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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Situation in der Weidetierhaltung
(insgesamt 27 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
28.08.2019
Antwortdauer
37 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1180622.07.2019
Situation in der Weidetierhaltung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11806
19. Wahlperiode 22.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, Heidrun Bluhm-Förster, Jörg Cezanne,
Anke Domscheit-Berg, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Caren Lay, Sabine Leidig,
Ralph Lenkert, Michael Leutert, Amira Mohamed Ali, Norbert Müller (Potsdam),
Victor Perli, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Andreas Wagner, Hubertus Zdebel
und der Fraktion DIE LINKE.
Situation in der Weidetierhaltung
Betriebe mit Weidetierhaltung erbringen in hohem Maße Leistungen für die
Gesellschaft. „Sie erzeugen besonders hochwertige Lebensmittel und Rohstoffe,
gestalten Landschaften und ein reiches Landschaftsbild. Extensive Weiden gehören
zu den artenreichsten Lebensräumen Europas. Weidebetriebe sorgen für
Erosionsschutz auf Deichen und an Berghängen, und sie fördern Wasser- und
Klimaschutz“ (vgl. „Weidetierhaltung benötigt gezielte Förderung“, Deutscher
Verband für Landschaftspflege – DVL – und Bundesverband Berufsschäfer, 23.
August 2013). Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter sind aber auch auf ein
„angemessenes Familieneinkommen“ angewiesen, um ihre Existenz sichern zu
können. Verschiedene Maßnahmen müssen dafür aus Sicht der Fragestellenden
dringend umgesetzt werden, z. B. die Einführung einer Weidetierprämie, die
Errichtung eines Herdenschutzkompetenzzentrums beim Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), bundeseinheitliche und eindeutige
Regelungen für Herdenschutzmaßnahmen (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/581 und
19/1691 – Anträge der Fraktion DIE LINKE.) und die Erstattung von
Arbeitskosten für die Wartung von Schutzzäunen und die Kostenübernahme für den
Unterhalt von Schutzhunden (Schreiben der EU-Kommissare Karmenu Vella und Phil
Hogan an die EU-Ministerinnen und EU-Minister für Umwelt und
Landwirtschaft, 11. Februar 2019). Eine „Beratungsstelle zum Herdenschutz“, die
Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung, „um den notwendigen Einsatz von
Herdenschutz- und Hütehunden zu erleichtern und zu vereinfachen“, „ein
generelles Fütterungsverbot von Wölfen“ und „eine Harmonisierung von effektiven
Schutzmaßnahmen für alle Weidetier- und Gatterwildhalter“ sind bereits im
Juni 2018 von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und der SPD beantragt
und beschlossen, aber noch immer nicht realisiert worden (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/2981, Antrag CDU/CSU und SPD). Die Fragestellenden möchten mit
dieser Anfrage den Stand der Umsetzung abfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wann wird die Bundesregierung die vom Deutschen Bundestag bereits 2018
beschlossene Beratungsstelle für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter,
Landwirtinnen und Landwirte und Jägerinnen und Jäger einrichten?
In welchem Umfang (Kosten, Personalstellen und Laufzeit) wird diese
Beratungsstelle gefördert, welche konkreten Aufgaben werden ihr übertragen,
und wo wird sie angesiedelt sein?
2. Wird die Finanzierung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes
zum Thema Wolf (DBBW) verlängert?
Wenn ja, wie lange, und in welchem finanziellen Rahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wann wird dem Deutschen Bundestag eine Evaluation der Ergebnisse der
Arbeit dieser Einrichtung vorgelegt?
3. Welche Projekte zu den Themen Herdenschutz, Weidetierhaltung und
Großprädatoren sind in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Agrarressortforschung bearbeitet worden oder werden
aktuell bearbeitet (einschließlich Finanzierungsquelle, finanzieller, zeitlicher und
personeller Umfang), und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus den Ergebnissen dieser Projekte?
4. Wann wird die Bundesregierung die in den vergangenen Jahren mehrfach
angekündigte Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung vorlegen, und wie
werden im Besonderen §§ 4 und 6 Absatz 4 der Verordnung für einen
umfassenden und rechtsicheren Einsatz von Herdenschutzhunden geändert?
Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Fördermaßnahmen plant die Bundesregierung in welchem Rahmen
(Kosten, Förderprogramm, Laufzeit) für die Unterstützung von
Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, und wann trat sie zu welchen Maßnahmen
und mit welchem Ergebnis mit den Bundesländern seit 2014 zusammen?
Wenn keine Fördermaßnahmen geplant sind, warum nicht?
6. Wann, von wem, in welchem finanziellen Umfang und welcher
Gebietskulisse sind die Vorschläge der EU-Kommissare Hogan und Vella für eine
Erstattung der Kosten für die Wartung von Herdenschutzanlagen und den
Unterhalt von Schutzhunden nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt
(bitte nach Mitgliedstaaten der EU und Bundesländern getrennt nach
Maßnahmen auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Wann ist eine Umsetzung geplant?
7. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Weidetierhaltung zu fördern?
Zielt sie dabei auf eine flächen- oder eine tierbezogene Förderung ab?
Mit welcher Begründung?
