[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
12. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12385
19. Wahlperiode 14.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Fabio De Masi, Klaus Ernst,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/11748 –
Weltraumbergbau und Privatisierung der Rohstoffe im Weltall
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Erschließung des Weltalls wurde in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund
der damit verbundenen Kosten, finanziellen Risiken und technologischen
Anforderungen überwiegend von staatlichen Agenturen – oftmals in
internationalen Verbünden – betrieben. Technologischer Fortschritt und die
Ressourcenverknappung auf der Erde haben nun auch die privatwirtschaftliche Nutzung des
Weltraums – zur Raumfahrt wie zur Rohstoffgewinnung – auf die politische
Agenda gebracht. Derzeit befinden sich auf Planeten und Asteroiden große
Vorkommen an Wasser und Edelmetallen wie Gold, Platin und Rhodium, die in der
Zukunft durch sogenannten Weltraumbergbau nutzbar gemacht werden könnten
(
www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/weltraum-bergbau-gesetz-
deutscheindustrie-will-rohstoffe-im-all-ausbeuten-a-1214970.html). Aus technischer
Sicht wird es zwar noch lange dauern, bis der Abbau von Weltraumressourcen
tatsächlich möglich wird. Doch zwischen 2000 und 2016 sind bereits 16 Mrd.
US-Dollar in die privatwirtschaftliche Raumfahrt investiert worden
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags, WD 2 – 3000 – 077/18, 2018,
S. 15).
Die Grundlage des völkerrechtlichen Weltraumregimes bilden fünf Verträge,
wobei nur der Weltraumvertrag zum Völkergewohnheitsrecht erstarkt und
daher auch für Nicht-Unterzeichnerstaaten bindend ist. Die Verträge umfassen
neben dem Weltraumvertrag (1967), das Weltraumrettungsübereinkommen
(1968), das Weltraumhaftungsübereinkommen (1972), das
Weltraumregistrierungsübereinkommen (1975) sowie den Mondvertrag (1979).
Der Weltraumvertrag (WRV) basiert auf den Grundprinzipien der
Weltraumfreiheit (freedom of exploration and use) sowie dem in Artikel II niedergelegten
Verbot nationaler Aneignung (non-appropriation). Völkerrechtlich wird das
Weltall demnach als Erbe der gesamten Menschheit angesehen (res-
communisomnium-Prinzip). Der Weltraumvertrag wurde im Unterschied zum
Mondvertrag, der privatwirtschaftliche Aneignung von Mondressourcen explizit
ausschließt, auch von den USA und Luxemburg ratifiziert. Der Weltraumvertrag
richtet sich zunächst an staatliche Akteure. Durch die Rechtsprechung des
Ständigen Internationalen Gerichtshofs im Lotus-Fall (1927) ist zudem die Regel im
Völkerrecht etabliert, dass „alles erlaubt, was nicht verboten ist“
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 077/18, 2018).
Da Staaten jedoch nach Artikel VI des Weltraumvertrags für die Aktivitäten
Privater haften und angehalten sind, für die Einhaltung des Weltraumvertrages
zu sorgen, wird überwiegend argumentiert, dass Privatpersonen ebenfalls
mittelbar in den Anwendungsbereich des Artikels II fallen. Das Verbot nationaler
Aneignung würde daher auch private Akteure einschließen, da Artikel VI
Weltraumvertrag „nationale Tätigkeiten […] staatliche(r) Stellen oder
nichtstaatliche(r) Rechtsträger“ anspricht (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen
Bundestages, WD 2 – 3000 – 077/18, 2018, S. 8). Das „res-communis-omnium-
Prinzip“ stellt zudem die Nutzung des Weltalls zum Wohle der gesamten
Menschheit in den Fokus und sucht eine Aneignung durch private oder
staatliche Akteure, die diesem Prinzip widerspricht, zu verhindern (Artikel I Absatz 1
des Weltraumvertrags).
Mit dem „U. S. Commercial Space Launch Competitiveness Act“ (www.
congress.gov/bill/114th-congress/house-bill/2262) haben die USA 2015 trotz
internationaler Kritik das Weltall zum amerikanischen Verwaltungsraum
erklärt. 2017 wurde mit dem „Weltraumressourcengesetz“ auch in Luxemburg das
erste vergleichbare europäische Gesetz erlassen und eine privatrechtliche
Grundlage für Weltraumbergbau geschaffen. So erlangen in Luxemburg
angesiedelte Unternehmen, unter bestimmten Bedingungen, Eigentum an jedem im
Weltraum geschürften Rohstoff. Im Mai 2019 haben Luxemburg und die USA
zudem eine Absichtserklärung zur bilateralen Förderung der kommerziellen
Nutzung des Weltraums unterzeichnet (
www.tagesspiegel.de/politik/
rohstoffjagd-im-weltraum-ist-eroeffnet-usa-und-luxemburg-schliessen-abbau-vertrag/
24330156.html). Auch in Deutschland fordert der Bundesverband der
Deutschen Industrie (BDI) ein Weltraumgesetz, das Rechtssicherheit schafft um
private Investitionen besonders in den Weltraumbergbau zu ermöglichen (www.
spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/weltraum-bergbau-gesetz-
deutscheindustrie-will-rohstoffe-im-all-ausbeuten-a-1214970.html). Die Große
Koalition hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt, ein
Weltraumgesetz auf den Weg zu bringen, „um Investitions- und
Rechtssicherheit für nichtstaatliche Raumfahrtaktivitäten zu schaffen“ (Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD, 2018, S. 58).
