[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 5. August 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12210
19. Wahlperiode 07.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr,
Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11788 –
Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 25. Februar 2019 tagte der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige
Entwicklung und fasste den Beschluss, eine Sustainable-Finance-Strategie der
Bundesregierung zu entwickeln. Damit soll Deutschland zu einem führenden
Sustainable-Finance-Standort ausgebaut werden.
Ferner wurden in der Sitzung im Februar 2019 folgende Feststellungen
getroffen:
Aufbau eines Sustainable-Finance-Beirats für den Dialog der Bundesregierung
mit Finanzwirtschaft, Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft;
Fortsetzung des Erfahrungsaustausches zu Sustainable-Finance bei
bundesnahen Anlagen;
Entwicklung einer Kommunikationsstrategie, um Sustainable-Finance
gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Finanzindustrie
bekannter zu machen;
Überprüfung, ob die Emission von grünen oder nachhaltigen Bundesanleihen in
Deutschland innerhalb der vorgesehenen jeweiligen Anschlussfinanzierungen
wirtschaftlich ist (vgl.
www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1583990/
2ee1e2707c3eb99ea62ca6c64abd8b9d/2019-02-26-beschluss-sta-nhk-nachhaltige-
finanzen-data.pdf?download=1).
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 13. April 2019 gemeinsam mit
mittlerweile 28 Staaten eine „Klimakoalition der Finanzministerinnen und
Finanzminister“ gegründet (Coalition of Finance Ministers for Climate Action,
www.cape4financeministry.org/coalition_of_finance_ministers).
1. Wer hat die Zusammensetzung der Mitglieder des Beirates Sustainable
Finance konzipiert, und wer hat darüber beschlossen?
Die Zusammensetzung der Mitglieder des Sustainable Finance-Beirats haben die
federführenden Ressorts, das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), in
enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) konzipiert und beschlossen.
2. Wie soll die Arbeit des Beirats Sustainable Finance mit der des
Staatssekretärausschusses verzahnt werden?
Der Sustainable Finance-Beirat mit Teilnehmer/innen aus Finanzwirtschaft,
Realwirtschaft, Zivilgesellschaft und Wissenschaft dient u. a. der Beratung der
Bundesregierung. Derzeit gibt es noch keine Festlegung zur Befassung des
Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung mit Ergebnissen der Arbeit des
Sustainable Finance-Beirates.
3. Ist der Erfahrungsaustausch zu Sustainable Finance bei bundesnahen
Anlagen bereits abgeschlossen?
Der Erfahrungsaustausch zu Sustainable Finance bei bundesnahen Anlagen ist
noch nicht abgeschlossen. Es handelt sich vielmehr um einen kontinuierlichen
Prozess.
4. Welche Ressorts sind an diesem Erfahrungsaustausch beteiligt?
Der bereits stattfindende Erfahrungsaustausch erfolgt je nach Konstellation und
Betroffenheit innerhalb der Bundesregierung und betroffener Behörden. Das
BMF und das BMU, in enger Abstimmung mit dem BMWi, sind für die
Fortsetzung des Erfahrungsaustausches grundsätzlich federführend, wobei alle Ressorts
freiwillig am Austausch teilnehmen können.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 und 6 verwiesen.
In gesetzlich bestimmten Einzelbereichen gibt es darüber hinaus spezifische
Aktivitäten. Beispielsweise hat der Anlageausschuss bei den Sondervermögen
„Versorgungsrücklage des Bundes“, „Versorgungsfonds des Bundes“,
„Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit“ und „Vorsorgefonds der sozialen
Pflegeversicherung“ eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um das Thema Nachhaltige Geldanlage
grundlegend zu erarbeiten. Die AG spiegelt die Zusammensetzung des
Anlageausschusses auf Fachebene wider. In dieser AG sind neben dem
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Bundesministerium der Finanzen
(BMF), das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS), die Deutsche Bundesbank, die KfW
Bankengruppe, und die Bundesagentur für Arbeit vertreten. Das von dieser AG
vorgeschlagene Konzept für die Aktienanlage der o. g. Sondervermögen wurde
mittlerweile vom Anlageausschuss beschlossen (siehe zuletzt Antwort auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6247 sowie unter
www.bmi.bund.de/
SharedDocs/faqs/DE/themen/oeffentlicher-dienst/beamte/versorgung/versorgungliste.
html).
