derzeit in das Ausland exportiert?
11. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren in Deutschland in der Windindustrie tätig gewesen (bitte
jährlich darstellen und nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung,
Minijob, Leiharbeit, jeweils in Vollzeit bzw. Teilzeit, Geschlecht, Alter, Ost
bzw. West und Bundesland und Onshore bzw. Offshore differenzieren)?
12. Wie viele Vollzeitstellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung abhängig
von Zulieferungen an die Windindustrie in Deutschland (bitte nach
Bundesland differenzieren)?
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilzeitquote in der
Windindustrie, und wie hoch ist diese im Vergleich dazu in der
Gesamtwirtschaft (bitte sowohl die Gesamtquote als auch nach Geschlecht, Ost bzw.
West und Bundesland und Onshore bzw. Offshore differenziert ausweisen)?
14. Wie viele Auszubildende sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren in Deutschland in der Windindustrie beschäftigt gewesen
(bitte jährlich darstellen und nach Geschlecht und Ost bzw. West und
Bundesland und Onshore bzw. Offshore differenzieren)?
15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Anzahl und Anteil von
Beschäftigten in der Windindustrie, die ergänzend zu ihrem Lohn
Aufstockungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
beziehen (bitte die relativen Werte gemessen an allen Beschäftigten der
Windindustrie ausweisen und die jüngsten verfügbaren Daten und die letzten
zehn Jahre darstellen sowie nach Geschlecht Alter, Ost bzw. West und
Bundesland differenzieren)?
16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil
der befristet und unbefristet Beschäftigten mit und ohne Sachgrund in der
Windindustrie (bitte die relativen Werte gemessen an allen Beschäftigten der
Windindustrie ausweisen und die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie
jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht, Ost
bzw. West, Alter und Bundesland sowie Onshore bzw. Offshore
differenzieren)?
17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und
der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei den Neueinstellungen in der
Windindustrie, und wie hoch war im gleichen Zeitraum die Übernahmequote
in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (bitte die Anzahl und den Anteil der
befristeten Arbeitsverträge sowohl insgesamt als auch nach mit und ohne
Sachgrund differenziert darstellen, bitte die jüngsten verfügbaren Daten
angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahren darstellen, bitte nach
Geschlecht, Alter, Bundesland sowie Onshore bzw. Offshore differenzieren)?
18. Kann die Bundesregierung Zahlen der Branche bestätigen, nach denen ab
Ende 2020 rund 4 GW Windenergieleistung aus der EEG-Förderung fallen,
danach jährlich im Durchschnitt 2,4 GW, bzw. wie hoch sind die
Windenergieleistungen, die jährlich zwischen 2020 und 2030 aus der Förderung
fallen?
19. Kann die Bundesregierung Branchenangaben bestätigen, wonach die jährlich
neuinstallierte Leistung an Windenergie – setzt sich der niedrige Brutto-
Zubau von 2018 fort – unter dem Rückbau an Leistung ab 2020 liegen könnte?
20. Nach welcher Art von Arbeitsverhältnissen lässt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Beschäftigung in der Windindustrie aufschlüsseln (bitte
nach Vollzeit, Teilzeit, Leiharbeit, Minijob, befristet und unbefristet und
nach Geschlecht auflisten)?
21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschäftigungssituation
in der Windindustrie in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren
und Onshore bzw. Offshore aufschlüsseln)?
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in
Unternehmen der Windindustrie in den letzten zehn Jahren entwickelt?
23. Wie viele Arbeitsplätze in der Windenergiebranche und bei Zulieferern sind
seit 2017 bundesweit abgebaut worden (bitte nach direkt Beschäftigten in der
Windindustrie sowie Zulieferern und nach Bundesland sowie Vollzeit- und
Teilzeitbeschäftigten differenzieren)?
24. Wie viele Arbeitsplätze in der Windenergiebranche und bei Zulieferern sind
derzeit gefährdet (bitte nach direkt Beschäftigten in der Windindustrie sowie
Zulieferern differenzieren)?
25. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die Ursachen für die
Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Windenergiebranche?
26. Wie haben sich die Fördersätze im Bereich der Windenergie in den letzten
fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahr und nach Onshore und Offshore
getrennt auflisten)?
27. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der aktuell kritischen
Beschäftigungssituation und der Einführung von Ausschreibungen bei erneuerbaren
Energien bzw. dem Preisgefälle, das seither stattgefunden hat?
