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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Einflussnahme auf die Politik durch Studien
(insgesamt 13 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
26.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1176019.07.2019
Einflussnahme auf die Politik durch Studien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11760
19. Wahlperiode 19.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm,
Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg,
Brigitte Freihold, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Katrin Werner,
Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Einflussnahme auf die Politik durch Studien
Jüngst wurde über die Möglichkeiten der verdeckten Einflussnahme von
Lobbyistinnen und Lobbyisten auf politische Entscheidungen durch wissenschaftliche
Studien berichtet (vgl. NOZ „Von Abgas bis Zucker – wie Lobbyisten drängeln
und schubsen“ vom 31. Mai 2019, abrufbar unter: www.noz.de/deutschland-welt/
politik/artikel/1750271/von-abgas-bis-zucker-wie-lobbyisten-draengeln-
undtricksen).
Lobbyisten geben danach gezielt Studien mit bestimmten Ergebnissen oder
bestimmte Ausrichtungen und Fragestellungen in Auftrag, die im Ergebnis zur
Beeinflussung von Politik führen können (a. a. O.). Beispielhaft wird dort der Fall
einer Meta-Studie zur vermeintlich generellen Unbedenklichkeit des
Zuckerkonsums für Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch namhafte Wissenschaftler der
Harvard-Universität im Jahre 1967 angeführt, deren Finanzierung und Beeinflussung
bestimmter Studienergebnisse durch die Zuckerindustrie erst im Jahr 2016
aufgedeckt worden sei (a. a. O.)
Studien, die den Inhalt von Gesetzentwürfen und politische Entscheidungen
beeinflussen, können ein Weg sein, um Entscheiderinnen und Entscheider mittelbar
zu einer bestimmten Entscheidung zu bringen (a. a. O.). Eine Beeinflussung von
Entscheiderinnen und Entscheidern ist durch (vermeintlich) objektiv
nachgewiesene Tatsachen einfacher zu bewerkstelligen. So könnten ggf. auch die den Inhalt
der Gesetzesvorlagen maßgeblich beeinflussenden Bundesministerien zum
faktischen Mittler von möglicherweise tendenziösen Fakten werden, ohne dies
bewusst zu wollen. Von den beschlossenen Gesetzen stammten in der 18.
Wahlperiode ca. 88 Prozent der Gesetzesvorlagen von der Bundesregierung (vgl. www.
bundestag.de/blob/196202/ee30d500ea94ebf8146d0ed7b12a8972/kapitel_10_01_
statistik_zur_gesetzgebung-data.pdf, Seite 5). Die Bundesregierung hat damit
letztlich einen beherrschenden Einfluss auf den Inhalt der Gesetze. Denn auch
wenn die Gesetzentwürfe im Laufe der Gesetzgebung noch von der
Regierungskoalition geändert werden, entsteht der wesentliche Teil der Gesetzentwürfe in
den Bundesministerien.
Da Studien für die Politik unverzichtbar sind für die Bewertung von Stoffen,
Vorgängen und Wirkungsweisen, wegen der notwendigen Berücksichtigung und
Abwägung von Vor- und Nachteilen, bis hin zu ganz konkreten Gefahren, ist deren
Objektivität zwingende Voraussetzung für gute Entscheidungen und gute
Gesetzgebung. Die Abhängigkeiten von Dritt-Studien wurden nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller durch die Privatisierungswellen, die immer mehr
Bereiche der Wissenschaft und Forschung in die Abhängigkeit großer Konzerne
und deren Gewinnorientierung brachten, noch verstärkt. Hinzu kam der fiskalisch
motivierte Abbau sachkundigen eigenen Personals in den Bundesbehörden.
Zudem kann die Frage, welche Erkenntnisgegenstände überhaupt untersucht und
bewertet werden, bei vorhandenen begrenzten Ressourcen (etwa durch
Spezialisierungen bei Forschungsrichtungen) nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller eine hochpolitische sein. Forschung für Gemeinwohlzwecke und im
Interesse der Allgemeinheit darf nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller nicht vernachlässigt werden. Wenn nicht (nur) gefragt wird, wie private
Wirtschaftszwecke gefördert werden können, sondern die Frage (auch) lautet, wie
die Ressourcen der Allgemeinheit geschont werden können oder welches die
sozial gerechten Lösungen für bestimmte Probleme sind, dürften nach Auffassung
der Fragestellerinnen und Fragesteller ganz andere Erkenntnisse gewonnen und
dann auch verwertet werden können. Solche Fragestellungen zu formulieren, ist
nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch Aufgabe der
Bundesregierung. Wenn Forschung und Studien von der Allgemeinheit erstellt
werden, kann das ggf. sogar billiger für den Staat werden, als wenn er ihm kostenlos
zur Verfügung gestellte Studien verwertet, die nur private Eigeninteressen
verfolgen.