8. Wie und seit wann setzt sich die Bundesregierung für bundeseinheitliche und
eindeutige Regelungen zur Umsetzung und Finanzierung von Herdenschutz-
und Schadensausgleichsmaßnahmen ein?
Welche Gespräche wurden und werden dazu mit wem und mit welchem
Ergebnis geführt (bitte für den Zeitraum von 2014 bis heute angeben)?
9. Wie und seit wann setzt sich die Bundesregierung für eine schnelle und
unbürokratische Finanzierung von Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen
ein?
Welche Gespräche wurden und werden dazu mit wem und mit welchem
Ergebnis geführt (bitte für den Zeitraum von 2014 bis heute angeben)?
10. Wie und seit wann setzt sich die Bundesregierung für einen bundesweit
gültigen Managementplan für den Wolf ein?
Welche Gespräche wurden und werden dazu mit wem und mit welchem
Ergebnis geführt (bitte für den Zeitraum von 2014 bis heute angeben)?
11. In welchen Abständen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erhaltungszustand des Wolfes in Mitteleuropa von wem und auf welcher
Grundlage in den einzelnen Mitgliedstaaten mit welchem Ergebnis festgestellt
(bitte nach Mitgliedstaaten getrennt auflisten)?
12. Welche Maßnahmen oder Projekte hat die Bundesregierung initiiert, um
die Entwicklung der Weidetierhaltung, die Auswirkungen von
Umzäunungen von Weideflächen für wandernde Tierarten und die Entwicklung der
Wolfspopulation zu untersuchen, und welche Schlussfolgerungen wurden
daraus gezogen (bitte seit 2014 umgesetzte, sich in Umsetzung befindliche
und geplante Programme bzw. Projekte mit Laufzeit, Kosten und
Projektträgerin bzw. Projektträger unterteilt in Nutztierklassen bei der
Weidetierhaltung auflisten)?
13. Unter welchen konkreten Bedingungen und wann wird die Bundesregierung
dem Deutschen Bundestag eine Weidetierprämie aus der ersten Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorschlagen?
Wenn nein, warum nicht?
14. Plant die Bundesregierung, die bisherige Statistik der Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) um folgende Daten
erweitern zu lassen:
a) Wolfsschäden aufgeteilt in die Anzahl getöteter, verletzter und vermisster
Nutztiere,
b) weitere Weidetierarten wie Freilandgeflügel, Pferde, Alpakas und Lamas,
c) einzelne Bundesländer und Regionen und
d) Zuordnung nicht nur in Jahren, sondern auch in Monaten?
Wenn nein, warum nicht?
15. Wie viele Wolfrisse wurden bei Nutztieren trotz welcher konkreter
Herdenschutzmaßnahmen dokumentiert (bitte nach Bundesländern getrennt seit
2014 auflisten und zusätzlich die in der betroffenen Region vom jeweiligen
Bundesland vorgeschriebenen Herdenschutzmaßnahmen angeben), und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
16. Wie viele Förderanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
zum Bundesprogramm Wolf (Einzelplan 10 1005 686 14 -523 (77 – neu))
gestellt, welche befürwortet (bitte Anträge nach Bundesländern und
geförderter Höhe auflisten), und aus welchen Gründen wurden wie viele Anträge
abgelehnt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Ergebnis?
17. Unterliegt die Förderung über das Bundesprogramm Wolf den De-minimis-
Bestimmungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
18. Wie hat sich der Wolfbestand regional in Deutschland entwickelt, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich des
aktuellen Erhaltungszustands des Wolfes in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte Anzahl der Wölfe in Deutschland getrennt nach Gebieten, die schon
länger wieder besiedelt sind bzw. erst kürzlich wieder besiedelt wurden von
Januar 2010 bis heute auflisten)?
19. Hält die Bundesregierung verpflichtende DNA-Tests bei allen Nutztierrissen
für notwendig, und in welchen Bundesländern gibt es eine solche
Verpflichtung bzw. wurden bei welchem Anteil der Nutztierrisse jeweils DNA-Tests
mit welchem Ergebnis durchgeführt?
20. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung von
wolfsabweisenden Zäunen an Küsten- und Flussdeichen umgesetzt werden?
Welche Förderprogramme und Forschungsaufträge wurden dazu wann an
wen vergeben (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt mit Projektträgerin
bzw. Projektträger, Summe, Laufzeit und Bund- oder Länderförderung
auflisten)?
Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen
EU-Mitgliedstaaten für diese spezielle Situation (bitte Förderprogramme und
Forschungsaufträge nach Mitgliedstaat getrennt auflisten), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
21. Wie wird der Herdenschutz nach Kenntnis der Bundesregierung in
Gebirgslagen in Deutschland durchgeführt (bitte nach Bundesländern, Vorgaben zu
Herdenschutzzäunen und -tieren auflisten)?
Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen
EU-Mitgliedstaaten für diese spezielle Situation (bitte Regelungen nach
Mitgliedstaat getrennt auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedliche Regelungen
zum Schutz von Rindern und Pferden?
Wenn ja, welche (bitte nach Bundesländern konkrete Regelungen auflisten),
und mit welcher Begründung?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen
solcher Regelungen?
23. Sollte aus Sicht der Bundesregierung der empfohlene Schutz bei
Schutzzäunen bundesweit bei 1,20 Meter liegen (gemäß Bundesamt für Naturschutz –
BfN –)?
