Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2019
Diese Kleine Anfrage von DIE LINKE an Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
09.08.2019
Antwortdauer
16 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenMigration & Integration
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1187324.07.2019
Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2019
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11873
19. Wahlperiode 24.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Sevim Dağdelen,
Amira Mohamed Ali, Niema Movassat, Zaklin Nastic, Petra Pau, Martina Renner,
Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns und der Fraktion DIE LINKE.
Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2019
Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im
Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an. 2016 gab es
25 375 Abschiebungen, 2017 waren es 23 966, 2018 gab es 23 617
Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der
Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 19/800 und 19/8021).
Die Abschiebungszahlen für 2018 beinhalten auch 9 209 Überstellungen in
andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin-Verordnung.
Die meisten Luftabschiebungen gingen 2018 nach Italien, Albanien und Serbien
(vgl. ebd.).
Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen wird bisher statistisch nicht
verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Für
das Jahr 2018 nennt die Bundesregierung 15 962 durch das Bund-Länder-
Programm REAG/GARP geförderte freiwillige Ausreisen (2017: 29 587). Hinzu
kommen durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, sowie freiwillige
Ausreisen ohne finanzielle Unterstützung, die jedoch statistisch nicht erfasst werden
(vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Die Bundespolizei
hat im Jahr 2018 34 319 ausreisepflichtige Personen mit einer
Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert (Bundestagsdrucksache
19/8021).
Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass im Jahr 2018
insgesamt 41 587 abgelehnte Asylsuchende ausgereist sind und sich nicht mehr in
Deutschland aufhalten. Hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen
mitgezählt; die Statistik zu Abschiebungen erfasst wiederum nicht, wie viele
abgelehnte Asylsuchende davon betroffen sind. Im gleichen Zeitraum wurden nach
Angaben des AZR 18 896 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten
Asylsuchenden getroffen (ebd.).
Nach Auffassung der Fragestellenden sprechen diese Zahlen nicht für oftmals
beklagte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Deutschland. Im
Gegenteil deutet nach Ansicht der Fragestellenden vieles darauf hin, dass Bund und
Länder Abschiebungen mit großer Härte durchsetzen. So gab es in den letzten
Monaten wiederholt Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen und
Zwangsmedikationen im Zuge von Abschiebungen (www.tagesspiegel.de/berlin/
flughafenberlin-schoenefeld-fluechtlingshelfer-beklagen-horror-sammelabschiebung/
23221152.html, vgl. auch die Bundestagsdrucksachen 19/4960 und 19/7401).
Auch das Anti-Folter-Komitee des Europarats hat jüngst Kritik an der deutschen
Abschiebepraxis geübt und Deutschland aufgefordert, auf „unverhältnismäßige
und unangemessene“ Gewaltanwendung im Zuge von Abschiebungen zu
verzichten (www.spiegel.de/politik/deutschland/abschiebungen-europarat-
kritisiertdeutschland-bericht-des-anti-folter-komitees-cpt-a-1266507.html). Außerdem
wurden 2018 neun Personen rechtswidrig abgeschoben (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/6786, Antwort zu Frage 26).
Die Fragestellenden sehen diese Entwicklungen mit großer Sorge.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Abschiebungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im
ersten Halbjahr 2019?
a) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2019, differenziert
nach Zielländern?
b) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2019, differenziert
nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen?
c) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2019, differenziert
nach Luft-, Land- und Seeweg?
2. Aus welchem Grund wird das Geschlecht der Betroffenen bei Dublin-
Überstellungen in andere EU-Staaten statistisch erfasst (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/9404, Antwort zu Frage 26), nicht aber bei Abschiebungen ins
Herkunftsland (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10341, Antwort zu Frage 4)?
Plant die Bundesregierung künftig eine statistische Erfassung des
Geschlechts bei Abschiebungen?
Falls nein, was spricht aus ihrer Sicht gegen eine solche Erfassung?
3. Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im
ersten Halbjahr 2019 (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
a) Wie viele Frauen waren im ersten Halbjahr 2019 von Dublin-
Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
b) Wie viele Minderjährige waren im ersten Halbjahr 2019 von Dublin-
Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
4. Wie viele Zurückweisungen fanden im ersten Halbjahr 2019 statt (bitte nach
Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach
Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
5. Wie viele Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2019 statt (bitte
nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach
Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
6. Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren)
waren im ersten Halbjahr 2019 von Abschiebungen, Zurückschiebungen und
Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an
den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und
Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen
wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?
7. Was waren die Gründe der Zurückweisungen im ersten Halbjahr 2019 (bitte
nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie auf Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu
Frage 7 darstellen)?
8. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen
und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2019 (bitte jeweils nach Bund
und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?
9. Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte
differenzieren und nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zum 30. Juni 2019 in Deutschland auf, und was waren die
fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen
Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland
darstellen)?
10. Wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende mit und ohne Duldung
(bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2019 in Deutschland auf?
11. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2019 Zwangsgelder gegen
Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes verhängt, wie
hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro
Beförderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach: Fluggesellschaft,
Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)?
12. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2019 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr
Herkunftsland oder über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr
Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in
nationaler Zuständigkeit differenzieren), und wie viele Personen wurden im
selben Zeitraum im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten
überstellt?
13. An wie vielen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen von FRONTEX hat sich
Deutschland im ersten Halbjahr 2019 beteiligt (bitte Gesamtzahl angeben
und die Maßnahmen einzeln mit Datum und Zielland aufführen)?
a) Bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die
Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren nach
Kenntnis der Bundesregierung von deutscher Seite darüber hinaus
beteiligt?
b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge
beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie
eine Zwischenlandung?
c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten
getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?
d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den
Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die
Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben und zwischen
geplanter und tatsächlicher Größenordnung differenzieren)?
e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen
jeweils eingesetzt (bitte auch die Gesamtzahl der eingesetzten
Bundesbeamten angeben)?
14. Wie viele der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2019 erfolgten
a) unbegleitet,
b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,
c) nach Kenntnis der Bundesregierung in Begleitung von Beamtinnen und
Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,
d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer
Mitgliedstaaten,
e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach
Zielstaaten aufschlüsseln),
f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften
(bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln) bzw.
g) in Begleitung von medizinischem Personal?
15. Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2019 nach
Übergabe an die Bundespolizei?
a) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019
aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden
(bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
aufschlüsseln)?
b) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019 wegen
medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und
Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
c) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019 wegen
(versuchter) Selbstverletzungen oder (versuchter) Suizide abgebrochen
werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
aufschlüsseln)?
d) Wie viele Abschiebungsversuche scheiterten im ersten Halbjahr 2019 an
einer Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei (bitte nach
Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
e) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019
abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer
weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu
transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft
aufschlüsseln)?
f) Wie viele Abschiebungen mussten im ersten Halbjahr 2019 aufgrund von
eingelegten Rechtsmitteln abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und
Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
g) Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2019 an der
Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach
Zielstaaten differenzieren)?
h) Inwieweit kommt es bei der Zuordnung zu den genannten Gründen zu
Mehrfachnennungen?
16. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vorgekommen, dass
Abschiebungen nicht durchgeführt werden konnten, weil sich beteiligte
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten weigerten, diese zu vollziehen (bitte
Fälle einzeln mit Datum auflisten)?
17. Wie viele Abschiebungen scheiterten nach Kenntnis der Bundesregierung im
ersten Halbjahr 2019 vor Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen
Stornierung im Vorfeld und nicht erfolgter Zuführung am Flugtag
differenzieren)?
a) Kann die Bundesregierung mittlerweile nähere Angaben dazu machen,
aus welchen Gründen Abschiebungen vor der Übergabe an die
Bundespolizei scheiterten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 40 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache
19/8806)?
b) Falls dies nicht der Fall ist, auf welcher Grundlage wird im
Begründungsteil des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes durch besseren
Durchsetzung der Ausreisepflicht die Feststellung getroffen, dass das Scheitern
von Abschiebungen häufig auf der „Undurchführbarkeit des Aufgreifens
der abzuschiebenden Person“ am bekannten Aufenthaltsort beruhe
(Bundestagsdrucksache 19/10047, S. 48)?
c) Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass
Betroffene sich gar nicht vorsätzlich durch Untertauchen der Abschiebung
entziehen können, da Abschiebungen seit 2016 überwiegend
unangekündigt stattfinden (http://berlin-hilft.com/2019/05/17/falsche-zahlen-zu-
gescheiterten-abschiebungen/)?
18. Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2019 durch die
Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte so genau wie möglich
differenzieren)?
19. Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen,
Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach
den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern)
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 erlassen?
20. Wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und
abgelehnten Asylsuchenden gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2019 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten
Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden
auch nach dem Jahr der Asylablehnung)?
21. Wie viele Personen haben Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
im ersten Halbjahr 2019 mit einer finanziellen Förderung freiwillig verlassen
(bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und
nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)?
a) Wie viele Minderjährige sind im ersten Halbjahr 2019 mit einer
finanziellen Förderung freiwillig ausgereist (bitte zwischen begleitet und
unbegleitet und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
b) Wie viele Frauen sind im ersten Halbjahr 2019 mit einer finanziellen
Förderung freiwillig ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten
Herkunftsstaaten differenzieren)?
22. Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei im ersten Halbjahr
2019 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach
den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise
differenzieren)?
a) Wie viele Minderjährige (bitte zwischen begleitet und unbegleitet und
nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren) sind im
ersten Halbjahr 2019 nach Angaben der Bundespolizei freiwillig mit einer
Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist?
b) Wie viele Frauen sind im ersten Halbjahr 2019 nach Angaben der
Bundespolizei freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist
(bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
23. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2019 rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben (bitte auch
angeben, durch welche Behörde die Abschiebungen jeweils veranlasst wurden,
welche Staatsangehörigkeit die Betroffenen hatten und in welches Land sie
abgeschoben wurden), was war jeweils der Grund für die rechtswidrigen
Abschiebungen, und wurden die Betroffenen bereits nach Deutschland
zurückgeholt?
24. Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten
Halbjahr 2019 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen
(bitte differenzieren) „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ zum Einsatz
kamen (bitte auch nach der Staatsangehörigkeit der Betroffen und den
Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)?
25. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich der Einsatz von „Hilfsmitteln der
körperlichen Gewalt“ zwischen 2015 und 2018 von 135 auf 1 231 Fälle fast
verzehnfacht hat, obwohl die Zahl der Abschiebungen im selben Zeitraum in
etwa gleich geblieben ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8021, Frage 30)?
26. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Zahl der Abschiebungen, die in
letzter Minute abgebrochen werden mussten, weil die Betroffenen
Widerstand leisteten oder die Piloten sich weigerten, seit 2016 stark angestiegen ist
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/8021, Antwort zu den Fragen 15 und 17
sowie Bundestagsdrucksache 19/800, Antworten zu den Fragen 13 und 15 und
Bundestagsdrucksache 18/11112, Antworten zu den Fragen 13 und 15)?
Berlin, den 9. Juli 2019
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1224009.08.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11873 - Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2019
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 6. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12240
19. Wahlperiode 09.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/11873 –
Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2019
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im
Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an. 2016 gab es
25 375 Abschiebungen, 2017 waren es 23 966, 2018 gab es 23 617
Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der
Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 19/800 und
19/8021). Die Abschiebungszahlen für 2018 beinhalten auch 9 209
Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der Dublin-
Verordnung. Die meisten Luftabschiebungen gingen 2018 nach Italien, Albanien
und Serbien (vgl. ebd.).
Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen wird bisher statistisch nicht
verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29).
Für das Jahr 2018 nennt die Bundesregierung 15 962 durch das Bund-Länder-
Programm REAG/GARP geförderte freiwillige Ausreisen (2017: 29 587).
Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, sowie freiwillige
Ausreisen ohne finanzielle Unterstützung, die jedoch statistisch nicht erfasst
werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Die
Bundespolizei hat im Jahr 2018 34 319 ausreisepflichtige Personen mit einer
Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert
(Bundestagsdrucksache 19/8021).
Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass im Jahr 2018
insgesamt 41 587 abgelehnte Asylsuchende ausgereist sind und sich nicht mehr in
Deutschland aufhalten. Hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen
mitgezählt; die Statistik zu Abschiebungen erfasst wiederum nicht, wie viele
abgelehnte Asylsuchende davon betroffen sind. Im gleichen Zeitraum wurden
nach Angaben des AZR 18 896 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten
Asylsuchenden getroffen (ebd.).
Nach Auffassung der Fragestellenden sprechen diese Zahlen nicht für oftmals
beklagte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Deutschland. Im
Gegenteil deutet nach Ansicht der Fragestellenden vieles darauf hin, dass Bund
und Länder Abschiebungen mit großer Härte durchsetzen. So gab es in den
letzten Monaten wiederholt Berichte über Polizeigewalt, Fesselungen und
Zwangsmedikationen im Zuge von Abschiebungen (www.tagesspiegel.de/berlin/flug
hafen-berlin-schoenefeld-fluechtlingshelfer-beklagen-horror-sammelabschiebung/
23221152.html, vgl. auch die Bundestagsdrucksachen 19/4960 und 19/7401).
Auch das Anti-Folter-Komitee des Europarats hat jüngst Kritik an der deutschen
Abschiebepraxis geübt und Deutschland aufgefordert, auf „unverhältnismäßige
und unangemessene“ Gewaltanwendung im Zuge von Abschiebungen zu
verzichten (www.spiegel.de/politik/deutschland/abschiebungen-europarat-
kritisiertdeutschland-bericht-des-anti-folter-komitees-cpt-a-1266507.html). Außerdem
wurden 2018 neun Personen rechtswidrig abgeschoben (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/6786, Antwort zu Frage 26).
Die Fragestellenden sehen diese Entwicklungen mit großer Sorge.
1. Wie viele Abschiebungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im
ersten Halbjahr 2019?
Im ersten Halbjahr 2019 wurden insgesamt 11 496 Abschiebungen vollzogen.
Wegen der Einzelheiten wird auf nachstehende Tabellen Bezug genommen.
a) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2019, differenziert
nach Zielländern?
Zielländern
1a Gesamtzahl (Personen)
Italien 1.232
Albanien 821
Serbien 621
Georgien 574
Frankreich 536
Nordmazedonien 496
Polen 421
Spanien 360
Kosovo 353
Marokko 344
Schweden 326
Rumänien 292
Algerien 289
Pakistan 279
Niederlande 277
Österreich 271
Russische Föderation 269
Moldau 269
Armenien 241
Nigeria 213
Schweiz 200
Türkei 191
Zielländern
1a Gesamtzahl (Personen)
Afghanistan 161
Ukraine 159
Tunesien 155
Belgien 143
Tschechische Republik 137
Litauen 127
Aserbaidschan 114
Bosnien-Herzegowina 108
Finnland 107
Portugal 96
Ghana 91
Bangladesch 84
Indien 81
Dänemark 77
Lettland 74
Bulgarien 73
Griechenland 70
Gambia 60
Norwegen 60
Montenegro 58
Ägypten 41
Slowenien 40
Vietnam 39
Kroatien 37
Slowakische Republik 33
Weißrussland 31
Ungarn 25
Libanon 24
Kasachstan 20
Irak 19
Großbritannien 18
Volksrepublik China 18
Iran 18
Guinea 16
Estland 16
Kamerun 14
Senegal 14
Zielländern
1a Gesamtzahl (Personen)
Sri Lanka 13
Tadschikistan 10
Kolumbien 10
Malta 8
Jordanien 8
Dominikanische Republik 8
Thailand 7
Sudan 7
Vereinigte Staaten von Amerika 6
Brasilien 5
Usbekistan 5
Chile 5
Luxemburg 4
Venezuela 4
Äthiopien 4
Benin 4
Côte d'Ivoire 4
Jamaika 3
Uganda 3
Nepal 3
Israel 3
Kirgisistan 3
Kongo (Demokratische Republik) 3
Dschibuti 2
Angola 2
Madagaskar 2
Guinea-Bissau 2
Haiti 2
Tschad 2
Mongolei 2
Bolivien 1
Sambia 1
Sierra Leone 1
Simbabwe 1
Kenia 1
Honduras 1
Kanada 1
Zielländern
1a Gesamtzahl (Personen)
Somalia 1
Trinidad und Tobago 1
Burkina Faso 1
Korea Republik 1
Südafrika 1
Peru 1
Namibia 1
Niger 1
Tansania 1
Kuba 1
Gabun 1
Irland 1
Gesamtergebnis 11.496
b) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2019, differenziert
nach Staatsangehörigkeit der Betroffenen?
Staatsangehörigkeit1
1b Gesamtzahl (Personen)
Albanien 855
Serbien 630
Russische Föderation 627
Georgien 599
Nigeria 598
Nordmazedonien 523
Afghanistan 496
Irak 468
Pakistan 425
Marokko 409
Kosovo 391
Iran 373
Algerien 357
Armenien 304
Moldau 273
Syrien 269
Türkei 266
1 Diese Bezeichnung spiegelt nicht die Position der Bundesregierung hinsichtlich des Status von Taiwan oder den Palästinensischen
Gebieten wider.
Staatsangehörigkeit1
1b Gesamtzahl (Personen)
Guinea 239
Somalia 233
Rumänien 220
Aserbaidschan 219
Ukraine 180
Tunesien 177
Eritrea 167
Gambia 155
Ghana 122
Polen 117
Indien 112
Bosnien-Herzegowina 110
Bangladesch 102
Sudan 98
Litauen 66
ungeklärt 65
Ägypten 65
Libanon 65
Montenegro 59
Libyen 53
Bulgarien 51
Volksrepublik China 50
Weißrussland 48
Senegal 47
Äthiopien 43
Vietnam 41
Angola 41
Tadschikistan 35
Kamerun 34
Mali 29
Kasachstan 27
Côte d'Ivoire 26
Lettland 25
Ungarn 24
Sri Lanka 24
Italien 24
staatenlos 23
Staatsangehörigkeit1
1b Gesamtzahl (Personen)
Guinea-Bissau 22
Jordanien 21
Benin 18
Kuwait 17
Kroatien 17
Griechenland 16
Slowakische Republik 15
Niederlande 14
Tschad 13
Sierra Leone 13
Tschechische Republik 12
Uganda 12
Jemen 12
Mongolei 11
Kolumbien 10
Kirgisistan 10
Dominikanische Republik 10
Thailand 9
Kongo (Demokratische Republik) 9
Togo 8
Portugal 8
Niger 8
Liberia 7
Großbritannien 7
Usbekistan 6
Chile 6
Burkina Faso 6
Spanien 6
Frankreich 5
Brasilien 5
Tansania 5
Vereinigte Staaten von Amerika 5
Venezuela 4
Jamaika 4
Ruanda 4
Österreich 4
Dschibuti 4
Staatsangehörigkeit1
1b Gesamtzahl (Personen)
Kuba 3
Estland 3
Israel 3
Nepal 3
Malaysia 2
Saudi-Arabien 2
Simbabwe 2
Slowenien 2
Madagaskar 2
Myanmar 2
Kenia 2
Haiti 2
Passinhaber der Palästinensischen Autonomiebehörde 2
Belgien 2
Kambodscha 2
Kanada 2
Mauretanien 2
Südsudan 2
Trinidad und Tobago 1
Guyana 1
Bolivien 1
Sambia 1
Peru 1
Honduras 1
Gabun 1
Korea Republik 1
Malawi 1
Mosambik 1
Südafrika 1
Schweden 1
Namibia 1
Nicaragua 1
Gesamtergebnis 11.496
c) Wie viele Abschiebungen gab es im ersten Halbjahr 2019, differenziert
nach Luft-, Land- und Seeweg?
1c Gesamtzahl (Personen)
Luftweg 10.132
Landweg 1.291
Seeweg 73
Gesamtergebnis 11.496
2. Aus welchem Grund wird das Geschlecht der Betroffenen bei Dublin-
Überstellungen in andere EU-Staaten statistisch erfasst (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/9404, Antwort zu Frage 26), nicht aber bei Abschiebungen ins
Herkunftsland (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10341, Antwort zu Frage 4)?
Plant die Bundesregierung künftig eine statistische Erfassung des
Geschlechts bei Abschiebungen?
Falls nein, was spricht aus ihrer Sicht gegen eine solche Erfassung?
Das Merkmal „Geschlecht“ wird beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) bereits im Rahmen des Asylverfahrens erfasst, da es für die
Durchführung des Asylverfahrens erforderlich ist. Es kann auch für statistische
Auswertungen bei Dublin-Überstellungen herangezogen werden.
Durch die Bundespolizei wird seit Beginn des Jahres 2019 auch das Geschlecht
bei Abschiebungen erfasst.
3. Wie viele Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung gab es im
ersten Halbjahr 2019 (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Die Angaben auf der Basis von Daten des BAMF können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
1. Halbjahr 2019 Erfolgte Überstellungen an die Mitgliedstaaten
Gesamt 4.215
davon:
Österreich 294
Belgien 143
Bulgarien 7
Schweiz 217
Tschechische Republik 81
Dänemark 72
Estland 2
Griechenland 7
Spanien 305
Finnland 102
Frankreich 538
1. Halbjahr 2019 Erfolgte Überstellungen an die Mitgliedstaaten
Kroatien 16
Irland 1
Italien 1.164
Litauen 35
Luxemburg 4
Lettland 29
Malta 7
Niederlande 323
Norwegen 55
Polen 275
Portugal 87
Rumänien 49
Schweden 320
Slowenien 45
Slowakische Republik 24
Verein. Königr.GB 13
1. Halbjahr 2019 Erfolgte Überstellungen
Herkunftsländer
Gesamt 4.215
darunter:
Irak 423
Nigeria 399
Iran 365
Afghanistan 336
Russische Föderation 328
Guinea 210
Somalia 198
Syrien 170
Pakistan 163
Eritrea 143
Aserbaidschan 101
Ungeklärt 101
Gambia 90
Sudan (ohne Südsudan) 88
Algerien 74
a) Wie viele Frauen waren im ersten Halbjahr 2019 von Dublin-
Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Die Angaben auf Basis von Daten des BAMF können den folgenden Tabellen
entnommen werden:
1. Halbjahr 2019
Überstellungen an die Mitgliedstaaten
Geschlecht: weiblich
Erfolgte Überstellungen
Gesamt 1.057
davon:
Österreich 67
Belgien 34
Schweiz 46
Tschechische Republik 28
Dänemark 28
Griechenland 2
Spanien 86
Finnland 19
Frankreich 187
Kroatien 2
Italien 140
Litauen 10
Lettland 11
Niederlande 120
Norwegen 14
Polen 124
Portugal 35
Rumänien 10
Schweden 68
Slowenien 14
Slowakische Republik 8
Vereinigtes Königreich 4
b) Wie viele Minderjährige waren im ersten Halbjahr 2019 von Dublin-
Überstellungen betroffen (bitte nach Zielstaaten und den 15 wichtigsten
Staatsangehörigkeiten differenzieren)?