Es wurden im Übrigen auch Fachgespräche auf Arbeitsebene mit Bundesländern,
weiteren Ministerien und bundesnahen Einrichtungen geführt.
5. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff der bundesnahen Anlagen?
6. Welche Anlagevehikel werden von dem Begriff der bundesnahen Anlagen
erfasst?
Um welche Anlagevoluminia handelt es sich hierbei (bitte Gesamtbestand
sowie nach jeweiligen Anlagevehikeln gesondert darstellen)?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat den Begriff der bundesnahen Anlagen nicht
abschließend definiert. Die unter Frage 6 erbetenen Informationen liegen somit der
Bundesregierung nicht vor. Durch Verwendung einer offenen Formulierung im
Hinblick auf erfasste Anlagen kann der Erfahrungsaustausch innerhalb der
Bundesregierung ergebnisoffen geführt werden und kann grundsätzlich der gesamte
Bundesbereich umfasst sein.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/6247
verwiesen.
7. Ist die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie zu Sustainable Finance
gegenüber den Verbrauchern sowie der Finanzindustrie bereits
abgeschlossen?
a) Wenn ja, wie sieht diese Kommunikationsstrategie konkret aus?
Die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie ist noch nicht abgeschlossen.
b) Aus welchen Gründen nimmt die Bundesregierung an, im Finanzbereich
bedürfe es im Hinblick auf das Thema Sustainable Finance noch einer
Steigerung des Bekanntheitsgrades, obwohl sowohl in Berlin als auch in
den deutschen Finanzzentren regelmäßig Veranstaltungen der
Finanzbranche hierzu stattfinden?
Die Bundesregierung begrüßt, dass bereits regelmäßig Veranstaltungen der
Finanzbranche zu Sustainable Finance stattfinden. Trotzdem ist der Anteil
nachhaltiger Geldanlagen in Deutschland noch immer gering (lt. Marktbericht 2019 des
Forums Nachhaltige Geldanlagen lag der Anteil nachhaltiger Fonds und Mandate
im Jahr 2018 bei 4,5 Prozent). Um diesen Anteil langfristig zu steigern, ist es u. a.
erforderlich, den Bekanntheitsgrad von Sustainable Finance gegenüber den
Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Finanzindustrie weiter zu steigern.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, dass die angemessene und proportionale
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten bei Entscheidungen innerhalb der
Finanzindustrie zum „Mainstream“ wird.
c) Wenn nein, bis wann nimmt die Bundesregierung an, diese Strategie
entwickelt zu haben?
Die Entwicklung der Kommunikationsstrategie erfolgt im Kontext der
Entwicklung der Sustainable Finance-Strategie. Hierbei wird die Bundesregierung durch
den Sustainable Finance-Beirat beraten. Erste Entwürfe des Beirats für eine
Strategie sollen möglichst bereits beim 3. Sustainable Finance Gipfel am 16. Oktober
2019 öffentlich vorgestellt und diskutiert werden.
d) Wurden bei der Entwicklung dieser Strategie Externe hinzugezogen?
Wenn ja, welche Externen wurden hiermit beauftragt?
Wenn ja, welche Dienstleistungen wurden durch welche Externen
übernommen?
Wenn ja, welche Kosten für Externe sind hierbei angefallen?
Wenn ja, welche Leistungen wurden in welcher Höhe vergütet?
Es wurden keine Externen mit der Entwicklung der Kommunikationsstrategie
beauftragt. Des Weiteren wird auf die Antwort zu 7c verwiesen.