Welche Regelungen existieren dazu in den Bundesländern nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte Regelungen getrennt nach Bundesländern
aufführen)?
Wenn nein, welche Höhe von Schutzzäunen hält die Bundesregierung
bundesweit für angemessen, und warum?
24. Welche Präventiv- und Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf den Wolf
unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung der De-minimis-Regelung (bitte
nach Bundesländern und Einzelmaßnahmen getrennt auflisten), und welche
Maßnahmen haben die Bundesländer ergriffen oder können sie ergreifen, um
das zu vermeiden?
25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Konkurrenz mit
anderen De-minimis-betroffenen Förderungen (beispielsweise Dürre-
Beihilfe) aus dem Weg zu gehen und so eine angemessene Förderung der
Weidetierhaltung zu erreichen?
26. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Grünlanddefinition (z. B.
100 Bäume-Regel, Teilflächenbewuchs mit Büschen älter als zwei Jahre
etc.) in den einzelnen Bundesländern aus (bitte nach Bundesländern
aufgeschlüsselt einzelne Grünlanddefinition für den Erhalt von Beihilfen
auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
27. In welchem Rahmen setzt sich die Bundesregierung im Laufe der
Verhandlungen zur GAP für eine Grünlanddefinition ein, die es Weidetierhalterinnen
und Weidetierhaltern ermöglicht, von Naturschutzmaßnahmen und
Landschaftspflege leben zu können?
Welche Gespräche wurden dazu wann, mit wem und zu welchen Regelungen
seit 2014 geführt?
Berlin, den 8. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1278128.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11806 - Situation in der Weidetierhaltung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 23. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12781
19. Wahlperiode 28.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann,
Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/11806 –
Situation in der Weidetierhaltung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Betriebe mit Weidetierhaltung erbringen in hohem Maße Leistungen für die
Gesellschaft. „Sie erzeugen besonders hochwertige Lebensmittel und Rohstoffe,
gestalten Landschaften und ein reiches Landschaftsbild. Extensive Weiden
gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Europas. Weidebetriebe sorgen für
Erosionsschutz auf Deichen und an Berghängen, und sie fördern Wasser- und
Klimaschutz“ (vgl. „Weidetierhaltung benötigt gezielte Förderung“, Deutscher
Verband für Landschaftspflege – DVL – und Bundesverband Berufsschäfer,
23. August 2013). Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter sind aber auch auf
ein „angemessenes Familieneinkommen“ angewiesen, um ihre Existenz sichern
zu können. Verschiedene Maßnahmen müssen dafür aus Sicht der
Fragestellenden dringend umgesetzt werden, z. B. die Einführung einer Weidetierprämie,
die Errichtung eines Herdenschutzkompetenzzentrums beim
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), bundeseinheitliche und
eindeutige Regelungen für Herdenschutzmaßnahmen (vgl.
Bundestagsdrucksachen 19/581 und 19/1691 – Anträge der Fraktion DIE LINKE.) und die
Erstattung von Arbeitskosten für die Wartung von Schutzzäunen und die
Kostenübernahme für den Unterhalt von Schutzhunden (Schreiben der EU-Kommissare
Karmenu Vella und Phil Hogan an die EU-Ministerinnen und EU-Minister für
Umwelt und Landwirtschaft, 11. Februar 2019). Eine „Beratungsstelle zum
Herdenschutz“, die Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung, „um den
notwendigen Einsatz von Herdenschutz- und Hütehunden zu erleichtern und zu
vereinfachen“, „ein generelles Fütterungsverbot von Wölfen“ und „eine
Harmonisierung von effektiven Schutzmaßnahmen für alle Weidetier- und
Gatterwildhalter“ sind bereits im Juni 2018 von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU
und der SPD beantragt und beschlossen, aber noch immer nicht realisiert
worden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2981, Antrag CDU/CSU und SPD). Die
Fragestellenden möchten mit dieser Anfrage den Stand der Umsetzung
abfragen.
1. Wann wird die Bundesregierung die vom Deutschen Bundestag bereits 2018
beschlossene Beratungsstelle für Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter,
Landwirtinnen und Landwirte und Jägerinnen und Jäger einrichten?
In welchem Umfang (Kosten, Personalstellen und Laufzeit) wird diese
Beratungsstelle gefördert, welche konkreten Aufgaben werden ihr übertragen,
und wo wird sie angesiedelt sein?
Für den Herdenschutz gibt es eine Vielzahl von Empfehlungen und Erfahrungen
aus der Praxis. Diese Aufgabe liegt im Kompetenzbereich der Bundesländer. Die
Bundesregierung prüft mögliche Optionen, wie auf nationaler Ebene die
Informations- und Beratungsflüsse auch bei Fragen des Herdenschutzes verbessert
werden können.
2. Wird die Finanzierung der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes
zum Thema Wolf (DBBW) verlängert?
Wenn ja, wie lange, und in welchem finanziellen Rahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wann wird dem Deutschen Bundestag eine Evaluation der Ergebnisse der
Arbeit dieser Einrichtung vorgelegt?
