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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Deutsche Beteiligung an Frontex (2016-2018)
Diese Kleine Anfrage von FDP an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
02.08.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1173818.07.2019
Deutsche Beteiligung an Frontex (2016-2018)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11738
19. Wahlperiode 18.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr,
Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge,
Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff,
Ulrich Lechte, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann,
Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta,
Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding,
Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser,
Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Deutsche Beteiligung an Frontex (2016 bis 2018)
Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und
Küstenwache unterstützt die Grenzschutzagentur Frontex die Mitgliedstaaten beim
Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union. Aufgaben von Frontex sind
unter anderem die Risiko- und Gefahrenanalyse an den EU-Außengrenzen sowie
die Koordination und Unterstützung der Einsätze der Grenzpolizeien der
Mitgliedstaaten. Im Rahmen nationaler Einsatzkontingente unterstützen auch
Beamtinnen und Beamte von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder Frontex
bei grenzpolizeilichen Aufgaben wie der Überwachung der Land- und
Seegrenzen und der Durchführung von Kontrollen an den Grenzübergängen. Deutsche
Beamte sind außerdem als Dokumentenexperten und bei der Bekämpfung der
Kfz-Verschiebung im Einsatz, wirken bei der Einreisebefragung und
Registrierung irregulär eingereister Personen in sogenannten Hotspots mit und nehmen
außerdem Küstenwachaufgaben wahr.
Für einen wirksamen EU-Außengrenzschutz ist es erklärtes Ziel der
Bundesregierung, Frontex deutlich zu stärken. Im Koalitionsvertrag setzen sich CDU, CSU
und SPD das Ziel des Ausbaus „der europäischen Grenz- und Küstenwache
(Frontex) zu einer echten europäischen Grenzschutzpolizei“ (Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, S. 16). In ihrer
Regierungserklärung vom 22. Februar 2018 sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel: „Die Europäische Union hat 14 000 Kilometer Außengrenze. Deshalb
muss die Personalausstattung von Frontex massiv verbessert werden“
(Plenarprotokoll 19/14).
Die aktuellen Planungen der Europäischen Union sehen eine schrittweise
Aufstockung von Frontex auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahre 2027 vor (vgl. www.
zeit.de/politik/ausland/2019-03/eu-aussengrenzen-FRONTEX-ausbau-grenz
schutz-migration). Ein Ausbau auf 5 000 Einsatzkräfte soll bereits bis zum Jahr
2021 erfolgen. Einige Mitgliedstaaten hatten Zweifel an der Umsetzbarkeit des
ursprünglichen Zeitplans geäußert, nach dem ein Aufwuchs auf 10 000
Einsatzkräfte bereits bis zum Jahre 2020 erreicht werden sollte (vgl. www.tagesschau.
de/ausland/eu-FRONTEX-ausbau-101.html). Auch aus Sicht die Bundesregierung
stelle der geplante Aufwuchs bis zum Jahre 2020 die Mitgliedstaaten vor große
Herausforderungen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf
die Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 19/7775).
Im Rahmen einer aktuellen Schwachstellenanalyse von Frontex wurde
festgestellt, dass europaweit 5 000 Grenzbeamte fehlen (vgl. www.welt .de/poli t ik/
ausland/article194980301/FRONTEX-An-den-Grenzen-Europas-fehlen-5000-
Polizisten.html). Demnach stellen die Mitgliedstaaten zurzeit weniger
Grenzbeamte, als sie offiziell gemeldet haben.
Aus Sicht der Fragesteller ist es der Bundesregierung bisher nicht gelungen, die
eigene Zielsetzung einer Stärkung zu erfüllen oder diese mit der notwendigen
Ambition zu verfolgen. Dies ist jedoch gerade vor dem Hintergrund der seit 2015
bestehenden und durch den nicht ausreichend gewährleisteten Schutz der EU-
Außengrenzen begründeten stationären Grenzkontrollen an der deutsch-
österreichischen Grenze unbedingt notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage verpflichtet sich die Bundesrepublik
Deutschland zur Entsendung von Einsatzkräften im Rahmen von Frontex?
2. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die geplante Aufstockung von Frontex
auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahre 2027 realisierbar?
3. In welchen Schritten soll nach Kenntnis der Bundesregierung die
Aufstockung von Frontex auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahre 2027 erfolgen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
4. In welcher Höhe hat sich die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2016
bis 2018 zur Entsendung von Einsatzkräften von Sicherheitsbehörden des
Bundes und der Länder für Frontex verpflichtet (bitte nach Jahren und
Einsatzkräften aufschlüsseln)?
5. Wie viele Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden des Bundes wurden in den
Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen von Frontex an der EU-Außengrenze
konkret eingesetzt (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)?
6. Wie viele Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden der Bundesländer wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen
von Frontex an der EU-Außengrenze konkret eingesetzt (bitte nach Jahren,
Ländern und Einsatzkräften aufschlüsseln)?
7. Wie viele Einsatzstunden wurden durch Einsatzkräfte der
Sicherheitsbehörden des Bundes in den Jahren 2016 bis 2018 an der EU-Außengrenze konkret
geleistet (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)?
8. Wie viele Einsatzstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden der Länder in den Jahren 2016 bis
2018 an der EU-Außengrenze konkret geleistet (bitte nach Jahren, Ländern
und Einsatzkräften aufschlüsseln)?
9. Wie war die Erfüllungsquote des geplanten deutschen Kontingents für
Frontex in den Jahren 2016 bis 2018?
Wie viele Einsatzkräfte konnten in den entsprechenden Jahren konkret nicht
entsendet werden, und woran ist ggf. die Entsendung gescheitert (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis
2018 die nationalen Kontingente für Frontex der anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (bitte nach Jahren, Mitgliedstaaten und Einsatzkräften
aufschlüsseln)?
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der
aktuellen Schwachstellenanalyse von Frontex, dass 5 000 Grenzbeamte
europaweit fehlen?
12. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Zahl
der gemeldeten und der tatsächlich entsendeten Grenzbeamten zu erklären?
13. Wie viele der insgesamt 630 Planstellen für Unterstützungsleistungen im
Bereich Frontex bei der Bundespolizei sind mit Stand zum 15. Juni 2019 besetzt
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/3252)?
Bis wann werden die nicht besetzten Planstellen besetzt?
14. Mit welchen konkreten Aufgaben sind die entsandten Einsatzkräfte der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Frontex betraut?
15. Welche Einsatzmittel von Sicherheitsbehörden des Bundes wurden in den
Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen von Frontex konkret eingesetzt, und waren
die eingesetzten Einsatzmittel durchgehend einsatzbereit (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
16. Ist der für den Herbst 2018 geplante Einsatz eines „seeflugtauglichen
Polizeihubschraubers“ erfolgt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3252)?
a) Für welche konkreten Aufgaben in welchem Gebiet war der Einsatz
vorgesehen,
b) ist das Gerät weiterhin im Einsatz und
c) war die Einsatzbereitschaft durchgehend gewährleistet?
Berlin, den 26. Juni 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1215102.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11738 - Deutsche Beteiligung an Frontex (2016-2018)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 30. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12151
19. Wahlperiode 02.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11738 –
Deutsche Beteiligung an Frontex (2016 bis 2018)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und
Küstenwache unterstützt die Grenzschutzagentur Frontex die Mitgliedstaaten beim
Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union. Aufgaben von Frontex sind
unter anderem die Risiko- und Gefahrenanalyse an den EU-Außengrenzen
sowie die Koordination und Unterstützung der Einsätze der Grenzpolizeien der
Mitgliedstaaten. Im Rahmen nationaler Einsatzkontingente unterstützen auch
Beamtinnen und Beamte von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder
Frontex bei grenzpolizeilichen Aufgaben wie der Überwachung der Land- und
Seegrenzen und der Durchführung von Kontrollen an den Grenzübergängen.