8. Ist die Überprüfung, ob die Emission von nachhaltigen Bundesanleihen in
Deutschland wirtschaftlich ist, bereits abgeschlossen?
a) Wenn ja, welche Schlüsse konnten aus der Überprüfung gezogen werden?
Die Überprüfung, ob die Emission von nachhaltigen Bundesanleihen in
Deutschland wirtschaftlich ist, ist noch nicht abgeschlossen.
b) Wenn nein, bis wann nimmt die Bundesregierung an, diese Überprüfung
abgeschlossen zu haben?
Das Bundesministerium der Finanzen beabsichtigt, erste vorläufige Ergebnisse
im Herbst 2019 zu diskutieren. Wann die Überprüfung abgeschlossen ist, hängt
von den ersten vorläufigen Ergebnissen ab und kann zu diesem Zeitpunkt noch
nicht abgeschätzt werden.
c) Nach welchen Kriterien bemisst die Bundesregierung, ob die Emission
von nachhaltigen Bundesanleihen wirtschaftlich ist?
Die Zusammenstellung aller relevanten Kriterien ist Gegenstand der aktuellen
Überprüfung. Eine wichtige Frage ist, wie ein neues grünes/nachhaltiges Produkt
in den etablierten Kapitalmarktauftritt des Benchmark Emittenten Bund integriert
werden kann.
d) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Definition nachhaltiger
Bundesanleihen im Einklang steht mit den Arbeiten auf europäischer
Ebene?
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag eines EU Green Bond Standards
aus dem Aktionsplan der Europäischen Kommission vom 20. März 2018
(„Aktionsplan nachhaltiges Finanzwesen“) und verfolgt aktiv die Arbeiten der von
der Europäischen Kommission eingesetzten Expertengruppe (Technical Expert
Group – TEG). Die Expertengruppe hat am 18. Juni 2019 einen Bericht
veröffentlicht (
https://ec.europa.eu/info/publications/sustainable-finance-teg-green-
bond-standard_en) und vorgeschlagen, dass der EU Green Bond Standard auf
freiwilliger und nicht-legislativer Basis – d. h. durch eine Mitteilung der
Europäischen Kommission – erlassen wird. Die Europäische Kommission wird über den
weiteren Prozess zum EU Green Bond Standard entscheiden.
Teil der aktuellen Überprüfung der Bundesregierung ist auch die Frage, ob und
wenn ja in welcher Form sich eine Emission von grünen/nachhaltigen
Bundesanleihen auf zukünftige europäischen Kriterien eines EU Green Bond Standard
bezieht und wie durch einen etwaigen nationalen Green Bond Impulse bei der
Entwicklung eines EU Green Bond Standard gesetzt werden können.
e) Wurden bei der Überprüfung Externe hinzugezogen?
f) Wenn ja, welche Dienstleistungen wurden durch welche Externen
übernommen?
g) Wenn ja, welche Kosten für Externe sind hierbei angefallen?
h) Wenn ja, welche Leistungen wurden in welcher Höhe vergütet?
Die Fragen 8e bis 8h werden im Sachzusammenhang und durch die nachstehende
Übersicht (Tabelle 1) beantwortet. Das Bundesministerium der Finanzen nutzt
die Expertise von Institutionen und Unternehmen des Bundes (bzw. mit
Bundesbeteiligung) wie zum Beispiel der Finanzagentur, der KfW Bankengruppe und
der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Das BMF hat die GIZ
mit einer Konzeptentwicklung beauftragt. Der Auftrag enthält einen optionalen
Leistungsbestandteil, der nur dann wahrgenommen wird, wenn sich das
Bundesministerium der Finanzen vorläufig für die Emission grüner oder nachhaltiger
Anleihen entscheidet.
Tabelle 1:
Auftragnehmer
Auftraggeber
Leistungsgegenstand Kosten
Gesellschaft für
Internationale
Zusammenarbeit (GIZ)
BMF Konzeptentwicklung (Leistungspaket 1); soll u. a.