28. Welchen Anteil am Einbruch bei der Installation von Windenergieanlagen
haben nach Ansicht der Bundesregierung fehlende Flächen und/oder
fehlende Genehmigungen?
29. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag entsprechend
des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD „eine
bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE)“
vorlegen, um „die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-
Anlagen [zu] beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern [zu] verbessern“?
30. Welchen Anteil am Einbruch bei der Installation von Windenergieanlagen
hat nach Ansicht der Bundesregierung die in den einleitenden Bemerkungen
angeführte erwartete Delle bei Projektrealisierungen infolge des fehlerhaften
Ausschreibungsdesigns im Jahr 2017?
31. Warum hat die Bundesregierung Zeitpunkt und Realisierungsfristen der
Sonderausschreibungen nicht so gewählt, dass die in Frage 30 genannte Delle
weitgehend ausgeglichen werden könnte?
32. Mit welchen Maßnahmen und wann gedenkt die Bundesregierung der
negativen Arbeitsplatzentwicklung in der Windenergiebranche
entgegenzuwirken?
33. Von welcher Beschäftigungsentwicklung bei erneuerbaren Energien
insgesamt geht die Bundesregierung angesichts einer aufgrund des Erneuerbare-
Energien-Ziels von 65 Prozent Anteil an der Stromproduktion bis 2030
vermutlich wachsenden Branche in den Jahren 2019 bis 2030 aus (bitte wenn
möglich pro Jahr einzeln auflisten und nach Herstellung von Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Energien, Betrieb und Wartung sowie Forschung und
Entwicklung differenzieren)?
34. In welchem Gesetz und wann wird die Bundesregierung das Ziel des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, bis zum Jahr 2030 einen
Ökostromanteil von 65 Prozent zu erreichen, festschreiben?
35. Ist die Erneuerbaren-Industrie und insbesondere die Windindustrie Teil der
Industriestrategie der Bundesregierung, und wenn ja, inwiefern, und wenn
nein, weshalb nicht?
36. Besitzt die Bundesregierung eine Transformationsstrategie auf dem Weg zu
einer klimafreundlichen Industrie, wie sie die notwendige Dekarbonisierung
Deutschlands gemäß Pariser Klimaabkommen erforderlich macht, und falls
ja, welche Rolle spielt die Windindustrie in dieser Transformationsstrategie?
Berlin, den 26. Juni 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1212902.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11619 - Arbeitsplätze in der Windenergiebranche
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
29. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12129
19. Wahlperiode 02.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lorenz Gösta Beutin,
Dr. Gesine Lötzsch, Heidrun Bluhm-Förster, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/11619 –
Arbeitsplätze in der Windenergiebranche
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Große Koalition hat das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien auf
mindestens 65 Prozent bis 2030 anzuheben. Im Jahr 2018 lag der Ausbau mit
knapp 2,5 GW brutto unterhalb des Ausbaukorridors von 2,8 GW brutto und
entspricht einem Rückgang von 55 Prozent gegenüber dem Jahr 2017. Im ersten
Quartal dieses Jahres ist der Aufbau neuer Windräder zur Stromerzeugung um
fast 90 Prozent im Vergleich zu den ersten drei Monaten der drei Vorjahre
eingebrochen, berichtet die Fachagentur Windenergie an Land („Ausbausituation
der Windenergie an Land im Frühjahr 2019“ auf www.fachagentur-windener-
gie.de). Demnach seien zwischen Januar und März 2019 lediglich 41 neue
Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 134 Megawatt in Betrieb
genommen worden.
Die Branche ist daher von Kurzarbeit betroffen. Um das 65-Prozent-Ziel zu
erreichen, sieht das sogenannte Energiesammelgesetz Sonderausschreibungen für
Windenergie an Land in Höhe von 1 000 MW (2019), 1 400 MW (2020) und
1 600 MW (2021) vor. Notwendig wären aber jährliche Neuinstallationen von
mindestens vier Gigawatt Windkraft an Land und fünf Gigawatt Photovoltaik
(siehe Publikation Agora Energiewende „Wie man 65 Prozent Erneuerbare
Energien bis 2030 in die Stromnetze kriegt“ auf www.agora-energiewende.de).