Deutsche Beamte sind außerdem als Dokumentenexperten und bei der
Bekämpfung der Kfz-Verschiebung im Einsatz, wirken bei der Einreisebefragung und
Registrierung irregulär eingereister Personen in sogenannten Hotspots mit und
nehmen außerdem Küstenwachaufgaben wahr.
Für einen wirksamen EU-Außengrenzschutz ist es erklärtes Ziel der
Bundesregierung, Frontex deutlich zu stärken. Im Koalitionsvertrag setzen sich CDU,
CSU und SPD das Ziel des Ausbaus „der europäischen Grenz- und
Küstenwache (Frontex) zu einer echten europäischen Grenzschutzpolizei“
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, S. 16). In ihrer
Regierungserklärung vom 22. Februar 2018 sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel: „Die Europäische Union hat 14 000 Kilometer Außengrenze. Deshalb
muss die Personalausstattung von Frontex massiv verbessert werden“
(Plenarprotokoll 19/14).
Die aktuellen Planungen der Europäischen Union sehen eine schrittweise
Aufstockung von Frontex auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahre 2027 vor (vgl.
www.zeit.de/politik/ausland/2019-03/eu-aussengrenzen-FRONTEX-
ausbaugrenzschutz-migration). Ein Ausbau auf 5 000 Einsatzkräfte soll bereits bis zum
Jahr 2021 erfolgen. Einige Mitgliedstaaten hatten Zweifel an der Umsetzbarkeit
des ursprünglichen Zeitplans geäußert, nach dem ein Aufwuchs auf 10 000
Einsatzkräfte bereits bis zum Jahre 2020 erreicht werden sollte (vgl. www.tages
schau.de/ausland/eu-FRONTEX-ausbau-101.html). Auch aus Sicht die
Bundesregierung stelle der geplante Aufwuchs bis zum Jahre 2020 die Mitgliedstaaten
vor große Herausforderungen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in der
Antwort auf die Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 19/7775).
Im Rahmen einer aktuellen Schwachstellenanalyse von Frontex wurde
festgestellt, dass europaweit 5 000 Grenzbeamte fehlen (vgl. www.welt.de/politik/
ausland/article194980301/FRONTEX-An-den-Grenzen-Europas-fehlen-5000-
Polizisten.html). Demnach stellen die Mitgliedstaaten zurzeit weniger
Grenzbeamte, als sie offiziell gemeldet haben.
Aus Sicht der Fragesteller ist es der Bundesregierung bisher nicht gelungen, die
eigene Zielsetzung einer Stärkung zu erfüllen oder diese mit der notwendigen
Ambition zu verfolgen. Dies ist jedoch gerade vor dem Hintergrund der seit
2015 bestehenden und durch den nicht ausreichend gewährleisteten Schutz der
EU-Außengrenzen begründeten stationären Grenzkontrollen an der
deutschösterreichischen Grenze unbedingt notwendig.
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage verpflichtet sich die Bundesrepublik
Deutschland zur Entsendung von Einsatzkräften im Rahmen von Frontex?
Die Personalgestellung für die Regeleinsätze von Frontex erfolgt auf Grundlage
der derzeit gültigen Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache
(EU) 1624/2016. Die jeweilige Beteiligung richtet sich nach dem jährlichen
Bedarf der Agentur und wird auf bilateraler Basis zwischen den Mitgliedstaaten
und Frontex verhandelt. Dies gilt auch für die deutsche Beteiligung. Eine
verpflichtende Gestellung von Einsatzkräften der Mitgliedstaaten besteht gemäß der
aktuellen Verordnung lediglich für den Soforteinsatzpool.
2. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die geplante Aufstockung von Frontex
auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahre 2027 realisierbar?