Frage abdecken, ob und ggf. wie eine grüne/
nachhaltige Anleihe des Bundes begeben werden kann
Noch nicht
abgerechnet
Beratung bei der Vorbereitung der Emission einer
grünen oder nachhaltigen Bundesanleihe
(Leistungspaket 2)
Die Option
wurde zur
Wahrnehmung
der Leistung
noch nicht
ausgeübt
9. Wie oft tagte der Staatssekretärsausschuss seit dem 25. Februar 2019?
Welche Sitzungstermine sind bereits jetzt für die Zukunft angesetzt?
Der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung tagte nach dem
25. Februar 2019 ein Mal. Weitere Ausschusssitzungen sind für den 7. Oktober
2019 und den 16. Dezember 2019 vorgesehen.
10. Welche Unterthemen bzw. welche Vorschläge wurden im Bereich
„Sustainable Finance“ anlässlich der Klimakoalition der Finanzministerinnen und
Finanzminister am 27. Mai 2019 im Vatikan konkret besprochen?
11. Haben einzelne Staaten am 27. Mai 2019 konkrete Maßnahmenvorschläge
zum Thema „Sustainable Finance“ vorgestellt?
a) Haben einzelne Staaten bereits im Vorfeld der Konferenz am 27. Mai
2019 Ausarbeitungen bzw. Vorschläge zu konkreten Maßnahmen an die
übrigen Staaten übermittelt?
Wenn ja, welche Staaten haben welche Maßnahmen durch schriftliche
Ausarbeitungen (inkl. elektronischem Versand) vorab unterlegt (bitte mit
Darstellung dieser Maßnahmen auflisten)?
Hat Deutschland schriftlich vorbereitete Ausarbeitungen im Vorfeld der
Konferenz übermittelt?
Wenn ja, welche Vorschläge betraf dies?
b) Haben einzelne Staaten im Verlauf der Konferenz am 27. Mai 2019
Tischvorlagen eingebracht?
Wenn ja, welche Vorschläge wurden mittels Tischvorlagen vorgestellt?
c) Haben einzelne Staaten im Verlauf der Konferenz am 27. Mai 2019
Vorschläge für konkrete Maßnahmen mündlich eingebracht?
Wenn ja, wie lauten diese?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Bei der Veranstaltung am 27. Mai 2019 in der Päpstlichen Akademie der
Wissenschaften haben Vertreter der teilnehmenden Länder in ihren Redebeiträgen zum
Teil auch die Bedeutung der Mobilisierung privater Mittel für die Erreichung der
Klimaziele des Pariser Abkommens und in diesem Zusammenhang auch die
Bedeutung von „Sustainable Finance“ in allgemeiner Form angesprochen. Es
wurden zu der Thematik keine schriftlichen Ausarbeitungen vorab zirkuliert, auch
nicht von Deutschland, keine Tischvorlagen verteilt oder mündliche Vorschläge
für konkrete Maßnahmen eingebracht.
12. Welche Themen wurden anlässlich der Konferenz am 4./5. Juni 2019 erörtert
(vgl.
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/108/1910845.pdf)?
13. Welche Themen betrafen dabei insbesondere den Aspekt „Sustainable
Finance“?
14. Haben einzelne Staaten am 4./5. Juni 2019 konkrete Maßnahmenvorschläge
zum Thema „Sustainable Finance“ vorgestellt?
a) Haben einzelne Staaten bereits im Vorfeld der Konferenz am 4./5. Juni
2019 Ausarbeitungen bzw. Vorschläge zu konkreten Maßnahmen an die
übrigen Staaten übermittelt?
Wenn ja, welche Staaten haben welche Maßnahmen durch schriftliche
Ausarbeitungen (inkl. elektronischem Versand) vorab unterlegt (bitte mit
Darstellung dieser Maßnahmen auflisten)?
Hat Deutschland schriftlich vorbereitete Ausarbeitungen im Vorfeld der
Konferenz übermittelt?