Von einem solchen Ausbaupfad ist Deutschland nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller weit entfernt. Stattdessen ist die Windenergiebranche
auf Kurzarbeit angewiesen, die auch noch ausgeweitet werden müsse, wenn sich
am Ausbaupfad nichts ändere (siehe Artikel „Windindustrie: IG Metall fordert
Sicherung der Arbeitsplätze“ vom 9. Mai 2019 auf www.abendblatt.de). Der
Windanlagenhersteller Senvion S. A. hat Anfang April 2019 Insolvenz in
Eigenverwaltung beantragt. Betriebsräte sehen die Entwicklung in der
Windenergiebranche insgesamt kritisch: Der Kostendruck habe konkrete Auswirkungen,
nämlich den Abbau von Arbeitsplätzen und eine verschlechterte Auftragslage
in Deutschland. Auch bei Zuliefererinnen und Zulieferern sind unmittelbar
Arbeitsplätze gefährdet oder bereits verlorengegangen. In der Branche werden
bereits Parallelen zur Situation bei den erneuerbaren Energien in den Jahren 2012
bis 2014 gezogen, als ein Beschäftigungsabbau um circa ein Drittel stattfand
(siehe Publikation der IG Metall „Situation in den Betrieben der Windindustrie
spitzt sich zu“ auf www.cms.igmetall-kueste.de).
Dass der Zubau bei Windenergie an Land ins Stocken geraten ist, ist nach
Ansicht der Fragestellerinnen und Fragestellern auch Fehlentwicklungen beim
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geschuldet, die die Bundesregierung zu
verantworten hat. So gingen im Ausschreibungsjahr 2017 rund 90 Prozent der
Förderzusagen an immissionsschutzrechtlich noch nicht genehmigte Windprojekte.
Zwar hat die Koalition zwischenzeitlich o. g. Sonderausschreibungen
beschlossen. Mit ihnen ist es aber nicht möglich, jener Ausbaudelle bei Windkraft an
Land entgegenzuwirken, die in den Jahren 2019/2020 infolge des nach Meinung
der Fragestellerinnen und Fragesteller missratenen Ausschreibungsdesigns des
EEG 2017 erwartet wird. Dazu hätte es bereits 2018 Sonderausschreibungen mit
verkürzter Realisierungsfrist geben müssen.
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ist die dargestellte Situation in
einer Zukunftsbranche nicht hinnehmbar.
1. Wie hoch ist die Wertschöpfung durch die Stromerzeugung aus
Erneuerbaren-Anlagen zu beziffern (bitte jährlich nach Erzeugungsarten für die letzten
zehn Jahre aufschlüsseln, insbesondere Photovoltaik – PV –, Windenergie,
Bioenergie)?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur gesamten Wertschöpfung durch
die Stromerzeugung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen vor. In einem
Forschungsvorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
wurde allerdings die Bruttoproduktion durch Erneuerbare-Energien-Anlagen
ermittelt. Die Bruttoproduktion umfasst neben der eigenen Wertschöpfung auch
alle als Vorleistungen bezogenen Güter. Mit den 2019 vorliegenden Daten konnte
die Bruttoproduktion bis einschließlich des Jahres 2017 ermittelt werden.
Tabelle: Bruttoproduktion in Deutschland durch Erneuerbare Stromerzeugung
(einschließlich Kraft-Wärme-Kopplung) in Millionen Euro (laufende Preise)
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Windenergie 15.700 15.280 17.500 20.620 23.450 24.380 24.740 27.300 21.890
PV 19.150 29.990 27.750 20.010 7.870 4.610 4.740 4.710 4.700
Bioenergie 4.960 5.440 7.090 2.380 2.310 2.220 1.070 1.220 1.240
Sonstige
(Wasserkraft,
Geothermie,
Solarthermie) 2.550 2.070 2.030 1.650 1.170 1.070 950 900 520
Quelle: Schätzungen von DLR und DIW (2019). Eine Differenzierung nach Strom und Wärme ist bei Biomasseheizkraftwerk und geothermischen
Anlagen auf Grund der verfügbaren Datenlage nicht möglich.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bunderegierung die innerdeutsche
Wertschöpfung bei der Produktion von Windkraftanlagen?
Der Bundesregierung liegen keine Angaben zur gesamten Wertschöpfung durch
die Produktion von Windkraftanlagen vor. Der Produktionswert der zum Absatz
bestimmten windgetriebenen Stromerzeugungsaggregate (Güterverzeichnis-für-
Produktionsstatistiken-Nr. 2811 24 000) entwickelte sich laut amtlicher
Produktionsstatistik wie folgt:
Tabelle: Produktionswert der zum Absatz bestimmten windgetriebenen
Stromerzeugungsaggregate
2009 2010 2011 2012 2013
Produktion in Mrd. € 2,17 1,66 1,91 2,74 2,58
2014 2015 2016 2017 2018
Produktion in Mrd. € 2,82 3,11 3,16 1,94 1,58
Quelle: Destatis
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche
Wertschöpfung bei der Projektierung und Installation (Aufstellung) von
Windkraftanlagen an Land und auf See (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?
