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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einflussnahme auf die Politik durch Studien

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

26.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1176019.07.2019

Einflussnahme auf die Politik durch Studien

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11760 19. Wahlperiode 19.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Nicole Gohlke, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Brigitte Freihold, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Katrin Werner, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE. Einflussnahme auf die Politik durch Studien Jüngst wurde über die Möglichkeiten der verdeckten Einflussnahme von Lobbyistinnen und Lobbyisten auf politische Entscheidungen durch wissenschaftliche Studien berichtet (vgl. NOZ „Von Abgas bis Zucker – wie Lobbyisten drängeln und schubsen“ vom 31. Mai 2019, abrufbar unter: www.noz.de/deutschland-welt/ politik/artikel/1750271/von-abgas-bis-zucker-wie-lobbyisten-draengeln- undtricksen). Lobbyisten geben danach gezielt Studien mit bestimmten Ergebnissen oder bestimmte Ausrichtungen und Fragestellungen in Auftrag, die im Ergebnis zur Beeinflussung von Politik führen können (a. a. O.). Beispielhaft wird dort der Fall einer Meta-Studie zur vermeintlich generellen Unbedenklichkeit des Zuckerkonsums für Herz-Kreislauf-Erkrankungen durch namhafte Wissenschaftler der Harvard-Universität im Jahre 1967 angeführt, deren Finanzierung und Beeinflussung bestimmter Studienergebnisse durch die Zuckerindustrie erst im Jahr 2016 aufgedeckt worden sei (a. a. O.) Studien, die den Inhalt von Gesetzentwürfen und politische Entscheidungen beeinflussen, können ein Weg sein, um Entscheiderinnen und Entscheider mittelbar zu einer bestimmten Entscheidung zu bringen (a. a. O.). Eine Beeinflussung von Entscheiderinnen und Entscheidern ist durch (vermeintlich) objektiv nachgewiesene Tatsachen einfacher zu bewerkstelligen. So könnten ggf. auch die den Inhalt der Gesetzesvorlagen maßgeblich beeinflussenden Bundesministerien zum faktischen Mittler von möglicherweise tendenziösen Fakten werden, ohne dies bewusst zu wollen. Von den beschlossenen Gesetzen stammten in der 18. Wahlperiode ca. 88 Prozent der Gesetzesvorlagen von der Bundesregierung (vgl. www. bundestag.de/blob/196202/ee30d500ea94ebf8146d0ed7b12a8972/kapitel_10_01_ statistik_zur_gesetzgebung-data.pdf, Seite 5). Die Bundesregierung hat damit letztlich einen beherrschenden Einfluss auf den Inhalt der Gesetze. Denn auch wenn die Gesetzentwürfe im Laufe der Gesetzgebung noch von der Regierungskoalition geändert werden, entsteht der wesentliche Teil der Gesetzentwürfe in den Bundesministerien. Da Studien für die Politik unverzichtbar sind für die Bewertung von Stoffen, Vorgängen und Wirkungsweisen, wegen der notwendigen Berücksichtigung und Abwägung von Vor- und Nachteilen, bis hin zu ganz konkreten Gefahren, ist deren Objektivität zwingende Voraussetzung für gute Entscheidungen und gute Gesetzgebung. Die Abhängigkeiten von Dritt-Studien wurden nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller durch die Privatisierungswellen, die immer mehr Bereiche der Wissenschaft und Forschung in die Abhängigkeit großer Konzerne und deren Gewinnorientierung brachten, noch verstärkt. Hinzu kam der fiskalisch motivierte Abbau sachkundigen eigenen Personals in den Bundesbehörden. Zudem kann die Frage, welche Erkenntnisgegenstände überhaupt untersucht und bewertet werden, bei vorhandenen begrenzten Ressourcen (etwa durch Spezialisierungen bei Forschungsrichtungen) nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller eine hochpolitische sein. Forschung für Gemeinwohlzwecke und im Interesse der Allgemeinheit darf nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht vernachlässigt werden. Wenn nicht (nur) gefragt wird, wie private Wirtschaftszwecke gefördert werden können, sondern die Frage (auch) lautet, wie die Ressourcen der Allgemeinheit geschont werden können oder welches die sozial gerechten Lösungen für bestimmte Probleme sind, dürften nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller ganz andere Erkenntnisse gewonnen und dann auch verwertet werden können. Solche Fragestellungen zu formulieren, ist nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller auch Aufgabe der Bundesregierung. Wenn Forschung und Studien von der Allgemeinheit erstellt werden, kann das ggf. sogar billiger für den Staat werden, als wenn er ihm kostenlos zur Verfügung gestellte Studien verwertet, die nur private Eigeninteressen verfolgen. Einige Bundesministerien sind wegen der Zuständigkeit für bestimmte Themen, die beispielsweise mit der Bewertung der Gefährdung oder der Wirkungsweise von Stoffen, etwa Zucker, Tabak oder Abgasen, besonders anfällig für diese Art der mittelbaren Beeinflussung durch Lobbyisten. Diese Bundesministerien stehen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller aus Gründen der Glaubwürdigkeit und der Verhinderung des Vertrauensverlustes in politische Entscheidungen in der Pflicht, die Objektivität der für ihre Zwecke zugrunde