Die Vereinbarkeit nationaler Gesetze und bilateraler Abkommen mit dem
internationalen Recht ist allerdings nicht eindeutig. Der Direktor des Instituts für
Luft- und Weltraumrecht der Universität Köln, Stephan Hobe, etwa nennt das
Luxemburger Gesetz „krass völkerrechtswidrig, dem internationalen Recht
widersprechend und deshalb im Kern für nichtig“ (Wissenschaftliche Dienste des
Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 077/18, 2018, S. 11). Des Weiteren
betonen Kritiker, dass eine eindeutige internationale Gesetzgebung zwar
dringend notwendig, aber auf der Ebene der Vereinten Nationen bzw. zum Nutzen
der internationalen Gemeinschaft erfolgen müsse (ibid.).
1. Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Kommerzialisierung,
z. B. in den USA, der Raumfahrtindustrie, und sieht sie eine
Kommerzialisierung der Raumfahrt grundsätzlich als sinnvoll bzw. förderungswürdig an?
Auch in Deutschland wird die Kommerzialisierung der Raumfahrt
vorangetrieben. Deutschland setzt dabei auf seine vielschichtige Industriestruktur: Hierbei
wird jedoch nicht auf das Mittel der US-amerikanischen Subventionspolitik
zurückgegriffen. Die Bundesregierung hat im Jahr 2016 die Studie „New Space –
Geschäftsmodelle an der Schnittstelle von Raumfahrt und digitaler Wirtschaft“
veröffentlicht, die Grundlagen zur Bewertung anderer Marktstrukturen liefert
(
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/bmwi-new-space-
geschaeftsmodelle-an-der-schnittstelle-von-raumfahrt-und-digitaler-wirtschaft.html).
2. Sieht die Bundesregierung die 2015 in den USA und 2018 in Luxemburg
erlassenen Weltraumgesetze als mit dem Völkerrecht vereinbar an (bitte
begründen)?
Der Weltraumvertrag verpflichtet die Vertragsstaaten sicherzustellen, dass
staatliche und nichtstaatliche Rechtsträger nationale Tätigkeiten im Weltraum nach
Maßgabe der Regelungen des Weltraumvertrages durchführen. Im Fall der
Tätigkeiten nichtstaatlicher Rechtsträger erfolgt dies durch Genehmigung und ständige
Aufsicht auf der Grundlage nationaler Weltraumgesetze, wie sie die USA und
Luxemburg ebenso wie andere Staaten bereits erlassen haben.
Die beiden angesprochenen Gesetze beziehen sich auch auf künftige
rohstoffbezogene Nutzungen im Weltraum. Nach Auffassung der Bundesregierung sollten
international vereinbarte Regelungen und Standards über kommerziellen Abbau
von Rohstoffen im Weltraum die Grundlage für entsprechende nationale
Gesetzgebung sein. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu den Zielsetzungen und
Inhalten der einschlägigen Gesetzgebung anderer Staaten grundsätzlich nicht
Stellung.
3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Absichtserklärung
zur bilateralen Zusammenarbeit zwischen den USA und Luxemburg zur
Förderung der kommerziellen Nutzung des Weltraums im Hinblick auf die
Vereinbarkeit mit dem völkerrechtlichen Regime sowie der Notwendigkeit eines
internationalen Rechtsrahmens zur Nutzung und Erschließung des
Weltraums (
www.tagesspiegel.de/politik/rohstoffjagd-im-weltraum-ist-
eroeffnetusa-und-luxemburg-schliessen-abbau-vertrag/24330156.html)?
Die Bundesregierung setzt sich für ein international abgestimmtes Regime zur
Regelung der Ausbeutung von Ressourcen auf Himmelskörpern ein. Die
Bundesregierung begrüßt jede Form der internationalen Zusammenarbeit im Rahmen der
Erforschung und Nutzung des Weltraums zu friedlichen Zwecken und im
Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere sofern diese die Erarbeitung eines
solchen internationalen Regimes zum Ziel hat.
4. Welche Position vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob nichtstaatliche
Akteure im durch den Weltraumvertrag als „Staatengemeinschaftsraum“
erklärten Weltraum Eigentum über geschürfte Rohstoffe erlangen können
(Artikel II WRV, 1967)?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass Artikel II des Weltraumvertrages von
1967 die Ausübung von staatlicher Hoheitsgewalt über den Weltraum, den Mond
und andere Himmelskörper ausschließt. Dieses Verbot staatlicher Aneignung des
Weltraums und der Himmelskörper ist auch hinsichtlich einer kommerziellen
Nutzung dortiger Rohstoffe zu berücksichtigen. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 6 verwiesen.“
5. Verfügen die Bundesregierung oder nachgeordnete Behörden über die von
der Luxemburger Regierung beauftragte Studie von Mahulena Hofmann
(Universität Luxemburg) zur Vereinbarkeit des Luxemburger
Weltraumressourcengesetz mit den internationalen Rechtsrahmen (2017), und falls ja,
welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Studie
(Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 –
077/18, 2018, S. 11)?