Die Angaben auf Basis von Daten des BAMF können den folgenden Tabellen
entnommen werden:
1. Halbjahr 2019
Überstellungen an die Mitgliedstaaten
Personen unter 18 Jahren
Erfolgte Überstellungen
Gesamt 778
davon:
Österreich 74
Belgien 24
Schweiz 31
Tschechische Republik 15
Dänemark 21
Griechenland 1
Spanien 69
Finnland 17
Frankreich 138
1. Halbjahr 2019
Geschlecht: weiblich Erfolgte Überstellungen
Herkunftsländer
Gesamt 1.057
darunter:
Russische Föderation 155
Iran 129
Irak 111
Nigeria 93
Afghanistan 74
Syrien 56
Aserbaidschan 33
Ungeklärt 28
Eritrea 28
Somalia 28
Pakistan 26
Guinea 19
Türkei 18
Angola 18
Armenien 16
1. Halbjahr 2019
Überstellungen an die Mitgliedstaaten
Personen unter 18 Jahren
Erfolgte Überstellungen
Italien 58
Litauen 4
Lettland 11
Niederlande 83
Norwegen 5
Polen 113
Portugal 31
Rumänien 10
Schweden 55
Slowenien 11
Slowakische Republik 4
Vereinigtes Königreich 3
1. Halbjahr 2019
Personen unter 18 Jahren Überstellungen
Herkunftsländer
Gesamt 778
darunter:
Russische Föderation 151
Irak 105
Iran 66
Afghanistan 62
Syrien 55
Nigeria 35
Aserbaidschan 34
Ungeklärt 22
Pakistan 20
Angola 16
Nordmazedonien 15
Somalia 14
Armenien 12
Türkei 12
Albanien 12
4. Wie viele Zurückweisungen fanden im ersten Halbjahr 2019 statt (bitte nach
Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach
Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
Im ersten Halbjahr 2019 fanden insgesamt 6 905 Zurückweisungen bzw.
Einreiseverweigerungen statt.
Zu den Einzelheiten wird auf nachstehende Tabellen verwiesen.
Zurückweisungen auf dem Luftweg
Flughäfen Gesamtzahl (Personen)
Frankfurt/Main 1.802
München 573
Berlin-Schönefeld 456
Düsseldorf 326
Köln/Bonn 184
Memmingen 125
Dortmund 122
Berlin-Tegel 118
Stuttgart 97
Hamburg 84
Hannover 30
Leipzig 24
Hahn 24
Bremen 18
Nürnberg 18
Baden-Baden 16
Friedrichshafen 6
Weeze 4
Ramstein Air Base 2
Dresden 2
Gesamtergebnis 4.031
Zurückweisungen auf dem Luftweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Albanien 558
Georgien 397
Kolumbien 383
Ukraine 254
Türkei 237
Russische Föderation 187
Nordmazedonien 164
Zurückweisungen auf dem Luftweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Serbien 162
Moldau 133
Volksrepublik China 112
Brasilien 83
Bosnien-Herzegowina 73
Syrien 66
Nigeria 59
Indien 58
Venezuela 51
Pakistan 46
Iran 46
Kosovo 45
Marokko 44
Irak 37
Afghanistan 37
Algerien 35
Ägypten 34
Kasachstan 32
Vereinigte Staaten von Amerika 28
Saudi-Arabien 24
Argentinien 23
Dominikanische Republik 23
Malaysia 23
Mexiko 22
Kongo (Demokratische Republik) 20
Eritrea 19
Weißrussland 19
Peru 18
Tunesien 18
Aserbaidschan 17
Simbabwe 16
Israel 15
Gambia 15
Honduras 15
Montenegro 15
Angola 13
Zurückweisungen auf dem Luftweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Personen aus Taiwan (Republik China) als Staat nicht
anerkannt 13
Ghana 13
Libanon 12
Jordanien 12
Ecuador 12
Bangladesch 12
ungeklärt 12
Kuba 11
Tadschikistan 11
Vietnam 11
Nicaragua 11
Kanada 11
Chile 10
Kuwait 10
Panama 9
Armenien 9
Paraguay 8
Rumänien 8
Thailand 7
Usbekistan 7
Kamerun 7
Südafrika 7
Indonesien 6
Äthiopien 6
Libyen 6
Philippinen 6
Somalia 6
Sri Lanka 5
Senegal 5
El Salvador 5
Sudan 4
Äquatorialguinea 4
Costa Rica 4
Guinea 4
Kenia 4
Jamaika 3
Zurückweisungen auf dem Luftweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Trinidad und Tobago 3
Mongolei 3
Mauretanien 3
Bahrain 3
Guatemala 3
Mauritius 3
Myanmar 2
staatenlos 2
Komoren 2
Turkmenistan 2
Côte d'Ivoire 2
Japan 2
Namibia 2
Kongo (Volksrepublik) 2
Uruguay 2
Benin 2
Barbados 1
Seychellen 1
St. Vincent & Grenadine 1
Korea Republik 1
Nepal 1
Jemen 1
Madagaskar 1
Kirgisistan 1
Niederlande 1
Haiti 1
Bolivien 1
Katar 1
Malawi 1
Uganda 1
Passinhaber der Palästinensischen Autonomiebehörde 1
Sambia 1
Tansania 1
Dominica 1
Dschibuti 1
Burkina Faso 1
Togo 1
Zurückweisungen auf dem Luftweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Zentralafrikanische Republik 1
Grenada 1
Italien 1
Tschad 1
Laos 1
Gesamtergebnis 4.031
Zurückweisungen auf dem Landweg nach Österreich
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Serbien 352
Nigeria 346
Albanien 281
Irak 120
Nordmazedonien 115
Pakistan 98
Bosnien-Herzegowina 84
Türkei 79
Moldau 76
Syrien 73
Ghana 62
Iran 62
Marokko 57
Ukraine 56
Kosovo 51
Somalia 42
Montenegro 42
Gambia 40
Indien 35
Tunesien 35
Georgien 34
Ägypten 29
Bangladesch 21
Kamerun 17
Eritrea 17
Algerien 17
Senegal 16
Zurückweisungen auf dem Landweg nach Österreich
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Guinea 15
Volksrepublik China 14
Mali 14
ungeklärt 13
Russische Föderation 12
Peru 11
Mexiko 9
Vietnam 9
Jemen 8
Sudan 8
Kolumbien 7
Burkina Faso 7
Libanon 7
Aserbaidschan 6
Indonesien 6
Libyen 6
Dominikanische Republik 6
Vereinigte Arabische Emirate 5
Philippinen 5
Côte d'Ivoire 5
Guinea-Bissau 5
Sierra Leone 4
staatenlos 4
Togo 4
Kongo (Demokratische Republik) 4
Liberia 4
Jordanien 3
Brasilien 3
Tadschikistan 3
Benin 3
Kuwait 3
Ecuador 3
Bolivien 2
Südsudan 2
Armenien 2
Kuba 2
Passinhaber der Palästinensischen Autonomiebehörde 2
Zurückweisungen auf dem Landweg nach Österreich
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Uganda 2
Tschad 2
Niger 2
Äthiopien 2
Singapur 2
Venezuela 2
El Salvador 2
Sri Lanka 2
Argentinien 2
Kasachstan 1
Kenia 1
Guatemala 1
Sao Tomé und Principe 1
Mongolei 1
St. Vincent & Grenadine 1
Mauritius 1
Simbabwe 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
Gabun 1
Thailand 1
Rumänien 1
Gesamtergebnis 2.872
Zurückweisungen auf dem Seeweg nach Ghana
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Ghana 2
Gesamtergebnis 2
5. Wie viele Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2019 statt (bitte
nach Flughäfen, Land- und Seegrenzen differenzieren und nach
Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
Im ersten Halbjahr 2019 wurden insgesamt 1 525 Zurückschiebungen vollzogen.
Einzelheiten können den nachstehenden Tabellen entnommen werden.
Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Flughäfen Gesamtzahl (Personen)
München 23
Frankfurt/Main 19
Düsseldorf 18
Stuttgart 6
Köln/Bonn 2
Berlin-Tegel 1
Hannover 1
Gesamtergebnis 70
Zurückschiebungen auf dem Luftweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Nigeria 12
Afghanistan 10
Somalia 6
Syrien 6
Guinea 4
Pakistan 3
Irak 3
Türkei 3
Tunesien 2
Gambia 2
Serbien 2
Algerien 2
Libyen 2
Eritrea 2
Senegal 2
Marokko 2
Passinhaber der Palästinensische Autonomiebehörde 1
Russische Föderation 1
Togo 1
Burkina Faso 1
Aserbaidschan 1
Lettland 1
Mali 1
Ghana
Gesamtergebnis 70
Zurückschiebungen auf dem Landweg
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Tschechische Republik 466
Polen 382
Frankreich 268
Niederlande 123
Schweiz 101
Österreich 80
Belgien 14
Luxemburg 7
Dänemark 7
Gesamtergebnis 1.448
Zurückschiebungen auf dem Landweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Ukraine 393
Moldau 196
Albanien 92
Serbien 73
Georgien 58
Syrien 58
Algerien 44
Nigeria 40
Marokko 39
Vietnam 38
Nordmazedonien 33
Afghanistan 33
Irak 25
Türkei 21
Guinea 20
Eritrea 18
Iran 17
Sudan 16
Kosovo 13
Pakistan 13
Kamerun 13
Armenien 13
Russische Föderation 13
Zurückschiebungen auf dem Landweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Ghana 12
Tunesien 11
Weißrussland 11
ungeklärt 10
staatenlos 8
Somalia 8
Gambia 7
Volksrepublik China 7
Rumänien 7
Bangladesch 5
Kongo (Demokratische Republik) 5
Libyen 5
Montenegro 4
Aserbaidschan 4
Polen 4
Côte d'Ivoire 4
Ägypten 4
Mongolei 4
Senegal 4
Tschechische Republik 3
Tadschikistan 3
Bosnien-Herzegowina 3
Indien 3
Kuwait 2
Kolumbien 2
Guinea-Bissau 2
Mali 2
Niederlande 2
Jordanien 2
Saudi-Arabien 2
Niger 2
Italien 1
Liberia 1
Laos 1
Peru 1
Venezuela 1
Vereinigte Staaten von Amerika 1
Zurückschiebungen auf dem Landweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Äthiopien 1
Brasilien 1
Libanon 1
Kroatien 1
Usbekistan 1
Dominikanische Republik 1
Jamaika 1
Thailand 1
Passinhaber der Palästinensischen Autonomiebehörde 1
Suriname 1
Litauen 1
Gesamtergebnis 1.448
Zurückschiebungen auf dem Seeweg
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Dänemark 5
Schweden 2
Gesamtergebnis 7
Zurückschiebungen auf dem Seeweg
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
staatenlos 2
Syrien 1
Somalia 1
Irak 1
Albanien 1
Passinhaber der Palästinensische Autonomiebehörde 1
Gesamtergebnis 7
6. Wie viele begleitete und unbegleitete Minderjährige (bitte differenzieren)
waren im ersten Halbjahr 2019 von Abschiebungen, Zurückschiebungen und
Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an
den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und
Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen
wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?