Die derzeitige Finanzierung der DBBW im Rahmen eines F+E-Vorhabens im
Probebetrieb läuft noch bis Ende August 2019. Die Arbeit der Einrichtung hat
sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. Daher soll der Aufforderung des
Bundestages, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die Arbeit der DBBW
zu verstetigen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/2981; Plenarprotokoll vom
28. Juni 2018, S. 4249), Folge geleistet werden. Das Vorhaben „Betrieb der
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW)“ befindet
sich derzeit in der Ausschreibung und Neuvergabe. Bisher ist eine Projektlaufzeit
bis zum 30. September 2025 vorgesehen. Für das Vorhaben stehen jährlich
Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 220 000 Euro zur Verfügung.
3. Welche Projekte zu den Themen Herdenschutz, Weidetierhaltung und
Großprädatoren sind in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Agrarressortforschung bearbeitet worden oder werden
aktuell bearbeitet (einschließlich Finanzierungsquelle, finanzieller, zeitlicher und
personeller Umfang), und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung aus den Ergebnissen dieser Projekte?
Für die Umsetzung und Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen sind die
Länder zuständig. Zum Herdenschutz gibt es Arbeitsgruppen auf Länderebene.
Diese stehen auch deutschlandweit miteinander in Verbindung, um ihre
Erfahrungen auszutauschen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 und 14
der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz und die
Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ auf Bundestagsdrucksache
18/10110 Bezug genommen.
4. Wann wird die Bundesregierung die in den vergangenen Jahren mehrfach
angekündigte Novelle der Tierschutz-Hundeverordnung vorlegen, und wie
werden im Besonderen §§ 4 und 6 Absatz 4 der Verordnung für einen
umfassenden und rechtsicheren Einsatz von Herdenschutzhunden geändert?
Wenn nein, warum nicht?
Ein Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung befindet sich aktuell
in der Abstimmung mit den betroffenen Ressorts und soll anschließend zeitnah
den Ländern und beteiligten Verbänden zur Stellungnahme übermittelt werden.
Der vorliegende Entwurf trägt insbesondere den besonderen Bedingungen beim
Einsatz von Herdenschutzhunden zum Schutz von Nutztieren vor Beutegreifern
Rechnung. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen der vorgesehenen Änderung
der Tierschutz-Hundeverordnung klargestellt werden, dass das Vorhalten einer
Schutzhütte beim Einsatz von Herdenschutzhunden nicht erforderlich ist.
Darüber hinaus soll eine weitere Klarstellung dahingehend vorgenommen
werden, dass für Herdenschutzhunde die Regelungen der Tierschutz-
Hundeverordnung an die Zwingerhaltung nicht gelten, die u. a. ein Kontaktverbot zu
stromführenden Einrichtungen vorsehen. Es muss den Herdenschutzhunden in diesem
Fall allerdings möglich sein, einen ausreichenden Abstand zu Stromzäunen
einzuhalten.
5. Welche Fördermaßnahmen plant die Bundesregierung in welchem Rahmen
(Kosten, Förderprogramm, Laufzeit) für die Unterstützung von
Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, und wann trat sie zu welchen Maßnahmen
und mit welchem Ergebnis mit den Bundesländern seit 2014 zusammen?
Wenn keine Fördermaßnahmen geplant sind, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
6. Wann, von wem, in welchem finanziellen Umfang und welcher
Gebietskulisse sind die Vorschläge der EU-Kommissare Hogan und Vella für eine
Erstattung der Kosten für die Wartung von Herdenschutzanlagen und den
Unterhalt von Schutzhunden nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt
(bitte nach Mitgliedstaaten der EU und Bundesländern getrennt nach
Maßnahmen auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Wann ist eine Umsetzung geplant?
Zukünftig sollen auch Kosten für den präventiven Herdenschutz der
Weidetierhalter in der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes (GAK) gefördert werden. Am 30. Juli 2019 hat der
Planungsausschuss (PLANAK) der GAK bereits einen Förderungsgrundsatz zur Förderung
von „Investitionen zum Schutz vor Schäden durch den Wolf“ beschlossen. Nach
erfolgreicher Notifizierung kann dieser 2019 angewandt werden. Weiterhin wird
ein Förderungsgrundsatz „Laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden
durch den Wolf“, der die Erstattung der Kosten für die Wartung von
Herdenschutzzäunen und die Unterhaltung von Herdenschutzhunden beinhaltet, zurzeit
vom BMEL in enger Zusammenarbeit mit BMU und den Ländern erarbeitet. Ziel
ist es, diesen Förderungsgrundsatz mit dem Rahmenplan 2020 in Kraft treten zu
lassen. Grundsätzlich ist, wie von Kommissar Hogan erwähnt, auch eine
Mitfinanzierung solcher Maßnahmen auch im Rahmen des ELER als 2. Säule der GAP
möglich. Allerdings wären dafür eine Änderung der Länderprogramme zur
ländlichen Entwicklung notwendig sowie bestimmte zusätzliche
Kontrollverpflichtungen, was mit entsprechenden Aufwand für die Länder verbunden ist. Die
Länder setzen diese Möglichkeiten daher derzeit noch nicht im ELER um. Es scheint
daher sinnvoll, solche Maßnahmen zunächst national über die GAK zu fördern,
auch um mit der Administration Erfahrungen zu sammeln.