Die Bundesregierung nimmt zu Studien über die Zielsetzungen und Inhalte der
einschlägigen Gesetzgebung anderer Staaten grundsätzlich nicht Stellung.
6. Sieht die Bundesregierung die derzeitige internationale rechtliche
Grundlage, basierend auf den fünf internationalen Weltraumverträgen, als
ausreichendes völkerrechtliches Regime für die privatwirtschaftliche Nutzung des
Weltraums an, und welche konkreten internationale Regelungen und Gesetze
müssten nach Auffassung der Bundesregierung dem Erlass nationaler
Weltraumgesetze vorangehen?
Die Staaten sind für nationale Tätigkeiten einschließlich von nichtstaatlichen
Rechtsträgern im Weltraum völkerrechtlich verantwortlich und haften
international für von Weltraumgegenständen verursachte Schäden, für die sie nach dem
Völkerrecht als Startstaat gelten. Ferner sind die Staaten auf der Grundlage von
Artikel VI WVR verpflichtet durch Genehmigung und ständige Aufsicht der
Weltraumtätigkeiten nichtstaatlicher Rechtsträger sicherzustellen, dass eine
privatwirtschaftliche Nutzung des Weltraums im Einklang mit dem Völkerrecht
erfolgt.
Einen Beitrag leistet insbesondere das Regime der Internationalen
Fernmeldeunion (ITU) für die Nutzung von Erdumlaufbahnen und den damit
einhergehenden Funkfrequenzen, die als begrenzte natürliche Ressourcen auf rationelle,
wirksame und wirtschaftliche Weise genutzt werden sollen. Mit zunehmenden
staatlichen und nicht-staatlichen Weltraumaktivitäten besteht darüber hinaus
Bedarf an verbindlichen Verkehrsregeln und internationalen Standards wie den
jüngst vom UN-Weltraumausschuss beschlossenen Richtlinien über die
langfristige Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten.
Für eine kommerzielle Nutzung von Ressourcen auf Himmelskörpern sind nach
Auffassung der Bundesregierung international vereinbarte Regelungen und
Standards erforderlich. Ein internationales Regime soll die geordnete und sichere
Erschließung, die rationelle Bewirtschaftung und die volle Ausschöpfung des
Nutzungspotentials von Ressourcen auf Himmelskörpern gewährleisten. Es soll auch
in angemessenem Maße und unter Berücksichtigung der Anstrengungen
derjenigen Länder, die zur Erforschung und Erschließung der Himmelskörper
beigetragen haben, sicherstellen, dass alle Staaten von den Vorteilen dieser Ressourcen
profitieren können, ohne dass der staatlichen und privaten Raumfahrt die
Investitionsanreize genommen werden. Nicht zuletzt muss von Beginn an der
langfristigen Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit solcher Aktivitäten angemessen
Rechnung getragen werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen
Anfrage der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/6326 aus dem Jahr 2018
verwiesen.
7. Zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung im Rechtsunterausschuss
des Ausschusses zur friedlichen Nutzung des Weltraums der Vereinten
Nationen (UNCOPUOS) bezüglich einer Ergänzung des Weltraumvertrags mit
spezifischen internationalen Regelungen und Standards über den Abbau von
Rohstoffen im Weltraum international spezifischen Regimes gelangt?
Welche konkreten internationalen Maßnahmen sind in Planung, um ein
solches Regime zu schaffen?
Im COPUOS Rechtsunterausschuss vertritt eine Mehrheit der Mitgliedstaaten
die Position, dass internationale Regelungen und Standards über den Abbau
von Rohstoffen auf Himmelskörpern Voraussetzung für die kommerzielle
Ressourcenausbeutung sind. Auf Beschluss des Rechtsunterausschusses (UN
Doc. A/AC.105/1203, 278 ff.) werden auf der nächsten Tagung 2020
Konsultationen über die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung internationaler
Prinzipien für die Ausbeutung von Ressourcen auf Himmelskörpern stattfinden.
8. Aus welchen Gründen hat die Bundesrepublik Deutschland den
Mondvertrag nicht ratifiziert, und gedenkt die Bundesregierung, dies noch zu tun?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Antwort?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
GRÜNEN aus dem Jahr 1985 (Bundestagsdrucksache 10/3393) verwiesen. Für
die Prüfung eines Beitritts zum Mondvertrag bleiben für die Bundesregierung die
weitere Entwicklung einer etwaigen Ausbeutung von Weltraumressourcen und
der Gesichtspunkte der Stärkung multilateraler Zusammenarbeit bestimmend.
9. Unter welchen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung eine
privatwirtschaftliche Nutzung von Weltraumressourcen als zulässig an, und wie sollte
nach Auffassung der Bundesregierung die Nutzung von Ressourcen auch
jenen Staaten zu Gute kommen, die keine Raumfahrt betreiben?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 sowie auf die Antworten der Bundesregierung
zu den Fragen 3 bis 6 und 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/6326 und die Antwort zu Frage 29 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/3745 verwiesen. Der gerechte Zugang zu den Vorteilen der
Ressourcenausbeutung ist durch internationale Zusammenarbeit auf ausgewogener und
gegenseitig annehmbarer Grundlage zu gewährleisten und soll Gegenstand eines
international abgestimmten Regimes sein.
10. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Vorschlag der Haager
Arbeitsgruppe „Hague International Space Resources Governance“
(HISRG) bei, als Grundlage für mögliche weitere
Internationalisierungsbemühungen zeitlich und örtlich begrenzte „Prioritätsrechte“ zur Suche und
zum Abbau von im Weltraum befindlichen Ressourcen durch einen
internationalen Registrar (z. B. durch die Gründung der ehemals angedachten
World Space Organization) vergeben zu lassen (Wissenschaftliche Dienste
des Deutschen Bundestages, WD 2 – 3000 – 077/18, 2018)?
Welches andere internationale oder nationale Forum oder welche Behörde
käme für die Bundesregierung als Registrar für Schürfrechte von im
Weltraum befindlichen Ressourcen in Frage?
Die Arbeit der Haager Ressourcengruppe ist nicht abgeschlossen, daher nimmt
die Bundesregierung dazu ebenso wie zu der hypothetischen Frage nach einem
„Registrar für Schürfrechte“ nicht Stellung. Grundsätzlich vertritt die
Bundesregierung die Auffassung, dass der UN-Ausschuss für die friedliche Nutzung des
Weltraums als für die Anwendung und Weiterentwicklung des
Weltraumvölkerrechts zuständige multilaterale Institution das primäre Forum für die Erarbeitung
eines internationalen Regimes für die Ausbeutung von Ressourcen auf
Himmelskörpern ist.
11. Welche Initiativen und Projekte sind auf EU-Ebene eingeleitet und/oder
geplant, um die Forschung und Entwicklung des Luft- und Raumfahrtsektors
voranzutreiben, und auf welche Höhe belaufen sich die derzeit auf EU-Ebene
bereitgestellten finanziellen Mittel (bitte getrennt ausweisen)?
Zunächst einmal sind hier die Flaggschiffprogramme Galileo mit EGNOS,
Copernicus, SSA (Space Situational Awareness) und GovsatCom zu nennen, die das
EU-Raumfahrtprogramm bilden. Sie werden im zukünftigen, mehrjähriger
Finanzrahmen der EU für 2021 bis 2027, der noch endgültig zu beschließenden ist,
zurzeit mit insgesamt 16 Mrd. Euro veranschlagt.
Zusätzlich findet Raumfahrtforschung auch im Forschungsrahmenprogramm der
EU statt. Im derzeitigen Forschungsrahmenprogramm Horizont 2020 (2014 bis
2020) sind für die Raumfahrt insg. 1,48 Mrd. Euro vorgesehen. Die letzten Calls
for Proposal im Raumfahrtbereich für die Jahre 2018 bis 2020 können unter
https://ec.europa.eu/growth/sectors/space/research/horizon-2020_en eingesehen
werden.
Bisher hat die EU keinen Fokus auf das Thema Weltraumbergbau und
Privatisierung der Rohstoffe im Weltall gelegt. Zu nennen ist hier lediglich das Projekt
REGOLIGHT, das von 2015 bis 2017 gefördert wurde und das sich mit 3D-
Drucktechnik auf der Grundlage von Gestein der Mondoberfläche befasst.
Daneben werden EU-Mittel zur Förderung von Technologien vergeben, die ggf. auch
für Weltraumbergbau verwendet werden könnten, so z. B. im Bereich
Weltraumrobotik.
Die für die Raumfahrtforschung vorgesehenen Mittel im zukünftigen
Forschungsrahmenprogramm der EU (Horizont Europa, 2021 bis 2017) können
zurzeit noch nicht genau beziffert werden, da es in Horizont Europa kein festgelegtes
Budget für die Raumfahrtforschung geben wird. Die Forschung im
Raumfahrttechnologiebereich ist im Cluster „Digital, Industry and Space“ der Säule II
(„Global Challenges and European Industrial Competitiveness“) angesiedelt.
Auch dort gibt es bisher keinerlei Hinweis auf das Thema Weltraumbergbau.
Die zivile Luftfahrt wird in Horizont 2020 von 2014 bis 2020 mit EU-Mitteln in
Höhe von ca. 2,83 Mrd. Euro gefördert, davon rund 1,8 Mrd. Euro im
Partnerschaftsprogramm Clean Sky 2 und 580 Mio. Euro im Partnerschaftsprogramm
SESAR. Dieses Programm ist ein wesentliches Element zur Schaffung eines
einheitlichen europäischen Luftraums im Rahmen der Single-European-Sky-
Initiative der Europäischen Kommission. Die für die Luftfahrt vorgesehen Mittel im
zukünftigen Forschungsrahmenprogramm Horizont Europe können derzeit noch
nicht beziffert werden.
12. Welche Vorbereitungen für die Ministerkonferenz der Europäischen
Weltraumorganisation (ESA) Ende November 2019 sind nach Kenntnis der
Bundesregierung von deutscher Seite für die Fortführung des European
Exploration Envelope Programmes getroffen worden bzw. sind in Planung?
Das seit 2016 bestehende Explorationsrahmenprogramm European Exploration
Envelope Programme (E3P) führt die Aktivitäten der astronautischen Raumfahrt
und Exploration zu den Zielen im erdnahen Weltraum, Mond und Mars
zusammen. Fundament des Programms sind der Betrieb und die Nutzung der
Internationalen Raumstation, die Kontinuität für Forschung unter Weltraumbedingungen
und Astronautenflüge für Europa gewährleisten.