Im ersten Halbjahr 2019 waren insgesamt 2 794 Minderjährige, davon 104
unbegleitete Minderjährige, von Abschiebungen, Zurückschiebungen und
Zurückweisungen betroffen.
Im ersten Halbjahr 2019 wurden 113 Zurückweisungen und 14
Zurückschiebungen von Alleinreisenden minderjährigen ausländischen Staatsangehörigen
vollzogen. An Jugendämter wurden 530 unbegleitete Minderjährige übergeben.
Insgesamt wurden 812 unbegleitete Minderjährige festgestellt.
Die Daten zu der dritten und vierten Tabelle stellen den Stand am Feststellungstag
dar, unabhängig davon, ob sich am Verbleib noch etwas ändert.
Ergänzend verweist die Bundesregierung auf die nachstehenden Tabellen:
Grenze Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Abschiebungen Übergabe an Jugendämter
Gesamtergebnis 812 113 14 0 530
Österreich 250 103 1 101
Frankreich 177 4 139
Belgien 155 4 139
Flughäfen 60 10 25
Schweiz 52 2 34
Tschechien 32 21
Dänemark 31 27
Niederlande 17 2 12
Seehäfen 12 1 11
ungeklärt 11 10
Polen 9 5
Luxemburg 6 6
Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Abschiebungen Übergabe an Jugendämter
Afghanistan 230 78 1 122
Guinea 135 1 2 118
Marokko 86 1 77
Algerien 49 2 2 36
Somalia 27 2 1 17
Irak 25 2 1 16
Syrien 18 2 9
Eritrea 16 2 12
Gambia 15 8
Pakistan 14 5 6
Vietnam 12 1 7
Iran 11 1 8
Kamerun 11 6
Tunesien 11 9
Türkei 11 4 6
Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Abschiebungen Übergabe an Jugendämter
Mali 10 8
Senegal 9 9
Nigeria 8 1 3
Côte d'Ivoire 7 6
Libyen 7 1 5
Sierra Leone 7 4
Ägypten 7 2 5
Albanien 6 1 1 3
Mexiko 6
Bosnien-Herzegowina 5
Serbien 5 1 3
Ghana 4 3
Guinea-Bissau 4 3
Kolumbien 4 3
Russische Föderation 4 1 1
Nordmazedonien 3 2
Togo 3 2
Benin 2 2
Burkina Faso 2 1 1
Kongo (Demokratische
Republik) 2 2
Kosovo 2
Libanon 2 2
Nicaragua 2 2
Niger 2 2
Saudi-Arabien 2 1 1
Sudan 2 1
ungeklärt 2 1
Äthiopien 2 1
Vereinigte Staaten von
Amerika 1
Bahrain 1 1
Bangladesch 1 1
Bolivien 1
Burundi 1
Chile 1 1
Costa Rica 1
Ecuador 1
Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Abschiebungen Übergabe an Jugendämter
Jemen 1 1
Kenia 1
Kuwait 1 1
Lesotho 1
Montenegro 1
Myanmar 1 1
Passinhaber der
Palästinensischen
Autonomiebehörde 1 1
Papua-Neuguinea 1
staatenlos 1
Südafrika 1
Thailand 1
Ukraine 1
Gesamtergebnis 812 113 14 0 530
Etwaige Differenzen zwischen der Zahl der festgestellten unbegleiteten
Minderjährigen und den aufgeführten Maßnahmen erklären sich aus sonstigen
Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa der Übergabe an zur Abholung berechtigte
Personen.
7. Was waren die Gründe der Zurückweisungen im ersten Halbjahr 2019 (bitte
nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten
differenzieren und wie auf Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu
Frage 7 darstellen)?
Die Bundesregierung verweist auf die nachstehenden Tabellen:
Zurückweisungsgründe gem. Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 2016/399
A ohne gültiges Reisedokument
B im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Reisedokuments
C ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel
D im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels
E verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und -
bedingungen
F hat sich bereits drei Monate eines Zeitraums von sechs Monaten im Gebiet der Mitgliedstaaten der EU
aufgehalten
G verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Verhältnis zur Dauer
und zu den Umständen des Aufenthalts oder für die Rückkehr in das Herkunfts- oder Durchreiseland
H ist zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben
I stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die
internationalen Beziehungen eines oder mehrerer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union dar
Zurückweisungen nach Gründen
Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I)
Gesamtergebnis 6.905 1.247 94 2.412 34 569 297 1.488 490 274
Albanien 839 29 9 243 2 90 70 183 171 42
Serbien 514 12 2 170 5 22 41 185 58 19
Georgien 431 3 1 46 162 10 173 22 14
Nigeria 405 155 13 125 14 2 85 7 4
Afghanistan 396 334 30 5 1 17 5 4
Kolumbien 390 1 1 148 16 9 163 8 44
Türkei 316 45 8 153 5 13 21 42 18 11
Ukraine 310 3 6 83 1 68 17 85 33 14
Nordmazedonien 279 10 81 37 28 62 55 6
Moldau 209 4 61 45 8 72 17 2
8. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen
und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2019 (bitte jeweils nach Bund
und den einzelnen Bundesländern differenzieren)?
Die Zurückweisungen erfolgten in Zuständigkeit der Bundespolizei und den nach
dem bayrischen Gesetz zur Errichtung der Bayerischen Grenzpolizei für die
grenzpolizeiliche Kontrolle zuständigen Behörden des Landes Bayern.
Zurück- und Abschiebungen erfolgten sowohl in der Zuständigkeit der
Bundespolizei als auch in der Zuständigkeit der Länder. Eine Unterscheidung nach
ausführender Behörde wird statistisch nicht erfasst. Die aufenthaltsbeendenden und
aufenthaltsverhindernden Maßnahmen sind für den angefragten Zeitraum den
jeweils zuständigen Behörden der Bundespolizei und den Ländern zugeordnet
worden, soweit hierzu Erkenntnisse vorlagen.
Die Angaben zu den Bundesländern beziehen sich auf das die Abschiebungen
bzw. Zurückschiebungen veranlassende Bundesland. Siehe ergänzend
nachfolgende Tabellen.
Zurückweisungen
Gesamtzahl (Personen)
Bundespolizei 6.707
Bayern 198
Gesamtergebnis 6.905
Zurückschiebungen
Gesamtzahl (Personen)
Bayern 6
Baden-Württemberg 5
Bundespolizei 1.514
Gesamtergebnis 1.525
Abschiebungen
Gesamtzahl (Personen)
Nordrhein-Westfalen 3.493
Bayern 1.728
Baden-Württemberg 1.378
Hessen 795
Rheinland-Pfalz 704
Niedersachsen 569
Sachsen 559
Berlin 536
Thüringen 271
Sachsen-Anhalt 246
Schleswig-Holstein 225
Hamburg 210
Mecklenburg-Vorpommern 184
Brandenburg 162
Saarland 114
Bremen 44
Bundespolizei 278
Gesamtergebnis 11.496
9. Wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte
differenzieren und nach Bundesländern auflisten) hielten sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zum 30. Juni 2019 in Deutschland auf, und was waren die
fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den einzelnen
Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland
darstellen)?
Ausweislich des Ausländerzentralregisters (AZR) waren zum Stichtag 30. Juni
2019 insgesamt 246 737 Personen ausreisepflichtig, davon 191 117 Personen mit
einer Duldung und 55 620 Personen ohne Duldung. Weitere Angaben können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Ausreisepflichtige nach
Bundesland
Ausreisepflichtige
Gesamt
davon Ausreisepflichtige
mit Duldung
davon Ausreisepflichtige
ohne Duldung
alle Bundesländer 246.737 191.117 55.620
davon:
Baden-Württemberg 25.748 21.710 4.038
Bayern 30.650 20.873 9.777
Berlin 15.979 10.908 5.071
Brandenburg 6.785 5.577 1.208
Bremen 2.915 2.410 505
Hamburg 8.303 5.971 2.332
Ausreisepflichtige nach
Bundesland
Ausreisepflichtige
Gesamt
davon Ausreisepflichtige
mit Duldung
davon Ausreisepflichtige
ohne Duldung
Hessen 13.082 9.084 3.998
Mecklenburg-Vorpommern 3.618 3.196 422
Niedersachsen 23.047 17.988 5.059
Nordrhein-Westfalen 72.370 57.929 14.441
Rheinland-Pfalz 10.151 7.985 2.166
Saarland 1.311 1.113 198
Sachsen 12.914 9.808 3.106
Sachsen-Anhalt 6.359 5.443 916
Schleswig-Holstein 9.621 7.838 1.783
Thüringen 3.884 3.284 600
Ausreisepflichtige in Baden-Württemberg Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 25.748 100,0%
darunter:
Gambia 3.141 12,2%
Irak 2.047 7,9%
Afghanistan 1.853 7,2%
Pakistan 1.730 6,7%
Nigeria 1.716 6,7%
Ausreisepflichtige in Bayern Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 30.650 100,0%
darunter:
Nigeria 4.932 16,1%
Irak 3.900 12,7%
Afghanistan 2.776 9,1%
Pakistan 1.708 5,6%
Ukraine 1.285 4,2%
Ausreisepflichtige in Berlin Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 15.979 100,0%
darunter:
Ungeklärt 1.989 12,4%
Libanon 1.208 7,6%
Afghanistan 1.131 7,1%
Russische Föderation 1.091 6,8%
Irak 1.057 6,6%
Ausreisepflichtige in Brandenburg Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 6.785 100,0%
darunter:
Russische Föderation 1.560 23,00%
Kamerun 525 7,7%
Pakistan 472 7,0%
Kenia 432 6,4%
Afghanistan 367 5,4%
Ausreisepflichtige in Bremen Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 2.915 100,0%
darunter:
Serbien 303 10,4%
Albanien 270 9,3%
Nordmazedonien 210 7,2%
Russische Föderation 193 6,6%
Kosovo 188 6,4%
Ausreisepflichtige in Hamburg Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 8.303 100,0%
darunter:
Afghanistan 1.013 12,2%
Russische Föderation 611 7,4%
Ghana 550 6,6%
Serbien 428 5,1%
Ägypten 422 5,1%
Ausreisepflichtige in Hessen Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 13.082 100,0%
darunter:
Afghanistan 1.823 13,9%
Pakistan 1.379 10,5%
Irak 1.067 8,2%
Iran 750 5,7%
Äthiopien 514 3,9%
Ausreisepflichtige in Mecklenburg-
Vorpommern
Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 3.618 100,0%
darunter:
Ukraine 756 20,9%
Russische Föderation 530 14,6%
Ghana 310 8,6%
Afghanistan 267 7,4%
Armenien 201 5,6%
Ausreisepflichtige in Niedersachsen Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 23.047 100,0%
darunter:
Irak 1.823 7,9%
Serbien 1.614 7,0%
Kosovo 1.544 6,7%
Albanien 1.450 6,3%
Afghanistan 1.370 5,9%
Ausreisepflichtige in Nordrhein-Westfalen Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 72.370 100,00%
darunter:
Serbien 5.805 8,0%
Albanien 4.927 6,8%
Irak 4.674 6,5%
Kosovo 3.677 5,1%
Afghanistan 3.599 5,0%
Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 10.151 100,0%
darunter:
Afghanistan 2.132 21,0%
Pakistan 755 7,4%
Armenien 635 6,3%
Somalia 476 4,7%
Russische Föderation 466 4,6%
Ausreisepflichtige in Saarland Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 1.311 100,0%
darunter:
Syrien 154 11,7%
Afghanistan 115 8,8%
Serbien 111 8,5%
Irak 99 7,5%
Kosovo 81 6,2%
Ausreisepflichtige in Sachsen Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 12.914 100,0%
darunter:
Indien 1.416 11,0%
Russische Föderation 1.269 9,8%
Afghanistan 1.244 9,6%
Pakistan 1.190 9,2%
Libanon 934 7,2%
Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 6.359 100,0%
darunter:
Indien 1.125 17,79%
Benin 528 8,3%
Guinea-Bissau 454 7,1%
Afghanistan 427 6,7%
Russische Föderation 404 6,3%
Ausreisepflichtige in Schleswig-Holstein Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 9.621 100,0%
darunter:
Afghanistan 2.242 23,3%
Irak 1.231 12,8%
Armenien 931 9,7%
Russische Föderation 683 7,1%
Iran 515 5,3%
Ausreisepflichtige in Thüringen Anzahl Personen in Prozent
alle Staatsangehörigkeiten 3.884 100,0%
darunter:
Irak 598 15,4%
Afghanistan 496 12,8%
Russische Föderation 365 9,4%
Serbien 282 7,3%
Albanien 195 5,0%
10. Wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylsuchende mit und ohne
Duldung (bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten) hielten sich
nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2019 in Deutschland auf?