Die vom Bundeswirtschaftsministerium getragene Arbeitsgruppe Erneuerbare
Energien – Statistik hat im Jahre 2018 eine Analyse veröffentlicht, aus welcher
hervorgeht, dass die Investitionen in die Errichtung von Erneuerbare-Energien-
Anlagen von 2013 bis 2017 rund 15 Mrd. Euro betrug. Davon entfielen knapp
50 Prozent auf Investitionen in Windenergie an Land und über 20 Prozent in
Windenergie auf See. Hinzu kommen wirtschaftliche Impulse aus dem Betrieb
der Anlagen, welche im Durchschnitt der letzten Jahre ebenfalls 15 Mrd. Euro
betrug. Allerdings entfielen davon nur rd. 13 Prozent auf Wind an Land und
knapp 3 Prozent an Wind auf See. Detailliertere Daten zu Anteilen der
Projektierung und Installation liegen der Bundesregierung nicht vor.
4. Wie viele Unternehmen in Deutschland zählen nach Kenntnis der
Bundesregierung zur Windindustrie, und wie hat sich die Zahl dieser Unternehmen in
den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)?
Zur Zahl der Unternehmen in der Windindustrie liegen mangels eindeutiger
Abgrenzbarkeit der Branche in der Klassifikation der Wirtschaftszweige keine
vollständigen Angaben aus der amtlichen Statistik vor. Der Bundesregierung ist die
Zahl der Unternehmen bekannt, die dem Statistischen Bundesamt Daten über die
Produktion windgetriebener Stromerzeugungsaggregate (Güterverzeichnis-für-
Produktionsstatistiken-Nr. 2811 24 000) im Rahmen der Erhebung der
Produktionsstatistik gemeldet haben. Diese Zahl hat sich wie folgt entwickelt (2009 bis
2018 jeweils letztes Quartal, 2019 erstes Quartal):
Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Anzahl 7 6 7 11 8 7
Jahr 2015 2016 2017 2018 2019
Anzahl 8 10 7 7 7
5. Wie viele Neugründungen, Schließungen und Fusionen von Unternehmen
der Windindustrie in Deutschland sind der Bundesregierung in den letzten
zehn Jahren bekannt (bitte nach Jahren und Unternehmen aufschlüsseln)?
Zu Neugründungen, Schließungen und Fusionen hat die Bundesregierung keine,
über die öffentlich verfügbaren Informationen hinausgehenden eigenen
Kenntnisse. Fusionsentscheidungen werden von den zuständigen nationalen oder
europäischen Wettbewerbsbehörden veröffentlicht.
6. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
Zulieferfirmen zum Bau von Windenergieanlagen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
7. Sind der Bundesregierung Unternehmen der Windenergieindustrie oder der
Zulieferindustrie bekannt, die aufgrund mangelnder Auftragslage ihre
Werksstandorte ins Ausland verlegt haben?
Der Bundesregierung sind derartige Unternehmen im Einzelnen nicht bekannt.
Die Standortwahl produzierender Unternehmen im Windkraftanlagenbau wie
auch in anderen Industriezweigen wird durch eine Vielzahl von Faktoren
beeinflusst, so dass sich eine Standortveränderung in der Regel nicht auf nur einen
dieser Faktoren zurückführen lässt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die
regionalen Absatzschwerpunkte bei transportkostenintensiven Gütern wie
Windkraftanlagen zumindest längerfristig einen dieser Einflussfaktoren bilden.
8. Wie haben sich Im- und Export von Windenergieanlagen oder
Windenergieanlagenteilen aus dem Ausland bzw. in das Ausland in den letzten zehn
Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine abschließenden Erkenntnisse
vor. Die Frage der Im- und Exporte von Windenergie-Anlagen wird in einem
aktuell laufenden Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Energie untersucht.
9. Welcher prozentuale Anteil von Anlagenteilen zum Bau von Windanlagen
wird derzeit aus dem Ausland importiert, und welchen Wert haben diese (in
Euro)?