Zur Umsetzung in anderen Mitgliedstaaten liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
7. Inwieweit plant die Bundesregierung, die Weidetierhaltung zu fördern?
Zielt sie dabei auf eine flächen- oder eine tierbezogene Förderung ab?
Mit welcher Begründung?
Die Fragen 5 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Alle Weidetierhalterinnen und -halter erhalten für ihre beihilfefähigen Flächen
bundeseinheitliche, entkoppelte Direktzahlungen, die sich im Antragsjahr 2018
im Durchschnitt auf 286 Euro je Hektar beliefen.
Neben den Direktzahlungen der 1. Säule steht in der 2. Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik der EU (GAP) ein breites Maßnahmenspektrum zur Verfügung.
Dazu gehören zum Beispiel die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete, das
Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) sowie die Agrarumwelt- und
Klimamaßnahmen (AUKM). Diese können zum Teil über die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) vom Bund
kofinanziert werden (MSUL-Maßnahmen). Dazu beschließen Bund und Länder
gemeinsam jährlich den GAK-Rahmenplan. Für die Umsetzung der 2. Säule der
GAP sowie die Durchführung des GAK-Rahmenplans sind die Länder zuständig.
Diese ELER- bzw. GAK-Maßnahmen umfassen beispielsweise
Vertragsnaturschutz (extensive Weidenutzung, Beweidung mit Schafen/Ziegen), Erhalt und
Pflege von Biotopen (Weidepflege, Entbuschung von Weideflächen etc.) oder
naturschutzgerechte Hütehaltung und Beweidung mit Schafen und Ziegen. Nach
Änderung des GAK-Gesetzes im Jahr 2016 wurde der GAK-Rahmenplan 2018
um den Förderungsgrundsatz „Vertragsnaturschutz“ im Offenland erweitert, so
dass die Länder bei Umsetzung solcher Maßnahmen über die GAK nunmehr auch
die anteilige Bundesfinanzierung nutzen können.
Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete
ziehen, können 2019 eine einmalige Prämie in Höhe von bis zu 36 Euro pro Tier
für Maßnahmen zum Schutz gegen den Wolf beantragen (Bundesprogramm
Wolf). Für das Programm stehen 1,05 Mio. Euro zur Verfügung.
Zur möglichen Unterstützung der Weidetierhaltung in der zukünftigen GAP wird
auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
8. Wie und seit wann setzt sich die Bundesregierung für bundeseinheitliche und
eindeutige Regelungen zur Umsetzung und Finanzierung von Herdenschutz-
und Schadensausgleichsmaßnahmen ein?
Welche Gespräche wurden und werden dazu mit wem und mit welchem
Ergebnis geführt (bitte für den Zeitraum von 2014 bis heute angeben)?
9. Wie und seit wann setzt sich die Bundesregierung für eine schnelle und
unbürokratische Finanzierung von Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen
ein?
Welche Gespräche wurden und werden dazu mit wem und mit welchem
Ergebnis geführt (bitte für den Zeitraum von 2014 bis heute angeben)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Für die Umsetzung und Finanzierung von Herdenschutz- und
Schadensausgleichsmaßnahmen sind die Länder zuständig. Es ist vorgesehen, dass sich der
Bund im Rahmen der GAK an der Finanzierung von Präventionsmaßnahmen
beteiligt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
10. Wie und seit wann setzt sich die Bundesregierung für einen bundesweit
gültigen Managementplan für den Wolf ein?
Welche Gespräche wurden und werden dazu mit wem und mit welchem
Ergebnis geführt (bitte für den Zeitraum von 2014 bis heute angeben)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10110 wird Bezug genommen.
11. In welchen Abständen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der
Erhaltungszustand des Wolfes in Mitteleuropa von wem und auf welcher
Grundlage in den einzelnen Mitgliedstaaten mit welchem Ergebnis festgestellt
(bitte nach Mitgliedstaaten getrennt auflisten)?
Der Erhaltungszustand des Wolfes wird in der EU von den Mitgliedstaaten auf
Grundlage der FFH-Richtlinie alle sechs Jahre auf der Ebene der jeweiligen
biogeographischen Regionen in einem Mitgliedstaat beurteilt. Die Ergebnisse sind
EU-weit in „National Summaries for Article 17“ zusammengestellt, die für die
Berichtsperiode 2007-2012 über folgenden Link aufgerufen werden können:
https:// ec.europa.eu/environment/nature/knowledge/rep_habitats/index_en.htm.
12. Welche Maßnahmen oder Projekte hat die Bundesregierung initiiert, um
die Entwicklung der Weidetierhaltung, die Auswirkungen von
Umzäunungen von Weideflächen für wandernde Tierarten und die Entwicklung der
Wolfspopulation zu untersuchen, und welche Schlussfolgerungen wurden
daraus gezogen (bitte seit 2014 umgesetzte, sich in Umsetzung befindliche
und geplante Programme bzw. Projekte mit Laufzeit, Kosten und
Projektträgerin bzw. Projektträger unterteilt in Nutztierklassen bei der
Weidetierhaltung auflisten)?