Ausweislich des AZR waren zum Stichtag 30. Juni 2019 insgesamt 144 917
Personen ausreisepflichtig, bei denen ein abgelehnter Asylantrag gespeichert war,
davon 119 246 mit einer Duldung und 25 671 Personen ohne Duldung.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die im AZR gespeicherte Asylablehnung nicht
ursächlich für die bestehende Ausreisepflicht sein muss, da diese dauerhaft im
AZR gespeichert wird und ggf. längere Zeit zurückliegen kann. Eine
Differenzierung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Ausreisepflichtige mit einem
abgelehnten Asylantrag nach
Bundesland
Gesamt davon mit
Duldung
davon ohne
Duldung
alle Bundesländer 144.917 119.246 25.671
davon:
Baden-Württemberg 15.755 13.835 1.920
Bayern 18.172 13.792 4.380
Berlin 8.250 5.970 2.280
Brandenburg 3.037 2.401 636
Bremen 1.307 1.040 267
Hamburg 3.580 3.005 575
Hessen 6.438 5.014 1.424
Mecklenburg-Vorpommern 2.355 2.138 217
Niedersachsen 13.960 11.532 2.428
Nordrhein-Westfalen 43.428 36.434 6.994
Rheinland-Pfalz 6.468 5.283 1.185
Saarland 694 618 76
Sachsen 8.864 7.505 1.359
Sachsen-Anhalt 4.473 4.034 439
Schleswig-Holstein 5.858 4.712 1.146
Thüringen 2.278 1.933 345
11. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2019 Zwangsgelder gegen
Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes verhängt, wie
hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro
Beförderungsunternehmen (bitte auch differenzieren nach: Fluggesellschaft,
Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw.)?
Im ersten Halbjahr 2019 wurde in insgesamt 372 Fällen ein Zwangsgeld
erhoben. Die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen lag bei ca.
1 400 Euro und die Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 532 500 Euro. Die
Zwangsgelder wurden ausschließlich bei Luftfahrtunternehmen festgesetzt.
12. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2019 im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr
Herkunftsland oder über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr
Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in
nationaler Zuständigkeit differenzieren), und wie viele Personen wurden im
selben Zeitraum im Zuge von Sammelüberstellungen in andere EU-Staaten
überstellt?
Im ersten Halbjahr 2019 wurden 3 162 Personen im Zuge von
Sammelchartermaßnahmen unter Beteiligung der Bundespolizei aus Deutschland rückgeführt.
Davon wurden 2 926 Personen im Wege von Maßnahmen der EU und 236
Personen im Wege von nationalen Maßnahmen rückgeführt.
Weitergehende Informationen sind in der folgenden tabellarischen Übersicht
enthalten:
D
atum
N
ationale oder
Frontex-M
aßnahm
e
Zielstaat 1
R
ückgeführte
Personen 1
Zielstaat 2
R
ückgeführte
Personen 2
03.01.2019 Frontex Armenien 40
07.01.2019 Frontex Afghanistan 35
14.01.2019 Frontex Serbien 18 Moldau 14
15.01.2019 Frontex Albanien 49 Kosovo 17
16.01.2019 Frontex Tunesien 18
17.01.2019 Frontex Georgien 62
22.01.2019 Frontex Pakistan 27
22.01.2019 Frontex Bangladesch 27
22.01.2019 national Frankreich 20
24.01.2019 Frontex Georgien 55
29.01.2019 national Frankreich 22
29.01.2019 Frontex Gambia 15
29.01.2019 Frontex Nordmazedonien 64 Serbien 56
29.01.2019 Frontex Montenegro 34
30.01.2019 Frontex Nigeria 10 Gambia 1
D
atum
N
ationale oder
Frontex-M
aßnahm
e
Zielstaat 1
R
ückgeführte
Personen 1
Zielstaat 2
R
ückgeführte
Personen 2
04.02.2019 Frontex Pakistan 6
05.02.2019 Frontex Albanien 31 Kosovo 24
06.02.2019 Frontex Tunesien 17
12.02.2019 Frontex Albanien 58 Kosovo 23
14.02.2019 national Frankreich 23
18.02.2019 Frontex Afghanistan 37
19.02.2019 national Litauen 5
21.02.2019 Frontex Georgien 72
25.02.2019 Frontex Gambia 20
26.02.2019 Frontex Bosnien und Herzegowina 27 Moldau 51
27.02.2019 Frontex Ghana 15
27.02.2019 Frontex Nigeria 21
05.03.2019 Frontex Russische Föde-ration 56
07.03.2019 national Litauen 9
07.03.2019 Frontex Nordmazedonien 23 Serbien 39
12.03.2019 national Albanien 26
13.03.2019 Frontex Tunesien 21
14.03.2019 Frontex Albanien 31 Kosovo 25
15.03.2019 Frontex Armenien 6
19.03.2019 Frontex Afghanistan 21
25.03.2019 national Nigeria 11
26.03.2019 Frontex Kosovo 29 Moldau 56
26.03.2019 Frontex Georgien 74
28.03.2019 Frontex Pakistan 30
28.03.2019 Frontex Bangladesch 27
02.04.2019 national Armenien 47
02.04.2019 Frontex Ghana 20
05.04.2019 Frontex Albanien 20
08.04.2019 national Finnland 17 Norwegen 7
09.04.2019 Frontex Aserbaidschan 53
09.04.2019 Frontex Libanon 5
D
atum
N
ationale oder
Frontex-M
aßnahm
e
Zielstaat 1
R
ückgeführte
Personen 1
Zielstaat 2
R
ückgeführte
Personen 2
10.04.2019 national Spanien 5
10.04.2019 Frontex Tunesien 19
10.04.2019 Frontex Nigeria 12
11.04.2019 Frontex Albanien 78 Kosovo 14
15.04.2019 Frontex Pakistan 33
18.04.2019 Frontex Albanien 48 Moldau 51
24.04.2019 Frontex Afghanistan 32
30.04.2019 Frontex Nordmazedonien 75 Serbien 72
06.05.2019 Frontex Nigeria 24 Ghana 5
07.05.2019 national Schweden 14 Finnland 13
07.05.2019 Frontex Serbien 37
08.05.2019 Frontex Tunesien 18
15.05.2019 Frontex Ukraine 36
15.05.2019 Frontex Nigeria 17
15.05.2019 Frontex Russische Föde-ration 35
16.05.2019 Frontex Armenien 53
20.05.2019 Frontex Nigeria 25
21.05.2019 Frontex Afghanistan 24
22.05.2019 Frontex Georgien 55
23.05.2019 Frontex Georgien 31
23.05.2019 national Italien 6
28.05.2019 Frontex Bosnien und Herzegowina 25 Moldau 26
29.05.2019 Frontex Nordmazedonien 21 Serbien 48
03.06.2019 Frontex Albanien 72 Kosovo 25
04.06.2019 national Lettland 11
04.06.2019 Frontex Georgien 45
05.06.2019 Frontex Tunesien 21
06.06.2019 Frontex Nigeria 23
06.06.2019 Frontex Russische Föde-ration 71
11.06.2019 Frontex Nigeria 12
11.06.2019 Frontex Ägypten 13
D
atum
N
ationale oder
Frontex-M
aßnahm
e
Zielstaat 1
R
ückgeführte
Personen 1
Zielstaat 2
R
ückgeführte
Personen 2
12.06.2019 Frontex Guinea 9
13.06.2019 Frontex Pakistan 34
17.06.2019 Frontex Afghanistan 11
25.06.2019 Frontex Pakistan 35
25.06.2019 Frontex Serbien 49
26.06.2019 Frontex Nigeria 10
27.06.2019 Frontex Nordmazedonien 60
27.06.2019 Frontex Serbien 32 Moldau 10
13. An wie vielen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen von FRONTEX hat sich
Deutschland im ersten Halbjahr 2019 beteiligt (bitte Gesamtzahl angeben
und die Maßnahmen einzeln mit Datum und Zielland aufführen)?
a) Bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die
Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren nach
Kenntnis der Bundesregierung von deutscher Seite darüber hinaus
beteiligt?
b) Welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge
beauftragt, von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie
eine Zwischenlandung?
c) Wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten
getragen (bitte auch die Gesamtkosten angeben)?
d) Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den
Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben (bitte auch die
Gesamtzahl der abgeschobenen Personen angeben und zwischen
geplanter und tatsächlicher Größenordnung differenzieren)?
e) Wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen
jeweils eingesetzt (bitte auch die Gesamtzahl der eingesetzten
Bundesbeamten angeben)?
Die Bundesregierung verweist auf die nachstehende Tabelle.
Ergänzend zu Frage 13c:
Die Kosten für das Fluggerät der von den deutschen Behörden geplanten
Maßnahmen hat jeweils die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache
Frontex getragen. Vertragsdaten zu den unter ausländischer Verantwortung
durchgeführten Rückführungsmaßnahmen liegen der Bundesregierung nicht in
allen Fällen vor.
Ergänzend zu Frage 13d:
Statistische Angaben, wie viele Rückzuführende tatsächlich durch die
zuständigen Behörden für die Teilnahme an Sammelrückführungen eingeplant werden,
liegen nicht vor. Die Zahl der für eine Rückführungsmaßnahme vorgesehenen
Personen ändert sich im Planungszeitraum ständig.