gelegten Studien oder auch die Finanzierungsquellen öffentlich zu belegen und diese auch jederzeit öffentlich zu machen. Das Gegenteil dieser Intention wäre nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller erreicht, wenn selbst Auskunftsanfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz verschleppt oder unter Heranziehung von (vermeintlichen) Urheberrechtsverstößen verhindert werden, wie dies etwa bei der fragdenstaat.de-Anfrage des Glyphosatgutachtens des Bundesinstituts für Risikobewertung geschehen ist. Die Kleine Anfrage richtet sich darauf, diese Belege öffentlich zu machen, solange es keinen legislativen Fußabdruck noch einen gesetzlichen Zwang für Lobbyisten gibt, die von ihnen bezahlten oder in Auftrag gegebenen Studien und damit die möglichen Nutznießer von Studien bzw. deren Aussagen offenzulegen. Die drängenden Fragen, die in jeder Studie nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller stets offengelegt werden müssen, sind die Herkunft der finanziellen Mittel für die Erstellung und die Interessen, die ggf. von ihr tangiert bzw. durch sie gezielt verfolgt werden. Jede Person muss letztlich nachvollziehbar wissen, wem die Studie nützt, welche Personen mitgewirkt haben und welche Interessenskonflikte, etwa durch finanzielle oder anderweitige Abhängigkeiten im Zusammenhang mit dem Studien- und Forschungsgegenstand oder Auftraggeber es gibt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele und welche Studien hat die Bundesregierung in der 19. Wahlperiode für Entscheidungen selbst bzw. durch die Bundesbehörden verwendet (bitte Gesamtzahl, Titel bzw. Thema der Studie, Datum der Fertigstellung bzw. Erstveröffentlichung und ggf. Ort der Veröffentlichung sowie Anlass der Verwendung tabellarisch aufführen)? 2. Wie viele Studien (bezogen auf die in Frage 1 benannten) sind nicht von der Bundesregierung bzw. einer Behörde in ihrem Verantwortungsbereich selbst in Auftrag gegeben worden? 3. Wie viele und welche Studien (bezogen auf die in Frage 1 benannten) sind nicht im Verantwortungsbereich der Bundesregierung oder der Bundesbehörden selbst oder von öffentlichen Stellen erstellt worden? Wie viele Studien sind (bezogen auf die in Frage 1 benannten) im Verantwortungsbereich von Privaten oder in Landesverantwortung erstellt worden? 4. Wie viele (bezogen auf die in Frage 1 benannten) Studien sind öffentlich allgemein zugänglich? 5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf. ergriffen, um Studien, die sie verwendet hat, öffentlich zugänglich zu machen (bitte begründen)? 6. Bei wie vielen der Studien, die von Privaten im Auftrag von Dritten erstellt worden sind und die die Bundesregierung oder eine Bundesbehörde verwendet hat, hat die Bundesregierung oder die jeweilige Behörde darauf hingewirkt, dass die betreffenden Studien öffentlich allgemein zugänglich gemacht werden (bitte mindestens prozentual angeben)? In wie viel Prozent der Fälle war dies erfolgreich? 7. Bei wie vielen und welchen der Studien, die von Privaten im Auftrag von Dritten erstellt worden sind, und die die Bundesregierung oder eine Bundesbehörde verwendet hat, sind die Herkunft und/oder Auftraggeber nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Verwendung kenntlich gemacht worden, und wie genau (bitte erläutern)? 8. Bei wie vielen der Studien, die von Privaten in Auftrag gegeben worden und die von der Bundesregierung oder einer Bundesbehörde verwendet worden sind, sind (auch) öffentliche Finanzierungsmittel eingesetzt worden, und in welchem Umfang ist dies erfolgt (bitte jeweils soweit bekannt mindestens angeben, wie viel Prozent die öffentliche Finanzierung vom Gesamtbudget ausgemacht hat)? 9. Bei wie vielen der Studien, die von Privaten in Auftrag gegeben worden sind und die von der Bundesregierung oder einer Bundesbehörde verwendet worden sind, hat die Bundesregierung bei der Verwendung dargelegt, welche möglichen Interessenkonflikte im Hinblick auf die Auftraggeber bestehen könnten? 10. Bei wie vielen und welchen Studien, die von Privaten in Auftrag gegeben worden sind und die von der Bundesregierung oder einer Bundesbehörde verwendet worden sind, hat die Bundesregierung oder die Behörde nach Kenntnis der Bundesregierung eine eigene Studie zum gleichen Thema beauftragt oder verwendet? 11. Sieht die Bundesregierung Gefahren in der Verwendung von Studien, die durch Dritte beauftragt worden sind, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? 12. Welche konkreten Regelungen hat die Bundesregierung in ihrem Geltungsbereich ergriffen, um die Vergabe von Studien an Stellen, die Interessenkonflikte in Bezug auf das konkrete Studienthema haben können, zu vermeiden? 13. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung bisher getroffen und welche hat sie vor zu treffen, um zu verhindern, dass Studien durch öffentliche Stellen verwendet werden, deren Ergebnisse durch Abhängigkeiten von Dritten (also nicht Studien-Erstellerinnen und Studien-Ersteller) beeinflusst werden, ohne dass dies bekannt wird (bitte begründen und ggf. darstellen)? Berlin, den 5. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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