10. Welcher prozentuale Anteil an der Gesamtproduktion von
Windanlagenteilen in Deutschland wird derzeit in das Ausland exportiert?
Die Fragen 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen zu diesen Fragen keine Erkenntnisse vor.
11. Wie viele Beschäftigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren in Deutschland in der Windindustrie tätig gewesen (bitte
jährlich darstellen und nach sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung,
Minijob, Leiharbeit, jeweils in Vollzeit bzw. Teilzeit, Geschlecht, Alter, Ost
bzw. West und Bundesland und Onshore bzw. Offshore differenzieren)?
12. Wie viele Vollzeitstellen sind nach Kenntnis der Bundesregierung abhängig
von Zulieferungen an die Windindustrie in Deutschland (bitte nach
Bundesland differenzieren)?
13. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Teilzeitquote in der
Windindustrie, und wie hoch ist diese im Vergleich dazu in der
Gesamtwirtschaft (bitte sowohl die Gesamtquote als auch nach Geschlecht, Ost bzw.
West und Bundesland und Onshore bzw. Offshore differenziert ausweisen)?
14. Wie viele Auszubildende sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren in Deutschland in der Windindustrie beschäftigt gewesen
(bitte jährlich darstellen und nach Geschlecht und Ost bzw. West und
Bundesland und Onshore bzw. Offshore differenzieren)?
15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Anzahl und Anteil von
Beschäftigten in der Windindustrie, die ergänzend zu ihrem Lohn
Aufstockungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
beziehen (bitte die relativen Werte gemessen an allen Beschäftigten der
Windindustrie ausweisen und die jüngsten verfügbaren Daten und die letzten
zehn Jahre darstellen sowie nach Geschlecht Alter, Ost bzw. West und
Bundesland differenzieren)?
16. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil
der befristet und unbefristet Beschäftigten mit und ohne Sachgrund in der
Windindustrie (bitte die relativen Werte gemessen an allen Beschäftigten der
Windindustrie ausweisen und die jüngst verfügbaren Daten angeben sowie
jeweils die vergangenen zehn Jahre darstellen; bitte nach Geschlecht, Ost
bzw. West, Alter und Bundesland sowie Onshore bzw. Offshore
differenzieren)?
17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die Anzahl und
der Anteil der befristeten Arbeitsverträge bei den Neueinstellungen in der
Windindustrie, und wie hoch war im gleichen Zeitraum die Übernahmequote
in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (bitte die Anzahl und den Anteil der
befristeten Arbeitsverträge sowohl insgesamt als auch nach mit und ohne
Sachgrund differenziert darstellen, bitte die jüngsten verfügbaren Daten
angeben sowie jeweils die vergangenen zehn Jahren darstellen, bitte nach
Geschlecht, Alter, Bundesland sowie Onshore bzw. Offshore differenzieren)?
Die Fragen 11 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Zur Beschäftigungssituation bei den erneuerbaren Energien liegen mangels
eindeutiger Abgrenzbarkeit der Windenergie-Branche in der Klassifikation der
Wirtschaftszweige keine vollständigen Angaben aus der amtlichen Statistik vor. Der
Bundesregierung liegen zu diesen Fragen entsprechend keine differenzierten
Erkenntnisse vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
18. Kann die Bundesregierung Zahlen der Branche bestätigen, nach denen ab
Ende 2020 rund 4 GW Windenergieleistung aus der EEG-Förderung fallen,
danach jährlich im Durchschnitt 2,4 GW, bzw. wie hoch sind die
Windenergieleistungen, die jährlich zwischen 2020 und 2030 aus der Förderung
fallen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung fallen zum Ende des Jahres 2020
Windenergieanlagen mit einer Leistung von rund 4 GW aus der 20-jährigen EEG-
Förderung. Von 2021 bis 2025 sind im Durchschnitt je rund 2,4 GW betroffen, von
2026 bis 2030 im Durchschnitt je rund 1,8 GW. Ob und inwieweit die Anlagen
weiterbetrieben werden, hängt wiederum von betriebswirtschaftlichen
Einzelentscheidungen der Unternehmen ab. So ist es auch nach Auslaufen der EEG-
Förderung durchaus attraktiv, die Anlagen weiter zu betreiben und den Strom zum
Marktpreis zu verkaufen. Ein Auslaufen der Förderung bedeutet damit
keineswegs einen Wegfall der Stromproduktion bzw. eine Schließung des Windparks.