Die Verhandlungen zur neuen Verordnung über die Europäische Grenz- und
Küstenwache Frontex sind inhaltlich abgeschlossen. Zur Verabschiedung des
Vorschlags bedarf es noch der formellen Annahme durch den Rat der Europäischen
Union; das Plenum des Europäischen Parlaments hat bereits am 17. April 2019
zugestimmt. Die Mitgliedstaaten haben sich bei den Verhandlungen darauf
verständigt, dass das künftige „Standing Corps“ von Frontex sukzessive aufwachsen
und im Jahr 2027 über 10 000 Einsatzkräfte verfügen soll, sofern eine „Midterm-
Evaluierung“ im Jahr 2024 einen entsprechenden Bedarf vorsieht. Die
Bundesregierung trifft bereits entsprechende Vorkehrungen, um den deutschen Beitrag an
Personal und Ausrüstung bereitstellen zu können.
3. In welchen Schritten soll nach Kenntnis der Bundesregierung die
Aufstockung von Frontex auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahre 2027 erfolgen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die neue Verordnung sieht einen sukzessiven Aufbau des „Standing Corps“ ab
Januar 2021 vor. Das künftige Personal ist in vier Kategorien unterteilt:
Kategorie 1: Frontex-eigenes Statutspersonal
Kategorie 2: Personal der Mitgliedstaaten, das für mindestens 24 Monate zu
Frontex abgeordnet wird
Kategorie 3: Personal der Mitgliedstaaten, das Frontex im Rahmen von
Kurzzeitentsendungen zur Verfügung gestellt wird
Kategorie 4: Reserve für Soforteinsätze
Der Aufwuchs soll wie in der Tabelle dargestellt erfolgen:
Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4
Jahr Statutspersonal
Einsatzkräfte
für langfristige
Entsendungen
Einsatzkräfte
für kurzfristige
Entsendungen
Reserve für
Soforteinsätze Gesamt
2021 1000 400 3600 1500 6500
2022 1000 500 3500 1500 6500
2023 1500 500 4000 1500 7500
2024 1500 750 4250 1500 8000
2025 2000 1000 5000 0 8000
2026 2500 1250 5250 0 9000
2027 3000 1500 5500 0 10000
4. In welcher Höhe hat sich die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren
2016 bis 2018 zur Entsendung von Einsatzkräften von Sicherheitsbehörden
des Bundes und der Länder für Frontex verpflichtet (bitte nach Jahren und
Einsatzkräften aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Für die Gestellung im Rahmen des
Soforteinsatzpools ist Deutschland seit Januar 2017 verpflichtet, 225
Einsatzkräfte zur Verfügung zu stellen.
5. Wie viele Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden des Bundes wurden in den
Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen von Frontex an der EU-Außengrenze
konkret eingesetzt (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)?
Die Anzahl der eingesetzten Einsatzkräfte der Bundespolizei (BPOL), des
Bundeskriminalamtes (BKA) und der Zollverwaltung (ZV) in Frontex-Operationen,
welche teilweise mehrfach entsandt wurden, kann der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
BPOL BKA ZV
2016 680 1 10
2017 718 0 8
2018 721 2 15
6. Wie viele Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden der Bundesländer wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen
von Frontex an der EU-Außengrenze konkret eingesetzt (bitte nach Jahren,
Ländern und Einsatzkräften aufschlüsseln)?
Die Anzahl der eingesetzten Einsatzkräfte der einzelnen Polizeien der Länder in
Frontex-Operationen, welche teilweise mehrfach entsandt wurden, kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
BB BE BW BY HB HE HH MV NI NW RP SH SL SN ST TH
2016 12 8 17 9 4 28 0 16 22 44 9 2 3 24 3 12
2017 12 7 19 14 6 27 0 9 43 39 7 3 3 15 3 10
2018 10 9 13 10 6 27 3 12 35 46 8 5 4 11 4 12
7. Wie viele Einsatzstunden wurden durch Einsatzkräfte der
Sicherheitsbehörden des Bundes in den Jahren 2016 bis 2018 an der EU-Außengrenze konkret
geleistet (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)?
