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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Mord an Walter Lübcke

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1187224.07.2019

Der Mord an Walter Lübcke

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11872 19. Wahlperiode 24.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Der Mord an Walter Lübcke Der mutmaßliche Mörder von Walter Lübcke, S. E., wurde am 15. Juni 2019 durch das LKA Hessen verhaftet. Zwei Tage später übernahm die Generalbundesanwaltschaft die Ermittlungen (www.generalbundesanwalt.de/de/showpress. php?themenid=21&newsid=836). Wie Medien berichteten, hatte E. Verbindungen zur Terrororganisation „Combat 18“ (www.spiegel.de/panorama/justiz/ walterluebcke-wer-ist-der-tatverdaechtige-stephan-e-a-1272853.html, www.focus.de/politik/ deutschland/mitglied-ist-mutmasslicher-luebcke-moerder-wollen-nazi-staat- aufbauendas-ist-die-gewaltbereite-gruppe-combat-18_id_10835628.html, www.welt.de/politik/ article195447397/Mordfall-Luebcke-So-verzweigt-ist-die-rechtsextreme-Szene-in- Kassel-und-Nordhessen.htm, www.zeit.de/2019/26/walter-luebcke-cdu-mord- taeterpolitische-tat/seite-2). Ein weiterer im Zusammenhang mit dem Mord verhafteter Neonazi, M. H., soll Berichten zufolge bereits 2006 im Zusammenhang mit dem Mord an Halit Yozgat in Kassel als Zeuge vernommen worden sein (vgl.: https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Luebcke-Mord-Mutmasslicher-Helfer- als-Neonazi-bekannt,luebcke140.html). „Combat 18“ ist der bewaffnete Arm des im Jahr 2000 in Deutschland verbotenen neonazistischen „Blood & Honour“-Netzwerks. Einen der regionalen Schwerpunkte von „Combat 18“ bildet die Region Nordhessen, deren Führungsfigur der mehrfach vorbestrafte S. R. ist. Antifaschistische Initiativen und Medien berichteten mehrfach über Aktivitäten von „Blood & Honour“ und „Combat 18“ in der jüngeren Vergangenheit (www.spiegel.de/politik/deutschland/combat-18- neonazi-gruppe-in-deutschland-immer-besser-vernetzt-a-1218919.html, https:// exif-recherche.org/?p=4399 https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2018/Combat- 18-Maulhelden-oder-rechte-Terroristen,combat106.html, https://blog.zeit.de/ stoerungsmelder/2018/04/24/combat-18-neonazi-wegen- munitionsschmuggelszu-freiheitsstrafe-verurteilt_26211, www.fr.de/politik/ermittlungen-gegen-blood- honour-dauern-11487136.html, www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/rechtsextremes- netzwerk-combat-100.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Gegen wie viele Personen aus welchen Bundesländern mit welchen strafrechtlichen Vorwürfen richten sich die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke? a) Liegen gegen die Beschuldigten nach Kenntnis der Bundesregierung staatsschutzrelevante Erkenntnisse bzw. Vorstrafen oder offene Haftbefehle aus dem Bereich PMK -rechts- (PMK = Politisch motivierte Kriminalität vor (bitte nach Delikten und Jahren auflisten)? b) Wurden gegen die Beschuldigten nach Kenntnis der Bundesregierung nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt, und wenn ja, welche, in welchen Zeiträumen, und von welchen Behörden (bitte die Zeiträume auflisten)? c) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann, und in welchen Organisationen und Zusammenschlüssen der extremen Rechten die Beschuldigten aktiv sind oder waren (bitte unter Angabe des Organisationsnamens)? d) Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Verhältnis der Beschuldigten zu mutmaßlichen Mitgliedern und/oder Sympathisanten der Gruppe „Combat 18“ vor? e) Wie viele Durchsuchungen fanden bislang im Rahmen der Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke nach Kenntnis der Bundesregierung statt (bitte nach Ort, Bundesland und Datum aufschlüsseln)? f) Welche Waffen und Sprengmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Beschuldigten beschlagnahmt (bitte unter Angabe von Waffen bzw. Sprengmittel und Fundort beantworten)? g) Welche Erkenntnisse zur Herkunft möglicher Waffen liegen den ermittelnden Behörden bisher vor? h) Gehen die ermittelnden Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung von Verbindungen zu anderen politisch rechts motivierten Taten aus, und wenn ja, zu welchen? i) Wurden während der Ermittlungen nach Kenntnis der Bundesregierung Listen mit Namen von Politikerinnen und Politikern u. a. Personen gefunden, und wenn ja, wie viele Listen und wie viele Personen waren darauf verzeichnet, und aus welchen Bereichen kommen diese (z. B. Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, Vereine)? j) Wurden diese Personen nach Kenntnis der Bundesregierung informiert, und wenn ja, wann und durch welche Behörden ist diese Information der Betroffenen erfolgt, und wenn nein, warum ist die Benachrichtigung (bisher) unterblieben? k) Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass auch der ermordete Walter Lübcke auf einer solchen Liste von Rechtsextremisten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Martina Renner auf Bundestagsdrucksache 19/11243) geführt wurde, die Gefährdung von auf solchen Listen genannten Personen ein? l) Hat der Generalbundesanwalt einen ARP-Berichtsvorgang (ARP = Allgemeines Register für Staatsschutzstrafsachen) im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Ermordung von Walter Lübcke angelegt, und wenn ja, seit wann? m) Wie bewertet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) das Umfeld von S. E., M. H. und E. J.? n) Handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung um einen rechtsterroristischen Zusammenschluss (bitte die Antwort begründen)? o) Hat sich das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) mit S. E., M. H., E. J. und mutmaßlichen Komplizen befasst, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, und in welchem Zusammenhang? p) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Kontakten, die die Beschuldigten zu Personen und Organisationen der extremen Rechten im Ausland haben (bitte unter Angabe des Landes und der Organisation beantworten)? q) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die Beschuldigten und mutmaßlichen Komplizen und Zeugen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke als Quellen für das Bundesamt für Verfassungsschutz bzw. ein Landesamt für Verfassungsschutz tätig waren bzw. sind? r) Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die Beschuldigten und mutmaßlichen Komplizen und Zeugen im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke als Quellen für das Bundeskriminalamt bzw. ein Landeskriminalamt tätig waren bzw. sind? 2. Haben sich die Einschätzungen der Bundesbehörden bzw. Bundesstellen (Bundeskriminalamt (BKA), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R), Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ), Generalbundesanwalt etc.) seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundesdrucksache 19/1130 gegenüber dem „Blood & Honour“-Netzwerk sowie „Combat 18“ verändert, und wenn ja, inwiefern? 3. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass trotz Verbot des Netzwerkes „Blood & Honour“ dieses noch immer unter anderem durch die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen fortgeführt wird, wofür S. R. sein Bankkonto zur Verfügung gestellt haben soll (www.spiegel.de/panorama/ justiz/stephan-ernst-das-kasseler-umfeld-des-gestaendigen-im-fall-walter- luebcke-a-1274255.html)? 4. Wie viele Personen zählen die Bundesbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem mutmaßlich weiterbetriebenen Netzwerk „Blood & Honour“ bzw. der Gruppierung „Combat 18“, sei es als Mitglieder bzw. Member, Unterstützer bzw. Supporter oder in anderer, vergleichbarer Rolle (bitte nach Wohnort und Bundesland aufschlüsseln)? Berlin, den 8. Juli 2019 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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