Daneben bestehen in Europa bisher nur einzelne Ansätze zur robotischen
Exploration. E3P eröffnet in Periode 2 nun neue Möglichkeiten der Exploration zu
Mond und Mars sowie innovative Industriepartnerschaften für neue
Geschäftsideen und verbreiterte Nutzung der internationalen Raumstation ISS.
Die ESA-Exekutive schlägt für die künftige Gestaltung von E3P auf der ESA-
Ratskonferenz auf Ministerebene 2019 (MK2019) vier Eckpfeiler sowie
flankierende Nutzungselemente vor:
1. Betrieb und Nutzung der Internationalen Raumstation (Kooperation mit
NASA, Roskosmos, JAXA, CSA).
2. Astronautische Exploration über den niedrigen Erdorbit hinaus (Kooperation
mit NASA), insbesondere Beteiligung an der Miniraumstation Gateway am
Mond.
3. Robotische Monderkundung (Kooperation mit Roskosmos), insbesondere
Beteiligung an der russischen Landemission Luna-27 sowie Entwicklung eigener
europäischer Fähigkeiten, Systeme und Missionen für den Mond.
4. Robotische Marserkundung (Kooperation mit Roskosmos, NASA),
insbesondere Umsetzung der ExoMars-Missionen und einer Probenrückführung vom
Mars (Mars Sample Return)
Wissenschaftliche Forschung unter Weltraumbedingungen und im Weltraum
(SciSpacE) sowie die Studien- und Technologieaktivitäten ExPeRT sind die
flankierenden Elemente.
Zum Erhalt der Spitzenposition in der Forschung und für eine nachhaltige Rolle
der deutschen Industrie stehen die Eckpfeiler 1 und 3 sowie das Nutzungselement
SciSpacE entsprechend der Raumfahrtstrategie im Zentrum des deutschen
Interesses und Engagements.
Es sind bereits Mittel des Bundeshaushalts für die ISS und ihre wissenschaftliche
Nutzung bis 2024 eingeplant. Ein Weiterbetrieb der ISS über 2024 hinaus wird
voraussichtlich auf der MK 2019 zur Diskussion gestellt.
Im europäischen Nutzungselement SciSpacE werden überproportionale
Beteiligungen deutscher Wissenschaftler erreicht. Es gilt, dies zu erhalten, neue
Perspektiven aufzuzeigen und für einen engagierten Nachwuchs an den Hochschulen
zu sorgen. Die solidarische Finanzierung des Nutzungselements durch alle
Programmteilnehmer ist aus deutscher Sicht erstrebenswert, um die Kontinuität für
die Wissenschaft und die umfassende Nutzung der vorhandenen Infrastruktur
sicherzustellen.
Eine deutsche Beteiligung in der Periode 2 des Explorationsrahmenprogramms
E3P sollte für eine angemessene Rolle in der Forschung und bei der
Industriebeauftragung künftig etwa bei einem Viertel bis einem Drittel liegen. Die genaue
Mittelplanung steht im Zuge der Vorbereitung der Ministerratskonferenz im
November 2019 noch aus.
13. Wie viele durch die französische und deutsche Regierung angeordnete
Treffen der Raumfahrtagenturen CNES (Centre national d’études spatiales) und
DLR-RFM (DLR Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft-
und Raumfahrt e. V.) mit „Industrievertretern“ haben bereits stattgefunden,
und welche nichtstaatlichen Akteure (z. B. Völkerrechtler, Klimaforscher,
Wissenschaftsethiker, Nichtregierungsorganisationen – NGOs),
Wirtschaftsvertreter und Interessengruppen waren an den Treffen beteiligt (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/3745, S. 15; bitte getrennt ausweisen)?
Welche Treffen sind noch in Planung, und für wann und mit welchen
Gesprächspartnern sind diese angesetzt?
14. Auf welche Vorschläge bzw. Eckpunkte für die Weltraumpolitik der EU,
insbesondere in Bezug auf das Thema „New Space“, hat sich die in Frage 13
genannte Arbeitsgruppe bereits geeinigt (
www.bundesregierung.de/breg-de/
aktuelles/erklaerung-von-meseberg-1140536)?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Im Zuge der deutsch-französischen Treffen der Raumfahrtagenturen CNES und
DLR-RFM wurden vier Arbeitsgruppen eingerichtet. Treffen mit
Industrievertretern bzw. nichtstaatlichen Akteuren haben bisher nicht stattgefunden. Diese
externen Akteure werden ggf. zu einem späteren Zeitpunkt auf höherer Ebene
eingebunden. Die Gespräche zwischen den Raumfahrtagenturen sind noch nicht
abgeschlossen.
Eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Raumfahrtagenturen zum Thema
„Governance“ hat ein erstes Zwischenergebnis erzielt. Die Raumfahrtagenturen haben
sich auf ein gemeinsames Verständnis gegenüber den europäischen
Weltrauminstitutionen geeinigt. Sie haben die Bedeutung und Rolle der ESA hervorgehoben
und den Erfolg der bisherigen EU-Raumfahrtpolitik und deren
Weiterentwicklung begrüßt. Der Themenbereich „New Space“ wird noch diskutiert.