Um die Entwicklung der Wolfspopulation wissenschaftlich zu begleiten und zu
dokumentieren, wurde in Abstimmung mit den Ländern im Februar 2016 im
Rahmen eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens im Auftrag des BfN mit
Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW)
eingerichtet. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9540 wird Bezug
genommen.
Zu der Frage nach den Auswirkungen von Umzäunungen von Weideflächen für
wandernde Tierarten liegen keine validen Untersuchungen vor (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/4685).
13. Unter welchen konkreten Bedingungen und wann wird die Bundesregierung
dem Deutschen Bundestag eine Weidetierprämie aus der ersten Säule der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorschlagen?
Wenn nein, warum nicht?
In den laufenden Verhandlungen zur GAP nach 2020 setzt sich die
Bundesregierung für eine Rückführung wettbewerbsverzerrender gekoppelter
Direktzahlungen insbesondere im Ackerbau ein. Über zukünftige Maßnahmen zur Förderung
von Weidetieren wird in Abhängigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen auf
EU-Ebene im Rahmen der nationalen Umsetzung der zukünftigen GAP zu
diskutieren sein.
14. Plant die Bundesregierung, die bisherige Statistik der Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) um folgende Daten
erweitern zu lassen:
a) Wolfsschäden aufgeteilt in die Anzahl getöteter, verletzter und vermisster
Nutztiere,
b) weitere Weidetierarten wie Freilandgeflügel, Pferde, Alpakas und Lamas,
c) einzelne Bundesländer und Regionen und
d) Zuordnung nicht nur in Jahren, sondern auch in Monaten?
Wenn nein, warum nicht?
15. Wie viele Wolfrisse wurden bei Nutztieren trotz welcher konkreter
Herdenschutzmaßnahmen dokumentiert (bitte nach Bundesländern getrennt seit
2014 auflisten und zusätzlich die in der betroffenen Region vom jeweiligen
Bundesland vorgeschriebenen Herdenschutzmaßnahmen angeben), und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Fragen 14 bis 15 werden zusammen beantwortet.
Die Konzeption und die Inhalte der DBBW wurden in Abstimmung mit den
Ländern festgelegt. Die DBBW ermittelt über eine jährliche Abfrage an die Länder
die wolfsverursachten Schäden an Nutztieren und veröffentlicht im Anschluss
einen Kurzbericht. In diesem Bericht werden sowohl die Nutztierschäden für jedes
Bundesland einzeln aufgeführt als auch die von den Bundesländern im Rahmen
der Präventionsförderung finanzierten Herdenschutzmaßnahmen. Die Berichte zu
„wolfsverursachten Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in
Deutschland“ der DBBW sind unter www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/
berichtezu-praevention-und-nutztierschaeden abrufbar.
Die Angaben der Länder basieren auf den Fällen, in denen sie
Ausgleichszahlungen leisten; in einigen Ländern werden auch Ausgleichszahlungen geleistet, wenn
Wölfe als Verursacher von Nutztierschäden nicht ausgeschlossen werden können.
Aus Bundessicht besteht kein Bedarf, die Abfragen an die Bundesländer wie in
den Fragen 14a bis 14d aufgeführt, zu erweitern. Auch seitens der Länder wurde
bislang keine Notwendigkeit für eine noch detailliertere bundesweite
Dokumentation gesehen.
16. Wie viele Förderanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher
zum Bundesprogramm Wolf (Einzelplan 10 1005 686 14 -523 (77 – neu))
gestellt, welche befürwortet (bitte Anträge nach Bundesländern und
geförderter Höhe auflisten), und aus welchen Gründen wurden wie viele Anträge
abgelehnt?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem
Ergebnis?
Wanderschäfer, die mit ihren Herden durch Wolfs- und Wolfspräventionsgebiete
ziehen, können im Jahr 2019 eine einmalige Prämie in Höhe von bis zu 36 Euro
pro Tier für Maßnahmen zum Schutz gegen den Wolf beantragen
(Bundesprogramm Wolf). Für das Programm stehen 1,05 Mio. Euro zur Verfügung. Die
entsprechende Förderrichtlinie des BMEL ist am 15. Juli 2019 in Kraft getreten.
Anträge können noch bis zum 31. August 2019 bei der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung gestellt werden. Antragsunterlagen können unter www.
ble.de/Bundesprogramm_Wolf heruntergeladen werden.
Aufgrund der laufenden Antragsfrist können noch keine Angaben zu den
erbetenen Informationen gemacht sowie keine Schlussfolgerungen gezogen werden.
17. Unterliegt die Förderung über das Bundesprogramm Wolf den De-minimis-
Bestimmungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
Das Bundesprogramm Wolf unterliegt den De-minimis Bestimmungen. Auf diese
Weise wird Wanderschäfern zeitnah eine zielgerichtete Förderung für die
laufenden Kosten des Herdenschutzes ermöglicht.
18. Wie hat sich der Wolfbestand regional in Deutschland entwickelt, und
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich des
aktuellen Erhaltungszustands des Wolfes in der Bundesrepublik Deutschland
(bitte Anzahl der Wölfe in Deutschland getrennt nach Gebieten, die schon
länger wieder besiedelt sind bzw. erst kürzlich wieder besiedelt wurden von
Januar 2010 bis heute auflisten)?