Die durch die Einsatzkräfte der BPOL, des BKA sowie der ZV in Frontex-
Operationen geleisteten Einsatztage können nachfolgender Tabelle entnommen
werden:
BPOL, BKA und ZV
2016 21.958
2017 28.805
2018 28.835
Der Bundesregierung liegen hierzu nur die Gesamtzahlen vor. Die statistische
Erhebung erfolgt lediglich nach Einsatztagen.
8. Wie viele Einsatzstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden der Länder in den Jahren 2016 bis
2018 an der EU-Außengrenze konkret geleistet (bitte nach Jahren, Ländern
und Einsatzkräften aufschlüsseln)?
Die durch die Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden der Länder in Frontex-
Operationen geleisteten Einsatztage können nachfolgender Tabelle entnommen
werden:
Polizeien der Länder
2016 11.855
2017 12.777
2018 12.957
Der Bundesregierung liegen hierzu nur die Gesamtzahlen vor. Die statistische
Erhebung erfolgt lediglich nach Einsatztagen.
9. Wie war die Erfüllungsquote des geplanten deutschen Kontingents für
Frontex in den Jahren 2016 bis 2018?
Wie viele Einsatzkräfte konnten in den entsprechenden Jahren konkret nicht
entsendet werden, und woran ist ggf. die Entsendung gescheitert (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Deutschland hat seine im Rahmen der bilateralen Verhandlungen mit Frontex
vereinbarte Gestellung von Einsatzkräften in den Jahren 2016 bis 2018 jeweils
übererfüllt, indem aufgrund von Lageänderungen die Kräftegestellung durch
Deutschland im Jahresverlauf jeweils nach oben angepasst wurde.
In dem genannten Zeitraum wurden Einsatzkräfte lediglich in Einzelfällen aus
privaten oder gesundheitlichen Gründen nicht planmäßig entsandt.
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis
2018 die nationalen Kontingente für Frontex der anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (bitte nach Jahren, Mitgliedstaaten und Einsatzkräften
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu gemeldeten Kontingenten der
Grenzschutzbehörden anderer EU-Mitgliedstaaten vor.
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der
aktuellen Schwachstellenanalyse von Frontex, dass 5 000 Grenzbeamte
europaweit fehlen?
Schlussfolgerungen durch die Bundesregierung sind nicht veranlasst. Frontex
übermittelt die Ergebnisse von Schwachstellenbeurteilungen mit entsprechenden
Empfehlungen nur den jeweiligen betroffenen nationalen Grenzbehörden. Die
Bundesrepublik Deutschland war bei der angesprochenen
Schwachstellenbeurteilung nicht betroffen.
12. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Zahl
der gemeldeten und der tatsächlich entsendeten Grenzbeamten zu erklären?
Deutschland hat regelmäßig die mit der Agentur vereinbarten Einsatzkräfte
bereitgestellt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 11
verwiesen.
13. Wie viele der insgesamt 630 Planstellen für Unterstützungsleistungen im
Bereich Frontex bei der Bundespolizei sind mit Stand zum 15. Juni 2019 besetzt
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/3252)?
Bis wann werden die nicht besetzten Planstellen besetzt?
Die im Stellenhaushalt der Bundespolizei ausgebrachten Planstellen werden mit
dem Organisations- und Dienstpostenplan der Bundespolizei in die konkrete
Organisation umgesetzt, indem für die jeweiligen Dienststellen Dienstposten für
Beamtinnen und Beamte eingerichtet werden. Eine entsprechende Zuweisung der
im Stellenhaushalt ausgebrachten Planstellen erfolgt hingegen nicht, so dass eine
zweckbezogene Besetzung von Planstellen nicht darstellbar ist. Da die auf der
Grundlage zusätzlicher Planstellen eingerichteten Dienstposten zudem lediglich
einen übergreifenden Ausgleich für entsandte Einsatzkräfte herstellen sollen, sind
die Dienstposten nicht zweckbezogen ausgebracht.