15. Auf welche Eckpunkte für ein Weltraumgesetz hat sich die Bundesregierung
bisher verständigt, und auf welchem Stand ist der Entwurf für ein
Weltraumgesetz?
Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem Erlass des
Weltraumgesetzes?
a) Wann ist mit einem Gesetzentwurf für ein Weltraumgesetz durch die
Bundesregierung zu rechnen?
b) Plant die Bundesregierung, das Weltraumgesetz auf nationaler Ebene
einzuführen, auch wenn bis dahin keine Schaffung spezifischer
internationaler Regelungen durch internationale Verträge oder Gesetze erfolgt ist?
Derzeit erarbeitet die Bundesregierung die Eckpunkte für ein Weltraumgesetz.
Auf deren Grundlage soll im Laufe des Jahres 2019 ein breit aufgestellter
Diskussionsprozess mit den Verbänden, der Industrie und der Fachöffentlichkeit
angestoßen werden.
Ein Experten basierter und thematisch zentrierter Dialog ist unabdingbar, damit
ein in Deutschland erstmaliges Weltraumgesetz auch zukünftig ein erfolgreiches
Agieren deutscher Unternehmen im europäischen und internationalen Vergleich
mit anderen Raumfahrtnationen sichert.
Es wird weiter angestrebt, einen ersten Entwurf möglichst noch im Verlauf der
zweiten Hälfte der Legislaturperiode vorzulegen. Das geplante Weltraumgesetz
soll bestehende internationale Verpflichtungen insbesondere aus den UN-
Weltraumverträgen umsetzen.
16. Hat die Bundesregierung bereits konkrete Überlegungen im Hinblick auf
Schäden, Leistungseinbußen, Systemausfälle oder Zerstörungen durch
Weltraumschrott angestellt, welche über die in der Antwort zu Frage 30 der
Kleinen Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/3745) genannten Aspekte
hinausgehen, und wenn ja, welche?
Überlegt die Bundesregierung, diese im Rahmen des Weltraumgesetzes zu
verankern?
Die Bundesregierung wird bei der Gestaltung des nationalen Rechtsrahmens für
Weltraumaktivitäten die jüngst vom UN-Weltraumausschuss beschlossenen
Richtlinien über die langfristige Nachhaltigkeit von Weltraumaktivitäten in
Ergänzung zu anderen internationalen Standards im Bereich der Vermeidung von
Weltraummüll in Betracht ziehen.
17. Welche konkreten Haftungsrisiken sieht die Bundesregierung im
Zusammenhang mit dem privatwirtschaftlichen Weltraumbergbau, und wie
könnten diese in einem Weltraumgesetz adressiert werden?
Der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei
der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und
anderer Himmelskörper von 1967 (Weltraumvertrag) stellt den allgemeinen
völkerrechtlichen Rechtsrahmen für weltraumbezogene Aktivitäten dar. Die darin
genannten Grundsätze einschließlich der Verweise auf internationale
Zusammenarbeit und allgemeine völkerrechtliche Regelungen und Prinzipien gelten auch für
künftige Aktivitäten zum Abbau von Rohstoffen im Weltraum.
18. Welche staatlichen und nichtstaatlichen Akteure (z. B. Völkerrechtler,
Klimaforscher, Wissenschaftsethiker, NGOs), Berater und Interessengruppen
sind an der Erarbeitung des Weltraumgesetzes beteiligt, und wie haben sich
die Akteure eingebracht (bitte nach Organisation sowie Art der Einbringung
– Treffen, Stellungnahme etc. – auflisten)?
19. Welche Konsultationstreffen haben in den letzten zwölf Monaten zur
Erarbeitung des Weltraumgesetzes zwischen Vertretern der Bundesministerien
und privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren wie
Völkerrechtlern, Klimaforschern, Wissenschaftsethikern und anderweitigen
nichtstaatlichen Organisationen auf Leitungsebene stattgefunden, um den
Referentenentwurf für das Weltraumgesetz auszuarbeiten?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Bislang wurden interne Vorarbeiten geleistet, zu denen das
Raumfahrtmanagement des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt einbezogen wurde. Erst
mit der beabsichtigten Vorlage von Diskussionspunkten sollen Externe in die
Erarbeitung eines Gesetzentwurfs einbezogen werden. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 15 verwiesen.
20. Hat die im Januar 2016 angekündigte Evaluierung des Nationalen
Programms für Weltraum und Innovation (vgl. Gemeinsame Position der
Beteiligten am Branchendialog Luft- und Raumfahrt des Bundesministers für
Wirtschaft und Energie am 12. Januar 2016) bereits stattgefunden, und wenn
ja, zu welchen Ergebnissen ist diese gekommen (vgl. Bundestagsdrucksache
19/3745)?
Derzeit läuft das Vergabeverfahren zum Auftrag „Evaluation des Nationalen
Programms für Weltraum und Innovation“. Es wurde unter der Referenznummer der
Bekanntmachung: IC4 23305/003#034; Projekt 34/19 veröffentlicht. Der
Forschungsauftrag zur Evaluation des „Nationalen Programms für Weltraum und
Innovation“ dient der Unterstützung des BMWi bei der Durchführung der
Erfolgskontrolle gemäß den Vorgaben des § 7 Absatz 2 BHO. Abschluss und Ergebnisse
der Evaluation sind für Ende 2020 zu erwarten.