Der zwischen Bund und Ländern aufgrund eines aufwändigen Monitorings
ermittelte Wolfsbestand ist unter www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/
zusammenfassung veröffentlicht. Dort können mittels interaktiver Kartenmodule
für alle Regionen Deutschlands über die vergangenen 20 Jahre Entwicklungen
der Wolfspopulation nachvollzogen werden.
Die Anzahl der Tiere ist auch allein keine Basis für die Feststellung des
Erhaltungszustandes einer FFH-Art. Zusätzlich sind die Parameter „Größe des
Verbreitungsgebiets“, „Größe des Lebensraumes“ und „Zukunftsaussichten“ (inkl.
Beeinträchtigungen, Gefährdungen und langfristige Überlebensfähigkeit) zu
berücksichtigen.
Der Erhaltungszustand wird im Rahmen des nationalen Berichts gemäß
Artikel 17 der FFH-Richtlinie erhoben, der aktuelle Bericht wird im September 2019
fertiggestellt werden.
19. Hält die Bundesregierung verpflichtende DNA-Tests bei allen Nutztierrissen
für notwendig, und in welchen Bundesländern gibt es eine solche
Verpflichtung bzw. wurden bei welchem Anteil der Nutztierrisse jeweils DNA-Tests
mit welchem Ergebnis durchgeführt?
Die Begutachtung sowie die abschließende Einschätzung von Nutztierrissen
liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Anwendung von genetischen
Untersuchungsmethoden zur Klärung von Nutztierrissen liegt im Ermessen der
Bundesländer. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, in welchen Bundesländern
eine Verpflichtung zur Anwendung von genetischen Untersuchungsmethoden bei
Nutztierrissen besteht oder bei welchem Anteil der Nutztierrisse DNA-
Untersuchungen durchgeführt werden.
20. Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Umsetzung von
wolfsabweisenden Zäunen an Küsten- und Flussdeichen umgesetzt werden?
Welche Förderprogramme und Forschungsaufträge wurden dazu wann an
wen vergeben (bitte nach Bundesländern aufgeschlüsselt mit Projektträgerin
bzw. Projektträger, Summe, Laufzeit und Bund- oder Länderförderung
auflisten)?
Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen
EU-Mitgliedstaaten für diese spezielle Situation (bitte Förderprogramme
und Forschungsaufträge nach Mitgliedstaat getrennt auflisten), und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?
21. Wie wird der Herdenschutz nach Kenntnis der Bundesregierung in
Gebirgslagen in Deutschland durchgeführt (bitte nach Bundesländern, Vorgaben zu
Herdenschutzzäunen und -tieren auflisten)?
Welche Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in anderen
EU-Mitgliedstaaten für diese spezielle Situation (bitte Regelungen nach
Mitgliedstaat getrennt auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung daraus?
Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 20 und 21 zusammen
beantwortet.
In Deutschland sind die Bundesländer für die Durchführung, Anpassung und
Weiterentwicklung von Herdenschutzmaßnahmen verantwortlich. Daher gibt es
auf Länderebene einige Projekte und Forschungsvorhaben wie beispielsweise in
Niedersachsen (mobile Elektrozäune an Deichen) und Bayern (Behirtung und
Einsatz von Herdenschutzhunden in Bergregionen nach Schweizer Vorbild) zu
diesem Themenbereich. Ein umfassender Überblick über Förderprogrammen und
Forschungsaufträge im In- und Ausland zu Herdenschutzmaßnahmen an Deichen
und in Steillagen liegt der Bundesregierung nicht vor.
Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorbemerkung und die Antworten
der Bundesregierung zu den Fragen 2, 3 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. „Herdenschutz als agrarpolitische Verantwortung“ auf
Bundestagsdrucksache 18/13646 verwiesen.
Eine aktuelle Zusammenstellung von „Best Practice“ Herdenschutzmaßnahmen
auf europäischer Ebene findet sich unter www.europarl.europa.eu/thinktank/en/
document.html?reference=IPOL_STU(2018)596844.
22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung unterschiedliche Regelungen
zum Schutz von Rindern und Pferden?
Wenn ja, welche (bitte nach Bundesländern konkrete Regelungen auflisten),
und mit welcher Begründung?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen
solcher Regelungen?
Übergriffe von Wölfen auf Rinder und Pferde sind erheblich seltener als auf
Schafe und Ziegen. Näheres zu den Regelungen der Länder zum Schutz von
Rindern und Pferden kann dem Bericht des DBBW zu Prävention und
Nutztierschäden 2017 entnommen werden, abrufbar unter www.dbb-wolf.de/mehr/
literaturdownload/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden.
Die Empfehlungen der DBBW und des BfN für Herdenschutzmaßnahmen geben
Hinweise für die Länder zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Rinder und Pferde
(BfN-Skripten 530, 2019, abrufbar unter www.bfn.de/skripten). Darüber hinaus
wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache
19/9541 verwiesen.
23. Sollte aus Sicht der Bundesregierung der empfohlene Schutz bei
Schutzzäunen bundesweit bei 1,20 Meter liegen (gemäß Bundesamt für Naturschutz –
BfN –)?
Welche Regelungen existieren dazu in den Bundesländern nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte Regelungen getrennt nach Bundesländern
aufführen)?
