Deutsch-Kasachische Jugendbegegnungen
der Abgeordneten Christian Görke, Mirze Edis, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Jorrit Bosch, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Ates Gürpinar, Mareike Hermeier, Maren Kaminski, Cansin Köktürk, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Heidi Reichinnek, Zada Salihović, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange, Donata Vogtschmidt, Sarah Vollath und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Am 17. März 1995 wurde in Bonn die „Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Jugend, Tourismus und Sport der Republik Kasachstan und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Bundesrepublik Deutschland über jugendpolitische Zusammenarbeit“ unterzeichnet. Wenige Wochen zuvor (am 16. Dezember 1994) wurde auch ein Abkommen über die kulturelle Zusammenarbeit in Almaty abgeschlossen.
Damit wurde der Wille bekundet, die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern in vielfältiger Weise zu entwickeln und insbesondere das gegenseitige Kennenlernen der Jugendlichen beider Länder voranzubringen. Danach folgten zahlreiche Aktivitäten, u. a. im Rahmen des Kinder- und Jugendplan (KJP) „Internationale Jugendarbeit“ und in Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Jugend Kasachstans – VDKJ (siehe auch 30 Jahre VDKJ: Im Gespräch mit der ersten Vorsitzenden“ in Deutsche Allgemeine Zeitung vom 19. Februar 2026).
Auch bei der Entwicklung bilateraler Zusammenarbeit mit anderen Staaten nehmen Jugendbegegnungen einen herausragenden Platz ein. Davon zeugen vom Bund geförderte Jugendaustauschprogramme mit Frankreich, Polen, Tschechien, den USA und anderen Staaten.
Obwohl das Abkommen mit Kasachstan vom 17. März 1995 weiterhin in Kraft ist, gab es nach Kenntnis der Fragestellenden in den vergangenen zehn Jahren keine nennenswerten Aktivitäten zur Umsetzung der Vereinbarung.
In Folge von Treffen und Gesprächen zwischen für den Jugendaustausch engagierten Personen aus beiden Ländern schrieb die Ministerin für Kultur und Information der Republik Kasachstan, Frau Aida Balayeva, im vergangenen Jahr der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien (CDU), einen Brief mit dem Ziel, die Zusammenarbeit wieder zu aktivieren. Im Antwortschreiben der Bundesministerin Prien vom 28. November 2025 (er liegt den Fragestellenden in englischer Sprache vor) heißt es (übersetzt): „Mein Ministerium fördert Begegnungen zwischen jungen Menschen und Fachleuten der außerschulischen Jugendarbeit weltweit. Dazu gehören auch gemeinsame Aktionen mit Organisationen aus der Republik Kasachstan. Unsere aktuellen globalen jugendpolitischen Aktivitäten konzentrieren sich auf wenige Prioritätsländer und multilaterale Organisationen. Derzeit gibt es keine Pläne, Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. die Anzahl dieser Schwerpunktländer zu erweitern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihrer freundlichen Bitte daher nicht nachkommen kann.“
Diese Antwort trifft bei den Fragestellenden auf wenig Verständnis und auf Erklärungsbedarf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Aktivitäten und Ergebnisse gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 zur Umsetzung des am 17. März 1995 unterzeichneten Abkommens zur jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Kasachstan (bitte detailliert zu den Punkten in Artikel 2 und 3, aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wann waren für die Jugendpolitik zuständige Mitglieder der Bundesregierung zu Besuch in der Republik Kasachstan (bitte die jeweiligen Bundesministerinnen und Bundesminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre und das jeweilige Jahr, möglichst ab 1995, nennen)?
Welche Aktivitäten und Ergebnisse gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 darüber hinaus in den im Artikel 1 Absatz 4 benannten Bereichen sowie im Sinne von Artikel 7 (bitte detailliert aufgeschlüsselt nach Jahren)?
In welchem Umfang wurden die in Frage 1 und 2 benannten Aktivitäten vom Bund gefördert (bitte als Gesamtsumme und aufgeschlüsselt nach Jahren sowie jeweils Titel im Bundeshaushalt angeben)?
Was hat die Bundesregierung getan, um die finanziellen Rahmenbedingungen für die jugendpolitische Zusammenarbeit im Sinne von Artikel 5 zu verbessern und welche Ergebnisse wurden dabei erzielt (bitte als Gesamtsumme und aufgeschlüsselt nach Jahren sowie jeweils Titel im Bundeshaushalt angeben)?
In welchen Jahren (seit 2016) wurden im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 und 2 Protokolle vereinbart?
Wann wurde zuletzt ein Protokoll vereinbart und welche Schwerpunkte der jugendpolitischen Zusammenarbeit wurden dabei festgelegt?
Gab es im Sinne von Artikel 4 Absatz 3 Tagungen und Kolloquien zur vertieften Auswertung und zur Weiterentwicklung der jugendpolitischen Zusammenarbeit, und wenn ja, wann?
Was hat die Bundesregierung zur erleichterten Visavergabe im Sinne von Artikel 6 Absatz 3 getan und welche Maßnahmen sind diesbezüglich aktuell geplant?
Auf welche Prioritätsländer und multilaterale Organisationen will sich die Bundesregierung bei ihren globalen jugendpolitischen Aktivitäten konzentrieren (siehe o. g. Brief von Bundesministerin Prien vom 28. November 2025)?
Welche Organisationen und Institutionen in Deutschland engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für den Jugendaustausch und weitere jugendpolitische Aktivitäten zwischen Deutschland und Kasachstan?
Welche dieser Organisationen werden dabei seitens des Bundes institutionell oder projektbezogen unterstützt bzw. gefördert (bitte konkret die Organisationen sowie Art und Umfang der Förderung durch den Bund getrennt für die Jahre 2025 und 2026 aufführen sowie Titel im Bundeshaushalt angeben)?
Ist die Bundesregierung bereit, das am 17. März 1995 unterzeichnete Abkommen mit Leben zu erfüllen, wenn nein, mit welcher Begründung, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen in den Jahren 2026 und 2027?