21. Wie hat sich Deutschland bei der Erforschung der Extraktion von
Wasserstoffverbindungen, Sauerstoff und Treibstoffen, z. B. zum Wiederbetanken
von Raketen für die Erkundung des Weltraums auf dem Mond, eingebracht,
bzw. welche zukünftigen Initiativen und Projekte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung geplant?
Das DLR-Raumfahrtmanagement hat in den letzten Jahren die angewandte
Grund-lagenforschung auf dem Bereich der Extraktion flüchtiger Stoffe (z. B.
Wasserstoff und Sauerstoff) aus dem Mondstaub (das sogenannte Regolith)
gefördert. Bei diesen Vorhaben wurde zum größten Teil mit der Technischen
Universität München kooperiert.
Die gewonnen Erkenntnisse haben auch bei verschiedenen Untersuchungen der
europäischen Raumfahrtagentur ESA Anwendung gefunden. ESA untersucht
derzeit die Möglichkeit einer europäischen Mission zur Gewinnung von Wasserstoff
oder Sauerstoff auf dem Mond. Eine Entscheidung zur tatsächlichen
Durchführung einer solchen Mission steht noch aus und ist insbesondere von der
Verfügbarkeit entsprechender Finanzmittel abhängig.
Das DLR-Raumfahrtmanagement bereitet die Bewilligung eines
Verbundvorhabens vor, das sich mit der Gewinnung von Sauerstoff, Wasserstoff und Metall-
Oxiden aus Mond-Regolith befasst. Partner sind die TU Braunschweig und das
Fraunhofer IST. Für kommendes Jahr ist außerdem geplant, sich dediziert mit
dem Thema 3D-Druck unter reduzierter Schwerkraft zu befassen, wovon ein
Teilaspekt auch der 3D-Druck mit Hilfe von Mond-Regolith darstellt.]
22. Wie hoch beziffert die Bundesregierung das Wachstums- bzw.
Produktionspotenzial für die deutsche Wirtschaft und die damit einhergehende
Schaffung von Arbeitsplätzen in Deutschland, die durch die Förderung der
entsprechenden Weltraumbergbautechnologie geschaffen würde?
Sieht die Bundesregierung den Weltraumbergbau als Zukunftssektor der
deutschen Industrie an?
Die Fortentwicklung der Raumfahrt als strategische Fähigkeit und Infrastruktur
wird in den nächsten Jahren global weiter eine Expansion erfahren. Als Teil der
globalen Wirtschaft wird Deutschland die Rahmenbedingungen bieten, dass
deutsche Unternehmen hier Chancen wahrnehmen können, wenn sie entsprechende
Bedarfe erkennen. Ein Teil der Motivation ist dabei die Aussicht auf günstigen
Zugang zu wichtigen Rohstoffen. Hierzu hat z. B. auch Luxemburg ein eine
rechtliche Rahmenvorschrift für die Weltraumerforschung erlassen (
http://luxem
bourg.public.lu/de/actualites/2017/07/21-spaceresources/index.html).
Es ist allgemein im Interesse Deutschlands als Industrienation, auch hier die sich
aufzeigenden Perspektiven zu verfolgen.
23. Wie hoch war im Jahr 2018 die Beteiligung von kleinen und
mittelständischen Unternehmen bei Raumfahrtprojekten (vgl. Bundestagsdrucksache
19/3745)?
Im Jahr 2018 wurden im Rahmen des Nationalen Programms über direkte
Aufträge und Zuwendungen rund 61 Mio. Euro an kleine und mittelständische
Unternehmen gezahlt. Dies waren im Jahr 2018 ca. 45 Prozent der Mittel, die an die
Industrie geflossen sind. Betrachtet man die Anzahl der industriellen Empfänger,
so waren ca. 74 Prozent kleine und mittlere Unternehmen.
24. Wie hat sich in Deutschland das Verhältnis zwischen Beiträgen der
nationalen Programme zur Förderung von Raumfahrttechnologie und -forschung
und der ESA in Deutschland in den Jahren 2015 bis 2018 entwickelt, und auf
welche Höhe beläuft sich die gesamte Summe der staatlichen
Forschungsmittel (bitte nach Jahren, Verhältnis und absoluten Daten aufschlüsseln)?
Haushaltsmittel für zivile Raumfahrt
Mio. € 2015 2016 2017 2018
ESA Beiträge 891 889 860 929
National* 473 508 557 574
Eumetsat 61 67 86 94
Gesamt 1425 1464 1503 1597
Mio. € 2015 2016 2017 2018
ESA Beiträge 63% 61% 57% 58%
National* 33% 35% 37% 36%
Eumetsat 4% 5% 6% 6%
Gesamt 100% 100% 100% 100%
25. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Höhe der mit dem
Weltraumbergbau einhergehenden zusätzlichen Treibhausgasemissionen in
Deutschland?
Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse.
26. Welche weiteren Umweltgefahren sind der Bundesregierung bekannt?
Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse.