D
atum
D
eutscher A
bflughafen
Zielstaaten
R
ückgeführte
Personen
B
undesbeam
te
B
eteiligte B
undesländer
Federführender
Staat/durchführende
B
undesbehörde
Fluggesellschaft
K
osten Fluggerät
17.01.2019 Leipzig Georgien 62 0
HE, RP, BW,
BY, NI, SH, ST,
SN, TH
BPOLP
Airzena
Georgian
Airways
93.500 €
24.01.2019 Düsseldorf Georgien 55 0 NW, RP, BW BPOLP
Airzena
Georgian
Airways
98.400 €
30.01.2019 Leipzig Nigeria; Gam-bia 10; 1 39
BW, BY, NI,
NW, ST, Bund Österreich
04.02.2019 München Pakistan 6 24 BY, RP, NW Österreich
14.02.2019 Hamburg Russische Fö-deration 4 17 RP, BW, MV Österreich
Global Reach
Aviation 25.344 €
21.02.2019 Düsseldorf Georgien 72 0 NW, BW, RP, HE, ST, SN, BE BPOLP
Airzena
Georgian
Airways
98.400 €
27.02.2019 München Nigeria 21 39 BW, BY, BPOL Österreich
06.03.2019 München Khartum 1 4 Bund Schweiz Air X 12.849 €
15.03.2019 München Armenien 6 2 BY Österreich Enter Air 23.549 €
26.03.2019 Düsseldorf Georgien 74 0
BW, NW, SN,
BY, RP, MV,
NI, SH, SL, HE,
Bund
BPOLP
Airzena
Georgian
Airways
98.400 €
26.03.2019 Stuttgart
Guinea;
Kongo
(Demokratische
Republik)
0; 1 4 HE Belgien FAI rent-a-jet 20.025 €
10.04.2019 München Nigeria 12 2 BY Österreich
15.04.2019 Frank-furt/Main Pakistan 33 84
BB, BE, BW,
BY, HE, NW,
SN, Bund
Österreich
06.05.2019 Frank-furt/Main Nigeria; Ghana 24; 5 83
BW, ST, NW,
BB, TH, BE,
MV, BY, RP
BPOLP Titan Airways 337.558 €
15.05.2019 München Nigeria 17 2 BY Österreich
20.05.2019 Frank-furt/Main Nigeria 25 91 BW, NW, BY BPOLP
Titan
Airways 293.733 €
22.05.2019 Düsseldorf Georgien 55 0 NW, NI, HE, ST, RP, SH, SL BPOLP
Airzena
Georgian
Airways
98.400 €
D
atum
D
eutscher A
bflughafen
Zielstaaten
R
ückgeführte
Personen
B
undesbeam
te
B
eteiligte B
undesländer
Federführender
Staat/durchführende
B
undesbehörde
Fluggesellschaft
K
osten Fluggerät
23.05.2019 Leipzig Georgien 31 40 SN Österreich
03.06.2019 Düsseldorf Albanien; Ko-sovo 72; 25 46 NW, HH, Bund BPOLP Enter Air 95.050 €
04.06.2019 München Georgien 45 0 BY, HE BPOLP
Airzena
Georgian
Airways
87.400 €
06.06.2019 Düsseldorf Nigeria 23 64 NW BPOLP Titan Airways 293.733 €
13.06.2019 Berlin-SXF Pakistan 34 75
BB, BE, BW,
BY, HE, NI,
NW, RP
BPOLP Titan Airways 381.654 €
25.06.2019 Leipzig Pakistan 35 88 SN BPOLP Titan Airways 226.725 €
26.06.2019 München Nigeria 10 2 BY Österreich
14. Wie viele der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2019 erfolgten
a) unbegleitet,
Im ersten Halbjahr 2019 wurden 5.034 Abschiebungen auf dem Luftweg
unbegleitet vollzogen.
b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,
c) nach Kenntnis der Bundesregierung in Begleitung von Beamtinnen und
Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,
Im ersten Halbjahr 2019 wurden 3 681 Abschiebungen auf dem Luftweg durch
Angehörige der Bundespolizei bzw. der Länderpolizeien oder anderer
Länderbehörden begleitet. Eine differenzierte statistische Erfassung im Sinne der
Fragen 14b und 14c erfolgt nicht.
d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer
Mitgliedstaaten,
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung erfolgte keine derartige Begleitung.
e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach
Zielstaaten aufschlüsseln),
Im ersten Halbjahr 2019 wurden 205 algerische, 88 serbische und 34
montenegrinische Staatsangehörige in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten
rückgeführt.
f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften
(bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln) bzw.
Luftfahrtunternehmen begleitet
Bulgaria Air 581
Georgian Airways 363
Tarom 62
Adria Airways 37
Middle East Airlines 11
Ukraine International 10
Gesamt 1.064
g) in Begleitung von medizinischem Personal?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt.
15. Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2019 nach
Übergabe an die Bundespolizei?
Im ersten Halbjahr 2019 konnten 2 016 Abschiebungen auf dem Luftweg nach
Übergabe an die Bundespolizei nicht durchgeführt werden.
a) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019
aufgrund von Widerstandshandlungen der Betroffenen abgebrochen werden
(bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
aufschlüsseln)?
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von
Widerstandshandlungen
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Frankfurt/Main 512
München 119
Hamburg 71
Stuttgart 69
Berlin-Tegel 48
Berlin-Schönefeld 25
Köln/Bonn 15
Düsseldorf 8
Leipzig 1
Hannover 1
Gesamtergebnis 869
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von
Widerstandshandlungen
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Nigeria 168
Côte d'Ivoire 63
Somalia 61
Gambia 61
Guinea 59
Irak 47
Eritrea 42
Afghanistan 38
Algerien 33
Iran 31
Sudan 28
Marokko 28
Pakistan 18
Libyen 15
Ghana 14
Aserbaidschan 13
Syrien 12
Kamerun 11
Ägypten 9
Armenien 9
Russische Föderation 8
Äthiopien 7
Senegal 7
Türkei 7
Indien 6
Sierra Leone 6
Kongo (Demokratische Republik) 6
Mali 6
Tunesien 5
Togo 5
Mongolei 5
Guinea-Bissau 4
Burkina Faso 3
Jemen 3
staatenlos 3
Uganda 2
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von
Widerstandshandlungen
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Kosovo 2
Tschad 2
ungeklärt 2
Vietnam 2
Dschibuti 2
Benin 2
Saudi-Arabien 2
Sri Lanka 2
Kenia 1
Venezuela 1
Volksrepublik China 1
Liberia 1
Albanien 1
Kolumbien 1
Südsudan 1
Simbabwe 1
Niger 1
Libanon 1
b) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019 wegen
medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und
Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Düsseldorf 21
Leipzig 16
Berlin-Tegel 10
Frankfurt/Main 10
München 8
Hamburg 7
Berlin-Schönefeld 4
Hannover 1
Köln/Bonn 1
Stuttgart 1
Gesamtergebnis 79
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Georgien 23
Afghanistan 11
Nordmazedonien 5
Mongolei 5
Iran 5
Armenien 4
Nigeria 4
Aserbaidschan 3
Kosovo 3
Marokko 3
Sri Lanka 2
Pakistan 2
Albanien 2
Irak 2
Sudan 1
Ukraine 1
Bosnien-Herzegowina 1
Guinea 1
Angola 1
c) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019 wegen
(versuchter) Selbstverletzungen oder (versuchter) Suizide abgebrochen
werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen
aufschlüsseln)?
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund
(versuchter) Selbstverletzung oder (versuchter) Suizide
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Berlin-Tegel 10
Frankfurt/Main 5
München 2
Düsseldorf 2
Hannover 1
Gesamtergebnis 20
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund
(versuchter) Selbstverletzung oder (versuchter) Suizide
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Afghanistan 5
Marokko 3
Syrien 2
Iran 2
Pakistan 1
Nigeria 1
Kamerun 1
Somalia 1
Libanon 1
Armenien 1
Weißrussland 1
Liberia 1
d) Wie viele Abschiebungsversuche scheiterten im ersten Halbjahr 2019 an
einer Übernahmeverweigerung durch die Bundespolizei (bitte nach
Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund
Übernahmeverweigerung durch Bundespolizei
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Frankfurt/Main 141
München 57
Berlin-Tegel 24
Düsseldorf 17
Hamburg 10
Stuttgart 1
Gesamtergebnis 250
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund
Übernahmeverweigerung durch Bundespolizei
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Nigeria 59
Syrien 23
Afghanistan 16
Guinea 15
Iran 13
Jemen 9
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund
Übernahmeverweigerung durch Bundespolizei
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Russische Föderation 6
Eritrea 6
Libanon 6
Irak 6
Pakistan 6
Aserbaidschan 6
Gambia 5
Indien 5
Algerien 5
Somalia 5
Côte d'Ivoire 5
Türkei 4
staatenlos 4
Marokko 4
Ukraine 4
Ghana 3
Senegal 3
Tunesien 2
Armenien 2
Mali 2
Burkina Faso 2
Togo 2
Niger 2
Volksrepublik China 2
Libyen 2
Kamerun 2
Kosovo 2
Guinea-Bissau 1
Ägypten 1
Botsuana 1
Georgien 1
Bangladesch 1
Sri Lanka 1
Tschad 1
Äthiopien 1
Liberia 1
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund
Übernahmeverweigerung durch Bundespolizei
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Sudan 1
Serbien 1
Südsudan 1
e) Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2019
abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer
weigerten, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu
transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft
aufschlüsseln)?
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
(Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer)
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Frankfurt/Main 131
Düsseldorf 111
München 39
Berlin-Tegel 24
Köln/Bonn 12
Stuttgart 8
Hamburg 8
Berlin-Schönefeld 2
Gesamtergebnis 335
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
(Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer)
Luftverkehrsgesellschaft Gesamtzahl (Personen)
Lufthansa 87
Eurowings 75
Iberia 42
Air Algerie 28
Qatar Airways 25
SAS 12
Austrian Airlines 6
Royal Air Maroc 6
Ethiopian Airlines 6
Air France 5
Easy-Jet 7
Adria Airways 5
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
(Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer)
Luftverkehrsgesellschaft Gesamtzahl (Personen)
Alitalia 4
Air Baltic 3
Thai Airways 3
Air Dolomiti 3
LOT 3
Air Serbia 2
Turkish Airlines 2
Tarom 2
TAP Portugal 1
Ukraine International Airlines 1
Blue Air 1
Norwegian Air Shuttle 1
Condor 1
Swiss International Air 1
Titan Airways 1
KLM 1
Aeroflot 1
f) Wie viele Abschiebungen mussten im ersten Halbjahr 2019 aufgrund von
eingelegten Rechtsmitteln abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und
Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
aufgrund eingelegter Rechtsmittel
Flughafen Gesamtzahl (Personen)
Düsseldorf 24
Frankfurt/Main 20
Berlin-Schönefeld 7
Hamburg 7
Leipzig 5
Stuttgart 1
Gesamtergebnis 64
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
aufgrund eingelegter Rechtsmittel
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Kosovo 7
Armenien 7
Serbien 6
Albanien 6
Russische Föderation 5
Türkei 5
Georgien 4
Nigeria 4
Somalia 3
Moldau 3
Algerien 2
Ghana 2
Iran 1
Tunesien 1
Äthiopien 1
Marokko 1
Bangladesch 1
Gambia 1
Eritrea 1
Montenegro 1
Afghanistan 1
Indien 1
g) Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2019 an der
Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach
Zielstaaten differenzieren)?
Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg
aufgrund Übernahmeverweigerung durch den Zielstaat
Zielstaat Gesamtzahl (Personen)
Afghanistan 1
Albanien 1
Algerien 1
Frankreich 1
Italien 1
Pakistan 1
Gesamtergebnis 6
h) Inwieweit kommt es bei der Zuordnung zu den genannten Gründen zu
Mehrfachnennungen?
Zu jeder Person kann nur ein Grund angegeben werden, daher kommt es zu
keinen Mehrfachnennungen.
16. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vorgekommen, dass
Abschiebungen nicht durchgeführt werden konnten, weil sich beteiligte
Bundespolizistinnen und Bundespolizisten weigerten, diese zu vollziehen (bitte
Fälle einzeln mit Datum auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Wie viele Abschiebungen scheiterten nach Kenntnis der Bundesregierung im
ersten Halbjahr 2019 vor Übergabe an die Bundespolizei (bitte zwischen
Stornierung im Vorfeld und nicht erfolgter Zuführung am Flugtag
differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2019 wurden 13 509 geplante Abschiebungen auf dem
Luftweg vor Übergabe an die Bundespolizei aus den nachfolgenden Gründen nicht
durchgeführt.
Geplante Abschiebungen auf dem Luftweg vor Übergabe an die Bundespolizei
Stornierung des Ersuchens 8.190
nicht erfolgte Zuführung 5.218
sonstige Gründe (Ausnahme) 100
verspätete Zuführung 1
Gesamtergebnis 13.509
a) Kann die Bundesregierung mittlerweile nähere Angaben dazu machen,
aus welchen Gründen Abschiebungen vor der Übergabe an die
Bundespolizei scheiterten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 40 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf
Bundestagsdrucksache 19/8806)?
Die Zuführung der Rückzuführenden erfolgt in der Verantwortung der
zuständigen Ausländerbehörden. Über die in vorstehender Tabelle erfassten Gründe
hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
b) Falls dies nicht der Fall ist, auf welcher Grundlage wird im
Begründungsteil des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes durch besseren
Durchsetzung der Ausreisepflicht die Feststellung getroffen, dass das Scheitern
von Abschiebungen häufig auf der „Undurchführbarkeit des Aufgreifens
der abzuschiebenden Person“ am bekannten Aufenthaltsort beruhe
(Bundestagsdrucksache 19/10047, S. 48)?
Die Feststellung beruht auf Erfahrungen der Behörden der Länder.
c) Inwieweit stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass
Betroffene sich gar nicht vorsätzlich durch Untertauchen der Abschiebung
entziehen können, da Abschiebungen seit 2016 überwiegend
unangekündigt stattfinden (http://berlin-hilft.com/2019/05/17/falsche-zahlen-zu-
gescheiterten-abschiebungen/)?
Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20. Oktober 2015 wurde die
Regelung des § 59 Absatz 1 Satz 8 des Aufenthaltsgesetzes eingeführt. Danach
darf nach Ablauf der Frist zur freiwilligen Ausreise der Termin der Abschiebung
dem Ausländer nicht angekündigt werden.
Die Bundesregierung stimmt der Aussage, Ausreisepflichtige könnten sich
aufgrund dieser Regelung der Abschiebung nicht vorsätzlich durch Untertauchen
entziehen, nicht zu.
Zwar bezweckt die Regelung die Sicherung der Durchführbarkeit der Maßnahme
zur Durchsetzung der Ausreisepflicht. Ein Untertauchen ist jedoch grundsätzlich
unabhängig von obengenannter Regelung möglich.
18. Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2019 durch die
Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte so genau wie möglich
differenzieren)?
Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen gemäß § 71 Absatz 3
Nummer 1d des Aufenthaltsgesetzes sind dem Bund im ersten Halbjahr 2019 Kosten
in Höhe von 2 471 000 Euro entstanden. Die Kosten beruhen auf
unterschiedlichen Faktoren, wesentliche Faktoren sind Flugkosten und Kosten für die
Begleitbeamten.
19. Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen,
Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach
den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern)
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten Halbjahr 2019 erlassen?
Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag 30. Juni 2019 können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum
01.01.2019 - 30.06.2019
Drittstaat
gegenüber Drittstaatsangehörigen 24.594
darunter:
Nigeria 2.054
Albanien 1.423
Irak 1.415
Afghanistan 1.286
Serbien 1.264
Georgien 1.074
Iran 916
Nordmazedonien 910
Russische Föderation 873
Ukraine 781
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum
01.01.2019 - 30.06.2019
Drittstaat
Moldau (Republik) 688
Pakistan 664
Algerien 641
Guinea 610
Syrien 603
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum
01.01.2019 - 30.06.2019
Drittstaat
gegenüber Drittstaatsangehörigen 24.594
darunter:
Baden-Württemberg 2.151
Bayern 3.839
Berlin 1.559
Brandenburg 700
Bremen 171
Hamburg 1.005
Hessen 2.118
Mecklenburg-Vorpommern 322
Niedersachsen 2.038
Nordrhein-Westfalen 4.886
Rheinland-Pfalz 940
Saarland 184
Sachsen 1.819
Sachsen-Anhalt 672
Schleswig-Holstein 852
Thüringen 675
unbekannt 663
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum
01.01.2019 - 30.06.2019
EU-Staat
gegenüber Unionsbürgern 1.328
darunter:
Rumänien 420
Bulgarien 234
Polen 229
Litauen 73
Italien 56
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum
01.01.2019 - 30.06.2019
EU-Staat
Ungarn 38
Spanien 35
Portugal 35
Kroatien 30
Niederlande 30
Griechenland 29
Slowakische Republik 28
Tschechische Republik 27
Lettland 26
Frankreich 8
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum
01.01.2019 - 30.06.2019
EU-Staat
gegenüber Unionsbürgern 1.328
darunter:
Baden-Württemberg 75
Bayern 174
Berlin 79
Brandenburg 16
Bremen 9
Hamburg 79
Hessen 180
Mecklenburg-Vorpommern 1
Niedersachsen 129
Nordrhein-Westfalen 458
Rheinland-Pfalz 20
Saarland 23
Sachsen 48
Sachsen-Anhalt 10
Schleswig-Holstein 22
Thüringen 5
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum
01.01.2019 - 30.06.2019
Gesamt
gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 7.344
darunter:
Serbien 640
Irak 479
Albanien 441
Nordmazedonien 429
Nigeria 390
Georgien 375
Afghanistan 356
Pakistan 257
Russische Föderation 244
Syrien 191
Moldau (Republik) 189
Algerien 180
Iran 177
Kosovo 176
Somalia 174
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum
01.01.2019 - 30.06.2019
(Hinweis: eine ablehnende Asylentscheidung muss
nicht ursächlich für die aktuelle
Ausreiseentscheidung sein (siehe Erläuterung zu Frage 10)
Summe
gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 7.344
darunter:
Baden-Württemberg 525
Bayern 1.202
Berlin 456
Brandenburg 233
Bremen 70
Hamburg 227
Hessen 379
Mecklenburg-Vorpommern 96
Niedersachsen 679
Nordrhein-Westfalen 1.890
Rheinland-Pfalz 308
Saarland 55
Sachsen 478
Ausreiseentscheidungen im Zeitraum
01.01.2019 - 30.06.2019
(Hinweis: eine ablehnende Asylentscheidung muss
nicht ursächlich für die aktuelle
Ausreiseentscheidung sein (siehe Erläuterung zu Frage 10)
Summe
Sachsen-Anhalt 195
Schleswig-Holstein 311
Thüringen 239
Unbekannt 1
20. Wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und
abgelehnten Asylsuchenden gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2019 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten
Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden
auch nach dem Jahr der Asylablehnung)?
Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag 30. Juni 2019 können den
nachfolgenden Tabellen entnommen werden:
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2019 - 30.06.2019 Drittstaat
von Drittstaatsangehörigkeiten 106.742
darunter:
Türkei 6.962
China 5.970
Serbien 5.811
Indien 5.696
Vereinigte Staaten von Amerika 4.554
Nordmazedonien 4.038
Albanien 3.802
Russische Föderation 3.418
Syrien 3.330
Bosnien und Herzegowina 3.107
Irak 3.018
Afghanistan 2.899
Ukraine 2.850
Japan 2.762
Pakistan 2.456
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2019 - 30.06.2019 Drittstaat
von Drittstaatsangehörigkeiten 106.742
darunter:
Baden-Württemberg 16.945
Bayern 19.225
Berlin 7.349
Brandenburg 1.849
Bremen 729
Hamburg 2.678
Hessen 10.490
Mecklenburg-Vorpommern 1.147
Niedersachsen 6.478
Nordrhein-Westfalen 23.000
Rheinland-Pfalz 4.638
Saarland 741
Sachsen 4.574
Sachsen-Anhalt 2.155
Schleswig-Holstein 2.651
Thüringen 2.093
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2019 - 30.06.2019 EU-Staat
von Unionsbürgern 177.541
darunter:
Polen 34.515
Bulgarien 18.538
Italien 12.661
Ungarn 11.397
Kroatien 8.946
Griechenland 6.408
Spanien 4.681
Frankreich 3.511
Vereinigtes Königreich Großbritannien
u. Nordirland
3.171
Litauen 2.937
Slowakische Republik 2.904
Niederlande 2.767
Österreich 2.708
Tschechische Republik 2.413
Rumänien 51.249
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2019 - 30.06.2019 EU-Staat
von Unionsbürgern 177.541
darunter:
Baden-Württemberg 30.166
Bayern 35.651
Berlin 11.760
Brandenburg 2.799
Bremen 1.392
Hamburg 3.069
Hessen 20.013
Mecklenburg-Vorpommern 1.768
Niedersachsen 16.233
Nordrhein-Westfalen 31.469
Rheinland-Pfalz 8.119
Saarland 1.862
Sachsen 3.725
Sachsen-Anhalt 3.576
Schleswig-Holstein 2.975
Thüringen 2.964
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2019 - 30.06.2019
(Hinweis: eine ablehnende Asylentscheidung muss
nicht ursächlich für die aktuelle
Ausreiseentscheidung sein (siehe Erläuterung zu Frage 10)
Summe
von abgelehnten Asylbewerbern 17.985
darunter:
Serbien 1.636
Nordmazedonien 1.386
Albanien 1.194
Georgien 891
Pakistan 885
Afghanistan 786
Kosovo 721
Irak 677
Moldau (Republik) 642
Russische Föderation 601
Indien 589
Nigeria 565
Türkei 513
Armenien 473
Algerien 456
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2019 - 30.06.2019 Summe
von abgelehnten Asylbewerbern 17.985
darunter:
Baden-Württemberg 2.063
Bayern 2.718
Berlin 1.304
Brandenburg 365
Bremen 88
Hamburg 386
Hessen 995
Mecklenburg-Vorpommern 246
Niedersachsen 1.392
Nordrhein-Westfalen 4.554
Rheinland-Pfalz 892
Saarland 151
Sachsen 1.139
Sachsen-Anhalt 639
Schleswig-Holstein 498
Thüringen 555
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2019 - 30.06.2019 Summe
von abgelehnten Asylbewerbern 17.985
davon Jahr der Asylablehnung:
Vor 1991 109
1992 86
1993 191
1994 119
1995 108
1996 99
1997 89
1998 114
1999 82
2000 115
2001 118
2002 132
2003 168
2004 134
2005 119
Ausreisen im Zeitraum 01.01.2019 - 30.06.2019 Summe
2006 89
2007 63
2008 58
2009 60
2010 102
2011 156
2012 177
2013 246
2014 339
2015 673
2016 1.393
2017 2.402
2018 4.365
2019 5.932
Unbekannt 147
21. Wie viele Personen haben Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung
im ersten Halbjahr 2019 mit einer finanziellen Förderung freiwillig verlassen
(bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten, nach Bundesländern und
nach Aufenthaltsstatus der Betreffenden vor der Ausreise differenzieren)?
a) Wie viele Minderjährige sind im ersten Halbjahr 2019 mit einer
finanziellen Förderung freiwillig ausgereist (bitte zwischen begleitet und
unbegleitet und nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
b) Wie viele Frauen sind im ersten Halbjahr 2019 mit einer finanziellen
Förderung freiwillig ausgereist (bitte nach den 15 wichtigsten
Herkunftsstaaten differenzieren)?