Einige Bundesministerien sind wegen der Zuständigkeit für bestimmte Themen,
die beispielsweise mit der Bewertung der Gefährdung oder der Wirkungsweise
von Stoffen, etwa Zucker, Tabak oder Abgasen, besonders anfällig für diese Art
der mittelbaren Beeinflussung durch Lobbyisten. Diese Bundesministerien stehen
aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus Gründen der
Glaubwürdigkeit und der Verhinderung des Vertrauensverlustes in politische Entscheidungen
in der Pflicht, die Objektivität der für ihre Zwecke zugrunde gelegten Studien
oder auch die Finanzierungsquellen öffentlich zu belegen und diese auch jederzeit
öffentlich zu machen. Das Gegenteil dieser Intention wäre nach Auffassung der
Fragestellerinnen und Fragesteller erreicht, wenn selbst Auskunftsanfragen nach
dem Informationsfreiheitsgesetz verschleppt oder unter Heranziehung von
(vermeintlichen) Urheberrechtsverstößen verhindert werden, wie dies etwa bei der
fragdenstaat.de-Anfrage des Glyphosatgutachtens des Bundesinstituts für
Risikobewertung geschehen ist. Die Kleine Anfrage richtet sich darauf, diese Belege
öffentlich zu machen, solange es keinen legislativen Fußabdruck noch einen
gesetzlichen Zwang für Lobbyisten gibt, die von ihnen bezahlten oder in Auftrag
gegebenen Studien und damit die möglichen Nutznießer von Studien bzw. deren
Aussagen offenzulegen. Die drängenden Fragen, die in jeder Studie nach
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller stets offengelegt werden müssen, sind
die Herkunft der finanziellen Mittel für die Erstellung und die Interessen, die ggf.
von ihr tangiert bzw. durch sie gezielt verfolgt werden. Jede Person muss letztlich
nachvollziehbar wissen, wem die Studie nützt, welche Personen mitgewirkt
haben und welche Interessenskonflikte, etwa durch finanzielle oder anderweitige
Abhängigkeiten im Zusammenhang mit dem Studien- und Forschungsgegenstand
oder Auftraggeber es gibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele und welche Studien hat die Bundesregierung in der 19.
Wahlperiode für Entscheidungen selbst bzw. durch die Bundesbehörden verwendet
(bitte Gesamtzahl, Titel bzw. Thema der Studie, Datum der Fertigstellung
bzw. Erstveröffentlichung und ggf. Ort der Veröffentlichung sowie Anlass
der Verwendung tabellarisch aufführen)?
2. Wie viele Studien (bezogen auf die in Frage 1 benannten) sind nicht von der
Bundesregierung bzw. einer Behörde in ihrem Verantwortungsbereich selbst
in Auftrag gegeben worden?
3. Wie viele und welche Studien (bezogen auf die in Frage 1 benannten) sind
nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung oder der
Bundesbehörden selbst oder von öffentlichen Stellen erstellt worden?
Wie viele Studien sind (bezogen auf die in Frage 1 benannten) im
Verantwortungsbereich von Privaten oder in Landesverantwortung erstellt worden?
4. Wie viele (bezogen auf die in Frage 1 benannten) Studien sind öffentlich
allgemein zugänglich?
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um Studien, die
sie verwendet hat, öffentlich zugänglich zu machen (bitte begründen)?
6. Bei wie vielen der Studien, die von Privaten im Auftrag von Dritten erstellt
worden sind und die die Bundesregierung oder eine Bundesbehörde
verwendet hat, hat die Bundesregierung oder die jeweilige Behörde darauf
hingewirkt, dass die betreffenden Studien öffentlich allgemein zugänglich
gemacht werden (bitte mindestens prozentual angeben)?
In wie viel Prozent der Fälle war dies erfolgreich?
7. Bei wie vielen und welchen der Studien, die von Privaten im Auftrag von
Dritten erstellt worden sind, und die die Bundesregierung oder eine
Bundesbehörde verwendet hat, sind die Herkunft und/oder Auftraggeber nach
Kenntnis der Bundesregierung bei der Verwendung kenntlich gemacht
worden, und wie genau (bitte erläutern)?
8. Bei wie vielen der Studien, die von Privaten in Auftrag gegeben worden und
die von der Bundesregierung oder einer Bundesbehörde verwendet worden
sind, sind (auch) öffentliche Finanzierungsmittel eingesetzt worden, und in
welchem Umfang ist dies erfolgt (bitte jeweils soweit bekannt mindestens
angeben, wie viel Prozent die öffentliche Finanzierung vom Gesamtbudget
ausgemacht hat)?
9. Bei wie vielen der Studien, die von Privaten in Auftrag gegeben worden sind
und die von der Bundesregierung oder einer Bundesbehörde verwendet
worden sind, hat die Bundesregierung bei der Verwendung dargelegt, welche
möglichen Interessenkonflikte im Hinblick auf die Auftraggeber bestehen
könnten?
10. Bei wie vielen und welchen Studien, die von Privaten in Auftrag gegeben
worden sind und die von der Bundesregierung oder einer Bundesbehörde
verwendet worden sind, hat die Bundesregierung oder die Behörde nach
Kenntnis der Bundesregierung eine eigene Studie zum gleichen Thema
beauftragt oder verwendet?
11. Sieht die Bundesregierung Gefahren in der Verwendung von Studien, die
durch Dritte beauftragt worden sind, und wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht (bitte begründen)?
12. Welche konkreten Regelungen hat die Bundesregierung in ihrem
Geltungsbereich ergriffen, um die Vergabe von Studien an Stellen, die
Interessenkonflikte in Bezug auf das konkrete Studienthema haben können, zu vermeiden?
13. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung bisher getroffen und welche
hat sie vor zu treffen, um zu verhindern, dass Studien durch öffentliche
Stellen verwendet werden, deren Ergebnisse durch Abhängigkeiten von Dritten
(also nicht Studien-Erstellerinnen und Studien-Ersteller) beeinflusst werden,
ohne dass dies bekannt wird (bitte begründen und ggf. darstellen)?
Berlin, den 5. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]