19. Kann die Bundesregierung Branchenangaben bestätigen, wonach die
jährlich neuinstallierte Leistung an Windenergie – setzt sich der niedrige Brutto-
Zubau von 2018 fort – unter dem Rückbau an Leistung ab 2020 liegen
könnte?
Die neu installierte Leistung von Windenergie in den kommenden Jahren hängt
von den konkreten Realisierungszeiträumen der Windenergieprojekte ab, welche
im Rahmen der laufenden Ausschreibungen einen Zuschlag erhalten haben. Da
der Realisierungszeitraum mit 36 Monaten breit angelegt ist, kann nicht exakt
vorhergesehen werden, welche Anlagen in welchen Jahren in Betrieb gehen.
Zudem sei darauf hingewiesen, dass einschließlich der vereinbarten
Sonderausschreibungen allein in diesem Jahr 4000 MW, im Jahre 2020 insgesamt 4100 MW
und im Jahre 2022 sogar 4300 MW ausgeschrieben werden. Diese Mengen
übersteigen den möglichen Rückbau ab 2021.
20. Nach welcher Art von Arbeitsverhältnissen lässt sich nach Kenntnis der
Bundesregierung die Beschäftigung in der Windindustrie aufschlüsseln (bitte
nach Vollzeit, Teilzeit, Leiharbeit, Minijob, befristet und unbefristet und
nach Geschlecht auflisten)?
Der Bundesregierung liegen zu diesen Fragen keine differenzierten Erkenntnisse
vor. Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
21. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Beschäftigungssituation in der Windindustrie in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Jahren und Onshore bzw. Offshore aufschlüsseln)?
Zur Beschäftigungssituation bei den erneuerbaren Energien liegen mangels
eindeutiger Abgrenzbarkeit der Windenergie-Branche in der Klassifikation der
Wirtschaftszweige keine vollständigen Angaben aus der amtlichen Statistik vor. Das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie lässt daher regelmäßig die
Bruttobeschäftigung durch erneuerbare Energien – differenziert nach Technologien –
durch Gutachter im Rahmen von Forschungsvorhaben ermitteln. Mit den aktuell
vorliegenden Daten konnten die Gutachter die Bruttobeschäftigung bis
einschließlich zum Jahr 2017 ermitteln, wie im Folgenden dargestellt.
Tabelle: Bruttobeschäftigung in Deutschland durch Windenergie (Onshore/
Offshore) in beschäftigten Personen
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Windenergie
an Land 89.900 86.500 94.600 107.000 120.800 130.900 127.100 133.800 112.100
Windenergie
auf See 8.400 9.700 11.900 18.000 20.700 17.700 22.600 27.200 23.000
Quelle: Schätzungen von DLR und DIW (2019).
22. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Tarifbindung in
Unternehmen der Windindustrie in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor.
23. Wie viele Arbeitsplätze in der Windenergiebranche und bei Zulieferern sind
seit 2017 bundesweit abgebaut worden (bitte nach direkt Beschäftigten in
der Windindustrie sowie Zulieferern und nach Bundesland sowie Vollzeit-
und Teilzeitbeschäftigten differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor. Auf die
Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.
24. Wie viele Arbeitsplätze in der Windenergiebranche und bei Zulieferern sind
derzeit gefährdet (bitte nach direkt Beschäftigten in der Windindustrie sowie
Zulieferern differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Erkenntnisse vor.
25. Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die Ursachen für die
Gefährdung von Arbeitsplätzen in der Windenergiebranche?
Die Beschäftigungsentwicklung in Unternehmen der Windenergiebranche ist von
einer Vielzahl von Faktoren abhängig und stets Ergebnis von
betriebswirtschaftlichen Einzelentscheidungen. Ein Faktor kann der Rückgang des Zubaus neuer
Windanlagen sein. Hierfür gibt es verschiedene Ursachen, unter anderem die
Dominanz von Bürgerenergieprojekten in den Ausschreibungen 2017 sowie
ausstehende Genehmigungen.
26. Wie haben sich die Fördersätze im Bereich der Windenergie in den letzten
fünf Jahren entwickelt (bitte nach Jahr und nach Onshore und Offshore
getrennt auflisten)?