Wenn nein, welche Höhe von Schutzzäunen hält die Bundesregierung
bundesweit für angemessen, und warum?
Regelungen im Zusammenhang mit Herdenschutzmaßnahmen liegen in der
Zuständigkeit der Bundesländer. Im Bericht der DBBW zu Prävention und
Nutztierschäden 2017 werden die Fördermöglichkeiten von Schutzmaßnahmen und der
verschiedenen Alternativen der Schutzvorrichtungen der Bundesländer dargelegt.
Nähere Einzelheiten zu der Förderung von Schutzmaßnahmen sowie zu den zum
Teil differierenden Anforderungen zu Bauart und Höhe der Zäune durch die
Bundesländer sind dem Bericht der DBBW zu Prävention und Nutztierschäden zu
entnehmen (abrufbar unter www.dbb-wolf.de)
Der Empfehlungen der DBBW und des BfN für Herdenschutzmaßnahmen stellen
Hinweise für die Länder zum Schutz vor Wolfsübergriffen auf Nutztiere dar
(BfN-Skripten 530, 2019, abrufbar unter www.bfn.de/skripten).
24. Welche Präventiv- und Ausgleichsmaßnahmen in Bezug auf den Wolf
unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung der De-minimis-Regelung
(bitte nach Bundesländern und Einzelmaßnahmen getrennt auflisten), und
welche Maßnahmen haben die Bundesländer ergriffen oder können sie
ergreifen, um das zu vermeiden?
25. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der Konkurrenz mit
anderen De-minimis-betroffenen Förderungen (beispielsweise Dürre-
Beihilfe) aus dem Weg zu gehen und so eine angemessene Förderung der
Weidetierhaltung zu erreichen?
Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet.
Für die Umsetzung und Finanzierung von Herdenschutz- und
Schadensausgleichmaßnahmen sind die Länder zuständig. Dies beinhaltet auch die
beihilfenkonforme Ausgestaltung. Eine Übersicht über die Maßnahmen werden in den
Berichten zur Prävention und Nutztierschäden des DBBW unter www.dbb-wolf.de/
mehr/literatur-download/berichte-zu-praevention-und-nutztierschaeden gegeben.
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben insbesondere die Bundesländer mit
erhöhtem Wolfsaufkommen Richtlinien zur Förderung von Präventiv- und
Ausgleichsmaßnahmen beihilferechtlich bei der Europäischen Kommission
notifiziert. Informationen zu Förderrichtlinien, die auf die De-minimis-Regelung
gestützt sind, liegen der Bundesregierung nicht vor.
26. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Grünlanddefinition (z. B.
100 Bäume-Regel, Teilflächenbewuchs mit Büschen älter als zwei Jahre
etc.) in den einzelnen Bundesländern aus (bitte nach Bundesländern
aufgeschlüsselt einzelne Grünlanddefinition für den Erhalt von Beihilfen
auflisten), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die geltende Definition für Dauergrünland ist abschließend in Artikel 4 Absatz 1
Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 niedergelegt und für alle
Mitgliedstaaten – und damit auch für alle Bundesländer – verbindlich geregelt. In
Deutschland sind die Bundesländer für die Durchführung der Direktzahlungen
zuständig. Im Rahmen ihrer Koordinierungsfunktion diskutiert die
Bundesregierung zwar regelmäßig mit den Bundesländern auch Fragen der Auslegung des
EU-Rechts. Allerdings ist der Bundesregierung nicht bekannt, wie die
Bundesländer bestimmte Fallkonstellationen im Einzelfall entscheiden.
27. In welchem Rahmen setzt sich die Bundesregierung im Laufe der
Verhandlungen zur GAP für eine Grünlanddefinition ein, die es Weidetierhalterinnen
und Weidetierhaltern ermöglicht, von Naturschutzmaßnahmen und
Landschaftspflege leben zu können?
Welche Gespräche wurden dazu wann, mit wem und zu welchen Regelungen
seit 2014 geführt?
Im Rahmen der derzeitigen Verhandlungen zur Reform der GAP nach 2020 setzt
sich die Bundesregierung mit Nachdruck dafür ein, dass zukünftig nicht nur die
bislang im Rahmen von Cross Compliance geschützten Landschaftselemente als
Teil der beihilfefähigen Fläche betrachtet werden können, sondern dass die
Mitgliedstaaten auch darüber hinaus Landschaftselemente (z. B. Bäume, Sträucher)
in die förderfähige Hektarfläche einbeziehen können. Dies hat die
Bundesregierung zuletzt auf der Sitzung des Agrarrates am 15. Juli 2019 gefordert. Hiervon
würden auch Weidetierhalterinnen und -halter profitieren, die oft mit
Landschaftselementen versehene Dauergrünlandflächen bewirtschaften. In Bezug auf
die Definition speziell von Dauergrünland ist die Meinungsbildung innerhalb der
Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung führt
insbesondere bei Gesetzgebungsverfahren sowie bei Vorlage wichtiger Vorschläge der
Europäischen Kommission Verbändeanhörungen durch. Daneben unterhält die
Bundesregierung bilaterale Kontakte zu Naturschutzverbänden und Verbänden
des Schafsektors, im Rahmen derer auch Fragen und Probleme mit der Definition
von Dauergrünland diskutiert wurden.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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