Die Bundesregierung verweist auf die nachstehenden Tabellen, die Zahlen sind
von dem REAG (Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in
Germany) und dem GARP (Government Assisted Repatriation Program)
Programmen:
Top 15 Staatsangehörigkeiten Gesamt
Irak 837
Nordmazedonien 768
Serbien 572
Georgien 507
Albanien 492
Republik Moldau 441
Russische Föderation 424
Armenien 349
Islamische Republik Iran 279
Ukraine 254
Top 15 Staatsangehörigkeiten Gesamt
Aserbaidschan 203
Pakistan 147
Afghanistan 138
Indien 124
Algerien 123
Alle andere Staatsangehörigkeiten 1.128
Gesamt 6.786
Bundesland Gesamt
Baden-Württemberg 518
Bayern 1.039
Berlin 388
Brandenburg 147
Bremen 39
Hamburg 150
Hessen 439
Mecklenburg-Vorpommern 112
Niedersachsen 697
Nordrhein-Westfalen 1.961
Rheinland-Pfalz 377
Saarland 12
Sachsen 401
Sachsen-Anhalt 208
Schleswig-Holstein 128
Thüringen 170
Gesamt 6.786
Personenkreis* Gesamt
Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen. 2.465
Ausländer, die über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch
nicht gestattet ist.
0
Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen:
Aus völkerrechtlichen/humanitären Gründen oder aus sonstigen Gründen.
136
Ausländer, die eine Duldung nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes besitzen. 2.153
Ausländer, die aus sonstigen Gründen vollziehbar ausreisepflichtig sind. Dies gilt im Sinne
dieses Programms auch für Personen, die ein Asylbegehren geäußert, aber noch keinen
rechtswirksamen Asylantrag gestellt haben.
1.799
Ausländer, die Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder der in den Nummern 1 bis 5
genannten Personen sind, ohne dass sie selbst die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.
1
Ausländer, die einen Folgeantrag nach § 71 des Asylgesetzes oder einen Zweitantrag nach § 71a
des Asylgesetzes stellen.
74
Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 oder 2 AufenthG besitzen. 107
Ausländer, die einen nicht zuvor genannten Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, politischen
oder humanitären Gründen nach den §§ 22 bis 26 AufenthG besitzen.
28
Ausländer, die als Familienangehörige im Rahmen des Familiennachzugs in die Bundesrepublik
Deutschland eingereist und selbst nicht zur Ausreise verpflichtet sind.
17
Opfer von Zwangsprostitution und/oder Menschenhandel 6
Gesamt 6.786
Top 15 Staatsangehörigkeiten Gesamtzahl
Minderjährige
Davon unbegleitete
Minderjährige
Nordmazedonien 364
Serbien 286
Irak 198 8
Republik Moldau 191
Russische Föderation 188 2
Albanien 171 4
Georgien 126
Armenien 92
Ukraine 88
Aserbaidschan 67 1
Kosovo 50
Bosnien und Herzegowina 49
Islamische Republik Iran 45
Indien 25
Montenegro 21
Alle andere Staatsangehörigkeiten 152 5
Gesamt 2.113 20
Top 15 Staatsangehörigkeiten
Frauen
Gesamt
Nordmazedonien 346
Serbien 296
Irak 267
Republik Moldau 232
Albanien 214
Russische Föderation 204
Armenien 152
Georgien 152
Ukraine 116
Aserbaidschan 96
Islamische Republik Iran 95
Bosnien und Herzegowina 52
Kosovo 52
Volksrepublik China 32
Indien 32
Alle andere Staatsangehörigkeiten 245
Gesamt 2.583
22. Wie viele Personen sind nach Angaben der Bundespolizei im ersten Halbjahr
2019 freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist (bitte nach
den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise
differenzieren)?
Im ersten Halbjahr 2019 sind 14 500 Personen unter Abgabe einer
Grenzübertrittsbescheinigung freiwillig aus Deutschland ausgereist. Ergänzend verweist die
Bundesregierung auf die nachstehenden Tabellen.
Weg der Ausreise Gesamtzahl (Personen)
Gesamt 14.500
Luftweg 14.216
Landweg 218
Seeweg 66
Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen)
Türkei 1.177
Albanien 1.071
Irak 897
Russische Föderation 810
Georgien 680
Ukraine 673
Volksrepublik China 662
Nordmazedonien 650
Serbien 565
Republik Moldau 544
Islamische Republik Iran 518
Kosovo 451
Indien 398
Armenien 386
Syrien 365
a) Wie viele Minderjährige (bitte zwischen begleitet und unbegleitet und
nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren) sind im
ersten Halbjahr 2019 nach Angaben der Bundespolizei freiwillig mit einer
Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist?
b) Wie viele Frauen sind im ersten Halbjahr 2019 nach Angaben der
Bundespolizei freiwillig mit einer Grenzübertrittsbescheinigung ausgereist
(bitte nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten differenzieren)?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt.
23. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2019 rechtswidrig aus Deutschland abgeschoben (bitte auch
angeben, durch welche Behörde die Abschiebungen jeweils veranlasst wurden,
welche Staatsangehörigkeit die Betroffenen hatten und in welches Land sie
abgeschoben wurden), was war jeweils der Grund für die rechtswidrigen
Abschiebungen, und wurden die Betroffenen bereits nach Deutschland
zurückgeholt?
Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung wird nicht geführt.
24. Welche Angaben kann die Bundespolizei dazu machen, wie oft im ersten
Halbjahr 2019 im Rahmen von Dublin-Überstellungen und Abschiebungen
(bitte differenzieren) „Hilfsmittel der körperlichen Gewalt“ zum Einsatz
kamen (bitte auch nach der Staatsangehörigkeit der Betroffen und den
Zielstaaten der Abschiebungen aufschlüsseln)?
Die Zahl der eingesetzten Hilfsmittel der körperlichen Gewalt ist nicht mit der
Anzahl der abgeschobenen Personen gleichzusetzen, da es in Einzelfällen auch
zum Einsatz mehrerer Hilfsmittel bei einer Person kommen kann.
Wegen der Einzelheiten wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen.
1. Halbjahr 2019
Staatsangehörigkeit
bei Abschiebungen
(außer Dublin-
Überstellungen) eingesetzte
Hilfsmittel
Staatsangehörigkeit bei Dublin-Über-stellungen
eingesetzte Hilfsmittel
Gesamt 1.060 Gesamt 229
Algerien 315 Nigeria 46
Marokko 254 Guinea 30
Nigeria 174 Irak 21
Gambia 70 Eritrea 18
Afghanistan 33 Gambia 14
Pakistan 26 Somalia 10
Tunesien 25 Afghanistan 8
Türkei 16 Côte d'Ivoire 8
Ghana 15 Syrien 8
Libanon 14 Iran 7
Russische Föderation 12 Algerien 5
Ägypten 9 Ghana 5
Aserbaidschan 8 Russische Föderation 5
Kamerun 8 Sudan 5
Sudan 8 Äthiopien 4
Bangladesch 5 Senegal 4
Eritrea 5 Sierra Leone 4
Irak 5 staatenlos 4
Benin 4 Benin 3
Bosnien-Herzegowina 4 Kongo (Demokratische Republik 3
Senegal 4 Mali 3
Somalia 4 Guinea-Bissau 2
Armenien 3 Kamerun 2
Äthiopien 3 Südsudan 2
Indien 3 Togo 2
Jamaika 3 Aserbaidschan 1
Jordanien 3 Burkina Faso 1
Kasachstan 3 Libyen 1
Côte d'Ivoire 2 Marokko 1
Dschibuti 2 Pakistan 1
Madagaskar 2 Türkei 1
1. Halbjahr 2019
Staatsangehörigkeit
bei Abschiebungen
(außer Dublin-
Überstellungen) eingesetzte
Hilfsmittel
Staatsangehörigkeit bei Dublin-Über-stellungen
eingesetzte Hilfsmittel
Nordmazedonien 2
Niger 2
Serbien 2
Syrien 2
Tschad 2
Burkina Faso 1
Kolumbien 1
Kongo (Demokratische
Republik) 1
Kosovo 1
Kroatien 1
Libyen 1
Republik Moldau 1
Vietnam 1
1. Halbjahr 2019
Zielstaat
bei Abschiebungen
(außer Dublin-
Überstellungen) eingesetzte
Hilfsmittel
Zielstaat bei Dublin-Überstellun-gen eingesetzte
Hilfsmittel
Gesamt 1.060 Gesamt 229
Algerien 315 Italien 155
Marokko 254 Spanien 15
Nigeria 172 Frankreich 13
Gambia 70 Rumänien 13
Afghanistan 31 Finnland 9
Pakistan 26 Schweden 8
Tunesien 25 Schweiz 5
Türkei 16 Lettland 4
Ghana 15 Slowenien 3
Italien 14 Kroatien 2
Libanon 14 Norwegen 2
Russland 13
Ägypten 9
Aserbaidschan 8
Kamerun 8
1. Halbjahr 2019
Zielstaat
bei Abschiebungen
(außer Dublin-
Überstellungen) eingesetzte
Hilfsmittel
Zielstaat bei Dublin-Überstellun-gen eingesetzte
Hilfsmittel
Frankreich 6
Bangladesch 5
Irak 5
Bosnien-Herzegowina 4
Sudan 4
Armenien 3
Äthiopien 3
Indien 3
Jamaika 3
Jordanien 3
Senegal 3
Benin 2
Côte d'Ivoire 2
Dschibuti 2
Kasachstan 2
Litauen 2
Madagaskar 2
Nordmazedonien 2
Serbien 2
Slowenien 2
Tschad 2
Burkina Faso 1
Kolumbien 1
Kongo DemRep 1
Kosovo 1
Kroatien 1
Malta 1
Republik Moldau 1
Vietnam 1
25. Wie erklärt die Bundesregierung, dass sich der Einsatz von „Hilfsmitteln der
körperlichen Gewalt“ zwischen 2015 und 2018 von 135 auf 1 231 Fälle fast
verzehnfacht hat, obwohl die Zahl der Abschiebungen im selben Zeitraum in
etwa gleich geblieben ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8021, Frage 30)?
Der vermehrte Einsatz ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass mehr
Personen im Rückführungsverfahren Widerstandshandlungen vornehmen.
26. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Zahl der Abschiebungen, die in
letzter Minute abgebrochen werden mussten, weil die Betroffenen
Widerstand leisteten oder die Piloten sich weigerten, seit 2016 stark angestiegen
ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/8021, Antwort zu den Fragen 15 und 17
sowie Bundestagsdrucksache 19/800, Antworten zu den Fragen 13 und 15
und Bundestagsdrucksache 18/11112, Antworten zu den Fragen 13 und 15)?
Im Einklang mit der Antwort zu Frage 25 hat die Anzahl von
Widerstandshandlungen zugenommen. Weitere gesicherte Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung hierzu nicht vor.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]