Für Wind an Land und Wind auf See werden im Folgenden die EEG-
Einspeisevergütungen sowie die durchschnittlichen Zuschlagswerte der bisherigen
Ausschreibungen dargestellt. Für Wind an Land werden die Vergütungssätze
näherungsweise für einen 80-Prozent-Standort dargestellt. Diese Darstellung bietet die
Möglichkeit einer groben Orientierung der Vergütungsentwicklung. Die Angabe
zum vierten Quartal 2018 stellt eine Ausnahme dar, da zum 31. Dezember 2018
die Übergangsregelung auslief. Mit dem EEG 2017 wurde zudem das bisherige
zweistufige durch ein einstufiges Referenzertragsmodell ersetzt.
Bei einer Gegenüberstellung von gesetzlich festgelegten und den im Rahmen von
Ausschreibungen ermittelten Vergütungssätzen ist folgendes zu berücksichtigen:
Projekte, die im Rahmen der bisherigen Ausschreibungen einen Zuschlag
erhalten haben, werden zu einem hohen Anteil erst in den Jahren 2020 bis 2022 (Wind
an Land) bzw. ab 2024 (Wind auf See) in Betrieb genommen.
Tabelle: EEG-Einspeisevergütungen Wind an Land (näherungsweise für
80 Prozent-Standort dargestellt)
EEG Jahr Vergütung (ct/kWh)
EEG 2014 2014 8,9
EEG 2014 2015 8,9
EEG 2014 2016 8,79
EEG 2017 2017 8,38
EEG 2017 2018 7,49
EEG 2017 4. Quartal 2018 6,97
Quelle: BMWi
Tabelle: Ausschreibungsergebnisse Wind an Land
durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert
(ct/kWh)
Mai 2017 5,71
August 2017 4,28
November 2017 3,82
Februar 2018 4,73
Mai 2018 5,73
August 2018 6,16
Oktober 2018 6,26
Februar 2019 6,11
Mai 2019 6,13
Quelle: BNetzA
Tabelle: EEG-Einspeisevergütungen Wind auf See
EEG Jahr Grundvergütung (ct/kWh)
Erhöhte
Anfangsvergütung (ct/kWh)
Anfangsvergütung
im
Stauchungsmodell (ct/kWh)
EEG 2014 2014 3,9 15,4 19,4
EEG 2014 2015 3,9 15,4 19,4
EEG 2014 2016 3,9 15,4 19,4
EEG 2017 2017 3,9 15,4 19,4
EEG 2017 2018 3,9 14,9 18,4
Quelle: BMWi
Tabelle: Ausschreibungsergebnisse Wind auf See
durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert (ct/kWh)
April 2017 0,44
April 2018 4,66
Quelle: BNetzA
Windenergie-auf-See-Projekte mit Inbetriebnahme bis 2020 werden nach dem
geltenden Stauchungsmodell gefördert, die Vergütungssätze sind also gesetzlich
festgelegt. Die Förderung in Höhe der Grundvergütung wird für eine
Betriebsdauer von 20 Jahren gewährt. Die Anfangsvergütung gilt für einen Zeitraum von
mindestens zwölf Jahren bzw. acht Jahren im Stauchungsmodell. Der Zeitraum,
für den die erhöhte Anfangsvergütung gezahlt wird, verlängert sich
individuell für einen Windpark um 0,5 Monate für jede Seemeile, die der Park über
zwölf Seemeilen hinaus von der Küste entfernt liegt und um 1,7 Monate für jeden
Meter Wassertiefe, der über 20 Meter hinausgeht. Bei Wahl des
Stauchungsmodells wird bei einer individuellen Verlängerung (über acht Jahre hinaus) jedoch
nur die jeweils geltende geringere erhöhte Anfangsvergütung gewährt.
27. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der aktuell kritischen
Beschäftigungssituation und der Einführung von Ausschreibungen bei erneuerbaren
Energien bzw. dem Preisgefälle, das seither stattgefunden hat?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
28. Welchen Anteil am Einbruch bei der Installation von Windenergieanlagen
haben nach Ansicht der Bundesregierung fehlende Flächen und/oder
fehlende Genehmigungen?
Die vergangenen fünf Ausschreibungen für Windenergie an Land waren
unterzeichnet, d. h. die kumulierte Kapazität der Gebote erreichte nicht die
ausgeschriebene Menge. Für die Unterzeichnung gibt es viele Ursachen. Eine davon ist
die vergleichsweise geringe Zahl neuer Genehmigungen für
Windenergieprojekte, da eine Genehmigung zwingende Voraussetzung für eine Teilnahme an der
Ausschreibung ist.
29. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag entsprechend
des Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD „eine
bundeseinheitliche Regelung beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE)“
vorlegen, um „die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von EE-
Anlagen [zu] beteiligen und die Möglichkeiten einer Projektbeteiligung von
Bürgerinnen und Bürgern [zu] verbessern“?
Eine Regelung zur Verbesserung der finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für
von Windenergieprojekten betroffene Gemeinden bzw. Bürgerinnen und Bürger
ist Gegenstand der laufenden Beratungen der Regierungsfraktionen in der
„Arbeitsgruppe Akzeptanz“.
30. Welchen Anteil am Einbruch bei der Installation von Windenergieanlagen
hat nach Ansicht der Bundesregierung die in den einleitenden Bemerkungen
angeführte erwartete Delle bei Projektrealisierungen infolge des fehlerhaften
Ausschreibungsdesigns im Jahr 2017?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
31. Warum hat die Bundesregierung Zeitpunkt und Realisierungsfristen der
Sonderausschreibungen nicht so gewählt, dass die in Frage 30 genannte Delle
weitgehend ausgeglichen werden könnte?
Ausschreibungstermine und Realisierungsfristen für die im Energiesammelgesetz
beschlossenen Sonderausschreibungen für Windenergie an Land (und
Photovoltaik) wurden auf Basis von Erfahrungswerten zu üblicherweise notwendigen
Realisierungsdauern festgelegt. Dabei wurden die Realisierungsfristen für die
Sonderausschreibungen gegenüber den regulären Ausschreibungen bereits um
sechs Monate verkürzt.
32. Mit welchen Maßnahmen und wann gedenkt die Bundesregierung der
negativen Arbeitsplatzentwicklung in der Windenergiebranche
entgegenzuwirken?
Seitens der Bundesregierung sind keine entsprechenden Maßnahmen geplant.
Beschäftigten der Windenergiebranche stehen, wie Beschäftigten in allen anderen
Branchen auch, ggf. arbeitsmarktpolitische Maßnahmen nach dem Dritten Buch
Sozialgesetzbuch (Arbeitsförderung) zur Verfügung.
33. Von welcher Beschäftigungsentwicklung bei erneuerbaren Energien
insgesamt geht die Bundesregierung angesichts einer aufgrund des Erneuerbare-
Energien-Ziels von 65 Prozent Anteil an der Stromproduktion bis 2030
vermutlich wachsenden Branche in den Jahren 2019 bis 2030 aus (bitte wenn
möglich pro Jahr einzeln auflisten und nach Herstellung von Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Energien, Betrieb und Wartung sowie Forschung und
Entwicklung differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor.
34. In welchem Gesetz und wann wird die Bundesregierung das Ziel des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD, bis zum Jahr 2030 einen
Ökostromanteil von 65 Prozent zu erreichen, festschreiben?
Die Umsetzung des Ziels von 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am
Stromverbrauch ist Gegenstand der laufenden Beratungen der Regierungsfraktionen in
der „Arbeitsgruppe Akzeptanz“. Die Ergebnisse dieser Beratungen sind
abzuwarten.
35. Ist die Erneuerbaren-Industrie und insbesondere die Windindustrie Teil der
Industriestrategie der Bundesregierung, und wenn ja, inwiefern, und wenn
nein, weshalb nicht?
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier hat am 5. Februar
2019 den Entwurf einer Nationalen Industriestrategie 2030 vorgestellt. Der
vorliegende Entwurf ist ein erster Aufschlag. Im Rahmen des andauernden
Dialogprozesses werden Vorschläge zur nachhaltigen Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland erörtert und konkretisiert. Im Anschluss daran
soll die Strategie überarbeitet, innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und
gegebenenfalls vom Bundeskabinett als Regierungsstrategie beschlossen werden.
36. Besitzt die Bundesregierung eine Transformationsstrategie auf dem Weg zu
einer klimafreundlichen Industrie, wie sie die notwendige Dekarbonisierung
Deutschlands gemäß Pariser Klimaabkommen erforderlich macht, und falls
ja, welche Rolle spielt die Windindustrie in dieser Transformationsstrategie?
Die Nationale Industriestrategie 2030 soll auch das Thema Wege zu einer
treibhausgasneutralen Industrie aufgreifen. Dabei werden die klima-, wirtschafts- und
industriepolitischen Herausforderungen adressiert, die sich vor allem in der
energieintensiven Industrie vor dem Hintergrund ihrer prozessbedingten
Treibhausgasemissionen stellen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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