* Inklusive DLR FuT
27. Durch welche rechtlichen Vorgaben oder Maßnahmen gedenkt die
Bundesregierung die Förderung der Luft- und Raumfahrt mit einer
klimafreundlichen wirtschaftlichen Entwicklung bzw. der Reduktion von
Treibhausgasemissionen in Deutschland etwa durch das Weltraumgesetz oder andere
Vorgaben in Einklang miteinander zu bringen?
Ob und welche rechtlichen Vorgaben oder Maßnahmen hier möglich sind, wird
vor dem Hintergrund konkreter Ansätze zu prüfen sein.
28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem in der
chinesischen Industriepolitik-Strategie „Made in China 2025“ genannte Ziel,
chinesische Beteiligungen an Firmen u. a. aus dem Schlüsselsektor Luft- und
Raumfahrt auch im Ausland zu stärken, im Hinblick auf
a) die Entwicklung des deutschen Luft- und Raumfahrtsektors und
b) die deutsche Strategie, entsprechende Sektoren zu stärken (
www.bertels
mann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/
MT_Made_in_China_2025.pdf)?
Die Bundesregierung ist kontinuierlich bemüht, die Rahmenbedingungen für die
deutsche Luft- und Raumfahrtindustrie zu verbessern. Ausländische
Direktinvestitionen in deutsche Unternehmen auch aus dem Luft- und Raumfahrtsektor
können in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag zur Geschäftsentwicklung
leisten und damit die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Luft- und Raumfahrtfirmen
stärken.
Dabei verfolgt die Bundesregierung die industrie- und sicherheitspolitischen
Weichenstellungen der Handelspartner Deutschlands und mögliche
Auswirkungen auf die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen aufmerksam. Dies trifft auch auf
die Wirtschaftspolitik der Volksrepublik China einschließlich der
Industriestrategie „Made in China 2025“ zu, die darauf abzielt, durch wettbewerbsverzerrende
Maßnahmen wie teilweise Marktabschottung, Industriesubventionen oder
erzwungenen Technologietransfer die Marktposition der eigenen (Luft-und
Raumfahrt-)Industrie zulasten der ausländischen Konkurrenz zu verbessern.
Vor diesem Hintergrund fordert die Bundesregierung die Schaffung gleicher
Wettbewerbsbedingungen im Verhältnis zur Volksrepublik China, insbesondere
durch die Modernisierung des WTO-Regelwerks und den Abschluss eines EU-
China Investitionsabkommens.
Daneben ist durch die EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die
Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen vom 10. April 2019 der
Prüfmaßstab der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit zeitgemäß neu interpretiert
worden. Darin werden u. a. auch kritische Technologien wie die Luft- und
Raumfahrttechnologie als potenziell sicherheitsrelevant qualifiziert. Auch die Kontrolle
bzw. Finanzierung einer Investition durch staatliche Stellen kann nun bei
Investitionsprüfungen als sicherheitsrelevant berücksichtigt werden.
29. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Vergabe von Aufträgen
zur Förderung der US-Raumfahrt und Monderkundung durch die US-
amerikanische Regierung an die US-Raketenanbieter „Blue Origin“ und „SpaceX“
im Hinblick auf die Wettbewerbsentwicklung und die Stellung einzelner
privater Unternehmen innerhalb der Luft- und Raumfahrt in den USA und
weltweit bei?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dieser Kooperation
mit privatwirtschaftlichen Unternehmen für die deutsche Luft- und
Raumfahrt (
www.zeit.de/wissen/2019-05/raumfahrt-jeff-bezos-blue-moon-nasa)?
Durch die Vergabe von Aufträgen zur Förderung der US-Raumfahrt und
Monderkundung durch die US-amerikanische Regierung werden zum einen private
Unternehmen stärker gefördert, um privat auf diesem Gebiet aktiv zu werden, zum
anderen wird dadurch auch der Wettbewerb verstärkt. Damit wird eine
amerikanische Dominanz gefördert.
In Deutschland und bei der ESA werden, wo möglich, wettbewerbsfördernde
Maßnahmen ergriffen. Angesichts der beschränkten Mittel, des bedeutend
kleineren Marktes, der geringeren Anzahl von Anbietern und dem Fehlen einiger
privater Großinvestoren ist die Etablierung eines entsprechenden Investitionsfonds
von großem Interesse für Deutschland.
30. Ab wann rechnet die Bundesregierung mit ersten Bergbauaktivitäten im
Weltraum?
31. Unter welchen Bedingungen hält es die Bundesregierung für möglich, dass
sich Weltraumbergbau für Privatunternehmen wirtschaftlich rechnet?
Von welchen Zeiträumen geht sie dabei aus?
Die Fragen 30 und 31 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung schätzt die Chancen für eine wirtschaftlich lohnende
Gewinnung von Rohstoffen aus dem Weltraum aktuell als gering ein. Bisher liegen
weltweit keine konkreten Erschließungsprojekte für Rohstoffe vor. Es gibt keine
Erkenntnisse über die Rentabilität des Weltraumbergbaus.
Was die perspektivische Gewinnung von Ressourcen betrifft, so steht die
Nutzung auf dem Mond mit dem Extrahieren von Wasserstoffverbindungen,
Sauerstoff und Treibstoffen z. B. zum Wiederbetanken von Raketen mittelfristig und
langfristig im Vordergrund.
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ISSN 0722-8333]