Im Übrigen werden auf der Grundlage der in den Bundeshaushaltsplänen 2017
und 2018 für die Bundespolizei ausgebrachten zusätzlichen Planstellen
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte neu ausgebildet, die erst nach Abschluss ihres
Vorbereitungsdienstes, der für den mittleren Polizeivollzugsdienst zweieinhalb
Jahre und für den gehobenen Polizeivollzugsdienst drei Jahre dauert, den
einzelnen Dienststellen zugeteilt werden.
Die Erfüllung der vereinbarten beziehungsweise verpflichteten
Personalgestellung Deutschlands wird davon nicht beeinträchtigt.
14. Mit welchen konkreten Aufgaben sind die entsandten Einsatzkräfte der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Frontex betraut?
Die Beamtinnen und Beamten in Frontex-koordinierten Einsätzen unterstützen
die Einsatzmitgliedstaaten in der Erfüllung der jeweiligen grenzpolizeilichen
Aufgaben. Ihre Befugnisse richten sich nach Artikel 40 der Verordnung (EU)
2016/1624, der unter anderem auf die Bestimmungen der Verordnung (EU)
2016/399 und das Recht des jeweiligen Einsatzmitgliedstaates verweist.
15. Welche Einsatzmittel von Sicherheitsbehörden des Bundes wurden in den
Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen von Frontex konkret eingesetzt, und waren
die eingesetzten Einsatzmittel durchgehend einsatzbereit (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Die eingesetzten Führungs- und Einsatzmittel wurden ausschließlich durch die
Bundespolizei bereitgestellt.
Leichte technische Einsatzmittel:
2016 2017 2018
Streifen – Kfz Streifen – Kfz Streifen – Kfz
Wärmebildkameras Wärmebildkameras Wärmebildkameras
Eine durchgängige Einsatzbereitschaft war gegeben. Die Einsatzmittel
unterliegen regelmäßigen Wartungsintervallen.
Schwere technische Einsatzmittel:
2016 2017 2018
2 Kontroll- und Streifenboote (ab
März 2016) vor Samos/
Griechenland
2 Kontroll- und Streifenboote
(ganzjährig) vor Samos/
Griechenland
1 Kontroll- und Streifenboot
(ganzjährig) vor Samos/
Griechenland
1 Hubschrauber (6 Wochen) in
Italien
1 Hubschrauber (1 Monat) in
Italien
1 Hubschrauber (2 Monate) in
Spanien
Seit Beginn des Einsatzes am 1. März 2016 sind beide Kontroll- und
Streifenboote der Bundespolizei durchgehend auf der Insel Samos eingesetzt. Lediglich
für das Jahr 2017 sind zwei längerfristige Ausfälle von jeweils sechs Wochen
bedingt durch planmäßige Werftaufenthalte zu verzeichnen. Die
Einsatzbereitschaft der Hubschrauber war durchgängig gegeben.
16. Ist der für den Herbst 2018 geplante Einsatz eines „seeflugtauglichen
Polizeihubschraubers“ erfolgt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3252)?
Der Einsatz des Hubschraubers der Bundespolizei zur Unterstützung von Frontex
erfolgte im Zeitraum 1. September 2018 bis 31. Oktober 2018 im Rahmen der
Joint Operation INDALO in Spanien.
a) Für welche konkreten Aufgaben in welchem Gebiet war der Einsatz
vorgesehen,
Der Einsatz erfolgte von der Basis im südspanischen Rota ausgehend zur
seeseitigen Überwachung des durch Frontex zugewiesenen Einsatzraumes vor der
Südküste Spaniens.
b) ist das Gerät weiterhin im Einsatz und
Der Einsatz war zeitlich befristet (siehe Antwort zu Frage 16).
c) war die Einsatzbereitschaft durchgehend gewährleistet?
Die Einsatzbereitschaft war durchgängig gewährleistet.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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