Wenn ja, welche Vorschläge betraf dies?
b) Haben einzelne Staaten im Verlauf der Konferenz am 4./5. Juni 2019
Tischvorlagen eingebracht?
Wenn ja, welche Vorschläge wurden mittels Tischvorlagen vorgestellt?
c) Haben einzelne Staaten im Verlauf der Konferenz am 4./5. Juni 2019
Vorschläge für konkrete Maßnahmen mündlich eingebracht?
Wenn ja, wie lauten diese?
Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Bei dem Treffen der Klimakoalition der Finanzministerinnen und Finanzminister
auf Arbeitsebene in Santiago de Chile am 4./5. Juni wurden die sechs Prinzipien
der Klimakoalition („Helsinki Prinzipien“, siehe
www.cape4financeministry.org/
sites/cape/files/inline-files/FM%20Coalition%20-%20Principles%20final.pdf) im
Hinblick auf die Erarbeitung eines Aktionsplans erörtert. Ein Entwurf soll am
Rande der Jahresversammlung von IWF und Weltbank im Oktober 2019 von den
Finanzministerinnen und Finanzministern der Klimakoalition beraten und am
Rande der Vertragsstaatenkonferenz der VN-Klimarahmenkonvention vom 2. bis
13. Dezember 2019 veröffentlicht werden. Entsprechend der auf Freiwilligkeit
beruhenden Helsinki Prinzipien wird auch die Umsetzung der im Aktionsplan zu
formulierenden Maßnahmen freiwillig sein und die Mitgliedstaaten der
Klimakoalition nicht zu spezifischen Aktivitäten verpflichten.
Bezüglich des Prinzips 5 „Mobilisierung privater Quellen für die Finanzierung
des Klimaschutzes durch die Förderung von Investitionen und eines
Finanzsektors, mit denen der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel
unterstützt werden“ berichteten einige Länder über ihre bisherigen Erfahrungen und
Zielsetzungen.
Die Beiträge zu diesem Treffen können unter
www.cape4financeministry.org/
events/past-events abgerufen werden.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte im Vorfeld des Treffens einen
Fragebogen des Sekretariats der Klimakoalition (angesiedelt bei der Weltbank)
zu Prinzip 5 beantwortet, der im Wesentlichen der Bestandsaufnahme bereits
geltender Regelungen diente. Dabei wurde auch die Einrichtung eines Sustainable
Finance-Beirats erwähnt, der u. a. die Bundesregierung bei der Entwicklung einer
Sustainable Finance Strategie beraten soll. Zudem hat das BMF dem Sekretariat
mitgeteilt, dass es sich im Rahmen der Arbeit der Klimakoalition stärker bei
Prinzip 5 und dem Bereich „Sustainable Finance“ engagieren möchte. Auch andere
Länder haben Interesse bekundet. Details stehen derzeit noch nicht fest.
15. Wie lautet die bisherige Entwurfsfassung der Agenda, die die Klimakoalition
der Finanzministerinnen und Finanzminister am 23. September 2019 auf
dem Klimagipfel der Vereinten Nationen vorlegen möchte (vgl.
http://dipbt.
bundestag.de/doc/btd/19/108/1910845.pdf)?
Der Entwurf einer Agenda liegt bislang nicht vor. Nach jetzigem Stand
beabsichtigen die Ko-Vorsitzenden der Klimakoalition (Finanzminister von Chile und
Finnland), über Zielsetzungen und bisherige Arbeiten zu dem Aktionsplan zu
berichten.
16. Aus welchen Gründen hat sich Deutschland nicht an der Videobotschaft
unter
www.cape4financeministry.org/coalition_of_finance_ministers
(personell) beteiligt?
Wegen anderweitiger terminlicher Verpflichtungen war es Bundesfinanzminister
Olaf Scholz nicht möglich, sich zu beteiligen.
17. Hat die Bundesregierung Externe mit der Einrichtung, Konzeptionierung
und Gestaltung der Homepage „
www.dieglorreichen17.de“ beauftragt?
a) Wenn ja, wer wurde beauftragt?
b) Wenn ja, welches Ressort hat den Auftrag erteilt?
c) Wenn ja, welche Kosten für Externe sind hierbei angefallen?
d) Wenn ja, welche Leistungen wurden in welcher Höhe vergütet?
Die Fragen 17a bis 17d werden im Sachzusammenhang und durch die
nachstehende Übersicht (Tabelle 2) beantwortet. Das Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung (BPA) hat externe Dienstleister im Sinne der Fragestellung
beauftragt.
Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 17c und 17d ist auf Folgendes
hinzuweisen: Die Bundesregierung ist bei der Beantwortung von Fragen aus dem
Parlament verfassungsrechtlich insbesondere dazu verpflichtet, die Grundrechte
Dritter zu wahren. Hierunter fallen auch die von Artikel 12 Absatz 1 und
Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) geschützten Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse der beauftragten Unternehmen. Eine Benennung der Auftragnehmer
im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand und dem jeweiligen
finanziellen Umfang würde eine Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
darstellen, wofür eine Einwilligung der Betroffenen nicht vorliegt und diese auch
nicht zu erwarten ist.
Unter Berücksichtigung des primär auf Informationen zu den Kosten der externen
Beauftragung gerichteten Interesses der Fragesteller werden daher die Kosten für
eine externe Beauftragung in einer Gesamtsumme genannt. Sie betrug im Sinne
der Frage 17 insgesamt 150 206,46 Euro.
Tabelle 2:
Auftragnehmer Auftraggeber Leistungsgegenstand
Zum goldenen Hirschen
GmbH
BPA Konzeption, Entwicklung und Inhalte
]init[ AG für digitale
Kommunikation
BPA Einrichtung Domain, Technische Umsetzung,
Migration in das BPA-System
Gebärdenwerk GmbH BPA Produktion des Gebärdensprachfilms
18. Hat die Bundesregierung Veranstaltungen durchgeführt, bei denen die
„Glorreichen 17“ vorgestellt wurden?
a) Wenn ja, welche Veranstaltungen waren dies?
b) Sind weitere Veranstaltungen mit den „Glorreichen 17“ geplant?
c) Hat die Bundesregierung Externe mit der Planung und Durchführung
(insgesamt oder teilweise) beauftragt?
d) Wenn ja, wer wurde (jeweils) beauftragt?
e) Wenn ja, welche Kosten sind (jeweils) angefallen?
Die Fragen 18 bis 18e werden im Sachzusammenhang und durch die
nachstehende Übersicht (Tabelle 3) beantwortet. Das Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung (BPA) plant weitere Veranstaltungen mit den „Glorreichen 17“.
Tabelle 3:
Veranstaltung Auftragnehmer Kosten der
Veranstaltung
Deutscher Nachhaltigkeitstag (Verleihung
des Deutschen Nachhaltigkeitspreises) mit
BPA-Stand am 6. und 7. Dezember 2018
Teilweise Beauftragung der Agentur
Zum goldenen Hirschen GmbH zur
Gestaltung des BPA-Standes
95.000 Euro
BPA-Stand im Rahmen der Jahrestagung
des Rates für Nachhaltige Entwicklung am
4. Juni 2019
Teilweise Beauftragung der Agenturen:
Zum goldenen Hirschen GmbH,
mediapool Veranstaltungsgesellschaft
mbH
Noch nicht
abgerechnet
Gemeinsame Veranstaltung BPA/
Parlamentarischer Beirat für Nachhaltige
Entwicklung am 5. Juni 2019 im Deutschen
Bundestag
Teilweise Beauftragung der Agenturen:
]init[ AG für digitale Kommunikation,
Zum goldenen Hirschen GmbH,
mediapool Veranstaltungsgesellschaft
mbH
Noch nicht
abgerechnet
Nachhaltigkeitsforum im Bundeskanzleramt
am 13. Juni 2019
Teilweise Beauftragung der Agentur:
Zum goldenen Hirschen GmbH
Noch nicht
abgerechnet
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]